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Nicht Versichertes Fahrzeug Auf Der Straße Geparkt


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Hallo,

eine Nachbarin hat ein abgemeldetes Fahrzeug ohne Nummernschilder in der Garage stehen. Um an die Gartengeräte zu kommen fährt sie das Auto auf die Straße und läßt es für die Zeit, in dem der Rasen gemäht wird, auf der Straße stehen. Das kann mehrere Stunden dauern. Es handelt sich um eine Sackgasse, aber eindeutig um eine öffentliche Straße. Der Wagen steht am Straßenende im Wendebereich. Wenn sie auffällt, welche Strafe erwartet sie voraussichtlich?

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Hier zeigt sich (wieder) ein Unterschied zwischen D und AT: unser Nachbar verwendet für seine drei Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen, d.h. ein Fahrzeug (ohne Kennzeichen) steht in seiner Garage, das zweite (ebenfalls ohne Kennzeichen) auf der Straße. Wiewohl es auch in AT nicht erlaubt ist, ein KFZ ohne Nummernschild auf der Straße abzustellen, juckt es selbst unsere lokale Polizei sowas von gar nicht, obwohl die :cop01: zwei-/dreimal durch die Straßen unserer Wohnsiedlung patroullieren und damit zwei-/dreimal am Tag an einem unbeschilderten KFZ vorbeidieseln.

 

Und heute Nachmittag, war gerade mit einer molligen Schaumhandwäsche für den Bimmer auf der Straße vor unserem Haus zugange (ist auch in AT nicht erlaubt), kommen sie wieder im Schrittempo vorbeigefahren, unsere Freunde und Helfer. Nachdem der Dachscheinwerfer des Polizei-Zafira brannte, gab ich ein Handzeichen, dass man doch bitte anhalten möge und wies die beiden Mitglieder des Trachtenvereins Beamten auf die Dachbeleuchtung hin. Außerdem war ich gespannt, ob die Beiden etwas wegen der Wagenwäsche sagen würden. Nein, es wurde kein Wort über mein illegales Treiben verloren, vielmehr entwickelte sich ein kurzer und freundlicher Smalltalk über dies und auch das.

 

In D wäre ich wohl ziemlich sicher (zumindest) beordnungsamtet worden - hier bei uns gibt es ein nettes Plauscherl...... Tu felix Austria!

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doofe Frage: stört es jemanden wenn die Nachbarin ihr "altauto" für ein paar Stunden in der Sackgasse parkt? wenn sie es angemeldet hätte könnte Sie doch auch dort parken?

 

Oder sucht ihr einen Grund, sie zu ärgern?

Diese Frage habe ich mir auch gestellt, jedoch als schüchterner Mensch nicht gewagt, sie auszusprechen, weil honi soit qui mal y pense, weißt eh....

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Ja, vielleicht will er ja nur das Beste für die Dame. (gibts da was zu erben?)

 

 

Ich würde vorschlagen, beim Schieben! des Autos helfen. Und nach Gartengeräte raus - gleich wieder rein. Und dann umgekehrt nach dem Mähen.

 

Oder ganz doofe Idee, kann man die Geräte nicht hinter/vor (je nach Blickwinkel) lagern?

 

Bissl helfen der alten Dame. Oder gleich komplett mähen.

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...fährt sie das Auto auf die Straße...

 

Fahren ohne Zulassung, ohne HU und v.a. ohne Versicherungsschutz - das geht nicht gut aus, wenn sie dabei erwischt wird, auch wenn es nur ein paar Meter sein mögen.

 

Manche oder viele mögen, das jetzt als kleinlich ansehen, aber einmal angenommen beim Rausfahren kommt der Dame irgendetwas in die Quere ... ein Blechschaden mit einem vorbeifahrenden Auto mag da noch das kleinere Übel sein, aber laß einmal z.B. einen Fahradfahrer zu Sturz kommen und es kommt zu entsprechenden gesundheitlichen Folgen (Personenschaden)... das kann eine teure Rechnung werden, welche die Dame, dann auch hoffentlich begleichen kann.

