seatleon94 1 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Hallo, nachdem ich gestern eine ziemliche Dummheit "begangen" habe, würde ich gerne eure Einschätzung zu meinem Verstoß wissen.Ich wohne in einem Dorf. Vor dem Ortseingang gibt es eine zweispurige Schnellstraße, keine Landstraße. Etwa 500 Meter vor dem Ortsschild existiert ein 70er-Schild und vor diesem Schild etwa 300 Meter Weiter ein 70er-Schild mit einem Überholverbot dazu.Gestern fuhr ich wie jeden Tag von der Arbeit nach hause und wollte unbedingt noch zwei Autos vor der 70er überholen, ein silberner 3er und ein schwarzer. Den Überholvorgang abschlossen habe ich im Endeffekt auf Höhe des zweiten 70er-Schilds, wo ich dann auch ordentlich in die Bremse gelatscht habe (zirka auf 95 tacho runtergebremst). Was ich nicht wusste - der silberne, erste 3er, den ich überholt habe, war ein Zivilfahrzeug der Polizei, der mir dann auch direkt gefolgt ist. Als ich das Fahrzeug bemerkte rechnete ich zuerst damit, dass das ein älterer Herr ist, der mir gerne mal seine Meinung zu meiner Fahrweise ans Herz legen möchte, weshalb ich eine Runde um den Block drehte und mich dann beim Abbiegen noch vor ein weiteres Auto (einen SUV) "quetschte", damit der 3er nicht direkt hinter mir ist. Die Aktion mit dem SUV war in meinen Augen noch im grünen Bereich - gehupt hat er trotzdem.Irgendwann bog der SUV ab und der 3er klappte natürlich seinen Sonnenschutz herunter, der wie wild blinkte. Laut der Aussage des Beamten waren es laut seiner Messung 157 km/h, als ich die beiden überholt habe. Außerdem meinte er, dass ich die Vorfahrt missachtet habe (bei der Sache mit dem SUV).Tja, bis hierher schonmal echt doof gelaufen. Das beste kommt zum Schluss: Meine Probezeit endet erst am 6.9. dieses Jahr, also noch genau einen Monat.Klar, den Lappen bin ich los. Ich bin mir auch bewusst darüber, wie dumm die ganze Sache war. Meine Fragen:Was kann ich nun machen, um das ganze etwas zu "dämpfen"? (wenn überhaupt)Was erwartet mich?Wird das ganze schon so gerechnet, als wenn ich in der 70er-Zone zu schnell gefahren bin, oder gehen die von 100 aus, da die 70er-Zone ja gerade erst angefangen hatte?Danke im Voraus. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Wenn du "Pech hast" war das Zivilfahrzeug ein Provida - Fahrzeug. Dann gibt es ein Video. Das ist auch entscheidend für die abzuziehenden Toleranzwerte. Wo die 157 km /h gemessen wurden kann ich nicht sagen. Meine Glaskugel ist defekt. Welche Abstriche von der Messung erforderlich sind, bis zu 20 % sind möglich, hängt vom Polizeifahrzeug ab.Dir wird nichts übrig bleiben, als bis zur Anhörung bzw. wenn die bereits "Vor Ort" erfolgt ist, auf den Bussgeldbescheid zu warten. Du stehst als Fahrer bereits fest. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 "Dämpfen" wirst du da kaum was können. Wahrscheinlich hast du dich im Gespräch mit den Beamten auch ausreichend selbst belastet, d.h. deine Verfehlungen eingeräumt, Vorsatz eingeräumt usw. Es besteht die Möglichkeit die Messung insgesamt überprüfen zu lassen, was bei vorhandener Rechtsschutzversicherung sicher anzuraten wäre.Warte einfach mal ab, was dir im AHB/BGB konkret vorgeworfen wird, dann lass es uns wissen. Gedächtnisprotokoll anfertigen (alle Begebenheiten/Umstände, Skizze der Strecke, Aussagen der Beamten usw.) schadet sicher nicht.Das Ende deiner Probezeit dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im September 2016 liegen In jedem Fall gilt spätestens ab jetzt : Keinerlei Aussagen mehr in dieser Angelegenheit. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted August 6, 2014 Author Report Share Posted August 6, 2014 Danke für die Antworten.Ein Video gibt es, hatte er mir auch direkt gezeigt. Außerdem hat er mich dann gefragt, ob ich mich jetzt äußern möchte, oder das ganze später schriftlich machen möchte. Habe mich für später schriftlich entschieden. Meine größte Hoffnung besteht momentan darin, dass das ganze im Endeffekt außerhalb meiner Probezeit passiert ist. Ein Kollege hatte mal etwas ähnliches, zwei Wochen vor dem Ende seiner Probezeit. Bei ihm hats geklappt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Für die Probezeit gilt das Tattagsprinzip, sie wird also auf jeden Fall um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Und Dein Kollege hat Dir wohl einen Bären aufgebunden, vielleicht hat er nicht sofort die Anordnung und die Verlängerung bekommen, weil er evtl. Einspruch gegen den BGB eingelegt hatte o.