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Möglichkeiten Der Beamten Den Fahrer Zu Ermitteln, Wenn Fahrer Nicht G


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Guten Abend,

 

ich hab mich jetzt schon ein bisschen eingelesen mit der Materie und welche Möglichkeiten es gibt, wenn man geblitzt wird, Alberto-Methode usw. An sich eine gute Sache, aber man benötigt einen Ersatzfahrer.

 

folgender Fall: viel zu schnell außerorts gefahren, wahrscheinlich Maximum, mehr als 70km/h, zu schnell. Fahrer ist nicht Fahrzeughalter. Probezeit schon vorbei, ansonsten keine Punkte (weder Fahrer noch Halter).

 

Ich frag mich jetzt was für Möglichkeiten die Beamten haben den Täter zu ermitteln, wenn der Fahrer es abstreitet bzw. nicht reagiert.

 

(1.) Haben die irgendwelche Möglichkeiten die Verwandten zu ermitteln anhand von vorliegenden Fotos, die dann mit dem Blitzfotos verglichen werden?

 

(2.) Und wie wahrscheinlich ist es, dass sie in der Nachbarschaft nach der Person suchen?

 

(3.) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie keine Ermittlungen anstellen und nur das Fahrtenbuch androhen bzw. durchsetzen?

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Ein Passbildabgleich findet mit dem Einwohnermeldeamt statt - da liegt es wohl im Ermessen des Sachbearbeiters

wie viel Arbeit er sich macht und wie weit er forscht.

 

Wovon ich auf jeden Fall ausgehen würde: Wenn du tatsächlich mehr als 70 km/h zu schnell warst,

, dass die da sehr, sehr genau hinschauen werden.

 

Eine Prognose von irgendwelchen Chancen kannste vergessen, nur noch einmal:

Die werden das Teil nicht so einfach gegen Fahrtenbuchauflage einstellen.

 

Ich würde einfach mal abwarten was kommt und dann noch einmal hier aufschlagen.

Wichtig wäre noch die Erwähnung, dass sich der "unbekannte Dritte" selbst bezichtigen muss,

d. h. der Halter des Fahrzeugs sollte sich nicht zu einer Falschaussage hinreissen lassen,

das kann dann richtig in die Hose gehen @ Straftat.

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(1.) Haben die irgendwelche Möglichkeiten die Verwandten zu ermitteln anhand von vorliegenden Fotos, die dann mit dem Blitzfotos verglichen werden?

Bei einem Verstoß in dieser Größenordnung werden sie definitiv recht intensiv ermitteln, auch Passbilder abgleichen, sofern der Fahrer auf einfachem Weg nicht zu ermitteln ist.

 

(2.) Und wie wahrscheinlich ist es, dass sie in der Nachbarschaft nach der Person suchen?

Das ist sehr wahrscheinlich und allgemein üblicgh. Daher gibt es ja die hier häufig angebotene Version einen alternativen Fahrer anzugeben, um die Ermittlungen im Keim zu ersticken.

 

(3.) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie keine Ermittlungen anstellen und nur das Fahrtenbuch androhen bzw. durchsetzen?

Diese Wahrscheinlichkeit beträgt genau null Prozent.

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Also bei mir hat Anfang des Jahres folgendes funktioniert:

 

Ich bin in ein soziales "Problemviertel" gefahren und habe dort in einem Hochhaus, wo es viele leere Briefkästen gibt einen Fantasienamen angebracht. Richtig mit Pattex, damit keiner das Briefkastenschild entfernt.

 

Den Briefkasten habe ich vorher mit Zeitungen ausgestopft, damit ich von Hand den Inhalt (der später eingeworfen wird) heraus holen kann.

 

Nun hat der Fahrzeughalter meinen mysteriösen Unbekannten als Fahrer angegeben.

 

Geburtsdatum und Geburtsort aber unbedingt freilassen, sonst können die abgleichen!!!

