Geschwindigkeitsverstoß Nach Vba Incl. Hinterherfahren
#1
Geschrieben 09 Juni 2012 - 00:10
ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation hören und bin selbstverständlich dankbar für alle hilfreichen Tipps:
Im März war ich auf der A3 von Siegburg in Richtung Köln unterwegs, die Strecke befahre ich mehrmals die Woche. Kurz vor dem Kreuz Köln Heumar wird die Geschwindigkeit durch eine feste Beschilderung auf 120 Km/h heruntergeregelt. An besagtem Morgen befuhr ich diese Strecke mit 119 Km/h. Allerdings befindet sich auf dieser Strecke auch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (von der ich betonen möchte, dass sie zeitweise sehr unangemessene und manchmal auch unlogische Anzeigen von sich gibt). Zur Zeit des Vorbeifahrens zeigte die Anlage an diesem Tag 60 Km/h, offenbar weil sich am Kreuz Heumar (ca. 3 km weiter) der Verkehr staute. Allerdings war die 3-spurige Autobahn auf Höhe der VBA weitgehend frei und von Stau war nichts zu sehen, ich bin deshalb auch eher auf dem normalen Limit für diese Strecke geblieben (s.o.). Ca. 1 km nach der VBA (also noch vor dem sichtbaren Stau) hat mich dann ein Zivilfahrzeug überholt und herausgewunken. Der freundliche Beamte sagte mir, dass die VBA 60 Km/h angezeigt hätte, sie mich aber mit 119 Km/h gemessen hätten. Zusätzlich sagte er (fast wörtlich): "Für die Geschindigkeitsbeeinflussungs-Anlage ziehen wir noch etwas ab, Sie haben also Glück gehabt... abzüglich der Abzüge waren Sie 39 Km/h zu schnell, das war knapp am Fahrverbot vorbei und kostet Sie 120 € und 3 Punkte".
Heute bekam ich den zu erwartenden Bescheid und war ehrlich gesagt geschockt: Auf einmal sind es 59 Km/h Überschreitung, 240,- € Geldbuße und neben 4 Punkten auch noch 1 Monat Fahrverbot.
Zu den Fragen, die mich nun (wie Ihr sicher verstehen könnt) brennend interessieren:
1.) Wie ist der Sachverhalt zu werten, dass der Beamte mir während der Belehrung komplett andere Angaben gemacht hat als jetzt im Bescheid angegeben sind?
2.) Ich bin mir einigermaßen sicher, das die VBA die Begrenzung auf 60 Km/h erst kurz vor meinem Passieren angezeigt hat... ist das evtl. hilfreich und wenn ja, kann man so etwas nachweisen (wie?)?
3.) Wie ist der Umstand zu werten, dass ich unter der im Regelfall angegeben Geschwindigkeit gefahren bin und von einem Stau absolut nichts zu sehen war?
3.) Im Bescheid wird angegeben: "Die Regelgeldbuße wird auf Grund der Eintragungen im Verkahrszentralregister angemessen erhöht". Mein letzter geahndeter Verstoß incl.Fahrverbot ist aber definitiv über 3 Jahre her... inzwischen also lange verjährt und ich habe ganz sicher keinerlei aktuellen Punkte im Norden... wie darf ich diesen Satz also verstehen?
Danke für Eure Tipps!
Gruß,
Brad
#2
Geschrieben 09 Juni 2012 - 06:03
Zitat
Entscheidend ist was im Bußgeldbescheid steht. Außerdem hat er ja keine komplett andere Angaben gemacht, sondern sich offensichtlich nur bei der Geschwindigkeit vor Ort vertan. Einer Fehler, durch den du einen Vorteil hättest ist das jedenfalls nicht.
Zitat
Auch hier ist nur entscheidend, was sie angezeigt hat, also du sie passiert hast. Von Vorteil für dich könnte es sein, wenn es vorher keinen Geschwindigkeitstrichter gab und die Messung direkt nach der VBA erfolgte. Allerdings solltest du damit rechnen, das die Bußgeldstelle auch bei einem Widerspruch deinerseits bei ihrer Anschuldigung bleibt und das ganze dann vor Gericht endet.