ä. Die Anordnung kommt meist er Wochen/Monate nachdem die Punkte eingetragen wurden.Eingetragen werden die Punkte erst nach Rechtskraft des BGB, das ist 14 Tage nach Zugang desselben. Ach ja, da die Herren vor mir es vergessen haben.... Herzlich willkommen hier im RF! Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Welche Höhe der Tempoüberschreitung wird dir den nun Vorgeworfen?? Auch die Missachtung der Vorfahrt hat er mit aufgeführt?War es 1 oder 2 Beamte? Hast du eine Verkehrsrechtsschutz? Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted August 6, 2014 Author Report Share Posted August 6, 2014 Welche Höhe der Überschreitung mir da jetzt vorgeworfen wird weiß ich noch nicht. Das Missachten der Vorfahrt hatte er auf jeden Fall erwähnt, als er mir erzählt hat, was er mir vorwirft.Verkehrsrechtsschutz - keine Ahnung. Der Wagen ist auf meinen Vater versichert und zugelassen, ich sprech das mal ab. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Ein Video gibt es, hatte er mir auch direkt gezeigt. ...Meine größte Hoffnung besteht momentan darin, dass das ganze im Endeffekt außerhalb meiner Probezeit passiert ist. Ein Kollege hatte mal etwas ähnliches, zwei Wochen vor dem Ende seiner Probezeit. Bei ihm hats geklappt. Dann Provida -> 5 % Rabatt. Bei + 41 agO 160 Euro + 2 Flens + Gebühr + 1 Mon. OPNV, bei +71 agO etwas mehr von allem.Vorfahrverletzung mit 100 Euro + 1 Flens + Gebühr.Probezeitverlängerung ist sicher; obwohl, ich hatte mal einen Bekannten der hat einen Golf GTI im Lotto gewonnen. Quote Link to post Share on other sites
steifesBein 0 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Dein Vater wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine VRS haben, dann sollen die sich darum kümmern und euch beraten!Man muss prüfen, ob nur dein Vater in dieser VRS versichert ist oder alle die mit dem Auto fahren! Hmm.. ich wurde auch schon vom Videowagen angehalten, man konnte mir Anhand der Aufzeichnung und nach Abzug der Toleranz gleich sagen, wie viel drüber und was er kosten wird! Viel Glück!!! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Dein Vater wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine VRS haben, dann sollen die sich darum kümmern und euch beraten!Man muss prüfen, ob nur dein Vater in dieser VRS versichert ist oder alle die mit dem Auto fahren! Und was soll der RA erreichen?Und warum soll "Dein Vater wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine VRS haben"? Kaffeesatzleser? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Und warum soll "Dein Vater wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine VRS haben"? Väter haben so etwas grundsätzlich Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Nur Väter die ihren Söhnen das Auto leihen... Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted August 11, 2014 Author Report Share Posted August 11, 2014 Leider keine VRS vorhanden.Ich warte erstmal ab, was da per Post demnächst kommt. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted October 6, 2014 Author Report Share Posted October 6, 2014 Bis heute kam noch keine Post. Normal? Oder kann ich schon hoffen, dass das ganze in ein paar Wochen verjährt? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 6, 2014 Report Share Posted October 6, 2014 Normal nicht unbedingt, aber manche BG-Stellen brauchen vielleicht etwas länger. Auf die Verjährung würde ich jedenfalls noch nicht hoffen. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 4, 2014 Author Report Share Posted November 4, 2014 So, bis heute kam immer noch nichts Das ganze ist ja am 5. August passiert, wie wird das mit der Verjährung genau berechnet? Rechnet man Datum + 3 Monate, also = 05.November? Oder rechnet man Datum + 12 Wochen, also = 28. Oktober?Nach 3 Monaten kann ja nichts mehr kommen, richtig? Es sei denn dieses eine bestimmte Schreiben, dessen Name mir gerade nicht einfällt, ist auf dem Postweg verloren gegangen..das was die Verjährung unterbricht. