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jensl669

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Everything posted by jensl669

  1. Prinzipiell liegst du richtig, daß die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine fünfjährige Tilgungsfrist hat. Und die Rechtsgrundlage, warum deine Punkte bei der Entziehung wegen der nicht fristgerechten Seminarteilnahme nicht gelöscht wurden, hast du selber gefunden. Das "Problem", welches du jetzt noch hast, ist die Entziehung selber. Die hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, und hemmt während dieser Zeit die Tilgung anderer Eintragungen, also auch die Tilgung der Straftat aus 2004. Deshalb sind die 6 Punkte noch vorhanden.
  2. Ein ASP zur Punktetilgung kann man ja während der Probezeit sowieso nicht machen. Doch
  3. Mag sein, aber wenn er vielleicht noch nichts vom Crash weiß, tut er ja noch nichtmal das. Edit: Hab grad mit Matte gesprochen, er wußte bis eben noch nichts vom Crash, er hatte heut mittag kurz geschaut, da ging es wohl aber noch/wieder. Er will mal schauen. Am Server liegts wohl nicht, die verkehrsportal email-Accounts funktionieren nämlich noch
  4. Telefonisch hab ich Matte nicht erwischt, hab ihm eine Email geschrieben.
  5. Hat den denn schon irgendwer informiert?
  6. §25 Abs. 4 Satz 1 FeV Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist ordnungswidrig (§75 Nr. 4 FeV), die Regelbuße beträgt 10 EUR (BKat 168a).
  7. Das entspricht der EU-Klasse A1 (siehe Äquivalenztabelle, S. 16), also darfst du damit nur 125cm³-Maschinen mit maximal 11kW fahren.
  8. Das ist die Eignung. Wenn die FSST daran zweifelt, muß sie eine MPU anordnen. Einfach zu sagen "wir erteilen dir die FE erst mit 18 neu" wäre ein klarer Rechtsverstoß.
  9. Das entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage, und wenn einer der betroffenen 17jährigen mal auf die Idee kommen würde, dagegen zu klagen, würdet ihr bei euch dafür einen ordentlichen Rüffel vom Verwaltungsgericht bekommen. Eine derartige Entscheidung ist nämlich ein klassisches Beispiel für bösartige Behördenwillkür.
  10. Die FE kann erteilt werden, sobald die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wurde, auch wenn der Antragsteller dann noch keine 18 ist. Das Mindestalter für bF17 beträgt 17 Jahre (§48a Abs. 1 FeV).
  11. Der Tag der Erteilung wird nicht mitgerechnet (§187 Abs. 1 BGB), deshalb ist der 26.09.2010 der letzte Tag der Probezeit.
  12. Die Rahmengebühr für eine Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung beträgt 33,20 bis 256 EUR. Berlin z.B. liegt mit derzeit 220 EUR ziemlich am oberen Ende. Er kann die neue Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperre beantragen, das würd ich ihm auch empfehlen. Anderenfalls verschenkt er u.U. Zeit, denn in einigen Gegenden (wieder Berlin als Beispiel) kann die Bearbeitung des Antrags durchaus drei Monate dauern. Wenn er in der Probezeit ist, muß er vor der Neuerteilung ein besonderes Aufbauseminar machen, z.B. Nafa Plus beim TÜV. Dieses Seminar kann er jetzt schon machen, er brau
  13. Man muß aber damit rechnen, daß man mit diesem FS dann in Deutschland nicht fahren darf. Dazu die Punkte und die Reaktionen der deutschen Führerscheinstelle. Die reagiert nämlich auch bei Inhabern ausländischer Führerscheine. Nö. Bei Inhabern ausländischer FS mit Wohnsitz in D wird der FS nach der Entziehung durch ein Strafgericht an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
  14. Das ist interessant. Ich hab bisher immer gedacht, daß verkehrspsychologische Beratungen nicht von Fahrschulen angeboten werden. Ich konnte mir nicht wirklich vorstellen, daß ein Fahrlehrer die Voraussetzungen des §71 FeV erfüllt, bzw. daß jemand der die Voraussetzungen des §71 FeV erfüllt, als Fahrlehrer arbeitet. Aber man lernt doch nie aus. Wo ist denn diese Fahrschule?
