Jump to content

130er Zone mit 199 geblitzt! Was Tun?


Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich wende mich jetzt auch aus Verzweiflung an all die, die vielleicht schonmal in einer ähnlichen Situation steckten. Ich erkläre erstmal den Sachverhalt:

Ich fuhr auf einer Autobahn wo nur 130 erlaubt waren um ca. 1:30 Uhr Nachts. Wie es nicht anders sein sollte wurde auf einer mir bekannten Autobahn ein neuer Blitzer aufgestellt und hat mich mit 199 auf dem Tacho geknipst. Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen da ich zu 100% auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin. Jetzt meine Frage:

Habe ich iiiiirgendeine Möglichkeit aus dieser ganzen Sache Fein rauszukommen?

Und ja ich weiß, dann hätte man nicht so schnell fahren sollen BLA BLA BLA ich war müde und wollte zügig nachhause, steinigt mich.

Ich hoffe mir kann irgendwer hier Helfen.

Zur Info ich hab noch keinen Brief oder ähnliches bekommen da genannter Blitzer eine Stunde her ist :D

HELP!!!!

Link to post
Share on other sites

Das Du müde warst, solltest Du nicht erwähnen, da müde und schnell fahren nicht gern gesehen wird. Bei einer Überschreitung in der Höhe, selbst nach Abzug der Toleranz und Tachovoreilung, werden die Behörden ein gewisses Interesse an dem Fall haben. Bist Du dann auch noch der Halter und Foto halbwegs gut, wird es noch schwieriger. Ich würde nach Erhalt des Anhörungsbogen mit einem Rechtsanwalt zusammen eine Strategie überlegen, Dein Arbeitgeber wird dann wohl auch mit reingezogen. Du hast hoffentlich keine Punkte? Außerdem schon mal überlegen, warum man auf den Führerschein angewiesen ist und die Regeln nicht unerheblich übertritt, diese Frage wird kommen.  

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen

Für mich steht es in keinem Verhältnis dir zu helfen, da ich zu 100 % hinter meinem Job stehe.

 

vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

Habe ich iiiiirgendeine Möglichkeit aus dieser ganzen Sache Fein rauszukommen?

Na hoffentlich nicht.

 

vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin.

Das ist natürlich was anderes - ein sehr sehr wichtiger Job also.

Die anderen mit dieser Ausrede hatten nur einen Job auf den sie angewiesen waren. 

 

vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

steinigt mich.

Gerne - willst du es lieber mit einem großen oder lieber mit vielen kleinen Steinen.

 

Es ist immer dasselbe - auf die Schilder wird geschissen und hinterher wird gejammert wie rosa Wendy auf dem Ponyhof.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

Wie es nicht anders sein sollte wurde auf einer mir bekannten Autobahn ein neuer Blitzer aufgestellt und hat mich mit 199 auf dem Tacho geknipst. Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen da ich zu 100% auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin. 

Das du auf deinen Führerschein angewiesen bist interessiert — leider — keinen Menschen in der Bußgeldstelle.
Dein Problem, bist du noch unter + 60 km/h nach Toleranzabzug, 1 Monat Fahrverbot oder ist dein Tacho so genau, dass du in die Gruppe 60 — 70 km/h Überschreitung fällst. Dann sind 2 Monate ÖPNV angesagt. Du wirst abwarten müssen.
Und wie @KlausK schrieb:  Hinweis Müde ist kontraproduktiv. 

Link to post
Share on other sites
vor 8 Stunden schrieb Unknown123:

Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen da ich zu 100% auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin.

Mag sein. Aber für mich steht es auch völlig außer Verhältnis, bei :130: erheblich schneller, nämlich locker mal 200 km/h zu fahren. Wie schon geschrieben wurde, sollte man sich für den Fall, daß man auf den Führerschein angewiesen ist, zumindest so weit unter Kontrolle haben, daß man kein Fahrverbot riskiert.

