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Abstand zu Radfahrern, 1-spurige Strasse


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Guest Pferdestehler
@Turbodriver
Vor allem in der Stadt meint man, manche Fahrradfahrer erlauben sich bewusst alles, weil sie kein Kennzeichen haben.
Auch mit Kennzeichen hält sich kaum ein Kfz-Führer an die innerörtlichen :nolimit: oder hat schon einmal etwas vom Sicherheitsabstand gehört. Imho ist die Zahl der Verkehrssünder unter Kfz-Führern erheblich höher als bei Radlern.

 

MfG

 

Thomas

Aber beim Thema nicht geahndeter Sachbeschädigungen (Fahrerflucht, Eigentümer flucht noch mehr) sind dann die Fahrradfahrer wieder Könige. Kurz mal rechts gegen den Spiegel und nix wie weg... Bei Autos wird da eben schnell mal das Kennzeichen abgelesen, zur Not von anderen VTs oder Passanten. Insofern wäre es eine nachdenkenswerte Ergänzung, oder? Ähnlich V-Kennzeichen beim Mofa, nur einmalig zu bezahlen und zu registrieren.

Oder was denkt die Radfahrerfraktion darüber?

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@Pferdestehler

Ähnlich V-Kennzeichen beim Mofa, nur einmalig zu bezahlen und zu registrieren.

Oder was denkt die Radfahrerfraktion darüber?

Abgelehnt. Nicht nur von den Radlern, sondern auch von den Behörden, die das auch schon einmal durchkalkuliert haben. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen/Schäden.

Und meine Familienhaftpflicht (*) deckt derartige Schäden sowieso (in Gegenrichtung ausprobiert, als ein Radler den Spiegel meines Wagens abfuhr). Problemlose Erstattung der Reparaturkosten.

(*) Rund 100 Euro / Jahr, dabei haben wir 8 Fahrräder und die Haftpflicht deckt noch ganz andere Schäden. So kann sich jeder ausrechnen, was für einen Aufwand den ca. 5 Euro Jahresprämie entgegenstehen würden.

 

MfG

 

Thomas

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Ich könnte gut damit leben, wenn es klein genug ist, dass es auch ans Rennrad geht.

 

Ändern würde sich dann aber nichts, da so ein kleines Schild im "Ernstfall" nicht zu erkennen ist. (Es huschen ja auch genug Autofahrer noch bei dunkelgelb bis hellrot über die Ampel, trotz Kennzeichen)

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@cheffe:

 

Fussgänger haben auch kein Kennzeichen  :nolimit:  :lol:  ...und die überfallen sogar manchmal ne Bank oder beschmieren Wände  :D

Gruß,

diomega

Leider schlechter Vergleich. Völlig am Thema vorbei. :kotz:

 

Der Vergleich ist kein Stück schlechter, als der zwischen Auto- und Radfahrern in Bezug auf die Kennzeichenpflicht.

 

Und diesen Vergleich hatte ich unterschwellig aus turbodrivers Beitrag herausgelesen. Sozusagen: "Für Fahrräder sollte eine Kennzeichenpflicht bestehen, weil sie für Kfz ja auch besteht".

 

Vielleicht lag ich damit in Turbodrivers Fall falsch, aber generell ist es schon ein verbreiteter Argumentationsansatz pro Radfahrer-Kennzeichenpflicht, eine Ungerechtigkeit darin zu sehen, dass für Kfz eine Kennzeichenpflicht besteht und für Radfahrer nicht.

 

Ich denke, die Frage ob eine bestimmte VT-Gruppe einer Kennzeichenpflicht unterworfen werden sollte oder nicht muss jeweils unter Abwägung der zwei widerstreitenden Aspekte Sicherheit und informationelle Selbstbestimmung beantwortet werden.

 

Im konkreten Fall Radfahrer muss also die Frage gestellt werden "Stellt ein Radfahrer für die öffentliche Sicherheit eine so große Gefahr dar, dass der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hier hintenangestellt werden und eine Kennzeichepflicht für diese VT-Gruppe eingeführt werden sollte?"

 

Im Fall Fussgänger würde wohl kaum jemand eine solche Frage mit "Ja" beantworten.

 

Im Fall Kfz wird sie momentan in (fast?) allen Ländern der Erde mit "Ja" beantwortet.

 

Bei Radfahrern wird sie meines Wissens momentan von allen Gesetzgebern der Welt mit "Nein" beantwortet.

 

Das heisst natürlich nicht, dass man nicht darüber diskutieren könnte. Und richtig: eine Begründung "Radfahrer brauchen kein Kennzeichen, weil Fussgänger ja auch keins brauchen" ist natürlich unnsinnig. Allerdings genauso unsinnig wie die Begründung für eine gewünschte Kennzeichenpflicht für Radfahrer "Autos müssen ja auch ein Kennzeichen haben". Denn so wie Radfahrer prinzipbedingt durch ihr Vehikel ein gutes Stück gefährlicher für Menschen und Dinge sind als Fussgänger, sind Autofahrer ebenfalls durch ihr Vehikel prinzipbedingt mehr als ein gutes Stück gefährlicher für Menschen und Dinge als Radfahrer.

 

Das war es, was ich mit meinem vorigen Posting eigentlich sagen wollte :)

 

Gruß,

diomega

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Guest real life

@diomega

 

Die Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Radfahrer seitens einiger Autofahrer rührt imho daher, dass viele Autofahrer durch die gestiegene nerviliche Belastung (derer sie oftmals nicht gewachsen sind) zu Oberlehrern mutiert sind und permanent zurechtweisen wollen (=Anzeigen). War letztens ja hier deutlichst zum Ausdruck gekommen. Radfahrer sind übrigens viel relaxter und es gibt selten Zoff. Auf dem Rad ist man nämlich von außen ansprechbar und nicht so anonym wie im geschlossenen Auto. Außerdem beruhigt die körperliche Anstrengung und der Fahrtwind :nolimit:

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noch was zur Radwegbenutzung:

 

 

BGH verschärft Streupflicht für Kommunen

 

Karlsruhe (AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Streupflicht der Kommunen für Radwege verschärft, wenn es sich um kombinierte Fußgänger- und Radwege handelt. Zwar gilt nach dem am Mittwoch veröffentlichten BGH-Urteil keine umfassende Räum- und Streupflicht für Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften. Bei kombinierten Fußgänger- und Radwegen dürfte aber auch der Radfahrer darauf vertrauen, dass der Sicherungspflichtige seine Streupflicht in dem Maße erfüllt, wie sie für reine Gehwege gilt.

