frosch 105 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 Danke auch Bin derzeit im Bereich Adolph-Schönfelder Str., Lohkoppelstraße, Beethovenstr. unterwegs und hatte heute wieder das Vergnügen, mit dem PK 31 zusammenzuarbeiten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 In genau dem Bereich bin ich auch diese Woche viel unterwegs gewesen, in der Beethovenstraße sitzt meine TÄ... Was wolltest Du denn vom PK 31? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Wer oder was ist TAe? Tante Aenneliese? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 TierÄrztin... ich musste einem Pflegekaninchen das Glockenspiel entfernen lassen... damit er in ein paar Wochen auf einem Gnadenhofplätzchen auch Freunde und Freundinnen kennenlernen darf. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted December 18, 2014 Author Report Share Posted December 18, 2014 Hallo, ich nochmal Sorry für die vielleicht doofe Frage, aber mir ist das mit den Terminen nicht ganz klar, zumal die Weihnachtsfeiertage eine Rolle spielen könnten:Mein Bußgeldbescheid (Land Brandenburg) wurde am 12.12. zugestellt. An welchem Tag muss mein Einspruch bei der Behörde eingegangen sein?Danke Ihr Lieben! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Du hast zwei Wochen Zeit ab Zustellung des BGB (§67 OWiG). Rücknahme ist jederzeit möglich - sogar noch in der Hauptverhandlung. Gruß, Pedro. Edit: Brandenburg sollte als Teil der "Achse des Bösen" eingestuft werden. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted December 18, 2014 Author Report Share Posted December 18, 2014 Wie jetzt genau? Muss der Einspruch am 24.12. bei der Behörde sein?? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Am 24. wird bei der Behörde keiner mehr Dienst verrichten und einen Eingangsstempel drauf machen. Also dürfte IMHO die EU-Verordnung gelten, wonach dann als rechtzeitig noch der erste folgende Werktag ist.Hier ist es alles richtig fein aufgeschlüsselt: http://aklimex.de/fristberech.pdf Da der Heiligabend gemeinhin noch als Werktag gilt, zählt er mit. Zwei Wochen sind demnach 14 Tage. Das wäre dann der 26. Dez. Da ist aber zweiter Weihnachtstag und somit Feiertag. Danach folgen mit dem 27. und 28. Samstag und Sonntag, also ist Fristende dann der 29.12.2014 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Wie jetzt genau? Muss der Einspruch am 24.12. bei der Behörde sein?? Ich würde das Ding morgen per Einschreiben mit allem Tralala verschicken. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 (edited) Zugang am 12. Dezember 2014Fristbeginn am 13. Dezember 2014 24:00 UhrFristende 24: Dezember 2014 24:00 Uhr Der 24. Dezember 2014 ist kein Sonnabend, kein Sonntag und kein Feiertag, so dass sich die Frist nicht auf den nächsten Werktag verschiebt. Dieser wäre hier im übrigen der 29. Dezember, da der 27. Dezember und 28. Dezember Wochenende sind. Edit:Da ich mich auf die Angabe 24.12.2014 verlassen hatte.korrekt ist Zustellung 12.12.2014Fristbeginn 13.12.2014Fristende 14 Tage später am 27.12.2014 = Sonnabenddaraus folgt am nächsten Werktag = 29.12.2014 Fristende um 24:00 Uhr. Edited December 18, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted December 18, 2014 Author Report Share Posted December 18, 2014 Schade. Und danke! Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Hallo Gast225, ist das so richtig ?Wenn Fristbeginn der 13.12. ist, dann laufen doch noch vierzehn Tage ... das wäre doch der 27.12. oder liege ich da falsch ? 1 Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted December 18, 2014 Author Report Share Posted December 18, 2014 Oh, ich bin verwirrt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Hallo Gast225, ist das so richtig ?Wenn Fristbeginn der 13.12. ist, dann laufen doch noch vierzehn Tage ... das wäre doch der 27.12. oder liege ich da falsch ?Ja ich hatte mich von Eurem 24.12 verwirren lassen und keine 14 Tage gezählt. also noch einmal Zustellung 12.12.2014Fristbeginn 13.12.2014Fristende 14 Tage später am 27.12.2014 = Sonnabenddaraus folgt am nächsten Werktag = 29.12.2014 Fristende um 24:00 Uhr. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted December 18, 2014 Report Share Posted December 18, 2014 Oh, ich bin verwirrt Schick den Einspruch einfach per Einschreiben mit Rückschein ab. Am besten morgen früh, dann hast Du Ruhe für die Weihnachtsvorbereitungen. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted December 19, 2014 Author Report Share Posted December 19, 2014 Mal schaun, mir geht´s halt darum, möglichst viel zeit zu schinden.(Und danke, Gast225!) Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 19, 2014 Report Share Posted December 19, 2014 Dann schick halt am letzten Tag ein zusätzliches Fax. Auch kann man ja zunächst fristgerecht Einspruch erheben und gleich dazu schreiben nach Weihnachten oder im neuen Jahr eine Begründung nachzureichen. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted December 20, 2014 Report Share Posted December 20, 2014 In genau dem Bereich bin ich auch diese Woche viel unterwegs gewesen, in der Beethovenstraße sitzt meine TÄ... Was wolltest Du denn vom PK 31?Leider ist mir in der Lohkoppelstraße mein Handy aus dem DHL-Fzg. geklaut worden. Hauptgrund ist aber, daß im Moment großflächig Pakete, besonders Handys, an gefakte Adressen bestellt werden, und wir vorher "abgegriffen" werden, weil die Täter da dort ja nicht wohnen. Oder Klingel/Briefkasten werden mit dem falschen Namen überklebt, in der Hoffnung, daß wir die Sachen beim Nachbarn abgeben, und man sich die Karte zum abholen angeln kann.Sorry für OT Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 In § 4 Abs. 2 BKat heißt es ja:Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. Aber hier würde ja ein Fahrverbot zum zweiten Mal angeordnet. Ist also womöglich mit einem längeren Fahrverbot zu rechnen? (Frau S. hat leider auch schon 5 Punkte in Flensburg.) Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe. Viel Glück!!! Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted January 6, 2015 Author Report Share Posted January 6, 2015 Hallo, nein, in meinem Fall blieb es, wie ich ja schon schrieb, bei insgesamt einem Monat Fahrverbot: Heute (Sa., 12.11.) wurde der Bußgeldbescheid zugestellt: Ein Monat FV (ohne 4-Monats-Frist) + 115 Euro Bußgeld. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ausserhalb geschlossener Ortschaften der letzte Verstoß?! WENN, dann wäre der Monat FV "Nachschlag", denn im Normalfall sind hier "nur" 80€ und 1 Punkt fällig. Wie gesagt, 1. Monat kann man in erhöhtes Bußgeld wandeln lassen, liegt allerdings im Ermessen des SB. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted January 6, 2015 Author Report Share Posted January 6, 2015 Ja. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Also wie vermutet wurde nach § 4 Abs. 2 BKat, die Strafe um einen Monat FV erhöht ... genau wie von mir beschrieben, bzw. selbst "durchlebt". Hast Du schon bezahlt oder kannst Du noch aggieren? -> FV in erhöhtes BG wandeln Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Wie gesagt, 1. Monat kann man in erhöhtes Bußgeld wandeln lassen, liegt allerdings im Ermessen des SB.TE ist Widerholungstäter, da hat der SB kein Ermessen. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden. Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt. Also möglich! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden. Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt. Also möglich! Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen... 1 Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden. Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt. Also möglich!Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen... Sinnfreier Kommentar!!! Da ich innerhalb eines Jahres 2 Mal mit Ü 26 km/h festgestellt wurde, griff der § 4 Abs. 2 BKat, ein Monat wurde in erhöhtes BG gewandelt, den 2. musste ich allerdings antreten und den FS abgeben. Quote Link to post Share on other sites
Sabinus0 20 Posted January 6, 2015 Author Report Share Posted January 6, 2015 ElDiablo, keine Ahnung, was du meinst. Ein Monat ist in meinem Fall die Regel, erhöht wurde da nichts. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts: Verstoß Strafe Punkte FahrverbotFVerbot …bis 10 km/h 10 € …11 - 15 km/h 20 € …16 - 20 km/h 30 € …21 - 25 km/h 70 € 1 …26 - 30 km/h 80 € 1 Wärst Du NICHT innerhalt eines Jahres mit 26 km/h (oder mehr) geblitzt worden, würde der § 4 Abs. 2 BKat für Dich nicht gelten ... bist Du aber, somit gilt er, ergo der "Extramonat" ... und auch wenn ich mich wiederhole, so Du auf das Fahrzeug angewiesen bist, ein Anruf beim SA mit der Bitte auf Wandlung steht Dir frei. Wie erwähnt, ich habe es genauso gemacht nur konnte ich eben nicht beide Monate Wandeln, sondern nur 1. da bei mir als Regelsatz ohnehin schon: ...31 - 40 km/h 160 € 2 1 Monat zur Debatte stand + den Monat aus § 4 Abs. 2 BKat. