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Ist Die Aufstellung Des Pkw Auf Diesem Parkplatz Zwingend Vorgeschrieb


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(mein erster Artikel hier)

 

post-38766-0-51690500-1415782716_thumb.jpgMUSS ich die Motorhaube zur Wand hin drehen oder DARF ich trotz dieses Schildes (dass ich im gesamten Katalog der StVO übrigens NICHT gefunden habe) mit dem Auspuff zur Wand stehen?

 

P.S. Wie man sieht, ist der Abstand zur Häuserwand recht groß.

 

Hintergrund: heute morgen beschwerte sich ein Mann, dass ich seine Hunde vollstänkere, als ich einparkte. Dabei habe ich doch einen Rußpartikelfilter und der Motor lief zuvor schon 45min im Stadtverkehr.. Aber das tut hier nichts zur Sache.

 

Also: wer kennt sich wirklich aus mit diesem Schild, hat evtl. noch eine Quelle mit Erklärung und kann evtl. etwas zum Ordnungsgeld sagen, was da droht.

 

Vielen Dank!!

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Das ist ein sehr gut durchdachtes "Argument". Bist Du etwa BuPo ?

Eigentlich geht es eher um QTreiberins Prognose und Deine Antwort darauf:   Dass "Notwehr" (§32 StGB) nicht greift, sondern nur "Rechtfertigender Notstand" (§34 StGB) in Betracht kommt, haben wir g

Wenn ich jemanden sehe der einen Hund tritt, hat der schneller eine Anzeige am Hals als er gucken kann... und im Falle des Users Blaulicht dazu auch noch ein Dissi...

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Das wird wohl kein amtliches Schild sein, sondern eines, das an die Freundlichkeit der einparkenden Kraftfahrer appelliert. So manch einer scheint dem aber nicht gewogen zu sein.

 

Als Hundehalter wuerde ich meinen Rüden an deine Räder pinkeln lassen.....

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(mein erster Artikel hier)

Hintergrund: ...heute morgen beschwerte sich ein Mann, dass ich seine Hunde vollstänkere, als ich einparkte.

Herzlich Willkommen Ernsti.

Verboten ist das Einparken so vermutlich nicht. Aber - grob - unhöflich. Du bläst den Abgasstrom auf den Fussweg. Ob mit oder ohne Filter, der Diesel stinkt, ich fahre auch einen. Und wieder losfahren willst du auch wieder. Nicht nur Hunde mögen das nicht.

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Das Schild gibt es so ähnlich für senkrecht Gehwegparken, Z 315-85 quer ganz auf rechtem Gehweg. Ansonsten könnte das Schild in meinem Städtchen stehen, die haben auch so lustige Ideen.

post-3630-0-56030400-1415787991.png

Entscheidend sind die Parkmarkierungen auf der Straße, und da ist es schnuppe ob vorwärts oder rückwärts eingeparkt wird.

 

Auch vor gewaltbereiten Hundehaltern braucht man keine Angst haben, die bellen nur.

 

MfG.

 

hartmut

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Vorwärts einparken ist grob gesagt verboten - unter bestimmten (den meisten) Vorraussetzungen.

 

Wer rückwärts einparkt kann vorwärts raus, wer vorwärts einparkt muß rückwärts raus und da fangen die Probleme an.

 

Ohne eine weitere einweisende Person geht das nicht, da man nix sieht.

 

Ein privater Zwang zum Vorwärtseinparken kann daher nie als Regel gelten.

 

Und ob man vorwärts rein fährt und wieder raus oder anders herum, es entstehen die gleichen Abgase die bereits durch ein laues Lüftchen auf den Gehweg geweht werden kann.

 

Hier sich zu beschweren, weil es stinkt, hat mit sich selber ein Problem.

 

Wer den Verkehr nicht mag muß dahin wo keiner ist.

