Jump to content

Alkoholkontrolle Erwischt


Recommended Posts

  • Replies 313
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Tu Dir, den meisten Lesern hier, Deinen Kollegen und dem Ansehen Deines Berufsstandes einen ganz großen Gefallen: halt die Klappe.

Das geht ja beinahe schon in's Widerliche wie Du u.a. Deinen Beitrag hier im Forum überhöhst. Soll ich beim Betreiber einen "Danke Blaulicht" - Knopf beantragen oder wie würdest Du Dich gerne geehrt w

@Blaulicht, Dein Beitrag in diesem Thread, wo es um wirkliche Probleme eines Menschen geht ist mehr als daneben, eigentlich regelrecht zum   Es wäre schön, wenn Du zumindest mal googeln würdest was

Ne.

Wenn dem so wäre und zurückgerechnet würde, obwohl der Abbau noch nicht begonnen hätte und der Wert tatsächlich noch anwachsen würde, dann hätte er doch tatsächlich mehr Promille, als die Rechnung ergäbe. So wäre doch kein Nachteil für den Täter.

 

Wobei ich sagen muss, dass ich in dem Thema nicht firm bin. Da müsste ein Rechtsmedizinischer sich zu äußern. Der wüsste da vermutlich bescheid. Die Polizei/ StA sagt nur: wir brauchen Blut, um zu beweisen, dass er trunken war. Der Arzt nimmt nur das Blut ab; so wie die Polizei das will.

 

 

Link to post
Share on other sites
Jetzt verstanden ?

Schon lange. Aber Du scheinst partout nicht verstehen zu wollen, daß man für die Rückrechnung keine 2. Blutprobe benötigt, wenn Tatzeit und Entnahme z.B. nur 45 Minuten auseinander liegen. Wenn die Tatzeit um 20 h ist, die Blutprobe um 20:45 h erfolgt, ist es egal, ob der Betroffene sagt, er hätte das letzte Bier um 18 h getrunken oder ob er das offen läßt. Aber wie gesagt: bei der nächsten Blutprobe werde ich den Doc auf genau dieses Problem gezielt ansprechen.

Link to post
Share on other sites
Gegen den Willen kann die Polizei / Richter eine Blutentnahme anordnen, wenn der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt.

Hier eräbe sich dann auch die Möglichkeit den Füherschein einzubehalten.

Woraus denn?

 

Der Threaderöffner schreibt, dass auch bei den ärtzlichen Tests keine Ausfallserscheinungen beobachtet werden konnten. Wie sollte also die Begründung für den Einbehalt des Führerscheins lauten?

 

Verdacht auf Trunkenheitsfahrt?

Meinetwegen, aufgrund von Alkoholgeruch etc., aber das rechtfertigt ja nicht die Einbehaltung des Führerschein. Jedenfalls nicht länger als der Zustand der Trunkenheit anhält.

 

Aber Verdacht auf absolute Fahruntüchtigkeit?

Worauf sollte der fußen?

Link to post
Share on other sites

Wobei der Doc wenn nicht für die AUswertung zuständig, dazu sicherlich keine umfassenden Ausführungen machen kann.

 

Ich schau dann später auch mal in dem Buchauszug nach. Allerdings ist das Buch auch schon viele Jahre alt und es kann sich da einiges geändert haben.

 

@strutstec

Auf die Minute funktioniert die nicht, wenn dann Stunde oder allenfalls halbe Stunde.

Link to post
Share on other sites

Ahoihoi,

 

eine kleine Frage am Rande:

 

Für Fahranfänger gilt, lt. §24StVG eine Grenze von 0‰ in der Begründung zu dem Gesetz steht, dass man endogenen Alkohol jedoch nicht ausschließen kann und somit die Grenze bei 0,2‰ zu ziehen ist. Nach der letzten Entscheidung vom OLG Stuttgart zu dieser Thematik liegt die Grenze wohl eher bei 0,15‰.

 

Jetzt frage ich mich, ob es nicht eigentlich auch so sein müsste, dass bei jeder Alkoholkontrolle mindestens 0,15‰ abgezogen werden müsste. Wenn bei Fahranfängern endogener Alkohol vorliegen kann, so dann doch auch bei Nicht-Fahranfänger.

 

LG f1f2

Link to post
Share on other sites

Deswegen sind es ja 1,1 Promille.

 

Die Grenze liegt bei 1,0 Promille zuzüglich des Sicherheitszuschlages von 0,1 Promille.

Analog bei den Radfahrern (1,5 und 1,6).

 

Früher war der Sicherheitszuschlag höher.

 

Edit:

So wurde uns das zumindest während der Ausbildung beigebracht.

Edited by Gast225
  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Bis ein höchstes Gericht das so sagt wird da nichts abgezogen.

Laienhaft -also ohne Medizinstudium gehabt zu haben- klingt das logisch. Wichtig ist, dass die Berechnung sachlich einen korekten vorwerfbaren Wert liefern.

 

Ich würde auch einen Weg zu mehr Atemalkoholtest - weg vom Blut - bevorzugen und hoffe, dass der Gesetzgber das mal in Angriff nimmt.

