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Hallo miteinander,

 

ich habe heute als PKW-Halter einen Bußgeldbescheid vom Zoll bekommen.

 

OWi gemäß 382 AO iVm § 18 ZollVG. Insgesamt ca. 75 €.

 

Als Tatzeit ist ein Datum angegeben. Keine Uhrzeit.

 

Als Tatort ist der "Zollamtsplatz der Gemeinde Freiburg i.Br." angegeben. Aber keine Straße.

 

Meine Fragen:

Ist der BGB unwirksam wegen des Fehlens der Uhrzeit o. des Fehlens der Straße ?

 

Oder gibt es sonstige Besonderheiten zu beachten ? (Verjährung ist zwei Jahre; Halterhaftung gibt`s keine)

 

Klaus

 

 

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Wenn man googelt, findet man den §§ 382 AO (Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben)

und auch § 18 ZollVG (Amtsplätze und Öffnungszeiten)

in den Ausführungsbestimmungen findet man:

"Die Öffnungszeiten der Zollstellen und deren Amtsplätze werden durch Aushang bei den Zollstellen bekanntgegeben. Der Amtsplatz der Zollstelle darf nur zum Zwecke der Durchführung und nur für die Dauer zollamtlicher Maßnahmen benutzt werden. Gleiches gilt für die zur Vornahme der vorgenannten Maßnahmen besonders gekennzeichneten Plätze."

 

Was genau dem TE in diesem Zusammenhang vorgeworfen wird, darüber lässt er uns im Dunkeln. Er wird es aber wissen.

Wie ich als pensionierter Zollbeamter weiß, werden die Grenzbeamten das Vergehen sehr genau dokumentiert haben.

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Was genau dem TE in diesem Zusammenhang vorgeworfen wird, darüber lässt er uns im Dunkeln. Er wird es aber wissen.

Wie ich als pensionierter Zollbeamter weiß, werden die Grenzbeamten das Vergehen sehr genau dokumentiert haben.

@Zöllner hat recht. Den eigentlichen Tatvorwurf habe ich versehentlich weggelassen.

 

Es geht um unrechtmässiges Parken auf einem Amtsplatz des Zolls.

 

Die Beamten haben den Vorgang tatsächlich sauber dokumentiert. Allerdings haben sie nur dokumentiert wann der PKW rechtswidrig auf dem Amtsplatz geparkt hat.

 

Wer ihn dort geparkt hat ist nicht bekannt.

 

Daher haben die Schlaumeier einfach einen BGB gegen den Halter erlassen.

 

So geht`s natürlich nicht.

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Schätze mal, die Finanzverwaltung zieht das durch.

Und schicken im Bedarfsfall einen eigenen Vollziehungsbeamten los. Der hinterlegt dann eine Zahlungsaufforderung, in der die Vollstreckungskosten hinzu kommen, mit Frist. Wird die nicht befolgt, kommt der nächste Schritt. Er führt selbständig Ermittlungen durch, u. a. wird auch der Arbeitgeber ermittelt. Dann wird die Vollstreckungsstelle tätig, das geht bis zur Lohn- oder Kontenpfändung. Wenn das nicht fruchtet, erfolgt der Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf "Durchsuchungsbeschluss" der Wohnung des VS. (Vollstreckungsschuldner)

Und glaube mir, die Finanzverwaltung gibt so schnell nicht auf. Wenn es um Geld geht, sind die unerbittlich. Das einzige, worauf die sich einlassen, ist Ratenzahlung.

Falls nichts zu holen ist, wird auch die EV (eidesstattliche Versicherung) beantragt. Dann hat man bei seiner Bank oder Sparkasse, die die Schuldnerlisten bekommen, schlechte Karten.

Also, mein Rat: Zahlen schafft Frieden.

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Schätze mal, die Finanzverwaltung zieht das durch.

Da gibt`s nichts "durchzuziehen".

 

Gegen den BGB lege ich natürlich Einspruch ein. Vermutlich wird die Verfolgungsbehörde dann das Verfahren einstellen.

 

Wenn nicht geht`s halt vor Gericht.

 

Dort gewinne ich in jedem Fall.

 

Und als Sahnehäubchen bekommt der Zollbeamte der den BGB erlassen hat eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger.

 

Der Zoll hat nicht einmal eine Anhörung nach 163b StPO gemacht.

 

Einfach mal einen BGB auf gut Glück. Was haben diese Zollnbeamte eigentlich im Kopf ?