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@ Ernsti:

lass dich nicht von querulierenden Hundebesitzern einschüchtern... Auch die von den Vorrednern genannten Begriffe wie Freundlichkeit und Höflichkeit sind mehr moralischer als juristischer Natur und dienen damit zur "Ächtung" deines Verhaltens kaum, denn die im Straßenverkehr geltenden Regeln hast Du auch mit einem Rückwärtseinparken nicht überschritten. Dass beim Autofahren Abgase entstehen (können) ist so klar, wie dass durch vermeintlich freundlicheres Vorwärtseinparken bei Parkversuchen mancher Verkehrsteilnehmer deutlich mehr Abgase freigesetzt werden wie bei einem zügigen Rückwärtsparken - das Ausparken noch nicht mitbeachtet...

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@ Ernsti:

lass dich nicht von querulierenden Hundebesitzern einschüchtern... Auch die von den Vorrednern genannten Begriffe wie Freundlichkeit und Höflichkeit sind mehr moralischer als juristischer Natur und dienen damit zur "Ächtung" deines Verhaltens kaum, denn die im Straßenverkehr geltenden Regeln hast Du auch mit einem Rückwärtseinparken nicht überschritten. Dass beim Autofahren Abgase entstehen (können) ist so klar, wie dass durch vermeintlich freundlicheres Vorwärtseinparken bei Parkversuchen mancher Verkehrsteilnehmer deutlich mehr Abgase freigesetzt werden wie bei einem zügigen Rückwärtsparken - das Ausparken noch nicht mitbeachtet...

Du hat natürlich recht. "Furzen" im besetzten Aufzug ist auch nicht strafbar.

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Verboten ist das Einparken so vermutlich nicht. Aber - grob - unhöflich. Du bläst den Abgasstrom auf den Fussweg.

 

Und Du parkst dann immer dort, wo keine Fußgänger unterwegs sind um ganz sicher zu gehen, dass niemand auch nur in die Gefahr gerät, dass Abgase in deren Richtung emittieren?

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Das hast Du bitte wo gefunden?

 

StVO §9 Abs 5:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ... beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

 

Wer rückwärts aus der Lücke fährt sieht ohne Einweiser nix und darf nicht fahren, da er jemand gefährden könnte.

 

Ergo ein faktisches Vorwärtseinparkverbot.

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MUSS ich die Motorhaube zur Wand hin drehen oder DARF ich trotz dieses Schildes (dass ich im gesamten Katalog der StVO übrigens NICHT gefunden habe) mit dem Auspuff zur Wand stehen?

Irgendwo stand mal ein Schild "Bitte nicht ärschlings parken". Eine freundliche Bitte, der man ja nachkomen kann, wenn es keine Mühe macht. Wenn allerdings einer meint, den Blockwart herauskehren zu müssen, dann eben nicht.

Ich sah andererseits auch schon Wände mit runden schwarzen Flecken, die wohl von startenden Dieseln herrührten.

 

 

heute morgen beschwerte sich ein Mann, dass ich seine Hunde vollstänkere, als ich einparkte.

... und nachher läßt der seine Viecher auf den Gehweg koten. :spit:

 

Nicht nur auf den Fußweg...

Die Balkone und Wohnungen (die ja relativ nach dran sind) werden auch vollgestänkert...

Wenn man so weit geht kann man die gesamte Menschheit ausrotten wegen des Körpergeruchs, den sie ausströmt.

Und zumindest Küchenfenster haben geschlossen zu bleiben wegen der Essensdünste, die davon ausgehen.

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Verboten ist das Einparken so vermutlich nicht. Aber - grob - unhöflich. Du bläst den Abgasstrom auf den Fussweg.

 

Und Du parkst dann immer dort, wo keine Fußgänger unterwegs sind um ganz sicher zu gehen, dass niemand auch nur in die Gefahr gerät, dass Abgase in deren Richtung emittieren?

Nein, ganz sicher nicht.

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Köstlich, die kleine Welle an Meinungen und Standpunkten, die ich ausgelöst habe.

Tja, seit ganzen 15 Jahren ist mir das eben zum ersten Mal passiert, dass mich ein HuHa auf mein Rückwärtsparken ansprach.

Es gab auch nie Ordnungstrafen vom Ordnungsamt und die Politessen bzw. Ordnungshüter sind in Leipzig regelrecht geil auf Kurven-, Schräg-, und Richtungsfalschparker.