Zitat
Das interessiert nicht und ist als Argument eher von Nachteil, weil du damit bestätigst, das du sehr wohl damit vertraut bist, das die VBA immer wieder wechselnde Geschwindigkeiten anzeigt und du vorsätzlich nicht reagiert hast. Das würde die Strafe dann noch einmal erhöhen.
Zitat
Das zeigt nur, das du den Sinn der VBA nicht verstehst. Wenn die VBA wegen des Staus geschaltet wurde, soll sie ja grade dafür sorgen, das der Stau sich auflösen kann, indem der Zufluss auf ihn durch Verzögerung reduziert wird.
Zitat
Das dir vielleicht Eintragungen nicht mehr erinnerlich sind und du lieber mal einen Auszug anfordern solltest. Wenn die Voreintragungen bestehen verschlechtert das auch deine Chancen, wenn du dich gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid wehren willst.
Gruss
MrMurphy
#3
Geschrieben 09 Juni 2012 - 06:12
Von der Polizei oder hast du diese vom Tacho abgelesen.
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#4
Geschrieben 09 Juni 2012 - 08:48
MrMurphy sagte am 09 Juni 2012 - 06:03:
Selbstverständlich verstehe ich den grundsätzlichen Sinn einer VBA. Sie macht aber nur wenig Sinn, wenn sie auch an komplett staufreien Tagen ohne jegeliche Behinderungen ebenso die Geschwindigkeit herunterregelt wie an Tagen, an denen es tatsächlich nötig ist. Das senkt die Akzeptanz der Anlage, vor allem bei denen, die die Strecke kennen oder auf Strecken, an denen man auch ohne VBA weit genug im Voraus sehen kann, dass sich am Horizont eine Behinderung abzeichnet. Aber vermutlich ist das ein extrem häufig diskutierter Sachverhalt.
Gast225 sagte am 09 Juni 2012 - 06:12:
Von der Polizei oder hast du diese vom Tacho abgelesen.
Die Aussage kam vor Ort vom Beamten und ist deckungsgleich mit der Angabe im Bescheid. Die Toleranz ist/war bei beiden Aussagen offensichtlich bereits abgezogen.
#5
Geschrieben 09 Juni 2012 - 08:53
Brad sagte am 09 Juni 2012 - 08:48:
MfG.
hartmut
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!
#6
Geschrieben 09 Juni 2012 - 09:19
Brad sagte am 09 Juni 2012 - 08:48:
MrMurphy sagte am 09 Juni 2012 - 06:03:
Selbstverständlich verstehe ich den grundsätzlichen Sinn einer VBA. Sie macht aber nur wenig Sinn, wenn sie auch an komplett staufreien Tagen ohne jegeliche Behinderungen ebenso die Geschwindigkeit herunterregelt wie an Tagen, an denen es tatsächlich nötig ist. Das senkt die Akzeptanz der Anlage, vor allem bei denen, die die Strecke kennen oder auf Strecken, an denen man auch ohne VBA weit genug im Voraus sehen kann, dass sich am Horizont eine Behinderung abzeichnet. Aber vermutlich ist das ein extrem häufig diskutierter Sachverhalt.
Sinn dahinter ist, es nicht erst zum Stau kommen zu lassen.
Haben die Polizisten ein Video aufgezeichnet?
Die Toleranz hat nichts mit der VBA zu tun, sondern ist Messtechnik bedingt.
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#7
Geschrieben 11 Juni 2012 - 01:17
Brad sagte am 09 Juni 2012 - 00:10:
Zitat
Deswegen: Entscheidend ist die für Dich sichtbare Beschilderungsfolge! Und ob gerade wie weit vor deiner Nase auf
Zitat
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
"§2, schonmal gehört?" Autobahnpolizistin Patrizia Kaiser zu einem Linksschleicher
#8
Geschrieben 11 Juni 2012 - 08:51
Der zusätzliche Abzug käme nur dann zum Tragen, wenn im Bereich einer VBA stationär gemessen worden wäre. Meistens besteht nämlich keine Kopplung zwischen VBA und Messanlage. Da der Sachbearbeiter nicht weiß (er könnte wissen, wäre aber viel zu aufwändig, das in Erfahrung zu bringen) welche Beschränkung konkret zum Zeitpunkt der Messung vorgelegen hat, wird einfach auf Basis des Maximalwerts der VBA vorgeworfen.