 

Ich meine, dass Österreich dort eine ganz vernünftige Lösung hat... Bekomm die aber nicht mehr ganz zusammen. Zumindest muss dort nicht so viel geblutet werden und dennoch können trunkene Fahrer abgestraft werden.

Link to post
Share on other sites

Edit:

So wurde uns das zumindest während der Ausbildung beigebracht.

 

Darf ich fragen welche Ausbildung?

 

 

@Blaulicht

Es wurde wohl aber nur bei Straftaten daran gedacht und nicht bei Owien, was mich wundert, denn der Wert von 0,15‰ ist ja auch bei einer Owi.

 

LG f1f2

Link to post
Share on other sites

Hallo Mitglieder !

 

Nun bin ich ganz daneben. Habe heute ( Motag, 11.11.2013 ) mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert.

Der der sagte, es wird der Wert der Blutentnahme genommen und nix hochgerechnet. Das mit dem Hochrechnen

ist bekannt, wird aber in der normalen Praxis wohl eher nicht gemacht sondern der BAK-Wert wird genommen.

Ist das alles eine Kacke. Jetzt bin ich total down oder noch konfuser.

 

Grüße

Strutstec

Link to post
Share on other sites

Hallo Mitglieder !

 

Nun bin ich ganz daneben. Habe heute ( Motag, 11.11.2013 ) mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert.

Der der sagte, es wird der Wert der Blutentnahme genommen und nix hochgerechnet. Das mit dem Hochrechnen

ist bekannt, wird aber in der normalen Praxis wohl eher nicht gemacht sondern der BAK-Wert wird genommen.

Ist das alles eine Kacke. Jetzt bin ich total down oder noch konfuser.

 

Grüße

Strutstec

 

Für dich kann das heißen: Glück gehabt - in die Owi reingerutscht..... Obwohl du (vermutlich) als Straftäter gefahren bist.

 

Aber mal ehrlich... Ob 1 Promille oder 1,2... Ist in jedem Fall zu viel. Ich lauf schon bei 0,8 nicht mehr gerade... Und selbst 0,5 finde ich zum Fahren zu heftig.

Link to post
Share on other sites

Hallo Mitglieder !

 

Nun bin ich ganz daneben. Habe heute ( Motag, 11.11.2013 ) mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert.

Der der sagte, es wird der Wert der Blutentnahme genommen und nix hochgerechnet. Das mit dem Hochrechnen

ist bekannt, wird aber in der normalen Praxis wohl eher nicht gemacht sondern der BAK-Wert wird genommen.

Siehe Post #27. @Bluey : Sind das deine verzweifelten Versuche mich in den Wahnsinn zu treiben ? Wo bitte habe ich etwas von einer zweiten Blutprobe geschrieben ? Ich bin jetzt raus hier....
Link to post
Share on other sites

Hallo, rth,

 

was kann der Fachanwalt hier erreichen?

Er kann den TE vor "Spitzfindigkeit" schützen.

das ist richtig. Es bringt aber nur dann etwas, wenn das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt und wenn man tatsächlich Angaben zur Sache machen möchte, weil man sich dadurch eine Verbesserung seiner Situation erhofft oder wenn die Rechtsfolgen strittig sind, z, B. beim Vorwurf von Ausfallerscheinungen bei einem BAK - Wert unter 1,1 Promille.

 

Liegt der Wert im vorliegenden Fall unter 1,1 Promille und bleibt es dabei, dass dem TE keine Ausfallerscheinungen vorgeworfen werden, bekommt er sein Owi - Verfahren nach § 24a StVG mit den genannten Folgen oder, ab 1,1 Promille, das Strafverfahren.

 

In beiden Fällen gibt es kaum Einwirkungsmöglichkeiten für einen Anwalt, vor Allem keine, die die Kosten für diesen rechtfertigen.

 

Hallo, MrMijagi,

 

Hätte sich der Threaderöffner geweigert die Pust-Geräte zu benutzen, hätten die Beamten denn dann eine Handhabe gehabt den Führerschein einzubehalten?

 

Und falls ja, wie lautet die Begründung dafür?

das wäre m. E. eine Einzelfallentscheidung.

 

Liegt schlicht und ergreifend "nur" der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vor, weil der Fahrzeuglenker stark nach Alkohol riecht, kann man trotz des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StVG eine berauschte Fahrt nach § 24a StVG nicht von vornherein ausschließen und man müsste schon eine gute Begründung liefern, um den Führerschein gleich einzuziehen.

 

Um sicherzugehen, sollte man hier auf jeden Fall eine richterliche Anordnung einholen.

 

Ist der Fahrzeuglenker erkennbar sternhagelvoll, sieht es schon anders aus.

 

Hallo, Diplomat,

 

bei der Annahme des gesicherten Trinkendes ist es relativ egal, welche Angaben der Beschuldigte/Betroffene dazu macht, denn diese Angaben sind in aller Regel nicht nachweisbar.