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Da gibt`s nichts "durchzuziehen".

Doch, natürlich. Für Dich schon.

 

Gegen den BGB lege ich natürlich Einspruch ein.

Gute Idee. Fristen beachten!

 

Vermutlich wird die Verfolgungsbehörde dann das Verfahren einstellen.

Das dürfte sogar ziemlich sicher sein.

 

Dort gewinne ich in jedem Fall.

Ich nehme an, dafür brauchst Du nicht mal einen Anwalt.

 

Und als Sahnehäubchen bekommt der Zollbeamte der den BGB erlassen hat eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger.

Läuft bei Dir!

 

Der Zoll hat nicht einmal eine Anhörung nach 163b StPO gemacht.

Najaaa, das könnte möglicherweise daran liegen, daß Dein Falschparken nun eigentlich doch noch keine Straftat ist.

 

Einfach mal einen BGB auf gut Glück. Was haben diese Zollnbeamte eigentlich im Kopf ?

Da darfst Du nicht zu viel erwarten. Schließlich sind da ganz viele dazwischen, die jahrzehntelang tagein, tagaus an den Grenzübergängen gestanden und die Abgase der vorbeifahrenden Fahrzeuge eingeatmet haben. Und das wirkt halt nach, da helfen auch ein paar Jahre Büroloft irgendwo in der Provinz nicht wirklich weiter.

 

Also zieh' das bitte durch und berichte, wie es weitergeht!

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Das dürfte sogar ziemlich sicher sein.

 

 

Dort gewinne ich in jedem Fall.

Ich nehme an, dafür brauchst Du nicht mal einen Anwalt.

 

Die Annahme ist richtig.

 

Wenn ich sicher bin zu obsiegen übergebe ich solche Sachen aber einem befreundeten Anwalt.

Der freut sich wenn er für nur ein Schreiben fett Gebühren abrechnen kann.

 

Also zieh' das bitte durch und berichte, wie es weitergeht!

Werde ich machen.

Edited by Bluey
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Wenn ich sicher bin zu obsiegen übergebe ich solche Sachen aber einem befreundeten Anwalt.

Der freut sich wenn er für nur ein Schreiben fett Gebühren abrechnen kann.

 

 

Fette Gebühren? Gibt es nicht eine Gebührenordnung für RA?

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...Und als Sahnehäubchen bekommt der Zollbeamte der den BGB erlassen hat eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger.

 

Frage an die Experten: Hat der SB bei einem Lachkrampf Anspruch auf Schmerzensgeld?

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Ich glaube hier im radarforum gibt es zu viel Polizeibeamte ohne Familie und sinnvolle Interessen.

Eher nicht. Wenn sie hier sind, können sie nicht ohne sinnvolle Interessen sein.

 

Schon Einspruch eingelegt?

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Schon Einspruch eingelegt?

 

 

Ja.

 

Mit dem Briefbogen eines befreundeten Anwalts vom Fax der Anwaltskanzlei.

 

Von den Gebühren gehen wir einmal lecker essen.

 

Wenn man ohne Anwalt Einspruch einlegt ist die Gefahr das irgendein junger Richter auf Probe den Schriftsatz nicht liesst und eine HV anordnet relativ groß.

 

Und da im vorliegenden Fall das Amtsgricht am Behördensitz, d.h. am Ort des nächsten Hauptzollamts, zuständig ist, müssten wir einfach 70 km fahren.

 

Und das braucht keiner.

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Ja.

Mit welcher Begründung?

 

Mit dem Briefbogen eines befreundeten Anwalts vom Fax der Anwaltskanzlei.

Du schreibst auf dem Briefbogen des Anwalts Deinen Einspruch und schickst den aus seiner Kanzlei per Fax weg? Erstaunlicher Anwalt. Aber wenn die Kanzlei groß genug ist, wird sicher keinem auffallen, daß der Einspruch nicht von einem Anwalt stammt.

 

Von den Gebühren gehen wir einmal lecker essen.

Der Anwalt stellt Dir eine Rechnung, Du zahlst und von dem Betrag geht er mit Dir essen? Hört sich für mich nach einem Verlustgeschäft für den Anwalt an, aber wahrscheinlich kann er sich das leisten. Und das Essen muß ja schon ziemlich gut sein, damit man dabei die kompletten Gebühren auf'n Kopp hauen kann. Viel Vergnügen also!