Dazu besteht bei ProViDa nun aber kein Anlass. Da sieht man ja auf dem Filmchen, was für Dich angezeigt worden war.
Wer sich also die Freiheit nimmt, Geschwindigkeitsbeschränkungen zu missachten, weil sie aus seiner subjektiven Sicht unsinnig sind, sollte auch akzeptieren, dass die Polizei und Bußgeldstelle das subjektiv anders sehen. Deren subjektive Einschätzung wird übrigens meist auch im Rahmen der Objektivierung in Bußgeldverfahren geteilt.
#9
Geschrieben 11 Juni 2012 - 10:42
zu Euren Fragen:
Ja, es gibt offenbar ein Video durch Hinterherfahren (der Typ der Anlage wird im Schreiben nicht genannt), zumindest hat mir der Beamte am Tag des Vorfalls angeboten, es mir anzuschauen. Da er mir zu diesem Zeitpunkt aber bereits gesagt hatte, dass die Strafe "wegen des Abzugs für die VBA" geringer ausfällt und es auch kein Fahrverbot geben wird, habe ich es nicht für nötig empfunden, mir das Video anzusehen. Aus heutiger Sicht dürfte es aber spannend sein, denn es dürfte ja dokumentieren, ob die VBA die 60 Km/h-Begrenzung schon länger oder vielleicht gerade erst angezeigt hat. Ich selbst habe die Begrenzung auf 60 Km/h definitiv nicht gesehen (also übersehen), wahrscheinlich auf Grund der Tatsache, dass die 3-spurige Strecke sehr frei war und auch keinerlei Behinderungen zu sehen waren. Insofern bin ich ca. die dort gewohnten, legalen 120 Km/h gefahren, die an dieser Stelle durch die Blech-Beschilderung gefordert sind.
@ m3_: Was ist Deiner Meinung nach an der Beschilderung "dubios"? Es wird ca. 2 km vor der VBA durch Blech-Beschilderung auf 120 Km/h runtergergelt (dem bin ich ja gefolgt) und dann durch die VBA noch einmal auf 60 Km/h runtergerelegt (was ich offenbar übersehen habe).
Sollte das Video, dass ich über einen Anwalt anfordern werde, klar zeigen, dass ich die VBA übersehen habe, dann stellt sich für mich weniger die Frage der Gültigkeit der Beschilderung, sondern eher die Frage, ob man nicht vielleicht (z.B. wegen einer anderweitigen Ablenkung o.ä.?) mal ein Schild übersehen darf, ohne dafür sofort die komplette Härte verpasst zu bekommen, denn wie gesagt
- war ich ca. mit der normalerweise angeordneten Geschwindigkeit von 120 Km/h unterwegs
- gab es keine sichtbaren Behinderungen
- gab es keinerlei "Trichter" o.ä.
#10
Geschrieben 11 Juni 2012 - 12:14
Zitat von der Homepage www.anwalt.de:
" Von einem Augenblicksversagen spricht man bei einem nur kurzfristigen Versagen des Betroffenen im Sinne einer lediglich momentanen Unaufmerksamkeit. Diese Fehlleistung darf ihrerseits nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen (z.B. durch Ablenkung wegen Telefonierens am Steuer)."
Sofern der TE den Anzeigenwechsel der VBA schlichtweg übersehen hat, sollte ihm kein Vorsatz unterstellt werden können.
4,4-Liter - V8 - 220 KW
#11
Geschrieben 11 Juni 2012 - 12:33
dete
#12
Geschrieben 11 Juni 2012 - 13:03
dete sagte am 11 Juni 2012 - 12:33:
MfG.
hartmut
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!
#13
Geschrieben 11 Juni 2012 - 13:54
4,4-Liter - V8 - 220 KW
#14
Geschrieben 11 Juni 2012 - 15:16
Brad sagte am 09 Juni 2012 - 00:10:
Weil bei vorgeworfenen 119 km/h ist die Toleranz (3% oder 5%) schon abgezogen.
Demzufolge durftest Du lt. deinem Tacho (inklusive Tachovorlauf) wohl eher im Bereich 130 km/h gewesen sein.
richtig ?
Zitat
Da 240 EUR + 4 Punkte + 1 Monat FV der 'Regelsatz' ist, dürfte der SB hier versehentlich einen falschen Textbaustein
eingesetzt haben. Spielt aber für die Ahndung keine Rolle.
