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Geblitzt Von Digitaler Anzeigentafel Für Geschwindigkeiten


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Hallo liebes Forum,

 

ich hätte mal eine Frage.

 

Ich wurde auf der A6 (um Nürnberg rum) von einer digitalen Anzeigetafel geblitzt. (Ich wußte gar nicht das die verdammten Dinger blitzen können)

Ich bin mir aber ziemlich sicher, das die vorherige Tafel nicht aktiv war. Ich bin sehr viel mit dem Auto unterwegs und auf meinen Führerschein angewiesen.

Schon bei der Anhörung gab ich an, das es überprüft werden soll ob die Anzeigentafel vor meiner Blitztafel aktiv war.

Weil wenn nicht, dann wurde ich ja quasi "auf freier Bahn" geblitzt.

Habt ihr irgendwelche Tipps oder Möglichkeiten?

Noch dazu habe ich den Anhörungbogen ausgefüllt. Dieser war eigentlich an meinen Bruder adressiert (Fahrzeughalter).

Wenn ich mich recht erinnere muß doch der Fahrzeughalter diesen Anhörungsbogen ausfüllen oder?

Zwischenzeitlich hab ich den PKW aber auf mich umgemeldet (aber aus anderen Gründen). Aber zur "Tatzeit" war er auf meinen Bruder zugelassen.

Hab mittlerweile schon dem Bußgeldbescheid bekommen, ist zwar kein Fahrverbot, aber ne saftige Geldstrafe.

 

Habt ihr Tipps oder Erfahrungswerte?

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Guest Pferdestehler

Soweit ich das weiß, bedeutet eine abgeschaltete Schilderbrücke KEINE Aufhebung irgendwelcher vorherigen Beschilderungen. Insofern ist es nicht nur interessant, ob die vorherige Brücke inaktiv war, sondern ob Du da ansonsten noch Beschilderung übersehen haben könntest.

 

Ich muss dazu sagen, dass mir erst neulich auf der A2 wieder schmerzlich aufgefallen ist, dass Schilderbrücken-Limits bisweilen nicht wieder aufgehoben werden, man quasi einfach in die Schilderlosigkeit entlassen wird, ohne sicher sein zu können, dass kein Limit mehr gilt. So war neulich nach einer :whistling:-Beschilderung plötzlich alles weitere abgeschaltet ohne Aufhebung. Nach rund 10 Kilometern und mehreren Ein-/Ausfahrten bin ich dann von :sneaky: ausgegangen.

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Nach rund 10 Kilometern und mehreren Ein-/Ausfahrten bin ich dann von :sneaky: ausgegangen.

Ich meine schon ein Urteil gelesen zu haben, wonach schon die erste dieser Einfahrten das Limit

quasi aufhebt, weil ein dort einfahrender VT von dem Limit nichts wissen kann.

Und jetzt soll mir mal einer Beweisen, dass ich dort nicht reingekommen bin,

nachdem mich das Navi ggf. um einen Stau dirigieren wollte ...

 

Hab mittlerweile schon dem Bußgeldbescheid bekommen, ist zwar kein Fahrverbot, aber ne saftige Geldstrafe.

Wenn Du damit vor den Richter tritts, dürfte es teurer werden ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ich hatte gleiches im Kopf: Neue Einfahrt heißt auch :sneaky:

Wie gesagt: Man kann ja frisch auf die Autobahn gefahren sein.

 

Ich weiß leider nicht wie es gesetzlich mit den Blitzern im VLS geregelt ist. Auf der A8 am Irschenberg wird brav getrichtert. 120 > 100 > 80

Gleich im ersten 80er-VLS wird dabei die Geschwindigkeit gemessen. Sprich: Man sollte da nur noch 80 drauf haben.

 

Solangs "nur" Geld kostet, würd ich alles schnell zahlen. Du hattest doch Angst wegen deines FS. Den darfst du behalten.

Klappe zu und aus die Maus.

 

lg

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@kaugummigunda: der Blitz aus der VBA (Verkehrsbeeinflussungsanlage) oder oft auch VLS (Verkehrsleitssystem genannt, z. B. Antenne Bayern) auf der A6 bei Nürnberg dürfte der Klassiker genau auf Höhe Kreuz Nürnberg-Ost in Richtung Heilbronn sein, also von Amberg bzw. A3 Regensburg kommend. Diese Anlage ist starr auf 120 eingefroren, deshalb auch der Blitzer. Es gibt davor eine VBA, die erste VBA, welche auch 120 anzeigt. Ich hatte per Aktensicht hier mal auch das Schaltungsprotokoll vorliegen. Die Meßstelle wurde vom Oberlandesgericht München damals als rechtmäßig angesehen.

Bilder findest auch in der Bildergalerie.

