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Das ist der Unterschied. QTreiberin gibt richtige Tipps; nicht "hoffentlich richtige" Tipps.

- Deine überheblich arrogante Art und meine "Angst", dass Du tatsächlich in "freier Wildbahn" so agierst wie Du Dich hier gibst..- Dein völliges Unvermögen Fehler einzusehen... - Deine "Glorifizierung

Hi Nachteule,   Nein, sorry, der Zitatkopf ist beim Editieren verloren gegangen. Das Zitat stammt von Blaulicht.  Ich sehe einen Unterschied in den Verfahrensweisen:   1. (So sollte es sein): "Guten T

- Also was ist dein Problem?
- Deine überheblich arrogante Art und meine "Angst", dass Du tatsächlich in "freier Wildbahn" so agierst wie Du Dich hier gibst..

- Dein völliges Unvermögen Fehler einzusehen...

- Deine "Glorifizierung" aller Polizisten und polizeilichen Maßnahmen wider besseren Wissen (oder hast Du Dich tatsächlich noch nie mit einem Disziplinar-Sachbearbeiter unterhalten?)

- Dein ständiges putzen Deines Heiligenscheins (auch in diesem Post)

- ...to be continued...

 

Denn all das wäre ein Hinweis darauf, warum Polizisten häufig von der Bevölkerung so schief angesehen werden... z.B. durch (wie von Dir, nach Deinen Worten, praktizierte)ermessensfehlerhafte Machtausübung, die im Gegenüber zwangsweise eine ohnmächtige (weil hilflos) Wut auslöst.

 

 

 

Ich könnte Deine Frage auch kürzer beantworten: Du bist das Problem!

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LOL

 

also bei deiner Frage mit Disziplinarsachbearbeiter... da musste ich schmunzeln....

 

 

Ansonsten: ich agiere so wie ich es für richtig halte.

Meinst du nicht, dass ich, wenn das falsch wäre, dementsprechende Rückläufer von Kollegen, Chef, Staatsanwaltschaft und, speziell für dieses Thema, von der Bußgeldstelle bekommen hätte?

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LOL
Diese Ergebnis hatte ich erwartet...

Frei von Einsicht, null Selbstreflektion, erkennt Kritik nicht bzw. kann sie nur mittels hilflosem Lustigmachen an sich abprallen lassen. Also nichts anderes, als das was ich oben schrieb...

 

also bei deiner Frage mit Disziplinarsachbearbeiter... da musste ich schmunzeln....
Kann ich mir vorstellen, ein einfaches "nö" hätte es aber auch getan...

 

ich agiere so wie ich es für richtig halte.
Richtig "halten" und richtig sein scheinen in Deinem agieren als Polizeivollzugsbeamter aber leider zwei verschiedene Schuhe zu sein.
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LOL
Diese Ergebnis hatte ich erwartet...

Frei von Einsicht, null Selbstreflektion, erkennt Kritik nicht bzw. kann sie nur mittels hilflosem Lustigmachen an sich abprallen lassen. Also nichts anderes, als das was ich oben schrieb...

 

also bei deiner Frage mit Disziplinarsachbearbeiter... da musste ich schmunzeln....
Kann ich mir vorstellen, ein einfaches "nö" hätte es aber auch getan..

Ging genau in die andere Richtung, deswegen musste ja schmunzeln. Und dieser Kontakt ist nicht negativ belastet.

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Ging genau in die andere Richtung,
Wäre dem wirklich so, würde dieses hier
Deine "Glorifizierung" aller Polizisten und polizeilichen Maßnahmen
nicht von so vielen Usern im RF bemängelt werden.

 

Und gleich dahinter

Und dieser Kontakt ist nicht negativ belastet.
fängst Du wieder mit dem putzen Deines Heiligenscheins an.

 

 

Allerdings zeigt Deine Aussage, dass Du meinen Satz mit dem Dissi-SB gar nicht verstanden zu haben hast oder nicht verstehen wolltest.