Und ja, es gibt bei uns genügend Köttelhäufchen. Vielleicht erweist er mir mit seinen Hunden ja noch einmal die Ehre und sie pinkeln zu dritt in Reih und Glied an meinen Auspuff. Mal sehen, was dann bei Erreichen der Betriebstemperatur des Motors mehr stinkt: der rußpartikelgefilterte Diesel oder die Mischung aus tierischem und humanoiden Urin.

P.S. dunkle Rußflecken habe ich im gesamten Stadtteil noch nicht gesehen, da wirklich großer Abstand zu allen Wänden ist. Hier hat es sehr breite Gehwege.

Dank Euch allen!!!

 

:notworthy:

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Wer rückwärts aus der Lücke fährt sieht ohne Einweiser nix und darf nicht fahren, da er jemand gefährden könnte.

 

Ergo ein faktisches Vorwärtseinparkverbot.

Wenn man Deiner Interpretation folgen würde, wären jede Menge Parkplätze schlicht nicht benutzbar. So z.B. die allermeisten auf Rasthöfen entlang den Autobahnen. Aber möglicherweise hast Du recht und außer Dir wußte das bisher keiner - nicht mal die Politessen in den Städten.

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Wenn man Deiner Interpretation folgen würde, wären jede Menge Parkplätze schlicht nicht benutzbar. So z.B. die allermeisten auf Rasthöfen entlang den Autobahnen. Aber möglicherweise hast Du recht und außer Dir wußte das bisher keiner - nicht mal die Politessen in den Städten.

 

 

Ich weis jetzt nicht was du für ein Problem hast. Ob das Politessen wissen ist mir egal, denn das Ausparken betrifft nur indirekt den ruhenden Verkehr und da ich grundsätzlich rückwärts einparken hab ich zumindest kein Problem mit dem Rausfahren.

 

Die einzigen Schilder die was in der Art vorschreiben sind die Z 315 ff und da ist sogar strittig, ob man ab 315-70 bis -88 ein Knöllchen verteilen darf, wenn das FZ zwar quer, aber halt vorne-hinten-vertauscht parkt.

 

Fest steht, daß für jeden Unfall beim rückwärts Ausparken dem rükwärtsfahrenden Ausparker die Allein-Schuld zugeschrieben wird.

 

Oder man hat einen "Ausweiser". Oder man parkt eben anders ein.

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... und da ich grundsätzlich rückwärts einparken hab ich zumindest kein Problem mit dem Rausfahren.

 

 

Mein Gott; wie hast du die Fahrprüfung bestanden?

 

Naja, wo immer es geht, parke ich auch rückwärts ein.

 

Wenn andere einmal jemanden übersehen habe, weil sie rückwärts aus der Parklücke fahren ist Jammer angesagt. Das muss ich mir nicht geben, isbesondere auf Supermarktparkplätzen wie die Kunden mit ihren Wagen schon so genug Ärger bereiten, weil sie nicht mal 1 Sekunde warten können, sondern immer noch hinter dem Auto durch müssen, anstatt davor.

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@ernsti: Das Schild dürfte eine Behördenstilblüte sein. Gemeint ist wohl wie @hartmut schon erwähnte, im 90°-Winkel zur Fahrbahn zu parken. Wegen Rußkreise an Wänden von Dieselfahrzeugen gibt es, wie schon von @gerre erwähnt, dann private Schilder "bitte vorwärts einparken" z. B. in Tiefgaragen, Hotelgaragen, Parkplätzen mit Wände/Mauern,...

 

@harryb schrieb:

Als Hundehalter wuerde ich meinen Rüden an deine Räder pinkeln lassen.....

Und ich würde mir dann extra einen ausgelutschten W123 Vorkammerdiesel mit 'nem geraden Auspuffendstück holen und immer dann gerade Kaltstarten, wenn der Hundehalter vorbeikommt...

:nolimit:

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rth, on 13 Nov 2014 - 21:55, said:

 

Gast225, on 13 Nov 2014 - 21:32, said:

 

 

...weil sie nicht mal 1 Sekunde warten können, sondern immer noch hinter dem Auto durch müssen, anstatt davor.

 

warum wartest du nicht?

 

Weil ich schon in der Rückwärtsbewegung bin und halb in der Lücke stehe.

