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Scarface91

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  1. Ich kenn jetzt keinen der das macht und ich weiß auch nicht wie du auf so etwas kommst. Wenn du das Bedürfnis danach hast, dann will ich dich nicht davon abhalten, aber lass ich lieber nicht erwischen . Ich beziehe mich lediglich auf diese Aussage: Eine scharfe Analyse soll es übrigens auch nicht sein, sondern viel mehr ein Erfahrungsbericht aus Sicht der Fahrradfahrers. Und was dich angeht, so bin ich mir noch uneins ob du auch was sinnvolles zum Thema beitragen kannst?
  2. Nachdem ich jetzt gute 2 Monate mit dem Fahrrad unterwegs bin (neues Hobby ) muss ich jetzt noch paar Sachen anmerken. Als Fahrradfahrer ist man nichts mehr wert auf der Straße. Da wird einem so oft die Vorfahrt genommen, als sonst einen. Vor allem die Rechts- und Linksabbieger haben wohl noch nie was vom Schulterblick gehört. Wenn ich da manchmal nicht schnell genug reagiert hätte und schnell genug gebremst hätte (teils Vollbremsungen oder Ausweichmanöver ) dann gäbe es schon so manche Unfälle. Als Fahrradfahrer oder allgemein als Zweiradfahrer hat man immer die schlechteren Karten. Vorrau
  3. wenn er nur von vorne gelbitzt wurde, dann wird wohl nichts kommen, da man kein kennzeichen hat, es sei denn es hat ein Beamter notiert. Aber erst einmal abwarten was/ bzw ob was kommt.
  4. Wie dem auch sei. Vor paar Tagen war der Gerichtstermin und wir haben uns auf die Hälfte zwischen 600 und 1200 geeinigt, sprich 900euro, dazu kommen noch die Gerichtsgebühren und co und das aufgrund von der finanziellen Lage. Der Vorsatz bleibt verständlicherweise erhalten. Der Staatsanwalt hat auf Rechtsmittel verzichtet und ich ebenfalls, somit ist das Urteil rechtskräftig. So das wars
  5. du hälst die strafe nach tagessätzen folgich für sinnlos? ok hat sich dann erledigt.
  6. der gerichtstermin wäre/ ist ende nächsten monats. Jetzt noch eine Frage: Wird bei der besagten Geldbuße (12xx euro) der finanzielle hintergrund geprüft? Was für aussichten hat man da als Student. danke schon mal.
  7. Zitat Uwe Lehnhart ( kommentar bei: http://www.bild.de/ka/p/ugc/22383762) fand ich sehr gut erklärt.
  8. bei der Geschwindigkeit wird es wohl bloß ein kleines Verwarnungsgeld geben. Aber der Vater muss dich nicht als fahrer angeben. Er müsste die Polizei auch nicht ins Haus lassen usw. Würd ich auch nicht. Dass die auf dich als Fahrer kommen, halte ich für ausgeschlossen. Wenn er keine Angaben macht, dann wird meist im Verwandtenkreis ermittelt und evtl Passbilder verglichen.
  9. wie kann man sich wegen so geringen gebühren so aufregen. Da lohnt doch nicht einmal ein Ersatzfahrer . Zahl das geld und ende.
  10. informier dich nochmal mit "alberto". wenn alles glatt läuft bekommt keiner ein Fahrverbot. das wichtigste ist wohl deinen Vater zu überreden. Bei mir hat es nicht geklappt, aber waren auch andere umstände. Ein Freund wäre vlt glaubwürdiger (aufgrund des alters) aber genau weiß ich das auch nicht. Auf jeden fall solltest du dich nicht zu hause blicken lassen.
  11. ein einspruch vor gericht wäre demnach ein Schlag ins Gesicht. Es tut mir leid, dass ich jetzt wieder nen beitrag schreiben muss, aber meine Frage ist für mich noch nicht beantwortet. Bekomme ich eine Nachricht, wenn die Sache vor Gericht geht? Und kann ich dann noch die Gerichtsverhandlung ablehnen und somit meinen Einspruch zurückziehen. Wenn ja mit welchen Kosten ist das verbunden? kurz und knapp: bis wann kann man ohne zusätzliche Kosten den Einspruch zurückziehen? oder geht das schon nicht mehr.
  12. wenn ich in der gerichtsverhandlung den einspruch zurückziehe, muss ich ja die anwaltskosten zahlen oder wer übernimmt die dann? ne normal nicht.
  13. Nehmen wir mal an der SB nimmt den Einspruch nicht an, dann geht es vor Gericht. Dazu werde ich wohl einen Bogen bekommen, wann die Verhandlung ist oder? Und bis dahin, also auch noch nach diesen Bogen, kann ich noch den Einspruch zurücknehmen, richtig? Ne Verjährung ist hier wohl schlecht möglich. Was müsste da erfüllt sein?
  14. das gericht lässt sich jetzt auch nicht mehr vermeiden, selbst wenn man nachträglich den vorsatz eingesteht?
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