crashroxer 0 Posted March 24, 2019 Report Share Posted March 24, 2019 Hallo, ich bin vor wenigen Tagen an einer Ampel über rot gefahren! Ich habe sie durch den starken Regen einfach nicht gesehen. Und klaro, hier hat es dann geblitzt. Ich glaube es war sogar 2x. Bin mir aber nicht mehr sicher, weil ich geschockt war. In dem Moment, habe ich natürlich eine Vollbremsung gemacht und weil es Nachts war und es kaum Verkehr gab, bin ohne jemanden zu gefährden wieder ein Stück zurück und habe auf die grüne Ampel gewartet. Nun wird mir vorgeworfen das ich das Rotlicht missachtet habe und die Phase länger als 1 Sekunde andauerte. Soll ich nun in dem "Freitext" aufführen was ich euch hier geschrieben habe? Also das ich sofort wieder zurück gefahren bin und dann auf die grüne Anzeige gewartet habe? Und erst dann die Kreuzung übequert habe? Oder ist das zurückfahren ebenso verboten??? Danke im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 24, 2019 Report Share Posted March 24, 2019 Hallo crashroxer, herzlich willkommen im Radarforum. Bei Starkregen "Rote Ampel" übersehen ist - für mich - keine überzeugende Entschuldigung. Egal wie schnell du warst, für diese spezielle Situation warst du zu schnell.Das du zurück gefahren bist kannst du schreiben, ich fürchte es nützt dir nichts. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 25, 2019 Report Share Posted March 25, 2019 Durch das Zurückfahren zeigst du Reue. Ähnlich wie, wenn der eigene Nachwuchs mal etwas im Supermarkt einsteckt und es zurück bringen muss und sich entschuldigen muss. Der Bankräuber kann auch am nåchsten Morgen merken, dass das ein blödes Ding war und die Beute zurück bringen. Jedoch bist du bei Rot rüber (über die Haltelinie - nicht über die Kreuzung). Aber Rot heißt, dass du vor der Haltelinie halten musst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Erklärung zur Amnestie führt. Aber dein Verhalten zeigt auch, dass eine Erhöhung der Buße nicht notwendig scheint. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 25, 2019 Report Share Posted March 25, 2019 Durch das Zurückfahren zeigst du Reue.Ob man das als Reue bewerten kann, sei mal dahingestellt. Da die Bußgeldstelle diese Reue nicht sehen kann, spielt das allerdings sowieso keine Rolle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Erklärung zur Amnestie führt.Sicher nicht. Möglicherweise aber zu zusätzlichen Problemen. Deshalb wäre es wohl eher keine gute Idee, dasIch habe sie durch den starken Regen einfach nicht gesehen.der Bußgeldstelle mitzuteilen. Aber dein Verhalten zeigt auch, dass eine Erhöhung der Buße nicht notwendig scheint.Ich wüßte nicht, auf welcher Grundlage eine Erhöhung in Frage kommen könnte. Gefährdung wird ihm offenbar nicht vorgeworfen, eine Sachbeschädigung hat es wohl auch nicht gegeben. Also hat er mit mehr als einer Sekunde Rotlicht schon die höchste Gewinnstufe erreicht. chrasroxer: hast Du einen Anhörungs- oder einen Zeugenfragenbogen bekommen? Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 25, 2019 Author Report Share Posted March 25, 2019 Ja, der Zeugenbogen ist da. Und es ist aber zu empfehlen dort aufzuführen das ich wieder zurück gefahren bin, als ich gemerkt habe das ich das rotlicht missachtet habe? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 25, 2019 Report Share Posted March 25, 2019 Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted March 25, 2019 Report Share Posted March 25, 2019 Ja, der Zeugenbogen ist da. Und es ist aber zu empfehlen dort aufzuführen das ich wieder zurück gefahren bin, als ich gemerkt habe das ich das rotlicht missachtet habe? Das ganze kostet wohl 200 Euro und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (den man ggf. entsprechend in die Urlaubszeit legen kann)Die Frage nach dem Zeugenfragebogen beinhaltet, dass die Fahrereigenschaft vielleicht (!) bestritten werden kann. Bei einem entsprechend guten Foto (war eines dabei ?) keine gute Idee. Ob die Angabe, sofort seinen Irrtum bemerkt zu haben, bei der Bußgeldstelle Auswirkung haben wird - ich weiß es nicht. (QTreiberin kam mir zuvor, ist aber die Fachfrau !) Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 25, 2019 Report Share Posted March 25, 2019 Zurückfahren beinhaltet für mich eher noch das zweimalige queren des geschützten Bereiches (Fußgängerfurt) bei Rotlicht. Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 25, 2019 Author Report Share Posted March 25, 2019 Ok, und was sollte ich dann in dieses Feld des Zeugenfragebogens reinschreiben? Wenigstens das ich die Kreuzung nicht überquert habe bis dann grün war? Oder lieber gleich leer lassen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Vielleicht mal meine Frage beantworten? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 @Qtreiberin, meine Glaskugel sagt, der TE ist Fahrer und Halter, er hat einen Anhörungsbogen erhalten und das Foto ist trotz Starkregen glasklar, er kann und will nicht in Abrede stellen das er gefahren ist.Warum soll er Fragen von Leuten beantworten, die ihm helfen wollen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Meine Glaskugel sagt ähnliches, aber manchmal irren sie sich auch... Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Ok, und was sollte ich dann in dieses Feld des Zeugenfragebogens reinschreiben? Wenigstens das ich die Kreuzung nicht überquert habe bis dann grün war? Oder lieber gleich leer lassen? Er schrieb "Zeugenfragebogen" - fragt sich, ob er die Überschrift auch richtig gelesen hat. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Er schrieb "Zeugenfragebogen" - fragt sich, ob er die Überschrift auch richtig gelesen hat.Dies Frage kann nur der TE beantworten, und der meldet sich im Moment nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Smartie Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass der TE erwähnt hätte, wenn es irgendwie infrage kommen würde, dass angezweifelt werden könnte, ob er gefahren ist oder nicht. Ich gehe daher mal von einem Anhörungsbogen aus. Klarheit bringt die Annahme natürlich nicht Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 26, 2019 Author Report Share Posted March 26, 2019 Sorry, aber ich bin leider nicht ständig online! :x Es ist ein Zeugenfragebogen. Ich bin NICHT mit meinem Pkw gefahren. Es war der PKW einer anderen Person - die zu dem Zeitpunkt sogar als Beifahrerin nebenan saß. Und dieses schreiben hat nun eben diese Person erhalten. Ich dachte nur, wenn man NICHTS in das Feld schreibt, ist es ja im Prinzip eine Art Geständnis, oder? Aber ich bin (wie schon erwähnt) NICHT über die Kreuzung gefahren und habe gewartet. Erst DANN als es grün war fuhr ich weiter. Und ich dachte das sollte man erwähnen. Zumindest sagt das "bei-rot-über-die-Ampel.de": " Gibt es Fälle, in denen trotz des Fahrens über eine rote Ampel kein Rotlichtverstoß vorliegt?Es gibt Grenzfälle, in denen das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes teilweise umstritten ist.Überfahren einer roten Ampel bei noch rechtzeitigem Anhalten vor der eigentlichen KreuzungFährt der Fahrzeugführer beispielsweise bei Rot über eine Ampel, hält er aber noch vor der eigentlichen Kreuzung an, so kann ihm nur ein Vorwurf wegen des Nichtbefolgens eines durch ein Vorschriftszeichen angeordnetes Ge- oder Verbot gemacht werden. Ein solcher Verstoß ist aber dann als Rotlichtverstoß schwer zu widerlegen, wenn die eingesetzte Rotlichtüberwachungskamera nur ein Foto von dem Rotlichtverstoß anfertigt, welches nur das Überfahren der Haltelinie im Kreuzungsbereich anzeigt, möglicherweise aber nicht das noch rechtzeitige Halten vor der eigentlichen Kreuzung." Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Bist Du mit „dieser Person“ verwandt oder verschwägert? Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 26, 2019 Author Report Share Posted March 26, 2019 Nein, bin ich nicht! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 26, 2019 Report Share Posted March 26, 2019 Um nachzuweisen, dass du den Rotlichtverstoss begangen hast wird ja 2x geblitzt, das 1.x an der Haltelinie, das 2.x in der Kreuzung. Das kann sicher nachgewiesen werden. Wenn die Halterin des Wagens weder verwandt noch verlobt mit dir ist, muss sie den Fahrer nennen, - wenn sie ihn kennt. Das Nachzuweisen ist schwierig, aber nicht unmöglich. Wohnt ihr zusammen? Kennen dich die Nachbarn?Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann droht noch ein Fahrtenbuch, lästig, Kosten liegen im Ermessen der Behörde bis 200 Euro. Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 27, 2019 Author Report Share Posted March 27, 2019 Sie wird mich ja auch benennen. Mir gehts ja nur darum, ob sie als PKW Halterin und Beifahrerin auch das Feld ausfüllen sollte. Ja oder eher nein? Denn ich bin wie gesagt über rot. Habe sofort eine Vollbremsung gemacht und bin wieder zurück gefahren. Erst bei grün bin ich weiter und habe die Kreuzung erst dann überquert. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 @rth, unsere Glaskugeln waren kaputt... @crashroxer, schön dass Du jetzt endlich damit rüberkommst, dass gar nicht Du den ZFB bekommen hast, sondern die Halterin.Somit hat auch die Halterin den Bogen auszufüllen und zwar mit den Daten des verantwortlichen Fahrers, mehr nicht. Du bekommst dann einen "eigenen" an Dich adressierten Anhörungsbogen und folgend dann den Bußgeldbescheid, wo Du Dich dann äußern kannst... Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 27, 2019 Author Report Share Posted March 27, 2019 Dann soll sich die Person (die auch im Pkw saß) nicht dazu äussern? Also ich meine etwas in das freie Feld eintragen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Hä? *kopfkratz* Nochmal: Die Halterin wurde mittels ZFB angeschrieben um den verantwortlichen Fahrer zu benennen, mehr nicht! Ob Omas Dackel oder Opas Wellensittich noch mit im Auto saß ist völlig irrelevant. Sie wird/wurde nicht zum Hergang, zur Bremsung etc. befragt, sondern lediglich dazu wer am Steuer saß. Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted March 27, 2019 Author Report Share Posted March 27, 2019 Dennoch ist das freie Feld da. MIT auf der Rückseite. Ist es zu empfehlen etwas reinzuschreiben oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Sie kann da ja das "Vaterunser" oder einen Schwank aus ihrer Jugend reinschreiben.... man man man, irgendwie bist Du ein wenig begriffstutzig, oder? 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 einfache Frage, einfache Antwort: nein Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Es könnte auch einer dieser kombinierten ZFB/AHB sein, die die Verjährung nicht unterbrechen. Dann ist es sinnvoll, nicht darauf zu reagieren. Siehe: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48944-dachte-wurde-schon-verjaehrt-nach-3-monaten-kam-doch-ein-schreiben/ Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Das ist zu einfach, zorro... @Kasperle, das trifft aber auf diesen Sachverhalt hier nicht zu... 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 @crashroxer, natürlich soll sie etwas in das Feld schreiben. Zum Beispiel der Fahrer war abgelenkt, fuhr trotz Starkregen unangemessen schnell und hat die Rote Ampel übersehen. Die Blitz hat ihn geweckt, Vollbremsung brachte das Auto mitten auf der Kreuzung zum Stehen, Rückwärtsgang rein und wieder zurück. Das "entlastet" dich enorm. Entspricht aber der Wahrheit und das Feld ist ausgefüllt. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 @crashi: lass Dich nicht veralbern, Die Dame soll einfach Dich als Fahrer angeben und das wars. Kein Wort mehr. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Das hab ich doch auch schon versucht ihm zu vermitteln... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 @crashi: lass Dich nicht veralbern, Die Dame soll einfach Dich als Fahrer angeben und das wars. Kein Wort mehr. @zorro69, ich will den TE nicht veralbern, sondern nur zeigen welche Antwort richtig und zielführend ist, wenn man wirklich über jedes Stöckchen springen will, dass die Verwaltung möglicherweise, eventuell oder vielleicht hinhält. Die - richtige - Antwort, Name des Fahrers und Schluss glaubt der TE ja nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Smartie Posted March 27, 2019 Report Share Posted March 27, 2019 Manchmal ist weniger zu sagen mehr Also den Roman den du in das Feld schreiben willst bitte weglassen. Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted April 2, 2019 Author Report Share Posted April 2, 2019 Ich habe Post bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren. Wie bereits erwähnt wird mir das missachten des Rotlichts welches länger als 1 Sekunde andauerte vorgeworfen. Sowie der Hinweis, das in diesem Fall ein Fahrverbot vorgesehen ist. Erstens: Ist es auch HIER nicht ratsam sich zum Sachverhalt schriftlich zu äussern? Also eine Angabe zur Sache zu machen? Oder ist jede Aussage überflüssig und bringt mir im Prinzip gar nichts? Oder zweitens: Ich müsste lediglich den Bogen nur mit meinen persönlichen Daten ausfüllen und das Kästchen "Ich gebe die Zuwiderhandlung zu" ankreuzen und die Begründung weglassen? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 2, 2019 Report Share Posted April 2, 2019 ...Oder zweitens: Ich müsste lediglich ...Du musst gar nichts. Du kannst 0,70 Euro sparen und nichts tun, nicht antworten, der Bussgeldbescheid wird kommen. Du kannst deine Geschichte schreiben, ich glaube nicht das es dir nützt, aber Glauben heisst nicht wissen. Quote Link to post Share on other sites
crashroxer 0 Posted April 2, 2019 Author Report Share Posted April 2, 2019 Aber "mit gefährdung" wird mir nicht vorgeworfen, oder? Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted April 3, 2019 Report Share Posted April 3, 2019 Aber "mit gefährdung" wird mir nicht vorgeworfen, oder? Woher sollen wir denn wissen, was dir vorgeworfen wird? Wenn du dir unsicher bist, dann den Bogen bitte einscannen, anonymisieren und hier posten. Quote Link to post Share on other sites
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