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Blitzer Pp Dithmarscher-Geest 15.03 Rechtens?!


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Moin Leute,

ich wurde am 15.03.2018 in BAB 23 Gem. Trensbüttel-Röst PP Dithmarscher Geest von einem mobilen Blitzer gehörig zu schnell geblitzt, da dort anscheinend 60 sein soll. Ich war nach Abzug der Toleranz 71km/h zu schnell und ja ich weiß, was das heisst. :wand:

 

Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann warum auf einer Autobahn auf einmal 60 ist (keine Baustelle vorhanden), war das letzte Schild welches ich gesehen habe ''Unbegrenzt'' hinter dem Nord-Ostseekanal - seit dem nichts mehr! Auch mein Navi zeigte unbegrenzt an. Selbst wenn dort ein 60 Schild gewesen wäre, hätte doch eine Abstufung stattfinden müssen (120-100-80-60) und die hätte ich ganz sicher nicht übersehen... Auch auf dem Rückweg habe ich im Spiegel drauf geachtet. Ich würde gern gegenangehen, habe aber keine Rechtschutzversicherung. Ist hier vielleicht jemandem das gleiche passiert?

 

LG

 

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Moin Moin

 

 

Ich war nach Abzug der Toleranz 71km/h zu schnell und ja ich weiß, was das heisst.

Dann hast du schon Post von der Bußgeldstelle?

Da du weißt was das heißt, weißt du ja, dass man dir auch Vorsatz vorwerfen kann?

 

 

 

Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann warum auf einer Autobahn auf einmal 60 ist

Das musst du dir auch nicht vorstellen.

Unserer StVO reicht es aus, dass du die Schilder beachtest.

Wenn dir die Schilder bzw. Begrenzungen an irgendeiner Örtlichkeit nicht passen oder du sie für unnötig oder rechtswidrig hälst, steht es dir frei, nachdem du sie beachtet hast, eine Verwaltungsklage anzustreben.

 

 

war das letzte Schild welches ich gesehen habe ''Unbegrenzt''

Zeig mal das Schild "unbegrenzt"

 

 

... hätte doch eine Abstufung stattfinden müssen (120-100-80-60)

Müssen nicht.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm)

formuliert das nur als Empfehlung "sollte" .

Und auch nur dann, wenn der Verkehr von unbeschränkter Strecke kommt.

 

 

Auch auf dem Rückweg habe ich im Spiegel drauf geachtet.

Einfacher wärs gewesen, du hättest auf dem Hinweg drauf geachtet.

 

 

Ich würde gern gegenangehen, habe aber keine Rechtschutzversicherung.

Du müsstest ja zwei Verfahren führen.

Zum Einen das Bußgeldverfahren zur Abwendung des Bußgeldes und des mehrmonatigen Fahrverbotes und das Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufstellung des :60:

 

 

 

Gruß

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8

VI.

 

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.

Da steht "soll" nicht "sollte". Wenn es wirklich keinen Trichter gab, dürfte auch der Vorsatz wegfallen.

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Hallo und willkommen im Forum,

 

auch wenn @Sobbel vom Inhalt her Recht hat, so ist seine Art manchmal "etwas" ungewöhnlich.

 

Ich kenne die Ecke da oben leider nicht, aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der weiß, ob da aus irgendwelchen Gründen eine temporäre Begrenzung angeordnet ist oder war - Gründe gibt's dafür eine ganze Menge.

Ich würd auch mal bei der zuständigen Straßenmeisterei nachfragen, ob und wenn ja warum die Begrenzung dort war. (hier in der Gegend war mal auf einer Brücke begrenzt, weil unter der Brücke gearbeitet wurde - das hat man auch nicht gesehen)

 

Stehst du eigentlich als Fahrer fest? Sonst würde ich die Fahrereigenschaft erst mal abstreiten - du hast grds. nichts zu verlieren.

 

Gruß

HaWeThie

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Moin Moin

 

 

Da steht "soll" nicht "sollte".

Unterschied?

 

Bei meinem, schier unerschöpflichen Wissen, musste ich das nicht nachlesen und wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass, seitens der 45er Behörde, keine Verpflichtung zum Trichtern besteht.

 

 

 

... so ist seine Art manchmal "etwas" ungewöhnlich.

Weil?

