Jump to content

31km/h zu schnell - nicht der Fahrer


Recommended Posts

Hallo, kurz und schmerzlos

- 31 km/h zu schnell außerorts

- Auto auf mich zugelassen, aber mein Lebensgefährte (wohnhaft im selbsen Haus) ist gefahren

- Zeugenbefragungsbogen bekommen (ich) mit schlechtem Bild (nur Kopf des Fahrers und der sehr verschwommen) plus Kennzeichenbild (scharf)

Ich dachte immer das Bild muss die gesamte Situation erfassen, dass man sieht dass da kein anderes Fzg. mit im Spiel war

Das Bild ist zwar sehr schlecht, wenn aber nur mein Lebensgefährte zur Auswahl steht, kann man sich schon einbilden dass er es war

Was sollten wir nun tun?

keinen Fahrer angeben (keine Erinnerung) oder ich gebe meinen LG an, der dann mit seiner RSV gegen das schlechte Bild vorgeht?

Gruß und Dank

Link to post
Share on other sites
vor 29 Minuten schrieb Hoffnungsvoll:

…Das Bild ist zwar sehr schlecht, wenn aber nur mein Lebensgefährte zur Auswahl steht, kann man sich schon einbilden dass er es war

Du hast mehrere Möglichkeiten, a) schreiben Bild ist undeutlich, bitte schärferen Abzug liefern, b) überhaupt nicht antworten. 
Dir dürfte ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, ich würde mich nicht darauf berufen. Sobald der Name deines Lebensgefährten fällt dürfte der Fall erledigt sein.  In der Regel kann man den Fahrer erkennen, wenn man seinen Namen kennt. 

Eure Chance ist gering.

Link to post
Share on other sites
vor 10 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:

Ich dachte immer das Bild muss die gesamte Situation erfassen, dass man sieht dass da kein anderes Fzg. mit im Spiel war

Um dagegen vorzugehen, muss doch erstmal ein Betroffener bekannt sein, der beschwert ist. 

Nicht in jedem Fall führt ein weiteres Fahrzeug im Bild zur Unverwertbarkeit der Messung - das ist nur sehr selten der Fall und wird üblicherweise schon vorher wegsortiert.

 

 

Link to post
Share on other sites

I.d.R. wird nur noch das Fahrerfoto in den Brief gedruckt, viele Behörden stellen das Gesamtfoto + Fahrerfoto + Kennzeichen noch online zur Verfügung. 

Infos dazu stehen dann unten im Schreiben (QR-Code usw.).

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Nicht in jedem Fall führt ein weiteres Fahrzeug im Bild zur Unverwertbarkeit der Messung - das ist nur sehr selten der Fall und wird üblicherweise schon vorher wegsortiert.

... ich habe nur diese zwei Bilder bekommen, auch in der Einsicht der Bilder der online Anhörung gibt es nur diese zwei Bilder. Das Bild das eine Radarstation macht zeigt doch viel mehr, das ganze Auto plus noch ein bißchen drumherum. Wieso bekomme ich da nur ein briefmarkengroßes unscharfes Bildchen zu sehen.

Vlt. habe ich den Glauben an gewisse Dinge verloren, aber mir scheint da irgendetwas nicht korrekt zu laufen

Link to post
Share on other sites
vor 55 Minuten schrieb Hoffnungsvoll:

... könnte ich so antworten: mein Auto steht mehreren Personen zur Verfügung. Um nicht eine dieser Personen ungerechtfertigterweise in den Fokus ihrer Ermittlungen zu rücken, bitte ich um Zusendung eines aussagekräftigeren Bildes

Kannst du problemlos tun. Du kannst auch gleich anregen dir ein kostenpflichtiges Fahrtenbuch aufzuerlegen. Bei +31 denkbar.

 

vor einer Stunde schrieb Hoffnungsvoll:

 

vor einer Stunde schrieb Hoffnungsvoll:

Vlt. habe ich den Glauben an gewisse Dinge verloren, aber mir scheint da irgendetwas nicht korrekt zu laufen

Warum? Wer noch im Auto saß geht dich nichts an, Datenschutz. Und ob auf dem Gesamtbild Unregelmäßigkeiten erkennbar sind sieht eh nur ein Fachmann.  Wenn du einen Rechtsanwalt/Gutachter beauftragen willst, nur zu. Dein gutes Recht.

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:

... könnte ich so antworten: mein Auto steht mehreren Personen zur Verfügung. Um nicht eine dieser Personen ungerechtfertigterweise in den Fokus ihrer Ermittlungen zu rücken, bitte ich um Zusendung eines aussagekräftigeren Bildes

So könntest du antworten. Ich würde das sachlicher und ohne Polemik machen. 