 

Ein cleverer Anwalt würde diese Angaben seines Mandanten als Schutzbehauptung deklarieren und schon wären sie wertlos.

 

Deshalb wird in aller Regel der Beginn der Kontrolle oder z. B. der Zeitpunkt, an dem der Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall unter dauernder Beobachtung der Zeugen/Geschädigten stand und somit definitiv keinen Alkohol mehr getrunken hat.

 

Eine Ausnahme wäre z. B., wenn der Fahrer noch Mitfahrer hat, die die ganze Zeit mit ihm zusammen waren und eindeutig bestätigen können, dass er Z. B. die letzten vier Stunden nonstop durchgefahren ist und dabei definitiv nichts getrunken hat.

 

Eine Rückrechnung findet m. W. in aller Regel nur statt, wenn deutlich mehr als zwei Stunden seit dem geschilderten sicheren Trinkende vergangen sind und selbst dann dürfte es nicht die Regel sein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, Strutstec,

 

richtig: Bei Dir zählt der Wert, der bei der Blutuntersuchung ermittelt wird und nichts anderes.

 

Nehmen wir einfach mal ein extremes Beispiel, wann eine Rückrechnung möglich wäre:

 

Du bist LKW - Fahrer und fährst so auf einen anderen LKW auf, dass Du in Deinem Führerhaus eingeklemmt wirst, aber ohne größere Verletzungen (somit sind keine Medikamente oder ähnliches erforderlich, die die Werte verfälschen könnten).

 

Es gelingt erst nach 5 - 6 Stunden, Dich aus Deinem LKW zu befreien.

 

Der ermittelnde Polizeibeamte stellt fest, dass Du deutlich alkoholisiert bist, bekommt allerdings von den Rettungskräften bestätigt, dass Du seit dem Unfall beobachtet und betreut wurdest und dass Du in der Zeit eindeutig nichts alkoholische zu Dir genommen hast.

 

Die anschließende Blutentnahme und - untersuchung ergibt eine BAK von 0,2 Promille.

 

Dieser Wert an sich würde nicht für eine Anzeige nach § 315c StGB ausreichen, aber in meinem fiktiven Fall wäre eine Rückrechnung zu erwarten, so dass Du auf alle Fälle deutlich über 0,3 Promille BAK zum Unfallzeitpunkt kommen würdest und somit mit den strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen hättest.

 

Das ist allerdings nur als Beispiel auf Deine Fragen gedacht, mehr nicht, denn bei Dir trifft nichts davon zu.

 

Noch eine kleine Anmerkung zum Beisein Deiner Tochter bei den polizeilichen Maßnahmen:

 

Das einzige Risiko, das die Beamten eingegangen sind, war der freiwillige Transport Deiner Tochter im Streifenwagen.

 

Hätte es hier einen vom Fahrer des Streifenwagens verursachten Unfall gegeben, bei dem Deine Tochter verletzt worden wäre, wären die Beamten vielleicht ein wenig in Erklärungsnöte gekommen.

 

Mit etwas Erfahrung hätten sie sich dabei mit dem Polizeirecht herausreden können, da die "Mitnahme" dem Schutz Deiner Tochter diente und zusätzlich dazu, Dich auch ein wenig zu beruhigen.

 

Der einzige, der wirklich etwas dagegen hätte sagen können, wärst Du gewesen, denn Du wärst nicht verpflichtet gewesen, Deine Tochter als Zeugin der Anzeigenaufnahme dabei zu haben.

 

Da ihre Anwesenheit offensichtlich beruhigend auf Dich gewirkt hat, war die Maßnahme ganz richtig.

 

Es kann sich übrigens strafmildernd für Dich auswirken, dass Du Dich offensichtlich ganz freundlich und kooperativ verhalten hat (ein paar Tagessätze und der ein oder andere Monat weniger bei der Sperrfrist können dabei sehr schnell für dich herausspringen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Strafmildernd? Bei einer Owi?

Ist ja doch nicht endgültig klar, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder doch um eine Straftat handelt, da der gemessene Blutwert noch nicht vorliegt.

 

Ansonsten hat Nacheule Recht.

Einmal mit den Infos für den TE und einmal mit dem Hinweis, dass Kooperation Sinn machen kann.

Ähem... Hätte er nicht kooperiert und bereitwillig gepustet hätte er seinen Führerschein noch und wäre nicht so plötzlich in seiner Mobilität eingeschränkt. Wäre für den ein oder andern ja auch nur schwer oder sogar gar nicht zu bewerkstelligen...

Link to post
Share on other sites

Hallo, MrMijagi,

 

wie schon oben geschrieben: Es ist nicht sicher, dass er den Führerschein noch hätte, denn vielleicht hätte der Richter ihn auch so einbehalten lassen.

 

Abgesehen davon wird die Zeit, die der Führerschein jetzt in amtlicher Verwahrung ist, bei einem möglichen Fahrverbot angerechnet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites
denn vielleicht hätte der Richter ihn auch so einbehalten lassen.
Das würde mich bei der Gelegenheit noch interessieren, strutstec: gab es eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme?
Link to post
Share on other sites

Edit:

So wurde uns das zumindest während der Ausbildung beigebracht.