 

Probier es es in 20 Prozent der Fälle auf dem PP eines Einkaufsmarktes ist dies der Fall.

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... Rücksichtnahme scheint zum Fremdwort verkommen zu sein...

Rücksicht (ein Moralgesetz) steht dann zurück, wenn ich gegen ein Bundesgesetz verstoßen könnte.

 

Oder anders gesagt: Rücksicht ist gut und auch wichtig wenn man zusammenlebt, aber die hört dann auf, wenn ich dadurch mich und andere gefährden könnte.

 

Wer dennoch auf die kleine Höflichkeit pocht und meint bei 90° Parkplätzen muß man immer vorwärts einparken, der ist ein Egoist und hat in der Geselschaft auch nix verloren.

 

Ich halte das vorwärts einparken deshalb nur für eine kleine Höflichkeit und nicht für Rücksicht, weil ob die Abgase 4 m weiter von der Grundstücksgrenze ausgeblasen werde ist egal, sie strömen sowieso in den Vorgarten.

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Das Bundesgesetz hab ich schon geschrieben. Wer lesen kann ist da klar im Vorteil.

 

Aber ich schreibe es noch mal:

StVO §9 Abs 5:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ... beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Ich muß die Gefährdung ausschließen.

Und wer sich das Bild ansieht, der sieht auch, daß da gar keine Wände oder so sind.

Da ist ein Grünstreifen, ein breiter Gehweg und dann erst der Vorgarten.

Ob da der Auspuff 3 bis 4 m näher ist oder nicht, macht aber so was von gar keinen Unterschied. ;)

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...Ob da der Auspuff 3 bis 4 m näher ist oder nicht, macht aber so was von gar keinen Unterschied. ;)

 

Oh doch, daß ist ein gewaltiger Unterschied.

Nur, Höflichkeit und Rücksichtnahme läßt sich nicht einklagen.

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Nein, es ist egal, da du das Strömungsverhalten der Luft nicht siehst meinst du nur, daß die Abgase in der Straßenmitte bleiben, aber das stimmt nicht.

 

Nimm ein Wasserglas und tropfe Tinte rein, die bleibt auch nicht in der Mitte.

 

Nur beim Einparken im Moment und wenn du genau dahinter stehst, dann hast du eine höhere Abgaskonzentration.

 

Aber dann darfst du auch nie mehr die Straßenseite wechseln.

 

Wenn du aber nur 60 Sekunden nach dem Einparken den Gehweg entlang gehst ist es egal wo der Auspuff hinzeigt.

 

Du hast die gleiche Abgasmenge die du einatmest. Wer das nicht will, muß dorthin wo es keine Abgase gibt.

 

So ist es nur eine kleine Höflichkeit die gegen eine Gefährdung zurückstehen muß.

 

Im Endefekt muß diese Entscheidung beim Fahrer sein, wenn er die Gefährdung in Kauf nimmt braucht er aber dann auch nicht jammern, wenn es zum Unfall kommt.

 

Ist ja nicht von ungefähr.

 

Ist in Müchen doch grad erst ein Fußgänger gestorben, weil rückwärts rausgefahren wurde. :angry:

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Dann geh bitte nie wieder über die Straße, weder an der Ampel, noch auf einem Fußgängerüberweg oder sonst wo. ;)

Quatsch!

Ich werde meinen Diesel auch nicht aus lauter Höflichkeit gegen ein Elektroauto tauschen.

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Dann geh bitte nie wieder über die Straße, weder an der Ampel, noch auf einem Fußgängerüberweg oder sonst wo. ;)

Quatsch! ...

 

Wenn du über eine Fußgängerfurt gehst und 5 Autos warten an der roten Ampel, dann reicht ein nicht mekrliches laues Lüftchen und du atmest die Abgase aller ein.

 

Wenn du auf dem Gehweg gehst, es kein Radweg/Grünstreifen vorhanden ist und jemand parkt längs ein, dann bist du näher am Auspuff wie im hier vorliegenden Fall. Auch da atmest du die Abgase ein.

 

Du gehst das freiwilig ein.

 

Aber daß jemand eine Gefährdung anderer ausschließen will findest du im egoistischen Bezug Rücksichtslos. :wacko:

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Eben: dort lernt man, daß man um eine Gefährung auszuschließen rückwärts einparkt.