Äußerst selten ist in Richtung Amberg ein Blitzer vor Kreuz Nürnberg Süd eingebaut.

 

Die digitalen Anzeigetafeln können blitzen?! :whistling:

@goldbrand: wenn Du damit die o. g. VBAs meinst, ja. Aber keine Panik, das wußte nicht mal ein Polizeihochschullehrer in NRW. Blitz-Action-Bilder findest Du ebenso in der Bildergalerie z. B. A8 Irschenberg.

:sneaky:

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Wir hatten hunderttausendmal hier schon plattgeredet, dass eine Auffahrt oder Kreuzung das bestehende Limit nicht beendet. Auch wenn das Gerückt harnäckig bestehen bleibt.

 

@ mace:

Ja, aber wie schnell darf ich denn fahren, wenn ich neu auf die Autobahn fahre?

60km/h weil in 10 km eine Baustelle ist/sein könnte

80km/h weil in 8 km evtl. vor kurzer Zeit noch Stau war von dem ich aber pauschal nichts wissen könnte weil ich kein Radio gehört habe und mein Navi-TIM streikt?

130km/h weil es pauschal die Richtgeschwindigkeit ist.

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Zumindest für die ersten Kilometer hast du dich an die Geschwindigkeit der sich bereits auf der BAB befindenden Fahrzeuge anzupassen.

 

Schilder oder Schilderbrücken werden ja in regelmäßigen Abständen wiederholt.

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Zumindest für die ersten Kilometer hast du dich an die Geschwindigkeit der sich bereits auf der BAB befindenden Fahrzeuge anzupassen.

 

Ich komme auf die Aotobahn und treffe auf zwei Möglichkeiten:

 

Tagsüber.

Die Autobahn ist relativ voll. Die meisten fahren zwischen 70km/h und 75km/h auf der 3. linken Spur kommt ein Sportwagen an, gefolgt von zwei drei weiteren Wägen mit gefühlten 150km/h. Was zählt hier? Möglicherweise gab es zuvor ein Brummi-Rennen und ich befinde mich im Rückstau.

 

Nachts.

Ich befahre nachts eine Autobahn, die generell nicht viel befahren wird. Ich treffe auf keine Fahrzeuge. Sollte ich doch noch auf ein Fahrzeug treffen, dann ist es ein Lkw, der im übelsten Fall langsam eine kleine Steigung hochkriecht.

 

Wie will mir hier jemand beweisen, dass ich unrechtens zu schnell war?

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tags

 

Der Ausreiser sollte sicherlich nicht als Beispiel gelten.

 

nachts

An den Lkw musst du dich sicherlich nicht anpassen, allerdings würde ich maximal die RG ausnutzen. In Bezug auf die Strafhöhe kann man da natürlich verhandeln.

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*trumpf zieh*

 

schau dir mal den Thread mit dem "A99 Aubinger Tunnel" an. Ich denk grad gezielt an Kai Böcking.

Scheinbar hat sich da auch separat dazu ein Anwalt in der Diskussion geäußert.

 

Ich kann und will dir einfach nicht recht geben :D

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Ich muss dazu sagen, dass mir erst neulich auf der A2 wieder schmerzlich aufgefallen ist, dass Schilderbrücken-Limits bisweilen nicht wieder aufgehoben werden,

A2 Landesgrenze LSA - NDS ? Ist da immer so. :D

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Ich muss dazu sagen, dass mir erst neulich auf der A2 wieder schmerzlich aufgefallen ist, dass Schilderbrücken-Limits bisweilen nicht wieder aufgehoben werden,

A2 Landesgrenze LSA - NDS ? Ist da immer so. :D

 

schön und gut. da war ich noch nie. ich fahr mal bei gelegenheit nacht drauf los!

ohne begrenzung kann mir hier nichts!

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Formal gilt ein solches Limit weiter. Faktisch ist das natürlich Quatsch. Wenn ich auffahre und die dann nach ein paar Metern sowieso kommende Schilderbrücke ist aus, dann gebe ich Gas. Punkt aus. Hatte ich in 10 Jahren auch noch nie Probleme mit. Theorie und Praxis.

 

Wer auf Nummer Sicher gehen will, wartet bis zur zweiten ausgeschalteten Schilderbrücke.

Die Richter im Amtsgerichtsbezirk Essen sind übrigens der Meinung, dass eine ausgeschaltete Schilderbrücke = :D ist, das gilt aber nur auf der A40 :D

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Zumindest für die ersten Kilometer hast du dich an die Geschwindigkeit der sich bereits auf der BAB befindenden Fahrzeuge anzupassen.

@gast225: ne ne ne ne ne ne und nochmals ne....schon hundertausendmal hier diskutiert...