Darf ich fragen welche Ausbildung?

Ich dachte das wäre hier bekannt. Studium und Abschluss erstes Staatsexamen Rechtswissenschaft mit anschließenden Referendariat und zweiten Staatsexamen.

 

Während der Strafrechtsstation gab es auch den üblichen Alkoholtest mit Fahren etc. Allerdings habe ich daran nicht teilgenommen, da verhindert. Auch hätte es nichts gebracht, da ich keinen Alkohol trinke, mit Ausnahme zu Silvester zum Anstoßen einen Schluck und kleine Kirschpralinen alle paar Monate vielleicht mal.

 

Hallo Mitglieder !

 

Nun bin ich ganz daneben. Habe heute ( Motag, 11.11.2013 ) mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert.

Der der sagte, es wird der Wert der Blutentnahme genommen und nix hochgerechnet. Das mit dem Hochrechnen

ist bekannt, wird aber in der normalen Praxis wohl eher nicht gemacht sondern der BAK-Wert wird genommen.

Ist das alles eine Kacke. Jetzt bin ich total down oder noch konfuser.

 

Grüße

Strutstec

Wieso der Wert aus der Blutprobe ist doch für dich besser, da geringer, also unter 1,1 Promille.

 

denn vielleicht hätte der Richter ihn auch so einbehalten lassen.
Das würde mich bei der Gelegenheit noch interessieren, strutstec: gab es eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme?

Sehr interessante Frage, um gegebenenfalls ganz aus der Sache herauszukommen.

 

Da gibt es ja auch einige Entscheidungen dazu, wenn nicht mal versucht wurde den Richter anzurufen.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber, hallo, Gast225,

 

so, wie der TE es hier

 

Ich habe alles freiwillig vorgenommen. Blutprobe und den FS freiwilig ohne murren abgegeben.

beschrieben hat, gehe ich davon aus, dass er der BE freiwillig zugestimmt hat, so dass keine richterliche Anordnung erforderlich war.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites
denn vielleicht hätte der Richter ihn auch so einbehalten lassen.
Das würde mich bei der Gelegenheit noch interessieren, strutstec: gab es eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme?

Hier gab es nichts dergleichen. Ich hab alles freiwillig gemacht. Hätten die mich in den Arsch treten wollen, hätte ich den auch noch freiwillig hingehalten.

Es war ja schon 21.00 Uhr als wir auf der Wache waren. Mein FS wurde einfach mal einbehalten.

Bis gleich und ersdt mal danke. Strutstec

Link to post
Share on other sites

nachteule: Ja, stimmt, das hatte ich übersehen. Mal zum praktischen Ablauf in solchen Fällen: wird der Betroffene immer erst gefragt, ob er einer BE freiwillig zustimmt und muß er diese Zustimmung schriftlich abliefern?

 

 

Ergänzung: ich sehe gerade, hier wurde darüber schon geschrieben. Sind solche Formulare also zwingend vorgeschrieben oder reicht ggf. auch die entsprechende Aussage von ein bis x Polizisten?

Link to post
Share on other sites

Hallo Mitglieder !

Ich würde hier gerne jeden persönlich ansprechen, das wäre aber sehr mit Aufwand verbunden und für euch Leser/Antworter langweilig.

Ich muss aber sagen, das z.B. Nachteule mir etwas den Horror genommen hat. Wenn tatsächlich nicht Hochgerechnet wird sondern der

BAK zum Zeitpunkt der Abnahme ( ca. 60 bis 70 Min nach Polizeikontrolle 9 zugrundegelegt wird ), könnte ich Glück haben.

Denn dort wurdén ja bei mir 0,94 Promille per mobilem Gerät gemessen. Ich hatte ja berichtet das mir der Beamte sagte, das er mich

wenn alles vorbei wäre nochmals blasen lassen wollte. ( weil ich sehr nervös war und vielleicht weil ich auch sehr freundlich war. )

Auf jeden Fall ziehe ich mir hier alles rein wie ein Schwamm und werde weiter berichten. Das lesen hier beruhigt mich ein wenig.

Bis später.

Struztstec

Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber,

 

pauschal für alle Dienststellen in Deutschland kann ich die Frage nicht beantworten.

 

In BW reicht es aus, wenn der Beschuldigte/Betroffene der Blutentnahme im Beisein des Sachbearbeiters mündlich zustimmt und dieser steht dann vor Gericht für diese Aussage gerade.

 

Da es in der Natur des Menschen liegt, dass er sich nicht immer erinnert, was er in seinem betrunkenen Zustand gesagt hat, versuchen wir natürlich immer, zumindest noch einen zweiten Beamten dabei zu haben, wenn er der BE zustimmt oder, besser noch, die schriftliche Zustimmung zu bekommen.

 

Egal, ob mündlich oder schriftlich: Es sollte grundsätzlich immer in der Anzeige vermerkt werden, ob es eine Zustimmung des Betroffenen/Beschuldigten gab oder nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber,

 

pauschal für alle Dienststellen in Deutschland kann ich die Frage nicht beantworten.

