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Tablett berührt


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Auf der Mittelkonsole liegt mein Tablett mit dem beleuchtetem Screen nach oben. 

Gestern Nacht wäre es beinahe runtergerutscht und ich habe es zurückgeschoben.

Ein paar Sekunden später würde ich von der Polizei hinter mir gestoppt.

Ich wusste gar nicht was los, zuerst dachte ich dass ich zu schnell war, aber der Polizist der meine Papiere in Empfang nahm sagte ich hätte übers Tablett gewischt. 

In 4 - 6 Wochen bekomme ich Post sagte er als er mir die Papiere zurückgab.

 

Frage: Ist das gerecht daß ich dafür 1 Punkt  und 100 Euro Strafe bekomme ? Kann man da echt nix dagegen machen ?

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Hallo, da wird wohl jemand über das Ziel hinausgeschossen sein: 

Zitat

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

Wenn sich die beiden nicht sicher sind, das Du den Blick lange von der Straße genommen hast oder das Gerät doch aufgenommen wurde, hast Du gute Karten.

Edited by KlausK
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@KlausK Ich zitiere „beleuchtete Skala nach oben, beinah runter gerutscht und zurückgeschoben“, in der Nacht sicher von nachfolgenden Beamten gut zu sehen. 
 

Gute Karten, ich fürchte nicht.
Bei meinem Tablett geht die Beleuchtung automatisch nach kurzer (einstellbarer) Zeit aus. 

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vor 35 Minuten schrieb rth:

@KlausK Ich zitiere „beleuchtete Skala nach oben, beinah runter gerutscht und zurückgeschoben“, in der Nacht sicher von nachfolgenden Beamten gut zu sehen. 
 

Gute Karten, ich fürchte nicht.
Bei meinem Tablett geht die Beleuchtung automatisch nach kurzer (einstellbarer) Zeit aus. 

Die App Free Now ist immer an damit der Taxifahrer reagieren kann auf Angebote

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Am 10.11.2023 um 13:20 schrieb Motels:

Gestern Nacht wäre es beinahe runtergerutscht

Frage: Ist das gerecht daß ich dafür 1 Punkt  und 100 Euro Strafe bekomme ? Kann man da echt nix dagegen machen ?

Das würde ich tatmehrheitlich erhöhen wegen fehlender Ladungssicherung (TBNR 12306)

 

Am 10.11.2023 um 18:10 schrieb Motels:

Die App Free Now ist immer an damit der Taxifahrer reagieren kann auf Angebote

Dann liest du ja auch während der Fahrt. Dann nimm diese Geldbuße jetzt und freu dich dass du unzählige Male vorher nicht erwischt wurdest.

 

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vor 8 Minuten schrieb KlausK:

Lesen ist ja nicht verboten.

Das nicht.

Aber er muss ja auf so ein Angebot reagieren. Eins annehmen oder bestätigen oder ablehnen. Und das möglichst schnell, sonst hat ein anderer diese Fahrt.

Das wird vermutl. per Touch auf dem Tablett passieren. Wenn das Verbal geschähe, wäre das ja telefonieren.  Und da bräuchte er ja nicht mal ein Tablett ohne Halterung. Da reicht ja ein Handy ohne Halterung.

Gibt's eigentlich kein Taxifunk mehr?

 

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Hier in der Region ist es kein Tablet sondern hat das Format eines Smartphones und passt auch in die entsprechende Halterung, üblicherweise ganz links unten in der Frontscheibe und daher ohne aufnehmen vom Fahrer zu sehen und zu bedienen. Funkgerät verstößt gegen die StVO, da ein elektronisches Gerät (Mikro) in die Hand genommen wird.

Taxifunk (70cm-Band Betriebsfunk?) kostet wohl nicht wenig Gebühren und führt zu Fehlern (Akustik). Dank teilweiser merkwürdiger Datenschutzgesetze darf ein Fahrgast vielleicht nicht mehr hören, das der nächste Auftrag für Lieschen Müller in der xyz-Straße 99 ist und sie nach sonst wo fahren will.

