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Auf Lidl Parkplatz Gebäude angedötscht


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Hallo,

 

ich habe heute auf einem Lidl Parkplatz rückwärts eingepart und bin dabei mit meiner Anhängerkupplung an das Gebäude gekommen. Dort befindet sich nun ein "kleiner" eingedrückter Halbkreis im Putz.

 

Ich bin dann erst einmal in den Lidl zum einkaufen gegangen. Als ich herauskam habe ich mich in mein Auto gesetzt und die Sachen auf den Beifahrersitz gelegt. "Bemerkung" ich habe den Wagen nicht gestartet" und saß nun dort.

 

Da kam ein Mann zu meinem Auto und fragte mich ob ich nun wegfahren wolle, worauf ich mit einem klaren "Nein" entgegnete. Der Mann fing an laut rumschuschreien das er micht wegen Fahreflucht anklagen wollte.

 

Ich sagte ihm das ich meine Einkäufe ins Auto legen wollte und dann zum Filialeiter gehen um den Schaden zu melden. Darum habe ich mich weder angeschnallt nocht den Wagen gestartet.

 

Er war weiter am rummeckern, als ich stinkend sauer entgegnete ob er nichts anderes zu tun habe.

Darauf hin engegnete er das er der Besitzer vom Gebäude sei.

 

Daraufhin sagte ich das ich Ihm dann natürlich sofort meine Personalien gebe und den Schaden natürlich begleichen werde.

 

Ich habe Ihm meine Daten gegeben, die Frage ist ob er mich wegen Fahrerflucht anzeigen kann.

 

Ich habe mich ja nun nicht vom Unfallort entfernt und als er sagte das er der Besitzer sei, habe ich Ihm die Personalien doch auch gleich gegeben und habe micht bereit erklärt den Schaden zu begleichen.

 

Anmerkung: es steht kein Schild (hier gilt die STVO) auf dem Parkplatz.

Es befindet sich keine Absperrung zwischen dem Parkplatz und dem Gebäude.

 

Frage: Ist das Fahrerflucht?

Gilt die STVO?

 

danke

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Fahrerflucht ist es nicht.

 

Die StVO gilt auf dem Parkplatz, da es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum ist.

 

Und @ linksspurblockierer:

 

Es würde eine Rolle spielen, wenn es nämlich kein öffentl. Verkehrsraum währe, wäre es auch keine Fahrerflucht. Da kein Verkehrsunfall.

Somit lediglich Sachbeschädigung, die auch nur Vorsätzlich bestraft werden könnte. (fahrl. Sachbeschädigung gibt es als Straftatbestand nicht)

 

mfg matze

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Wegen Fahrerflucht:

 

Wie ist das mit dem erst mal Einkaufen gehen ?

 

Das Auto war zwar noch da, aber der Fahrer hat sich in gewissem Sinne schon entfernt, war jedenfalls während des Einkaufs nicht am Unfallort verfügbar.

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Da Sven den Unfallort verlassen hat (zum Einkaufen) hat er erst mal ein Unfallflucht begangen.

 

Seine Schilderung, dass der Besitzer zu schreien anfing, halte ich eher für unglaubwürdig, ist aber typisch für Leute, die sich vor der Verantwortung drücken wollen (ich blieb cool und ruhig, die Gegenseite fing ohne Grund an laut zu werden).

 

Von daher ist zu prüfen, ob der Besitzer, falls er laut geworden ist, Sven nicht am wegfahren hindern wollte. Wenn er wirklich warten wollte, wird es ein minderschwerer Fall von Unfallflucht sein. Es bleibt dann natürlich die Frage, warum er erst mal einkaufen gegangen ist.

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Wegen Fahrerflucht:

 

Wie ist das mit dem erst mal Einkaufen gehen ?

 

Das Auto war zwar noch da, aber der Fahrer hat sich in gewissem Sinne schon entfernt, war jedenfalls während des Einkaufs nicht am Unfallort verfügbar.