 

In BW reicht es aus, wenn der Beschuldigte/Betroffene der Blutentnahme im Beisein des Sachbearbeiters mündlich zustimmt und dieser steht dann vor Gericht für diese Aussage gerade.

 

Da es in der Natur des Menschen liegt, dass er sich nicht immer erinnert, was er in seinem betrunkenen Zustand gesagt hat, versuchen wir natürlich immer, zumindest noch einen zweiten Beamten dabei zu haben, wenn er der BE zustimmt oder, besser noch, die schriftliche Zustimmung zu bekommen.

 

Egal, ob mündlich oder schriftlich: Es sollte grundsätzlich immer in der Anzeige vermerkt werden, ob es eine Zustimmung des Betroffenen/Beschuldigten gab oder nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Nachteule : Sind Sie Polizist ???

Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber, hallo, Gast225,

 

so, wie der TE es hier

 

Ich habe alles freiwillig vorgenommen. Blutprobe und den FS freiwilig ohne murren abgegeben.

beschrieben hat, gehe ich davon aus, dass er der BE freiwillig zugestimmt hat, so dass keine richterliche Anordnung erforderlich war.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Könnte der TE noch einmal darauf eingehen!
Link to post
Share on other sites

Hallo, MrMijagi,

 

wie schon oben geschrieben: Es ist nicht sicher, dass er den Führerschein noch hätte, denn vielleicht hätte der Richter ihn auch so einbehalten lassen.

Du schreibst selbst, dass man für eine Einziehung im Fall des Threaderöffners, falls er nicht gepustet und so freiwillig einen Wert geleifert hätte, eine gute Begründung braucht. Eine solche habe ich bisher, trotz mehrmaliger Nachfrage weder von dir noch vom Forums-Hochlicht gelesen.

Da es auch absolut keinen Ansatz für diese Begründung zu geben scheint halte ich es für annähernd ausgeschlossen, dass man ihm seinen Führerschein eingezogen hätte, hätte er das Pusten verweigert.

 

Abgesehen davon wird die Zeit, die der Führerschein jetzt in amtlicher Verwahrung ist, bei einem möglichen Fahrverbot angerechnet.

Das ist mir bewusst. Allerdings ist die plötzliche Führerscheinlosigkeit eine wesentliche drastischere Härt als eine auf die man sich vorbereiten kann. Was wenn man auf den Führerschein angewiesen ist, z.B. als Polizist im Streifendienst? ;)

Link to post
Share on other sites

@strutstec : Die Geräte gehen im Allgemeinen recht genau, Abweichungen eigentlich unter 0,2%o, natürlich nach oben und unten. Allerdings sind auch seltene, extreme Abweichungen bis zu 2%o in beide Richtungen dokumentiert. Insgesamt also ist die Kuh in deinem Fall mit 0,94%o gemessenen AAK keinesfalls vom Eis. Wenn Deine Angaben zum Konsum stimmen rechne ich aber mit einer BAK unter der "magischen" Grenze von 1,1%o.

 

Abweichungen zwischen um 0,2 Promille wären aber recht groß. Bei geblasenen 1,1 wären das ja fast 20 Prozent Abweichung. Und bis zu 2 Promille / außreißer. Kaum zu glauben.

Link to post
Share on other sites
Da es auch absolut keinen Ansatz für diese Begründung zu geben scheint halte ich es für annähernd ausgeschlossen, dass man ihm seinen Führerschein eingezogen hätte, hätte er das Pusten verweigert.

Wenn ich jemanden habe, der deutlich alkoholisiert ist, das Pusten aber verweigert, so daß eine Blutprobe entnommen werden muß, gehe ich vom "Schlimmsten" aus, also der Straftat. Und dann wird der Führerschein sichergestellt/beschlagnahmt.

 

Was wenn man auf den Führerschein angewiesen ist, z.B. als Polizist im Streifendienst?

Dann hat man Pech gehabt.

Link to post
Share on other sites

Guten Tag !

 

Mal eine Frage zu Ausfallerscheinungen. Bei mir getestet worden

 

Finger Finger zusammen mit geschl. Augen--------------ok

Finger an die Nase mit geschl. Augen-----------------------ok

Fuß an Fuß ca 3 Meter------------------------------------------ok ( etwas die Arme genutzt aber das muss ich auch stocknüchtern etwas machen. Habs getestet

Sprache------------------------------------------------------------ok klar und ohne Anzeichen von Störungen. Kein Dummes Zeugs gelabert.

Diesen Körperdrehtest------------------------------------------ ? Augen haben einige Sekunden nachgezuckt. ( das habe ich auch nüchtern. immer )

Mit Lampe in die Augen geläuchtet----------------------------? leichte Rötung

 

kann man mir da was basteln ?? Hab im Netz gelesen, das dieser Körperdrehtest wohl eher selten gemacht wird.

