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Hallo alle beisammen,

 

ich hätte da mal eine Frage bezüglich der "80 bei Nässe" Beschränkungen.

Ich war die letzten Tage auf der Autobahn in einem Abschnitt ohne Geschwindigkeitsbeschränkung unterwegs und dann kam plötzlich

so ein "80 bei Nässe" Schild, also keine stufenweise Reduzierung der Geschwindikeit 120/100/80, wie üblich.

Es hat nicht geregnet, aber die Straße war von einem vorherigen Regenschauer noch feucht.

Da stellte sich jetzt mir die Frage, darf man in so einer Situation schneller als 80 fahren ?

Denn es macht schon einen Unterschied, ob ich jetzt der Meinung bin es ist nicht so Nass und dann mit 150km/h weiterfahre oder ich jetzt doch nur 80 fahren hätte dürfen, weil die Polizei meint es ist zu Nass und dann geblitzt werde.

 

Wie sieht es eigentlich mit Blitzern in solchen Bereichen aus ? Hat es schonmal einen von euch in so einer Zone erwischt ?

 

Also ich finde solche Schilder für den totalen Schwachsinn. Entweder ich darf nur 80 fahren, oder eben nicht.

 

Gruß

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Sie machen durchaus Sinn. Dieser hatte sich mir vor einiger Zeit erschlossen, als ich bei Regen wegen des nicht ablaufenden Wassers unerwartet bei moderatem Tempo Aquaplaning hatte.

 

Als Nässe wird definiert, wenn die Fahrbahn durchgehend von einem Wasserfilm benetzt ist. Selbst dann wenn z.B. nur ein Fahrstreifen trocken gefahren und die Restfahrbahn noch nass ist gilt das Schild nicht.

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Hentschel zur "Nässe":

 

Für Z 274 mit ZusatzZ "Bei Nässe" ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn erforderlich (BGH NJW 78 652). Die Fahrbahn darf also nicht nur feucht oder stellenweise nass sein (Spurrillen; Ha VRS 53 220, Ko DAR 99 419). Vielmehr muss die gesamte Fahrbahn einen

Wasserfilm aufweisen (BGH NJW 78 652, Ha NZV 01 90, 178, Ko DAR 99 419), wobei Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind (s auch Bay VRS 53 144, Bouska VD 77 74, 161, 193, 78 9; aM Ce VRS 53 128).

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Uns hat man es so erklärt: Nässe gilt dann, wenn man in dem Wasserfilm die Spuren des Vordermanns erkennenkann, und diese von alleine wieder "zufließen", also verschwinden.

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Uns hat man es so erklärt: Nässe gilt dann, wenn man in dem Wasserfilm die Spuren des Vordermanns erkennenkann, und diese von alleine wieder "zufließen", also verschwinden.

In dem Fall wird man wohl eindeutig von Nässe sprechen können. Ich kenne auch noch die Variante, wenn der Vorausfahrende (insbes. auf BABen) das Wasser deutlich sichtbar aufwirbelt (Gischt), darf man von "Nässe" ausgehen.

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Uns hat man es so erklärt: Nässe gilt dann, wenn man in dem Wasserfilm die Spuren des Vordermanns erkennenkann, und diese von alleine wieder "zufließen", also verschwinden.

In dem Fall wird man wohl eindeutig von Nässe sprechen können. Ich kenne auch noch die Variante, wenn der Vorausfahrende (insbes. auf BABen) das Wasser deutlich sichtbar aufwirbelt (Gischt), darf man von "Nässe" ausgehen.

 

Das entspricht aber nicht der Definition im Hentschel (die der BGH getroffen hat).

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Das entspricht aber nicht der Definition im Hentschel (die der BGH getroffen hat).

Muß es das denn? 1. ist auch der Henschel sicherlich nicht abschließend und 2. galt das auch eher als gedankliche oder eben praktisch vorstellbare Krücke, wonach man von "Nässe" ausgehen kann. Ich glaube kaum, daß jemand auf einer BAB und den dortigen Geschwindigkeiten in der Lage ist zu beobachten, wie sich der Wasserfilm auf der Fahrspur wieder schließt.

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Also ich finde solche Schilder für den totalen Schwachsinn.

@warmup: Die Schilder haben ja schon einen Auslöser, und zwar eine Unfallhäufung bei Nässe. Ursächlich gibt es dafür mehrere Gründe: Seeplatte(n) durch rüberlaufendes Wasser oder in Verschränkungen, Flußreihe an Mittelspur (Wasser läuft nicht ab), Spurrillen/Aquaplaning, miese Asphaltqualität (schlüpfrig), abfallende Kurve, Kurvenwechsel, Betonplattenversätze, usw.