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 4, 2014 Report Share Posted November 4, 2014 Es sei denn dieses eine bestimmte Schreiben, dessen Name mir gerade nicht einfällt, ist auf dem Postweg verloren gegangen..das was die Verjährung unterbricht.Dieses Schreiben ist der Anhörungsbogen. In Deinem Fall allerdings nicht wichtig, da die Polizisten Dich ja bereits am Tattag angehört haben (so interpretiere ich wenigstens Deinen Startbeitrag und Beitrag #4). Und mehr als eine Anhörung gibt es nicht. 3 Monate nach der Anhörung muss der Bußgeldbescheid ausgestellt sein und der hat dann noch 2 Wochen Zeit Dich zu erreichen. Also darfst Du noch nicht ganz sicher sein, aber an Deiner Stelle würde ich langsam mit dem Freuen anfangen. Am 19.11. ist die Sache dann endgültig durch. Wenn die Aktion wirklich vollkommen ohne Bestrafung bleibt, dann hast Du extrem wahnsinnig viel Glück gehabt. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 4, 2014 Author Report Share Posted November 4, 2014 Ehm, naja nicht ganz..ich bin mir nicht sicher, ob die mich "angehört" haben, ich meine nicht. Sie netten Herren hatten mich gefragt, ob ich mich jetzt, oder "später schriftlich" dazu äußern möchte. Ich habe letzteres Gewählt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 4, 2014 Report Share Posted November 4, 2014 Ok, dann musst Du noch länger zittern.. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 4, 2014 Author Report Share Posted November 4, 2014 Wieso? Wie lange denn? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 4, 2014 Report Share Posted November 4, 2014 Wieso? Wie lange denn?Noch weitere 3 Monate. Ein Beispiel: Tattag 05.08.2014, am 04.11.2014 ordnet der SB deine Anhörung an. Der Brief erreicht dich nicht. Am 04.02.2015 ordnet der SB den BGB an und hat noch 2 Wochen Zeit für die ordnungsgemäße Zustellung. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 5, 2014 Author Report Share Posted November 5, 2014 Das heißt, wenn die Post keinen Fehler gemacht hat, bin ich mittlerweile eigentlich raus, richtig? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Das heißt, wenn die Post keinen Fehler gemacht hat, bin ich mittlerweile eigentlich raus, richtig? Die Chance ist groß. Wenn wirklich noch etwas kommt hast du guten Grund kritisch nachzufragen. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Ehm, naja nicht ganz..ich bin mir nicht sicher, ob die mich "angehört" haben, ich meine nicht. Sie netten Herren hatten mich gefragt, ob ich mich jetzt, oder "später schriftlich" dazu äußern möchte. Ich habe letzteres Gewählt.Rhetorische Frage: Hast Du nicht etwa doch gesagt, dass Du Dich dazu nicht äußern möchtest?Dann wäre die Anhörung erfolgt und erledigt. Für den Fall der gewünschten schriftlichen Äußerung hättest Du den Anhörungsbogen ja zeitnah erhalten können. Dies wäre meine Argumentation bei der, von @rth erwähnten, kritischen Nachfrage. Natürlich nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass jetzt noch etwas kommt. Ich bleibe gespannt. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 5, 2014 Author Report Share Posted November 5, 2014 Nein, ich habe gesagt, dass ich mich später schriftlich dazu äußern möchte. Ja eben, ich denke auch, dass dieser Anhörungsbogen schon lange hätte da sein müssen. Also, bin ich jetzt raus oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted November 5, 2014 Report Share Posted November 5, 2014 Ich verweise mal auf das Nachbarportal http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=40580&view=findpost&p=533324Dem Beitrag entnehme ich, dass die erste Vernehmung mit Feststellung der Personalien die Verjährung unterbricht. Das ist bei Dir am Tattag geschehen. Und eine zweite Unterbrechung gibt es nicht. Falls also etwas nach dem 05.11. ausgestellt wurde, ist die Verjährung abgelaufen und darauf würde ich mich berufen.Das Einzige, was Dich jetzt noch treffen kann ist mMn ein Bußgeldbescheid, der vor dem 05.11. ausgestellt wurde und sich gerade noch auf dem Postweg befindet. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 (edited) Zu früh gefreut, heute kam Post. Der "Zugestellt am"-Stempel außen auf dem Brief ist logischer Weise von heute. Auf dem Schreiben steht, wie auch auf dem Bild erkennbar der 4.11.!Was kann ich nun tun? 12 Wochen sind ja eigentlich um. Oder geht man von 3 Monaten aus? Diese wären ja kürzer als 3 Monate. XXX was kann ich tun? Edited November 11, 2014 by Gast225 Bildlink auf Wunsch TE entfernt Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Es sind drei Monate, nicht 12 Wochen. Ist das jetzt der Bußgeldbescheid oder die Anhörung? Wenn es der BGB ist, ist der Drops gelutscht. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Ich denke mal das ist der BGB. Aber selbst wenn, dann gibt es noch das Missverständnis mit der 70er-Zone. Ich habe auf Höhe des 70er Schilds gebremst, auf 95 Tacho. Mir wird vorgeworfen, mit der Höchstgeschwindigkeit (132 da lang gahckt zu sein, das ist aber nicht so. Der Polizist meinte zu mir auch, dass es zwei 70er-Schilder gäbe. Es gibt nur 1. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Zumindest für die Kuhzunft solltest du dich bei deiner Fahrweise um eine VRS-Versicherung kümmern. Hier wäre diese ein Segen um die ganze Sache vernünftig durchleuchten zu können.Was steht denn unterm Strich ? 2 Punkte, 2 Monate und 1000.- Euro ? Für mich hört sich das mit den 157 /132 während des Überholens des Messfahrzeugs eher nach einer Präzisionsschätzung als nach einer belastbaren Messung an. Wenn du über etwas finanzielle Mittel verfügst würde ich mir den Luxus eines VR-Anwaltes leisten und schauen zumindest diesen Vorwurf wegzubekommen. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Richtig, 2 Punkte, 2 Monate und 1000€.Ich bin Azubi! Was würde sowas kosten?Und kann man die Strafe eigentlich in Raten zahlen? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Was es kostet : - zuerst Einspruch gg. BGB -> kostenlos (z.B. per Fax, wer sichergehen will investiert 4 Euro in ein Einschreiben) -Akteneinsicht (PDF via Mail) besorgt dir ein Anwalt ab etwa 50.- Euro. Dann kann man darüber nachdenken, was man macht. Die anwaltliche Vertretung in dieser Angelegenheit wird in die hunderte gehen, je nach dem wen man nimmt und was man mit diesem vereinbart. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Okay. Und wie ist das mit Ratenzahlung in so einem Fall? Als Azubi hat man das Geld nicht mal so eben.. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Moin Moin Der Polizist meinte zu mir auch, dass es zwei 70er-Schilder gäbe. Es gibt nur 1. Das liest sich hier aber ganz anders Etwa 500 Meter vor dem Ortsschild existiert ein 70er-Schild und vor diesem Schild etwa 300 Meter Weiter ein 70er-Schild mit einem Überholverbot dazu.... auf Höhe des zweiten 70er-Schilds, wo ich dann auch ordentlich in die Bremse gelatscht habe (zirka auf 95 tacho runtergebremst). Zu dem Vorfall dürfte es ein belastbares Video geben.Nicht das darauf ein ganz anderer Sachverhalt zu sehen ist, als geschildert. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Zur Ratenzahlung kann ich dir wenig sagen, wenn du dich schon fürs Aufgeben entschieden hast, ruf die Nummer oben auf dem BGB an und kläre die Voraussetzungen ab. (Evtl. Offenlegung der finanziellen Verhältnisse erforderlich) Wenns dich nicht umbringt, würde ich aber noch nicht die Flügel strecken Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Nein nein, die Einsicht in die Daten hol ich mir auf jeden Fall! Andere Sache: auf dem Weg "Papier" steht was von wegen "blabla, Einspruch kann sich auch negativ auswirken..". Ich war ja schneller. Können die mir das im Nachhinein noch anzetteln? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Da sind wir wieder bei unserem "Rechtsstaat".... theoretisch kann es nicht mehr schlimmer kommen, du bist schon "voll versorgt". "Geärgerte" Polizeibeamte oder Sachbearbeiter haben aber die Möglichkeit nachzutreten, indem sie dem dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle ausgiebig schildern, wie ungeeignet du zum führen von Kraftfahrzeugen bist.Das ist dann ein vom eigentlichen Verfahren unabhängiges Damoklesschwert, welches viele hunderte Euro (MPU) bzw. die Fahrerlaubnis kosten kann, wenn die Führerscheinstelle "mitzieht". Insgesamt aber sage ich : Schlimmer wird es nicht kommen, vor Gericht kann es aber deutlich günstiger werden, ich würde es versuchen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Moin Moin Können die mir das im Nachhinein noch anzetteln?Wer denn "die" ? Nach dem Einspruch dürfte ein Richter entscheiden.Der zettelt aber nicht an. Der ist frei in seiner Entscheidung.Vielleicht sieht der irgendwo Tatmehrheit oder noch mehr Vorsatz oder ist ganz allgemein der Meinung, du hättest ein Sahnehäubchen verdient. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Moin Moin theoretisch kann es nicht mehr schlimmer kommen,Oh doch. Gruß Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Kann ich die Daten einsehen, ohne Einspruch einzulegen? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Der Einspruch kostet nichts, auch kannst du diesen jederzeit zurückziehen, wahrscheinlich wirst du ohne Anwalt nichts zu Gesicht bekommen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Kann ich die Daten einsehen, ohne Einspruch einzulegen?Einen Anspruch auf Akteneinsicht hat nur der RA, auf eine BITTE um Einsicht hat schon mancher SB positiv reagiert. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 @seatleon 94: Was willst du in der Akte sehen? Tattag 05.08.2014, BGB 04.11.2014, verjährung rechtzeitig unterbrochen.Beweis: Provida, da gibt es einen Film mit deiner Missetat. Geld für einen RA würde ich nicht mehr ausgeben.Bei der tel. Nachfragen ob Ratenzahlung möglich ist kannst du natürlich auch nach Akteneinsicht fragen, aber was soll es? Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 @rth wie gesagt, dort gibt es nur ein einziges 70er Schild. Und ich hatte den Überholvorgang auf Höhe dieses Schildes beendet und auf ca 90 kmh abgebremst. Ich denke die Rennleitung geht das von aus, dass es ein zweites, früheres 70er - Schild gab. Was wäre denn eurer Meinung nach das klügste und vor allem risikofreieste? Ich meine, es hätte deutlich schlimmer kommen können mit mpu und Aufbauseminar, da ich ja noch Probezeit hatte. Außerdem war ich schneller als 132. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Die Begrenzung gilt ab 1. Schild. Ob es noch wiederholt wird ist ohne Belang. Aufbauseminar und / oder MPU ordnet die Führerscheinstelle an, nicht die Bußgeldbehörde. Die Führerscheinstelle meldet sich nach der Rechtskraft des BGB, das kann einige Monate dauern, aber sie melden sich sicher. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Okay. Dann werde ich auf jeden Fall mal die Daten einsehen. Oder wie kann sich das negativ auswirken? Im schlimmsten Falle korrigieren die meine Geschwindigkeit nach oben, was aber bestimmt nicht geht, oder? Oder was kann mir noch negativ zurecht gebogen werden? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 7, 2014 Report Share Posted November 7, 2014 Man sollte die Behörde auch darauf hinweisen, dass bei einem solch hohen Bußgeld auch die wirtschaftliche Situation zu beachten ist (§ 17 OWiG).Quote(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. http://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html Du kannst auch den Einspruch auf die Höhe des Bußgeldes beschränken. Ratenzahlung sollte natürlich auch möglich sein.Edit: Früher lag die Grenze bei rund 200 Euro. Also einfach darauf hinweisen. Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Und das Frage ich dann über die Hotline nach? Oder wie? 1 Quote Link to post Share on other sites
seatleon94 1 Posted November 7, 2014 Author Report Share Posted November 7, 2014 Also das mit der Höhe des Bußgelds meine ich. Oder muss ich da Einspruch einlegen? Geht das ohne Anwalt? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 8, 2014 Report Share Posted November 8, 2014 Moin Moin @rth wie gesagt, dort gibt es nur ein einziges 70er Schild.Belüg dich nicht selber. Du hast hier doch selber gesagt, es gäbe zwei.Eigentlich ist es egal wieviele da stehen. Das Video wird eindeutig genug sein. Der Geschwindigkeitsvorwurf wird nicht nach oben "gebogen".Dem Richter steht es aber frei, die Gesamtumstände anders zu würdigen als die Bußgeldstelle es tat und so evtl. auch zu einer höheren oder niedrigeren Geldbuße zu kommen. Den wirtschaftlichen Verhältnissen wird durch Einräumen von Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG ausreichend Rechnung getragen.Die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ausbildung sind heutzutage nicht mehr so schlecht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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