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Geblitzt Auf Der Autobahn Bei Erlaubten 60Km/h


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Hallo, habe folgendes Problem: ich wurde vor 2 Tagen auf der A3 bei Köln geblitzt. Ich war gegen 4 UIhr morgens unterwegs und es war dementsprechend absolut nix los nur ein paar LKWs und es hat etwas geregnet. Der Autobahn Abschnitt war 3 spurig und breit ausgebaut. Nichtsdestotrotz war die Geschwindigkeit (aus mir völlig unerklärlichen Gründen) auf 60 kmh begrenzt, durch elektronische Schilder. Ich war ca. mit 90 kmh unterwegs. Ich würde ja verstehen wenn man wegen Nässe auf 80 kmh begrenzen würde, aber 60 auf einer dreispurigen Autobahn ohne Verkeher ?!

P.S. Es gab keine Baustelle oder Ähnliches

Folgende Frage, habe ich irgendeine Chance mich gegen diese absolut sinnlose Begrenzung zu wehren ?

 

Bin für jede Hilfe dankbar

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Gegen die Begrenzung anzugehen könnte zwar möglich sein - also in dem Sinne, dass sie zukünftig nicht mehr so angeordnet wird.

 

Das hilft Dir aber im konkreten Fall nullkomma gar nicht weiter. Wenn die 60 da angeordnet waren, gelten die auch.

 

Was mir noch dazu einfällt: Da sind ja einige Brücken baufällig. War er Fall eventuell in so einem Bereich?

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Hallo, nikerider,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Möglichkeiten, warum dort auf 60 beschränkt war oder durchgehend ist, gibt es viele.

 

Wie Ichtyos schon schrieb, ist es für Dich allerdings unerheblich, ob die Beschränkung aufgrund von Brückenschäden angeordnet war, ob dort kurz zuvor eine Baustelle war oder ob die Beschränkung andere Gründe hat.

 

Wären dort Blechschilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt und würde dort in der Nacht nach dem ersten geschwindigkeitsregelnden Schild gemessen, hättest Du vielleicht eine kleine Chance mit der Begründung, dass Du ortsfremd bist und das erste Schild durch ein Augenblicksversagen nicht rechtzeitig gesehen hast.

 

Die Schilderbrücken und die elektronischen Schilder, die es ab und an am Fahrbahnrand gibt, sind dagegen nicht zu übersehen.

 

Dazu kommt, dass vorher mit Sicherheit weitere Beschränkungen bestanden, denn die 60 km/h werden nicht als erste geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme geschaltet.

 

Somit wird Augenblicksversagen ebenfalls ausscheiden.

 

Du wirst somit erst einmal nur abwarten können, ob an Dich oder ggf. den Halter ein Anhörbogen versandt wird, was auf diesem steht (Anhörung des Betroffenen oder Zeugen) und danach überlegen, ob es weitere Optionen gibt (Aussageverweigerung, Halter gibt sich als Fahrer an usw.)

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ob man wohl bei den gegebenen Verhaeltnissen mit einer Vereisung der Fahrbahn rechnete und deshalb die wenigen VT mittels der elektronischen Geschwindigkeitshinweise zu vorsichtiger Fahrweise animieren wollte?

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Ich glaube, du erkennst nicht, dass die Beschränkung durchaus einen Sinn haben kann, den wir hier natürlich nicht wissen.

Wenn es dich wirklich interessiert, kannst Du ja mal bei der zuständigen Autobahnmeisterei nachfragen, warum an diesem Tage zu dieser Zeit dieses Limit angesagt war.

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Hallo, jr28,

 

wenn die Messanlage an die Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlage gekoppelt ist, laufen die Messungen automatisch.

 

Stellen die Sensoren fest, dass es glatt wird und schalten die Anlage auf 60, ist es wahrscheinlich, dass die Messanlage sich dieser Geschwindigkeit anpasst und nicht mehr ab 80 oder 100, sondern ab 60 misst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ob man wohl bei den gegebenen Verhältnissen damit rechnete, dass der VT in der Mehrzahl die sinnfreie Begrenzung nicht einhält und so das Staatssäckel füllt ??? :whistling:

 

Die Moeglichkeit bestuende, so rein theoretisch, natuerlich........

 

Ist schon komisch, dass genau dann gemessen wird.

 

Ja wann denn sonst? Ich meine, 'ne Messung ohne Limitierung waere irgendwie sinnlos, oder? :farewell:

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Also, ich kann die Glätte ebenfalls ausschließen, da es an dem besagten Tag/ Nacht recht warm war und die Temperaturen in einem eindeutigen positiven Bereich lagen.

Das ist letztlich Wayne. Solange das Limit angeordnet ist, gilt es. Du kannst es jederzeit hinterfragen. Aber erst hinterher. Und vor dem Ticket wird Dich das nicht retten.

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Es lebe der Glaube an die Obrigkeit!

 

Es steht Dir frei dich für den Abbau dieser freiheitsberaubenden Anlagen auf politischer Ebene einzusetzen,

oder, wenn Dir das zu kompliziert ist, auch in ein Land deiner Wahl auszuwandern, in dem der Glaube an

die Obrigkeit deinem Wunsch entspricht.

 

Du hast doch schon in Algerien gelebt. Wie lebt es sich denn dort?

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Du hast doch schon in Algerien gelebt. Wie lebt es sich denn dort?

