Jump to content

Leaderboard

Popular Content

Showing content with the highest reputation on 02/17/2013 in all areas

  1. Sicherlich auch nicht gern, aber es war eben notwendig. Oder war da doch keine Ruhestörung? So ganz ohne Hintergedanken oder Wertung? Das meinte ich nicht. Ich meine gelesen zu haben, daß in dieser Sache (Ruhestörung) schon ein Einsatz gefahren wurde. Aber vllt ja von einem anderen Streifenteam. Und ob in einem kurzen Gespräch auch mitgeteilt wird oder wurde, daß jemand geistig behindert, ein anderer blind ist, bleibt offen. Deinen Sarkasmus kannst Du Dir sparen. 1. es wurde nicht geprügelt. Prügeln schaut anders aus. 2. stimmt. Aber er wurde ja auch nicht verprügelt, sondern lediglic
    2 points
  2. Come on - sie hat es versucht und hatte keine Chance mehr, als die Polizisten entschieden haben, ihre Massnahmen - rechtlich gesehen vielleicht einwandfrei - meinten durch setzen zu muessen. Es ist bekannt, dass der Junge mental behindertt ist, von daher muss man ueber den Dingen stehen, die der Knabe von sich gibt - zumal er ja auch nicht gerade koerperlich den eindruck machte, eine grosse Gefahr dar zu stellen...... 'Hilferuf wegen Ruhestoerung = Einsatz der Polizei. Betreten der Wohnung = Folge des Einsatzes..... Es war eben keine Loesung, nicht einmal eine suboptimale. Das D
    1 point
  3. Das eigentlich ist der wesentliche Punkt, den alle (!) Diskutanten hier eigentlich immer bedenken sollten........
    1 point
  4. Wenn Du mal genau darauf achten würdest, könntest Du feststellen, daß ich mich da gar nicht so schwer tue. Ich beziehe mich eindeutig auf Fälle, wo ich eben keine übertriebene Härte sehe. Wäre der Fall des Rosenheimer Polizeichefs angesprochen worden, hätte ich Dir da sogar zugestimmt, daß das wie beschrieben auch aus meiner Sicht völlig überzogen war. Nur im Falle des behinderten Jungen oder auch des Grillplatzes habe ich eine andere Meinung. Vor allem, weil ich solche und ähnliche Vorfälle aus eigenen Erfahrungen heraus kenne. Ok. Darauf könnte man sich sogar einigen. Ich sehe aber bspw.
    1 point
  5. Duschen nicht von 22.-06 Uhr. Und was ist bei Frühdienst. Nur gut das es Gerichte gibt, welche das Verbot verboten haben.
    1 point
  6. Zu der Situation mit dem Behinderten: Sicherlich muss ein Behinderter milder beurteilt werden in seinem Verhalten. Wird in dem Video meiner Meinung nach auch gemacht: Auf die Beleidigungen wird nämlich nicht eingegangen. Jedoch beginnt er dann noch, Gegenstände zu werfen. Aus dem Grund finde ich das Fixieren dann OK. Der Junge ist ja so in Rage, dass ich "Reden" zwar in der Verhätnismäßigkeitprüfung vor Ort als mögliches, in der Situation aber als nicht geeignetes Mittel sehe, um den Angriff ( = das Werfen) zu beenden. Fixieren, Handfessel an, um das Werfen zu unterbinden und dann den Jungen
    1 point
×
×
  • Create New...