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Am 12.11.2023 um 11:59 schrieb KlausK:

Hier in der Region ist es kein Tablet sondern hat das Format eines Smartphones und passt auch in die entsprechende Halterung, üblicherweise ganz links unten in der Frontscheibe und daher ohne aufnehmen vom Fahrer zu sehen und zu bedienen. Funkgerät verstößt gegen die StVO, da ein elektronisches Gerät (Mikro) in die Hand genommen wird.

Taxifunk (70cm-Band Betriebsfunk?) kostet wohl nicht wenig Gebühren und führt zu Fehlern (Akustik). Dank teilweiser merkwürdiger Datenschutzgesetze darf ein Fahrgast vielleicht nicht mehr hören, das der nächste Auftrag für Lieschen Müller in der xyz-Straße 99 ist und sie nach sonst wo fahren will.

Wie jetzt wenn das Smartphone in einer Halterung steckt darf man es bedienen?? Das wäre mir neu. 

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vor 3 Stunden schrieb only Diesel:

Wie jetzt wenn das Smartphone in einer Halterung steckt darf man es bedienen?? Das wäre mir neu. 

Ist so, man darf es halt nicht aufnehmen, siehe §23 StVO:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Da das besagte Gerät in der Frontscheibe klebt, geht das mit b) überwiegend konform, im Einzelfall entscheidet ein Richter.

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Am 12.11.2023 um 11:59 schrieb KlausK:

Hier in der Region ist es kein Tablet sondern hat das Format eines Smartphones und passt auch in die entsprechende Halterung

Der TE hat allerdings geschrieben, dass es ein Tablett war und es auf der Mittelkonsole lag. Er hat auch erst später gesagt, dass diese "Taxi App" immer an ist, damit "der Taxifahrer" immer reagieren kann.  Ob der TE tatsächlich Taxifahrer ist, ist auch eher unwichtig. Er hat damit ja nur bestätigt, das das Display an war. 

 

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vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

 Er hat damit ja nur bestätigt, das das Display an war. 

Nicht nur das: "Gestern Nacht wäre es beinahe runtergerutscht und ich habe es zurückgeschoben."

Treffer, versenkt.

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vor 2 Stunden schrieb rth:

Nicht nur das: "Gestern Nacht wäre es beinahe runtergerutscht und ich habe es zurückgeschoben."

Treffer, versenkt.

Aber beidhändig essen und lenken mit dem knie ist ok... taxifunk gibts nicht mehr... 

Mich wundert auch dass man Tesla fahren darf, dort läuft alles über ein riesen Tablett ab....

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vor 9 Stunden schrieb KlausK:

Ist so, man darf es halt nicht aufnehmen, siehe §23 StVO:

.... und nur ganz kurz bedienen. Ansonsten wäre Abs. 1a Nr. 2b tangiert. Schwammig und nicht eindeutig geregelt ist aber tatsächlich, wie lange man bspw. auf das Gerät schauen/tippen darf. Und das müßte man ggf. halt vor Gericht klären lassen.

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vor 15 Stunden schrieb Motels:

Aber beidhändig essen und lenken mit dem knie ist ok... taxifunk gibts nicht mehr... 

Es geht hat nicht immer nach Logik, sondern nach Vorschrift. 

Aber, ich habe schon oft beobachtet, dass einige Fahrer im „Blindflug“ unterwegs sind und nicht auf den Verkehr achten. Besonders „Liebe“ ich die Fahrer, die vor der Ampel nicht bemerken, grüner wird es nicht.

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vor 18 Stunden schrieb Motels:

Aber beidhändig essen und lenken mit dem knie ist ok... 

Da ist doch noch platz für die Kippe im Mundwinkel...

 

vor 19 Stunden schrieb Motels:

Mich wundert auch dass man Tesla fahren darf, dort läuft alles über ein riesen Tablett ab....

