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Händler Stellt Schrottautos Ab!


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Hallo zusammen,

 

bei uns gibt es einen Autohändler im Ort der immer öfters seine alten Kisten auf die Parkplätze vor unserem Haus stellt. Dies sind öffendliche Parkplätze. Die Auto stehen dort oft mehrere Monate rum und blockieren wertvollen Parkraum. Auch stellte er dort einen Hänger mit einem drauf befindlichen Schrottauto ab. Der Hänger hat noch diesen Monat TÜV und eines der Fahrzeuge ist mit dem TÜV schon einen Monat im Verzug. Wir haben uns schon bei der Stadt erkundigt und dort wurde uns mitgeteillt dass man nicht machen könne da es ja öffentlicher Parkraum sei. Ist dem wirklich so? Kann jeder gewerbliche Autohändler einfach seine Fahrzeuge dort hinstellt wo er will auch wenn diese scheinbar ja zugelassen sind?

 

Gruß

 

only Diesel

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Natürlich darf auf öffentlichem Parkgrund, oder wie es wahrscheinlich ist, am Fahrbahnrand vorgeschriebenerweise geparkt werden.

 

Jeder der ein angemeldetes FZ hat, darf sich überall hinstellen.

 

TÜV kostet erst bei einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten was.

 

Anhänger müßen alle zwei Wochen bewegt werden, wenn sie nicht an einem FZ dranhängen. Was drauf ist, ist egal.

 

Übrigens darfst du mit einem angemeldeten Auto auch vor dem Laden des Autohändlers monatelang parken ;)

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Natürlich darf auf öffentlichem Parkgrund, oder wie es wahrscheinlich ist, am Fahrbahnrand vorgeschriebenerweise geparkt werden.

 

Jeder der ein angemeldetes FZ hat, darf sich überall hinstellen.

 

TÜV kostet erst bei einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten was.

 

Anhänger müßen alle zwei Wochen bewegt werden, wenn sie nicht an einem FZ dranhängen. Was drauf ist, ist egal.

 

Übrigens darfst du mit einem angemeldeten Auto auch vor dem Laden des Autohändlers monatelang parken ;)

 

Klugscheißen kann ich selber! Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Fähnchenhändler der schon 2 große Grundstücke besitzt, welche bis zum bersten voll mit Schrottkisten stehen. Nun fängt er an die Autos auch bei uns im Wohrgebiet zu verteilen und da hört der Spass einfach auf. Wie gesagt ich habe nichts dagegen wenn z.B Leute ihr Auto längere Zeit dort abstellen um in Urlaub zu fahren aber Monate lang wertvollen Parkraum zu besetzen geht garnicht. Wie ich mir das aber schon so gedacht habe werden wir da wohl nichts gegen machen können.

 

Danke für den Tip mit dem Anhänger. Der stand hier schon bedeutend länger rum als 2 Wochen!

 

Gruß

 

only Diesel

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Das hat nix mit Klugscheißen zu tun!

 

Der ach so wertvolle Parkraum gehört dir nicht und darf von jedermann jederzeit egal wie lange beparkt werden.

 

Du kannst lediglich bei unangemeldeten FZgen, bei FZgen ohne Tüv oder bei Anhängern die länger ohne Zugfahrzeug stehen der Polizei einen Tipp geben.

 

Was dann passiert ist Opportunität.

 

Jeder der ein FZ hat muß sich selber um einen Parkplatz bemühen.

 

Hast du keine Garage? Keinen Stellplatz? Vorgarten den man zum Parkplatz umbauen kann?

 

Das Autohaus hat jedenfalls einen eigenen, wenn auch bereits besetzten, Parkplatz (deiner Schilderung nach)

 

Du könntest auch ein Gespräch mit dem Autohaus beginnen, evtl darfst du dich auf einen für dich Reservierten Platz dort hinstellen? ;)

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Nun fängt er an die Autos auch bei uns im Wohrgebiet zu verteilen und da hört der Spass einfach auf.
Wie schon geschrieben, ist da bei angemeldeten Fahrzeugen nichts gegen zu unternehmen.