 

Wenn man ohne Anwalt Einspruch einlegt ist die Gefahr das irgendein junger Richter auf Probe den Schriftsatz nicht liesst und eine HV anordnet relativ groß.

Das stimmt. Wobei ich ja gehört habe, die Gefahr sei relativ groß, daß irgendein ein älterer Richter den Schriftsatz liest und dann eine HV anrdnet.

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Mit welcher Begründung?

"Halter" nicht gleich "Fahrer".

 

"Der Erlaß eines Bußgeldbescheides allein aufgrund der Haltereigenschaft aber ist rechtswidrig, weil das Willkürverbot des Art. 3 GG, wonach sachgerechte Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft des beschuldigten Halters zu treffen sind (BVerfG, NJW 1994, 847) missachtet und das Schweigerecht des beschuldigten Halters ... verletzt wird."

(LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.1996 - 2/4 O 37/96)

 

Du schreibst auf dem Briefbogen des Anwalts Deinen Einspruch und schickst den aus seiner Kanzlei per Fax weg? Erstaunlicher Anwalt.

Das Fax hat er bedient. Er hat auch eine Vollmacht von mir. LOL (Er ist übrigens tatsächlich ein sehr erstaunlicher Anwalt.)

 

Der Anwalt stellt Dir eine Rechnung, Du zahlst und von dem Betrag geht er mit Dir essen?

Nö. Den Rechtstreit gewinnen wir auf jeden Fall. Und dann zahlt die Behörde.

Und von den Gebühren - nach Steuern - reicht`s noch für ein gutes Mahl.

 

 

Wobei ich ja gehört habe, die Gefahr sei relativ groß, daß irgendein ein älterer Richter den Schriftsatz liest und dann eine HV anrdnet.

Das kann natürlich auch passieren.

 

Aber dann fallen noch Fahrtkosten von 280 km plus eine Terminsgebühr zusätzlich an.

(Wir fahren dann in einem Auto und rechnen zwei PKW ab ....)

Edited by Bluey
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...Aber dann fallen noch Fahrtkosten von 280 km plus eine Terminsgebühr zusätzlich an.

(Wir fahren dann in einem Auto und rechnen zwei PKW ab ....)

 

Erstaunlicher Anwalt! Nimmt aktiv an einen Betrug teil.

Den kann ich nur empfehlen

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Erstaunlicher Anwalt! Nimmt aktiv an einen Betrug teil.

Schrieb ich ja bereits oben. Er ist erstaunlich. Und Anwälte sind auch nicht die besseren Menschen.

 

Den kann ich nur empfehlen.

Ich auch. Edited by Bluey
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Mal 'ne dumme Frage.
Woher weißt Du so genau, dass kein AHB an den Halter des Fahrzeugs raus gegangen ist ?
Ohne Akteneinsicht halte ich diese Aussage für etwas gewagt.

Und, bei uns ist das Zollamt rund um Video überwacht und die Kamera- bzw. Abschlepp-Plakate sind unübersehbar
Selbst in der (tagsüber offenen) Besucherzufahrt ist eine Kamera montiert.
Da wäre es im Zweifelsfall wohl kein Problem einen Fahrer zu identifizieren ...

Bei Deinem von Dir zitierten Urteil sollte man nämlich noch hinzufügen:

 

... es sei denn, es deuten zusätzliche Indizien auf die Fahrzeugführung durch den Fahrzeughalter hin

 

Wenn also ein Zollbeamter aus dem Fenster gesehen hat, oder ein Video existiert,

 

Die Beamten haben den Vorgang tatsächlich sauber dokumentiert.

 

wäre es für den Zoll vermutlich ein leichtes selbst eine EMA-Anfrage zu machen ( das dürfte der Zoll wohl auch ohne Amtshilfe).

Aber die wichtigste Frage " Hast Du das Auto da abgestellt oder nicht" ist ja tatsächlich noch nicht beantwortet.
Wenn Du das Auto also tatsächlich selbst da hingestellt hast, dann könnte es besagte Indizien (Video, Zeugen etc.) gegen Dich geben ...

 

Laß mal hören wie es ausgegangen ist ...

 

Aber eins ist mal sicher, der Nächste der sein Auto da hinstellt, wird es dann wohl vom Stellplatz des Abschleppers gegen Barzahlung holen dürfen.

 

Gruß,
AnReRa

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Und, bei uns ist das Zollamt rund um Video überwacht und die Kamera- bzw. Abschlepp-Plakate sind unübersehbar

@anrena: Wenn Du schreibst, wo denn "bei uns" ist kann ich schreiben ob ich da geparkt habe.