Mir geht da ein Urteil im Hinterkopf um, wo man den Scheibenwischer nicht bedienen darf in der Karre . . . 

Ahh da  ist es ja Tesla Scheibenwischer OLG Karlsruhe

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vor 16 Stunden schrieb Bluey:

.... und nur ganz kurz bedienen. Ansonsten wäre Abs. 1a Nr. 2b tangiert. Schwammig und nicht eindeutig geregelt ist aber tatsächlich, wie lange man bspw. auf das Gerät schauen/tippen darf. Und das müsste man ggf. halt vor Gericht klären lassen.

Genau das habe ich geschrieben, ist Dir bei Zitieren irgendwie verloren gegangen.

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vor 10 Stunden schrieb rth:

Besonders „Liebe“ ich die Fahrer, die vor der Ampel nicht bemerken, grüner wird es nicht.

Das ist tatsächlich eine der wenigen Situationen wo ich den Fahrer/die Fahrerin (leider überwiegend) mittels Hupe „wecke“….:angry:

Hatte vor kurzem die Situation dass auf dem Weg nach Hause eine Fahrerin bei vier Ampeln viermal von mir „geweckt“ werden musste….

Bei der fünften Ampel habe ich es nicht mehr nur bei einem kurzen Antippen der Hupe belassen…. die Trulla hat wirklich die gesamte Zeit (auch während der Fahrt/des Stop an Go-Verkehrs durchgehend auf dem Handy getippt…. :koch:

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vor 7 Stunden schrieb rth:

aber es soll Fahrzeuge geben die im Kolonnenverkehr bis 60 km/h selbstständig hinter dem Vordermann herfahren können. 

Ich hab so einen Audi. Glaubt mir, das Zeug ist die kohle nicht Wert die es kostet.

 

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vor 12 Minuten schrieb KlausK:

Klappte bei meinem A4 einwandfrei, auch bei höherem Tempo, beim aktuellen Ford auch.

Ich sagte auch nicht, dass das nicht klappt.  

Das reagiert mir beim Wiederanfahren, z.B. nach Stillstand im Stau, zu träge. Da fahren mindestens zwei Autos vor mir in die sich dann auftuende Lücke. Und auch das Abstandsregel Radar lässt auf sich warten, bis die eingestellte Tempomat Geschwindigkeit wieder erreicht ist. 

Mit sowas ist man eine Wanderdüne auf der Autobahn. 

Ich hab übrigens auch nen A4 - 2018er - (B9) 

 

 

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Auch wenn es OT ist: ich habe den 2016er, also auch B9, Abstand auf kürzeste, angeblich wird der Mittelweg Verbrauch zu Drehzahl zu Komfort und weiß nicht noch alles gewählt. Ich habe die 252PS-Variante, auch ACC im Autobahnbetrieb beschleunigt sehr zügig, wenn die Spur wieder frei ist.

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Am 13.11.2023 um 09:04 schrieb Motels:

Aber beidhändig essen und lenken mit dem knie ist ok... 

@Motels: Ja, diese Multitasking-Fähigkeit war früher beim W123-Taxi der Klassiker:whistling:: Essen, Kaffeetrinken, Kippe in der Flosse, Funk in die Hand nehmen, Hausnummer auf Notizblock schreiben, Blinken und Lenken mit den Knie gleichzeitig. Gut, u. a. deshalb und in der Regel halt Wandlerautomatik. Gut, Überreglementierung bei Tempolimits allgemein sowie :30: :z30: und Spielstraße, kommunale Abzocke und repressive Verkehrsüberwachung waren noch in den Kinderschuhen-_-.

:nolimit:

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Am 14.11.2023 um 19:00 schrieb rth:

Danke für die Info aus der Praxis.