In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall hatte sich eine Radfahrerin im Dezember 2001 bei einem Sturz auf eisglattem Fuß- und Radweg erheblich verletzt. Räumpflichtig war die Stadt Dinklage. Als der Arbeitgeber von der Stadt Kosten für die Lohnfortzahlung zurückverlangte, kam es zum Amtshaftungsprozess.

Der BGH in Karlsruhe bejahte nun dem Grunde nach eine Räumpflicht der Stadt. Da es sich um einen kombinierten Fußgänger und Radweg handelte, müsse die Kommune ihrer Streupflicht in jenem Umfang nachkommen, wie sie für Fußgänger gelte. Sie müsse zwar keine weitergehenden Sicherungsmaßnahmen für Radfahrer ergreifen. Aber sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass sich ein Radfahrer bei winterlichen Temperaturen nie auf die Räumung des Weges verlassen könne.

Wenn es einen kombinierten Weg für beide Verkehrsteilnehmer gebe, könnten sie in der Haftung nicht völlig unterschiedlich behandelt werden. Maßstab seien die Streupflichten gegenüber Fußgängern. Waren sie nicht erfüllt, hafte die Gemeinde auch gegenüber stürzenden Radfahrern, urteilte der BGH.

Das Oberlandesgericht Oldenburg muss nun prüfen, ob die Verletzte auch gestürzt wäre, wenn die für einen reinen Gehweg bestehende Streupflicht eingehalten worden wäre.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 8/03

 

 

 

 

 

Das bedeutet, dass ein Radfahrer bei kombinierten Geh-und Radwegen sich nur darauf verlassen darf, dass der Weg so gestreut ist, dass ein Fußgänger darauf gehen kann. Das bedeutet, dass im Winter auf diesen Wegen keine Benutzungspflicht gegeben ist.

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@guest:

 

Das bedeutet, dass im Winter auf diesen Wegen keine Benutzungspflicht gegeben ist.

 

Wie Du das aus dem Urteil ableitest musst Du nochmal erläutern. Ich scheine da auf dem Schlauch zu stehen.

 

Andererseits entfällt die Benutzungspflicht eines Radweges - ob kombinierter Fuß-/Radweg oder separater Radweg - wenn die Benutzung unzumutbar ist. Und das ist bei Schnee und Eis auf dem Radweg meines Wissens fast grundsätzlich der Fall. Insofern ist der Effekt Deiner Schlussfolgerung nichts Neues.

 

Es sei denn, Du meinst, die Benutzungspflicht würde im Winter grundsätzlich entfallen, egal ob Schnee/Eis auf dem kombinierten Fuß-/Radweg vorhanden ist oder nicht (?).

 

bitte um Aufklärung,

diomega

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@Turbodriver: Ich habe den Unfall nicht selber beobachtet sondern aufgenommen. Nach Zeugenaussagen war der Autofahrer schuld.

Aber davon abgesehen, wer Schuld ist und wer nicht, wenn nebenan gerade um das Leben und die Gesundheit eines Menschen gekämpft wird, der durch mein Zutun im RTW gelandet ist, stellt sich mir die Frage der Schadensregulierung erst ganz zum Schluss (hier erkennt man dann wohl, welche Prioritäten der einzelne Mensch setzt)

 

Gruß

Goose

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wenn nebenan gerade um das Leben und die Gesundheit eines Menschen gekämpft wird, der durch mein Zutun im RTW gelandet ist, stellt sich mir die Frage der Schadensregulierung erst ganz zum Schluss (hier erkennt man dann wohl, welche Prioritäten der einzelne Mensch setzt)

Die Prioritäten hat man auch nach den Terroranschlägen vom 11. September 01 gesehen, als Autofahrer panikartig nochmal vollgetankt haben weil sie Angst hatten, es gibt Krieg und der Ölhahn wird zugedreht.

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Es sei denn, Du meinst, die Benutzungspflicht würde im Winter grundsätzlich entfallen, egal ob Schnee/Eis auf dem kombinierten Fuß-/Radweg vorhanden ist oder nicht (?).

 

Genau das meine ich. Selbst wenn ein Radweg den Anschein hat, Eisfrei zu sein muss ich nicht darauf fahren, weil der Weg ein paar Meter später vereist sein kann (Streupflicht muss ja nur den Ansprüchen der Fußgänger genügen).

Wenn dann die Straße mit Salz eisfrei ist, dann kann einem Radfahrer nicht zugemutet werden, sich dem Sturzrisiko auszusetzen.

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@guest:

 

ok. verstanden. Wenn es nun aber zwar Winter (die Jahreszeit) ist, die Temperaturen aber bereits seit Tagen weit über Null liegen und es in den letzten Wochen auch nicht geschneit hat, kann ich mich aber nicht darauf berufen, oder dann etwa auch?

 

In diesem Fall bleibt einem dann wahrscheinlich nur auf Unzumutbarkeit wegen verbliebenen Rollsplitts(Streugut) zu pochen. Hab schon viele Stellen im Netz gefunden, die im Fall von Rollsplit von Unzumutbarkeit sprechen (Plattfuß-Gefahr, unnötig gefährlich im Fall von Gefahrbremsungen etc.). Nur ein entsprechendes Urteil war leider nirgends zitiert.

 

Gruß,

diomega

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guest:

 

ok. verstanden. Wenn es nun aber zwar Winter (die Jahreszeit) ist, die Temperaturen aber bereits seit Tagen weit über Null liegen und es in den letzten Wochen auch nicht geschneit hat, kann ich mich aber nicht darauf berufen, oder dann etwa auch?

 

Nein, das geht dann wohl nicht

 

In diesem Fall bleibt einem dann wahrscheinlich nur auf Unzumutbarkeit wegen verbliebenen Rollsplitts(Streugut) zu pochen. Hab schon viele Stellen im Netz gefunden, die im Fall von Rollsplit von Unzumutbarkeit sprechen (Plattfuß-Gefahr, unnötig gefährlich im Fall von Gefahrbremsungen etc.). Nur ein entsprechendes Urteil war leider nirgends zitiert.

 

 

Ganz wichtig in solchen Fällen. Splitt macht einen Reifen nicht sofort platt, sondern erst nach 10-100 Kilometern. Ich halte es für extrem gefährlich, nachts an einer Landstraße zu stehen und dort den Platten zu reparieren. (Dann ist der Splitter nämlich durch)

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Ganz wichtig in solchen Fällen. Splitt macht einen Reifen nicht sofort platt, sondern erst nach 10-100 Kilometern. Ich halte es für extrem gefährlich, nachts an einer Landstraße zu stehen und dort den Platten zu reparieren.