Würdest du tatsächlich so antworten, wäre dies allerdings völlig ohne Sinn und falsch. Denn du hast ja einen Zeugenbogen erhalten. Die Behörde sucht also noch den verantwortlichen Fahrer. Die will ja eben keine ungerechtfertigten Vorgänge schaffen. Du allein könntest mit deiner Auskunft dafür sorge tragen, dass eben keine unberechtigte Person in den Focus der Ermittlungen gerät. Wenn der Fahrer ermittelt ist, wird er wohl auch auf Wunsch ein anderes Foto erhalten.  Du bist zum jetzigen Zeitpunkt doch gar nicht beschwert und hast demzufolge gar kein Recht auf ein anderes Bild. 

Dein Lebensgefährte ist ja nicht mal Manns genug für sein Fehlverhalten die Verantwortung zu übernehmen, stattdessen bringt er dich in die Bredouille für ihn zu lügen. Und damit nicht genug. Alle Personen,  die du als mögliche Fahrer benennst, müssen für dich und deinen Lebensgefährten lügen.  Grosses Kino.

 

Link to post
Share on other sites

...bin gespannt, wie lange man dieses Kasperletheater mit Zeugenfragebogen, usw. so noch macht... es wäre ein Kinderspiel die Blitzerbilder einfach automatisiert mit den Datenbanken der Einwohnermeldeämter abzugleichen.

Oder man geht so weit und baut, wie in den Bussen, LKWs seit Jahrzehnten entsprechende Überwachungstechnik ein... Chip auf den Führerschein als Fahrerkarte und fertig... da könnte man sich unterm Strich sämtliche Blitzer sparen, wenn man an den Überwachungspunkten per Funk (vgl. aktuellste Tachographen-Version bei den LKWs) auf die Geschwindigkeitsdaten und im Falle eines Verstoßes auf die weiteren Daten des Fahrzeugs zugreift.

Oder noch einfacher, zentral per online-Zugang die Geschwindigkeitsdaten mit den per GPS in diesen "PKW-Tachographen" aufgezeichneten Fahrtrouten abgleichen... und jeden Monat gibts automatisiert an den Halter eine Rechnung mit Einzelverbindungsnachwe... ähm Verstoßliste inkl. Name des jeweiligen Fahrers, welcher ganz einfach anhand des gestecken Führerscheins festgestellt wird.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Man muß nicht alles haben oder umsetzen, was technisch möglich ist oder wäre. Ich glaube auch nicht, daß die Mehrheit unserer Bevölkerung chinesische Verhältnisse haben möchte. Wir reden hier NUR von Ordnungswidrigkeiten. Warum nur, frage ich mich immer wieder, verlangt man im Bereich des Straßenverkehrs drakonische Strafen, Überwachungsmaßnahmen etc., aber wenn es um die Überwachung öffentlicher Plätze zB mittels Videotechnik geht, gerade dort, wo (erhebliche) Straftaten verübt werden, dann protestieren viele und rufen nach Datenschutz etc. Das verstehe wer will.

  • Like 3
  • Thanks 2
Link to post
Share on other sites

... also, ich muss doch etwas weiter ausholen:

vor vielen Jahren wurde mein LG auf dem Motorrad geblitzt, er Fahrer und auch Halter.

Also bekam er Post (ich denke Anhörungsbogen) mit einem ähnlich schlechten Bild wie in aktuellem Fall.

Der hinzugezogene Anwalt meinte, er solle ihm den Anhörungsbogen zuschicken, er würde sich um alles weitere kümmern. Nach ein paar Wochen bekamen wir Post dass die Sache eingestellt wurde.

Wie der Anwalt damals vorgegangen ist und was er geschrieben hat wissen wir leider nicht. Aber der Fall war doch eigentlich klarer, da Fahrer und Halter identisch waren ... gemeinsam ist beiden Fällen das miserable Blitzerbild.

Wenn es schon damals möglich war, sich aus der Sache mit der Argumentation "schlechtes Bild" herauszumanövrieren, so müsste es in dem aktuellen Fall doch erst recht möglich sein

 

Link to post
Share on other sites

@Hoffnungsvoll was „Dein“ Rechtsanwalt treibt ist mir nicht bekannt. „Mein“ RA hat mir von jedem Vorgang/Schreiben bisher immer eine Kopie geschickt.

Der Ermittlungseifer der Behörde steigt mit der Übertretungsrate. +10 km/h uninteressant, +20 km/h na ja, + 31 km/h lohnt sich.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 13 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:

vor vielen Jahren wurde mein LG auf dem Motorrad geblitzt, er Fahrer und auch Halter.

Aber der Fall war doch eigentlich klarer,

Hat er denn vorne am Moped das Kennzeichen? Und wenn ja, ist er ohne Helm gefahren? 