Was Du tun kannst? Erst einmal abwarten, was kommt und was in dem Schreiben steht. Danach kann man ggf. überlegen, ob Du geteert und gefedert wirst oder vllt noch mit einem blauen Auge davon kommst.

  • Confused 1
Link to post
Share on other sites
vor 31 Minuten schrieb Heintz:

Vllt kann einer "Hääälpen" der ähnlich aussieht oder sogar einer engagiert werden? Klingt ja nach "Geld spielt keine Rolex, muss fahren":B):

Gute Idee, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat machen.

Wenn Geld nicht das Problem ist, versuchen das Fahrverbot so lange zu verzögern, bis Urlaub genommen wird. Oder für die Zeit einen Studenten o.ä. als Fahrer einstellen. 
Nur raus kommen aus der Nummer wird extrem schwierig, bei +60 km/h wird jeder SB hellwach.

Link to post
Share on other sites
vor 1 Stunde schrieb Unknown123:

Besteht die Möglichkeit das ich sage ich weiss nicht wer mein auto gefahren ist an dem tag und mir einfach ein fahrtenbuch aufs auge drücken lasse?

Du bist Halter und du bist gefahren. Du kannst natürlich abstreiten der Fahrer zu sein. Als Beschuldigter darfst du straflos lügen, nur du darfst keinen unberechtigt Beschuldigen.

Nur, die Bußgeldstelle wird den Fall ans Amtsgericht weiter leiten, der Richter wird das Foto prüfen und mit deinem Gesicht vergleichen. Wenn er dich in Kosten treiben will wird er einen Gutachter bestellen. Das Foto muss schon sehr schlecht sein, damit du da raus kommst.

Du musst auf die Anhörung warten, dann bekommst du ein Foto, in der Regel ein sehr schlechtes Bild. Das Original sieht dann dein Rechtaanwalt.

Link to post
Share on other sites

Vor etwa 30 Jahren war ich als Zuhörer im Gerichtssaal, wo einer bei zulässigen 80 km/h mit etwa 180 km/h durchgefahren war auf der A1.

Der Beschuldigte trug vor, dass er Inhaber einer Spedition sei - und wenn er für vier Wochen seinen Führerschein abgeben müsse, würde er

genau für diese Zeit etwa 100 Mitarbeiter nach Hause schicken. Daraufhin gab es nach einer Tuschelei vor dem Richter, an dem Staatsanwalt und

Verteidiger sowie Richter teilnahmen, eine Agreement: Tausend DM, aber nur, weil der Beschuldigte keine Punkte in Flensburg hatte und

dieses Urteil widerrufen würde, falls in den kommenden 12 Monaten erneut eine entsprechende Übertretung Aktenkundig würde. Ob das heute

auch noch möglich ist ?

Link to post
Share on other sites
vor 9 Stunden schrieb rth:

Du bist Halter und du bist gefahren. Du kannst natürlich abstreiten der Fahrer zu sein. Als Beschuldigter darfst du straflos lügen, nur du darfst keinen unberechtigt Beschuldigen.

Nur, die Bußgeldstelle wird den Fall ans Amtsgericht weiter leiten, der Richter wird das Foto prüfen und mit deinem Gesicht vergleichen. Wenn er dich in Kosten treiben will wird er einen Gutachter bestellen. Das Foto muss schon sehr schlecht sein, damit du da raus kommst.

Du musst auf die Anhörung warten, dann bekommst du ein Foto, in der Regel ein sehr schlechtes Bild. Das Original sieht dann dein Rechtaanwalt.

Ergänzung: je nach Richter wird noch ein Vorsatz unterstellt und das Bußgeld verdoppelt, wenn das nicht schon die Bußgeldstelle macht.

Link to post
Share on other sites
vor 9 Stunden schrieb Zöllner:

und dieses Urteil widerrufen würde, falls in den kommenden 12 Monaten erneut eine entsprechende Übertretung Aktenkundig würde. Ob das heute

auch noch möglich ist ?