 

Jedenfalls kam dann die Zeugenanhörung an "Mr. Unbekannt". Und dieser hat natürlich gestanden.

 

Geburtsort bitte nicht in Deutschland angeben!

 

Einige Zeit später kam dann auch der Bussgeldbescheid. Sicherlich hat sich manch kleingeistiger Beamter nun gefreut ;-) und es gab keine weiteren Ermittlungen. Man glaubte ja, den richtigen zu haben.

 

Ein fataler Fehler für die gierigen Staatsdiener.

 

Nach Eintritt der Verjährung fuhr ich dann mal wieder in besagtes Ghetto und entfernte das Briefkastenschild.

 

Den Fahrzeughalter haben sie daraufhin mal aufgesucht. Er sagt nur, dass er zu "Mr. Unbekannt" keinen Kontakt mehr habe.

 

Aus, Ende, erledigt!

 

 

Strafbar machst du dich nur, wenn du eine real existierende Person angibst!!!

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  • 2 weeks later...

Hi

das die Fotos machen ist mir bisher noch nicht untergekommen,

Ansonsten hat die Behörde die gleichen Möglichkeiten wie die Staatsanwaltschaft.

Und bei 70 zu viel wird schon mal intensiver ermittelt - von der Befragung in der Nachbarschaft, beim Arbeitgeber, beim Vermieter an

bis zur gerichtl. Vorladung ist da alles drin.

Auch werden gerne die neuen Medien genutzt.

 

CU

HaWeThie

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Also bei mir hat Anfang des Jahres folgendes funktioniert:

 

Ich bin in ein soziales "Problemviertel" gefahren und habe dort in einem Hochhaus, wo es viele leere Briefkästen gibt einen Fantasienamen angebracht. Richtig mit Pattex, damit keiner das Briefkastenschild entfernt.

 

Den Briefkasten habe ich vorher mit Zeitungen ausgestopft, damit ich von Hand den Inhalt (der später eingeworfen wird) heraus holen kann.

 

Nun hat der Fahrzeughalter meinen mysteriösen Unbekannten als Fahrer angegeben.

 

Geburtsdatum und Geburtsort aber unbedingt freilassen, sonst können die abgleichen!!!

 

Jedenfalls kam dann die Zeugenanhörung an "Mr. Unbekannt". Und dieser hat natürlich gestanden.

 

Geburtsort bitte nicht in Deutschland angeben!

 

Einige Zeit später kam dann auch der Bussgeldbescheid. Sicherlich hat sich manch kleingeistiger Beamter nun gefreut ;-) und es gab keine weiteren Ermittlungen. Man glaubte ja, den richtigen zu haben.

 

Ein fataler Fehler für die gierigen Staatsdiener.

 

Nach Eintritt der Verjährung fuhr ich dann mal wieder in besagtes Ghetto und entfernte das Briefkastenschild.

 

Den Fahrzeughalter haben sie daraufhin mal aufgesucht. Er sagt nur, dass er zu "Mr. Unbekannt" keinen Kontakt mehr habe.

 

Aus, Ende, erledigt!

 

 

Strafbar machst du dich nur, wenn du eine real existierende Person angibst!!!

 

Wenn´s funktioniert hat, kann man nur Glückwünsche aussprechen. :victory:

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Wenn's funktioniert hat...

 

Wahrscheinlicher ist jedoch, daß hier jemand versucht, eine Geschichte zu erzählen.

 

Beim Bußgeldbescheid sind die Angaben zur Person des Betroffenen einzutragen. Hierzu gehören auch Geburtsdatum und Geburtsort. (Ohne Angaben zur Person des Betroffenen gibt's keinen Bußgeldbescheid)

Hätte man diese also beim Anhörungsbogen nicht angebenen, so hätte die Behörde vor Erlass diese im EMA überprüft und spätestens dann festgestellt, daß die angebliche Person dort nicht gemeldet ist.