@rth: Leih Dir halt mal gelegentlich Fahrzeuge von den einschlägigen Autovermietern;). Da kannst Du wunderbar immer die aktuellen "Müll"-Assistenzsysteme selbst austesten. Es ist doch logisch, wenn Du ein Hinterherfahrassistenzsystem benutzt, daß Du ggf. den Müllfahrstil vom Vordermann kopierst:blink:. Wie schon @sobbel erwähnt hat, im dichten Autobahnverkehr werden doch um so einen Assistenzfahrer "Kreise gedreht", weil er wie ein Fremdkörper im Praxisfeld fährt.

@qtreiberin: Net aufregen;). Bei irgendeinem asiatischen Hersteller gibt es sogar die Meldung "Das Auto vor Ihnen ist losgefahren" oder so ähnlich, sprich, wenn jemand in einer Schlange vor der roten Ampel bei Grün dann pennt. Gut, Ampelerkennung wird wohl noch kommen: Grün, grüner wird es nicht:doofwinkt:. Ggf. denkbar mit sogar Fremdeingriff ein behutsames Anziehen vom Gaspedal;), eine Anti-Penner/-Schleicher-Assistenz:rolleyes:.

:nolimit:

 

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vor 15 Minuten schrieb m3_:

@Motels: Ja, diese Multitasking-Fähigkeit war früher beim W123-Taxi der Klassiker:whistling:: Essen, Kaffeetrinken, Kippe in der Flosse, Funk in die Hand nehmen, 

Der W123 hatte ein fest eingebautes Mikro an der Lenksäule. Ein/Ausschalten über Zusatzhebel ebenfalls an der Lenksäule. Funk ging ohne Mikro in die Hand zu nehmen. (Zumindest in all denTaxen, die ich als Student gefahren habe. Ältester Wagen Rekord +500.000 km)

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vor 5 Minuten schrieb m3_:

@rth: Leih Dir halt mal gelegentlich Fahrzeuge von den einschlägigen Autovermietern;). Da kannst Du wunderbar immer die aktuellen "Müll"-Assistenzsysteme selbst austesten. 

Nein Danke. Mit Schaudern denke ich noch an die Massagefunktion in einen Audi Q7, die ich während der Fahrt ausschalten wollte…

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@rth: Als bei uns gab es definitiv damals W123er mit in die Hand zu nehmenden CB-Funk-Knubbel an einem Spiralkabel. Baby-Benz (190er) und W124 hatten dann den Funkknopf in der Mittelkonsole, also eingebaute Mikros (original Taxiausstattung).

:nolimit:

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vor 4 Minuten schrieb m3_:

@rth: Als bei uns gab es definitiv damals W123er mit in die Hand zu nehmenden CB-Funk-Knubbel an einem Spiralkabel. 

Taxifunk und CB Funk sind verschieden. Ich vermute du verwechselst Taxi mit Mietwagen.

Den W123 gab es ab Werk in Taxiausstattung. Angeblich mit „Rabatt“.

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Am 16.11.2023 um 23:07 schrieb m3_:

@Motels: Ja, diese Multitasking-Fähigkeit war früher beim W123-Taxi der Klassiker:whistling:: Essen, Kaffeetrinken, Kippe in der Flosse, Funk in die Hand nehmen, Hausnummer auf Notizblock schreiben, Blinken und Lenken mit den Knie gleichzeitig. Gut, u. a. deshalb und in der Regel halt Wandlerautomatik. Gut, Überreglementierung bei Tempolimits allgemein sowie :30: :z30: und Spielstraße, kommunale Abzocke und repressive Verkehrsüberwachung waren noch in den Kinderschuhen-_-.

:nolimit:

Einspruch: aufs Blinken wurde meiner Erfahrung nach großzügig verzichtet, Funk musste nicht in die Hand gernommen werden, aber sonst stimmt es.

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Was denn nun? Fast runter gerutscht und zurück geschoben wie beim ersten Beitrag oder über das Display gewischt? 
 

Mein Problem, wenn ich über mein Tablett wische muss ich es in die Hand nehmen, eine Halterung habe ich nicht.

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Am 16.11.2023 um 12:06 schrieb rth:

Taxifunk und CB Funk sind verschieden. Ich vermute du verwechselst Taxi mit Mietwagen.