Du vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Jetzt ist es eine ganz andere Situation. Im jetzigen Fall, der überhaupt nicht klarer ist,  darfst du weder die Unwahrheit sagen, noch darfst du dich auf ein Aussageverweigerungsrecht zurückziehen. In diesem Fall bist du als Zeugin der Wahrheit verpflichtet. 

 

vor 13 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:

sich aus der Sache mit der Argumentation "schlechtes Bild" herauszumanövrieren, 

Ich denk ihr wisst nicht wie der Anwalt argumentiert hat? RTH hat es schon gesagt, üblicherweise erhält der Mandant von jedem RA Schreiben eine Kopie.

 

Und in dem Moment, wo du das hier sagst:

vor 22 Stunden schrieb Hoffnungsvoll:

 aber mir scheint da irgendetwas nicht korrekt zu laufen

 suchst du den Fehler in der Behörde. Den Fehler aber hat dein LG begangen und niemand sonst. 

Link to post
Share on other sites

Ich würde trotz allem einen netten Brief an die Behörde schreiben (oder online abwickeln) und um ein schärferes Bild bitten, da mit dieser Kopie nicht viel anzufangen ist, ersatzweise auch in den Behördenräumen. Damit ist zumindest schon mal der Wille zur Aufklärung da. Alles weitere sieht man dann. Den Ermittlungsdruck und die Auslastung (Überlastung) der Behörde kennt hier niemand. 

Der LG sollte in nächster Zeit nicht einfach mal die Tür öffnen, wenn er sich in Deiner Wohnung aufhält...

Link to post
Share on other sites
vor 3 Minuten schrieb KlausK:

…Der LG sollte in nächster Zeit nicht einfach mal die Tür öffnen, wenn er sich in Deiner Wohnung aufhält...

Der LG wohnt im im selben Haus. Auch den Nachbarn dürfte er bekannt sein.

Link to post
Share on other sites
vor 16 Stunden schrieb Bluey:

Warum nur, frage ich mich immer wieder, verlangt man im Bereich des Straßenverkehrs drakonische Strafen, Überwachungsmaßnahmen etc., aber wenn es um die Überwachung öffentlicher Plätze zB mittels Videotechnik geht, gerade dort, wo (erhebliche) Straftaten verübt werden, dann protestieren viele und rufen nach Datenschutz etc. Das verstehe wer will.

Das ist doch ganz einfach: Die Verfolgung dieser Straftaten KOSTET Geld, die Verfolgung von OWis und Straftaten im Verkehr BRINGT Geld.

Grüße

Wolle

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites
vor 23 Stunden schrieb wolle63:

Du hast wohl zu viel George Orwell gelesen? :whistle:
...

...nö, aber technisch ist es, wie auch @rthbestätigt hat problemlos machbar... und -was den meisten in diesem Land scheinbar unbekannt ist- bei den Bussen & LKWs wird das schon umgesetzt... die neuestes Tachographenversion schreibt neben allen möglichen weiteren Daten, wie Geschwindigkeiten, Lenkzeiten, Beschleunigungswerte, Fahrerdaten usw. inzwischen auch die GPS-Positionen und damit die Fahrtroute mit und das Auslesen ist von einem neben der Straße stehenden Fahrzeug (Polizei, BAG bzw. BALM) aus möglich.

Aber mit den Berufskraftfahrern kann man das ja machen, da ist Datenschutz vollkommen egal, weil das ist nur eine kleine Minderheit... -viele davon auch Ausländer, die sich nicht mal vernünftig artikulieren können-, von der man seit Jahren schon gewöhnt ist, dass die nicht auf die Barrikaden gehen, sondern schön brav die Fresse halten und jede Kröte schlucken, die man ihnen hinhält. (unterirdische Löhne, miese Arbeitsbedingungen, Totalüberwachung, Kontrollen in denen jeder Beamte die Fahrer mit seinen Privattheorien z.B. zum Thema LaSi abzockt,...).

Von George Orwell waren das Vorraussagen, Prophezeiungen, Science Fiction mit dem damals keiner was anfangen konnte... aber aufwachen, inzwischen sind wir so weit... bei der Technik gibts keine Grenzen mehr, alles ist möglich... und ala Salamitaktik wird das scheibchenweise hinter unserem Rücken auch eingeführt - die in den Neufahrzeugen vorgeschrieben verbauten virtuellen SIM-Karten... getarnt als "ach wir sind doch so um eure Sicherheit bemüht... ala E-Call" sind z.B. ein weiterer Schritt... Geschwindigkeitsüberwachung ausm HomeOffice aus, online vom Fahrzeug die GPS-Position, dazu vielleicht von der ach so tollen Verkehrszeichenerkennung die aktuell zulässige HG und die gefahrene Geschwindigkeit... fertig ist der Bußgeldbescheid.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb wolle63:

Es gibt ja sogar Leute, die sich freiwillig so eine "Wanze" ins Auto bauen. Nennt sich "Telematik-Box" und bringt, wenn man ganz brav fährt, ein paar Prozentpunkte bei der Versicherung.....