Zitat
Weil dann zieht das 'Augenblicksversagen' nicht.
Gruß,
AnReRa
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Ihr versteht!
#15
Geschrieben 11 Juni 2012 - 16:57
anrera sagte am 11 Juni 2012 - 15:16:
Brad sagte am 09 Juni 2012 - 00:10:
Weil bei vorgeworfenen 119 km/h ist die Toleranz (3% oder 5%) schon abgezogen.
Demzufolge durftest Du lt. deinem Tacho (inklusive Tachovorlauf) wohl eher im Bereich 130 km/h gewesen sein.
richtig ?
anrera sagte am 11 Juni 2012 - 15:16:
Zitat
Da 240 EUR + 4 Punkte + 1 Monat FV der 'Regelsatz' ist, dürfte der SB hier versehentlich einen falschen Textbaustein
eingesetzt haben. Spielt aber für die Ahndung keine Rolle.
anrera sagte am 11 Juni 2012 - 15:16:
Zitat
Weil dann zieht das 'Augenblicksversagen' nicht.
Vielleicht sollte ich an dieser Stelle auch mal sagen, dass es mir nicht darum geht, mich vor den Konsequenzen meiner offensichtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu drücken, sondern im Zweifelsfall eher darum, das Fahrverbot zu umgehen. Ich bin kfm. Angestellter im Außendienst... das dürfte meine Ziele in dieser Sache klar machen
#16
Geschrieben 11 Juni 2012 - 17:22
Brad sagte am 11 Juni 2012 - 16:57:
Ausgegangen wird immer vom gemessenen Wert minus Toleranz, nicht was der Tacho angezeigt hat. Damit sollen mögliche Messfehler ausgeglichen werden. Gerechnet wird immer zu deinen Gunsten.
Was mich stutzig macht, einmal wurden 39km/h zuviel vorgeworfen, und im Bußgeldbescheid 59km/h zuviel. Könnte die Anlage
MfG.
hartmut
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!
#17
Geschrieben 11 Juni 2012 - 21:41
Brad sagte am 11 Juni 2012 - 16:57:
VBA-Schilderbrücke und Augenblicksversagen, passt das zusammen...? Wie lange soll der Augenblick da gewesen sein?
mfg
#18
Geschrieben 11 Juni 2012 - 21:48
Sokrates
#19
Geschrieben 12 Juni 2012 - 04:44
reox sagte am 11 Juni 2012 - 21:41:
Brad sagte am 11 Juni 2012 - 16:57:
VBA-Schilderbrücke und Augenblicksversagen, passt das zusammen...? Wie lange soll der Augenblick da gewesen sein?
mfg
Unwahrscheinlich ist es nicht.
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#20
Geschrieben 12 Juni 2012 - 07:10
#21
Geschrieben 12 Juni 2012 - 09:35
Der TE fährt mit ca. 120 km/h auf der Autobahn und nähert sich der VBA, wähend diese ihren Dienst aufnimmt (= das Tempolimit auf 60 km/h festsetzt). Kurz bevor der TE in den Bereich kommt, wo er die Anzeige zweifelsfrei wahrnehmen kann, beginnt sich eine Anzeige in seiner Tachometereinheit bemerkbar zu machen. Der TE fokussiert sich auf eben jene Anzeige, da die Bahn vor ihm frei ist und er selbst bei einem etwas längeren Blick niemanden vor ihm ungewollt gefährden dürfte, wird dadurch jedoch für den einen entscheidenden Moment abgelenkt gewesen sein. In diesem Fall hätte der TE fahrlässig, nicht jedoch grob fahrlässig gehandelt, so dass das Augenblicksversagen Anwednung finden könnte.
Mal so am Rande gefragt:
Wem von euch ist es noch nicht passiert, dass er gerade eine VBA passiert und noch so eben aus den Augenwinkeln heraus wahrnimmt, dass sich die Anzeige ändert? Wie verhaltet ihr euch in einem solchen Moment? Schliesslich ist nicht sicher, ob sich womöglich das Tempolimit geändert haben könnte oder aber lediglich das Überholverbot für LKW scharfgeschaltet wurde.
