Das kannst du in Deutschland auch.
Sicherlich nicht so wie bei euch, aber auch in D geht dies. Man muss nur wollen.
Geschrieben 12 August 2014 - 04:40
Das kannst du in Deutschland auch.
Sicherlich nicht so wie bei euch, aber auch in D geht dies. Man muss nur wollen.
Geschrieben 13 August 2014 - 22:02
Das kannst du in Deutschland auch.
Ja so unterschiedlich kann Demokratieverständnis sein.
http://www.derbund.c.../story/26814452
Geschrieben 14 August 2014 - 04:31
Wieso stell doch mal dar, warum dies in D nicht auch so ist.
Edit:
Dann stell ich mir noch die Frage ob ich hier einen großen Teil überhaupt eine solche extensive Möglichkeit geben sollte.
Das kann auch mehr als schief gehen.
Geschrieben 14 August 2014 - 09:38
Du meinst also die Mehrheit der Deutschen ist zu blöd für eine Demokratie?Dann stell ich mir noch die Frage ob ich hier einen großen Teil überhaupt eine solche extensive Möglichkeit geben sollte.
Das kann auch mehr als schief gehen.
Geschrieben 27 April 2015 - 01:29
Wie man sieht - der Bericht in SPON, weitere Links von 'PCUS' - geht das wohl....
Solange es keinen Leitentscheid vom Bundesgericht gibt, sind die verlinkten Berichte allesamt irrelevant.
Bei allem gebotenen Respekt, deiner persoenliche Meinung ist hier so etwas von irrelevant...
Ich weiss, dass es hier gerade eine Modeerscheinung ist, das immer wieder hervorzuheben. Das Forum dient aber nun mal dem Austausch von Meinungen und Erfahrungen. Wer die juristische Arbeitsweise nicht versteht, muss sich an juristischen Diskussionen nicht beteiligen. Es bringt jedenfalls nichts, immer wieder Binsenweisheiten zu kloppen und jeden Beitrag mit «irrelevant» zu kommentieren.
Nun denn, dann gilt es [auf den X6 M Entscheid des Bundesgerichts] zu warten. Bis dahin allerdings zaehlt wohl noch die gaengige Praxis.
Das siehst Du falsch. Die Praxis ist irrelevant, denn es gibt keine gefestigte Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Staatsanwaltschaften können also garnicht anders, als Fahrzeuge (vorläufig) zu beschlagnahmen. Ob sie hingegen (definitiv) eingezogen werden können, ist völlig offen.
Moechtest du nicht viel lieber einen beleg dafuer, dass dem nicht so ist, liefern? Ich meine, du sitzt doch an der Quelle, so in der Schweiz und so, oder?
Aber gerne: SVG anklicken, STRG+F drücken, RASER eingeben und über die Zahl der Fundstellen staunen.
Im nachhinein einfach nur peinlich das Geschreibe von diesem Netghost. Hoffentlich hat keiner mit diesen laienhaften Äusserungen Geld versenkt. :-)
Das neue Raser-Gesetz scheint Früchte zu tragen. Bei Versteigerungen im Baselbiet sind zunehmend teure Edel-Karossen zu haben.Geschrieben 27 April 2015 - 09:11
teure Edel-Karossen
Audi A6, BMW 120i, Audi S3, 3 Motorräder, 200 Fahrräder
Leiter des Verwertungsdienstes: «Es ist tendenziell schon so, dass immer mehr schnelle Autos eingezogen werden.»
Wie viele Autos von Raserdelikten stammen, kann Barbati nicht genau beziffern. «Es sind aber mit Sicherheit einige darunter.»
Soviel zum Thema Medienkompetenz.
Indes lassen «Früchte» des Art. 90a SVG auch weiterhin auf sich warten. Die Zahl der Getöteten pro Milliarden KFZ-Kilometer liegt in der Schweiz bei 2.90, Tendenz steigend (D: 1.74, sinkend).
Wie vom Gesetzgeber gewollt, geht es auch anders: 215 km/h bei erlaubten 120: Deutscher erhält sein Auto zurück.
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 27 April 2015 - 10:30
Wie vom Gesetzgeber gewollt, geht es auch anders: 215 km/h bei erlaubten 120: Deutscher erhält sein Auto zurück.
Deutscher Raser kriegt Mercedes zurück, ist aber sein Erspartes los
Geschrieben 27 April 2015 - 10:35
Du würdest die inhaltlichen Fehler nicht erkennen, wenn sie dich anspringen würden, daher verzichte ich auf Ausführungen. Zwei Audis, ein BMW und ein Peugeot sind auch keine "teuren Edel-Karossen". Der befragte Verwerter kann keine Zahlen nennen, seine Behauptung ist subjektiv. Und selbst wenn die Zahl verwerteter "Raser"-Fahrzeuge steigen würde, macht dies die Strassen nicht sicherer.