Gibt man hingegen das Geburtsdatum mit an, wird trotzdem selbstverständlich im EMA überprüft, ob die Angaben stimmen oder ob nicht möglicherweise ein Schreibfehler vorliegt.

 

Also: Unglaubwürdig.

 

Gruß

Goose

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Gibt man hingegen das Geburtsdatum mit an, wird trotzdem selbstverständlich im EMA überprüft, ob die Angaben stimmen oder ob nicht möglicherweise ein Schreibfehler vorliegt.

Wer soll die Sachen beim EMA denn alle prüfen. Die haben ganz andere Sachen zu tun und eine automatische Abfrage wäre mir bei der derzeitigen gesetzlichen Lage neu. :rolleyes::rolleyes:

 

Vielleicht haben sie ja eine Telefonbuch- oder SteuerCD. :victory:

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Der Überprüfungsaufwand ist minimal. Da, wo ich keinen Onlinezugang habe, kostet es mich einen Anruf.

Ich trage keine Personalien ohne EMA-Überprüfung in den Vorgang, wenn ich vorher keinen BPA in den Händen hatte.

 

Wie gesagt, das Geburtsdatum muss im Bußgeldbescheid angegeben werden.

 

Gruß

Goose

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Da, wo ich keinen Onlinezugang habe, kostet es mich einen Anruf.

 

Wer gibt denn heutzutage am Telefon Auskünfte über Personenbezogene Daten ? Das EMA - wohl kaum. Unglaubwürdig :victory: .

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Ich bitte dich ernsthaft. Willst du behaupten, dass man, wenn man die richtige Nummer und das richtige Kennwort kennt, keine telefonische EMA-Auskunft bekommt?

Das mag für den Abschleppdienst zutreffen, bei derPolizei hingegen klappt es mit der telefonischen Abfrage problemlos.

 

Gruß

Goose

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Ich bitte dich ernsthaft. Willst du behaupten, dass man, wenn man die richtige Nummer und das richtige Kennwort kennt, keine telefonische EMA-Auskunft bekommt?

 

Wechselt das täglich, wöchentlich, monatlich ? Gibt es eine Liste der Kennwörter - sowohl hier als auch dort - damit sie keiner vergisst, und wenn ja, wo wird diese unter Verschluss gehalten, damit kein Unbefugter drankommt.

 

Im Übrigen brauche ich kein Kennwort, bei mir funktioniert das auch so :victory: .

 

 

Guckst Du hier

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Es funktioniert mit den Wechseln und ist ausreichend sicher.

 

Bezüglich deiner Fragen:

 

Was meinst du, würde es Sinn machen, wenn nur eine Seite die Kennwörter hat?

 

Deine Abfragemöglichkeit ist für meine Zwecke dann übrigens doch zu zeitintensiv und kostenlos.

 

Gruß

Goose

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Wenn's funktioniert hat...

 

Wahrscheinlicher ist jedoch, daß hier jemand versucht, eine Geschichte zu erzählen.

 

Beim Bußgeldbescheid sind die Angaben zur Person des Betroffenen einzutragen. Hierzu gehören auch Geburtsdatum und Geburtsort. (Ohne Angaben zur Person des Betroffenen gibt's keinen Bußgeldbescheid)

Hätte man diese also beim Anhörungsbogen nicht angebenen, so hätte die Behörde vor Erlass diese im EMA überprüft und spätestens dann festgestellt, daß die angebliche Person dort nicht gemeldet ist.

Gibt man hingegen das Geburtsdatum mit an, wird trotzdem selbstverständlich im EMA überprüft, ob die Angaben stimmen oder ob nicht möglicherweise ein Schreibfehler vorliegt.

 

Also: Unglaubwürdig.

 

Gruß

Goose

 

Ich habe geschrieben, dass im ZFB das Geburtsdatum und der Geburtsort frei bleiben soll.

