ollux 0 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 Tatsächlich wahr:Verkehrsteilnehmer fährt knappe 45 Jahre unfallfrei. Dann aber: massive Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer beschlossener Ortschaft von 54 km/h..Einspruchslage entfällt aufgrund eindeutiger Umstände. Also in der ersten Woche Juli 16 Abgabe des Führerscheins um das Fahrverbot von 2 Monaten sofort anlaufen zu lassen. Jetzt kommt es aber:genau 8 Tage später setzt sich der Betreffende unerlaubt ans Steuer und verursacht einen Verkehrsunfall. Er rammt eine grössere Strassenabsperrung und und fährt dazu ein Strassenverkehrs-Schild um. Dann begeht er Fahrerflucht indem er sich erst einmal vom Unfallort mit dem zwar stark beschädigten, aber in Teilen noch fahrbereiten PKW entfernt. Zeugen nehmen jedoch ihrerseits die Verfolgung mit eigenem Fahrzeug auf und stellen ihn am nächsten Halteort. Die herbeigerufene Polizei ordnet wegen sprachlicher und motorischer Auffälligkeiten einen Bluttest an, zudem der Fahrer die Einnahme von starken Schmerzmitteln eingeräumt hat. Der vollkaskoversicherte Wagen des Fahrers ist übrigens aufgrund Alter und Unfallgrösse Totalschaden. Bemerkung 1.) Ich war nicht der Fahrer!Bermerkung 2.) Da hat es " Peng" gemacht, nicht nur am PKW, sondern irgendwo auch im Kopf.Bemerkung 3 Da kann sich ein Berufsanfänger bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal richtig abarbeitenBemerkung 4.) Ein Fressen für die VersicherungBemerkung 5.) Was aus dem Führerschein des Spezialisten wird, liegt allein in Gottes ( Richter/innen) Hand. Ich möchte hier keine Spekulation abgeben. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 Fahren ohne FS -> Straftat, Unfallflucht -> Straftat, Vollkasko wird nicht zahlen. Ergebnis Bluttest abwarten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 Moin Moin Tatsächlich wahr:Eigenerlebnis?Zeitungsbericht? Bild?DPA Meldung? Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 ich frag mich: wo ist die Frage? Quote Link to post Share on other sites
ollux 0 Posted August 7, 2016 Author Report Share Posted August 7, 2016 Nicht Bildzeitung, sondern direkte Verwandschaft. Die Frage hatte ich tatsächlich vergessen: wie kann es sein, dass der Fahrer in seinenm bisherigen unauffälligen Fahrerleben von etwa 45 Jahren nun dermaßen im Fettnapf abgetaucht ist, dass er mit ärgsten Sanktionen rechnen muss? ...... Und zwar, wie ich finde, nicht zu Unrecht! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 7, 2016 Report Share Posted August 7, 2016 Ist halt wohl meist so. Fahren kann ich ja, habe ich ja 45 Jahre bewiesen.Also warum auch nicht während des FV. Und dann doch Unfall und es kommt zur Panik. Mist ich dufte ja nicht fahren, ade FS für lange Zeit wenn man mich bekommt. Und schon nimmt das Unheil seinen Lauf (Kurzschlusshandlung). Er soll schon mal sich für 12 bis 18 Monate auf längere Fußmärsche einstellen.Wenn dann noch etwas wegen den Medikamenten dazu kommt, kann noch schlimmerer Unheil drohen. Neben den Kosten von sicherlich ein paar Tausend Euro zuzüglich der Schadenskosten (Unfall). Die 45 Jahre dürften zumindest die zu erwartende Strafe etwas geringer ausfallen lassen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 7, 2016 Report Share Posted August 7, 2016 Moin Moin ... bisherigen unauffälligen Fahrerleben von etwa 45 Jahren ...Da steckt genau das Zauberwort drin: unauffällig.Der ist 45 Jahre nicht erwischt worden - sonst nichts.Der ist die 45 Jahre ja sicher nicht mustergültig gefahren.Der Krug geht halt solange zum Mund bis man bricht. Die 45 Jahre dürften zumindest die zu erwartende Strafe etwas