 

Eine einzige, riesige Buddelkiste, in der der Glaube an die Obrigkeit im Sande verlaeuft......

 

- SCNR - :farewell:

 

nicht wirklich.. im Mahgreb gibts andere Autoritäten..Famile.. auch im weiteren Sinne.. vielleicht mit Stamm oder Clan zu vergleichen..

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Ob man wohl bei den gegebenen Verhältnissen damit rechnete, dass der VT in der Mehrzahl die sinnfreie Begrenzung nicht einhält

Ist schon komisch, dass genau dann gemessen wird.

Ähm,

der TE hat doch selbst eingeräumt, dass ihm ein :80: eingeleuchtet hätte. So ganz 'sinnfrei' ist es also nicht.

 

Wenn es jetzt auf der Bahn noch Spurrillen gab - die der TE aufgrund der Dunkelheit nicht sehen konnte - oder z.B. etwas mit dem Asphalt nicht in Ordnung ist könnte die :60: durchaus zu rechtfertigen sein. Zumal es sich ja offenbar nur um einen begrenzten Streckenabschnitt gehandelt haben kann.

Ich meine mich an einen Bericht errinnere zu können, wonach bestimmte Asphaltarten die im trockenen zwar 1A sind, sich im Nassen aber in Rutschbahnen verwandeln konnten weil beim Aufbringen des Asphaltes irgendwelche Randbedingung nicht eingehalten wurden.

 

^ Es lebe der Glaube an die Obrigkeit!

 

Und dann gibt es noch die Leute, die - nach einem Abflug - den zugehörigen Landkreis verklagen, eben weil kein Limit angeordnet war.

Und den Prozess auch noch gewinnen :wand:

 

Gruß,

AnReRa

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in dem Bereich gibt es eigentlich nur den stationären Blitzer am Eingang zum Kölner Ring. Der ist logischerweise immer da (und auch ziemlich bekannt). Der weitere Abschnitt ist dann vierspurig und da wird eigentlich nie geblitzt. Da gibt es nur "I follow you"-Autos.

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Die Betonung lag auf "kann".

Wenn nikerider Behördenpost bekommt wird darin nichts von "kann" stehen. Ein Bußgeldbescheid ist verbindlich und nicht eventuell.

 

Es ist anzunehmen, daß die Autobahnmeisterei einen "Sinn" in ihrer Beschränkung sah, der kann aber auch nur in ihrer Phantasie und nicht in der Realität existiert haben. @nikerider hat jedenfalls nicht von besonderen Gefahrenstellen, die :60: auf einer BAB rechtfertigten, berichtet, und sein Auto wurde offensichtlich nicht von 'unsichtbaren Kräften' von der Fahrbahn getragen.

Möglicherweise hat die Beschränkung aber auch politische Motive, ähnlich wie in Niedersachsen.

Man sollte vielleicht, ähnlich wie Radarfallen, Stellen anzeigen, an denen derart extrem niedrige Limits ohne erkennbaren Anlaß vorgeschrieben sind.

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Es steht Dir frei dich für den Abbau dieser freiheitsberaubenden Anlagen auf politischer Ebene einzusetzen,

oder, wenn Dir das zu kompliziert ist, auch in ein Land deiner Wahl auszuwandern, in dem der Glaube an

die Obrigkeit deinem Wunsch entspricht.

"Geh doch nach drüben!" riefen mir früher alte Nazis zu. Es ist schon interessant zu sehen, wer jetzt deren Nachfolge antritt. Und dein alternativer Vorschlag, sich beim Salzamt zu beschweren, hilft auch nicht wirklich weiter.

 

Du hast doch schon in Algerien gelebt. Wie lebt es sich denn dort?

Wenn man sich flexibel arrangieren kann kommt man zurecht. Algerier ärgern einen nie so, daß man keine -Geschäfte mehr mit ihnen machen will.

Im übrigen machen Araber was sie wollen und beachten keine Vorschriften - es sei denn, die Vorschriften sind die Worte des Herrn, oder zumindest davon abgeleitet. Wenn nun aber so ein (über)eifriger Beamter selbst Vorschriften erlassen will setzt er sich damit an die Stelle Gottes. Was mag wohl die angemessene Strafe für solch eine blasphemische Anmaßung sein? :think: 100 000 Peitschenhiebe, Steinigung, Abschneiden von Kopf und Schwanz? Ich bin eigentlich nicht religiös, finde aber nun, daß der Islam auch einige gute Seiten hat. :licht:

Danke, daß Du mir diese Einsicht vermittelt hast.

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Hier hat die Autobahnmeisterei ungefähr 0 % Anteil daran, wie die Schilderbrücken geschaltet werden. :abwarten:

Den Ausdruck Autobahnmeisterei habe ich aus #7 übernommen. Es kann ja sein, daß die Behörde, die Tempolimits auf der AB festlegt anders heißt, aber irgendeine Behörde muß es doch gewesen sein, die das veranlaßt hat. Es ist schon merkwürdig: Limits werden immer wieder gesenkt, aber keiner will es gewesen sein.

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Hallo, Gerre,

 

in BW sind es die zuständigen Regierungspräsidien, die die Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, bzw. ändern.

 

Bei den variablen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist es allerdings in den meisten Fällen der Computer, der die Fahrbahnen überwacht und dann je nach Verkehrs - und Wetterlage die rechnerisch beste Geschwindigkeit ermittelt und per Verkehrszeichen als zHG anordnet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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