 

Im AHB wird selbstverständlich ein Geburtssort und Geburtsdatum angegeben,

 

Das die Fantasieperson Ausländer ist und eventuell gegen die Meldepflicht verstossen hat, steht auf einem anderen Stern. Oder besser gesagt "Gier frist Hirn", da hat man sich nämlich möglicherweise schon auf den nächsten Bussgeldbescheid gefreut (wegen Verstoss gg. das Meldegesetz).

 

Im übrigen hab ich in einem anderen Thread ja geschrieben, dass ich den Schriftverkehr noch habe und demnächst hochlade...

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Naja bei der Anzahl von dir dürfte sich der Aufwand in Grenzen halten. Aber bei Owibehörden gehen jeden Tag hunderte Fälle durch die Hände der Mitarbeiter.

 

Da wird sicherlich nicht jeder Fall beim EMA abgeglichen.

 

Im ürbigen ist das Problemlos, denn Datenschutz gibt es so gut wie nicht.

 

Ich erhalte ab und zu auch Anfragen ob man mal diese und jene Adresse im System prüfen kann oder wohin der und der gezogen ist. Das liegt daran, dass diejenigen die Email nicht an die richtige Adresse versenden. :sneaky::rolleyes:

Da frage ich mich was da sonst noch so alles abläuft. :victory::rolleyes:

 

Wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht, wird man viele Verstöße gegen den Datenschutz finden und das nicht nur bei Behörden.

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@zuschnell77: Was soll aus dem Schriftverkehr schon hervorgehen?

Wie gesagt: Beim normalen Vorgehen der Bußgeldbehörden würde das von dir geschilderte Handling nicht klappen...

 

@Gast225: Auch bei der Bußgeldstelle ist der EMA-Abgleich problemlos und schnell möglich.

Ich habe im Rahmen meines Studiums eine Projektarbeit durchgeführt, die sich primär auf Bußgeldstellen bezog. Da habe ich schon Einblick in die eine oder andere Behörde bekommen, so daß ich dir versichern kann, daß ein solcher Abgleich üblich ist.

 

Gruß

Goose

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@zuschnell77: Was soll aus dem Schriftverkehr schon hervorgehen?

Wie gesagt: Beim normalen Vorgehen der Bußgeldbehörden würde das von dir geschilderte Handling nicht klappen...

 

Es hat aber geklappt! VERDAMMT NOCH MAL ;-)

 

Aus dem Schriftverkehr sollte zumindest der Geburtsort und das Land (steht auf dem Bussgeldbescheid) hervorgehen...

 

Du kannst mir dann natürlich auch unterstellen, dass ich tatsächlich dort geboren bin.

 

Nur kommen wir mal zurück zum Thema. WARUM verdammt noch mal sollte ich denn das bitte schreiben oder fantasieren???

 

Wenn ich mich damit nur wichtig machen wöllte, dann hätte ich das wohl eher auf meinem Facebook-Profil gepostet, oder nicht?

 

Ich hab's nur geschrieben, weil ich jemandem helfen wollte und weiß, dass viele Tricks eben nicht mehr funktionieren.

 

So z.B. hat mich ein Bekannter vor 2 Monaten als ErsaFa angegeben. Es kam aber dann postwendend ein Schreiben das der angegebene Fahrer das unmöglich sein könnte... Fotoabgleich, sage ich nur...

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Wie ich sagte: Beim normalen Vorgehen der Behörde klappt es nicht.

Wenn es dann doch geklappt hat, hast du eine Menge Glück durch eine Verkettung diverser Umstände gehabt. Keinesfalls sollte man jedoch damit rechnen, daß ein soches Vorgehen regelmäßig klappt, vielmehr dürfte es eine große Ausnahme gewesen sein.

 

Ich kenne das übliche Vorgehen der verschiedener Bußgeldstellen, und bei denen hätte es nicht geklappt.