 

...oder gar auf Grund des 50km zuvor eingefangenen Rollsplitts mitten auf einer grossen Kreuzung plötzlich einen Platten zu bekommen - am Ende noch in einer schnell gefahrenen Links(abbiege)kurve-->Sturz - kurz bevor der Querverkehr Grün bekommt. :kotz:

 

Auf jeden Fall: Der Radweg mit dem Rollsplit war unzumutbar und deshalb nicht benutzungspflichtig

 

Sehr gut... Ich sehe, wir verstehen uns :nolimit:

 

Gruß,

diomega

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@diomega

 

Der Vergleich ist kein Stück schlechter, als der zwischen Auto- und Radfahrern in Bezug auf die Kennzeichenpflicht
Da bin ich anderer Meinung. Mit dem Vergleich könnte man auch eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer fordern, da ja auch ein Radfahrer eine Bank überfallen kann und mittels Kennzeichen dann ermittelt werden kann.

 

Ich denke, die Frage ob eine bestimmte VT-Gruppe einer Kennzeichenpflicht unterworfen werden sollte oder nicht muss jeweils unter Abwägung der zwei widerstreitenden Aspekte Sicherheit und informationelle Selbstbestimmung beantwortet werden.

 

Im konkreten Fall Radfahrer muss also die Frage gestellt werden "Stellt ein Radfahrer für die öffentliche Sicherheit eine so große Gefahr dar, dass der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hier hintenangestellt werden und eine Kennzeichepflicht für diese VT-Gruppe eingeführt werden sollte?"

Hier stimme ich Dir allerdings vorbehaltslos zu.

Meine persönliche Antwort auf die Frage ist "Nein". Mit Sicherheit würden einige StVO-resistente Biker bei Kennzeichenpflicht ihr Verhalten überdenken. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt hier meiner Meinung nach schwerer.

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@cheffe:

 

Ok. Mit Banküberfall und Schmierereien bin ich tatsächlich etwas :nolimit: übers Ziel hinausgeschossen. Die Möglichkeit, dass Fussgänger z.B. ebenfalls versehentlich Lackschäden an Kfz verursachen können - wenn auch seltener als Radfahrer - wäre passender gewesen.

 

Wobei ich jetzt wieder betonen muss, dass ich auch mit diesem Vergleich keinesfalls begründen möchte, warum ich mich gegen eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer aussprechen würde, sondern ganz im Gegenteil die Absurdität solcher Vergleiche deutlich machen will: Was für Radfahrer vs. Fussgänger nicht passt, passt ebensowenig (oder besser "ähnlich wenig") für Autofahrer vs. Radfahrer. Aber das hatte ich ja im zweiten Teil meines Beitrags, dem Du "vorbehaltlos zustimmst" (cool :kotz:) ja bereits erläutert.

 

Gruß,

diomega

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Guest real life
Im Leerlauf fest aufs Gas treten wirkt manchmal Wunder!

Das einzige Wunder ist, dass man sich über die Dummheit des Autofahrers "wundert" bzw. amüsiert :nolimit:

Aber diese rudimentären Verhaltensweisen (vergleiche z.B. mit Löwen oder Brüllaffen) passen zu den Ansichten, die Psychologen zu diesem Thema parat haben :kotz:

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...und dank meines gerade vor 14Tagen neu erworbenen, kleinen aber feinen Rückspiegels, bin ich auf einer meines Empfindens zum überholt werden zu schmalen Fahrbahn bereits in der Mitte, bevor Rennfahrer überhaupt auf die Idee kommen könnte, seine gleichermaßen primitive wie prollige "Wunderwaffe" einzusetzen. :nolimit:

 

http://www.radsport-aktiv.de/files/fotos/1046689323_gross.jpg

(ich hab natürlich nur einen :kotz: )

 

Gruß,

diomega[

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"Für Fahrräder sollte eine Kennzeichenpflicht bestehen, weil sie für Kfz ja auch besteht".

Nicht nur das:

 

Fahrräder sollten nicht nur Kennzeichen erhalten, die es ermöglichen, z.B. die Unfallflucht einzuschränken.

 

Sie sollten auch der Versicherungspflicht unterliegen (dann muß man nicht mehr türmen) und versteuert werden (als kleiner Beitrag für den von den Radlern ja stets geforderten Radwegebau.

 

Führerscheine für Radler? Also wenn ich so die Radkuriere sehe, könnte man schon dran denken.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf man die Radler sicher auch nicht mehr als fordernde, greinende und parasitäre Minderheit betrachten (wer zahlt, darf auch fordern, aber nur fordern?).

 

MfG

 

Kaimann

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...und dank meines gerade vor 14Tagen neu erworbenen, kleinen aber feinen Rückspiegels, bin ich auf einer meines Empfindens zum überholt werden zu schmalen Fahrbahn bereits in der Mitte

Siehe Führerschein und Versicherungspflicht für Radler.

 

Und wenn ich das Bild sehe, dann muß auch noch der TÜV verpflichtend gemacht werden.

 

Kaimann

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@kaimann:

 

"Für Fahrräder sollte eine Kennzeichenpflicht bestehen, weil sie für Kfz ja auch besteht".

Nicht nur das:

[...]

 

Hast Du das Posting überhaupt gelesen, aus dem Du hier vollkommen zusammenhangslos zitierst? Falls ja,

solltest Du erstmal diese Frage beantworten:

 

Stimmst Du folgendem Absatz aus meinem Posting zu? Wenn Nein, warum nicht?

 

Ich denke, die Frage ob eine bestimmte VT-Gruppe einer Kennzeichenpflicht unterworfen werden sollte oder nicht muss jeweils unter Abwägung der zwei widerstreitenden Aspekte Sicherheit und informationelle Selbstbestimmung beantwortet werden.

 

Im konkreten Fall Radfahrer muss also die Frage gestellt werden "Stellt ein Radfahrer für die öffentliche Sicherheit eine so große Gefahr dar, dass der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hier hintenangestellt werden und eine Kennzeichepflicht für diese VT-Gruppe eingeführt werden sollte?"

Falls Ja, bist Du eben der Ansicht, dass ein Radfahrer "für die öffentliche Sicherheit eine so große Gefahr dar, dass der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hier hintenangestellt werden und eine Kennzeichepflicht für diese VT-Gruppe eingeführt werden sollte". Ist ja ok. Deshalb schrieb ich später im gleichen Posting ja auch: "Das heisst natürlich nicht, dass man nicht darüber diskutieren könnte."

