eboli 2 Posted November 28, 2014 Report Share Posted November 28, 2014 Hallo Zusammen, ich habe mich hier angemeldet weil ich dringend Rat brauche.Ich habe gestern ein Schreiben erhalten, dass mein Abstand zum Vordermann weniger als 2/10 des erlaubten betrug.Es soll bei Brunnthal / Lkr. München richtung Salzburg passiert sein. Mit dabei steht noch als Bemerkung:Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen KFz. Videomessgerät Abstand - stationär Ich kann mich absolut nicht daran erinnern und ich tue sowas normalerweise nie. Vielleicht war ich mit den Gedanken woanders?Das ganz kostet mit 240 Euro + Auslagen sowie 2 Punkte UND 2 MONATE Fahrverbot...Ich bin am Boden zerstört.Ich habe den Führerschein schon seit fast 14 Jahren und bis auf einmal wo ich 28km/h zu schnell war habe ich mir noch nie, wirklich noch wie was zu Verschulden gebracht. Mein Hauptproblem ist: Ich habe erst vor ca. einem halben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und ich komme sonst dort nicht rechtzeitig in die Arbeit. Der früheste Bus aus meiner Ortschaft fährt um 7.15 Uhr und vor 8.45 Uhr komme ich nicht in die Arbeit. Das ist viel zu spät und meine Arbeit/Existenz ist nun extrem gefährdet. Ich habe vor heute noch zur Polizei zu gehen und mir das Video anzusehen.Gibt es irgendwelche Möglichkeit durch zb. eine höhere Geldstrafe da rauszukommen? Brauche ich zwingend einen Anwalt? Ich sag schonmal vielen DankViele Grüße Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 28, 2014 Report Share Posted November 28, 2014 1. Was ist gekommen? Anhörung oder Bußgeldbescheid? Wenn es der Bescheid ist, auf die 14-tägige Einspruchsfrist achten! 2. Schau dir das Video an, wenn möglich. Und mache vorher keine Angaben dazu, ob du gefahren bist. 3. Das Absehen vom Fahrverbot ist grundsätzlich möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Natürlich kannst du selbst "verhandeln", aber gerade bei dieser Geschichte empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten (der möglichst auf Verkehrsrecht und nicht auf Scheidungen oder Mietsachen spezialisiert ist), der die örtlichen Gepflogenheiten kennt, die Chancen abschätzen und die richtigen Argumente vorbringen kann. 4. Bedenke, dass du ab Rechtskraft des Bescheides 4 Monate Zeit hast, um das Fahrverbot anzutreten. Mit Einspruch kommt man locker ins nächste Frühjahr/Sommer. Leg dir auf jeden Fall eine Strategie zurecht, wie du das Fahrverbot ableistest, denn sehr wahrscheinlich ist dein Erfolg nicht. Also z.B. möglichst viel Urlaub einplanen und evtl. mit dem Fahrrad zu einem besser erreichbaren Verkehrsmittel. Oder mit dem Arbeitgeber aushandeln, dass für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitszeit verlegt werden kann. Deinen AG musst du sowieso "einweihen", weil du auf jeden Fall eine Bescheinigung brauchst, dass dein Arbeitsplatz weg ist, wenn du nicht um xx Uhr zur Arbeit kommst. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 28, 2014 Report Share Posted November 28, 2014 Ich kann mich absolut nicht daran erinnern und ich tue sowas normalerweise nie. Vielleicht war ich mit den Gedanken woanders?Das ganz kostet mit 240 Euro + Auslagen sowie 2 Punkte UND 2 MONATE Fahrverbot...Ich bin am Boden zerstört.Ich habe den Führerschein schon seit fast 14 Jahren und bis auf einmal wo ich 28km/h zu schnell war habe ich mir noch nie, wirklich noch wie was zu Verschulden gebracht. Hallo ebli, herzlich willkommen im RF.Das sieht sehr nach BGB aus. Hat dich niemand angehört? Mündlich oder schriftlich?Umwandlung von Fahrverbot in doppeltes BG ist möglich, in den FAQ findest du eine gute Anleitung.Wann bist du mit +28 geblitzt worden. Wenn das noch in deiner Akte steht ist es - noch - schwieriger das Fahrverbot zu vermeiden. Quote Link to post Share on other sites
