Come on - sie hat es versucht und hatte keine Chance mehr, als die Polizisten entschieden haben, ihre Massnahmen - rechtlich gesehen vielleicht einwandfrei - meinten durch setzen zu muessen. Es ist bekannt, dass der Junge mental behindertt ist, von daher muss man ueber den Dingen stehen, die der Knabe von sich gibt - zumal er ja auch nicht gerade koerperlich den eindruck machte, eine grosse Gefahr dar zu stellen...... 'Hilferuf wegen Ruhestoerung = Einsatz der Polizei. Betreten der Wohnung = Folge des Einsatzes..... Es war eben keine Loesung, nicht einmal eine suboptimale. Das D