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht.Mal wieder absoluter Dummfug. ElDiablo, keine Ahnung, was du meinst. Ignorier seine Aussagen einfach, er hat seit ein paar Tagen scheinbar wieder mal Langeweile und verunsichert hier mal wieder ein paar Fragesteller/User mit Unsinn.. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ignorier seine Aussagen einfach, er hat seit ein paar Tagen scheinbar wieder mal Langeweile und verunsichert hier mal wieder ein paar Fragesteller/User mit Unsinn.. Jup. Zumal das Ding ja längst durch ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Nur woher soll der arme Mann das wissen? Würde doch voraussetzen, dass er den Thread nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätte.... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Nur woher soll der arme Mann das wissen? Würde doch voraussetzen, dass er den Thread nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätte.... Wer im Glashaus sitz ... leg die Steine lieber wieder weg Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht.Mal wieder absoluter Dummfug. ElDiablo, keine Ahnung, was du meinst. Ignorier seine Aussagen einfach, er hat seit ein paar Tagen scheinbar wieder mal Langeweile und verunsichert hier mal wieder ein paar Fragesteller/User mit Unsinn.. Wenn man den Zusammenhang nicht versteht, sollte man auch nicht gewagt Ausschnitte zitieren und mit hohlen Phrasen kommentieren ... Ich hoffe wir haben NIEMALS geschäftlich miteinander zu tun ... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Nur woher soll der arme Mann das wissen? Würde doch voraussetzen, dass er den Thread nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätte.... Hab' eine Verständnisfrage: Wat is eigentlich ein "SA"? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Wohl ne Eigenkreation von ElDiablo... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 @ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Jetzt hat er mich ... So ein Unsinn!!!! -> SA ... SB wäre hier richtig gewesen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Nur woher soll der arme Mann das wissen? Würde doch voraussetzen, dass er den Thread nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätte.... Hab' eine Verständnisfrage: Wat is eigentlich ein "SA"Eine verbotene Organisation aus dem 3. Reich. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Eine verbotene Organisation aus dem 3. Reich. Das wäre die SA. Ich tippe auf "Sachabaita" . 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Eine verbotene Organisation aus dem 3. Reich.Das wäre die SA. Ich tippe auf "Sachabaita" . Du bist kleinlich! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Du bist kleinlich! Kommt auf den Kandidaten an. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Du bist kleinlich! Kommt auf den Kandidaten an. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 @ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden. vermisse den Biber noch, dann wäre es komplett Ich hoffe Dein Kumpel fährt den gewonnenen GTI noch?! (Sarkasmus aus) ... Welche Rechtsfolge hinsichtlich Fahrverbot ist zu erwarten? ... war die Frage. (hab ich da rauskopiert, also nix Unsinn - hoffe da bekomme ich Zustimmung?!) Folgendes habe ich geantwortet: Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe. Viel Glück!!! Wo sie geblitzt wurde konnte ich nicht hellsehen (mein Fehler) ... Achtung PedroK -> SB wäre hier richtig gewesen (da ist der Pedro Fuchs!) ... weiter ausgeführt -> der Monat "dank" § 4 Abs. 2 BKat (oder Unsinn?! - Sarkasmus aus) und bevor mir wieder ein Jet-Flug im Kinderzimmer vorgehalten wird (in welcher Traglufthalle wohnst Du QTreiberin, dass Dir solche Möglichkeiten überhaupt in den Sinn kommen??? - Ernst gemeinte Frage) Abhängig vom SB, den er hätte die Möglichkeit, diesen auch durch Erhöhung des BG zu wandeln ... (mein Fehler das für die Spezialisten nicht zu Blatt gebracht zu haben) Und rth für Dich und Deine GTI Kumpel, der Auszug aus meinem BGB: Sie überschritten die zulässige ... 33 km/h (nach Toleranzabzug). §3 Abs. 3, §49 StVO, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, §4 Abs. 1 BKatV Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben ... : 1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 320,-€ 2. die Kosten des Verfahrens ... 