:D

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Das kannst du noch tausend mal schreiben und wird dennoch nicht richtiger. Wenn man streng nach Gesetz geht ist so zu verfahren.

 

In der Praxis und der Rechtsprechung findet dann halt eine genaue Betrachtung des EInzelfalls statt-siehe die Aussage von dagegen als Beispiel.

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@gast225: welches Gesetz? Es gibt ein fragwürdiges Urteil mit Hinweis "Anpassungen der eigenen Geschwindigkeit an andere VT-Geschwindigkeiten", bezogen auf ein speziellen Einzelfall. Grundsätzlich gilt :) / :D (keine Streckenverbote wie auch Lkw-Überholverbot) wenn man auf eine Autobahn auffährt, alles andere muß beschildert sein.

:D

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@ Goldbrand:

Ja, manche der elektronischen Anzeigen können blitzen. So gibt es z. B. auf der A8 München-Salzburg in Fahrtrichtung Salzburg zwischen den AS Traunstein und Bad Reichenhall eine derartige Tafel mit Kamera (dort gilt eigentlich immer 100 bzw. 120). Einen Bekannten von mir hat es da mal erwischt.

LG Tagespendler

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Wir hatten hunderttausendmal hier schon plattgeredet, dass eine Auffahrt oder Kreuzung das bestehende Limit nicht beendet. Auch wenn das Gerückt harnäckig bestehen bleibt.

 

 

 

Du hast ja recht.

Nur - es gibt eben keinen Beweis dafür, daß man nicht etwa doch diese "neue" Einfahrt genommen haben könnte.

 

Also.. fährt ein Video-Wagen hinterher, so hebt die Einfahrt NICHT die geschwindigkeitsbegrenzung auf.

 

Wird man aber geblitzt und behauptet, diese Einfahrt genommen zu haben, muß das verfahren eingestellt werden.

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Hallo,

Nur - es gibt eben keinen Beweis dafür, daß man nicht etwa doch diese "neue" Einfahrt genommen haben könnte.

Und das wird dann notfalls von einem Richter geglaubt oder auch nicht.

Nunja, dazu hat der KSF doch in jedem Dorf eine Bekannte/einen Bekannten, von dem kommend er gerade dort auf die Autobahn aufgefahren ist.

Das sollte als glaubwürdige Begründung doch reichen, oder?

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Das sollte als glaubwürdige Begründung doch reichen, oder?

Das dürfte im Zweifelsfall bestenfalls ein Indiz sein.

Genauso wie die 'Anlieger frei'-Regelung ja auch nicht voraussetzt, das

z.B. die zu besuchende Person tatsächlich angetroffen wurde.

Hier zählt nur die Absicht an sich, und die kann nicht immer bewiesen werden ...

 

Interessant könnte wohl eher die vorgeworfenen Geschwindigkeit sein, weil die

'Empfehlung' sieht ja :whistling: vor.

Wenn Du also mit 130 geblitzt wurdest und die Umgebungssituation nicht

zwangsläufig auf die Begrenzung schließen läßt, hast Du wahrscheinlich bessere Chancen,

als wenn Du zu einer typischen Berufsverkehrsszeit (mit zu erwartendem Verkehrsaufkommen)

da mit 200 km/h geblitzt wirst.

 

Wenn man die Sache natürlich ganz eng sehen würde, dürfte man auf leeren Autobahn nur :100: fahren

(Gemaß dem Grundsatz: Im Zweifelsfall ist die niedrigere Geschwindigkeit zu wählen, und das ist auf

der AB nunmal die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit)

 

Gruß,

AnReRa

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Könnte ja auch sein, das man im Dorf dringend eine Tanke gesucht hat. :whistling:

Wie bist Du in diesen Ort gekommen ?

Vermutlich doch über die AB. Und da man zum Tanke suchen wohl kaum in die Gegenrichtung der Fahrtrichtung fährt,

hättest Du das Limit vor der Ausfahrt kennen können ...

 

SCNR,

AnReRa

 

P.S.: Ist müßig drüber nachzudenken, solange es keine Urteile gibt, die genau diesen Sachverhalt definieren ...

Aber zum Abwehren eines FV sollte es allemal reichen ...

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  • 4 months later...

Hallo,

 

also zu diesem Thema kann ich schmerzliche Erfahrung vom 04.11.2008 schildern....

Schilderbrücke A6 bei Nürnberg in Richtung Heilbronn bei Km 798.... Angezeigte Geschwindigkeit war 120KM/h jedoch war auf der vorangestellen Schilderbrücke ( Entfernung ca. 2 Km) nur ein LKW Überholverbot angezeigt. Natürlich hat es mich bei 147 KM/h erwischt... verwundert war ich darüber, dass der Blitz vor der Beschränkung aktiv war.

