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ollux

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  1. Nicht Bildzeitung, sondern direkte Verwandschaft. Die Frage hatte ich tatsächlich vergessen: wie kann es sein, dass der Fahrer in seinenm bisherigen unauffälligen Fahrerleben von etwa 45 Jahren nun dermaßen im Fettnapf abgetaucht ist, dass er mit ärgsten Sanktionen rechnen muss? ...... Und zwar, wie ich finde, nicht zu Unrecht!
  2. Tatsächlich wahr: Verkehrsteilnehmer fährt knappe 45 Jahre unfallfrei. Dann aber: massive Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer beschlossener Ortschaft von 54 km/h.. Einspruchslage entfällt aufgrund eindeutiger Umstände. Also in der ersten Woche Juli 16 Abgabe des Führerscheins um das Fahrverbot von 2 Monaten sofort anlaufen zu lassen. Jetzt kommt es aber: genau 8 Tage später setzt sich der Betreffende unerlaubt ans Steuer und verursacht einen Verkehrsunfall. Er rammt eine grössere Strassenabsperrung und und fährt dazu ein Strassenverkehrs-Schild um. Dann begeht er Fahrerflucht in
  3. ich habe mich offensichtlich ungenau ausgedrueckt. Mir ist klar, dass "rechts vor links " und 30 er perfekt zueinander passen. aber legale "Missachtung " der klaren Vorfahrtsregel seitens der Gemeinde in " Altbestaenden", das geht gar nicht. Der Paragraph ist da voellig eindeutig. Eine Abweichung ist ausdruecklich angegeben.
  4. ich parkte meinen Wagen zum Besuch meines Bruders auf einer normalen Strasse in Bonn und bewegte den Pkw dann etwa 1 Woche nicht. Nach dieser Zeit fuhr ich los, fuhr an zwei Seiteneinmündungen vobei , wobei meine strasse jeweils das vorfahrtszeichen zeigte. Auf der Strasse war kein 30 er Schild zu sehen. dann wurde ich mit 50 geblitzt. der Vorwurf ich sei in einer 30 er Zone zu schnell gefahren. das Schild 30 er Zone befindet sich tatsächlich etwa 1 km entfernt an dieser Strasse. § 45 (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohng
  5. Ich habe zu den neuesten Radargeräten im Forum gesucht, aber nichts gefunden, was bei meiner Internet-Ahnungslosigkeit aber nichts weiter heißt. Ich bin mir aber sicher , dass bestimmt jemand diese oder ähnliche Bilder schon veröffentlicht hat. deshalb wäre es in dem Fall des möglichen Doppelbeitrags nett, diesen umgehend zu löschen und ich entschuldige mich schon vorsorglich. Diese und ähnliche Geräte sind schon teilweise in der Schweiz verbaut, wo ich sie auch schon selber gesehen habe und sie werden zur Zeit an allen Kölner Ein-und Ausfallstraßen installiert. d.h.: von der A4/A3 a
  6. Nun, was wirklich Neues gibt es im Forum( speziell Geschw. Vertösse ) kaum, was noch nicht etliche Male behandelt worden ist. Siehe die üblichen Threads. Hilfe ich bin bummelige 50 Km zu schnell in der Probezeit gefahren. Was ist nun zu tun ? etc. Die Crux des Forums ist, dass erst im Eintritt des Verfahrens sich üblicherweise Leute neu anmelden , um Hilfe zu erfahren. Diese neuen Mitglieder bleiben aber nur selten auf Dauer dem Forum erhalten. Die altgedienten Recken dieses Forums kennen alle Tricks, die teilweise auch den FAqs nicht immer zu entnehmen sind. Es ging in den vorgena
  7. Wie im Bekanntenkreis unter Kollegen mir zu Ohren gekommen ist, sind in der letzten Zeit viele Anhörungsbogen/Zeugefragebogen in Baden Würtemberg, NRW und Sachsen erst in der 8 bis 10 ten Woche verschickt worden. Eine Ursache könnte möglicherweise eine arbeitsmässige Überlastung der Bearbeiter durch eine immer tiefer durchgeführte Rationalisierung sein. Bei der denkbaren Konstellation , dass Halter und Fahrer nicht identisch sind, bietet sich, wie schon öfters besprochen , der mögliche und dabei absolut legale Weg an, um den Folgen eines Bussgeldbescheids zu entgehen. Häufig genug ist der
  8. Dieser Vorfall ereignete sich in Baden-Würtemberg. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toletanz): 163 km/h. Halterin des PKW hat ihren Wohnsitz in Bremen und ist nicht der Fahrer zum Zeitpunkt. Zugang eines Zeugenfragebogens in der 11 ! Kalenderwoche. ungewöhnlich ist, dass offensichtlich Anhörungs-, wie auch Zeugenfragebogen erst in der 9/10/11. Kalenderwoche nach Begehung einer Geschw.-Überschreitung zugestellt werden. Davon habe ich in jüngster Zeit schon mehrmals gehört, dass dadurch Verfolgungsmassnahmen behördlicherseits ( durch Personalman
  9. So gänzlich bleibt mir der Sinn Deiner Worte verborgen. Zitat: Gerade innerorts nehmen hier einige sehr ernst offensichtlich Deiner Deutung nach der Regelfall.
