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nico36de

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  1. Da muss ich Dich enttäuschen. Mit den Geschwindigkeitsmessanlagen kenne ich mich ganz ordentlich aus, bei den VBAn habe ich nur Grundlagenwissen. Was da bei der Konzeption wie programmiert wird, weiß ich nicht. Aber zu Deiner Frage: zu jeder VBA gehören auch Induktionsschleifen, die den Verkehr hinsichtlich der genannten Parameter (Fahrzeugart und -geschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeiten usw.) imessen. Da kann es dann dann jenach Programmalgorithmus schnell mal zu einer anderen Anzeige kommen, wenn von dem einen Messquerschnitt vor der ersten VBA bis zum zweiten vor der nächsten VBA
  2. Tolle Frage. Ich hatte versucht zu erläutern, wie es trotz strahlendem Sonnenschein zu einer Nebel-Anzeige kommen kann. Es werden dann der Warnhinweis Nebel und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt, wenn von dem Nebeldetektor eine verringerte Lichtdurchläsigkeit der Luft festgestellt wird. Da die Lufttrübung punktuell gemessen wird, kann z.B. Rauch in der Nähe der Sensoren zu einem Nebel-Warnzeichen bei strahlendem Sonnenschein. Auch Defekte der Anlage an sich (die aber über die Protokolle nachvollzogen werden können) kommen als Ursache infrage. Mir zumindest ist bisher noch nich
  3. Nö, ist sie nicht. Da liegt dann ein Defekt beim Nebeldetektor vor oder jemand hat ein Feuerchen in der Nähe dieses Geräts gemacht. Wäre es Dir lieber, wenn dauerhaft die Mindestgeschwindigkeit mit festen Schildern angezeit werden würde anstatt auch einen solch offensichtlichen Fehler zu akzeptieren? Und was soll daran ungewöhnlich sein? Da Du es offensichtlich nicht weißt: die VBA erfasst LKW und Pkw getrennt mit deren Geschwindigkeiten und berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeiten der Fahrzeugklassen und noch andere statistische Werte. Da dürfte es mit einem Minimalmaß an Verstand ni
  4. Da kann ich nur eine Gegenempfehlung aussprechen: Sieh Dir mal die Protokolle von VBAn an. Ich habe inzwischen in einer knapp dreistelligen Zahl von Fällen getan (allerdings nur in NRW) und das von Dir beschriebene Tag/Nachthelligkeitsverwechselungsproblem nicht einem einzigen Fall gesehen. Und ob die Anzeigen unplausibel sind, kann man erst dann beurteilen, wenn man einerseits das Verkehrsaufkommen (kann man den Protokollen entnehmen) und andererseits die Programmalgorithmen kennt. Ist ja sicher bei Dir beides der Fall... Ansonsten ist dem Beitrag von anrea nichts hinzuzufügen. So wird di
  5. Die Helligkeit der Anzeige wird in Abhängigkeit von der Umgebungslichtintensität geregelt und die Anzeige ist (im Gegensatz zu den alten Ampeln mit herkömmlichen Leuchtmitteln beispielsweise) auch im Gegenlicht zu erkennen. Der Wechsel der einzelnen Geschwindigkeitsanzeigen erfolgt nahezu zeitlos. Die Ausssage, die Anzeigen seien je nach Wetter, Tageszeit und Sonnenstand mal gut und mal weniger gut und lange zu sehen, wird also bei mit der Anlagentechnik vertrauten Personen allenfals für Heiterkeit sorgen. Also sowas bitte nur vortragen (lassen), wenn man keine Probleme damit hat, sich lächerl
  6. Das ist so schon korrekt. Der zusätzliche Abzug käme nur dann zum Tragen, wenn im Bereich einer VBA stationär gemessen worden wäre. Meistens besteht nämlich keine Kopplung zwischen VBA und Messanlage. Da der Sachbearbeiter nicht weiß (er könnte wissen, wäre aber viel zu aufwändig, das in Erfahrung zu bringen) welche Beschränkung konkret zum Zeitpunkt der Messung vorgelegen hat, wird einfach auf Basis des Maximalwerts der VBA vorgeworfen. Dazu besteht bei ProViDa nun aber kein Anlass. Da sieht man ja auf dem Filmchen, was für Dich angezeigt worden war. Wer sich also die Freiheit nimmt, G
  7. Wie Gast225 schon sagte: die Uhrzeit wird (wenn nicht wie bei PoliScanSpeed ein GPS-Adapter angeschlossen sein kann) manuell eingestellt. Es sind also durchaus Abweichungen von der Realzeit möglich. Wenn man nicht wegen Nichts eine unsinnige Verteuerung wg. evtl. Einschaltung eines Gutachters riskieren will, sollte man meiner Meinung nach auf eine Argumentation bzgl der Zeitdifferenz lieber verzichten. Wenn ein Anwalt sowas vorbringt, ändert sich an der Tatsache auch nichts. Der Anwalt würde mit einer solchen Argumentation nur zeigen, dass er sich entweder nicht auskennt oder aber Argumente
  8. leider heißt schnell nicht zwangsläufig richtig. Die Aussage, dass die Anlagen die Zeit zwischen dem Überfahren der Haltelinie und dem Rotbeginn anzeigen, ist so auf jeden Fall nicht korrekt. Das gilt nur, wenn die Anlage nach Januar 2004 zugelassen ist. Bei den zuvor zugelassenen Anlagen wie z.B. der am häufigsten zu findenden Anlage TraffiPhot III wird die Zeit zwischen den Induktionsschleifen gemessen. Da die erste Schleife eigentlich immer hinter der Haltelinie liegt, muss man von der im Foto angezeigten Zeit noch die abziehen, die von der Haltelinie bis zur Schleife benötigt wurde. Da
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