Was für ein Unsinn. Das war damals nicht möglich und ist es heute auch nicht. 

 

Link to post
Share on other sites
vor 12 Stunden schrieb rth:

Wenn er dich in Kosten treiben will wird er einen Gutachter bestellen.

Sorry, aber das ist totaler Unsinn. Der Richter will niemanden in irgendwelche Kosten treiben. Nur wenn der Betroffene darauf beharrt, nicht der Fahrer zu sein, und das Foto den Fahrer nicht zweifelsfrei erkennen läßt, wird bzw. muß er einen Gutachter bestellen. Dem Richter ist ganz sicher nicht daran gelegen, die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben oder das Verfahren in die Länge zu ziehen.

vor 12 Stunden schrieb rth:

dann bekommst du ein Foto, in der Regel ein sehr schlechtes Bild

Das ist auch nicht korrekt. Mittlerweile sind auch die Kopien hinreichend gut genug, um den Fahrer erkennen zu können. "Sehr schlecht" ist was anderes.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 15 Stunden schrieb Zöllner:

und wenn er für vier Wochen seinen Führerschein abgeben müsse, würde er

genau für diese Zeit etwa 100 Mitarbeiter nach Hause schicken.

Warum sollte er denn 100 Mitarbeiter nach Hause schicken müssen, wenn nur einer (er) nicht fahren kann?

Müssen die seinen LKW alle per Hand beladen oder wie?

Link to post
Share on other sites

Falls ErSaFa nicht klappt ist natürlich auch heute noch, insbesondere bei gierigen Stellen, ein FV Verzicht gegen doppelte Spende möglich.

Wichtig ist hier, wo es passiert ist. In Bayern wäre das FV zum Beispiel bombensicher.

Ebenso generell beim Thema Vorsatz: Wie sieht es mit der Beschilderung vorher aus?

Link to post
Share on other sites
vor 7 Stunden schrieb SNBoris:

Warum sollte er denn 100 Mitarbeiter nach Hause schicken müssen, wenn nur einer (er) nicht fahren kann?

Müssen die seinen LKW alle per Hand beladen oder wie?

Ich habe alles so geschrieben, wie ich es in meinem Gedächtnis behalten habe. Kuriose Gerichtsurteile gibt es jede Menge.

Besonders, wenn keine Presse oder nur 1-2 Zuhörer zugegen sind. Alle waren sich einig, was soll da schon passieren ?

Gerne würde ich mal in den Akten bei den Gerichten nachsehen....aber das ist mir leider verwehrt.

Hin und wieder gehe ich immer noch gerne als Zuhörer zu den Verfahren bei den Amts- oder Landgerichten. Und nicht nur

einmal habe ich erfahren, dass das, was in der Presse steht, nur die halbe Wahrheit ist.

Link to post
Share on other sites
vor 19 Stunden schrieb Zöllner:

Kuriose Gerichtsurteile gibt es jede Menge. . .

. . . Alle waren sich einig, was soll da schon passieren ?

Aber kurios hat mit rechtswidrig nichts zu tun. Bei deiner geschilderten Verhandlung wird dir dein Gedächtnis einen Streich spielen.  

Innerhalb dieser 12 Monate würde ja das zugrunde liegende Urteil längst rechtskräftig. So ein Urteil zu widerrufen ist nicht möglich und es kann auch nicht abgeändert werden.  Beides gibt unsere StPO nicht her. Der Richter würde sich da am Rande der Rechtsbeugung bewegen.  Ausserdem kann ein weiterer Verstoß in dieser "Bewährungszeit" nicht überwacht oder nachgehalten werden werden und kommt u.U. diesem Richter nicht auf den Tisch. Der Betroffene könnte ja in einer anderen Stadt und damit auch anderen Amtsgerichts Bezirk "gerast" sein. 