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Guest PedroK

Hi Nachteule,

 

Nichtsdestotrotz gibt es nicht umsonst das Opportunitätsprinzip, das dem Beamten die Möglichkeit gibt, in einem gewissen Rahmen die Sanktionierung in eigenem Ermessen durchzuführen.

 

So?

 

Wenn der uneinsichtig ist, dann biete ich gar nicht das Verwarngeld an!

 

Gruß, Pedro.

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Dann mal wieder BTT:

 

Wird den bei einer typischen ProViDa-Messung vor Ort überhaupt ein konkreter Vorwurf gemacht, bzw. ist die Aussage des Beamten vor Ort überhaupt rechtlich bindenen ?

Meines Wissens ermittelt das System selbst doch keine Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern dokumentiert 'nur' Momentanmesswerte sprich: es zeichnet die Geschwindigkeit des Meßfahrzeuges, den zurückgelegten Weg und den Abstand zum Gemessenen auf.

Dabei muß die Geschwindigkeit des ProViDa's über die Messzeit nicht notwendigerweise konstant bleiben.

Soll heißen, Messung gestartet bei V(Provida) = 96 km/h, dann beschleunigt das ProVida-Fahrzeug um den Anschluß nicht zu verlieren (bis auf 109 km/h) und hat bei Messende den Abstand wieder hergestellt. Wenn über die ganze Zeit die Geschwindigkeit nicht unter 96 km/h gefallen ist,

dann kann man sagen: Der Vorwurf lautet mindestens 96 km/h.

Von daher halte ich die vor Ort genannten Werte i.d.R. für ungefähre Werte. Abgesehen davon könnte am Schnittpult durchaus noch eine Messung als fehlerhaft identifiziert werden. Der Cop vor Ort kann (aufgrund der Erfahrung) bestenfalls vermuten, das eine/beide Messungen korrekt sind.

 

Aber da eine Überschreitung in dieser Höhe sowieso nicht mit einem Verwarngeld abgehandelt wird, spielt das hier auch keine Rolle.

 

Gruß,

AnReRa

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Wenn über die ganze Zeit die Geschwindigkeit nicht unter 96 km/h gefallen ist,

dann kann man sagen: Der Vorwurf lautet mindestens 96 km/h.

Vielleicht hat man das ja gesagt und der @TE hat es in seiner Aufregung o.ä. nicht gehört oder wahrgenommen.
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Hmmm... nene, die Kiste spuckt dir sofort nach Beendigung der Messung die dazugehörige Durchschnittsgeschwindigkeit aus.

Kucksch du hier:

 

Messung startet und die beiden Zähler für Zeit und Strecke beginnen zu laufen.

Messung wird beendet und du siehst sofort die Durchschnittsgeschwindigkeit der Messung auf der rechten Seite. Auf der linken Seite ist die annährende Momentangeschwindigkeit, als das was der CAN-Bus bezgl. Tacho von sich gibt.

Diese Daten werden so auch auf's Video gebannt, denn sonst könnte man diese beim Vorführen ja nicht sehen.

 

Als sie mich damals von der Bahn geholt haben, wurde auch eine "Aussage" gemacht wie hoch der Verstoß war und was sich daraus ergibt. Naja, vielleicht war ich mal wieder ein Ausnahmefall.

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Hmmm... nene, die Kiste spuckt dir sofort nach Beendigung der Messung die dazugehörige Durchschnittsgeschwindigkeit aus.

Kucksch du hier:

 

Messung startet und die beiden Zähler für Zeit und Strecke beginnen zu laufen.

Messung wird beendet und du siehst sofort die Durchschnittsgeschwindigkeit der Messung auf der rechten Seite. Auf der linken Seite ist die annährende Momentangeschwindigkeit, als das was der CAN-Bus bezgl. Tacho von sich gibt.

Diese Daten werden so auch auf's Video gebannt, denn sonst könnte man diese beim Vorführen ja nicht sehen.