 

Ist in meinen Augen ein strittiger Grenzbereich:

 

Der Dreher/Tröndle sagt hierzu folgendes: Der UB entfernt sich, wenn er den unmittelbaren Unfallbereich so weit verlassen hat, daß er entweder seine Pflicht, einem Berechtigten seine Unfallbeteiligung zu offenbaren, nicht mehr erfüllen kann oder sich außerhalb des Bereiches befindet, in dem feststellungsbereite Personen den Wartepflichtigen vermuten und ggf. durch Befragen ermitteln würden.

 

Schauen wir uns den zeitlichen Ablauf an: Sven verursacht einen Verkehrsunfall im ruhenden Verkehr. Er verlässt sein Fahrzeug, um seinen Einkauf zu erledigen. Hierzu begibt er sich in das Geschäft des Geschädigten. Zu diesem Zeitpunkt hätte er seiner Informationspflicht nachkommen müssen. Stattdessen führt er seinen gesamten Einkauf durch, steht an der Kasse und nutzt dort nicht die Möglichkeit, durch eine Verkäuferin einen Berechtigten ausrufen zu lassen, geht zurück zu seinem Fahrzeug und wird dort vom Geschädigten angesprochen. Erst zu diesem Zeitpunkt räumt er den Unfall ein.

 

Einerseits hat er sich zunächst entfernt, andererseits könnte man bei einem reinen Supermarktparkplatz davon ausgehen, daß der Fahrer nach kurzer Zeit zurückkehrt.

Hier müsste man sich überlegen, ob die Tat über das Versuchsstadium hinausgegangen ist, eine versuchte Unfallflucht ist nicht strafbar.

 

Wie ein Richter da entscheidet vermag ich nicht vorauszusagen. Ich würde in diesem Fall jedoch vermutlich zunächst eine Verkehrsunfallfluchtanzeige aufnehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit der späteren Einstellung gegeben ist.

 

Gruß

Goose

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Danke erst einmal für die Antworten,

 

das die "Gegenseite" laut wurde ist leider nun mal Tatsache, ich blieb aber keinesfalls ruhig sondern wurde ebenfalls laut, da er sich nicht identifiziert hat. Ich dachte das sei mal wieder einer dieser Rentner die Langeweile haben.

 

Als er sich als Besitzer zu erkennen gab, habe ich mich endschuldigt das ich laut geworden bin, da ich wie bereits erwähnt, dachte das es ein unbeteiligter sei der sich einfach einmischt.

 

ich muß allerdings auch sagen das ich nach dem "Rempler" erst einmal gschockt war. Ich habe während des Einkaufs mein Auto im Blickfeld gehabt, da dort eine Große Scheibe war. Ebenso habe ich dort schon überlegt wie ich mich verhalten soll.

 

Das ich es nicht gemeldet habe hatte den Grund das ich es als sinnvoll erachtete erst einmal meinen Personalausweis aus dem Auto zu holen um mich gleich dem Filialleiter gegenüber ausweisen zu können.

 

Mir ist durchaus bewußt das ich die Sachen gleich hätte mit reinnehmen sollen, aber das habe ich nun mal nicht getan.

 

Also der Sachschaden kann sich nicht mehr als ca. 100€ belaufen, da es ledeglich der Putz war.

Ich bin ja eben durchaus bereit den Schaden sofort zu begleichen.

 

Es hat niemand einen Vorteil von einer Anzeige wegen "Unfallflucht" wann eben diese überhaupt vorliegen sollte.

 

Der Schaden rechtfertigt den Aufwand keinesfalls.

 

Es geht dann höchtens noch um die Moral.

 

ich warte erst einmal ab.

 

Gruß

 

Sven

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Ich dachte das sei mal wieder einer dieser Rentner die Langeweile haben.

[...]Das ich es nicht gemeldet habe hatte den Grund das ich es als sinnvoll erachtete erst einmal meinen Personalausweis aus dem Auto zu holen um mich gleich dem Filialleiter gegenüber ausweisen zu können.