Also ist Vorsicht angesagt, wenn man die Autobahn nicht kennt, nicht die Fahrbahn lesen kann, ein "nässeempfindliches" Fahrzeug hat, "miese" Reifen, ...

:whistling:

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Das entspricht aber nicht der Definition im Hentschel (die der BGH getroffen hat).

Muß es das denn? 1. ist auch der Henschel sicherlich nicht abschließend ...

Ich habe ja extra dazugeschrieben, daß die vom Hentschel wiedergegebene Definition vom BGH getroffen wurde.

Daß der BGH die abschließende Definition trifft ist aber sicher unstreitig.

 

Ich kenne auch noch die Variante, wenn der Vorausfahrende (insbes. auf BABen) das Wasser deutlich sichtbar aufwirbelt (Gischt), darf man von "Nässe" ausgehen.

Diese Gischt entsteht bereits bei feuchter Straße. Daß man in dem Fall verhaltener fährt ist selbstverständlich, die Nässedefinition ist aber nicht erfüllt und deshalb gelten Beschränkungen bei Nässe auch nicht.

 

2. galt das auch eher als gedankliche oder eben praktisch vorstellbare Krücke, wonach man von "Nässe" ausgehen kann. Ich glaube kaum, daß jemand auf einer BAB und den dortigen Geschwindigkeiten in der Lage ist zu beobachten, wie sich der Wasserfilm auf der Fahrspur wieder schließt.

Bei den diskutierten Wetterbedingungen sind die "dortigen Geschwindigkeiten" relativ niedrig, da geht das ganz gut.

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Daß der BGH die abschließende Definition trifft ist aber sicher unstreitig.

Die aber in manchen Fällen eben nicht unbedingt abschließend, sondern nur beispielhaft ist, und in anderen auch schonmal nach nur wenigen jahren wieder gekippt wird.

 

Diese Gischt entsteht bereits bei feuchter Straße. Daß man in dem Fall verhaltener fährt ist selbstverständlich, die Nässedefinition ist aber nicht erfüllt und deshalb gelten Beschränkungen bei Nässe auch nicht.

Diese Gischt, die ich meine, nämlich eben auf BABen, entsteht nicht schon dann, wenn die Fahrbahn nur feucht ist, sondern wenn sie naß ist. Dann ist diese Gischt so stark, daß man sie nicht über- und den Vordermann oftmals nur schlecht sehen kann. In diesem Fall gelten die Beschränkungen sehr wohl.

 

Bei den diskutierten Wetterbedingungen sind die "dortigen Geschwindigkeiten" relativ niedrig, da geht das ganz gut.

Ich kenne genügend Autobahnabschnitte, wo das bei der dort gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich ist. Und ich möchte auch einfach mal behaupten, daß das bei über 100 km/h ohnehin schwierig wird zu beobachten.

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Daß der BGH die abschließende Definition trifft ist aber sicher unstreitig.

Die aber in manchen Fällen eben nicht unbedingt abschließend, sondern nur beispielhaft ist, und in anderen auch schonmal nach nur wenigen jahren wieder gekippt wird.

Der Fall dieses Topics ist nicht gekippt, sondern mehrfach bestätigt worden. Nebelkerze?

 

Diese Gischt entsteht bereits bei feuchter Straße. Daß man in dem Fall verhaltener fährt ist selbstverständlich, die Nässedefinition ist aber nicht erfüllt und deshalb gelten Beschränkungen bei Nässe auch nicht.

Diese Gischt, die ich meine, nämlich eben auf BABen, entsteht nicht schon dann, wenn die Fahrbahn nur feucht ist, sondern wenn sie naß ist. Dann ist diese Gischt so stark, daß man sie nicht über- und den Vordermann oftmals nur schlecht sehen kann. In diesem Fall gelten die Beschränkungen sehr wohl.

Wie stark eine Gicht nun wirklich ist wird sich kaum definieren lassen. Schon deshalb taugt die Regel nicht viel.

Ich habe schon oft erlebt daß Fahrzeuge auf der BAB bei feuchter Fahrbahn eine regelrechte Nebelschleppe hinter sich herzogen.

 

Bei den diskutierten Wetterbedingungen sind die "dortigen Geschwindigkeiten" relativ niedrig, da geht das ganz gut.

Ich kenne genügend Autobahnabschnitte, wo das bei der dort gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich ist. Und ich möchte auch einfach mal behaupten, daß das bei über 100 km/h ohnehin schwierig wird zu beobachten.

Wenn ich bei feuchter Straße 100 km/h fahre halte ich ca. 75m Abstand ein. Ich kann dann sehr gut erkennen ob vor mir ein geschlossener Wasserfilm auf der Fahrbahn ist. Und wenn nicht, dann regnet es so stark das die Überlegung ohnehin obsolet wird.