4,4-Liter - V8 - 220 KW
#22
Geschrieben 12 Juni 2012 - 10:11
Kleiner Schelm sagte am 12 Juni 2012 - 09:35:
Hälst Du das für eine gute Idee ?
Wie sagt STVO §3.1
Zitat
Er hat seine Geschwindigkeit [...l] seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Warum nicht gleich 'Sekundenschlaf' als Ausrede ?
Zitat
VBA's stehen typischerweise über der Straße und wenn Du nicht gerade mit Tunnelblick unterwegs bist (womit man wohl besser mal 'ne Pause einlegen sollte) sind die solange wahrzunehmen, wie es der Abstrahlwinkel der VBA und die Dachkante des Fahrzeugs zulassen.
Zudem wird man auf dem Video sicher sehen, ob die VBA umgeschaltet hat, als der VT gerade darunter war - und daher die Begrenzung nicht sehen konnte - oder eben schon
Im ersten Fall muß das Verfahren logischerweise eingestellt werden.
Im übrigen wage ich zu bezweifeln, dass man eine VBA (die noch dazu 2-fach oder sogar 3-fach vorhanden ist) 'übersehen' kann.
Zitat
Und ich nehme als sicher an, das der SB den Absatz mit der 'Voreintragung' versehentlich in den Text kopiert hat.
Bearbeitet von anrera, 12 Juni 2012 - 10:15.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Ihr versteht!
#23
Geschrieben 12 Juni 2012 - 11:48
nico36de sagte am 12 Juni 2012 - 07:10:
Leider funktioniert die von Dir gelobte Technik nicht immer wie gewünscht. Sei es in der Nacht noch die Taghelligkeit geschaltet ist (oder auch mal umgekehrt). Von unplausiblen bis falschen Anzeigen mal abgesehen. Ich empfehle mal eine Tour auf der A2 und/oder einen Besuch der VMZ in Hannover.
#24
Geschrieben 12 Juni 2012 - 12:11
erst einmal vielen Dank für Eure vielen hilfreichen Anmerkungen zu meinem Fall, insbesondere auf das "Augenblicksversagen" bezogen.
Ich entnehme Euren Kommentaren, dass es nicht sinnvoll wäre, den Fall so erscheinen zu lassen, als wenn ich die VBA nur deshalb nicht gesehen habe, weil ich anderweitig abgelenkt war. Als sinnvolle Argumentationen dürften daher bleiben, dass entweder die VBA erst kurz vor meinem Passieren umgeschaltet hat oder vielleicht auch, dass mich ein anderer VT mit seinem Verhalten so sehr abgelenkt hat, dass ich die VBA übersehen habe (was an dieser Stelle durch sehr häufige, abrupte Fahrbahnwechsel von VT'n durchaus passieren kann... die Fahrbahn verzweigt sich kurz hinter der VBA). Ich erinnere mich z.B. recht gut daran, dass ich kurz vor der VBA einen hartnäckigen Mittelspur-Fahrer komplett umfahren musst, vielleicht gibt das ja auch was her. Eine endgültige Klarheit über diese oder potentielle weitere Argumentations-Möglichkeiten sollte man dem Video entnehmen könne, dass ich heute von meinem Anwalt anfordern lasse, dann schauen wir mal weiter
Sollte noch jemand sinnvolle Ideen haben, wie das Ganze argumentativ in Richtung einer reinen Geldbuße abgewendet werden kann, dann freue ich mich darüber natürlich sehr!
#25
Geschrieben 12 Juni 2012 - 12:34
#26
Geschrieben 12 Juni 2012 - 14:50
KlausK sagte am 12 Juni 2012 - 11:48:
Da kann ich nur eine Gegenempfehlung aussprechen: Sieh Dir mal die Protokolle von VBAn an. Ich habe inzwischen in einer knapp dreistelligen Zahl von Fällen getan (allerdings nur in NRW) und das von Dir beschriebene Tag/Nachthelligkeitsverwechselungsproblem nicht einem einzigen Fall gesehen.
Und ob die Anzeigen unplausibel sind, kann man erst dann beurteilen, wenn man einerseits das Verkehrsaufkommen (kann man den Protokollen entnehmen) und andererseits die Programmalgorithmen kennt. Ist ja sicher bei Dir beides der Fall...