 

Nur - Und das war auch meine Argumentation im zitierten Posting auf dass einzugehen Du vergessen hast. Wenn Du Dir die von mir als nicht stichhaltig kritisierte Aussage "Für Fahrräder sollte eine Kennzeichenpflicht bestehen, weil sie für Kfz ja auch besteht" zu eigen machst, dann müsstest Du auch vorbehaltlos der Aussage zustimmen "Für Fussgänger sollte eine Kennzeichenpflicht bestehen, weil sie für Kfz ja auch besteht". Diese Aussage allerdings ist so absurd, dass ich kaum glaube, dass Du die Argumentation, die in der ersten Aussage bzgl. Radfahrern enthalten ist, ernst meinst.

 

Sie sollten auch der Versicherungspflicht unterliegen (dann muß man nicht mehr türmen) [...]

 

Warum nicht. Pflicht eine private Haftpflichtversicherung zu haben, wenn man Fahrrad fährt. Da spricht nichts dagegen. Ich hab sowieso eine.... Wobei mir auffällt: Wären die Versicherer nicht die ersten, die auf eine separate Police fürs Radfahren bestehen würden, wäre der tatsächlich durch Radfahrer verursachte Schaden so überproportional gross?

 

[...]und versteuert werden (als kleiner Beitrag für den von den Radlern ja stets geforderten  Radwegebau.

 

Es ist ein hartnäckig im Forum verbreitetes Gerücht ohne jede Grundlage, dass Anteile am öffentlichen Verkehrsraum käuflich seien.

 

Führerscheine für Radler? Also wenn ich so die Radkuriere sehe, könnte man schon dran denken.
Führerscheine halte ich persönlich für übertrieben: Ein Fahrrad besitzt im nur einen winzigen Bruchteil des Gefahrenpotenzials eines Kfz. Generell wäre es aber sicherlich überlegenswert z.B in der Schulzeit bereits etwas mehr über Verkehrsregeln und -sicherheit zu lernen, als es in den paar Stunden auf dem Verkehrsübungsplatz in den unteren Klassen zur Zeit der Fall ist.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf man die Radler sicher auch nicht mehr als fordernde, greinende und parasitäre Minderheit betrachten (wer zahlt, darf auch fordern, aber nur fordern?).

 

Deine Wortwahl in diesem Satz ist widerwärtig. Interessant auch, dass das Wort "Minderheit" für Dich eine eine negative Bedeutung hat. Ansonsten: siehe oben: Anteile am öffentlichen Verkehrsraum sind (zum Glück) nicht käuflich.

 

...und dank meines gerade vor 14Tagen neu erworbenen, kleinen aber feinen Rückspiegels, bin ich auf einer meines Empfindens zum überholt werden zu schmalen Fahrbahn bereits in der Mitte

 

Siehe Führerschein und Versicherungspflicht für Radler.

 

Kannst Du ausführen, was Du meinst?

 

Und wenn ich das Bild sehe, dann muß auch noch der TÜV verpflichtend gemacht werden.

Es handelt sich um das Bild, auf dem der Spiegelhersteller Zefal die möglichen Orte der ANbringung dieses Spiegelmodells demonstriert. Was bitte hat das mit dem TÜV zu tun?

 

Gruß,

diomega

 

p.s @alle, die das Thema Konflikte zwischen Radfahrern/Autofahrern/Fussgängern interessiert: Eine interessante, wenn auch ziemlich alte Uniroyal-Studie zu diesem Thema gibts hier

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als kleiner Beitrag für den von den Radlern ja stets geforderten Radwegebau.

Ich fordere keine Radwege

 

hatte ich übersehen. Natürlich fordere auch ich keine Radwege. Zumindest keine auf dem Bürgersteig geführten. Und eigentlich nur bei denen kann man von Radwegebau sprechen.

 

Als Radfahrer Radwegebau zu fordern, hiesse sich ins eigene Fleisch schneiden. Tiger fordern schliesslich auch keinen Zoo- und Käfigbau. Und Fische können von Herzen gern auf Aquarien verzichten. :P

 

Gruß,

diomega

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A propos Radwege - unlängst erleben müssen:

Fahre auf dem Radweg, der durch einen rel. hohen Bordstein von der Fahrbahn getrennt ist. Kurz vor mir zieht ein blauer Golf III mit Tönfolie hinten einfach auf den Radweg, um eine wartende PKW-Kolonne zu überholen. Zum Glück sind meine Hydraulikbremsen gut eingestellt :angry:

 

Wenn ich nicht so ein friedliebender Mensch wäre, hätte ich den Kerl ja zu gerne rausgezogen und ihm die Sch***** aus dem Hirn geprügelt :P

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@Kaimann

als kleiner Beitrag für den von den Radlern ja stets geforderten Radwegebau.
Falls Deine Äußerung ernst gemeint war: mit nichts anderem hättest Du Dich schneller disqualifizieren können. Du hast vom radfahren so wenig Ahnung wie ein Blinder von Farben! :P

 

MfG

 

Thomas

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Du hast vom radfahren so wenig Ahnung wie ein Blinder von Farben! :P

@ ts1

 

Unangebrachter Vergleich, am Rande bemerkt.

 

Natürlich bin ich in erster Linie Auto -/ Motorradfahrer. Ein Fahrrad besitze ich seit 43 Jahren, Nutzungsschwerpunkt bis etwa 30 Jahre, danach nur noch gelegentlich, auch in Kreuzberger Zeiten.

 

Für meine Begriffe reicht das, um beide Blickwinkel einschätzen zu können, ob mich irgendwas disqualifiziert, ist mir eigentlich auch egal (siehe oben).

 

Natürlich bin ich kein militanter Radler und mit den Denk- und Argumentationsweisen dieser Spezies nicht im Detail vertraut.

 

Forderungen nach radfahrergerechten Radwegen wurden , wenn ich mich recht entsinne, noch innerhalb der letzten 10 Tage hier angesprochen.

 

 

@ Diomega

 

 

Das Posting ist mir zu umfangreich, um jetzt darauf einzugehen (Büro). Werde mich später mit mehr Zeit damit auseinandersetzen.

 

 

MfG

 

Kaimann

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Forderungen nach radfahrergerechten Radwegen wurden , wenn ich mich recht entsinne, noch innerhalb der letzten 10 Tage hier angesprochen.

 

Radfahrergerechte Radwege gibt es in der Tat: Sie befinden sich allerdings auf der Fahrbahn und nicht auf dem Bürgersteig. Um solche Radwege zu "bauen" braucht es eigentlich nur einen Eimer Farbe für die durchgezogene Linie und ein paar Piktogramme.