 

Ich würde unbedingt mit der Dame reden und eine Lösung suchen, bei der das Fahrzeug in der Garage bzw. weg vom öffentlichen Verkehrsgrundes bleibt... auch bzw. v.a. zu ihrem eigenen Schutz.

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doofe Frage: stört es jemanden wenn die Nachbarin ihr "altauto" für ein paar Stunden in der Sackgasse parkt? wenn sie es angemeldet hätte könnte Sie doch auch dort parken?

 

Oder sucht ihr einen Grund, sie zu ärgern?

 

Nein, ich will sie auf keinen Fall ärgern. Sie ist sehr nett. Aber es gibt immer Nachbarn...

Den Rasen mäht ihr Gärtner, so richtig arm ist sie sicher nicht.

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wenn sie nett ist, dann frag sie doch einfach warum sie sich mit dem alten auto rumärgert. und dass sich damit möglichweise einen riesenärger aufhalst, wie aka schön beschrieben hat.

Das Auto ist nicht alt. Sie hat mehrere Wagen. Ich möchte ihr nur fundiert sagen können was geschen kann.

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  • 2 weeks later...

Theoretisch muss dem Halter des nicht angemeldeten Fahrzeugs eine angemessene Frist zur Entfernung eingeräumt werden, sofern das Auto nicht als Verkehrshinderniss oder Gefahr gilt. Dann kommen die berühmten roten Zettel in Einsatz. Bei uns in der Regel 10 Tage Zeit. Bei Wiederholungstätern kann auch ein Sofort angeordnet werden, was dann innerhalb von einem Tag heißt. Wenn die Karre da für Mäharbeiten für 4 Stunden rumsteht, dann ist das zwar verboten, kann aber regulär nicht wirklich geahndet werden.

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Hallo, HollowFFM,

Wenn die Karre da für Mäharbeiten für 4 Stunden rumsteht, dann ist das zwar verboten, kann aber regulär nicht wirklich geahndet werden.

Du scheinst hier etwas durcheinander zu bringen.

 

Eine Owi - oder ggf. sogar Strafanzeige kann schon bei einem kurzfristigen "Ausflug" im öffentlichen Verkehrsraum geschrieben werden.

 

Das, was Du beschrieben hast, ist die Entfernung eines nicht zugelassenen PKW aus dem öffentlichen Verkehrsraum und da ist es tatsächlich so, dass z. B. ein sofortiges Abschleppen des Fahrzeugs in einem Fall wie vom TE beschrieben unverhältnismäßig wäre.

 

Wenn Fahrzeuge als Schrottfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wird in aller Regel sofort ein Bußgeld bzw. Strafverfahren eingeleitet, während das Entfernen des Fahrzeugs im Allgemeinen längere Zeit dauert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Klar kann man dann schon eine Anzeige schreiben. Aber dann geht erstmal eine Anhörung raus, wenn dann darin beschrieben wird, dass man wegen Mäharbeiten seine Einfahrt freihalten musste und das Fzg sonst da steht und die Behörde dann trotzdem eine Anzeige fertigt fällt sie spätestens vor Gericht hinten runter. Außerdem steht nirgendwo, dass es ein Schrottfahrzeug ist. Es gibt durchaus schöne nicht angemeldete Autos.

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Klar kann man dann schon eine Anzeige schreiben. Aber dann geht erstmal eine Anhörung raus, wenn dann darin beschrieben wird, dass man wegen Mäharbeiten seine Einfahrt freihalten musste und das Fzg sonst da steht und die Behörde dann trotzdem eine Anzeige fertigt fällt sie spätestens vor Gericht hinten runter.

 

Aha, und wenn ich mal im Supermarkt was klaue, reicht es wenn ich sagen, daß ich das nur mache, wenn ich mal kein Geld dabei habe. Und schon fällt die Anzeige spätestens vor Gericht... Oder wie?