28,50€ 3. Vorgesehene Bewertung nach Punktesystem mit 2 Punkt(en) 4. Als Nebenfolge der VOW verhängen wir aufgrund §25 StVG ein Fahrverbot von 1 Monat(en) (2. Mal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h überschritten) Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Und rth für Dich und Deine GTI Kumpel, der Auszug aus meinem BGB: Hüstel. Wer ist hier ein "GTI Kumpel"? Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 Ok - allerdings darf im begründeten Einzelfall vom FV abgesehen werden. Mir wurde auch im Wiederholungsfall die Ausnahme der Regel zu Teil und der "Extramonat" wurde in erhötes BG gewandelt. Also möglich!Sicher, ich kenne auch jemanden der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen... PedroK ... nicht meine Aussage! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 @ ElDiablo, die TE schrieb im Pos 1: Ich bin 2 x in einem Jahr mit + 26 km/h geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot.Jetzt bin ich erneut geblitzt worden. Nur für dich zum 3. mal.Damit ist alles was du geschrieben hat nicht zutreffent, du hast die Eingangsfrage nicht verstanden. vermisse den Biber noch, dann wäre es komplett Ich hoffe Dein Kumpel fährt den gewonnenen GTI noch?! (Sarkasmus aus) ... Welche Rechtsfolge hinsichtlich Fahrverbot ist zu erwarten? ... war die Frage. (hab ich da rauskopiert, also nix Unsinn - hoffe da bekomme ich Zustimmung?!) Folgendes habe ich geantwortet: Abhängig von dem SA, in der Regel aber wahrscheinlich, wird ein Monat Nachschlag verabreicht. Ich konnte jetzt nicht rauslesen, oder habe es überlesen, wo Du geblitzt wurdest (ob inner- oder ausserortes)? Der BGB ist ja bereits ergangen, somit sollte sich Deine Befürchtung erhärtet haben und die Gewissheit einen (extra) Monat laufen zu dürfen ist da. Den Einspruch hast Du eingelegt, wie man lesen konnte?! Um den Monat ggf. "wegzubekommen" kannst Du darum bitten, hier Ersatzweise ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen und EINEN Monat "erlassen" zu bekommen, mehr geht m.W. nicht. (an alle die es besser wissen, ich lasse mich gern belehren) Erhöhtes Bußgeld hieß im meinem Falle doppelte Strafe. Viel Glück!!! Wo sie geblitzt wurde konnte ich nicht hellsehen (mein Fehler) ... Achtung PedroK -> SB wäre hier richtig gewesen (da ist der Pedro Fuchs!) ... weiter ausgeführt -> der Monat "dank" § 4 Abs. 2 BKat (oder Unsinn?! - Sarkasmus aus) und bevor mir wieder ein Jet-Flug im Kinderzimmer vorgehalten wird (in welcher Traglufthalle wohnst Du QTreiberin, dass Dir solche Möglichkeiten überhaupt in den Sinn kommen??? - Ernst gemeinte Frage) Abhängig vom SB, den er hätte die Möglichkeit, diesen auch durch Erhöhung des BG zu wandeln ... (mein Fehler das für die Spezialisten nicht zu Blatt gebracht zu haben) Und rth für Dich und Deine GTI Kumpel, der Auszug aus meinem BGB: Sie überschritten die zulässige ... 33 km/h (nach Toleranzabzug). §3 Abs. 3, §49 StVO, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, §4 Abs. 1 BKatV Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben ... : 1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 320,-€ 2. die Kosten des Verfahrens ... 28,50€ 3. Vorgesehene Bewertung nach Punktesystem mit 2 Punkt(en) 4. Als Nebenfolge der VOW verhängen wir aufgrund §25 StVG ein Fahrverbot von 1 Monat(en) (2. Mal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h überschritten) Ja, und wenn du jetzt binnen 1 Jahr zum 3 x geblitzt wirst hast du ein Problem wie die TE.Lesen ... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 vermisse den Biber nochAber gern doch. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 @rth ... Zitat: "Ja, und wenn du jetzt binnen 1 Jahr zum 3 x geblitzt wirst hast du ein Problem wie die TE.Lesen ..." Ich habe nicht vor, die Stadt bzw. den Landkreis weiter zu unterstützen und das war auch nicht mein innigster Wunsch den beiden Male die es leider vorgekommen ist. Nichtsdestotrotz - mag sein das ich da ein Problem hätte, interessieren würde mich (das meine ich ernst) woran Du festmachst, das man nicht auch beim 3. Mal zumindest 1. Monat wandeln kann? Gibt es hierfür einen Paragraphen der dies ausschliesst? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 6, 2015 Report Share Posted January 6, 2015 @ElDiablo: http://www.radarforum.de/forum/index.php/forum/48-verkehrsverstoesse/und das 2 x. Quote Link to post Share on other sites
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