 

Als sie mich damals von der Bahn geholt haben, wurde auch eine "Aussage" gemacht wie hoch der Verstoß war und was sich daraus ergibt. Naja, vielleicht war ich mal wieder ein Ausnahmefall.

 

Da dürfte dann doch aber nicht auf einmal wie bei mir 10 km/h mehr bei rauskommen ... Das ist ne Abweichung über 10%, welche ich als relativ hoch erachte. Wie weiter oben schon geschrieben wurde macht es keinen Unterschied auf dem Bescheid. 3 Punkte und der Monat Fahrverbot stehen im Raum. Ich werde versuchen das FV gegen höheres Bussgeld zu tauschen. Mal vielleicht klappt es, wenn nicht, muss ich einen Monat mit der Bahn und Urlaub machen.

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Du könntest, unabhängig wie schnell du tatsächlich warst, den Rechtsweg bestreiten und erklagen, dass der vor Ort vorgeworfene Wert zu verwenden ist und nicht später um über 10% nach oben korrigiert werden darf/kann.

 

Ob ein Gericht deiner Auffassung folgt, kann man nicht sagen... Wenn du Rechtsicherheit willst musst du eh durch die Instanzen gehen, also müssen sich die Rechtsprechung der Gerichte unterscheiden...

 

Kostet viel Zeit und Geld, aber du hast dann die Frage beantwortet, ob die vor Ort vorgeworfenen Werte bindend sind oder nach der Videoauswertung (später) verändert werden dürfen.

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@blaulicht

Was stimmt denn nun schon wieder nicht?

 

@stinka

Wie schon gesagt, das ganze wird auf der Wache ausgewertet und wenn da noch weitere Verstöße gefunden werden, dann bist du damit wohl auch dran. So wird es zumindest hier kommuniziert.

Es steht dir ja nun frei zu einem Anwalt zu gehen und in einer Erstberatung den Fall zu sondieren.

Ansonsten ändert der Vorwurf von 100 nichts an der Konsequenz, denn wie hier auch schon kommuniziert wurde, wird in der Regel immer der höhere Verstoß geahndet.

 

Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, denn sonst bekomme ich wieder nur kloppe von allen Seiten.

Wie heißt es am Ende der Baustelle immer so schön? Wir danken für ihr Verständnis.

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ah jetzt verstehe ich was manche meinen mit Verwarngeld anbieten vs. haben wollen. :D

 

 

Quasi ich wurde mit 20 zuviel erwischt (gerade noch Verwarnung möglich)

 

Jetzt rege ich mich auf aka "an der Stelle? Das ist doch pure Abzocke! Habt ihr nix besseres zu tun? Überhaupt ist doch das mit dem vorauseilnden Oliver Kahn Zahnllichtreflexgar nicht sicher das Messen. Da gibts Urteile, Urteile... Meßfehler, Meßfehler, wo ist die Eichung - will ich jetzt sehen - Aufstellplan will ich auch sehen. Mein Schwager ist Anwald (für Scheidungsrecht)"

 

Und am Ende:

"Wo ist mein Verwarngeldangebot?"

als explizite Nachfrage.

 

So vermutlich?

 

Eigentlch, ohne explizite Nachfrage kann davon ausgegangen werden, (vielleicht wurde eine entsprechende Frage sogar bereits beantwortet...) daß der Verstoß nicht zugegeben wird...

Ist die Frage, ist das Angebot hier - bei expliziter nachfrage - notwendig?

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Komisch, alle die Verbaltheater machen haben einen Anwalt in nächster Verwandschaft.

 

Die Frage nach dem Verwarngeldangebot ist zulässig und würde vermutlich mit Nennung des Preises und anschließenden Zahlungsmodalitäten enden und gut ist.

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Komisch, alle die Verbaltheater machen haben einen Anwalt in nächster Verwandschaft.

Das hört man nicht nur als Polizist zu genüge.