 

Link to post
Share on other sites
Am 27.8.2023 um 10:39 schrieb rth:

@Bluey a)Auch Richter sind Menschen, b) meine Erfahrung ist sicher nicht allumfassende, aber die Fotos die ich bisher in den Anhörungsbogen gesehen habe waren schlicht schlecht. 

a) auch wenn sie nur Menschen sind, sind sie deshalb noch lange nicht korrupt oder nur auf was Schlechtes aus. Ich denke, daß Du Deine Unterstellung durch nichts belegen kannst.

b) ok. Dann stellt sich die Frage, wie viele Fotos auf ABs Du denn schon gesehen hast, um von "in der Regel ein sehr schlechtes Bild" sprechen zu können.

Link to post
Share on other sites
Am 27.8.2023 um 11:38 schrieb KlausK:

Die Bilder welche man sich online ansehen kann sind auch nicht gerade in HD.

Müssen sie auch nicht. Es reicht, wenn man den Fahrzeugführer erkennen kann.

Link to post
Share on other sites

@Bluey zu a) Ich habe nie geschrieben, gedacht oder andeuten wollen irgend ein Richter sei korrupt.
Aber wenn ein Beklagter darauf beharrt, ich war es nicht obwohl der Richter anderer Meinung ist, dann tut er ihm halt den kostenpflichtigen Gefallen.

Und zumindest im Strafrecht ist es üblich, dass ein frühzeitiges Geständnis deutlich strafmildernd ist.

zu b) Meine Kenntnis über Fotos auf Anhörungsbögen ist, zum Glück, bescheiden. In den Fällen, die ich persönlich in der Hand hatte, letztmalig 07/23, war die Qualität unterirdisch schlecht (Absender Polizei NRW).
Auch die in diesem Forum veröffentlichten Bilder sind von schlechter Qualität. Was auch von etlichen Mitschreibenden bemängelt wurde.

Eine persönliche Frage: Erhält die Polizei in irgendeiner Form Kenntnis über übersandte Anhörungsbögen? Oder kennst du auch nur die Papiere, die dich als Privatmann erreichen?

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Bluey:

Müssen sie auch nicht. Es reicht, wenn man den Fahrzeugführer erkennen kann.

Genau da ist das Problem. Warum wird bei der Online-Anhörung nicht das Foto in Originalqualität eingestellt? Wenn es das Original sein sollte, haben viele Verkehrsteilnehmer nichts zu befürchten.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb rth:

@Bluey zu a) Aber wenn ein Beklagter darauf beharrt, ich war es nicht obwohl der Richter anderer Meinung ist, dann tut er ihm halt den kostenpflichtigen Gefallen.

Und zumindest im Strafrecht ist es üblich, dass ein frühzeitiges Geständnis deutlich strafmildernd ist.

zu b) Meine Kenntnis über Fotos auf Anhörungsbögen ist, zum Glück, bescheiden. In den Fällen, die ich persönlich in der Hand hatte, letztmalig 07/23, war die Qualität unterirdisch schlecht (Absender Polizei NRW).
Auch die in diesem Forum veröffentlichten Bilder sind von schlechter Qualität. Was auch von etlichen Mitschreibenden bemängelt wurde.

Eine persönliche Frage: Erhält die Polizei in irgendeiner Form Kenntnis über übersandte Anhörungsbögen? Oder kennst du auch nur die Papiere, die dich als Privatmann erreichen?

zu a) ja, dann tut er ihm womöglich den Gefallen. Aber nicht, weil der Richter es partout darauf anlegt, schon mal gar nicht, um den Betroffenen noch einmal extra zahlen zu lassen, sondern weil es der Betroffene quasi so möchte.