 

Der stand hier schon bedeutend länger rum als 2 Wochen!
Wird ggf. nur schwierig mit der "Beweisführung"...
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Guest Freisinn

Der stand hier schon bedeutend länger rum als 2 Wochen!

Wird ggf. nur schwierig mit der "Beweisführung"...

 

Und auch fraglich ob es in einem Wohngebiet überhaupt geahndet wird, zumindest wenn ausreichend Parkraum zur Verfügung steht.

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Also ich sehe hier eine Sondernutzung, weil die Pkw eben nicht nur zum "normalen" Parken dort stehen, sondern im Sinne einer geschäftlichen Tätigkeit dort abgestellt worden sind.

 

Und das geht über den Allgemeingebrauch hinaus.

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Dann mach dich mal eben auf zu den Millionen Autohändlern - in München allein unzählbar - und verklage sie. :think:

 

Ich glaube nicht, daß dies eine unerlaubte Sondernutzung ist, werden doch für jedes FZ steuern bezahlt und nach StVO abgestellt.

 

Was ist vor allem mit den etlichen Auto-Verleihern? Und den Firmen die ihre Firmenwagen auf öffentlichen Straßen abstellen.

 

Was macht dann der Vertreter, der ein Firmenfahrzeug hat aber keine Garage ...

 

Das wird nix werden

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Dann mach dich mal eben auf zu den Millionen Autohändlern - in München allein unzählbar - und verklage sie. :think:

 

Ich glaube nicht, daß dies eine unerlaubte Sondernutzung ist, werden doch für jedes FZ steuern bezahlt und nach StVO abgestellt.

 

Was ist vor allem mit den etlichen Auto-Verleihern? Und den Firmen die ihre Firmenwagen auf öffentlichen Straßen abstellen.

 

Was macht dann der Vertreter, der ein Firmenfahrzeug hat aber keine Garage ...

 

Das wird nix werden

Deine weiteren Beispiele sind in meinen Augen völlig anders zu bewerten, denn in diesen Beispielen werden die Wagen ja nur zu ihrem eigentlichen Zweck abgestellt, nämlich dem Parken zwischen der Nutzung.

Allerdings muss ich zugeben, dass das bei den Mietwagenfirmen schon grenzwertig ist.

 

Im Ausgangsfall ist aber die Hauptnutzung das Abstellen, um eigenen Platz auf dem gelände zu sparen.

Auch kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass die gesamten fahrzeuge angemeldet sind sowie Versicherung und Steuern gezahlt werden.

Das dürfte bei diesen Hinterhofhändlern wohl jede Kalkulation sprengen oder es sind wirklich nur ein paar wenige Autos.

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Das feilbieten von Waren ist eine Sondernutzung. So mit allem drum und dran, wie z.B. ein Obsthändler.

 

Oder "Gmieasdandler" wia ma bei uns sagt.

 

Mietwagen die zwischen der Nutzung abgestellt werden nicht.

 

Das Anbieten von Autos, wenn also Zettel drin hängen, so mit Preis, Laufleistung, usw ... könnte man das evtl als Sondernutzung sehen, aber da fehlt der Verkaufstisch, die Kasse und was machen dann Privatverkäufer :think:

 

Das bloße Abstellen ist ganz normaler Umgang mit einem Auto, egal wem es gehört und was damit mal passiert. :)

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Also ich sehe hier eine Sondernutzung, weil die Pkw eben nicht nur zum "normalen" Parken dort stehen, sondern im Sinne einer geschäftlichen Tätigkeit dort abgestellt worden sind.

 

Und das geht über den Allgemeingebrauch hinaus.

 

Endlich einer, der es verstanden hat.

 

Wie gesagt hab mir schon gedacht, dass man es hin nehmen. Dem ein oder anderen hier ist einfach mal zu wünschen, selbst mal in so eine Situation zu geraden. Zugegeben es gibt wichtigers im Leben, ärgerlich ist es trotzdem.