 

Das steht auch häufig in den Schriftsätzen die meine Kollegen und mich erreichen.

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Hallo, Bluey,

 

Zahlkarten gibt es bei uns schon seit 10 oder 15 Jahren nicht mehr.

 

Hallo, PedroK.,

 

Hi Nachteule,

 

Nichtsdestotrotz gibt es nicht umsonst das Opportunitätsprinzip, das dem Beamten die Möglichkeit gibt, in einem gewissen Rahmen die Sanktionierung in eigenem Ermessen durchzuführen.

 

So?

 

Wenn der uneinsichtig ist, dann biete ich gar nicht das Verwarngeld an!

 

Gruß, Pedro.

stammt das zweite Zitat tatsächlich von mir?

 

Wenn nicht, wäre es nett, in Zukunft kenntlich zu machen, wen Du zitierst.

 

Abgesehen davon ist diese Aussage nicht falsch.

 

Wie schon geschrieben: Wenn jemand eine Verwarnung nicht annehmen will oder wenn er den Verstoß nicht einsieht, kann auch gleich ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.

 

Wo siehst Du da einen Widerspruch zu meiner Aussage wegen dem Opportunitätsprinzip?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Kucksch du hier:

Das kannte ich tatsächlich nicht. Ich kannte bislang nur Anzeigen in dieser Form.

Aber ich muß gestehen, das ich noch keine 'live'-Berührung mit den Video-Cop's hatte.

Entweder weil ich zu brav bin, oder weil ich bei Fahrzeugen die - trotz Lücke - vor mir rechts bleiben, dafür aber unmittelbar hinter mir rausziehen

vorsichtig bin ...

 

@Stinka

Da dürfte dann doch aber nicht auf einmal wie bei mir 10 km/h mehr bei rauskommen

Du wirst doch nicht glauben, dass die Cop's nachher das Videomaterial 'frisieren', oder ?

Versuch doch mal Einsicht in das Video zu bekommen. Fragen kostet ja nichts.

Mitunter bekommst Du das Video auf der örtlichen Polizeidienststelle vorgeführt.

Als Fahrer stehst Du ja sowieso fest.

 

Gruß,

AnReRa

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Quasi ich wurde mit 20 zuviel erwischt (gerade noch Verwarnung möglich)

Wieso möglich ?

Ich dachte bei +20 km/h gibt es immer erst ein Verwarngeldangebot. Das 'Angebot' macht halt der Cop vor Ort.

Nimmst Du das Angebot nicht an, wird der Cop das - eventuell mit schriftlichem Kommentar (?) - weiter an die Bußgeldstelle geben.

Die entscheidet dann, ob (nochmal) ein Anhörung erfolgt (d.h. AHB mit Verwarngeldangebot) oder gleich ein Bußgeldbescheid (weil ja die Anhörung schon erfolgt ist) erstellt wird.

Ich sehe nicht ganz, wo der Cop da überhaupt einen Ermessensspielraum hat ...

 

Ermessensspielraum sehe ich eher z.B. beim Halteverbot (ist da z.B. Beifahrer Ein/Aussteigen lassen + Koffer ausladen tolerierbar oder nicht), oder muß man eine

10 Minuten Überschreitung der Parkzeit gleich mit 10 EUR ahnden oder so etwas ...

 

Gruß,

AnReRa

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Guest PedroK

Hi Nachteule,

 

stammt das zweite Zitat tatsächlich von mir?

Nein, sorry, der Zitatkopf ist beim Editieren verloren gegangen. Das Zitat stammt von Blaulicht.

 

Abgesehen davon ist diese Aussage nicht falsch. Wie schon geschrieben: Wenn jemand eine Verwarnung nicht annehmen will oder wenn er den Verstoß nicht einsieht, kann auch gleich ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Wo siehst Du da einen Widerspruch zu meiner Aussage wegen dem Opportunitätsprinzip?