 

 

 

Gruß

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Das ärgerliche ist, daß auf deutschen Autobahnen willkürlich Schilder mit :60: aufgestellt werden, obwohl keine Gefahrenstellen sichtbar sind. (@bestrock92: Vermute mal, daß ein Schild vorhanden war, Du es aber übersehen hast.) B....eamte verteilen nach Lust und Laune Schilder und bestrafen jeden, der sich nicht daran hält. Bin selbst vor kurzem auf solch eine Strecke geraten mit :60: wegen angeblichem Rollsplitt. Enttäuschend, daß es sowas auch unter einer CDU-Landesregierung gibt.

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@gerre: selten so einen Unsinn gelesen

 

@Sobbel: soll = muss, wenn kann

sollte - ist was schwächer - so nach: ich würde das machen...

 

und: da fragt einer ganz normal - und du kommst gleich mit dem "Vorsatz", und Vorwürfen, dass der TE nicht richtig geguckt hat und und...

Ich würde mir als Frager verar.. vorkommen und es vermeiden, in dem Forum noch mal nachzufragen

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Moin Moin

 

 

Das ärgerliche ist, daß auf deutschen Autobahnen willkürlich Schilder mit :60: aufgestellt werden, obwohl keine Gefahrenstellen sichtbar sind.

 

B....eamte verteilen nach Lust und Laune Schilder ...

Weil eine Gefahrenstelle nicht sichtbar ist, bedeutet das, dass die Schilder willkürlich da stehen?

Was für eine gequirlte :shit:

 

 

 

@Sobbel: soll = muss, wenn kann
sollte - ist was schwächer - so nach: ich würde das machen...

Interessante Auslegung.

Belege dafür?

 

 

und: da fragt einer ganz normal - und du kommst gleich mit dem "Vorsatz", und Vorwürfen, dass der TE nicht richtig geguckt hat und und...
Ich würde mir als Frager verar.. vorkommen und es vermeiden, in dem Forum noch mal nachzufragen

Er hat eine normale Antwort bekommen - keine Beschimpfung, keine Beleidigung - nichts dergleichen.

Ist alles richtig was ich sagte und verarsche ist keine drin.

Sollte ich ihm Honig um den Mund pinseln? oder ihn zum Bundesverdienstkreuz vorschlagen?

Vorwurf, dass er nicht richtig geguckt hat, seh ich nicht.

Aber wenn er richtig geguckt hätte und trotzdem so heftig gerast ist, wäre er erst recht im Vorsatz.

Ich habe mich darüber gewundert, dass er auf dem Rückweg spiegelguckenderweise auf Schilder in Gegenrichtung geachtet hat.

 

Wer nämlich vorher und -ganz wichtig- in Fahrtrichtung guckt, muß hinterher nicht jammern und anderer Leute arbeit schlecht reden.

 

 

Im Übrigen ist :60: auf BAB ohne Ankündigung oder Trichter völlig unglaubwürdig.

Der TE hat auf seiner Fahrt ganz sicher so einiges "übersehen".

 

 

Gruß

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@Sobbel: Mag ja sein, dass das Hand und Fuß hat, was du hier von dir gibst, aber verdammt unsymphatisch bist du trotzdem. Und wie @hawethie bereits schrieb, schreckt das wirklich davon ab in diesem Forum noch aktiv zu sein.

 

Um einmal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen habe ich heute mit der Autobahnmeisterei vor Ort telefoniert. Die Strecke besitzt in der Regel kein Tempolimit, wurde aber an diesem Tag von der Polizei auf 60km/h beschränkt, da sie am besagtem Rastplatz LKW-Fahrer rausgewunken haben. Da haben sich die netten Herren auch nicht Lumpen lassen, direkt einen Blitzer aufzustellen, ist ja klar.

 

Nun vermute ich mal, da die Begrenzung nur für wenige Stunden bestand und ich definitiv kein Schild gesehen habe, haben sie höchstens eines aufgestellt, welches möglicherweise gerade von einem LKW verdeckt war. Das halte ich für sehr verwerflich und falls rechtens kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich bin definitiv kein Raser und ich war mit dem Firmenwagen unterwegs zum Kunden, also wer da noch Vorsatz reininterprätiert..

 

Hat denn sonst Jemand Erfahrung mit #########?