Bei uns in der Firma bin ich für die Logistik zuständigt. Auch wir haben des öffteren Platzprobleme. Deshalb kann ich unsere Ware auch nicht einfach auf die Straße oder auf Parkplätzen abstellen. Dafür muß ich dann extra Raum anmieten. Nur weil die Fahrzeuge ja scheinbar angemeldet sind ist das für mich noch lange kein Grund sie überall hinstellen zu dürfen.

 

Gruß

 

only Diesel

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Nur weil die Fahrzeuge ja scheinbar angemeldet sind ist das für mich noch lange kein Grund sie überall hinstellen zu dürfen.

 

 

 

Was willst Du uns denn damit sagen? Fahrzeuge sind entweder angemeldet oder nicht angemeldet.

Scheinbar angemeldet gibts nicht.

 

Einer der dich nicht ververstanden hat :mellow:

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Nur weil die Fahrzeuge ja scheinbar angemeldet sind ist das für mich noch lange kein Grund sie überall hinstellen zu dürfen.

 

 

 

Was willst Du uns denn damit sagen? Fahrzeuge sind entweder angemeldet oder nicht angemeldet.

Scheinbar angemeldet gibts nicht.

 

Einer der dich nicht ververstanden hat :mellow:

 

Wer sagt mir denn das der Typ nicht einfach nur ein paar Schilder dranhängt? Für mich ja nicht nachprüfbar!

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Das feilbieten von Waren ist eine Sondernutzung. So mit allem drum und dran, wie z.B. ein Obsthändler.

 

Oder "Gmieasdandler" wia ma bei uns sagt.

 

Mietwagen die zwischen der Nutzung abgestellt werden nicht.

 

Das Anbieten von Autos, wenn also Zettel drin hängen, so mit Preis, Laufleistung, usw ... könnte man das evtl als Sondernutzung sehen, aber da fehlt der Verkaufstisch, die Kasse und was machen dann Privatverkäufer :think:

 

Das bloße Abstellen ist ganz normaler Umgang mit einem Auto, egal wem es gehört und was damit mal passiert. :)

Es wird aber nicht blos abgestellt, sondern gelagert.

 

 

Endlich einer, der es verstanden hat.
... aber doch eher eine Mindermeinung vertritt... ;)

Aber der Einzige mit juristischen Hintergrund und das zählt Tausendfach. :P
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Wer sagt mir denn das der Typ nicht einfach nur ein paar Schilder dranhängt? Für mich ja nicht nachprüfbar!

 

Dann solltest du die bemuehen, fuer die es nachpruefbar ist. Die gute Nachricht: Es kostet dich keinen Cent......

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Es wird aber nicht blos abgestellt, sondern gelagert.

 

Das spielt keine Rolle, solange das 'Lagergut' offiziell angemeldet ist und somit auch am normalen Verkehr teilnehmen kann. Manchmal, so deucht mich, denken die Juristen zu juristisch.......

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Interessant, wie schnell hier das Geraune und Gemurmel losgeht. So völlig ohne konkreten Hintergrund wird da eben mal jemand die eine oder andere Straftat unterstellt. Schön mutig, so anonym...

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Es wird aber nicht blos abgestellt, sondern gelagert.

 

Das spielt keine Rolle, solange das 'Lagergut' offiziell angemeldet ist und somit auch am normalen Verkehr teilnehmen kann. Manchmal, so deucht mich, denken die Juristen zu juristisch.......

 

Nein, im Rahmen der Sondernutzung kommt es eben gerade auf die Art der Nutzung an und die geht in meinen Augen über den Allgemeingebrauch hinaus.Und ich bezweifle, das wirklich alle Fahrzeuge angemeldet sind und auch die entsprechenden gelder bezahlt werden. Das kann sich keiner leisten oder es sind sehr wenige Fahrzeuge.

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Es wird aber nicht blos abgestellt, sondern gelagert.

(...)

Aber der Einzige mit juristischen Hintergrund und das zählt Tausendfach. :P

Zu 1) Was zu beweisen wäre wenn die Fahrzeuge ordnungsgemäß angemeldet am Straßenrand stehen.