Ich sehe einen Unterschied in den Verfahrensweisen:

 

1. (So sollte es sein):

"Guten Tag, Sie haben eine pöse Tat begangen. Ich biete Ihnen ein VG von 15€ an. Möchten Sie das annehmen?"

Dies kann der Übeltäter annehmen oder ablehnen. Fertig.

 

2. (à la Blaulicht):

"Guten Tag, Sie haben eine pöse Tat begangen. Zeigen Sie bitte erst mal Einsicht, dann biete ich Ihnen ein VG an."

Wer da keine Lust hat, Reue zu heucheln, der zahlt mehr.

 

Im ersten Fall hast Du eine gleichmäßige Behandlung. Im zweiten wird der, der buckelt und Reue zeigt, bevorzugt, obwohl der Cop kaum beurteilen kann, wie ernstgemeint die Reue-Bekundungen sind.

 

Gruß, Pedro.

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Guest PedroK

du hast keine Ahnung wie ich eine Kontrolle durchführe. Lass es bitte sein, die etwas auszudenken!

 

Ist bei Dir "Kontrolle" = "VG-Angebot"? Ich denke mir nichts aus:

 

Zeigt der Betroffene sich (vor der Entscheidung) uneinsichtig, so treffe ich die Entscheidung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Wenn der uneinsichtig ist, dann biete ich gar nicht das Verwarngeld an!

 

[...]

 

Wenn er uneinsichtig ist, dann gibt es ein Bußgeldverfahren.

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Lass es bitte sein, die etwas auszudenken!
Lass Du es doch endlich sein Dich hier immer als @Mod aufzuspielen.

 

Hier im RF kann jeder schreiben was er will, bis er von einem @Mod gebremst wird weil er gegen Forenregeln verstoßen hat. Und Du hast niemandem seine Meinung oder seine Statements zu verbieten!

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@Q-TREIBERIN,

 

 

Ich kann aber sehr wohl sagen, dass man mir gefälligst nicht irgendwelche Aussagen, Arbeitsweisen oder ähnliches in den Mund zu legen hat! Dafür bedraf es keines Mods.

 

 

@ PedroK

 

Du hast ein paar meiner Aussagen zitiert. Das befähigt dich jedoch in keinster Weise zu sagen, welche Worte ich wie in einer Kontrolle verwende und wie ich die Kontrolle durchführe! Also lass das sein, dir irgendwas auszudenken!

 

Außerdem weicht deine Vorstellung, mangels polizeilicher Ausbildung, von der Musterlösung ab.

 

Also präsentiere hier keine Musterlösung und stelle meine Kontrolle dagegen, wenn du weder eine Musterlösung noch meine Kontrolle kennst!

 

Was dir jedoch gelungen ist, du hast ein paar meiner Aussagen zusammenzitiert!

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Ups,

 

 

Feststelltaste...

 

 

 

 

.... und nun überleg mal, hätte ich schreien wollen, hätte es nicht mehr Sinn gemacht etwas vom Text, als deinen Namen zu schreien???

 

Na? Merkst du selber, wah?!

 

Ansonsten, nur zu deiner Beruhigung, habe ich mich grundsätzlich unter Kontrolle und manchmal reagier ich, als Mensch, emotonial und ich halte 'Mensch sein' für meinen Beruf sehr wichtig!

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[mod]

SO!!! Können wir jetzt mal wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren? Ansonsten mach ich hier erstmal dicht, bis sich die Gemüter ein wenig abgekühlt haben.

[/mod]

 

 

@Blaulicht

Es ist IMO völlig egal, welche Worte PedroK gewählt hat. Sie waren beispielhaft (denke ich) und sollten Dich keineswegs o-tonmäßig wiedergeben. Kein Grund also, sich darüber aufzuregen.

Aus meiner Sicht paßten die beiden Beispiele, LEIDER, denn die nachfolgenden Zitate lassen wohl keinen Zweifel daran, wie Du im Falle des Falles vorzugehen pflegst. Und das ist - aus meiner Sicht - sehr fragwürdig!