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Aber dann geht erstmal eine Anhörung raus, wenn dann darin beschrieben wird, dass man wegen Mäharbeiten seine Einfahrt freihalten musste und das Fzg sonst da steht und die Behörde dann trotzdem eine Anzeige fertigt fällt sie spätestens vor Gericht hinten runter.

Jetzt echt? Wann und wo hast Du das erlebt?

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Aber dann geht erstmal eine Anhörung raus, wenn dann darin beschrieben wird, dass man wegen Mäharbeiten seine Einfahrt freihalten musste und das Fzg sonst da steht und die Behörde dann trotzdem eine Anzeige fertigt fällt sie spätestens vor Gericht hinten runter.

Jetzt echt? Wann und wo hast Du das erlebt?

 

Im Kindergarten.

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Anzeigen her, Bußgelder hin - ohne Zulassung auf öffentlicher Verkehrsfläche zu fahren, parken,....was auch immer... und der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ... das ist doch aber wirklich Kindergarten.

 

Richtig interessant wirds, wenn es zu einem Schaden, evtl. sogar Personenschaden mit dem Fahrzeug kommt... da gehts dann um richtige Summen, ein umgenieteter Fahradfahrer oder Fußgänger kann teuer werden.

 

Schadensersatz, Schmerzensgelder, Kosten für Heilbehandlung, bei irreversiblen Personenschäden Rente für das Unfallopfer... da wird die Dame sehr, sehr, sehr vermögend sein müssen um das begleichen zu können.

 

Da ist die Dame ruck zuck nicht nur das ein oder andere (schöne, alte) Auto los, da gehts dann um Haus und Hof... bis runter zur Pfändungsfreigrenze.

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Richtig interessant wirds, wenn es zu einem Schaden, evtl. sogar Personenschaden mit dem Fahrzeug kommt... da gehts dann um richtige Summen, ein umgenieteter Fahradfahrer oder Fußgänger kann teuer werden.

Dazu aber muesste das Fahrzeug dann im Strassenverkehr bewegt werden, oder?

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Richtig interessant wirds, wenn es zu einem Schaden, evtl. sogar Personenschaden mit dem Fahrzeug kommt... da gehts dann um richtige Summen, ein umgenieteter Fahradfahrer oder Fußgänger kann teuer werden.

Dazu aber muesste das Fahrzeug dann im Strassenverkehr bewegt werden, oder?

 

 

Wenn die Dame bei der "Fahrt" aus der Garage auf die Straße einen Bürgersteig kreuzt,

könnte diese "Bewegung" schon reichen, um einen Fußgänger oder Radfahrer umzunieten.

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Das stimmt wohl, aber die Wahrscheinlichkeit waere doch recht gering, meine ich....... Es sei denn, sie hat ihr Grundstueck am vielbesuchten Berliner Kurfuerstendamm. Allerdings kenne ich dort nicht viele, die den Rasen maehen muessten.....

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Das stimmt wohl, aber die Wahrscheinlichkeit waere doch recht gering, meine ich....... Es sei denn, sie hat ihr Grundstueck am vielbesuchten Berliner Kurfuerstendamm. Allerdings kenne ich dort nicht viele, die den Rasen maehen muessten.....

 

Dazu braucht es nicht den Berliner Kurfuerstendamm.

 

750-Seelen-Dorf, Neubaugebiet, und die Nachbarin (oder der Nachbar) rangiert "blind" rückwärts aus der Garage auf die Straße und übersieht ein spielendes Kind :schreck:

 

So schnell wird aus geringer Wahrscheinlichkeit bittere Realität...........

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Wenn auch keine sofortige Sanktion seitens der Ordnungsbehörde erfolgt, heißt es : Abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge gelten als Gegenstände i. S. von § 32 Abs. 1 StVO und dürfen nicht im Verkehrsraum abgestellt werden.

Ob eine private Haftpflichtversicherung hier im Schadensfall eintritt, bezweifle ich sehr.

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