Zu 2) Der einzige Volljurist... ;)

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Ich denke das hier führt zu nichts. Ich will hier auch dem Händler nichts unterstellen. Wenn die Kisten ordnungsgemäß angemeldet sind muß man es wohl hinnehmen. Nützt ja nichts....

So was ist halt wirklich ärgerlich. Da wird man in DE fast täglich durch die eine oder andere "juristische Spitzfindigkeit" gegängelt und wenn man dann selber mal "Bedarf" an sowas hätte gibt es natürlich keine handhabe.

 

Gruß

 

only Diesel

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Guest PedroK

Da wird man in DE fast täglich durch die eine oder andere "juristische Spitzfindigkeit" gegängelt und wenn man dann selber mal "Bedarf" an sowas hätte gibt es natürlich keine handhabe.

Hast Du eigentlich schon mal versucht, mit dem Typ über eine Lösung zu reden?
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Wenn die Stadt nicht eingreift, könnte man ja versuchen die Fach- und Rechtsaufsicht einschalten.

 

Stehen die Wagen auf dem öffentlichen Gelände eigentlich zum Verkauf?

 

Das kann ja auch ohne Schild im Wagen geschehen.

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Hallo,

über die örtlichen Parteien und Stadtratsmandatsträger für den Stadteil generelle Parkscheibenpflicht fordern oder beantragen.

So für 6h von 00:00 - 24:00 Uhr täglich.

 

Bekannte, Hebammen, Versicherungsabzocker usw. können ihre Besuche machen, aber ohne eigene Stellfläche ist kein längeres Parken möglich, auch also nicht dem KFZ-Händler.

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Ich wäre dafür, dass jeder bei der Zulassung eines Fahrzeugs einen entsprechenden Stellplatz auf Privatgrund nachweisen müßte. Ohne privaten Stellplatz kein Fahrzeug, ganz einfach...

 

Außerdem wäre ich für ein generelles Park-, Abstellverbot von Anhängern ohne angekuppeltes Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund.

 

Muß man sich nur einmal ansehen, wie so manche Leute mit ihrem gesamten Fuhrpark die Nachbarschaft terrorisieren und da sind alle gemeint nicht nur der böse Händler, Autovermieter, Kurierdienst,... etc. etc. sondern auch die ganz normalen Privatleute.

 

Selbst keinen Quadratmeter eigenen Grund und wenn doch dann schafft man es nicht die Kisten dort abzustellen und dann steht der gesamte Familienfuhrpark über Muttis Kleinwagen, Vatis Benz, die Prollkisten der Juniors und dazu noch das Reisemobil oder der Wohnwagen die Straße entlang... da gibts Leute unmöglich, wenn das jeder machen würde.

 

Dazu kommen dann noch so Sachen, wie ich da ein paar Beispiele kenne, da wird ne ganze Speditionsflotte ausm "Arbeitszimmer einer 3-Zimmer-Wohnung" betrieben... die haben keinen einzigen eigenen Stellplatz. Da stehen dann locker mal eben 10 bis 20 Sattelzüge in den benachbarten Straßen (Mischgebiet!).

 

 

@gast225, vergiß es, der Nachweis ist so gut wie unmöglich. Ich hab damals, als wir hier über diese ganzen Werbeanhänger diskutiert haben (hier (klick)) ein wenig recherchiert und sogar mit dem Straßenverkehramt einer betroffenen Stadt Kontakt aufgenommen... die haben schon aufgegeben, obwohl nicht gerade wenige Anhänger dort eine große Durchgangsstraße zieren.

Bei Anhängern, die so umgebaut sind, dass keine Transport von Ladung mehr möglich ist, ist der Nachweis einer Sondernutzung noch halbwegs zu erbringen. Bei allem anderen wirds schon schwierig.