 

Grüße

St5rutstec

Link to post
Share on other sites
kann man mir da was basteln ??
Das einzige was man daraus "basteln" könnte wäre der Hinweis, dass Du einiges an Alkoholgewöhnung hast...

 

Zum Vergleich: Ein nicht-alkoholgewöhnter Mensch liegt bei 1,1 - 1,3 Promille schnarchend am Tresen oder unterhält sich hingebungsvoll mit Villeroy & Boch. Du konntest aber noch Dein Auto finden, den Zündschlüssel stecken und ohne Ausfallerscheinungen fahren...

 

Somit dürfte dieser Satz von Dir

Ich bin 59 und trinke nie regelmäßig Alkohol.
auch etwas "geschönt" sein.
Link to post
Share on other sites

Hallo !

 

Ich habe auf der Polizeiwache den Beamten gegenüber wortwörtlich gesagt, im Beisein meinner Tochter : " Ich schäme mich zutiefst. Auch weil ich meine Tochter in größte Gefahr gebracht habe."

 

Meine Historie betreffend Alkohol : bis ins Jahr 2002 nie Alkohol getrunken. Hab da kein Sinn drin gesehen.

ab etwa Mitte 2002 dann hin und wieder ein Bier. Jedoch eher selten oder auf Feiern.

ab etwa 2013 auf Feiern schon mal etwas mehr, aber immer Herr der Lage.

Ab Mai 2013 Probleme und versucht diese mit Bier wegzuspülen. Nie Auto gefahren. Reiner Biertrinker

Am Tattag ( nennen wir es mal so ) etwas überheblich gedacht. Habe die Promille nicht so richtig gemerkt

und angenommen : wird schon gutgehen.

Euch gegenüber habe ich mich nun ganz offen gezeigt. Schäme mich trotzdem weil ihr hier gute Anworten abgebt.

Noch was : ich bin vom Fahren mit Promille geheilt. Diese Schande :::

Hab seit Vorfall nichts getrunken obwohl Probleme dadurch sehr groß

 

Beste Grüße

 

Strutstec

Link to post
Share on other sites
Da es auch absolut keinen Ansatz für diese Begründung zu geben scheint halte ich es für annähernd ausgeschlossen, dass man ihm seinen Führerschein eingezogen hätte, hätte er das Pusten verweigert.

Wenn ich jemanden habe, der deutlich alkoholisiert ist, das Pusten aber verweigert, so daß eine Blutprobe entnommen werden muß, gehe ich vom "Schlimmsten" aus, also der Straftat. Und dann wird der Führerschein sichergestellt/beschlagnahmt.

Wie unterscheidest du denn "deutlich alkoholisiert" von "alkoholisiert"?

 

Deine Kollegen haben u.a. von "guten Gründen" geschrieben, die es für die Sicherstellung (zumindest über die Phase der Trunkenheit hinaus) geben müsste. Die kann ich in deiner Schilderung nicht erkennen. "Vom schlimmsten ausgehen" kann ja wohl kaum Basis für eine Verdachtsbegründung sein, denn dann könnte man ja jeden beim kleinsten Pups mal einlochen - könnte ja größer werden, der Pups.

 

Kurz gesagt: Ich halte dein Vorgehen für ungesetzlich!

 

Was wenn man auf den Führerschein angewiesen ist, z.B. als Polizist im Streifendienst?

Dann hat man Pech gehabt.

Und ärgert sich dass man kooperativ war. Lernen durch Schmerzen soll aber eine der effektivsten Methoden sein. ;)

Link to post
Share on other sites
Ich habe auf der Polizeiwache den Beamten gegenüber wortwörtlich gesagt, im Beisein meinner Tochter : " Ich schäme mich zutiefst. Auch weil ich meine Tochter in größte Gefahr gebracht habe."

Und? Ob Du sowas äußerst oder nicht, interessiert letztlich keinen.

 

Meine Historie betreffend Alkohol ...

Ohne Dir etwas zu wollen oder zu nahe treten zu wollen, aber Deine Historie liest sich wie die Karriere eines Alkoholikers.

Link to post
Share on other sites

Zum Vergleich: Ein nicht-alkoholgewöhnter Mensch liegt bei 1,1 - 1,3 Promille schnarchend am Tresen oder unterhält sich hingebungsvoll mit Villeroy & Boch. Du konntest aber noch Dein Auto finden, den Zündschlüssel stecken und ohne Ausfallerscheinungen fahren...

Um da mal etwas ein wenig geradezurücken:

Bei der Mehrzahl der erwachsenen Menschen im westeuropäischen Kulturkreis darf wohl eine gewisse Alkoholgewöhnung angenommen werden. Wie hoch dieser Grad ist fällt natürlich persönlich sehr unterschiedlich aus. Die Mehrheit würde bei 1,1 Promille sicher nicht kotzend aufm Klo hängen...

Link to post
Share on other sites

Die Mehrheit würde bei 1,1 Promille sicher nicht kotzend aufm Klo hängen...