@wolle63 wer sein Kaufverhalten für lächerlich geringe „Belohnung“  wie Paypal offenlegt ist doch mit einer Telematik—Box gut bedient.

Link to post
Share on other sites
Am 16.8.2023 um 14:09 schrieb wolle63:

Das ist doch ganz einfach: Die Verfolgung dieser Straftaten KOSTET Geld, die Verfolgung von OWis und Straftaten im Verkehr BRINGT Geld.

Grüße

Wolle

Würde ich vllt zustimmen, wenn man es aus der Sicht des Staates sähe. Ich meine aber eben nicht genau diesen, sondern die Bevölkerung. Und die kostet es direkt rein gar nichts. Trotzdem maulen sie rum, wenn es um genau diese Thematik geht bzw. fordern entsprechende Strafen bei OWien.

Link to post
Share on other sites

 

Am 15.8.2023 um 17:57 schrieb Aka:

Oder noch einfacher, zentral per online-Zugang die Geschwindigkeitsdaten mit den per GPS in diesen "PKW-Tachographen" aufgezeichneten Fahrtrouten abgleichen... und jeden Monat gibts automatisiert an den Halter eine Rechnung mit Einzelverbindungsnachwe... ähm Verstoßliste inkl. Name des jeweiligen Fahrers, welcher ganz einfach anhand des gestecken Führerscheins festgestellt wird.

GPS-Daten sind nicht fälschungssicher (Stichwort "GPS spoofing") , damit ist dieses Gedankenspiel von vorne herein schon zum Scheitern verurteilt. Grundsätzlich gibt es bei GPS keine garantierte maximale Abweichung von Position oder Geschwindigkeit, auch wenn die meiste Zeit die GPS-Signale schon recht genau sind. 

Für so einen Witz würde die PTB keine Zulassung erteilen, die ist aber notwendig, wenn der Staat Geschwindigkeitsübertretungen ahnden will.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 21 Minuten schrieb andi:

…Für so einen Witz würde die PTB keine Zulassung erteilen, die ist aber notwendig, wenn der Staat Geschwindigkeitsübertretungen ahnden will.

Warum so kompliziert? Daten aus der Karte des Navigationsgerätes und der Kamera an den Speedlimiter leiten, fertig. Die Karre fährt nicht mehr schneller als erlaubt. Die notwendige Technik ist längst vorhanden. Überwachung überflüssig.

(Hoch leben Oldtimer!)

Link to post
Share on other sites
vor 49 Minuten schrieb wolle63:

Die Daten aus der Karte des Navis?! Ja nee, is klar!

Nimm mal TomTom; A2 zwischen Magdeburg Zentrum und Rothensee. 2km vor der Abfahrt Rothensee zeigt dat Dingen :80: an.

Ja und? Hauptsache du bist — irrtümlich — nicht zu schnell. 
Ich möchte nur darauf hinweisen, was technisch bereits heute möglich ist, nicht was ich mir wünsche. Google Map z.B. ist sicher aktueller.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb andi:

 

GPS-Daten sind nicht fälschungssicher (Stichwort "GPS spoofing") , damit ist dieses Gedankenspiel von vorne herein schon zum Scheitern verurteilt. Grundsätzlich gibt es bei GPS keine garantierte maximale Abweichung von Position oder Geschwindigkeit, auch wenn die meiste Zeit die GPS-Signale schon recht genau sind. 

Für so einen Witz würde die PTB keine Zulassung erteilen, die ist aber notwendig, wenn der Staat Geschwindigkeitsübertretungen ahnden will.

...die GPS Daten werden doch garnicht zur Geschwindigkeitsermittlung benötigt... da reicht eine Genauigkeit von +/- mehrere Meter um die Fahrtroute festzustellen / um festzustellen auf welcher Straße das Fahrzeug unterwegs ist /war.
Zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit nimmt man einfach das Geschwindigkeitssignal des Fahrzeugs... das wird ganz einfach wie bei LKWs & Bussen geeicht und verplombt, das wars.
Bei einem LKW kannste über die Daten ausm Tachographen meter- und sekundengenau die jeweilig gefahrene Geschwindigkeit feststellen... ergo mußte nur noch wissen wo das Fahrzeug zum entsprechenden Zeitpunkt unterwegs war um festzustellen welche Höchstgeschwindigkeit an der Stelle erlaubt war.

Ggf. -optional- könnte man für eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung ganz einfach noch die Daten das Wegsteckenzählers zwischen 2 oder mehreren GPS-Positionen abgleichen.