Ich hab damals ein einziges Urteil gefunden, da hatte ein Getränkehändler seinen Wagen als große Werbefläche gegenüber einer Tankstelle mehrere Kilometer von seinem Firmensitz entfernt, also vollkommen im Widerspruch zur Absicht des Parkens abgestellt. Dazu noch schräg entgegen der dort üblichen Parkgepflogenheiten damit man die Werbung besser wahrnehmen konnte. Hier wurde die Sondernutzung vom OVG Münster bejaht. (vgl. OVG Münster v. 12.07.2005: Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung (Urteil vom 12.07.2005 - 11 A 4433/02))

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... Selbst keinen Quadratmeter eigenen Grund und wenn doch dann schafft man es nicht die Kisten dort abzustellen und dann steht der gesamte Familienfuhrpark über Muttis Kleinwagen, Vatis Benz, die Prollkisten der Juniors und dazu noch das Reisemobil oder der Wohnwagen die Straße entlang... da gibts Leute unmöglich, wenn das jeder machen würde. ...
Tja, man muß aber erkennen, daß die öffentliche Straße dem Staat gehört.

 

Und wer ist der Staat? Wir alle sind der Staat. Ergo gehört die Straße allen Bürgern.

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...tja, dann stell ich morgen einmal alle meine Fahrzeuge, Anhänger und Trailer raus die Straße entlang... ich bin nämlich auch einer dieser Bürger. Dann werden die Nachbarn aber Augen machen und einmal ein paar Meter zu Fuß gehen müssen, wenn sie ein paar Straßen weiter parken müssen.

 

Außerdem, was beschwerst Du Dich dann hier, dieser Händler, dessen Autos Dir nicht passen zahlt genauso seine Steuern wie Du... vielleicht erbringt er sogar z.B. mit seiner Gewerbesteuer einen größeren Anteil fürs Gemeinwohl als Du und hat damit mindestens das gleiche Recht seine Fahrzeuge auf dem Gemeinschaftseigentum "Straße" abzustellen.

 

Meine Meinung ist das nicht, meine Meinung ist, dass die Straßen für den rollenden Verkehr und maximal noch für Besucher / nicht Anlieger zum Parken da sind und Autos am Heimat-Standort auf Privatgrund abustellen sind, damit unser Gemeinschafteigentum vom Krempel dieser Leute, das den eigentlichen Zweck, den rollenden Verkehr behindert weitgehend befreit wird.

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...tja, dann stell ich morgen einmal alle meine Fahrzeuge, Anhänger und Trailer raus die Straße entlang...

Jeder hat das Recht sich so viele Fahrzeuge zu kaufen wie er will, und jeder hat das Recht diese angemeldet auf der Straße am Fahrbahnrand abzustellen.

 

... Meine Meinung ist das nicht, meine Meinung ist, dass die Straßen für den rollenden Verkehr und maximal noch für Besucher / nicht Anlieger zum Parken da sind ...
Besucher sind Anlieger

 

Anlieger sind alle die mit dem Grundstücksbesitzer in irgendeine Beziehung treten.

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...Du weißt genau was gemeint ist, nämlich Fahrzeuge die sich nicht am Heimat-Standort befinden und schweifst ab um vom Dir unbequemen Inhalt abzulenken.

 

 

Bei Dir paßt einiges nicht zusammen, erst soll der Mitbürger und damit Miteigentümer seine zugelassenen Fahrzeuge von der Straße räumen, dass Du parken kannst und wenn jemand eine Lösung zur Gleichbehandlung aller vorschlägt, dann paßt das auch wieder nicht.

Alle oder keiner und ich bin für "keiner", soll gefälligst jeder der ein Fahrzeug anschaffen will die entsprechenden Vorkehrungen -eben einen Stellplatz- selbst schaffen und die Straßen, unser aller Eigentum so wenig wie möglich in Beschlag zu nehmen.

 

Eine weitere Alternative wäre natürlich für alle die keinen eigenen Stellplatz vorhalten eine Extra-KFZ-Steuer einzuführen, damit die übermäßige Nutzung des gemeinsamen Eingentums entsprechend abgegolten wird.

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Bei Dir paßt einiges nicht zusammen, erst soll der Mitbürger und damit Miteigentümer seine zugelassenen Fahrzeuge von der Straße räumen, dass Du parken kannst und wenn jemand eine Lösung zur Gleichbehandlung aller vorschlägt, dann paßt das auch wieder nicht.