Ist überhaupt bekannt, ob sich die betroffenen Halter bis vor das Bundesgericht gewehrt, oder ob der immer häufiger anzutreffenden Behördenmentalität «Wir können es ja mal versuchen» auf ihre Rechte verzichtet haben?
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 27 April 2015 - 10:46
Wie vom Gesetzgeber gewollt, geht es auch anders: 215 km/h bei erlaubten 120: Deutscher erhält sein Auto zurück.
Deutscher Raser kriegt Mercedes zurück, ist aber sein Erspartes los
Das ist noch lange nicht sicher. Die Busse kann gestundet, in Raten bezahlt, durch Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit geleistet werden. Die Verfahrenskosten können gestundet, in Raten bezahlt oder erlassen werden. Es bedarf lediglich eines begründeten Gesuchs. Das Verfahren dauert im optimalen Fall mehrere Jahre, solange sind die Verfahrenskosten nicht vollstreckbar. Das gibt dem Rentner ausreichend Zeit, ohne dass er sein Erspartes einsetzen muss. Notabene: Besteht mit Polen ein Vollstreckungsabkommen?
Der Fall zeigt aber einmal mehr, dass bei der Kriminalisierung eines Verhaltens, dass in Deutschland Merkmal der sichersten Strassen der Welt ist, auch sehenden Auges die Vernichtung von Existenzen in Kauf genommen wird.
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 27 April 2015 - 10:53
Du bist schon nicht der Hellste. :-) Ob er das Auto zurück erhalten hat oder ob es gleich als Sicherheitsleistung
zurückbehalten wurde, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Deine CH-Rechtskenntnisse sind äusserst knapp bemessen.
Je nach Aussichtslosigkeit des Verfahrens muss bei einem Weiterzug ein Vorschuss geleistet werden.
Geschrieben 27 April 2015 - 12:11
Du bist schon nicht der Hellste. :-) Ob er das Auto zurück erhalten hat oder ob es gleich als Sicherheitsleistung
zurückbehalten wurde, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Deine CH-Rechtskenntnisse sind äusserst knapp bemessen.
Je nach Aussichtslosigkeit des Verfahrens muss bei einem Weiterzug ein Vorschuss geleistet werden.
Einmal mehr wird offensichtlich, dass du Artikel, die du verlinkst, nicht liest. Die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Wird dieses Urteil rechtskräftig, dann ist nichts mit "zurückbehalten".
Ein allfälliger Kostenvorschuss für die nächste Instanz ist nicht von den Aussichten des Verfahrens abhängig. Soviel zu Rechtskenntnissen...
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 27 April 2015 - 22:49
@pcus: Das ist alles, was Du nach nun langer Zeit hier bieten kannst? Ein Versteigerung von Allerweltsfahrzeugen und 200 Fahrräder? Wo ein Versteigerer nicht mal die Anzahl oder den Anteil von Schnellfahrerfahrzeugen nennen kann? Schwach, wirklich schwach!
Guck mal hier:
Der Gerichtsentscheid über die Beschlagnahmung des 200'000 Franken teuren Maseratis, mit dem Bobadilla in die Radarfalle gerast war, entfiel. Das Auto war geleast und wurde inzwischen wieder an die Eigentümerin zurückgegeben. Dies kostete Bobadilla Ende letzten Jahres weitere rund 70'000 Franken.
Aus: http://www.blick.ch/...-id2869777.html ; Hervorhebungen von mir.
Und hier:
Über die Hälfte der Beschuldigten ist zwischen 18 und 25 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft Aargau beschlagnahmte letztes Jahr 13 Fahrzeuge, davon zwei Motorräder. Die beiden Motorräder sowie vier Autos wurden im Verlaufe der Strafuntersuchungen von der Staatsanwaltschaft wieder frei gegeben. Bei drei der vier vorübergehend beschlagnahmten Autos waren die Besitzer nicht die Beschuldigten, sondern Drittpersonen.
Aus: http://www.blick.ch/...-id3420740.html ; Hervorhebungen von mir.
Geschrieben 27 April 2015 - 23:09
@PCUS: Wie schon @netghost aufgeführt hat, gibt es keine Wirkung auf die Unfallzahlen bzw. Kennwerte. Ebenso auch bei der Abschreckung, sprich den Fallzahlen:
....
Insgesamt 24 Raserdelikte wurden im laufenden Jahr bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen registriert. Im ganzen letzten Jahr waren es 27 Fälle, wie die Staatsanwaltschaft St.Gallen auf Anfrage mitteilt. «Anhand dieser Zahlen sieht man, dass die Raserei in unserem Kanton seit der Einführung von Via Secura nicht abgenommen hat», sagt Pressesprecherin Natalie Häusler.