 

Fakt ist, daß die StVO es indirekt vorschreibt. Wie bei so vielen Punkten in der StVO.

 

Man muß die Gefährdung bereits ausschließen, und wer das nicht macht bekommt ein Knöllchen, weil er eben vorwärts einparkte

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Eben: dort lernt man, daß man um eine Gefährung auszuschließen rückwärts einparkt.

 

Fakt ist, daß die StVO es indirekt vorschreibt. Wie bei so vielen Punkten in der StVO.

 

Man muß die Gefährdung bereits ausschließen, und wer das nicht macht bekommt ein Knöllchen, weil er eben vorwärts einparkte

:wand:

:topic_closed:

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Ich weis jetzt nicht was du für ein Problem hast.

Ich helf Dir: es ist der Unsinn, den Du hier in die Welt setzt. Und der wird auch durch Wiederholung nicht besser oder richtiger.

 

dort lernt man, daß man um eine Gefährung auszuschließen rückwärts einparkt.

Nein. Siehe Autobahnparkplätze.

 

Fakt ist, daß die StVO es indirekt vorschreibt.

Nein. Aber es steht Dir selbstverständlich frei, Deine Behauptung durch entsprechende Urteile zu belegen.

 

Man muß die Gefährdung bereits ausschließen, und wer das nicht macht bekommt ein Knöllchen, weil er eben vorwärts einparkte

Nein. Aber es steht Dir selbstverständlich frei, Deine Behauptung durch entsprechende Urteile zu belegen.

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Das Bundesgesetz hab ich schon geschrieben. Wer lesen kann ist da klar im Vorteil.

 

Aber ich schreibe es noch mal:

StVO §9 Abs 5:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ... beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Ich muß die Gefährdung ausschließen.

Aha - und deiner Ansicht nach gefährdest du also grundsätzlich andere, wenn du rückwärts aus einer Parklücke heraus fährst? Na dann....

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Auf Autobahnparkplätzen parke ich auch rückwärts ein, was willst du immer mit den Autobahnparkplätzen? Kannst du nicht parken?

 

Und nein, es ist kein Unsinn. Es braucht keinen Unfall, die Gefährdung muß ausgeschloßen sein.

 

Wer andere beim Rückwärtsfahren gefährdet - und da muß nix passieren - bekommt ein Knöllchen.

 

 

TBNR: 109648

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.

A - Verstoß; 1 Punkt; € 80,00

§ 9 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat

 

Einen Tatbestand weil ein Fußgänger die Abgase beim Einparken riecht, gibt es hingegen nicht.

 

 

Nachtrag: das + bedeutet. daß dort die Gefährdung konkretisiert wird.

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Auf Autobahnparkplätzen parke ich auch rückwärts ein

Klar. Immer. Ist sicher gefahrlos und völlig problemlos möglich. Deshalb stehen die hier auch alle falsch. Du parkst nicht oft auf Autobahnparkplätzen, gell?

 

was willst du immer mit den Autobahnparkplätzen?

Das waren die ersten Parkplätze, die mir in größerer Zahl einfielen und die vielfach definitiv nicht für rückwärts-einparken vorgesehen und gebaut und allgemein bekannt sind. Aber nachdem ich heute in der Stadt bewußt darauf geachtet habe, ist mir der Skandal erst richtig bewußt geworden: da gibt es wirklich jede Menge öffentliche Parkplätze, die gar nicht genutzt werden können, ohne gegen die StVO zu verstoßen!

 

Kannst du nicht parken?

In Anbetracht der Tatsache, daß ich in den meisten Fällen vorwärts in die Parklücke reinfahre: wahrscheinlich nicht.

 

Und nein, es ist kein Unsinn. (...)

Es ist und bleibt Unsinn. Deine Interpretationsversuche der von Dir zitierten TBNr. bzw. der StVO sind die des typischen juristischen Volllaien. Kleiner Tip: wo steht da irgendwas von nicht rückwärts aus einer Parklücke fahren dürfen?

 

Übrigens: wann wolltest Du die entsprechenden Urteile liefern?

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