 

Vorallem muss a) nicht jeder sich erbrechen und b) kommt es nicht darauf an, wie viele Promille man intus hat, sondern viel mehr darauf, was man getrunken hat und was man gegessen hat, ob man etwas gegessen hat, ob diese Sachen im Magen noch gären und somit zuerst zum Aufstoßen führen, ob der Magen sowieso schon gefüllt ist mit Flüssigkeiten etc....

Manche Menschen müssen sich auch übergeben, bei bestimmten Sorten von getränken, so gibt es welche, die bei Jägermeister erbrechen, oder Wodka, oder Banensaft....

 

Auf jeden Fall wird sich der Körper wehren bei einer Alkoholvergiftung. Bei Wikipedia gibt es einen sehr schönen Artikel dazu.

 

Zweites Stadium

 

Hypnose (Blutalkoholkonzentration zwischen 2 und 2,5 Promille):

  • evtl. Aggressivität
  • Sprach- und Artikulationsstörungen
  • Koordinationsstörungen
  • Sehstörungen
  • Schlaffheit (Muskeln)
  • verengte Pupillen
  • Amnesie
  • Erbrechen

 

LG f1f2

 

 

Edit:

 

Der deutsche "Durchschnittsmann" hat einen Wert von 2,05 ‰ nch 12 Bier à o,33l

Link to post
Share on other sites
Um da mal etwas ein wenig geradezurücken:

Bei der Mehrzahl der erwachsenen Menschen im westeuropäischen Kulturkreis darf wohl eine gewisse Alkoholgewöhnung angenommen werden. Wie hoch dieser Grad ist fällt natürlich persönlich sehr unterschiedlich aus. Die Mehrheit würde bei 1,1 Promille sicher nicht kotzend aufm Klo hängen...

Die Mehrheit die ich kenne tut es. Und dabei handelt es sich um einen völlig normalen Kulturkreis, der sich diese Gewöhnung (Gott sei Dank) nicht angeeignet hat.

 

Und wenn wirklich die Mehrzahl der Westeuropäer eine solche Alk-Gewöhnung hat, stimmt in der Gesellschaft etwas nicht.

 

Aber auch 12jährige die mit 2 Promille aufgegriffen und in KH gebracht werden halten ihr Verhalten für völlig normal... "das machen doch alle...." Aber ist es damit besser?

Link to post
Share on other sites
Ich habe auf der Polizeiwache den Beamten gegenüber wortwörtlich gesagt, im Beisein meinner Tochter : " Ich schäme mich zutiefst. Auch weil ich meine Tochter in größte Gefahr gebracht habe."

Und? Ob Du sowas äußerst oder nicht, interessiert letztlich keinen.

 

Ich weiß. Mich aber. Weil ich weiss was ich fü;r einen Scheiss gebaut habe. !!!!!!!!!!!!!

 

Meine Historie betreffend Alkohol ...

Ohne Dir etwas zu wollen oder zu nahe treten zu wollen, aber Deine Historie liest sich wie die Karriere eines Alkoholikers.

 

Daran arbeite ich !!!

Edited by Bluey
Quotierung bearbeitet
Link to post
Share on other sites

Das ist sehr gut.... versuche als erstes Deine Probleme in den Griff zu bekommen (ggf. mit professioneller Hilfe, das ist keine "Schande"), dann fällt auch der Alkoholverzicht leichter.

 

Was passiert ist kannst Du jetzt eh nicht mehr ändern, egal wie sehr Du Dich schämst. Um so wichtiger ist es jetzt nach vorne zu schauen.

Link to post
Share on other sites
Wie unterscheidest du denn "deutlich alkoholisiert" von "alkoholisiert"?

Ich entscheide das und hole mir ggf. die Meinung des die Blutprobe durchführenden Arztes ein. Letztlich macht man es am Gesamtverhalten und der Alkoholfahne fest. Entscheidend ist jedoch: wenn ich zunächst von einer Straftat ausgehe, ist eine Unterscheidung zwischen "deutlich alkoholisiert" oder "alkoholisiert" unerheblich. Denn den Grad der Alkoholisierung stellt erst die Blutprobe fest. Bis zu deren Ergebnis aber ist der Betroffene seinen Lappen erstmal los.

 

Deine Kollegen haben u.a. von "guten Gründen" geschrieben, die es für die Sicherstellung (zumindest über die Phase der Trunkenheit hinaus) geben müsste. Die kann ich in deiner Schilderung nicht erkennen. "Vom schlimmsten ausgehen" kann ja wohl kaum Basis für eine Verdachtsbegründung sein, denn dann könnte man ja jeden beim kleinsten Pups mal einlochen - könnte ja größer werden, der Pups.

Wir reden nicht vom Einlochen, sondern von einer TRAL-Fahrt. Wenn ich nur den Alk rieche, der Betroffene sich aber weigert zu pusten oder auch nicht pusten kann, dann gehe ich zunächst nicht von einer Owi, sondern von einer Straftat aus. Und das bedeutet, daß der Führerschein in amtliche Verwahrung zu nehmen ist.

 

Kurz gesagt: Ich halte dein Vorgehen für ungesetzlich!

Kurz geantwortet: das darfst Du. Ändert aber nichts.