Hier einmal exemplarisch eine Seite (anonymisiert) aus so einer Log-Datei, die ich aus dan aufgezeichenten Daten eines Tachographen rausgezogen hab... da hatte ein Autofahrer, der dem LKW aus einer Seitenstraße die Vorfahrt genommen hatte behauptet hat der LKW wäre zu schnell unterwegs gewesen - daher hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Tachographendaten angefordert... ich hab dann mal geguckt, was man da so sieht und wie das wohl ausgehen wird... zum Glück, der LKW war nicht erheblich zu schnell, sondern bereitws mehrere hundert Meter vor dem Crash mit unter 70km/h unterwegs... der Crash müßte nach meinen Erkenntnissen der Stillstand von 13:01 bis 13:03 gewesen sein... da der LKW anschließend scheinbar mit minderen Geschwindigkeiten, wie man im Log sieht zur Seite rangiert wurde.

46173803jv.jpg

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

...brauch man doch nur die Daten der Anzeigen in Echtzeit in die Überwachung mit einbeziehen... es werden ganz einfach die von den Fahrzeugen übers Mobilfunknetz ausgelesenen Geschwindigkeiten mit dem aktuell angezeigen Wert abgeglichen und Bingo.

Und zur Plausibilitätprüfung, für Nachweiszwecke holt man sich vom Fahrzeug noch die GPS-Daten, damit keiner sagen kann sein Fahrzeug wäre nicht dort unterwegs gewesen.

Link to post
Share on other sites

...E-Call ist seit März 2018 bei Neufahrzeugen verpflichtend verbaut... da kannste dir ausrechnen, wie lange es noch dauert bis ne virtual SIM und damit eine Online-Verbindung in einem Großteil der Fahrzeuge drin ist.

Außerdem, bei den LKWs & Bussen brauchts die Online-Verbindung nicht einmal... haben die Tachographen neuester Version jetzt sogar eigene Antennen bekommen, so dass jeder Überwachungsbeamte mitm Laptop am Straßenrand stehend die Daten auslesen kann... das ginge z.B. auch mit einer stationären Antenne an diesen Schilderbrücken mit den variablen Geschwindigkleitsanzeigen.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb Aka:

... es werden ganz einfach die von den Fahrzeugen übers Mobilfunknetz ausgelesenen Geschwindigkeiten mit dem aktuell angezeigen Wert abgeglichen und Bingo.

Wenn das irgendwann mal so weit sein sollte, dann schalte ich mein Handy unterwegs aus und kaufe mir ein mobiles Navi. :ph34t:

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

...und was bringt dir das? Moderne Fahrzeuge haben spätestens seit 2018 ne fest in der Fahrzeuelektronik verbaute SIM... nennt sich virtual SIM, weil da nicht wie bei den Handys ne Karte reingesteckt wird, die man auch rausnehmen könnte, sondern die Zugangsdaten zum Mobilfunknetz sind auf einem fest verbauten Speicherbaustein hinterlegt... ergo dein Auto ist permanent online im Mobilfunknetz... und du als Eigentümer/ Besitzer/ Nutzer kannst weder wirksam unterbinden noch überprüfen, welche Daten da so spielend einfach raus gehen.

Wenn du einmal nen kleinen Vorgeschmack haben willst... kannste z.B. mal so nen billigen Bluetooth oder W-Lan Adapter in die OBD2-Dose stecken... da kannste mit einer billigen Handy-App alle möglichen Fahrzeugdaten abrufen... da siehste was fahrzeugseitig so alles bereitsteht und damit auch problemlos über ein online-Interface rausgeholt werden kann.

Bei den Baumaschinen nutzen das die meisten Hersteller schon seit Jahren... da guckt der Monteur übers Internet was der jeweiligen Maschine fehlt und fährt anhand der GPS-Position zur Maschine... brauchste als AG nicht einmal mehr sagen an welcher Adresse die Maschine steht.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb wolle63:

Wenn das irgendwann mal so weit sein sollte, dann schalte ich mein Handy unterwegs aus und kaufe mir ein mobiles Navi. :ph34t:

Oh, ein Cleverle, wenn du die eSim ausbaust, blockierst oder sie einfach defekt ist lässt sich der Motor nicht mehr starten. 
Technisch ist das alles bereits heute möglich, nur bisher wird es nicht genutzt. Ich würde auch alles tun um zu vermeiden so ein Auto zu kaufen.

Link to post
Share on other sites

Mein Auto (EZ 2019) hat diesen ganzen Quatsch noch nicht!

Der Stichtag 2019 gilt für neu homologierte Fahrzeuge, nicht für die Erstzulassung. :P

Bei meinem "Zweitfahrzeug" würde die Deaktivierung der SIM-Karte exakt überhaupt nix bewirken, außer dass die Online-Dienste des Navi und der eCall nicht mehr funktionieren würden.