 

Ganz toll lässt sich die Radfahrergerechtheit eines Radwegs übrigens auch daran erkennen, das er benutzt wird, obwohl er nicht benutzungspflichtig ist :P

 

Gruß,

diomega

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@diomega

 

Nochmal zur Kennzeichenpflicht für Fahrräder:

 

Von Fahrräder und noch mehr von deren Nutzern geht nach meiner Ansicht eine hinreichend große Gefahr aus, um eine Kennzeichenpflicht zu rechtfertigen. Irgendwelche Selbstbestimmungsspitzfindigkeiten dienen doch höchstens dazu, sich im Zweifel der Verantwortung zu entziehen (OWIs , Unfallflucht usw).

 

Ein solches Kennzeichen könnte analog zu Mopedkennzeichen gleich mit einer Versicherung gekoppelt sein. Ich sehe gar nicht ein, mit meinen Beiträgen zur privaten Haftpflicht die Kapriolen von Fahrradrambos mit zu finanzieren( sollte man ihrer denn habhaft werden).

 

Führerscheine sind sicher ein Problem und wären vielleicht auch überzogen. Obwohl gerade in den Großstädten als nicht Führerscheininhaber mit dem Rad ohne Kenntnis der elementaren Verkehrsregeln zu fahren, sicher auch ein Gefährdungspotenzial beinhalten würde, sodaß eine Bescheinigung über einen zu definierenden Kurs hier Sinn haben könnte.

 

Viel wichtiger wäre hier, Fehlverhalten von Radlern und Autofahrern gleich zu strafen. Fehlverhalten auf dem Rad sollte Auswirkungen auf den Führerschein haben und nicht bagatellisiert werden.

 

Ich denke da an Trunkenheitsfahrten oder Ampel- und Einbahnstraßenvergehen.

 

Der Verkehrssicherheit zuträglich wäre sicher auch eine regelmäßige Prüfung der Verkehrssicherheit von Fahrrädern (vergl. TÜV). Muß ja nicht viel kosten, aber wieviele Räder ohne Licht taumeln jetzt über die Straßen?

 

Und letztlich zur Steuer (und hier finde ich die vorherrschende Meinung der Radler widerwärtig oder gar parasitär):

 

Warum Räder nicht an den Kosten der Verkehrswege beteiligen? Schließlich wird mit größter Selbstverständlichkeit das Recht in Anspruch genommen, die Fahrbahnen zu benutzen (natürlich auch, wenn daneben ein Radweg existiert). Für lau natürlich!

 

Und die motorisierten VT haben natürlich ihre Fahrweisen den Bedürfnissen der armen schwachen Radler anzupassen , also Rücksicht ziu nehmen + zahlen. Gibt´s einen Kratzer und der Radler flüchtet, Pech gehabt, weil kein Kennzeichen usw.

 

Diese Grundhaltung empfinde ich als fordernd, greinend und parasitär: Fordern, nehmen, aber die geringsten Forderungen als unzumutbar zurückweisen.

 

Kaimann

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Hmm... ja warum wohl... weil die lieben Radfahrer sich ganz schnell verpissen. Beispiel:

 

Ampelkreuzung, ich will links abbiegen, eine Autofahrerin vor mir auch... Die Fußgänger=Fahrradampel zeigt rot... Auto vor mir fährt an... ich auch...

Kommt ein Fahrradfahrer fährt über seine rote Ampel, Tussi vor mir bremst... ich guck zur Ampel seh das ROT des Fahrradfahrers und fahr dankbar grinsend auf das Fahrzeug vor mir auf.

 

Ein Blick zum Fahrradfahrer, der tritt kräftig in die Pedale... und was bleibt mir anderes übrig als zu sagen... Tut mir leid *lach*

 

 

Naja seit dem habe ich die Fahrradfahrer auch gefressen und stelle mich immer extra schön weit rechts an den Bordstein, damit sie nicht vorbei kommen und meine Abgase einatmen können. <_<

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und fahr dankbar grinsend auf das Fahrzeug vor mir auf.

Also man erlebt hier ja einiges, aber dass sich jemand mit einem solchen Verhalten brüstet, ist schon ziemlich starker Tobak. Da hat es vielleicht eine eilig und nicht genug, dass ihr ein Radler die Vorfahrt nimmt, nein du musst auch noch hinten rein. Sieht mir schwer nach zu viel Freizeit aus... <_<

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ich guck zur Ampel seh das ROT des Fahrradfahrers und fahr dankbar grinsend auf das Fahrzeug vor mir auf.

Wie jetzt? Du bist extra draufgefahren? <_< Wolltest du ein neues Auto haben oder was?

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@Netty

 

Gutes Beispiel, warum die Räder Kennzeichen brauchen.

 

Der Radler hat hier sofort begriffen, daß er am Auffahrunfall ursächlich beteilgt war, und hat im Vertrauen auf seine Anonymität ohne Kennzeichen Fahrerflucht begangen.

 

Ein parasitäres , asoziales Verhalten !

 

MfG

 

Kaimann

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1. Frage: wie lange war die Ampel für den Radfahrer denn schon auf rot?

 

2. Frage: Bist Du sicher, dass da keine extra Radfahrerampel angebracht war.

 

 

 

Der Radler hat hier sofort begriffen, daß er am Auffahrunfall ursächlich beteilgt war, und hat im Vertrauen auf seine Anonymität ohne Kennzeichen Fahrerflucht begangen.

 

Ein parasitäres , asoziales Verhalten !

 

 

Unfallflucht kommt bei PKW auch oft genug vor.

 

Gestern hat ein LKW-Fahrer im Vertrauen, dass im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht versucht, mich auf den Gehweg abzudrängen (Er dachte, das Schild Radfahrer Frei verflichtet, da zu fahren).

 

Das ist ebenso ein parasitäres , asoziales Verhalten !

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@Kaimann

Der Radler hat hier sofort begriffen, daß er am Auffahrunfall ursächlich beteilgt war
Nein, er war eigentlich gar nicht beteiligt. Netty hat den Radfahrer nur zum Anlaß genommen, absichtlich einen Verkehrsunfall herbeizuführen. Irgendein anderer Auslöser, seien es Kreuzungsräumer, Wagen mit Sondersignal oder einfach nur weiterhin rote Ampel hätten ihm zum Auffahren auch gereicht.

Warum sagst Du nichts zum absichtlichen Herbeiführen eines Unfalles? Ist das für Dich vollkommen ok, weil es eben ein Kraftfahrer war?

 

MfG

 

Thomas

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@Kaimann:

 

Von Fahrräder und noch mehr von deren Nutzern geht nach meiner Ansicht eine hinreichend große Gefahr aus, um eine Kennzeichenpflicht zu rechtfertigen.
Eine solche Einschätzung sei Dir selbstverständlich gegönnt. Es sollte Dir bezüglich dieser Einschätzung aber zu denken geben, dass kein Gesetzgeber der Welt bislang diese Ansicht mit Dir teilt oder je geteilt hat.