 

Ich habe den Eindruck, du bringst hier etwas durcheinander.... 'janr' ist nicht der TE, da klagte jemand anderes...... :whistling:

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Ich wäre dafür, dass jeder bei der Zulassung eines Fahrzeugs einen entsprechenden Stellplatz auf Privatgrund nachweisen müßte. Ohne privaten Stellplatz kein Fahrzeug, ganz einfach...

Das dürfte einen Fähnchenhändler vor keine Probleme stellen.

 

Außerdem wäre ich für ein generelles Park-, Abstellverbot von Anhängern ohne angekuppeltes Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund.
Warum? Wenn jemand seinen Wohnwagen aus dem Winterquartier geholt hat, soll er den beim Brötchenkauf am nächsten Tag zum Bäcker mitnehmen, statt ihn einfach stehenzulassen?

 

Muß man sich nur einmal ansehen, wie so manche Leute mit ihrem gesamten Fuhrpark die Nachbarschaft terrorisieren und da sind alle gemeint nicht nur der böse Händler, Autovermieter, Kurierdienst,... etc. etc. sondern auch die ganz normalen Privatleute.
Zugelassene Fahrzeuge dürfen halt auf den Straßen parken. Ist so Gesetz - okay, bei Anhängern und LKWs über 7,5 Tonnen gibt es da Einschränkungen.

 

Selbst keinen Quadratmeter eigenen Grund und wenn doch dann schafft man es nicht die Kisten dort abzustellen und dann steht der gesamte Familienfuhrpark über Muttis Kleinwagen, Vatis Benz, die Prollkisten der Juniors und dazu noch das Reisemobil oder der Wohnwagen die Straße entlang... da gibts Leute unmöglich, wenn das jeder machen würde.
Ist halt legal.

 

 

Dazu kommen dann noch so Sachen, wie ich da ein paar Beispiele kenne, da wird ne ganze Speditionsflotte ausm "Arbeitszimmer einer 3-Zimmer-Wohnung" betrieben... die haben keinen einzigen eigenen Stellplatz. Da stehen dann locker mal eben 10 bis 20 Sattelzüge in den benachbarten Straßen (Mischgebiet!).
Du kannst ja mal eine Gesetzesänderung anregen...
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@gast225, vergiß es, der Nachweis ist so gut wie unmöglich. Ich hab damals, als wir hier über diese ganzen Werbeanhänger diskutiert haben (hier (klick)) ein wenig recherchiert und sogar mit dem Straßenverkehramt einer betroffenen Stadt Kontakt aufgenommen... die haben schon aufgegeben, obwohl nicht gerade wenige Anhänger dort eine große Durchgangsstraße zieren.

Bei Anhängern, die so umgebaut sind, dass keine Transport von Ladung mehr möglich ist, ist der Nachweis einer Sondernutzung noch halbwegs zu erbringen. Bei allem anderen wirds schon schwierig.

Ich hab damals ein einziges Urteil gefunden, da hatte ein Getränkehändler seinen Wagen als große Werbefläche gegenüber einer Tankstelle mehrere Kilometer von seinem Firmensitz entfernt, also vollkommen im Widerspruch zur Absicht des Parkens abgestellt. Dazu noch schräg entgegen der dort üblichen Parkgepflogenheiten damit man die Werbung besser wahrnehmen konnte. Hier wurde die Sondernutzung vom OVG Münster bejaht. (vgl. OVG Münster v. 12.07.2005: Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung (Urteil vom 12.07.2005 -11 A 4433/02))

Bei Anhängern ist halt das Problem, dass dies eben im Gesetz geregelt ist.

 

Wie schon angeführt, sollte man mit der Stadt sprechen, ob vielleicht für einen gewissen Zeitraum ein Parkeinschränkung mittels Parkuhr eingeführt wird. Dies könnte man dann mit frei für Bewohner kombinieren.

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<p>

Ich wäre dafür, dass jeder bei der Zulassung eines Fahrzeugs einen entsprechenden Stellplatz auf Privatgrund nachweisen müßte. Ohne privaten Stellplatz kein Fahrzeug, ganz einfach...