 

Gruß

Goose

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Nun habe ich bei meinem Studium an einer Projektarbeit mitgewirkt, die sich mit der Umstrukturierung einer Bußgeldstelle befasste. Hierbei habe ich auch diverse andere Bußgeldstellen aufgesucht, um deren Arbeitsabläufe zu vergleichen. dadurch hatte ich einen Einblick, der es.mir durchaus gestattet, zu sagen, dass das von mir geschilderte Vorgehen üblich ist.

 

Gruß

Goose

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Da, wo ich keinen Onlinezugang habe, kostet es mich einen Anruf.

 

Wer gibt denn heutzutage am Telefon Auskünfte über Personenbezogene Daten ? Das EMA - wohl kaum. Unglaubwürdig :victory: .

Hier spricht mal wieder - sorry, dass ich es so direkt sage - Deine Ahnungslosigkeit, werter 'faun98'. Geschieht der Anruf naemlich von Dienststelle zu Dienststelle - auch behoerdenuebergreifend - so kommt der ueber eine interne Leitung. Da wird jede Auskunft gegeben!

 

[....]Oder besser gesagt "Gier frist Hirn", [....]

 

Im übrigen hab ich in einem anderen Thread ja geschrieben, dass ich den Schriftverkehr noch habe und demnächst hochlade...

'm3_', bist Du das? :rolleyes:

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Wie ich sagte: Beim normalen Vorgehen der Behörde klappt es nicht.

Wenn es dann doch geklappt hat, hast du eine Menge Glück durch eine Verkettung diverser Umstände gehabt. Keinesfalls sollte man jedoch damit rechnen, daß ein soches Vorgehen regelmäßig klappt, vielmehr dürfte es eine große Ausnahme gewesen sein.

 

Ich kenne das übliche Vorgehen der verschiedener Bußgeldstellen, und bei denen hätte es nicht geklappt.

 

Dann verate uns doch mal warum.

 

Also ein nicht bekannter, in Deutschland lebender Ausländer wird bei der Behörde als Fahrer benannt. Dann wird dieser angeschrieben und antwortet mit dem beigefügten AHB. Ok, er ist nicht dort gemeldet, scheint sich ja aber dort aufzuhalten...

 

Was machen die dann?

 

@HarryB:

Nein, ich bin nicht 'm3_', da verwechselst du was. Aber du hast mich ja in dem anderen Thread auch schon verwarnt, weil ich den Usern hier so einen Müll erzählen würde... Und erklärt, dass du das für eine Geschichte a la Münchhausen hältst...

 

 

Das wohl jeder Halter, dieses Ding nur ein einziges Mal durchziehen kann, ist mir aber schon klar. Es ist ja auch nur gegen einen Führerscheinverlust gedacht...

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Mein erfundener Ausländer kam aus Österreich.

 

Ich wollte die Beamten in dem Glauben lassen, dass man somit das Bussgeld auf jeden Fall eintreiben kann :victory:

 

Ich weiß nicht was üblicherweise getan wird, wenn man das Foto bzw. den Geburtsort nicht abgleichen kann...

 

Vielleicht die Nachbarn befragen, dass dürfte aber in so einem "Ghetto-Bunker" wo sowieso "keiner seinen Nachbarn kennt" schwierig werden...

 

Im Umfeld des Halters zu ermitteln, hätte in meinem Fall auch nichts genützt...

 

Mir ist deshalb schleierhaft, was man effektiv wirklich hätte tun können...

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Der Überprüfungsaufwand ist minimal. Da, wo ich keinen Onlinezugang habe, kostet es mich einen Anruf.

Ich trage keine Personalien ohne EMA-Überprüfung in den Vorgang, wenn ich vorher keinen BPA in den Händen hatte.

Kannst du mir noch sagen wie man dies mit § 17 PassG in Übereinstimmung bringt.

http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__17.html

 

Edit: Und § 22a PassG nicht zu vergessen

http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__22a.html

 

 

Dann gehe als Polizeibeamter oder ach Mitarbeiter des Orrnungsamtes mal zu dem gleichen Hausmeister und frage ihn nach den Herrn XY. Ich garantiere dir, in 99% der Fälle bekommst du eine Antwort.