 

Irgendwelche Selbstbestimmungsspitzfindigkeiten dienen doch höchstens dazu, sich im Zweifel der Verantwortung zu entziehen (OWIs , Unfallflucht usw).

 

Aha. Dann verweisen wir doch am besten gleich alle Datenschutzbeauftragten des Landes, nehmen jeden Bürger in eine Gendatenbank auf und implantieren jedem einen Chip zur ständigen Ortbarkeit via Satellit. Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat ja schliesslich nichts zu befürchten... (nicht wahr, Michael :cop01: ) <_<

 

Ich sehe gar nicht ein, mit meinen Beiträgen zur privaten Haftpflicht die Kapriolen von Fahrradrambos mit zu finanzieren
Wie schon in meinem letzten Posting gesagt: Die Versicherer wären wohl die ersten, die hier Handlungsbedarf sehen würden, würde sich der durch Radfahrer verursachte Schaden in den von Dir skizzierten Dimensionen bewegen.

 

Führerscheine sind sicher ein Problem und wären vielleicht auch überzogen. Obwohl gerade in den Großstädten als nicht Führerscheininhaber mit dem Rad ohne Kenntnis der elementaren Verkehrsregeln zu fahren, sicher auch ein Gefährdungspotenzial beinhalten würde, sodaß eine Bescheinigung über einen zu definierenden Kurs hier Sinn haben könnte.

 

Kurs geht klar :)

 

Viel wichtiger wäre hier, Fehlverhalten von Radlern und Autofahrern gleich zu strafen. Fehlverhalten auf dem Rad sollte Auswirkungen auf den Führerschein haben und nicht bagatellisiert werden.
"Bagatellisieren" sollte man sicher kaum etwas. Aber eine Gleichbehandlung von Auto- und Radfahrern in Bezug auf Art und Maß der Bestrafung für ein bestimmtes Fehlverhalten würde imho jeder Grundlage entbehren: Ein bei rot fahrender Radfahrer stellt keine auch nur annähernd so grosse Gefahr dar wie ein bei Rot fahrendes Kfz. Ein Radfahrer mit 1 Promille stellt keine so grosse Gefahr dar wie ein Autofahrer mit ein Promille. Ein in einer Einbahnstrasse gegen die Fahrtrichtung fahrender Radfahrer stellt keine so grosse Gefahr dar, wie ein Autofahrer, der das Gleiche tut usw.

 

Der Grund dafür liegt schlicht der zigfach grösseren Masse in Kombination mit der meist höheren Geschwindigkeit eines Kfz. Und das Strafmass sollte sich nunmal nach der Schwere eines Vergehens richten, die direkt mit der Gefährlichkeit desselben in Zusammenhang steht und nicht nach irgendwas anderem.

 

Das alles soll natürlich nicht heissen, dass ich all diese Verhaltensweisen von Radfahrern ungeahndet sehen will. Allerdings halte ich genau die von Dir noch weitgehender geforderten Auswirkungen von Vergehen mit dem Rad auf den Kfz-Führerschein - die es teilweise ja bereits gibt - für unhaltbar. Der Gesetzgeber weiss hier einfach, dass er bei jedem mit dem Führerschein einen besonders neuralgischen Punkt trifft und würde vermutlich am liebsten auch Steuerhinterziehung und/oder Diebstahl mit Führerscheinentzug ahnden, weil er weiss, dass sowas wirkt. Ich sehe allerdings an solchen Stellen den Rechtsstaat flöten gehen, in dem eine Strafe in irgendeinem Zusammenhang zum Vergehen stehen sollte.

 

Der Verkehrssicherheit zuträglich wäre sicher auch eine regelmäßige Prüfung der Verkehrssicherheit von Fahrrädern (vergl. TÜV). Muß ja nicht viel kosten, aber wieviele Räder ohne Licht taumeln jetzt über die Straßen?

 

In Bezug auf die zweifelsohne vorhandene Lichtproblematik würden es sicher auch ein paar Kontrollen mehr in Kombination mit etwas angehobenen Bussgeldern tun. Warum soviele Radfahrer ohne Licht unterwegs sind ist mir ebenfalls ein vollkommenes Rätsel, da es inzwischen LED-Lampen für 10-20 Euro mit Akkulaufzeiten bis 300 Stunden gibt, die in 2 Minuten montiert sind. Ich würde am liebsten auch jedem lichtlosen Radfahrer den sehe zurufen: "Kauf Dir Lampen Du Dummkopf. Damit fährt's sich viel entspannter und Du richtest keinen Schaden am Radfahrer-Image mehr an. Dafür muss ich dann nämlich auch meinen Kopf hinhalten" (z.B hier in diesem Thread :wand: ).

 

Warum Räder nicht an den Kosten der Verkehrswege beteiligen? Schließlich wird mit größter Selbstverständlichkeit das Recht in Anspruch genommen, die Fahrbahnen zu benutzen (natürlich auch, wenn daneben ein Radweg existiert). Für lau natürlich!
Warum akzeptierst Du nicht, dass Anteile am öffentlichen Verkehrsraum nicht käuflich sind? Weder durch Kfz-Steuer noch durch Mineralölsteuer, noch durch sonst eine Steuer hast Du irgendeinen Besitzanteil an den Fahrbahnen erworben. Wo hast Du nur solche Stories her?

 

Die "größte Selbstverständlichkeit" mit der Radfahrer "das Recht in Anspruch nehmen, die Fahrbahnen zu benutzen" ist komplett gerechtfertigt:

 

Es IST das Recht eines Radfahrers die Fahrbahn zu benutzen. Auch wenn ein Radweg daneben verläuft. Es sei denn dieser Radweg ist explizit als benutzungspflichtig gekennzeichnet (an jeder EInmündung wiederholt) UND der Radfahrer plant nicht an der nächsten Kreuzung, an der es hierfür keine separate Radverkehrsführung gibt, links abzubiegen UND der Radweg ist in einem zumutbaren Zustand (das heisst z.B keine darauf parkenden Autos, keine Scherben, kein tiefer Schnee, kein Eis, kein verbliebenes Streugut, keine grösseren Fussgängertrauben).

 

Ebensogut (bzw. so schlecht) wie Du Dich über die Selbstverständlichkeit, mit der Radfahrer die Fahrbahn benutzen ereiferst, könnte ich mich darüber ereifern, mit welcher Selbstverständlichkeit Kfz die Fahrbahn benutzen: Niemand ist hier Gast des Anderen. Beide Gruppen sind bezüglich des Rechts die Fahrbahn zu benutzen absolut gleichberechtigt.