Edited by Bluey
Keine Werbung! Auch nicht indirekt!
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@bestrock92. Frage, was èrwartest du vom Forum? 1) Sachliche Auskunft aus 1. Hand oder 2) Unterstützung beim allgemeinen Jammern über die Ungerechtigkeit in der Welt?

 

Bei 1 bist du bei @Sobbel richtig,

Bei 2 empfehle ich z. B. @gerre.

 

PS. LKW auf einer BAB herauswinken ist nicht ungefährlich.

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PS. LKW auf einer BAB herauswinken ist nicht ungefährlich.

Das stimmt. Aber wenn man die Geschwindigkeit mittels entsprechender Beschilderung herabsetzen möchte - solches habe ich auch schon erlebt -, dann sollte man es schon richtig machen. Vor allem dann, wenn man dieses temporäre Limit auch noch überwacht - was ich allerdings so wie beschrieben noch nicht erlebt habe.

 

Ich weiß wirklich nicht, wieso man sich hier so über die Beiträge von @sobbel aufregt. Vielleicht hier und da etwas direkt, aber nicht unsachlich oder unhöflich. Und wer mit der direkten Art nicht klarkommt, muß es ja nicht lesen oder weiter drauf eingehen. Da habe ich schon weitaus schlimmeres lesen müssen. Warum muß oder soll man jeden neuen TE mit Samthandschuhen anfassen oder in Watte packen?!

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... Warum muß oder soll man jeden neuen TE mit Samthandschuhen anfassen oder in Watte packen?!

Es nützt dem TE überhaupt nicht, wenn man ihm die Welt "schön" redet. Klare Auskunft das hast du zu erwarten, hier könnten Einsprüche erfolgreich sein, sind hilfreich. Das Jammern über die Ungerechtigkeit der Welt, wer hat davon einen Nutzen?

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Hat denn sonst Jemand Erfahrung mit #######?

Was wiedereinsetzen in den vorherigen Stand betrifft, sehr hohe Erfolgsaussichten. Regelmäßig Einspruchsrückname bzw. Verurteilung zum Regelsatz vor Gericht. Selbst bei Verurteilung des Betroffenen vor Gericht erfolgt keine Aktualisierung der Einschätzung der Erfolgsaussichten in der Messstellenbewertung.

Edited by Bluey
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Moin Moin

 

 

... aber verdammt unsymphatisch bist du trotzdem.

Wo ich doch so nett war? Aber damit kann ich umgehen.

Ich würd auch kein Bier mit dir trinken.

 

 

 

Die Strecke besitzt in der Regel kein Tempolimit, wurde aber an diesem Tag von der Polizei auf 60km/h beschränkt

Da haben sich die netten Herren auch nicht Lumpen lassen, direkt einen Blitzer aufzustellen, ist ja klar.

Frag mal nach der Rechtsgrundlage und die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.

Ich persönlich würde "meine" Maschine bei so etwas nicht hinstellen.

(Ob die Herren nett sind oder nicht, kannst du nicht beurteilen. Du hast ja nichtmal Schilder gesehen)

 

 

 

Ich bin definitiv kein Raser

Bei +71 nicht?

 

Doch. Du bist bisher nur noch nicht erwischt worden.

 

 

Ich bin definitiv kein Raser und ich war mit dem Firmenwagen unterwegs zum Kunden, also wer da noch Vorsatz reininterprätiert.

Beide Aussagen in diesem Satz stützen Fahrlässigkeit nicht.

 

 

Hat denn sonst Jemand Erfahrung mit ######?

Ich bin mir sicher, dass die nur dein Bestes wollen - dein Geld.

Und das kriegen die immer, egal wie belämmert du aus dem Verfahren gehst.

 

Such dir besser einen Anwalt an deinem Wohnort. Den wirst du vor der Verhandlung wenigstens kennenlernen.

Und den kannst du dir nach Symphatie und Nettigkeit aussuchen.

Die Online Anwälte schicken Stellvertreter mit Unter-Unter-Untervollmacht.

 

 

@rth, auch ich fand das Posting von Sobbel genauso „sachlich“ wie die Postings bzgl. des Kampfhuhnes...

Das brauchst du gar nicht in " " setzen.

Man darf in Rechtsfragen nicht immer nur in eine Richtung denken und die schwächsten Folgen aufzeigen. Man sollte auch immer schlimmere Tatbestandsmäßigkeiten ins Auge fassen.