 

Also, wenn mir das jemand vor Ort erzählt ziehe ich mich erst mal in meinen Funkwagen zurück, damit ich der Person nicht ins Gesicht lache.

Das alles sind in meinen Augen Ausreden und entsprechend treffe ich meine Maßnahmen.

 

"Die Rentner, die Langeweile haben" haben in solchen Fällen schon so manchen davor bewahrt, auf dem von einem anderen verursachten Schaden sitzenzubleiben.

Wäre jemand in deinen Wagen gefahren und ein "Rentner, der Langeweile hatte" hatte den Verursacher darauf angesprochen wäre dir das sicher auch lieber als wenn "der Rentner, der langeweile hatte" weggeschaut hätte, weil's ja nicht sein Auto ist.

 

Die Frage ist doch, wie du dich verhalten hättest, wenn der Fillialleiter dich nicht angesprochen hätte.

 

Gruß

Goose

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Ich denke auch das hier ein Grenzbereich betreten wurde. Durch den Einkauf könnte er sich vom Unfallort entfernt haben.

 

Ferner wäre zu prüfen, ob überhaupt ein Unfall im Straßenverkehr vorliegt.

Dies ist nämlich nicht der Fall, wenn es zu einem völlig belanglosen Sachschaden gekommen ist. Nach alten Kommentar (1998) liegt die Grenze bei 50 DEM.

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Goose,

 

du hast mit den Rentnern vollkommen Recht, man sollte das nicht so überspitzt sehen.

 

Aber ein "wie ich micht verhalten hätte" ist wie die Rechtsanwälte sagen "rein Spekulativ" und somit nicht zulässig.

Die Frage ist ob ich mit dem Einkauf schon bereits Unfallflucht begangen habe.

 

Aber bei so einer Bagatelle begeht kein Mensch wissentlich Unfallflucht.

Denn der Schaden ist offensichtlich minimal.

 

Aber wenn es rein rechtlich schon Unfallflucht war, so kann ich mich davon nicht freisprechen. Nächstes mal weiß ich bescheid das ich einfach erst einmal im Auto sitzen bleibe und genau überlege wie ich handle.

 

Und wie man immer sagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Die Frage ist nur wie die Stafe für soetwas aussieht. ich hoffe es gibt einen unterschied zwischen einem Bagatellschaden und einem Totalen Crash.

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Eine andere Frage ist, inwieweit eine Hauswand, die einen öffentlich Parkplatz begrenzt, nicht auch irgendwie einem natürlich Verschleiß unterworfen ist.

 

Ok, es kommt vielleicht auch auf die Relation des "Schadens" zum allgemeinen Bild an, das die Hauswand auf Stoßstangenhöhe bietet. Vielleicht war sie ja ansonsten recht neu.

 

Früher - als Stoßstangen - sinnvollerweise - noch Gummis außen hatten, konnte man an solchen Orten immer die Gummispuren sehen. Heute sind die Stoßfänger lackiert, und der Schaden ist meist mehr am Auto.

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Die Frage, wie du dich verhalten hättest dient sicher rein der moralischen Bewertung. Und um die geht es ja auch, wie du selber sagtest.

 

Natürlich wird in dem Fall, daß es tatsächlich zu einer Anzeige kommt, daß Strafmaß unter anderem abhängig vom Schaden sein.

 

Wie das Strafmaß am Ende aussieht wird dir hier wohl keiner sagen können, das ist eine Einzelfallentscheidung.

Wie gesagt, dieser Sachverhalt befindet sich im Grenzbereich, es ist auch nicht ausgeschlossen, daß das Verfahren eingestellt wird.

 

Gruß

Goose

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Ich warte mal ab, da ich dem Besitzer dann auch meine Kontaktdaten geben durfte, nachdem er eigentlich nach der angedrohten Anzeige bereits mit meinem Notierten Kennzeichen gehen wollte.