 

Diese Grundhaltung empfinde ich als fordernd, greinend und parasitär: Fordern, nehmen, aber die geringsten Forderungen als unzumutbar zurückweisen.

 

Fordernd: geht klar. Ist ja auch ansich wohl kaum etwas schlimmes.

Greinend: entweder sind wir hier grade beide am Greinen, oder keiner von uns :120:

Parasitär: Nach wie vor ein widerwärtiges Wort, wenn man es auf Menschen anwendet. Du meinst hier aber wohl die vermeintliche Steuerungerechtigkeit bezüglich der Verkehrswege. Aber zum zehnten mal: Anteile am öffentlichen Verkehrsraum sind nicht käuflich.

 

Gutes Beispiel, warum die Räder Kennzeichen brauchen.
Ein parasitäres , asoziales Verhalten !

 

Fahrerflucht ist ein asoziales Verhalten. Keine Frage. Aber schon wieder parisitär? Inwiefern?

 

Und eigentlich halte ich Dich für intelligent genug, Dir darüber bewusst zu sein, welchen Wert Einzelfallbeispiele in Grundsatzdiskussionen haben: Keinen. Denn ich könnte Dir natürlich auf der Stelle ein paar Polizeiberichte von Unfallflucht von Kfz-Führern präsentieren, die sogar bei Unfällen mit tödlichem Ausgang geflüchtet sind. Wobei es Dir dann allerdings schwer Fallen dürfte entsprechende Fälle mit Fahrradfahrern als Unfallverursacher in nennenswerter Menge hervorzukramen.

 

Gruß,

diomega

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@diomega

 

Respekt für dieses Posting!

 

Bis auf einen Punkt gege ich vollkommen konform.

 

Und dieser eine Punkt ist:

Du meinst hier aber wohl die vermeintliche Steuerungerechtigkeit bezüglich der Verkehrswege. Aber zum zehnten mal: Anteile am öffentlichen Verkehrsraum sind nicht käuflich

Es wird doch niemand behaupten wollen, daß man durch Zahlen von Steuern irgendwelche Anteile an Verkehrsfläche erwirbt. Steuern dienen doch dazu, dem Staat Mittel zur Durchführung seiner gestalterischen Pflichten und Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Genau das bewirken doch Mineralöl- und Kfz-Steuer in Bezug auf Errichtung und Instandhaltung von Verkehrswegen (oder sollte es eigentlich bewirken - mittlerweile wird damit die marode Rentenkasse gesponsert, da die Einnahmen aus diesen beiden Steuern die Ausgaben für Verkehrswege weit übersteigen - aber das ist ein anderes Thema :cop01: ).

 

Und nun die Frage:

Warum sollen Fahrradfahrer nicht anteilig durch Steuern an den Kosten für Errichtung und Instandhaltung von Verkehrswegen beteiligt werden? <_<

 

Wobei natürlich die Frage zu berücksichtigen wäre, inwieweit der Ertrag (=Steuereinnahmen) die anteiligen administrativen Kosten übertreffen würde.

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Es wird doch niemand behaupten wollen, daß man durch Zahlen von Steuern irgendwelche Anteile an Verkehrsfläche erwirbt.
Ich verstehe @diomega so, dass niemand durch Zahlen von Steuern oder sonstigem davon ausgehen kann, er hätte eine Bevorrechtigung zur Benutzung der Straße. Also z.B. Radfahrer dürfen nur hin, wenn keine steuerzahlenden Autofahrer dort sind usw. Manche Argumentation geht schon in die Richtung, dass der Autofahrer ja genug zahlt und deshalb die Straße für sich gepachtet hat -> weg mit Radlern und Fußgängern.

 

Genau das bewirken doch Mineralöl- und Kfz-Steuer in Bezug auf Errichtung und Instandhaltung von Verkehrswegen (oder sollte es eigentlich bewirken - mittlerweile wird damit die marode Rentenkasse gesponsert, da die Einnahmen aus diesen beiden Steuern die Ausgaben für Verkehrswege weit übersteigen - aber das ist ein anderes Thema  <_<  ).

Schon mal was vom Nonaffektationsprinzip/Gesamtdeckungsprinzip gehört? Ob du jetzt mit deiner Karre die Rentenlöcher stopfst oder an der Kasse über die MwSt oder mittels Lohntüte, ist NUR EINE FRAGE DER UMVERTEILUNG, solange man das Prinzip nicht ändert.

 

Warum sollen Fahrradfahrer nicht anteilig durch Steuern an den Kosten für Errichtung und Instandhaltung von Verkehrswegen beteiligt werden?
Bin ich eigentlich der einzige, der sich als Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sieht? Und ja, natürlich zahle ich für alles. Das ist doch nur eine Neiddiskussion, die hier versucht wird anzuzetteln :cop01:

 

Wobei natürlich die Frage zu berücksichtigen wäre, inwieweit der Ertrag (=Steuereinnahmen) die anteiligen administrativen Kosten übertreffen würde.

Die Steuern werden natürlich so hoch gesetzt, damit nach Abzug der Verwaltungskosten die gewünschte Summe übrigbleibt :)

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@cheffe

Warum sollen Fahrradfahrer nicht anteilig durch Steuern an den Kosten für Errichtung und Instandhaltung von Verkehrswegen beteiligt werden?
Falsch gefragt, Steuern sind nicht zweckgebunden. Und noch einmal alle ganz laut: Steuern sind nicht zweckgebunden.
Wobei natürlich die Frage zu berücksichtigen wäre, inwieweit der Ertrag (=Steuereinnahmen) die anteiligen administrativen Kosten übertreffen würde.
Eben! Für 100 Euro/Jahr kann man schon ein vollwertiges Auto Steuern bezahlen. Was wird dann ein Fahrrad kosten?

Sollen wir CO2-Ausstoß besteuern, oder Stickoxide, Ruß, Schwermetalle? Oder Gewicht? Was schlagen denn unsere "Hobby-Finanzminister" für eine Steuer für Radfahrer vor, die nicht sofort wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt wird? Ganz konkrete Zahlen bitte!

Ich könnte mit 100 Euro/Jahr für ein Fahrrad leben, aber die Dosentreiber würden über verhältnismäßig korrekte >=100.000 Euro/Jahr jammern. Aber von mir aus...