 

Gruß

Goose

Wie schon ausgeführt mag dies im Einzelfall funktionieren.

 

Bei einer Massenverwaltung in Bußgeldstellen ist dies heute wohl kaum noch möglich wirklich jede Adresse und Personendaten beim EMA zu prüfen.

Also EMAmitarbeiter wäre ich auch nicht erfreut, wenn ich täglich hunderte Anrufe bekommen würde.

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Kannst du mir noch sagen wie man dies mit § 17 PassG in Übereinstimmung bringt.

Wer spricht vom automatisierten Abruf?

 

Wie schon ausgeführt mag dies im Einzelfall funktionieren.

 

Bei einer Massenverwaltung in Bußgeldstellen ist dies heute wohl kaum noch möglich wirklich jede Adresse und Personendaten beim EMA zu prüfen.

Also EMAmitarbeiter wäre ich auch nicht erfreut, wenn ich täglich hunderte Anrufe bekommen würde.

 

 

Auch wenn du es mir nicht glauben möchtest: Es ist gelebte Praxis, daß die Daten überprüft werden.

Wir arbeiten oftmals auch mit den Datenstationen der einzelnen Polizeibehörden, die Mitarbeiter dort machen nichts anderes als die Kriminalakten zu pflegen und Auskünfte aus diesen und den EMA-Daten zu erteilen. Ebenso hast du beim Einwohnermeldeamt größerer Städte oftmals extra Mitarbeiter im Auskunftdienst.

 

Für meinen Zuständigkeitsbereich haben wir übrigens selber Onlinezugang.

 

Aber zur Verdeutlichung: Sagst du, daß die von den Zeugen, Betroffenen und Beschuldigten angegebenen Daten regelmäßig ungeprüft in die Vorgänge übernommen werden?

 

Gruß

Goose

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Kannst du mir noch sagen wie man dies mit § 17 PassG in Übereinstimmung bringt.

Wer spricht vom automatisierten Abruf?

Du hast doch vom Onlinezugriff gesprochen.

 

Nutzt ihr dafür Bildübertragung um persönlich miteinander zu reden oder greift ihr nicht direkt also automatisch auf die Daten zu. Das wäre dann automatisiert. :victory:

 

Man kann aber den Begriff auch sehr eng auslegen und wirklich nur computergenerierten Zugriff darunter fassen.

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Also bitte...

 

Onlinezugriff bedeutet, daß ich auf die Daten online zugreifen kann.

Automatisiert wäre die Abfrage, wenn bei Eingabe in das OWi-Programm gleich ein automatischer Abgleich mit den EMA-Daten erfolgen würde. :victory:

Das ist nicht der Fall.

 

Gruß

Goose

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Hast du einen automatisierten Zugang zum Radarforum, nur weil du deine Beiträge selber schreibst und sie nicht per Post zu me schickt, der sie dann einstellt?

 

Doch, die Auslegung, dieses sei bereits ein automatisierter Zugang, ist abwägig.

 

Gruß

Goose

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Der § 17 PassG ist bei einem Meldedatenabgleich gar nicht einschlägig, den er regelt die Nutzung des Passes zum automatisierten Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand. Sprich die Nutzung der maschinenlesbaren Zeile im Ausweis durch Einlegen in ein entsprechendes Lesegerät um zu überprüfen ob die Person gesucht wird.

 

Die Abfrage von Meldedaten aus dem Melderegister regelt sich nach den jeweiligen Meldegesetzen der Länder. Für Bayern zum Beispiel der §28 Meldegesetz.

 

Der Überprüfungsaufwand ist minimal. Da, wo ich keinen Onlinezugang habe, kostet es mich einen Anruf.

Ich trage keine Personalien ohne EMA-Überprüfung in den Vorgang, wenn ich vorher keinen BPA in den Händen hatte.