Mein Beifahrer konnte bezeugen, das die Schilderbrücke vor der Messung nur LKW Überholverbot angezeigt hatte.

Nun das Ergebnis trotz anwaltlicher Unterstützung:

 

75 Euro Strafe und 3 Punkte.

Jetzt das Argument des Richters gegen den Einspruch:

 

Ich habe schon so viele Raser verknackt... Der kann 100 Zeugen bringen, das ist mir völlig egal.

Die Messeinheit ist in Ordnung und die Schaltung auch.....

Die Auswertung des LOG Fils des Autobahnrechners für die Schaltungen an diesem Tag will man nicht zur Verfügung stellen.

 

 

:vogelzeig: Ich sage da nur...... Vorsichtig bei den Bayern fahren..... :)

 

Natürlich habe ich gezahlt, da sich sonst nur weitere Kosten ergeben hätten.

Die Beweispflicht liegt bei mir und die Kosten für eine entsprechende Auskunft und Analyse gehen in die 600 - 800 Euro.

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... das die Schilderbrücke vor der Messung nur LKW Überholverbot angezeigt hatte.
:)

Das interessiert doch niemanden.

Die Schilderbrücke hätte genauso gut auch aus sein können.

Wichtig wäre im Zweifelsfall, was dann die Schilderbrücke vor der Schilderbrücke mit dem

LKW-Überholverbot angezeigt hat, von daher hat der Richter völlig Recht ,

zumindest diese Zeugenaussage zu ignorieren ...

 

Natürlich wäre es nicht zulässig, vor dem ersten ;) nach :vogelzeig: zu blitzen !

 

Die Beweispflicht liegt bei mir

Wo siehst Du da jetzt das Problem ?

Wenn Du doch weißt, dass keine der vorausgehenden Schilderbrücken :80: gezeigt,

und da kein generelles :80: wegen Lärmschutz o.ä war, hast Du doch kein Risiko ?

 

Hinzukommt noch, dass Du - sofern da wirklich eine Fehlschaltung vorgelegen haben sollte -

dann wohl definitiv nicht der einzige gewesen wärst den es erwischt hätte - weil komplett leer

wird die Autobahn zwischen den betreffenden Schilderbrücken sicher nicht gewesen sein, oder ?

 

Gruß,

AnReRa

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@kiasportage: Das sollte die Blitzanlage auf Höhe Kreuz Nürnberg-Ost sein. Die Anlage ist restriktiv auf :) gekoppelt mit der Anlage davor (erste VBA aus Richtung Amberg).

Warst Du beim Amtsgericht Hersbruck, dies nette Schloß? Der Richter ist bekannt, auch ich wurde von ihm verknackt. Mir hatte er vorgehalten, ich hätte hier Tomaten auf den Augen gehabt. Wir sind dann seinerzeit noch vor das Oberlandesgericht München gezogen, war aber erfolglos. Das Schaltprotokoll wurde damals zur Verfügung gestellt.

 

Hier gilt: Sonnenblende und/oder Navi mit POI.

:vogelzeig:

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@harryb: Beim ersten Schild - hier VBA - habe ich leichtfahrlässig immer Tomaten auf den Augen :) . Das kann auch anderen VT passieren. Nennt sich auch Augenblickversagen. Wenn man nun die erste VBA also nicht wahrgenommen hat, dann sollte eigentlich eine Messung vor der zweiten VBA nicht korrekt sein...

:vogelzeig:

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Guest Simineon
@harryb: Beim ersten Schild - hier VBA - habe ich leichtfahrlässig immer Tomaten auf den Augen :D . Das kann auch anderen VT passieren. Nennt sich auch Augenblickversagen. Wenn man nun die erste VBA also nicht wahrgenommen hat, dann sollte eigentlich eine Messung vor der zweiten VBA nicht korrekt sein...

 

Manche leiden jeden Augenblick unter Augenblicksversagen, nur sollte man dann die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellen.

 

Wer ein VBA nicht wahrnimmt, wie kann derjenige überhaupt noch in der Lage sein Auto zu fahren, eine VBA ist ja kein kleines Verkehrsschild, sondern ein Trumm quer über die ganze Autobahn, locker auf 300m sichtbar ... man erkennt VBAs noch mit Google Maps, mit Schildern tut man sich da ungleich schwerer.

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Wenn man nun die erste VBA also nicht wahrgenommen hat,

Führen wir das mal weiter.

Man soll also die erste VBA 'übersehen' dürfen. O.k.

Dann ist aber doch die zweite VBA für diesen VT dann die Erste die er wahrnimmt.

Da man aber die Erste - nach der Ausgangsidee - doch übersehen darf ....

 

SCNR,

AnReRa

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