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Guest PedroK

Es ist IMO völlig egal, welche Worte PedroK gewählt hat. Sie waren beispielhaft (denke ich) und sollten Dich keineswegs o-tonmäßig wiedergeben.

Völlig korrekt. Daher "à la Blaulicht".

 

Aus meiner Sicht paßten die beiden Beispiele, LEIDER, denn die nachfolgenden Zitate lassen wohl keinen Zweifel daran, wie Du im Falle des Falles vorzugehen pflegst. Und das ist - aus meiner Sicht - sehr fragwürdig!

Jap.

 

@Blaulicht:

 

Du sagst, Du machest die Einsicht Deines Opfers zum Kriterium, um zu entscheiden, ob Du ihm 23,50€ mehr oder weniger "reindrehst".

 

Du kannst aber die „Einsicht“ Deines Gegenübers nicht beurteilen. Somit machst Du letztlich das untertänige Verhalten bzw. die Schleimbereitschaft Deines Gegenübers zum Kriterium und das wirft IMO gar kein gutes Licht auf Dich.

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@PedroK

 

Mag sein, dass du a la geschrieben hast.

So wie es deine Vorstellung ist.

Das aber mit dem, wie es tatsächlich ist nichts zu tun!

Und so wie du es dir vorstellen magst, so mag das vielleicht ungerecht sein. So wie es aber tatsächlich ist, ist es nicht ungerecht. Und da ist es eben so, dass mangelende Einsicht ein Grund ist (es gibt auch andere Gründe) der da zu führt, dass es teurer wird!

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Guest PedroK

@Blaulicht: Du versuchst mal wieder, Dich aus der Nummer rauszuschwafeln und verweigerst Dich jeglicher Logik:

 

Du kannst (mangelnde) Einsicht nicht objektiv beurteilen. Das steht Dir auch nicht zu. Was Du forderst, ist lediglich, dass Dir jemand "Einsicht" glaubhaft macht (vulgo: buckelt).

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Moin Moin

 

Und da ist es eben so, dass mangelende Einsicht ein Grund ist (es gibt auch andere Gründe) der da zu führt, dass es teurer wird!

Nenn mal ne Rechtsgrundlage (nicht für andere Gründe, sondern für die Verteuerung bei fehlender/mangelnder Einsicht und VG)

 

Gruß

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Du hast keine Ahnung und willst es nicht kapieren
Muß er auch nicht. Es reicht völlig, wenn Bluey Ahnung und kapiert hat.

 

Ich kann dir das erklären.
Nein.

 

Du kannst aber nicht bewerten
Doch.

 

da du weder verwaltungsrechtlich noch polizeilich ausgebildet bist und einfach keine Ahnung hast.
Brems Dich mal ein! Du kennst hier niemanden persönlich und bist daher nicht mal ansatzweise in der Lage, den Wissensstand von irgendjemanden zu beurteilen. Und, das wollen wir dabei nicht vergessen: falls Du verwaltungsrechtlich und / oder polizeilich ausgebildet bist, hast Du und wurde Dir trotzdem Deine Ahnungslosigkeit auf diesen Gebieten immer wieder nachgewiesen.

 

ich sitze (...) sehr oft mit dem Dienstvorgesetzten zusammen
Das wundert wohl niemanden.
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Warum ist denn der niedere Wert nicht genauso wählbar? Wo wäre der Ermessensfehler?

weil es Willkür wäre. Die Ahndung von Verkehrsverstößen ist nun einmal die Aufgabe der Polizei, und das diskriminierungsfrei. Wenn sie einen Verstoß aufnehmen können sie ihn nicht einfach ignorieren. Wenn sie zwei Verstöße aufnehmen, können sie nicht einfach den höheren ignorieren. Vorgeworfen wird, was vorwerfbar ist.

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Hallo, anrera,

 

Ich dachte bei +20 km/h gibt es immer erst ein Verwarngeldangebot.

......