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites
Am 18.8.2023 um 13:16 schrieb Aka:

...die GPS Daten werden doch garnicht zur Geschwindigkeitsermittlung benötigt... da reicht eine Genauigkeit von +/- mehrere Meter um die Fahrtroute festzustellen / um festzustellen auf welcher Straße das Fahrzeug unterwegs ist /war.
Zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit nimmt man einfach das Geschwindigkeitssignal des Fahrzeugs... das wird ganz einfach wie bei LKWs & Bussen geeicht und verplombt, das wars.
Bei einem LKW kannste über die Daten ausm Tachographen meter- und sekundengenau die jeweilig gefahrene Geschwindigkeit feststellen... ergo mußte nur noch wissen wo das Fahrzeug zum entsprechenden Zeitpunkt unterwegs war um festzustellen welche Höchstgeschwindigkeit an der Stelle erlaubt war.

Ggf. -optional- könnte man für eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung ganz einfach noch die Daten das Wegsteckenzählers zwischen 2 oder mehreren GPS-Positionen abgleichen.

Ok, dann haben wir eine geeichte Geschwindigkeit (mit lustigen Folgekosten für den Autofahrer für die Eichung alle 2 Jahre). Trotzdem kann nun die GPS-Position immer noch gestört oder verfälscht werden, unabsichtlich oder absichtlich. Du fährst also 100 und das GPS sieht dich durch die in 10 m parallel verlaufende 30er-Zone fahren, das wäre dann kein unrealistisches Ergebnis. 

Schon lange nutzen übliche GPS-Empfänger (auch im Smartphone) nicht nur das amerikanische Navstar, sondern auch das russische Glonass, das chinesische Beidou, neuere auch das europäische Galileo. 3 von den 4 Systemen stehen nicht unter unserer Kontrolle. 

Was ich sagen will, mit der aktuellen Hardware, die in den PKWs verbaut ist, reicht es nicht, mal eben die Software ändern, damit das Auto den Fahrzeugführer bei der Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher! überführt. Das müsste dann schon gezielt bei der Neuentwicklung einfließen und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

 

Jetzt kommt bei den Neufahrzeugen erst mal ISA, selbst hier konnte man sich in der EU nicht dazu durchringen, dass das Auto dich unwiderruflich ausbremst wenn es denkt man wäre zu schnell. Ebenso ist es abschaltbar. 

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb andi:

Ok, dann haben wir eine geeichte Geschwindigkeit (mit lustigen Folgekosten für den Autofahrer für die Eichung alle 2 Jahre)….

Warum eichen? Fahrzeug wird automatisch auf zulässige Geschwindigkeit eingebremst. 

Link to post
Share on other sites

Dazu muss das Gerät welches die aktuelle Geschwindigkeit misst sowie das Gerät welches die erlaubte "ermittelt" fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, garantiert ein Autoleben lang oder regelmäßig zur Kontrolle. Hier handeltes sich dann ja nicht mehr um Assistenzsysteme sondern geht in die Richtung automatisiertes fahren. 

Link to post
Share on other sites
vor 11 Stunden schrieb andi:

 und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

 

vor einer Stunde schrieb KlausK:

Dazu muss das Gerät . . . .   fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, 

Ist alles nicht erforderlich. Die PTB legt nur den Rahmen fest für Eichung bei amtlichen Messungen die zu Sanktionen führen.  Wenn das Fahrzeug den Fahrer einbremst ist das nicht der Fall. Meine vier Ringe bremsen mich mit VZ Erkennung und Abstandsradartempomatgedöns schon lange ein.  Und warum sollte das fehlerfrei sein? der Fahrer sitzt ja immer noch hinter dem grossen schwarzen Kreis und muss dann eingreifen. Er kann das Auto manuell bremsen oder auch beschleunigen. 

  • Confused 1
Link to post
Share on other sites
vor 6 Stunden schrieb KlausK:

Dazu muss das Gerät welches die aktuelle Geschwindigkeit misst sowie das Gerät welches die erlaubte "ermittelt" fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, garantiert ein Autoleben lang oder regelmäßig zur Kontrolle. Hier handeltes sich dann ja nicht mehr um Assistenzsysteme sondern geht in die Richtung automatisiertes fahren. 

Nein! Die bereits heute angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an den Speedlimiter übermittelt. Fertig. 

Link to post
Share on other sites
vor 18 Minuten schrieb rth:

Nein! Die bereits heute angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an den Speedlimiter übermittelt. Fertig. 

Idealerweise derart, dass der Fahrer die Limitierung nicht "überstimmen" kann.

Das dürfte dann spätestens beim unvermittelten Auftauchen eines Gängelungsschildes die Zahl der brenzligen Überholvorgänge deutlich erhöhen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 59 Minuten schrieb Diplomat:

…Das dürfte dann spätestens beim unvermittelten Auftauchen eines Gängelungsschildes die Zahl der brenzligen Überholvorgänge deutlich erhöhen.