BTW: wir sind hier aber nunmal nicht im Straf-, sondern im Owi-Recht.

zu b) die Qualität, die Du zugeschickt bekommst, ist Fotokopiequalität. Die ist - leider - sehr oft schlecht. Die Originalen sind meistens deutlich besser. Liegt wohl am Drucker und der möglichen (geringen) Auflösung.

zur persönlichen Frage: ich habe schon zig tausend Messungen selbst ausgewertet und kenne daher die Originalqualität. Was anschließend in welcher Form oder Qualität verschickt wird, ist Sache der Bußgeldstelle. Und deren Schreiben gehen nicht über meinen Tisch. Ich kenne aber auch die Papiere, die mich als Privatmann erreichen. Denn auch ich bin schon mal geblitzt worden. Mal war die Qualität (ausreichend) gut, mal so schlecht, daß man nur Schemen erkennen konnte. Aber selbst das hat einem bayrischen Richter gereicht.

Link to post
Share on other sites
vor 37 Minuten schrieb KlausK:

Genau da ist das Problem. Warum wird bei der Online-Anhörung nicht das Foto in Originalqualität eingestellt? Wenn es das Original sein sollte, haben viele Verkehrsteilnehmer nichts zu befürchten.

Ich kenne die Beweggründe der Bußgeldstellen nicht.

Link to post
Share on other sites
vor 40 Minuten schrieb KlausK:

Genau da ist das Problem. Warum wird bei der Online-Anhörung nicht das Foto in Originalqualität eingestellt? Wenn es das Original sein sollte, haben viele Verkehrsteilnehmer nichts zu befürchten.

Imho wird das eine Frage der Serverkapazität sein. Im Original hat das Bild wohl 13 - 14 MB, ich habe eben mal bei 2 nachgesehen, auf die ich online Zugriff hatte (beides Vitronic), die hatten 1,31 und 1,41 MB.

Link to post
Share on other sites

@bluey zu a) Zustimmung, du findest nur andere Worte für meine Meinung.

zu b) die schlechte Foto Qualität ist für mich Missachtung der Rechte der Betroffenen, auch bei Fotokopien. Bei Online Zugriff ist für mich eine Verschlechterung der Bildqualität eine  Unverschämtheit. Der Betroffene muss die Originale sehen können. 
Natürlich ein Problem der Bußgeldstelle, nicht der Polizei.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Am 25.8.2023 um 17:43 schrieb Unknown123:

....da genannter Blitzer eine Stunde her ist :D

HELP!!!!

@Unkown123: Hast Du wenigstens da die Messung verifiziert (Radiosender, Verkehrslage-Warnhinweise-Map, Meßörtlichkeit, Wendeaktion, etc.) ? Sonst liegt der Verdacht nur einer klassischen Reflexion durch grelles LED-Bremslicht auf Gegenspur mit Reflexionen an BAB-Bauteilen nahe, die viele VT ins Bockshorn jägt (jagen tut).

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
Am 25.8.2023 um 23:38 schrieb Sobbel:

Gerne - willst du es lieber mit einem großen oder lieber mit vielen kleinen Steinen.

Es ist immer dasselbe - auf die Schilder wird geschissen und hinterher wird gejammert wie rosa Wendy auf dem Ponyhof.

@sobbel: Hauptsache der Stein ist dabei, unter dem ich angeblich immer hervor krieche:P:lol:;). Und nicht daß Du hier einen Troll steinigst....

Es immer dasselbe, es gibt Cops die nehmen kleinkariert jedes Schild für bare Münze und dann wird gejammert, wenn auf einer BAB die Limitierung :130: (oder auch :120:) fällt und die Abzockstelle den :R130:-Tod erlitten hat:lol::P.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Hier sind doch immer wieder mal Leute aufgetaucht, wo der Blitz wem anderes galt, es eine Spiegelung war oder aus sonstigen Gründen nichts kam. Es gibt auch Behörden, die schaffen es nicht während der Verjährung den AHB zu schicken, hat mich vor vielen Jahren auch mal gerettet.

Link to post
Share on other sites

@KlausK was du schreibst ist alles richtig. Der TE hat am 26.08.23 erstmals geschrieben. Die Behörde hat noch bis zu  26.11.23 Zeit, die Anhörung des TE anzuordnen. Ob ihn das Schreiben erreicht ist unerheblich.

Der TE hat sich allerdings lange nicht mehr gemeldet.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...