Insofern sind meine Erläuterungen sowohl zum "Kampfhuhn" als auch hier sind sachlich und richtig.

Ob das dann später so geschieht, wird in einer Glaskugel zu beobachten sein und entzieht sich meinem Einfluss - leider.

 

 

 

Gruß

Edited by Bluey
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Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann warum auf einer Autobahn auf einmal 60 ist

Das musst du dir auch nicht vorstellen.

Unserer StVO reicht es aus, dass du die Schilder beachtest.

Wenn dir die Schilder bzw. Begrenzungen an irgendeiner Örtlichkeit nicht passen oder du sie für unnötig oder rechtswidrig hälst, steht es dir frei, nachdem du sie beachtet hast, eine Verwaltungsklage anzustreben.

 

 

war das letzte Schild welches ich gesehen habe ''Unbegrenzt''

Zeig mal das Schild "unbegrenzt"

 

 

@Sobbel diese Antworten würde ich als "schnippisch" bezeichnen ... ich denke genau das meine hawethie mit dem Einwand. Klar, der TE muss hier nicht nachfragen, aber Du als User mit "schier unerschöpflichen Wissen", musst nicht antworten, auf Fragen die Dir scheinbar so trivial sind, überheblich reagieren zu müssen ... Der TE bestätigt es, es wurde auch schon oft (an)diskutiert, SO bekommt man ein Forum auch an den Rand der Bedeutungslosigkeit ...

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@Sobbel: den Unterschied zwischen "soll" und "sollte" lernt man im allgemeinen Sprachgebrauch.

Du sollst zum Chef und über Thema X sprechen = sobald du Zeit hast - und keine Widerrede

Du solltest mit dem Chef drüber sprechen = ich empfehle dir, mit dem Chef drüber zu sprechen - wenn du nicht willst, dann nicht (aber beschwer dich auch nachher nicht).

 

Und für den dienstlichen Gebrauch: Bei uns gehörte dieser kleine aber feine Unterschied zur Ausbildung; allgemein in Fach "juristische Methodik" und dann in den einzelnen Fächern, wo es auf Recht und seine Anwendung ankam.

 

Und zur Ansprache von "Neulingen": ich weiß, dass es kein Schild "unbegrenzt" gibt, aber viele (Nichtfachleute) bezeichnen das "Ende aller Streckenverbote" so. Ist genau so, wie mit dem "Verkehrsberuhigten Bereich", der im Volksmund immer falsch als "Spielstraße" bezeichnet wird. Dennoch versuche ich, nicht regelmäßig den Oberlehrer herauszukehren und als aller erstes zu verbessern.

Und: wenn einer schreibt, er sei kein Raser gleich zu antworten, er habe halt Glück gehabt und sei nur nicht erwischt worden - und mit +71 sei man halt der Raser... Wenn die Schilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren (ist ja noch zu klären) dann kann ich aus einem "unbegrenzten" Bereich durchaus mal mit 150 in eine 60er Beschränkung fahren (jaaa - ich bin auch schon mal an einer LKW-Kontrollstelle vorbeigefahren, wo man nicht unbedingt von einem "Geschwindigkeitstrichter" sprechen konnte - die Polizei hatte anscheinend keine Zeit gehabt, die (vorinstallieren) Schilder alle auszuklappen), wenn man da gemessen hätte, hatte auch ich Probleme bekommen. Und nach >30 Jahre ohne Punkte kann ich durchaus behaupten, nicht zu rasen.

 

Aber lassen wir's dabei. Du hast deine Art, ich meine...