Den W123 gab es ab Werk in Taxiausstattung. Angeblich mit „Rabatt“.

@rth: Ich meinte nicht die Frequenz bzw. Frequenzbereiche, sondern die CB-Funk-artige Benutzung! Dein Vermutungstrefferniveau entspricht dem der Polizei, die oftmals die "Geschwindigkeit" als Unfallursache vermutet:whistling:. Ich kenne exakt den Unterschied zwischen Taxi und Funkmietwagen (So heißt es richtig! Einen Mietwagen dagegen leiht man sich bei einem Vermieter von Sixt/Europcar/Avis/Enterprise&Co.). Die Funkmietwagen (Minicars) sind Anfang der 80er Jahre aufgekommen. Daß es den W123er als Taxi-Ausstattung gab, brauchst Du doch ausgerechnet mir nicht zu erzählen, also Fettnapf reingetreten. Meines Wissens und meiner Erinnerung nach gab es keine Funkbedienungshebel an der Lenksäule. Ich lasse mich aber gerne von Fakten/Quellen/Belege überzeugen. Vielleicht gab es bei Euch eine Bastellösung. Du kannst ja mal mit deinem Nachbar fachsimpeln:rolleyes::

https://rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/grevenbroich-fotos-hans-georg-eckstein-zeigt-oldtimer-taxi_bid-84116445#2

Oder guckst Du dieses "Filmtaxi" (Bild Nr. 4 Cockpit):

https://www.film-autos.com/oldtimer-mieten/1728-mercedes-benz-w123-taxi-baujahr-1984/

Oder hier sogar mit Stab-Mikrofon:

https://www.flickr.com/photos/granada-uwe/20355237780

Oder vielleicht kannst Du die W123-Taxiprospekte nutzen, um mich zu überzeugen:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/mercedes-w123-taxi-prospekt-von-12-1977-mit-28-seiten-neuwertig/1957367216-241-3135

https://www.drive2.ru/b/537510279085295182/

:nolimit:

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@m3, die von mir als Student gefahren Taxi hatten amLenkrad einen Hebel. Hebel drücke, sprechen, Hebel lösen hören. 
Funkmietwagen hatten eine sehr ähnliche Einrichtung. Auch meist Mercedes. Habe ich auch gefahren.

Etwas völlig anderes waren die Minicars, bei uns auf R4 Basis. Haben sich nicht durchgesetzt. Weder gefahren noch benutzt.


In Schleswig Holstein habe ich in einer kleinen Stadt jetzt zufällig eine Firma getroffen, die ihre Taxen in Funkmietwagen um etikettiert hat. Sei Preiswerter im Unterhalt.

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vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Da gibt's allerdings grundlegende, auch rechtliche, Unterschiede. Ob dann so ohne weiteres mit Umetikettierung getan ist . . . .

Keine Ahnung wie die das im Detail gelöst haben. Aussage der Eigentümerin: Wir haben statt Taxen jetzt in Mietwagen, es rentiert sich für uns mehr.

Mehr ist mir nicht bekannt.

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Am 22.11.2023 um 17:37 schrieb Motels:

Wenn ich 100 Euro zahlen soll und 1 Punkt bekomme weil ich angeblich übers Display gewischt habe, dann müsste man Tesla verbieten weil dort permanent übers Display gewischt wird.

Nur dienen die Displays nicht der Unterhaltung und sind auch noch fest verbaut.

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Am 25.11.2023 um 11:39 schrieb rth:

Keine Ahnung ....

@rth: :lol:.

Zitat

 

@m3, die von mir als Student gefahren Taxi hatten amLenkrad einen Hebel. Hebel drücke, sprechen, Hebel lösen hören. 
Funkmietwagen hatten eine sehr ähnliche Einrichtung. Auch meist Mercedes. Habe ich auch gefahren.