  15. Bei der Eignung geht es nicht nur um die geistigen sondern auch um die körperlichen Anforderungen, siehe §2 Abs. 4 StVG Also ist auch die Sehkraft gemeint, nicht umsonst gibt es die Regelung des §12 Abs. 8 FeV Trotzdem bin im Zweifel, ob die Polizei bei einem Brillenträger, bei dem keine Sehhilfe im FS eingetragen ist, eine Meldung an die FSST machen könnte. Grundlage müßte ja §2 Abs. 12 StVG sein, nur sehe ich nicht wirklich, inwieweit eine fehlende Schlüsselzahl Einfluß auf die Eignung hat.Anders verhält es sich sicherlich bei einem Kfz-Führer, der keine Sehhilfe trägt und bei dem die Po
  16. Durch den Umtausch des deutschen Führerscheins in einen ausländischen erlischt die deutsche Fahrerlaubnis nicht. Im Normalfall braucht man also nach der Rückkehr aus dem Ausland nur den FS abholen, aber nichts neu beantragen. Selbst wenn man den FS nicht abholt sondern bei der Führerscheinstelle liegen lässt, ist man trotzdem weiterhin berechtigt, Fahrzeuge zu führen und muss im Fall einer Kontrolle schlimmstenfalls mit 10 EUR Verwarnungsgeld wegen des nicht mitgeführten FS rechnen. Das gilt natürlich dann nicht mehr, wenn die Fahrerlaubnis wegen der nicht nachgewiesenen Teilnahme am angeordne
  17. Mit einer Klasse 4, die ab dem 1.4.1980 erteilt wurde, darf man Kleinkrafträder führen. Wobei Kleinkrafträder im §18 StVZO (alt) definiert waren als Krafträder mit maximal 50ccm Hubraum und einer bbH von 40km/h bzw. später 50km/h und noch später 45km/h. Die Simson-Mopeds sind ganz einfach per Übergangsrecht (§76 Nr. 8 FeV) zu Kleinkrafträdern erklärt worden Wäre dem nicht so, dürfte man die Schwalbe weder mit der alten Klasse 4 noch mit Klasse M fahren. Beim Umtausch einer Klasse 4 in Klasse M bekommt man keine zusätzliche Berechtigung.
  18. Quatsch, die Klasse die sie damals erworben hat, waren die Klassen 3,4,5 selbst wenn sie noch nie auf einem Moped gesessen ist. 4 und 5 waren automatisch bei 3 dabei. Und damals durfte sie nur 50ccm Mopeds fahren, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese "50ccm Mopeds … ohne Geschwindigkeitsbegrenzung" waren früher Kleinkrafträder, welche mit Klasse 4 gefahren werden durften. Zum 1.4.1980 wurde dann die StVZO, welche ja vor 1999 auch die Fahrerlaubnisse regelte, durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 (BGBl. I, S. 1794) wie folgt geändert:
  19. Doch, Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten unterliegen alle einer zweijährigen Tilgungsfrist.
  20. Der Verzicht auf die Fahrerlaubnis wird ins VZR eingetragen und hat eine zehnjährige Tilgungsfrist, die allerdings ert ab der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen beginnt, bzw. fünf Jahre nach dem Verzicht wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde. Also im Prinzip genau das gleiche wie bei einer Entziehung. Um MPU-Schlupflöcher zu schließen beispielsweise. Wenn z.B. jemand zweimal mit Alkohol oder Drogen am Steuer im Bereich einer §24a-Owi erwischt wird, schreibt die FeV zwingend eine MPU vor. Wenn der Verzicht auf die FE jetzt keine tilgungshemmende Wirkung hätte, dann b
  21. Man kann jederzeit die Neuerteilung beantragen, es gilt dann §20 Abs. 2 FeV Solange du nicht in Bayern wohnst, kannst du davon ausgehen, daß prüfungsfrei neuerteilt wird. In Bayern werden bei den Klassen A und B nach 10 Jahren, bei den C-Klassen nach fünf Jahren Prüfungen angeordnet. Ein entscheidender Nachteil des Verzichts ist tilgungshemmende Wirkung. Ja.
  22. 25 EUR Verwarnungsgeld (BKat 170) Das steht erst seit dem 30.10.2008 so im §25 Abs. 4 FeV. Vorher gab es diese Verpflichtung nicht.
  23. Tu das bitte. Würd mich brennend interessieren. Mir fällt nämlich keine Möglichkeit ein, um §25 Abs. 2 StVG bzw. §44 Abs. 2 StGB auszuhebeln.
  24. Interessant finde ich Wäre das eine Unterbrechung der Verjährung zwecks Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen nach §33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG?
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