Ermessensspielraum sehe ich eher z.B. beim Halteverbot ...........

das sind zwei gute Beispiele für einen relativ engen und im zweiten Fall einen erweiterten Ermessensspielraum.

 

Um mal ein Beispiel im Bußgeldbereich zu nennen:

 

Fahrer A fährt auf der Autobahn und telefoniert während der Fahrt.

 

Hier gibt es im Grunde genommen keinen Ermessensspielraum, wenn man nicht unglaubwürdig gegenüber anderen telefonierenden VT werden will.

 

Anders kann es ausssehen, wenn man als Polizeibeamter sieht, dass der Fahrer das Handy nur mal eben aus der Hemdtasche nimmt und es an den Beifahrer weitergibt, damit dieser das Gespräch führen kann.

 

Ebenso sehe ich persönlich einen gewissen Ermessensspielraum, wenn jemand schon ewig lange im Stau steckt, bei dem es alle paar Minuten ein wenig nach vorne geht und wenn er kurz jemanden anruft, um mitzuteilen, dass er später kommt oder etwas in der Art.

 

Kein Verständnis habe ich dagegen für Fahrzeuglenker, die, auch bei Stau oder stockendem Verkehr, an eine Unfallstelle, die die Ursache für den Stau ist, heranfahren und dann ihre Handys zücken, um schön langsam fahrend möglichst viel von der Unfallstelle zu filmen oder zu fotografieren.

 

Hier wird, wenn irgend möglich, sofort eine Anzeige geschrieben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Kein Verständnis habe ich dagegen für Fahrzeuglenker, die, auch bei Stau oder stockendem Verkehr, an eine Unfallstelle, die die Ursache für den Stau ist, heranfahren und dann ihre Handys zücken, um schön langsam fahrend möglichst viel von der Unfallstelle zu filmen oder zu fotografieren.

 

Hier wird, wenn irgend möglich, sofort eine Anzeige geschrieben.

 

Nachteule

 

@ Nachteule: Da bitte ich recht herzlich drum. Diese Gaffer halten nur den Verkehr auf und produzieren mit ihrer Neugier weitere Staus.

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Anders kann es ausssehen, wenn man als Polizeibeamter sieht, dass der Fahrer das Handy nur mal eben aus der Hemdtasche nimmt und es an den Beifahrer weitergibt, damit dieser das Gespräch führen kann.

Ich lege mich wirklich ungern mit der Rennleitung an. :rolleyes: Aber allein das Umlagern eines Mobiltelefones (auch von der Hemdtasche in die Hand es Beifahrers) ist keine Nutzung desselben und damit auch ohne Ermessen straffrei erlaubt. :rtfm:

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Hallo, Ichtyos,

 

ganz so ist es, wenn ich mich nicht gänzlich irre, nicht.

 

Es existiert ein Urteil (ich finde es leider nicht mehr), in dem es, so weit ich mich erinnere, darum ging, dass ein heruntergefallenes Handy zur Seite gelegt wurde und dass dies erlaubt ist.

 

Begründet wurde es m. W. damit, dass durch das unten im Fußraum herumfliegende Handy die Verkehrssicherheit des Fahrers beeinträchtigt ist, weil das Handy ja unter die Pedale rutschen könnte.

 

Nimmt man nun als Fahrer das Handy aus der Hemdtasche, um es an einen Dritten weiter zu geben, ist das mit dem Fall aus dem Urteil m. E. nicht vergleichbar.

 

Rein vom rechtlichen Standpunkt würde der Polizeibeamte, der diese "Übergabe" beobachtet und zur Anzeige bringt, nichts falsch machen und vermutlich sogar damit durchkommen.