Hallo,das wäre die Alternative, würde aber in diesem Beispiel nur bedingt helfen, Fahrzeuge könnten anderswo zugelassen sein. Deshalb OHNE Anwohnerparken und ALLE "Laterngaragen" abschaffen, in Vorortsbereichen Parkuhr unbürokratisch, anderswo Parkschein für max. 3h in Geschäftsstraßen, sonst 6h. Personal soll NICHT auf öffentlichem Grund parken können während der Arbeitszeit.Und die Verhältnissmäßigkeit des Abschleppens am Zweck ausrichten daß eben freie Stellplätze für Kurzezitparken vorhanden sein sollen."Schandis" so bevöllmächtigen wenn nicht in 25m Entfernung ( Photo! ) ein freier Parkplatz vorhanden ist darf SOFORT der Abschlepper wegen Dauerparker gerufen werden.
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Eine weitere Alternative wäre natürlich für alle die keinen eigenen Stellplatz vorhalten eine Extra-KFZ-Steuer einzuführen, damit die übermäßige Nutzung des gemeinsamen Eingentums entsprechend abgegolten wird.

Gibt es doch schon fast in der Art.

Wenn bei uns einer so unbedarft sein sollte, ein altes Häuschen zu kaufen, abzureißen und neu zu bauen, oder nur eine Nutzungsänderung zu beantragen, wird ihm vorgeschrieben wie viele Stellplätze er zu errichten hat. Kann er zuwenig Stellplätze nachweisen, ist für jeden fehlenden Stellplatz eine Summe von 8700€ zu zahlen.

 

Das Geld wird, @Kolbenfeder wird es freuen, in den Ausbau des Fahrradverkehrs und ÖPNV gesteckt.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

wegender blöden Vorschrift werden Sozialwohnungne für alleinerziehende und seniorenwohnungen mit teuren Tiefgaragen gebaut. Richtig wäre es in solchen Stadteilen schlicht NULL laternengaragen.

Entweder willst du als Wohnungsvermieter Kunden mit PKW und auch als Wohnungskäufer einen Stellplatz, dann wird die Baufirma entsprechend beauftragt oder du willst keinen Stellplatz und läst es, Brauchst weniger Kredit und kannst damit schneller tilgen, 25 000€ weniger machen schon was aus..

 

Dauerabstellplätze eben NUR privat...., weg mit allen "Laternegaragen", KEINE Anwohnerparkzonen. Öffentlichen Stellplatz für jeden zu jeder Zeit zu gleichen Bedingungen, egal ob Bewohner oder Zoobesucher, wenn knapp zeitlich die Nutzung beschränken oder teuer vermieten, aber für jeden zu gleichen Bedingungen.,

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... Bei Dir paßt einiges nicht zusammen, erst soll der Mitbürger und damit Miteigentümer seine zugelassenen Fahrzeuge von der Straße räumen, dass Du parken kannst und wenn jemand eine Lösung zur Gleichbehandlung aller vorschlägt, dann paßt das auch wieder nicht. ...
Da verwechselst du was, ich hab nie geschrieben, daß alle weg müßen, damit ich parken kann.

 

Jedes angemeldete FZ soll überall parken dürfen, ist das was ich sage.

Ich glaube auch nicht, daß es eine Sondernutzung ist, wenn man mehrere FZ hat die man evtl mal verkaufen will.

 

Ansonsten hätte man mit allen FZen ein Problem.

 

Mein Vorschlag war ein ganz anderer: Da der Autohändler eigenen Grund hat, soll der TE mal fragen ob er einen reservierten Platz dort bekommt.

 

Der Autohändler hat so oder so viele FZe auf der Straße stehen, da macht eines mehr nix aus, und der TE hat immer "seinen" Stellplatz.

 

Aber da müßte man halt mit einem Nachbarn kommunizieren. Der typisch Deutsche will aber mit Gesetzten herum wedeln.

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Der typisch Deutsche will aber mit Gesetzten herum wedeln.

Zumindest, wenn andere den Luftzug abbekommen. Für den eigenen Bereich beansprucht man doch gern reichlich Flexibilität.
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