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@bestrock92: Der @sobbel ist ein Fall für sich. Das RF war schon immer ein Dampfablassventil für frustrierte Cops. Mit 131 km/h auf der BAB bist Du natürlich kein "Raser". Du bist lediglich in eine immer wieder mal vorkommende (Mause-)Falle getappt, sprich eine Lkw-Kontrolle mit kombinierter Geschwindigkeitsabzocke auf den Hauptfahrbahnen. Es ist ein leidiges Thema, zieht sich im Forum seit Ewigkeiten durch, dabei nicht nur die abzockverdächtige exakte Meßörtlichkeit nach dem Anhaltecop, sondern auch die (früher) oftmals rudimentäre Beschilderung/Tempo-Trichterung sowie deren Dokumentation seitens der Meßcops. Es gilt die alte Regel, je höher die Überschreitungsquoten sind, desto mieser war die Beschilderung. In der Regel sind Wiederholungsabzocker aber nicht blöd bzw. geläutert und die Beschilderung ist bei Standard-Lkw-Kontrollstellen wasserdicht. Ausnahmen bestätigen aber die Regel, es gibt Nachwuchscop, neue Meßstellen, fehlerhafte Schilderaktivierung (Prismen- oder Klappschilder), laxe, hemdsärmelige Dokumentation usw. Solche Lkw-Kontrollstellen haben somit grundsätzliches ein hohes Murkspotential.

Was kannst Du machen? Als erstes gilt immer, ob der Fahrer innerhalb von drei Monaten identifiziert werden kann? Wenn ja, kann man immer noch selbst oder mit RA und/oder Gutachter gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

:nolimit:

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Nun vermute ich mal, da die Begrenzung nur für wenige Stunden bestand und ich definitiv kein Schild gesehen habe, haben sie höchstens eines aufgestellt, welches möglicherweise gerade von einem LKW verdeckt war.

Deine Vermutungen in allen Ehren, aber die haben in der Realität eher keine Grundlage. Ich habe jedenfalls noch keine LKW-Kontrollstelle auf einer Autobahn gesehen, an der irgendwelche Schilder aufgestellt wurden und / oder an der höchstens ein Schild gestanden hätte. Alle mir bekannten Kontrollstellen sind beidseitig der Fahrbahn mit fest installierten Schildern ausgestattet, dementsprechend haben alle einen Geschwindigkeitstrichter und ich habe es bisher auch noch nie erlebt, daß an einer aktiven Kontrollstelle vergessen wurde, diese Schilder bis auf ein einziges zu öffnen (derjenige, der den 'Rauswinkerjob' hat, weiß, warum).

 

In den Fällen, in denen tatsächlich nur ein Schild geöffnet war, hatte man offensichtlich vergessen, dieses nach Abschluß der Kontrolle wieder zuzuklappen oder es war ungenügend gesichert und durch den (Fahrt-) Wind aufgeklappt. Dann war da allerdings definitiv auch keine Geschwindigkeitskontrolle.

 

Ich bin definitiv kein Raser und ich war mit dem Firmenwagen unterwegs zum Kunden, also wer da noch Vorsatz hineininterprätiert..

Ob Du ein Raser bist, sei dahingestellt. Du bist jedenfalls nicht allein - wenn ich mich nicht täusche, hat es hier jedenfalls noch nie jemanden gegeben, der sich als 'Raser' bezeichnete. Mit Firmenwagen auf dem Weg zum Kunden ist eher kein Argument für aufmerksames Fahren unter gewissenhafter Beachtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Und ein Vorsatz wird nicht reininterpretiert, sondern Dir möglicherweise vorgeworfen werden, da Du erheblich zu schnell warst und mehrere Tempolimitschilder übersehen hast.

 

Du hast mit nahezu 100-%-iger Sicherheit gepennt. Natürlich kannst Du versuchen, gegen den BGB anzugehen. Wenn Du viel Geld oder eine zahlungswillige RSV hast, kannst Du die korrekte Beschilderung oder auch die Messung als solche gerichtlich überprüfen lassen. Zu den Chancen und ggf. anderen Möglichkeiten empfiehlt sich ein Gespräch mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der nicht durch Krawallwerbung im Internet auf sich aufmerksam machen muß.

 

was ich allerdings so wie beschrieben noch nicht erlebt habe.

Wenn dort kontrolliert wird, dann erstaunlicherweise immer nur vom Rastplatz aus und damit hinter dem 'Rauswinker', so jedenfalls meine Erfahrung.

 

 

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was ich allerdings so wie beschrieben noch nicht erlebt habe.

Wenn dort kontrolliert wird, dann erstaunlicherweise immer nur vom Rastplatz aus und damit hinter dem 'Rauswinker', so jedenfalls meine Erfahrung.

 

Dito
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Die Kontrolle als solche ist ja durchaus nachvollziehbar. Es wäre allerdings in der Tat interessant, die Begründung für die Position der Messung zu erfahren. Der TE kann ja mal nachfragen.

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