....
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Kanton Thurgau. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 16 Strafverfahren wegen Raserei eröffnet. Im laufenden Jahr sind es bisher deren zwölf. «Hätte sich die Zahl halbiert, könnte man von einer Wirkung der Via Sicura sprechen», sagt Stefan Haffter, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau.
...
Aus http://www.20min.ch/.../story/28014405 ; Hervorhebungen von mir.
Geschrieben 28 April 2015 - 09:00
Da die einzig sinnvolle Massnahme des Via Sicura die Lichtpflicht bei Tag ist, war das zu erwarten. Es ist schweizerischer Habitus, Massnahmen «auszuprobieren», von denen aus dem Ausland teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sie nicht funktionieren.
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 28 April 2015 - 09:29
Es ist schweizerischer Habitus, Massnahmen «auszuprobieren», von denen aus dem Ausland teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sie nicht funktionieren.
Joh - z. Bsp. Beihilfe zum Steuerbetrug.....
- SCNR! - ;-))
Smart has the brain - stupid has the balls!
Light travels faster than sound. That's why some people from the distance seem bright - until the sound of their speech approaches you......
Geschrieben 28 April 2015 - 16:57
Nein, das dürfte derzeit Stephen Hawking sein.Du bist schon nicht der Hellste.
Geschrieben 28 April 2015 - 17:00
Steuerbetrug ist auch in der Schweiz strafbarBeihilfe zum Steuerbetrug.....
Geschrieben 28 April 2015 - 22:20
Interessante Zahlen, hättest Du mir bitte einen Link wo ich es nachlesen kann? Könnte die Zahlen gerade woanders brauchen.Indes lassen «Früchte» des Art. 90a SVG auch weiterhin auf sich warten. Die Zahl der Getöteten pro Milliarden KFZ-Kilometer liegt in der Schweiz bei 2.90, Tendenz steigend (D: 1.74, sinkend).
Geschrieben 29 April 2015 - 08:45
Interessante Zahlen, hättest Du mir bitte einen Link wo ich es nachlesen kann? Könnte die Zahlen gerade woanders brauchen.Indes lassen «Früchte» des Art. 90a SVG auch weiterhin auf sich warten. Die Zahl der Getöteten pro Milliarden KFZ-Kilometer liegt in der Schweiz bei 2.90, Tendenz steigend (D: 1.74, sinkend).
Die Zahlen sind quasi Abfallprodukt einer Recherche zu einem etwas anderen Thema. Ich suche Dir die Quellen bei Gelegenheit raus.
@HarryB
Beihilfe erfordert (kumulativ) 1. Wissen um die Haupttat, 2. (Eventual-) Vorsatz bei der Hilfeleistung, 3. einen kausalen Beitrag des Gehilfen und 4. einen deliktischen Sinnbezug. Bereits bei Voraussetzung Nr. 1 scheitert eine Strafbarkeit von Banken.
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 29 April 2015 - 09:27
Wäre nett. Danke. Hier im Gebiet schlägt gerade Vision Zero gepaart mit Unvermögen auf.Die Zahlen sind quasi Abfallprodukt einer Recherche zu einem etwas anderen Thema. Ich suche Dir die Quellen bei Gelegenheit raus.
Geschrieben 29 April 2015 - 20:24
Beihilfe erfordert (kumulativ) 1. Wissen um die Haupttat, 2. (Eventual-) Vorsatz bei der Hilfeleistung, 3. einen kausalen Beitrag des Gehilfen und 4. einen deliktischen Sinnbezug. Bereits bei Voraussetzung Nr. 1 scheitert eine Strafbarkeit von Banken.
Wohl wahr. Die einschlägig bekannten Schweizer Banken sind völlig ahnungslose Unschuldslämmer, die von sich aus nie im Leben auf die Idee gekommen wären, irgendwelchen Nicht-Schweizern zu helfen, ihr Geld ohne Kenntnis des jeweiligen Heimatfiskus anzulegen. Neinnein, das wurde ihnen förmlich aufgedrängt und sie haben sich praktisch nur unter Androhung körperlicher Unannehmlichkeiten bereit erklärt, diesen Menschen bzw. eher ihrem Geld eine Heimat zu bieten. Und genau deshalb - also weil das Geld ja bei ihnen zuhause war - haben sie die Informationen über dieses Geld und dessen Wohlergehen (vulgo Kontoauszug) auch dort, also zuhause, aufbewahrt. Auch das geschah natürlich nicht freiwillig, sondern nur auf Druck des Kunden. Nie im Leben wäre auch nur ein einziger Schweizer Banker auf die Idee gekommen, von sich aus solche Möglichkeiten auch nur zu denken, geschweige denn, sie aus- oder gar gezielt anzusprechen.