 

Ich habe Ihn gebeten mir die Rechnung zukommen zu lassen damit ich die gleich begleichen kann.

 

Was gilt denn wenn dort ein Schild mit der Aufschrift Privatparkplatz (nur Kunden der Firma Lidl.... dürfen hier parken)?

 

Gruß

 

Sven

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Ich würde einen ganz anderen Weg gehen.

Der - vielleicht zu Recht - aufgebrachte Eigentümer des Gebäude und die Fa. Lidl als Mieter = Besitzer sind zweierlei.

Ich würde an den Lidl-Fillialleiter und die Zenztale herantreten, erklären was geschehen ist, dass Sie zahlungswillig sind, aber der Eigentümer mit Anzeige droht ... können Sie da weiter Kunde bleiben? ...

Wenn Lidl nicht ganz doof ist, werden die mit dem Besitzer vermitteln.

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Mal ganz anders gedacht, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

 

Kann es nicht sein, dass @sven da irgendwem aufgesessen ist???

 

AFAIK sind die Lidl, genauso wie die ALDI-Märkte so gut wie nie - ausser in Innenstädten und Einkaufszenten - gemietet. Die kaufen oder pachten irgendwo ein Grundstück und stellen dann eins von ihren Fließbandgebäuden drauf.

 

Sollte das Ganze also auf dem PP eines einzeln stehenden Lidl-Marktes passiert sein, ist es möglich, dass der ältere Herr mit Lidl nichts zu tun hatte (oder es war Herr Lidl - keine Ahnung wie der wirklich heißt - himself, ich glaube aber gelesen zu haben, dass der noch rel. jung ist).

 

Sollte es so sein, wie schaut das Ganze dann aus ;) ??? Sollte man nicht in jedem Fall den Filialleiter dazuziehen :cop01: ???

 

Viele Grüße

Allianz

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deshalb sollte man immer ne tube spachtelmasse im auto haben...

 

ruf doch einfach mal an und sag ihm, dass dir leid tut, dass das alles so blöd gelaufen ist und du jetzt gerne wissen möchtest, wie er gedenkt, weiter zu verfahren... wenn du lieb in den wald hinein rufst, schallts vielleicht auch freundlich zurück.

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Was gilt denn wenn dort ein Schild mit der Aufschrift Privatparkplatz (nur Kunden der Firma Lidl.... dürfen hier parken)?

 

Für die VU-Flucht ist es zwingend erforderlich, daß sich der Unfall im Straßenverkehr ereignet hat. Hierzu zählt auch allgemeinzugänglicher Verkehrsraum wie der eines Supermarktes, einer Großmarkthalle oder in Parkhäusern.

 

Gruß

Goose

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Sollte das Ganze also auf dem PP eines einzeln stehenden Lidl-Marktes passiert sein, ist es möglich, dass der ältere Herr mit Lidl nichts zu tun hatte (oder es war Herr Lidl - keine Ahnung wie der wirklich heißt - himself, ich glaube aber gelesen zu haben, dass der noch rel. jung ist).

Der Herr "Lidl" heisst Herr Schwarz und ist "zarte" 64 Jahre alt :lol: Durchaus denkbar, dass er der besagte Rentner war :blink:

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Aber bei so einer Bagatelle begeht kein Mensch wissentlich Unfallflucht.

Denn der Schaden ist offensichtlich minimal.

Die meisten Unfallfluchten werden bei Bagatellschäden begangen...

Und der hier von Sven als ''Besitzer des Gebäudes'' besagte Herr Schwarz dürfte der Filialleiter sein der seine Rechte(meinet er sei der Gebäudeeigentümer)überschätzt oder Sven hier die Fakten etwas unkorrekt wiedergibt oder es doch einfach nur ein ''Rentner,dem es langweilig ist'' ist der sich aufspielen wollte.

mfg

Eben weil jeder denkt

''ach der Kratzer juckt doch keinen''

und weggeht oder -fährt.