  10. Grobi Ihr Lieben, ich staune , wie hier offen "Ordnungswidrigkeiten" zugegeben werden. Der Musikindustrie reichen einige wenige Logdaten, um Sünder ordentlich zu verknacken. Da kann man nur hoffen, das das Auge des Gesetzes auch hier weiß, wie man den bösen Buben habhaft wird. Man(n) sollte eigentlich wissen, das jemand, der mit 120 durch eine 30er-Zone brettert durchaus als Straftäter verknackt werden kann! Liebe Grüße Der Dichter Da staune ich überhaupt nicht. Vielleicht mag sich der eine oder andere Forumsteilnehmer aufspielen und erzählt , dass er soeben mit 250 in der Spielstr
  11. Die Frage könnte aber auch lauten, ob Du überhaupt geblitzt worden bist. Möglicherweise ist der Blitz nur zufällig von einem Anwohner, Passanten in Deine Richtung hin ausgelöst worden. Zumindest könnte das länger leuchtende rote licht ( Autofocusfunktion des Blitzgerätes ) und der dann erfolgende weisse Blitz darauf hindeuten. Leider gibt es auch immer wieder Fälle, in denen sich Privatleute als "Blitzer" betätigen. Dabei werden mit zum Teil extrem leistungsstarken Blitzgeräten entgegenkommende Fahrzeuge mit unübersehbaren Folgen wegen der fatalen Blendwirkung angeblitzt. Ohne dann in
  12. Du beziehst Dich beispielsweise auf VGH BW Az: 10 S 2673/98 . Dies ist dann richtig und wird von der Rechtsprechung allgemein geteilt, wenn das Beweisphoto eindeutig nach Ansicht des Gerichts durch den Halter zuordnungsbar ist. Dass beispielsweise der Vater den eigenen Sohn nicht erkennt,, ist auch nach allgemeiner Einschätzung schwer vorstellbar. Jedoch war der Sohn auf dem Photo für den eigenen Vater nach objektiven Massstäben erkennbar? Deshalb erwähne ich nochmals , dass der Einzelfall allein entscheidet. Deshalb ist es fahrlässig und grundsätzlich falsch, allgemeine Urteile in ihren K
  13. lass ´mal gut sein! Bei allem Respekt und aller bewiesenen Sachkunde: man merkt, dass Du kein Jurist bist. Ich erinnere deshalb gerne an meinen Satz: Bei der Zusendung des Anhörungsbogens nach sieben Wochen sehen die Aussichten in einem entsprechenden Verfahren zur Abwehr des Fahrtenbuches gegen die auferlegende Behörde nicht übel aus. Mehr stand da nicht ! Entsprechenden fachkundigen Rechtsrat muss sich jeder selber suchen oder versuchen, sich beispielsweise per Kommentar eine eigene Rechtsinterpretation zu verschaffen. Da aber es immer auf den speziellen Einzelfall ankommt, sind paus
  14. Lieber Goose , ich zielte auf die sieben Wochen ab! ]Mit der Fahrtenbuchauflage und den entsprechenden einschlägigen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichten ist das so eine Sache!, die dem , mit Verlaub juristischen Laien , offensichtlich nicht in der Gänze vollkommen klar ist Es wäre also besser, mit solchen Aussagen ein wenig vorsichtiger zu sein, um keine Irritation und eine mögliche Fehldeutung hervorzurufen. zu den Fakten aus der Mottenkiste der Realität Der Halter ist binnen weniger Tage - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles regelmäßig innerhalb von zwei Wochen, B
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