Ansonsten ist dem Beitrag von anrea nichts hinzuzufügen. So wird die Sache nämlich auch meiner Erfahrung nach in aller Regel bei Gericht beurteilt. Wobei es sicher auch Richter gibt, die im Falle einer Anzeige von 80 statt 60 km/h bei 60er-Vorwurf nicht einstellen, sondern nach Auswqertung des Videos lediglich eine neue Bewertung vornehmen. Da wäre dann aber wenigstens kein Laufen angesagt.
Ein Anwalt (auch ein guter) kann in einer solchen Sache auch kein Wunder vollbringen. Wenn die Messung vorschiftsgemäß durchgeführt wurde und die VBA eingeschaltet war, dürfte die Sache trotz Superduperoberspitzenanwalts mit Beratung durch einen "verbraucherfreundlichen" Sachverständigen gegessen sein.
#27
Geschrieben 12 Juni 2012 - 16:13
nico36de sagte am 12 Juni 2012 - 14:50:
Aber darum geht es KlausK natürlich nicht. Ihm (und nicht nur ihm) geht es darum, daß die Anzeigen teilweise völligen Unsinn anzeigen. So zum Beispiel Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung, obwohl für jeden erkennbar strahlender Sonnenschein mit hervorragender Sicht herrscht (das Thema hatten wir hier schon mal irgendwo). Laut Programmalgorithmus ist die Anzeige aber korrekt...
Und, wie ich auch schon mal erwähnt habe, anscheinend gibt es in den ganzen wunderbaren Algorithmen keinen, der vorgibt: wenn Beschränkung eingeschaltet, dann muß sie zwingend irgendwo auch wieder aufgehoben werden. Genau das passiert auf der A 2 regelmäßig nicht und führt genau so regelmäßig zur Verunsicherung.
Auf die Spitze getrieben wird das ganze, wenn an einer VBA z.B.
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#28
Geschrieben 12 Juni 2012 - 16:30
Biber sagte am 12 Juni 2012 - 16:13:
Zitat
Auf die Spitze getrieben wird das ganze, wenn an einer VBA z.B.
Und was soll daran ungewöhnlich sein? Da Du es offensichtlich nicht weißt: die VBA erfasst LKW und Pkw getrennt mit deren Geschwindigkeiten und berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeiten der Fahrzeugklassen und noch andere statistische Werte. Da dürfte es mit einem Minimalmaß an Verstand nicht allzu schwer nachzuvollziehen sein, wie die Deiner Meinung nach so ungewöhnlichen Anzeigen zustandekommen.
#29
Geschrieben 12 Juni 2012 - 17:10
nico36de sagte am 12 Juni 2012 - 16:30:
Zitat
Zitat
Zitat
Nun habe ich tatsächlich nicht das
Zitat
Könntest Du bei der Gelegenheit auch erklären, warum Verbote oftmals nicht wieder aufgehoben werden?
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#30
Geschrieben 12 Juni 2012 - 18:10
nico36de sagte am 12 Juni 2012 - 07:10:
Bei anderen komme ich nicht vorbei.
Im Dunkeln ist dies natürlich kein Problem.
Vielleicht kommt es auch auf die Art der Matrixanzeigen an. Da scheint es ja unterschiedliche mit mehr oder weniger Anzeigemöglichkeiten zu geben.
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#31
Geschrieben 12 Juni 2012 - 20:55
Biber sagte am 12 Juni 2012 - 17:10:
I.d.R. kann der VT im Angesicht einer VBA nicht entscheiden, ob das Limit sinnvoll ist.
(Das ich jetzt nicht von 'Glättegefahr' bei 30°C im Schatten rede ist hoffentlich klar.
Die AB ist selten schnurgerade. D.h. hinter der nächsten Senke / Kurve kann sich die Situation massiv geändert haben.
Mit ist es schon 2 mal passiert, dass ich das Limit der VBA (von
Was ich auch schon gesehen habe ist, dass jemand auf der per VBA gesperrten linken Spur mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war.
Etwa 1 km später stand der dann mit 2 platten Vorderreifen knapp hinter einem Baustellenfahrzeug ...
Hat wohl nicht eingesehen, warum die linke Spur gesperrt war.