 

Aber eins ist mal sicher, der Nächste der sein Auto da hinstellt, wird es dann wohl vom Stellplatz des Abschleppers gegen Barzahlung holen dürfen.

Der Verstoß liegt vier Monate zurück und ich parke da auch seither einmal die Woche ohne dass ich ein neues Knöllchen hatte oder gar abgeschleppt wurde.

 

 

 

 

[mod]

@TE

Ist es eigentlich sooo schwer, vernünftig und korrekt zu zitieren?

[/mod]

Edited by Bluey
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Also nichts dazugelernt.

Locker bleiben.

 

Dass das Hauptzollamt in dem BGB behauptet, die verfahrensgegenständliche Verkehrsfläche sei ein "Amtsplatz des Zolls", heisst noch nicht, dass dem auch so ist.

 

Es war allerdings völlig entbehrlich im Einspruch so zu argumentieren, da der BGB so blödsinnig ist, dass es genug andere Hebel gibt um ihn zu Fall zu bringen.

 

Eine Argumentation, dass die Verkehrsfläche tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum ist, birgt immer latent die Gefahr der ugs. "Halterhaftung" nach dem StVG.

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Im Vergleich zu Dir war Don Quichotte ein lausiger Amateur.

 

Ich bin ein Amateur im eigentlichen Wortsinne, anders wären solche Verfahren auch eher belastend.

 

es wird so auslaufen:

Beschluss des Amtsgerichts (evtl. in der HV): "Das Verfahren wird eingestellt. Die Auslagen trägt der Betr. selbst"

einen Freispruch habe ich extrem selten erlebt.

Einen Freispruch braucht kein Mensch.

 

Wenn keine OWi vorliegt hat der Staat die Auslagen zu tragen. Das Gericht hat da keinen Spielraum.

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Wenn keine OWi vorliegt hat der Staat die Auslagen zu tragen. Das Gericht hat da keinen Spielraum.

Das hat Dir Dein Anwalt gesagt, also der, der irgendwelche Leute seine Briefbögen benutzen lässt, der sich auch anderweitig offenbar standeswidrig verhält und angeblich auch noch an einem Betrug mitwirken will? Aha. Hat er Dir auch eine Rechtsgrundlage genannt?

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Weshalb nur spüre ich hier einige negative Schwingungen ?

 

Warten wir doch einfach ab wie die Sache ausgeht.

 

(Ich verfüge dabei zugegebenermaßen über das Privileg hier im Forum ggfs. die Unwahrheit posten zu können.)

Bestätigt doch der letzte Satz mehr als deutlich, wes Geistes Kind du zu sein scheinst :vogelzeig:

 

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen :victory:

 

 

Für was auch immer :whistling:

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Moin Moin

 

 

 

Weshalb nur spüre ich hier einige negative Schwingungen ?

Das ist die negative Energie, die du aussendest und die nun zu dir zurückschwappt.

 

 

Ich verfüge dabei zugegebenermaßen über das Privileg hier im Forum ggfs. die Unwahrheit posten zu können

Du wirst dich, nachdem deine Schlachten geschlagen sind, erfahrungsgemäß ohnehin nicht mehr melden.

Sollte das jedoch nicht zutreffen, dürfte das Forum von seinem Recht gebrauch machen, dir nichts zu glauben.

 

Im Übrigen kann hier jeder die Unwahrheit posten. Du bist also von einem Privileg ganz ganz weit entfernt.

 

 

Gruß

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Weshalb nur spüre ich hier einige negative Schwingungen ?

Das ist gut, das ist sehr gut. Wenigstens kann so keiner behaupten, Du merkst nichts.

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  • 1 month later...
Guest heintje

Hallo,

 

im Auftrag von @Inspector71 teile ich folgendes mit:

 

Der Zoll hat auf unseren Widerspruch geantwortet, dass @Inspector71 als Betroffener den Fahrer benennen soll, ansonsten würde er den Sachverhalt an das Amtsgericht weiterleiten.

 

Die HV als Druckmittel. Was sagt man dazu.

 

Gruß Perry Mason

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Wo siehst Du da ein "Druckmittel"?

 

Es ist ein Angebot um weitere Kosten für den schlauen Inspector zu vermeiden... also eher eine faire Aktion des Zolls.