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Nebelkerze?

Ja klar. :whistling:

 

Wenn ich bei feuchter Straße 100 km/h fahre halte ich ca. 75m Abstand ein. Ich kann dann sehr gut erkennen ob vor mir ein geschlossener Wasserfilm auf der Fahrbahn ist. Und wenn nicht, dann regnet es so stark das die Überlegung ohnehin obsolet wird.

Möcht ich sehen, wie Du das machen bzw. feststellen willst. Und wenn man mit 100 km/h oder ggf. auch schneller fährt (auf BABen idR so üblich), so dürfte es selbst bei einem Abstand von 75 m nicht möglich sein zu sehen, ob sich die Spur, die das vorausfahrende Fahrzeug zieht, wieder komplett schließt. Zumal die Sicht durch die Gischt eh rel. stark eingeschränkt ist. Sollte es stark regnen (was aber gar nicht zur Debatte stand), so fährt man idR sowieso langsam(er).

 

Die "Regel" mit der Gischt war lediglich ein Hilfskriterium (schrieb ich bereits) und sollte nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Selbst wenn man bei Gischt im Einzelfall noch nicht ganz von Nässe sprechen kann, so wäre man dennoch auf der sicheren Seite. Und darum ging es mir letztlich.

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Wenn ich bei feuchter Straße 100 km/h fahre halte ich ca. 75m Abstand ein. Ich kann dann sehr gut erkennen ob vor mir ein geschlossener Wasserfilm auf der Fahrbahn ist. Und wenn nicht, dann regnet es so stark das die Überlegung ohnehin obsolet wird.

Möcht ich sehen, wie Du das machen bzw. feststellen willst. Und wenn man mit 100 km/h oder ggf. auch schneller fährt (auf BABen idR so üblich), so dürfte es selbst bei einem Abstand von 75 m nicht möglich sein zu sehen, ob sich die Spur, die das vorausfahrende Fahrzeug zieht, wieder komplett schließt. Zumal die Sicht durch die Gischt eh rel. stark eingeschränkt ist. Sollte es stark regnen (was aber gar nicht zur Debatte stand), so fährt man idR sowieso langsam(er).

Wenn es nicht stark regnet kann ich die Fahrbahn ganz sicher gut sehen; also auch die (fehlenden) Spuren des Vordermanns. Das Zusammenlaufen selbst muss ich dazu nicht sehen.

 

Die "Regel" mit der Gischt war lediglich ein Hilfskriterium (schrieb ich bereits) und sollte nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Selbst wenn man bei Gischt im Einzelfall noch nicht ganz von Nässe sprechen kann, so wäre man dennoch auf der sicheren Seite. Und darum ging es mir letztlich.

Als Hilfskriterium für einen VT mag das i.O. gehen, als Kriterium für eine strafbewehrte Überschreitung der zHg aber nicht.

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Für mich haben diese Schilderzusätze "Bei Nässe" auf alle Fälle eine "warnende" Funktion.

 

Ob ich jetzt genau auf 80 kmh heruntergehe, sei mal dahin gestellt.

 

Aber - in der Regel befinden sich in diesen dann folgenden Abschnitten volle Spurrillen oder gar Pfützen - und diese sind wiederum in Kurven durchaus gefährlich.

 

Das ist ausnahmsweise mal ein Schild, das man schon ernst nehmen sollte.

 

Für meinen Geschmack würde eine Warnung vor Nässe oder Pfützen aber auch reichen - ohne gleich wieder die Beschränkung auszusprechen.

 

Denn, was ist 80 kmH? Bei schlechten Reifen und tiefer Pfütze?

 

Manchmal zu viel!

 

Gruß

Alberto

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Als Hilfskriterium für einen VT mag das i.O. gehen, als Kriterium für eine strafbewehrte Überschreitung der zHg aber nicht.

Wenn Du meine Äußerungen nochmal nachliest, wirst Du sicherlich feststellen, daß es mir doch um nichts anderes als eben darum ging, daß es für den VT ein Hilfskriterium sein kann, nicht aber als Beurteilungskriterium für eine mögliche Regelübertretung.

 

Denn, was ist 80 kmH? Bei schlechten Reifen und tiefer Pfütze?

 

Manchmal zu viel!

Stimmt vielleicht. Allerdings kann man bei 80 km/h sehr wahrscheinlich noch hinreichend reagieren und schlimmeres vermeiden. Bei 120 km/h oder noch mehr wahrscheinlich nicht mehr.

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Als Hilfskriterium für einen VT mag das i.O. gehen, als Kriterium für eine strafbewehrte Überschreitung der zHg aber nicht.