Goose ging es nur um den Abgleich der angegebenen Personalien mit dem Melderegister, und das ist, zumal wenn dass Geburtsdatum fehlt, rechtmäßig.

 

Der §22a PassG käme erst ins Spiel wenn auch ein Lichtbild online angefordert würde, das ist aber, zumindest bei uns, noch gar nicht möglich.

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Hast du einen automatisierten Zugang zum Radarforum, nur weil du deine Beiträge selber schreibst und sie nicht per Post zu me schickt, der sie dann einstellt?

 

Doch, die Auslegung, dieses sei bereits ein automatisierter Zugang, ist abwägig.

 

Gruß

Goose

Natürlich ist es ein automatisierter Zugang, denn me muss die Anfragen nicht erst verarbeiten, sondern das System macht dies automatisch.

Es verarbeitet meine Anfragen ohne das eine natürliche Person eingreift.

---------------

@BayernSchandi

 

Woher hast du die Ausführungen.

Das soll jetzt nicht heißen dass dies falsch ist, nur habe ich eben keinen Kommentar um dies zu prüfen und vom Wortlaut nach passt es schon.

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Natürlich ist es ein automatisierter Zugang, denn me muss die Anfragen nicht erst verarbeiten, sondern das System macht dies automatisch.

Es verarbeitet meine Anfragen ohne das eine natürliche Person eingreift.

Nein, es ist kein automatisierter Zugang, da du jeden Beitrag neu schreiben musst (man könnte jetzt darüber diskutieren, ob m3 einen automatisierten Zugang hat, in dem beim Stichwort "Geschwindigkeitsüberwachung" automatisch das Wort "Murksmessung" eingefügt wird, aber das würde nun doch zu sehr ins OT driften...)

 

Ein automatisierter Abruf wäre dann gegeben, wenn bei Eingabe in das OWi-Erfassungsprogramm automatisch ein Abgleich mit den EMA-Daten erfolgt und bei Abweichungen eine Fehlermeldung oder sogar automatische Berichtigung erfolgen würde..

Gibst du hingegen die Daten selber ins EMA-Programmein und überprüfst sie so, ist es ein manueller Abgleich.

 

Hier greift eine natürliche Person ein, nämlich ich, wenn ich die Daten zur Abfrage eingebe.

 

Gruß

Goose

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Woher hast du die Ausführungen.

Das soll jetzt nicht heißen dass dies falsch ist, nur habe ich eben keinen Kommentar um dies zu prüfen und vom Wortlaut nach passt es schon.

Nein es passt vom Wortlaut her nicht.

 

§ 17 Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich

 

(1) Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen den Paß nicht zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsstellen der Länder und die Behörden der Zollverwaltung den Pass im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für die Zwecke

1.

der Grenzkontrolle,

2.

der Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder

3.

der zollamtlichen Überwachung im Rahmen der polizeilichen Beobachtung

im polizeilichen Fahndungstatbestand geführt werden. Über Abrufe, die zu keiner Feststellung geführt haben, dürfen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2, keine personenbezogenen Aufzeichnungen gefertigt werden.

(2) Personenbezogene Daten dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beim automatischen Lesen des Passes nicht in Dateien gespeichert werden; dies gilt auch für Abrufe aus dem polizeilichen Fahndungsbestand, die zu einer Feststellung geführt haben.

 

Der § 17 PassG spricht ausdrücklich von der Verwendung des Passes und vom Abruf von Daten aus dem polizeilichen Fahndungsbestand. Das hat überhauptnichts mit einem manuellen Abgleich (Personalien von Hand in den Computer tippen) der Meldedaten (wohnt die Person dort wo sie behauptet zu wohnen) zu tun. Dazu braucht man keinen Kommentar, das ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes.