 

Und ärgert sich dass man kooperativ war. Lernen durch Schmerzen soll aber eine der effektivsten Methoden sein.

Naja, in diesem Falle sollte man lieber kooperativ sein und pusten, denn damit könnte man die Sicherstellung des Führerscheines u.U. vermeiden, sofern der Wert im Owi-Bereich liegt.

Link to post
Share on other sites

Hallo !

 

Ich werde nun meine Fragerei hier beenden. Lt. Sachbearbeiter der Polizei kommt morgen ( 13.11.2013 ) das Ergebnis der BAK.

 

Ich bedanke mich hier bei allen die geantwortet haben. Nachteule hat mir sehr geholfen !!! Seine fundierten Antworten haben mich schon hier und da

ein wenig aus dem Keller der tiefsten Unsicherheit gezogen. Auch die anderen Antworten und Kommentare waren sehr hilfreich.

 

Ich bedanke mich hiermit bei allen und teile euch das Endergebnis mit. Das bin ich euch schuldig.

 

Strutstec

Link to post
Share on other sites
Um da mal etwas ein wenig geradezurücken:

Bei der Mehrzahl der erwachsenen Menschen im westeuropäischen Kulturkreis darf wohl eine gewisse Alkoholgewöhnung angenommen werden. Wie hoch dieser Grad ist fällt natürlich persönlich sehr unterschiedlich aus. Die Mehrheit würde bei 1,1 Promille sicher nicht kotzend aufm Klo hängen...

Die Mehrheit die ich kenne tut es. Und dabei handelt es sich um einen völlig normalen Kulturkreis, der sich diese Gewöhnung (Gott sei Dank) nicht angeeignet hat.

Nach den Angaben des Threaderöffners und F1F2 reden wir hier über eine Menge von 4-5 Bieren und einer Aufnahme über einige Stunden. Bist du dir wirklich sicher, dass die Mehrzahl deiner Bekannten bei dieser Alkoholmenge Probleme in Form von "rückwärtsessen" hätte? Ich kann mich der Vermutung nicht erwehren, dass du da mit deiner Einschätzung ziemlich falsch liegen könntest - jedenfalls nach wissenschaftlichen Erfahrungen mit Trinkexperimenten.

 

Und wenn wirklich die Mehrzahl der Westeuropäer eine solche Alk-Gewöhnung hat, stimmt in der Gesellschaft etwas nicht.

Mag ja deine Meinung sein, allerdings ist Alkohol eben doch gesellschaftlich und ja auch rechtlich legitimiert. Ja, auch in den Mengen die der Threaderöffner beschrieben hat. Kein Grund also für den Versuch schon alleine sein Trinkverhalten zu entnormalisieren bzw. sogar zu kriminalisieren wie du es mit deinem Vergleich tust.

 

Dass man dann nicht mehr Auto fährt steht auf einem vollkommen anderen Blatt.

 

Aber auch 12jährige die mit 2 Promille aufgegriffen und in KH gebracht werden halten ihr Verhalten für völlig normal... "das machen doch alle...." Aber ist es damit besser?

Du siehst aber den Gegensatz zwischen objektiver gesellschaftlicher Normalität (5 Bier über mehrere Stunden für einen Erwachsenen) und nur subjektiv empfundener (2 Promille bei einer 12jährigen)?

Wenn nein, dann ist deine Wahrnehmung leider ähnlich uneinsichtig wie die der 12-Jährigen...

Link to post
Share on other sites
Ich habe auf der Polizeiwache den Beamten gegenüber wortwörtlich gesagt, im Beisein meinner Tochter : " Ich schäme mich zutiefst. Auch weil ich meine Tochter in größte Gefahr gebracht habe."

Und? Ob Du sowas äußerst oder nicht, interessiert letztlich keinen.

 

Ich weiß. Mich aber. Weil ich weiss was ich fü;r einen Scheiss gebaut habe. !!!!!!!!!!!!!

Ohne dir zu nahe zu treten, ich glaube dass die große Entschuldigungsarie, bei der keine Steigerungsform groß genug ist ("zutiefst", "größte Gefahr") auch auf Polizeibeamte im Einsatz eher abschreckend wirkt. Zumindest bei Mitarbeitern im Krankenhaus erlebe ich das oft. Weil es erstens nunmal nicht besonders glaubwürdig klingt und zweitens das Schwanken von einem Extrem ins andere selten positiv bewertet wird. Wenn die Beteureungen so groß sind, die Latte so hoch gelegt wird, dass man letztendlich nur drunter durch springen kann, das ist häufig ein erster Schritt zum scheitern.

Das aber nur nebenbei...

 

Meine Historie betreffend Alkohol ...

Ohne Dir etwas zu wollen oder zu nahe treten zu wollen, aber Deine Historie liest sich wie die Karriere eines Alkoholikers.

Daran arbeite ich !!!

Vor allem dein letzter Satz, dass du massive Probleme hast, weil du jetzt seit ein paar Tagen nichts mehr trinkst gibt Anlass zur Sorge...

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...