 

Lustig aber, dass er jetzt jemanden anders (?) vorschickt um diese weltbewegende Mitteilung hier zu verbreiten.... :shutup:

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im Auftrag von @Inspector71 teile ich folgendes mit

Du bist jetzt aber nicht der Anwalt, über den Inspector71 so diverses behauptet hat, u.a. dessen Bereitschaft zum Betrug?

 

Die HV als Druckmittel. Was sagt man dazu.

Dein Alter Ego hat dazu gesagt:

Gegen den BGB lege ich natürlich Einspruch ein. Vermutlich wird die Verfolgungsbehörde dann das Verfahren einstellen.

 

Wenn nicht geht`s halt vor Gericht.

Erinnerst Du Dich nicht mehr?

 

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Guest heintje

 

im Auftrag von @Inspector71 teile ich folgendes mit

Du bist jetzt aber nicht der Anwalt, über den Inspector71 so diverses behauptet hat, u.a. dessen Bereitschaft zum Betrug?

 

Die HV als Druckmittel. Was sagt man dazu.

Dein Alter Ego hat dazu gesagt:

Gegen den BGB lege ich natürlich Einspruch ein. Vermutlich wird die Verfolgungsbehörde dann das Verfahren einstellen.

 

Wenn nicht geht`s halt vor Gericht.

Erinnerst Du Dich nicht mehr?

 

 

Bisher ist es ja nur eine Drohung.

 

Und wenn die Sache zum Gericht geht heisst das nicht zwingend dass es vor Gericht geht.

 

Und wenn der Richter dann unbedingt eine sinnfreie HV will, soll er sie bekommen. Den Täter wird man damit nicht feststellen.

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...Und wenn der Richter dann unbedingt eine sinnfreie HV will, soll er sie bekommen. Den Täter wird man damit nicht feststellen.

 

Wenn du meinst! Denk an eine alte Regel: Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

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Nochmal, diese "Drohung" wie Du sie nennst ist ein letztes Angebot an Dich um Dir weitere Kosten, die durch die Anberaumung eines HV-Termines für Dich anfallen, zu ersparen.

 

Denn die HV kommt sonst so sicher wie das Amen in der Kirche....

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Bisher ist es ja nur eine Drohung.

Hat Dir das Dein angeblich betrugsbereiter Anwalt erzählt? Der sollte das doch besser wissen - siehe den Beitrag von QTreiberin.

 

Und wenn die Sache zum Gericht geht heisst das nicht zwingend dass es vor Gericht geht.

Sondern?

 

Und wenn der Richter dann unbedingt eine sinnfreie HV will, soll er sie bekommen.

Nicht der Richter wird sie bekommen, sondern Du. Und ob die dann tatsächlich sinnfrei ist, wird sich zeigen.

 

Den Täter wird man damit nicht feststellen.

Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher.

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Guest heintje

Und wenn die Sache zum Gericht geht heisst das nicht zwingend dass es vor Gericht geht.

Sondern?

 

 

Das Gericht kann einstellen.

 

Hier noch ein Link zu einer Gebührenabrechnung eines RA:

http://www.anwaltskanzlei-schroeder.de/kosten_owi.pdf

 

Da bleibt nach dem Essen sogar noch was übrig.

 

Übrigens wird der betrugsbereite Anwalt im (unwahrscheinlichen) Falle des Unterliegens von @Inspector71 natürlich eine Rechnung schreiben. Dazu verpflichtet ihn die Berufsordnung.

 

Er wird sie aber nicht absenden.

 

Nach einer HV wird die Verfolgungsbehörde Auszahlungen in Höhe von ca. 1.000 € tätigen müssen. Hinzu kommen noch Kosten für das Land für die Gerichtsverhandlung. Und die eigenen Kosten der Verfolgungsbehörde.

 

Wahnsinn...

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Du (warum hast Du Dir eingentlich einen Zweit-Nick zugelegt?) hast es immer noch ncht kapiert, oder????

 

Wenn das Gericht einstellt, zahlt die öffentliche Hand keine RA-Gebühren o.ä. dann zahlt jeder seine eigenen Kosten selber! Somit wird die Verfolgungsbehörde auch keinen Cent an diesen Anwalt zahlen müssen.....

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Guest Reichswasserleiche

[mod]

Die Accounts wurden nicht um sonst gebannt, wegen Mehrfachanmeldung.

Beitrag daher gelöscht.

Gast225
[/mod]

Edited by Gast225
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