Den Hinweis verstehe ich nicht. 
Auf Landstraßen gilt eh Max. 100, auf BAB überholt man bei „Bedarf“ mit + 0,5 km/h, wie bereits heute einige LKW.

Und einige manipulieren ihren Limiter wie heute bereits einige LKW—, Moped— und E—Bikefahrer.

Link to post
Share on other sites
vor 8 Stunden schrieb Sobbel:
vor 19 Stunden schrieb andi:

 und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

 

vor 9 Stunden schrieb KlausK:

Dazu muss das Gerät . . . .   fehlerfrei in engen Toleranzgrenzen funktionieren, 

Ist alles nicht erforderlich. Die PTB legt nur den Rahmen fest für Eichung bei amtlichen Messungen die zu Sanktionen führen.  Wenn das Fahrzeug den Fahrer einbremst ist das nicht der Fall. Meine vier Ringe bremsen mich mit VZ Erkennung und Abstandsradartempomatgedöns schon lange ein.  Und warum sollte das fehlerfrei sein? der Fahrer sitzt ja immer noch hinter dem grossen schwarzen Kreis und muss dann eingreifen. Er kann das Auto manuell bremsen oder auch beschleunigen. 

Bitte genau lesen, es ging in dem Absatz nicht um die Einbremsung des Fahrers:

vor 19 Stunden schrieb andi:

Was ich sagen will, mit der aktuellen Hardware, die in den PKWs verbaut ist, reicht es nicht, mal eben die Software ändern, damit das Auto den Fahrzeugführer bei der Geschwindigkeitsübertretung rechtssicher! überführt. Das müsste dann schon gezielt bei der Neuentwicklung einfließen und alle PTB-Anforderungen erfüllen. 

 

Link to post
Share on other sites
vor 20 Stunden schrieb andi:

Ok, dann haben wir eine geeichte Geschwindigkeit (mit lustigen Folgekosten für den Autofahrer für die Eichung alle 2 Jahre). Trotzdem kann nun die GPS-Position immer noch gestört oder verfälscht werden, unabsichtlich oder absichtlich. Du fährst also 100 und das GPS sieht dich durch die in 10 m parallel verlaufende 30er-Zone fahren, das wäre dann kein unrealistisches Ergebnis. 

...

...Du konstruierst Situationen, die deutschlandweit auf wohl weit unter 1% des Streckennetzes zutreffen mögen... und verstrickst dich, wenn du durch solche Kleinlichkeiten all die heute aktuelle mögliche Technik wegargumentieren willst.

Die Technik ist da, die auftretenden möglichen Probleme, die eher spekulativer Natur sind kann man ganz leicht über gesetzliche Reglungen -ich sag mal nur, der österreichische Polizist hat sogar ein "geeichtes" Auge und kann Geschwindigkeite rechtssicher schätzen... weil es die Politik dort so will- oder auch technisch über z.B. automatisch im Hintergrund ablaufende Plausibiliätsprüfungen beherrschen... letztendlich fehlt allein der polititsche Wille Geschwindigkeitsmessungen zu erleichtern und Einspruchmöglichkeiten zu unterbinden / abzuschaffen.

Da macht selbst die PTB nichts dagegen, wenn morgen im Bundestag beschlossen würde, dass nur als Beispiel das nicht geeichte, nicht fälschungssichere Geschwindigkeitssignal eines PKWs, vielleicht in Verbindung mit ein paar km/h oder % Toleranz ausreicht um einen Geschwindigkeitsverstoß zu ahnden.

Oder noch ein Beispiel um auf das Kasperletheater mit Ersatzfahrer, Verjährung und als Strafe Fahrtenbuch, das ja keine Strafe ist / sein soll,... usw. einzugehen... wenn man wollte, politisch wollte wärs wohl ein Kinderspiel ein Gesetz zu machen, dass der Halter eines Fahrzeugs die Pflicht hat für jeden gefahrenen Kilometer den jeweiligen Fahrer angeben zu können und kann er das z.B. im Falle einer anlaßbezogenen Nachfrage durch Ermittlungsbehörden nicht, dann erhält der Halter ein sog. Ersatz-Bußgeld in der Höhe des mit seinem Fahrzeug begangenen Verstoßes.

Guck nach -wieder Österreich- mit ihrer Ersatzmaut... eigentlich ein ganz kleveres, die Justiz entlastendes Instrument... du fährst hier ohne Maut zu bezahlen, wir haben dich erwischt, damit bleibste stehen, Bußgeld, Strafe wollen wir keine von dir ab, dafür zahlste 120,-€ Ersatzmaut -Widerspruchmöglichkeiten, etc. gibts dagegen natürlich nicht... is ja keine Strafe- und wenn nicht bleibt die Karre stehen, bis wir das vor Gericht ausgekartet haben... quasi bis zum St. Nimmerleinstag.