eboli 2 Posted November 28, 2014 Author Report Share Posted November 28, 2014 Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten.Es ist ein Anhörungsbogen aber so geschrieben, dass ich das war. Innerhalb einer Woche soll ich Angaben zur Person machen.Ich habe mir heute das Video und Foto angeschaut und konnte mich wieder daran erinnern: Es wurden ca 300m gefilmt. Ein Auto hatte mich geschnitten und vor lauter Wut bin ich leider sehr dicht aufgefahren. Natürlich sieht man nicht, dass ich geschnitten wurde. Das soll das Ganze auch nicht entschuldigen. Ich weiß jetzt warum das so war. Mein Foto ist relativ unscharf , ich hatte auch eine Cappy an. Man kann (meiner Meinung nach) nicht 100 % sagen, dass ich das bin. Wir haben uns überlegt ob evtl mein Schwager (der im Moment arbeitslos ist) die Schuld auf sich nimmt. Kann es hier größere Probleme geben ? Er ist nicht vorbelastet. Zum anderem Thema: Mein Geschwindigkeitsverstoß ist etwa über 2,5- 3 Jahre her. Vielen lieben Dank. 1 Quote Link to post Share on other sites
eboli 2 Posted November 28, 2014 Author Report Share Posted November 28, 2014 Noch etwas. Ich bin lt schreiben 128kmh gefahren. Lt. Faq ist es nur 1 Punkt, bei mir stehen 2 Punkte. Was ist nun richtig ? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 Du kannst es mit dem Schwager probieren, dazu muss er sich selbst auf dem AHB als Uebeltaeter eintragen. Eine Garantie, dass das klappt, gibt es natuerlich nicht. Ein weiteres Problem ist, dass es recht schwierig wird, das Ding in die Verjaehrung zu treiben, weil diese gegen dich laeuft und durch den AHB bereits unterbrochen ist. Soll heissen, dein Schwager hat das Ding ziemlich sicher an der Backe, wenn der Sachbearbeiter seiner Einlassung glaubt, denn ihr muesstet das Ding vom Tag der Anordnung des AHB drei Monate offen halten, um die Verjaehrung zu erreichen..... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 ...Ein Auto hatte mich geschnitten und vor lauter Wut bin ich leider sehr dicht aufgefahren. Natürlich sieht man nicht, dass ich geschnitten wurde. ... Kann ich gut verstehen; aber schreib das nicht dem SB. Er könnte daraus "Vorsatz" ableiten. Das wird nur teurer.Die Idee mit dem Schwager kann klappen, ist aber nicht wahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 Gibt es irgendwelche Möglichkeit durch zb. eine höhere Geldstrafe da rauszukommen? Wir haben uns überlegt ob evtl mein Schwager (der im Moment arbeitslos ist) die Schuld auf sich nimmt. Kann es hier größere Probleme geben ? Er ist nicht vorbelastet. Nur mal eine Überlegung: Du legst (siehe @ichselber) möglichst viel Urlaub in die FV-Zeit. Und anstatt ein verdoppeltes Bußgeld zu zahlen, drückst Du Deinem z.Z. arbeitslosen Schwager die 240 EUR in die Hand und er fährt Dich morgens zum Job. So bleibt die Kohle "in der Familie" und Du hast einen Chauffeur . Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 Mein Rat: nicht auf die Anhörung reagieren (da passiert dir auch nichts weiter) und zum Anwalt gehen. Wenn die Aufnahme schlecht genug ist, kann er dich vielleicht komplett "raushauen". 2. Möglichkeit: Schwager trägt sich selbst im AHB als Fahrer ein. Wenn der BGB kommt, legt er Einspruch ein. Mit etwas Glück kommt ihr beide ohne Strafe und Punkte davon, evtl. bekommst du ein Fahrtenbuch aufgedrückt, was aber in diesem Fall das kleinere Übel wäre. 3. Möglichkeit: sh. PedroK Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 ... Mein Foto ist relativ unscharf , ich hatte auch eine Cappy an. Man kann (meiner Meinung nach) nicht 100 % sagen, dass ich das bin... Es genügt, daß dich ein Richter erkennen kann. Mein Rat: Prüfe ob PedroK nicht recht hat. Spart Geld und Nerven. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 29, 2014 Report Share Posted November 29, 2014 Da sich der TE das Video angesehen hat, dürfte sich der Ermittler auch den TE angeguckt haben und nicht nur das vielleicht nicht besonders gute Foto... Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Da sich der TE das Video angesehen hat, dürfte sich der Ermittler auch den TE angeguckt haben und nicht nur das vielleicht nicht besonders gute Foto...Du hast wenig Ahnung davon, wie das in Bayern abläuft..... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Na, dann gib ihr - und mir und vielleicht noch einigen mehr - doch mal einen Einblick, wie das so in Bayern abläuft...... Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Na, dann gib ihr - und mir und vielleicht noch einigen mehr - doch mal einen Einblick, wie das so in Bayern abläuft...... Auf den Schreiben der zentralen Bußgeldstelle in Bayern sind keine Fotos aufgedruckt. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass man sich das Foto (oder wie hier, den Film) auf jeder Polizeidienststelle ansehen kann. Man spaziert also hin, zeigt das Briefchen oder das notierte Aktenzeichen und der wachhabende Beamte ruft das auf seinem Computer auf. Fertig. Als ich das mal gemacht habe, hat sich der Beamte weder für mich, das Foto oder eine Ähnlichkeit zwischen beiden interessiert. Notiert oder protokolliert wurde auch nichts. Hat also nichts mit dem Andernorts üblichen Einschalten der Polizei zur Durchführung weiterer Ermittlungen zu tun. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Dass Du einmal in der Rolle des Bildbetrachters warst lässt dich also annehmen, dass das insgesamt (inklusive der Nichtabdruckung des Fahrerbildes ...) in Bayern immer so abläuft? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Dass Du einmal in der Rolle des Bildbetrachters warst lässt dich also annehmen, dass das insgesamt (inklusive der Nichtabdruckung des Fahrerbildes ...) in Bayern immer so abläuft?Wenn du etwas weißt, dann schreib eswenn du nichts weißt, dann lass es Dass ich mir nur einmal das Bildchen angeschaut habe (von dem ich wusste, dass es einen Kollegen zeigt), bedeutet im Rückschluss nach lange nicht, dass ich sonst keine Bettelbriefe erhalte. Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Servus, die Polizei Bayern stellt ihre Messtechnik langfristig um, wenn das Messfoto von einer digitalen Anlage stammt, wird es bereits auf den AHB aufgedruckt. Mein Vater wurde dieses Jahr geblitzt mit ES3.0, da war ein Foto dabei. https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/181558 Schönen Gruß! Andi Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Wenn du etwas weißt, dann schreib eswenn du nichts weißt, dann lass es Mein Kenntnisstand ist der, dass zeitnah mit der Einführung der digitalen Messtechnik bei der bayerischen Polizei auch das Fahrerbild mit abgedruckt wurde. Wie viele Briefe der bayerischen Polizei hast Du denn seit der Einführung der digitalen Messtechnik bzw. deren weiteren Verbreitung bekommen und wie viele davon waren auch tatsächlich wegen der Messung mittels Digitalgerät und dann auch noch ohne Fotoabdruck? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 1, 2014 Report Share Posted December 1, 2014 Wenn du etwas weißt, dann schreib es wenn du nichts weißt, dann lass esEs wäre schön, wenn Du das vor allem für Dich selbst beherzigen würdest. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 2, 2014 Report Share Posted December 2, 2014 Dass Du einmal in der Rolle des Bildbetrachters warst lässt dich also annehmen, dass das insgesamt (inklusive der Nichtabdruckung des Fahrerbildes ...) in Bayern immer so abläuft?Wenn du etwas weißt, dann schreib eswenn du nichts weißt, dann lass es [mod]Ich moechte dich dringlichst bitten, derartige Kommentare zu unterlassen, zumal die Frage des 'Xander' durchaus berechtigt war. Also, im Sinne der Netiquette, lass es einfach sein![/mod] Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted December 2, 2014 Report Share Posted December 2, 2014 Bei dem Ton, den du und andere hier anschlagen, möchte ich dich dringenst bitten, dir deine moderativen Anweisungen dorthin zu stecken, wo die Sonne nicht scheint. Benennt das Forum in "Ratsuchende-Verarschungs-Forum" um, etwas anderes ist das hier nämlich nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted December 2, 2014 Report Share Posted December 2, 2014 @ichselber: bist heute etwas unrund? Was oder wer kann Dich dabei unterstützen, wieder positiv(er) im Denken (und Handeln) zu werden? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted December 2, 2014 Report Share Posted December 2, 2014 Was oder wer kann Dich dabei unterstützen, wieder positiv(er) im Denken (und Handeln) zu werden?Eine Anleitung, wie man seinen Account hier löscht. @Mod: mach du das mit dem Löschen, dann hast du hier wenigstens EINEN sinnvollen Beitrag geleistet! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 2, 2014 Report Share Posted December 2, 2014 Der Account wird nicht gelöscht, aber der User hinaus geschmissen, wenn er es wünscht.... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Wieso kann der Account nicht gelöscht werden *grübel* Dafür reicht doch ein Antrag beim Mod oder Admin und man ist zukünftig nur noch "Gast"... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Dafür reicht doch ein Antrag beim Mod oder Admin und man ist zukünftig nur noch "Gast"... Genau. Der account wird nicht gelöscht sondern umbenannt und deaktiviert. Der User kann sich nicht mehr einloggen. Grund dafür ist, dass es im IP Board zu Inkonsistenzen käme, wenn man einen User komplett löschte, da jeder Post (und einiges mehr) mit einem Eintrag in der User-Tabelle verknüpft ist. Posts etc. hingen sonst als "orphans" in der Gegend rum. [/klugscheisserei] Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 I'm deeply impressed, Sir! Im Ernst: über diese (Deine) Fachkompetenzen würde ich auch gerne verfügen. Es ist grausam: so wenig (Lebens)Zeit und so viel Lernenswertes.... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Das ist keine Fachkompetenz, sondern "Logik für Rebhühner". Ich verfügte allerdings gern über Deine IMO weit über derart Profanes hinausgehenden Kompetenzen. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Das nächste Getränk geht auf mich. Und wenn es nicht der grausliche Rioja ist, der mir gerade die Sprache verschlägt, um so besser.... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Ich les' die Worte wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ich vermute, das nächste Getränk geht in Dich . Quote Link to post Share on other sites
Bazarov 0 Posted December 8, 2014 Report Share Posted December 8, 2014 Vor lauter Wut bist Du sehr dicht aufgefahren, und Du bist dabei erwischt worden. Insofern ist die Strafe doch völlig gerechtfertigt. Aber Du kannst ja daraus lernen, und es beim nächsten Mal besser machen. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted December 8, 2014 Report Share Posted December 8, 2014 @bazarov: "sehr dicht" ist relativ. Die Strafe ist fragwürdig, da die Brückenhocker offensichtlich das Übersichtsgeschehen zur Quotenoptimierung und Vasallendeckung weggelassen haben. @eboli könnte aber in der Tat beim nächsten Mal einfach eine Spur rechts dem Reinschnippler in den Kofferraum fahren. @eboli: <2/10 sind 2 Punkte in Flensburg. Und ganz ruhig mit der künstlich Druck machenden Standardfloskel "innerhalb einer Woche zu antworten". Du könntest ja gerade wochenlang im Urlaub auf einer Südseeinsel sein. Oftmals schicken die Behörden auch grenzwertige Fälle raus und hoffen einfach, dass der VT es anstandslos zugibt und zahlt. Quote Link to post Share on other sites
Bazarov 0 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 Es ist doch ganz einfach: Zum Vordermann wurde nicht genügend Abstand eingehalten.Das ist verboten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 @Bazarov, tu mir einen Gefallen und lass Dir zu Weihnachten nicht noch mehr Moralin schenken, ok? Quote Link to post Share on other sites
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