Wenn Du meine Äußerungen nochmal nachliest, wirst Du sicherlich feststellen, daß es mir doch um nichts anderes als eben darum ging, daß es für den VT ein Hilfskriterium sein kann, nicht aber als Beurteilungskriterium für eine mögliche Regelübertretung.

Da ich über das Hintergrundwissen verfüge, daß du beruflich damit befasst bist Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden ist genau das nicht so offensichtlich gewesen wie du es jetzt darstellst.

 

Denn, was ist 80 kmH? Bei schlechten Reifen und tiefer Pfütze?

Manchmal zu viel!

Stimmt vielleicht. Allerdings kann man bei 80 km/h sehr wahrscheinlich noch hinreichend reagieren und schlimmeres vermeiden. Bei 120 km/h oder noch mehr wahrscheinlich nicht mehr.

Ich habe bei 80 km/h schon fieses Aquaplaning erlebt; aber auch 140 km/h bei Nässe ohne Problem. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab und deshalb muss man schon jedem Fall individuell beurteilen.

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......deshalb muss man schon jedem Fall individuell beurteilen.

Wie stellst Du dir das jett - bezogen auf den Strassenverkehr - vor? :whistling: Soll da jetzt ueberall ein Beamter sitzen, der sich das Auto, den Fahrer und die Pfuetze betrachtet und dann - ganz individuell - fest legt, wie schnell derjenige da hindurch fahren darf? ;)

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......deshalb muss man schon jedem Fall individuell beurteilen.

Wie stellst Du dir das jett - bezogen auf den Strassenverkehr - vor? ;) Soll da jetzt ueberall ein Beamter sitzen, der sich das Auto, den Fahrer und die Pfuetze betrachtet und dann - ganz individuell - fest legt, wie schnell derjenige da hindurch fahren darf? :rofl:

 

OK, jetzt hab ich undeutlich formuliert.

Jeder VT muss für sich beurteilen, wie schnell er bei den aktuellen Bedingungen fahren kann, sogar auch dann, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorhanden ist :whistling:

 

(Dass mir die zHg ziemlich egal ist hättest du aber erraten können :cool: )

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Von Blitzern in einem "80 bei Nässe"-Bereich hat man m.W. noch nichts gehört, denn die Nässe ändert sich ständig, und ein Nachweis ist damit sehr aufwendig.

 

Denkbar wäre halt dass man im Einzelfall durch Nachfahren erwischt wird, da gibt es dann konkrete Zeugenaussagen.

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Von Blitzern in einem "80 bei Nässe"-Bereich hat man m.W. noch nichts gehört, denn die Nässe ändert sich ständig, und ein Nachweis ist damit sehr aufwendig.

 

Denkbar wäre halt dass man im Einzelfall durch Nachfahren erwischt wird, da gibt es dann konkrete Zeugenaussagen.

 

 

Und genau das ist bluey's Job - deshalb auch die Goldwaage zu seiner Aussage oben.

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Von Blitzern in einem "80 bei Nässe"-Bereich hat man m.W. noch nichts gehört, denn die Nässe ändert sich ständig, und ein Nachweis ist damit sehr aufwendig.

Dito, obwohl gerade dann eine Kontrolle ja wirklich sinnvoll wäre. An den Stellen hier im Umkreis (B 106, ein Bahnübergang; B 104, scharfe Kurve) habe ich noch nie eine Messung erlebt. Weder bei Nässe noch bei Trockenheit.

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Von Blitzern in einem "80 bei Nässe"-Bereich hat man m.W. noch nichts gehört,

Sind auch schon welche hier aufgeschlagen. Gibt es also.

 

und ein Nachweis ist damit sehr aufwendig.

Wenn ;) sagt, es war nass, dann war es nass. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn ;) sagt, es war nass, dann war es nass. :whistling:

 

Das traurige an unserer BananenBundesrepublik ist, daß es vermutlich genau so ausgeht wenn der VT nicht selbst Beweise für seine Unschuld (z.B. Fotos + Zeugen) beibringt. In Rechtsstaaten ist es so geregelt, daß die Schuld bewiesen werden muss.

 

Ja, ich weis, die Aussage des :cool: ist der Beweis (und der Bock ist Gärtner)

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Und genau das ist bluey's Job - deshalb auch die Goldwaage zu seiner Aussage oben.

Nein, das ist eben nicht mein Job, denn mein Wirkungsbereich liegt nicht auf der BAB, sondern im städtischen und ländlichen Raum. Mit entsprechendem Hintergrundwissen hättest Du das wissen können (oder gar müssen). :whistling:

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Ich kenne 80 bei Nässe von diversen Landstraßen - und da ist es dein Job.

Ich aus dem hiesigen Bereich aber nicht. Also ist es nicht mein Job. Wenn Du von Tatsachen ausgehst, die keine sind, kann ich nichts dafür.

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