Etwas völlig anderes waren die Minicars, bei uns auf R4 Basis. Haben sich nicht durchgesetzt. Weder gefahren noch benutzt.

 

@rth: Kann ja sein, ich schließe Bastellösungen nicht aus, als "Beleg" bleibt jedoch nur deine verblichene Erinnerung. Wie die Funkmietwagen lackiert sein müssen ist vom Landkreis abhängig. Bei uns waren die neu aufkommenden Minicars Opel Kadetts, weiß mit schwarz-gelben Dekor, also auch eine klare optische Differenzierung. Damals wurde sie auch Aldi-Taxis genannt, denn Taxi war damals automatisch Mercedes. Kein normaler Mensch wäre auf die Idee gekommen, sich in einen Opel reinzusetzen, außer rein preisorientierte Kunden. Ein anderer Stadtkreis läßt überhaupt keine Funkmietwagen zu, um das Taxigeschäft zu schützen. Ausnahme Limousinen oder Rollstuhltaxi. Ein wiederum anderer Landkreis hat von vorneherein auch für die Funkmietwagen hell-elfenbein zugelassen, wie bei euch damals. Okay, in BaWü ist inzwischen generell die Taxifarbe freigegeben....

Umetikettieren, der war gut:lol:. Was hat dann der Taxiunternehmer mit der Taxikonzession gemacht?

:nolimit:

 

 

 

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@m3, offensichtlich bin ich etwas älter als du. „Meine Taxis“ waren schwarz. Und Mercedes bot den W 123 in Taxi Ausführung an. Kunstleder, Taxameter, Vogel und da „alle“ am Stand stehende Wagen ähnlich ausgestattet waren vermutlich auch fest eingebauter Funk und Alarmanlage. 

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@rth: Stimmt, Du bist wesentlich älter als ich;). An schwarze Taxis habe ich nur Erinnerungen in der Kindheit. Aber gab es wirklich schwarze W123er? Müsste man mal recherchieren, wann RAL 1015 kam und wann der W123 kam.

:nolimit:

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Am 9.12.2023 um 14:26 schrieb rth:

@m3 du hast Recht. 

@rth: Wie (fast) immer. Dann bist noch den Strich-Achter gefahren. Zum Farbwechsel:

Zitat

1971 ordnete der damalige Bundesverkehrsminister Georg Leber (1920–2012, SPD) den Farbwechsel an. Fünf Jahre hatten die Unternehmer Zeit, um alle Taxis auf Hell-Elfenbein umzustellen.

Aus "Taxis tragen seit 1971 Hell-Elfenbein: Warum die Farbe Pflicht wurde", www.auto.de, 11.10.23;  https://www.24auto.de/news/beige-pflicht-taxi-farbe-deutschland-ausnahmen-sicherheit-92557519.html

:nolimit:

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vor 24 Minuten schrieb m3_:

…Aus "Taxis tragen seit 1971 Hell-Elfenbein:

Das wurde 1971 angeordnet, aber Übergangszeit 5 Jahre.  Meine gelbe Pappe ist von 72 oder 73. Die Taxen, die ich als Student gefahren habe, waren ausnahmslos Mercedes Diesel und schwarz.

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@rth: Klar, dein damaliger Chef wird ja seinen gesamten Fuhrpark nicht gleich 1971 schon nach Afrika verkauft haben;). Seine Neudroschken ab 1971 werden dann hell-elfenbein gewesen sein, also auch noch der Strich-Achter bis 1976, siehe auch Bild "Taxistand Düsseldorf Mitte der 70er": https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_/8

Auch klar, MB hatte damals das Monopol "Diesel-Pkw", sprich Taxi war Mercedes. 

:nolimit:

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vor 14 Stunden schrieb m3_:

@rth: Klar, dein damaliger Chef wird ja seinen gesamten Fuhrpark nicht gleich 1971 schon nach Afrika verkauft haben

Nö, der älteste Wagen hatte +500.000 km auf der Uhr, Taxen unter 100.000 km habe ich nie gefahren. 

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