geringer ausfallen lassen.Warum sollte es für Selbstverständlichkeiten einen, wie auch immer gearteten, Bonus geben?Aber bei unserer Weichei Judikative wird das wohl so kommen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 7, 2016 Report Share Posted August 7, 2016 @ Sobbel: Das ist sicher richtig. Bei der 1. Straftat sind die Richter oft milde gestimmt. Hier kommt aber +54 km/h im Vorfeld + 2 Straftaten hinzu. Das kann böse enden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 7, 2016 Report Share Posted August 7, 2016 Moin Moin Die 45 Jahre dürften zumindest die zu erwartende Strafe etwas geringer ausfallen lassen.Warum sollte es für Selbstverständlichkeiten einen, wie auch immer gearteten, Bonus geben?Aber bei unserer Weichei Judikative wird das wohl so kommen. GrußDas liegt halt am Mechanismus wie eine Strafe gebildet wird. grob dargestellt. Strafrahmen, davon der Mittelwertdann Strafverschärfungsgründe, -milderungs-dann persönliche Gegebenheiten die zu Erhöhungen, Milderungen der Strafe führentatsächliche Strafhöhe Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 kann jemand, der 50 Jahre unauffällig gelebt hat denn bei Mord auch mit Milderung rechnen? fragt sich HaWeThie Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 kann jemand, der 50 Jahre unauffällig gelebt hat denn bei Mord auch mit Milderung rechnen? fragt sichHaWeThiewas hat HaWeThie denn wohl vor, fragt sich Zorro69 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 Schwiegermutter? 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 Moin Moin kann jemand, der 50 Jahre unauffällig gelebt hat denn bei Mord auch mit Milderung rechnen?Du kommst doch nach 15-20 Jahren gehend sowieso raus.Das ist nicht mehr so, daß du nur mit den Füßen vorwärts rauskommst, obwohl der Mord ja mit "lebenslanger" Freiheitsstrafe geahndet wird. Das ist Milderung genug. Da kannst du mit 70 einen schwiegermutterlosen Lebensabend verbringen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 kann jemand, der 50 Jahre unauffällig gelebt hat denn bei Mord auch mit Milderung rechnen? fragt sichHaWeThie Ja natürlich kann er das. Mord ist nicht gleich Mord. Auch nach der aktuellen Rechtslage nicht. Es gibt böse Morde und weniger böse Morde. Und das Vorleben des Angeklagten hat auch Auswirkungen auf das Strafmaß. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 kann jemand, der 50 Jahre unauffällig gelebt hat denn bei Mord auch mit Milderung rechnen? fragt sichHaWeThieWie sagt der Jurist, "Es kommt darauf an". Und nicht bei jeder Straftat führen immer die selben Umstände zu einer Milderung. Bei Mord sicherlich eher weniger, weil idR der normale Mensch keine anderen Menschen umbringt. Bei Verstößen im Straßenverkehr ist dies jedoch etwas anderes. Denn diese Taten kommen erheblich häufiger im Alltag vor. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Verkehrsteilnehmer fährt knappe 45 Jahre unfallfrei. Dann aber: ... Alterserscheinung? Da steckt genau das Zauberwort drin: unauffällig.Der ist 45 Jahre nicht erwischt worden - sonst nichts.Das dürfte aber kaum zutreffen auf Fälle wie Er rammt eine grössere Strassenabsperrung und und fährt dazu ein Strassenverkehrs-Schild um. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 bei unserer Weichei JudikativeWarum bloß haben wir diesen Satz von Dir nicht lesen können, wenn mal wieder ein Gericht bei der Verurteilung eines Polizisten unter der magischen Grenze der automatischen Entfernung aus dem Dienst geblieben ist? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 10, 2016 Report Share Posted August 10, 2016 Moin Moin Warum bloß haben wir diesen Satz von Dir nicht lesen können, wenn mal wieder ein Gericht bei der Verurteilung eines Polizisten unter der magischen Grenze der automatischen Entfernung aus dem Dienst geblieben ist? Du kannst ja mal gucken, ob du von mir überhaupt ein Posting findest, in dem es um evtl. fehlerhaft handelnde Kollegen äähhh Polizisten geht.Wenn du eins findest, hab ich sicher kein zu mildes Urteil kritisiert. Ich bin einer, der einer anderen Krähe ein Auge aushackt und wenns sein muß auch beide.Das hab ich hier im Forum schon öfter durchblicken lassen. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 10, 2016 Report Share Posted August 10, 2016 Du kannst ja mal gucken, ob du von mir überhaupt ein Posting findest, in dem es um evtl. fehlerhaft handelnde Kollegen äähhh Polizisten geht.Jetzt, wo Du's sagst, fällt mir auch auf, wie vornehm zurückhaltend Du warst, wenn es um (mögliches) Fehlverhalten Deinesgleichen ging. Wenn du eins findest, hab ich sicher kein zu mildes Urteil kritisiert.Gelegenheiten gab es allerdings genug. Ich bin einer, der einer anderen Krähe ein Auge aushackt und wenns sein muß auch beide.Auch, wenn ich sowas eigentlich für eine Selbstverständlichkeit halte: das ist erfreullich und ehrt Dich. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 11, 2016 Report Share Posted August 11, 2016 Ich kenne einen recht ähnlichen Fall aus der engsten Verwandtschaft , wenn auch nicht mit solchen (Unfall-)folgen.Hier war es ein Auffahrunfall, der die Sache ans Licht brachte. Der besagte Fahrer war damals 68, läuft immer noch Marathon und hatte (m.W.) zeitlebens 0 Punkten auf der Uhr.Ich bin häufig bei ihm mitgefahren und kann daher mit Fug und Recht behaupten, dass er sehr umsichtig fährt. Angefangen hat es mit einem Parkknöllchen - wobei er sich nicht erinnern konnte jemals dort gewesen zu sein, aber Fahrzeugtyp/Kennzeichen etc. passte halt und zu dem Zeitpunkt war er, entgegen seiner Behauptung, tatsächlich auch nicht zu Hause. Hat sich aber natürlich keiner was bei gedacht. Dann kam ein Geschwindigkeitsknöllchen (+15 km/h @ 30-Zone ) etwa unter gleichen Umständen zustande.Tja, und zuletzt eben ein leichter(!) Auffahrunfall (quasi wie von der Kupplung gerutscht) an einer Ampel. Der Unfallgegner hat den Verwandten apathische hinter dem Lenkrad sitzen sehen und den Notarzt gerufen. Der Verwandte war nach Zeugenaussage etwa 1 Minute nicht ansprechbar, dann aber geistig wieder völlig klar. Wie er an die Ampel gekommen war, und warum er eigentlich unterwegs war, weiss er bis heute nicht. Diagnose: Durchblutungsstörungen im Gehirn ggf. sogar leichter Hirnschlag , Herzrhythmusstörungen.Medikamentöse Therapie durchgeführt. Die Polizei hat den Führerschein sofort kassiert und erst nach einem ärztlichen Attest wieder rausgegeben.Inzwischen fährt er wieder 4 Jahre unfallfrei (allerdings nur noch kurze und ihm bekannte Strecken)Wer ihn lange kennt bemerkt aber, dass sich seine Sprechweise geändert hat. Er spricht langsamer und ermüdet schnell. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass obiges auch in diese Richtung geht. Schwerer Wagen mit Automatik und unkontrolliert aufs Gas gestiegen. Verlust Führerschein 'vergessen'. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 11, 2016 Report Share Posted August 11, 2016 Es gibt genügend Leute die gar nicht merkten das Sie einen kleinen Hirnschlag erlitten haben. So lange dann keine sicht- oder spürbare Folgen zurückbleiben gerät es dann auch schnell wieder in Vergessenheit, bis zum Nächsten.Aber das kann jede Altergruppe treffen. Quote Link to post Share on other sites
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