Doch auch ein kleiner Sachschaden ist defninitionstechnisch schon ein Unfall und sonit ist der Straftatbestand der Unfallflucht erfüllt...

mfg

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Guest NiliQB

"Besitzer" einer Sache ist laut BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache hat.

 

Bei einer Lidl-Filiale würde ich sagen, dass dies am ehesten der Filialleiter ist.

 

Der junggebliebene Herr Schwarz ist bestenfalls Eigentümer.

 

Soviel dazu...

 

Gruß

 

NiliQB

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AFAIK sind die Lidl, genauso wie die ALDI-Märkte so gut wie nie - ausser in Innenstädten und Einkaufszenten - gemietet. Die kaufen oder pachten irgendwo ein Grundstück und stellen dann eins von ihren Fließbandgebäuden drauf.

Leider falsch! Lidl/Plus/Aldi/etc.-Märkte werden von einem Projektentwickler nach CI- und Logistikvorgaben des jeweiligen Hauptmieters geplant, gebaut, Mietverträge abgeschlossen und anschließend verkauft (üblicherwiese an Fondsgesellschaften oder Privatinvestoren).

 

Auch wenn es der Eigentümer des Marktes war, der Sven dort angesprochen hat, so hat dieser die Mietsache betreffend nichts zu sagen, denn allein der Mieter (also die Lidl-Gruppe) ist für den Zeitraum des Mietverhältnisses für die Erhaltung, Verwaltung und Wartung der Mietsache verantwortlich.

 

Ich kann ja als Eigentümer einer Wohnung nicht einfach darin herumlaufen und die Freundin des Mieters auf Schadenersatz verklagen, weil sie eine Fliese im Bad kaputt gemacht hat.

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übrigens, Sven hat die Schadensmeldung tatsächlich hinausgezögert, um Zeit zu gewinnen und um zu überlegen, ob es besser wäre, den Schaden zu melden. Die feste Absicht von vorneherein, den Schaden zu melden, bestand nicht. Wahrscheinlich war es auch so, dass Sven am liebsten weggefahren wäre, hätte ihn der Rentner nicht angehalten. Zugeben wird er dies sicherlich nicht, aber so war es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit.

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Leider falsch! Lidl/Plus/Aldi/etc.-Märkte werden von einem Projektentwickler nach CI- und Logistikvorgaben des jeweiligen Hauptmieters geplant, gebaut, Mietverträge abgeschlossen und anschließend verkauft (üblicherwiese an Fondsgesellschaften oder Privatinvestoren).

Vielen Dank für die Korrektur, man lernt eben nie aus :wand: .

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Sorry @Sven, daß ich zu Deinem ursprünglichen Thema nichts beitragen kann - aber ich möchte mich hier kurz einblenden, da ich über 2 Postings gestoßen bin, die mich etwas stutzig machen:

 

@LTI2020

Es würde eine Rolle spielen, wenn es nämlich kein öffentl. Verkehrsraum währe, wäre es auch keine Fahrerflucht. Da kein Verkehrsunfall.

Somit lediglich Sachbeschädigung, die auch nur Vorsätzlich bestraft werden könnte. (fahrl. Sachbeschädigung gibt es als Straftatbestand nicht)

@Goose
Für die VU-Flucht ist es zwingend erforderlich, daß sich der Unfall im Straßenverkehr ereignet hat. Hierzu zählt auch allgemeinzugänglicher Verkehrsraum wie der eines Supermarktes, einer Großmarkthalle oder in Parkhäusern

Gesetzt den Fall, einer fährt unabsichtlich mein in einer nicht öffentlichen Tiefgarage (verschlossenes Tor, nur Eigentümer/Mieter besitzen einen Schlüssel) abgestelltes Motorrad um und verdrückt sich anschließend, hat er rechtlich gesehen nichts falsch gemacht??? :wand:

Welche Argumente hätte ich in dem Fall, die :lol: dazu zu motivieren, die vorhandenen Spuren zu sichern und nach dem Übeltäter zu suchen? :cop01:

 

Kann doch eigentlich nicht sein, oder?? :o

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Gesetzt den Fall, einer fährt unabsichtlich mein in einer nicht öffentlichen Tiefgarage (verschlossenes Tor, nur Eigentümer/Mieter besitzen einen Schlüssel) abgestelltes Motorrad um und verdrückt sich anschließend, hat er rechtlich gesehen nichts falsch gemacht??? 
Im nichtöffentlichen Verkehrsraum kann man keine Unfallflucht begehen. Es wäre eine Sachbeschädigung, die fahrlässig begangen wurde, und diese ist nicht strafbar.

 

Welche Argumente hätte ich in dem Fall, die  :wand:  dazu zu motivieren, die vorhandenen Spuren zu sichern und nach dem Übeltäter zu suchen?

Keine, denn es liegt keine Straftat oder OWi vor. Hier geht es nur um sie zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und damit hat die Polizei nicht zu tun.

 

Gruß

Goose

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@ cheffe:

 

Einzig vielleicht über die Sachbeschädigung könntest du ran kommen. Ich weiß: Es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung im Strafgesetz.

Aber wer weiß denn, wenn er seinen Schaden in der Tiefgarage sieht ob der aus versehen oder absichtlich entstand. Also kannst du meiner Meinung nach sehr wohl die Kollegen arbeiten lassen.

 

Ebenfalls zur Identitätsfeststellung um deine privaten Interessen durchzusetzen.

 

mfg matze

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@Goose, @LTI2020

 

Zwei Experten, zwei Meinungen. :wand:

 

Also wäre wohl die einzige sinnvolle Methode die, Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zu stellen und hoffen, daß der Verursacher ermittelt werden kann. Sollte sich der Vorwurf der Sachbeschädigung als unbegründet erweisen (da unabsichtlicher Vorfall), steht ja der Übeltäter fest. Das ist ja auch vollkommen ausreichend, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Mehr will ich in diesem Fall ja auch nicht haben. :cop01:

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Lässt sich klar erkennen, daß es sich um einen Unfall handelt, so würde ich nicht von einer vorsätzlichen Begehung, welche eine Sachbeschädigung zwingend voraussetzt, ausgehen.

Liegt keine Straftat vor nehme ich auch keine Anzeige auf.

 

Gruß

Goose

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@ Goose:

 

Woran erkennst du dass es klar ein Unfall war und der Verursacher nicht absichtlich gegen den Geschädigten gefahren ist?

Für mich wäre sowas doch auf jeden Fall eine Sachbeschädigung, wenn kein öffentl. Verkehrsraum vorliegt (also kein VKU) bloß erkenne ich anhand der vor Ort befindlichen Spuren ob der Verursacher das ganze fahrlässig oder vorsätzlich gemacht hat? Hmm...

Außerdem muss dem Bürger doch geholfen werden. Getreu dem Motto: "Was nicht passt..." Oder?

Ne andere rechtl. Möglichkeit fällt mir in dem Moment nicht ein wonach wir Tätig werden. Mein SächsPolG will da auch nicht so recht drauf antworten.

 

mfg matze

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Es ist wie bei so vielem: nach objektiver Bewertung der vorliegenden Fakten kommt man vor Ort zu dem Schluss, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Komme ich vor Ort zu dem Schluss, daß keine Straftat vorliegt, so kann ich keine Anzeige aufnehmen. Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich erst mal von Fahrlässigkeit auszugehen, wenn nicht konkrete Hinweise auf einen Vorsatz deuten. Das mag bitter für den Betroffenen sein, aber daran kann man nichts ändern.

 

Gruß

Goose

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"Besitzer" einer Sache ist laut BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache hat.

Bei einer Lidl-Filiale würde ich sagen, dass dies am ehesten der Filialleiter ist. Der junggebliebene Herr Schwarz ist bestenfalls Eigentümer.

 

Nach § 868 BGB ist Herr Schwarz auch Besitzer (mittelbarer Besitz).