 

MfG

 

Thomas

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Ein bei rot fahrender Radfahrer stellt keine auch nur annähernd so grosse Gefahr dar wie ein bei Rot fahrendes Kfz. Ein Radfahrer mit 1 Promille stellt keine so grosse Gefahr dar wie ein Autofahrer mit ein Promille. Ein in einer Einbahnstrasse gegen die Fahrtrichtung fahrender Radfahrer stellt keine so grosse Gefahr dar, wie ein Autofahrer, der das Gleiche tut usw.

diomega, hier muß ich dir ganz entschieden widersprechen! EIn Radfahrer der bei Rot eine Straße oder gar Kreuzung überquert stellt sogar eine viel größere Gefahr dar als ein PKW. Leider fallen die meisten Radfahrer eben dadurch auf, das sie nur von 12 bis Mittag denken. Dem bei Rot fahrenden Radler mag sein eigenes Leben gleichgültig sein (dieser Eindruck drängt sich mir bei der Beobachtung des täglichen Treibens der Radfahrer ohnehin auf), er bedenkt jedoch nicht das sich der Autofahrer der ihn - zwar unschuldig aber immerhin - tot gefahren hat sein ganzes Leben damit zurechtkommen muß. Ein Radfahrer mit 1 Promille ist genauso gefährlich wie ein Autofahrer gleichen Alkoholgehaltes. Wo soll auch der Unterschied liegen? Der Radler ist sogar noch wendiger und kann abgesperrte bereiche befahren (Fußgängerzonen etc.). Einzig zustimmen könnte ich bei dem Vergleich in der Einbahnstraße, hierbei gibt es aber zu beachten WIE der Radfahrer die Einbahnstraße befährt. Die meisten Radler fallen eben nicht durch besonnene Fahrweise und Umsicht auf...

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@Netghost

EIn Radfahrer der bei Rot eine Straße oder gar Kreuzung überquert stellt sogar eine viel größere Gefahr dar als ein PKW.
Dann kannst Du doch bestimmt Statistiken angeben, wieviele (Schwer-)Verletzte und Tote denn durch solche radelnden Rotlichtsünder bei anderen Verkehrsteilnehmern hervorgerufen wurden!?

 

MfG

 

Thomas

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EIn Radfahrer der bei Rot eine Straße oder gar Kreuzung überquert stellt sogar eine viel größere Gefahr dar als ein PKW.

 

 

Das bezweifle ich, denn ob ich mit 1,5 Tonnen oder mit 100 kg (=0,1 Tonnen) im Verkehr bewege macht schon einen Unterschied aus (Das lernt man in Physik)

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@Netghost
EIn Radfahrer der bei Rot eine Straße oder gar Kreuzung überquert stellt sogar eine viel größere Gefahr dar als ein PKW.
Dann kannst Du doch bestimmt Statistiken angeben, wieviele (Schwer-)Verletzte und Tote denn durch solche radelnden Rotlichtsünder bei anderen Verkehrsteilnehmern hervorgerufen wurden!?

 

MfG

 

Thomas

Nein. Ich pfleges es, meine Meinung aus Erfahrungen zu bilden und nicht aus Statistiken.

 

Woher aber nimmst du die Weisheit dass nicht ein Radfahrer einen Unfall mit großem Sach- und Personenschaden, ja gar Toten verursachen kann? Unfehlbarkeit von Radfahrern generell?

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Guest Gast_Steffen
Woher aber nimmst du die Weisheit dass nicht ein Radfahrer einen Unfall mit großem Sach- und Personenschaden, ja gar Toten verursachen kann?

Kannst du mir mal die Textstelle zeigen, auf die sich diese Aussage bezieht?

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Woher aber nimmst du die Weisheit dass nicht ein Radfahrer einen Unfall mit großem Sach- und Personenschaden, ja gar Toten verursachen kann?

Kannst du mir mal die Textstelle zeigen, auf die sich diese Aussage bezieht?

...wieviele (Schwer-)Verletzte und Tote denn durch solche radelnden Rotlichtsünder bei anderen Verkehrsteilnehmern hervorgerufen wurden!?
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@Netghost

Nein. Ich pfleges es, meine Meinung aus Erfahrungen zu bilden und nicht aus Statistiken.
Wie Du meinst. Wieviele Tote und (Schwer-)Verletzte haben denn Radfahrer vor Deinen eigenen Augen verursacht? Heraus mit den Zahlen und Augenzeugenberichten!
Woher aber nimmst du die Weisheit dass nicht ein Radfahrer einen Unfall mit großem Sach- und Personenschaden, ja gar Toten verursachen kann?
"nicht können" habe ich nicht gesagt. Es gab auch schon Tote bei Radunfällen (der Radler selber). Ich bezweifel aber sehr, daß Radfahrer eine viel größere Gefahr (kann ja nur bedeuten: für andere) darstellt als ein Autofahrer. Was sagst Du denn zur kinetische Energie?

 

MfG

 

Thomas

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Ihr Physiknobelpreisträger müsst euch mal von dem Gedanken freisprechen, dass die Unfallfolgen etwas mit der Kinetischen Energie zu tun haben müssen. Überquert ein Radfahrer trotz Roter Ampel eine Hauptverkehrsstraße - ein Autofahrer bremst, versucht dem Radfahrer auszuweichen um diesem das Leben zu retten, es kommt zu Massencrasch evtl. mit Verletzten und Toten - so hat er an diesem Unfall trotzdem Schuld (ER hat ihn VERURSACHT!), auch wenn er anschließend in die Luft schauend und pfeifend von dannen radelt.

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Überquert ein Radfahrer trotz Roter Ampel eine Hauptverkehrsstraße - ein Autofahrer bremst, versucht dem Radfahrer auszuweichen um diesem das Leben zu retten, es kommt zu Massencrasch evtl. mit Verletzten und Toten

 

 

Dieses Risiko besteht, egal ob der PKW einem Radfahrer, Fußgänger, PWW oder LKW ausweicht.

 

 

Ich habe nichts gegen eine Versicherungspflicht für Radfahrer und Kennzeichen, aber dann hätte ich gerne bitte auch, dass die Kommunen/Landkreise für nicht StVO-konforme Radwege haftbar gemacht werden können.

 

 

 

 

p.s. Wir können die Gefährdungsdiskussion noch erweitern um die Unfallwahrscheinlichkeit, der Radfahrer am Radweg bei seitlich einmündenden Starßen ausgesetzt sind. Da bleibt nur 1% der PKW-Fahrer vor dem Radweg stehen.

 

 

p.s.2: Auch Autofahrer überfahren regelmäßig rote Ampeln ohne an der Haltelinie anzuhalten, wenn sie bei einen grünen Pfeil rechtsabbiegen (Zumindest in München). Insofern stimmt es nicht, dass das Vorhandensein eines Kennzeichens zu StVO-konformen Verhalten führt.

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