 

Mit dem Grundgedanken des Handyverbots hätte diese "Übergabe" allerdings wenig zu tun und deshalb ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass irgendein Beamter so etwas zur Anzeige bringt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Aber allein das Umlagern eines Mobiltelefones (auch von der Hemdtasche in die Hand es Beifahrers) ist keine Nutzung desselben und damit auch ohne Ermessen straffrei erlaubt. :rtfm:

Das hat ja jetzt sehr viel mit dem Thema 'Ermessensspielraum' bei Geschwindigkeitsverstößen zu tun :kopfschuettel:

 

Wenn ein VT geblitzt wird, gibt es keine Ermessensspielraum bzgl. des Vorwurfs, das Vorgehen ist standardisiert

Wird er gelasert und angehalten gibt es bzgl. des Vorwurfs ebenfalls keine Ermessensspielraum.

Der VT kann sich doch - bei entsprechend niedrigem Vorwurf - lediglich für ( aka 'zahlen vor Ort') oder gegen das vereinfachte Verfahren entscheiden. Entscheidet er sich dagegen, liegt das weitere Vorgehen nicht mehr in den Händen des Cop's.

Einen punktebewerten Verstoß kann man doch vor Ort sowieso nicht zahlen, oder ?

 

Ansonsten sehe ich den Zusammenhang zwischen 'Ich zahle freiwillig' und 'Ich sehe meine Fehler ein' nicht.

Es gibt ja immer noch die 'Der Klügere gibt nach' und 'Wegen 25 EUR mache ich keine Aufstand' Fraktion, die solche Summen einfach schon einkalkuliert hat.

 

@Blaulicht:

Ich muß gestehen, dass ich bislang nur i.V. mit Unfallaufnahmen bzw. allgemeinen Verkehrskontrollen Kontakt mit den Cop's hatte (und die Erfahrungen sind schon konträr genug). Das Verhalten des Anhaltekommandos kenn ich also nur aus Erzählungen/TV Berichten.

Wie sieht den nun Dein Alltag aus, wenn Du als anhaltender Cop die Information bekommst :

"Das rote Fahrzeug mit Kennzeichen XX-YY-NNNN das gleich bei Dir vorbeikommt ist mit Tempo 70 @ 50 km/h igO gelasert worden"

Was tust Du nun ?

 

Gruß,

AnReRa

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Ich woll das OT jetzt nicht endlos weiterführen, aber ein paar Links zu Urteilen will ich doch noch loswerden:

Es existiert ein Urteil (ich finde es leider nicht mehr), in dem es, so weit ich mich erinnere, darum ging, dass ein heruntergefallenes Handy zur Seite gelegt wurde und dass dies erlaubt ist.

Könnte das hier sein - oder dieses.

 

Hier ein anderer Fall von "In die Hand nehmen ohne Benutzung" ;) .

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Wie sieht den nun Dein Alltag aus, wenn Du als anhaltender Cop die Information bekommst :

"Das rote Fahrzeug mit Kennzeichen XX-YY-NNNN das gleich bei Dir vorbeikommt ist mit Tempo 70 @ 50 km/h igO gelasert worden"

Was tust Du nun ?

 

Gruß,

AnReRa

Anhalten

Tatvorwurf

Kontrolle

Verwarngeld / Bußgeldverfahren

 

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Mag sein - aber bevor ich mich hier weiter auf die Suche begebe, nehme ich doch lieber die weit übersichtlicher aufgebaute Seite von einem ehemaligen VP-Mod. Da Ich in verschiedenen Foren unterwegs bin, habe ich die für mich subjektiv einfachsten Quellen halt als Lesezeichen im Browser. Dass dabei auch mal "auswärtige" Links auftauchen, liegt dann halt in der Natur des www. ;)

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Anhalten

Tatvorwurf

Kontrolle

Verwarngeld / Bußgeldverfahren

Okay, soweit deckt sich das mit den Erzählungen / TV-Berichten ...

 

Beinhaltet der Tatvorwurf typischerweise auch die (finanziellen/punktetechnischen/führerscheinrelevanten) Folgen des Verstoßes ?

An welcher Stelle soll der VT - nach Deiner Einschätzung - typischerweise Einsicht zeigen ?

 

Gruß,

AnReRa

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