Darum waren die Banken ja auch völlig überrascht, als u.a. amerikanische und deutsche Behörden ermittelten und den unschuldigen Bankern irgendwelche Ungeheuerlichkeiten unterstellten. Deshalb haben sie ja auch praktisch sofort eine größere Menge Peanuts an die ermittelnden Länder überwiesen. Und gleichzeitig haben sie alle ihre Kunden informiert, wie überrascht sie doch seien, daß diese womöglich ihre Einkünfte in der Schweiz nicht ordentlich beim Heimatfiskus angegeben hätten (was ohen Kontoauszüge ja auch etwas schwierig ist, aber das ist natürlich keine Erklärung für ein derartiges Fehlverhalten und nur eine Randnotiz) und daß das ja nun gar nicht erlaubut sei und ihre Kunden nunmehr nachweisen müßten, daß sie ihre Einkünfte angegeben hätten, damit solche Überraschungen in Zukunft nicht mehr vorkämen. Und natürlich hat nienicht auch nur ein einziger Schweizer Banker einem dieser Kunden geholfen, für sein nunmehr praktisch heimatloses Geld irgendeine Steueroase zu finden und es dorthin zu transferieren - auf diese Idee wäre ein Schweizer Banker niemals gekommen.
So und nur so ist es und nicht anders!
Diskutiere nie mit einem Idioten. Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter und dann schlägt er Dich mit Erfahrung. (G.B. Shaw)
When I'm good, I'm good. When I'm bad, I'm better.
Geschrieben 01 Mai 2015 - 00:30
Der Gerichtsentscheid über die Beschlagnahmung des 200'000 Franken teuren Maseratis, mit dem Bobadilla in die Radarfalle gerast war, entfiel. Das Auto war geleast und wurde inzwischen wieder an die Eigentümerin zurückgegeben. Dies kostete Bobadilla Ende letzten Jahres weitere rund 70'000 Franken.Aus: http://www.blick.ch/...-id2869777.html ; Hervorhebungen von mir.
Ich finde 70'000.- Schadenersatz an die Leasingfirma viel. Ok, mehr wäre es gewesen, wenn das Auto ganz eingezogen worden
wäre, dann wären wohl 200'000.- an Schadenersatz fällig gewesen. Wenn der Staatsanwalt dem Auflösungsvertrag zustimmt, wird
das Auto wieder zurück gegeben. Das war auch in diesem Fall Bedingung.
So gesehen beläuft sich die Summe für die Raserfahrt auf weit über 100'000.- in diesem Fall.
Geschrieben 01 Mai 2015 - 17:40
Ich finde 70'000.- Schadenersatz an die Leasingfirma viel. Ok, mehr wäre es gewesen, wenn das Auto ganz eingezogen worden
wäre, dann wären wohl 200'000.- an Schadenersatz fällig gewesen.
Mangelnde Aufmerksamkeit ist mit Abstand der häufigste Unfallgrund und oft auch die wahre Ursache von Unfällen,
die laut Statistik wegen Vortrittsverletzung, unvorsichtigen Überholens oder ungenügenden Abstand geschehen sein sollen.
Hans Giger, Kommentar zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz SVG, 8. Auflage, Zürich 2014, Art. 31 N 8
Geschrieben 01 Mai 2015 - 20:04
So viel zu deinen «Kenntnissen» im Haftpflichtrecht...
Damit wir alle dazulernen: was haben hier Schadenersatz und Haftpflichtrecht miteinander zu tun?
Diskutiere nie mit einem Idioten. Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter und dann schlägt er Dich mit Erfahrung. (G.B. Shaw)
When I'm good, I'm good. When I'm bad, I'm better.
Geschrieben 02 Mai 2015 - 10:23
@PCUS: Wie schon @netghost aufgeführt hat, gibt es keine Wirkung auf die Unfallzahlen bzw. Kennwerte. Ebenso auch bei der Abschreckung, sprich den Fallzahlen
2013 - So wenig Verkehrstote gab es zuletzt in den 50ern
2014 - Immer weniger Tote auf Schweizer Strassen
Ein Hauptgrund dafür ist bestimmt am Tag mit Licht zu fahren oder mit diesen coolen Tagfahrlicht-LED's.
Geschrieben 03 Juni 2019 - 11:16
Hallo zusammen,
was passiert in der Schweiz wenn man mit dem Motorrad im Stau in der Mitte durch fährt bzw. wie wird dass bestraft?