 

Das ist Sachenrecht, gaaaaanz am Anfang...

 

 

:D

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Guest Guest

Aber nun mal die Frage, wie bist du gegen die Wagd gefahren das da nen sichtbarer Schaden endsteht? Normalerweise hinterläßt ne AHK nur schmiere oder ne Beule im Kennzeichen :blink: .

Und wenn er dir doch erst mal nicht seine Personalien gibt, wie sollst du feststellen das er der Eigentümer ist? Oder hab ich da was überlesen?

 

Mfg

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Guest Gast_Juergen

Die Entscheidung ob nun eine Straftat vorliegt, die einer Anzeige bedarf oder nicht, liegt nicht immer in der Hand des aufnehmenden Beamten. Wenn eine Person auf der Dienststelle erscheint, und sagt: "Ich will Anzeige wegen ... (z. B. Sachbeschädigung) erstatten, dann habe ich die aufzunehmen und meine Ermittlungen zu führen, die zur Beweiserhebung und Sachverhaltsklärung beitragen. Ich habe alles be- und entlastende gegen potientielle Beschuldigte zu ermitteln. Ob letzten Endes tatsächlich eine Straftat vorliegt entscheiden dann Richter und Staatsanwälte, wenn ich meine Anzeige vorgelegt habe.

Um eine Straftat zu verwirklichen braucht es drei unbedingt notwendige "Beine" damit der Stuhl steht.

1. Die Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein (stehen im entsprechenden Paragrafen der Straftat).

2. Die Tat muss rechtswidrig gewesen sein ( bei Notwehr gibts keine Körperverletzung, Tatbestandsmässig zwar ja, aber es fehlt an der Rechtswidrigkeit, da die Tat durch Notwehr gerechtfertigt war

3. die Schuld (der Täter muss schuldhaft gehandelt haben (z. B. bei schweren psychischen Störungen fehlt es an der Schuld, da der Täter das Unrecht seiner Tat nicht erkannt hat. Freispruch vor Gericht aber unter Umständen Unterbringung in einem pschiatrischen Krankenhaus.

Ich kann vor Ort lediglich die Tatbestandsmerkmale prüfen, die Prüfung der Schuld liegt beim Gericht und seinen Richtern und nur bei denen.

Ich würde mich hüten, einen Anzeigenersteller abzuweisen, weil ich denke es liegt nichts vor.

Diese persönliche Meinung gebe ich dann eben in meinem abschließenden Ermittlungsbericht kund, damit der STA weiss, was ich von der Sache halte. Er entscheidet dann, ob er einstellt oder nicht.

Gruß Jürgen

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Wenn ich aber bei der Sachverhaltsklärung klar erkenne, daß kein Straftatbestand erfüllt ist, so nehme ich auch keine Strafanzeige auf.

Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, ist das natürlich anders, aber die Konstruktion, wenn ein Unfall in Ermangelung öffentlichen Verkehrsraumes ausscheidet Vorsatz zu unterstellen um so zur Sachbeschädigung zu gelangen ist mir doch zu abstrakt, um sie zu Papier zu bringen.

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun
Wenn ich aber bei der Sachverhaltsklärung klar erkenne, daß kein Straftatbestand erfüllt ist, so nehme ich auch keine Strafanzeige auf.

Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, ist das natürlich anders, aber die Konstruktion, wenn ein Unfall in Ermangelung öffentlichen Verkehrsraumes ausscheidet Vorsatz zu unterstellen um so zur Sachbeschädigung zu gelangen ist mir doch zu abstrakt, um sie zu Papier zu bringen.

 

Gruß

Goose

Zudem würdest Du Gefahr laufen, Dir ein 344-Verfahren einzufangen, wenn Du positiv eine vors. SB ausschließen könntest... :lol:

 

Ich würde auch keinen Sinn darin sehen. Schließlich ist es nicht Aufgabe des Strafrechts, einem Geschädigten die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen einer fahrlässigen SB abzunehmen.

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