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...(man könnte jetzt darüber diskutieren, ob m3 einen automatisierten Zugang hat, in dem beim Stichwort "Geschwindigkeitsüberwachung" automatisch das Wort "Murksmessung" eingefügt wird, aber das würde nun doch zu sehr ins OT driften...)...

Braucht er nicht, denn mit einer der naechsten offiziellen Ausgaben des Dudens wird 'm3_' als offizielle Abkuerzung des Wortes 'Murksmessung' eingefuehrt......

 

- SCNR - :victory:

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Nachdem jetzt der Bescheid da ist, mach ich noch mal einen thread auf. Wie schon befürchtet war es das Maximum mit einer Überschreitung von 72km/h auf einer Landstraße. der Brief ist an der Halter gerichtet. Bußgeld 600euro, punkte 4, fahrverbote 3 monate. Foto ist mitgeliefert. Fahrer ist nicht Fahrzeughalter. Ich hab mich schon vor paar wochen eingelesen mit ersatzfahrer und co.

 

Das läuft dann wohl folgendermaßen ab: der Ersatzfahrer füllt den Anhörungsbogen aus (den ich heute bekommen habe), dieser muss nur männlich sein oder muss er auch ähnlich aussehen? dann wartet der auf Bußgeldbescheid und schickt den dann ab. innerhalb der frist widerruft er diesen. Und das soll dann mehr als 3 monate so dauern bis der gerichtstermin feststeht bzw bis die 3 monate abgelaufen sind. wie lang dauert es i.d.R. bis es zum gerichtstermin kommt? bis jetzt sind fast 3 wochen vorbei.

Soweit alles richtig?

 

ich frag mich was alles passieren könnte, wenn die Beamten übereifrig sind? Stellen die Ermittlungen an (z.B. Nachbarschaft)?

 

Was sollt ich als nächstes machen? den Ersatzfahrer den Bogen ausfüllen lassen (auch angaben zur person(verantwortlicher fahrzeugführer + zugeben verkehrsverstoß)? )und heute noch wegschicken?

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Nachdem jetzt der Bescheid da ist, mach ich noch mal einen thread auf.

Warum das denn?? :victory: Sollen jetzt alle zwischen Deinem Original-Thread und diesem hier springen?

Den dritten Thread machst Du dann für den Einspruch, den vierten für die HV und den fünften für das Urteil, oder wie?

 

Ich hab mal einen @Mod gebeten die beiden Threads zu verbinden.

 

 

Inhaltlich reicht es wenn Du hier ein wenig liest, dann werden alle Deine Fragen beantwortet.

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Soweit alles richtig?

Jepp ;)

 

ich frag mich was alles passieren könnte, wenn die Beamten übereifrig sind? Stellen die Ermittlungen an (z.B. Nachbarschaft)?

Das ist dann zu erwarten wenn Unklarheiten zur Fahrereigenschaft bestehen. Da man aber einen Übeltäter gefunden hat ist eine Recherche unwahrscheinlich und wird dann angestrengt, wenn Zweifel an der Echtheit des Geständnisses bestehen.

 

Was sollt ich als nächstes machen? den Ersatzfahrer den Bogen ausfüllen lassen (auch angaben zur person(verantwortlicher fahrzeugführer + zugeben verkehrsverstoß)? )und heute noch wegschicken?

Fast. Schick den Bogen am Ende der Frist zurück, nicht am Anfang.

 

Deine Verjährungsfrist läuft ab dem Tattag, da Du selbst ja noch nicht im Visier der Erlittlungen stehst und noch keine verjährungsunterbrechende Maßnahme (z. B. Anhörungsbogen) erlassen wirde.

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ok vom prinzip her ist wohl alles klar. der führerschein würde wohl erst abgenommen werden, wenn das mit dem bussgeldbescheid etc geklärt wurde. Mangelt es höchstens noch an der Durchführung.

 

wenn ich noch fragen haben sollte und ich nichts in der suchfunktion finden sollte, werde ich keinen neuen thread erstellen, sondern hier posten. ;)

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