Zitat
D.h. ein
Soweit ich mich erinnere, ist noch jede Strecke die mit VBA's ausgerüstet wurde, davor und dahinter mit Blechschildern bestückt. Und nochwas:
Viele Leute denken, dass eine ausgeschaltetet VBA =
Gruß,
AnReRa
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#32
Geschrieben 13 Juni 2012 - 10:19
Biber sagte am 12 Juni 2012 - 17:10:
Tolle Frage. Ich hatte versucht zu erläutern, wie es trotz strahlendem Sonnenschein zu einer Nebel-Anzeige kommen kann.
Es werden dann der Warnhinweis Nebel und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt, wenn von dem Nebeldetektor eine verringerte Lichtdurchläsigkeit der Luft festgestellt wird.
Da die Lufttrübung punktuell gemessen wird, kann z.B. Rauch in der Nähe der Sensoren zu einem Nebel-Warnzeichen bei strahlendem Sonnenschein. Auch Defekte der Anlage an sich (die aber über die Protokolle nachvollzogen werden können) kommen als Ursache infrage.
Mir zumindest ist bisher noch nicht aufgefallen, dass die VBAn unplausible Werte anzeigen. Ob da ein Zusammenhang zwschen eigenem Fahrverhalten und subjektiver Einschätzung der Funktion von VBAn besteht?
Auf die anderen Fragen hat anrea ja schon geantwortet.
#33
Geschrieben 13 Juni 2012 - 11:07
nico36de sagte am 13 Juni 2012 - 10:19:
Die Leitstelle kann - über die Programmautomatik hinaus - Einfluß auf die Anzeige nehmen.
Und wenn da jemand den falschen Knopf drückt, oder einfach übervorsichtig ist kann es schon zu 'merkwürdigen' Anzeige KLICK kommen.
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#34
Geschrieben 13 Juni 2012 - 17:13
anrera sagte am 12 Juni 2012 - 20:55:
Zitat
Zitat
Ergebnis: auffahrende Fahrzeuge kennen die Limits nicht und fahren munter drauf los, so daß es durchaus zu gefährlichen Situationen kommen kann. Die bereits auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuglenker verlieren entweder die Geduld und ignorieren das eigentlich noch geltende Limit, die anderen ärgern sich und halten es ein, Ergebnis: siehe oben.
Endlos begeistert sind LKW-Fahrer, die sich an das geltende Überholverbot halten und hinter irgendeinem schwach motorisierten, aber reichlich beladenen Kollegen kleben und erleben müssen, wie andere munter an ihnen vorbeidonnern, die sie dann wieder vor sich haben, wenn das Überholverbot irgendwann doch wieder auftaucht.
Zitat
nico36de sagte am 13 Juni 2012 - 10:19:
Zitat
Zitat
Ich kann mich übrigens an eine Anzeige erinnern, die links und rechts von drei Fahrspuren angebracht war (also keine Brücke). Links leuchtete
Zitat
anrera sagte am 13 Juni 2012 - 11:07:
Attorney: Now doctor, isn't it true that when a person dies in his sleep, he doesn't know about it until the next morning? - Witness: Did you actuallay pass the bar exam?
#35
Geschrieben 14 Juni 2012 - 07:08
Biber sagte am 13 Juni 2012 - 17:13:
Da muss ich Dich enttäuschen. Mit den Geschwindigkeitsmessanlagen kenne ich mich ganz ordentlich aus, bei den VBAn habe ich nur Grundlagenwissen. Was da bei der Konzeption wie programmiert wird, weiß ich nicht.
Aber zu Deiner Frage: zu jeder VBA gehören auch Induktionsschleifen, die den Verkehr hinsichtlich der genannten Parameter (Fahrzeugart und -geschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeiten usw.) imessen. Da kann es dann dann jenach Programmalgorithmus schnell mal zu einer anderen Anzeige kommen, wenn von dem einen Messquerschnitt vor der ersten VBA bis zum zweiten vor der nächsten VBA sich bei gleicher Anzahl der Fahrzeuge die Durchschnittsgeschwindigkeit ändert oder auch nur ein wenige Fahrzeuge mehr detektiert werden.
[mod]
Und tschüß Radarfuzzi!
Du hast hier Forenbetretungsverbot.
Gast225
[/mod]
Bearbeitet von Gast225, 14 Juni 2012 - 15:26.