Link to post
Share on other sites

@Aka, warum so kompliziert? GPS, Daten der Karte und der Bordkamera verknüpfen, der Limiter regelt automatisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. Wer schneller fährt — und erwischt wird — muss sein Auto zwecks Prüfung einem Sachverständigen vorführen. 
Technik ist vorhanden, aber anwenden will es zurzeit niemand der gewählt werden will.

Dein Hinweis auf Österreich ist ja berechtigt, einführen will es in Deutschland nach meiner Kenntnis niemand.

Link to post
Share on other sites

...geht ja auch nicht darum irgendetwas -aus Österreich, oder sonst wo- einzuführen... den Sinn der Aktion hier sehe ich einzig und allein darin aufzuzeigen was technisch möglich wäre, wenn man wollte... was sich da heimlich im Hinterkämmerchen / hinterm Armaturenbrett unbemerkt vom Bürger entwickelt hat und wie diese Technik inzwischen das Menschliche überholt hat und die kleinsten menschlichen Unzulänglichkeiten ggf. auch bis auf den kleinsten Verstoß ausgenutzt / geahndet werden könnte - wenn man denn wollte.

Und auch, wie die große Minderheit der Berufskraftfahrer auf den Straßen schon in die Mangel genommen wird... würde man das mit dem normalen Bürger machen, das gäbe längst Aufstände... bzw. traut sich das mit dem Damoklesschwert "Wahlurne" überm Kopf keiner.

Auch wird es mit Sicherheit nicht gewünscht sein den Verkehr automatisch auf das ausgeschilderte Maß einzubremsen... wenn man sich das hier in D so mit neutralem Auge so ansieht, dann erkennt man, dass schon ein sehr großer Teil der Geschwindigkeitsbeschränkungen aus allen möglichen Gründen, aber nicht aus Gründen der Sicherheit aufgestellt ist.
Sieht man z.B. ja auch mit einem allgemeinen Tempolimit... mind. 75% der Fahrer würde das wohl nicht tangieren, aber eine kleine Minderheit der oberen 10.000 mit guten Kontakten zur Politik -die auch mit entsprechenden Raserkarren ausgestattet ist- will das nicht, weil man will ja mit Vmax. am kleinen Bürger in seinem Skoda vorbeirauschen.

1% Regelung ist doch genau auch so ein Thema... eigentlich müßten die Grünen Sturm laufen das abzuschaffen - muß man sich einmal überlegen Dienst-/Firmenwagen meist Mittel- eher Oberklasse wird mit 1% des Listenpreises versteuert (das sind die Kosten die der Mitarbeiter zu tragen hat und ansonsten alles inklu. hat -trägt die Firma-... für das Geld kannste als Privatmann nicht einmal annähernd so ein Auto kaufen / finanzieren / leasen) und dazu gibts obendrein eine Sprit-Flatrate... ist doch kein Wunder, dass diese Karren mit Vmax. -egal was er säuft- über die Bahn brettern.

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Aka:

...und dazu gibts obendrein eine Sprit-Flatrate... ist doch kein Wunder, dass diese Karren mit Vmax. -egal was er säuft- über die Bahn brettern.

Da kann ich dir nur zustimmen.

Link to post
Share on other sites
Am 20.8.2023 um 19:03 schrieb rth:

@Aka, warum so kompliziert? GPS, Daten der Karte und der Bordkamera verknüpfen, der Limiter regelt automatisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. Wer schneller fährt — und erwischt wird — muss sein Auto zwecks Prüfung einem Sachverständigen vorführen. 
Technik ist vorhanden, aber anwenden will es zurzeit niemand der gewählt werden will.

Dein Hinweis auf Österreich ist ja berechtigt, einführen will es in Deutschland nach meiner Kenntnis niemand.

Bist Du schon mal ein Fahrzeug mit intelligentem Tempomat gefahren? Da werden von der Kamera Schilder übersehen, abgeklebte nicht als ungültig erkannt, dafür diese kleinen Aufkleber an LKW und KOM als Schild wahrgenommen. Wenn die VBA mal wieder nicht zwischen Tag- und Nachtmodus wechselt, wird die Anzeige ebenfalls nicht erkannt. Ich würde gerne längere Strecken mit dem intelligenten Tempomaten fahren, aber es macht nicht wirklich Spaß. Also doch das Tempo von Hand und das ACC machen lassen.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb KlausK:

Bist Du schon mal ein Fahrzeug mit intelligentem Tempomat gefahren? 

Nein!

Aber ich habe in meinem Auto noch nicht festgestellt, dass die angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzungen falsch waren. Möglicherweise eine Frage der eingesetzten Technik. 
Wenn z.Z. die Automatik meine Geschwindigkeit begrenzen will würde ich nach dem „Ausschalter“ suchen.
Einen neuen Volvo kaufe ich auch nicht.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...