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Blöd Gelaufen, Nix Passiert...


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Es ist echt unglaublich. Egal in welchem Thema, ihr seid nur dabei euch anzuzicken. Könnt ihr euch nicht mal zusammenreissen??

Ich weiss ja nicht, wer die letzten, die da gerade vor Gericht stehen, fest genommen hat, aber vor Gericht stehen sie - und zwar in Den Haag.

Räusper.   Ich habe keine Lust hier als Modser aufzutreten, also mal wieder zurück in die Spur.   Und damit bist nicht nur Du gemeint.   MfG.   hartmut

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...bleibt nur die Frage, was eine geladene Waffe -die Betonung liegt auf geladen- im Auto zu suchen hatte?
Fertiggeladen, um genau zu sein. Und anscheinend auch noch entsichert - es sei denn, die Waffe war defekt, so daß die Sicherung durch das Zuschlagen der Tür gelöst wurde.
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Gar nichts. Ich kenne mich im Jagdrecht nicht weiter aus - aber dem "Jäger" sollten aus meiner Sicht alle Berechtigungen entzogen werden. Das geht ja mal gar nicht. :nixda:

 

 

Richtig: das geht gar nicht

und ist auch nicht zulässig.

 

Ob die Folge gleich der Entzug sein muss, kann ich nicht sagen. Möglich ist es - aber wie immer sollte eine Gesamtschau aller Umstände stattfinden.

 

 

...bleibt nur die Frage, was eine geladene Waffe -die Betonung liegt auf geladen- im Auto zu suchen hatte?
Fertiggeladen, um genau zu sein. Und anscheinend auch noch entsichert - es sei denn, die Waffe war defekt, so daß die Sicherung durch das Zuschlagen der Tür gelöst wurde.

Also ich, als Berufswaffenträger, sehe keinen Grund den Beitrag, in dem von einer geladenen Waffe gesprochen wird, dahingehend zu verbessern, dass man sagen sollte "Fertiggeladen".

Mit Begrifflichkeiten der Jägd- und Sportschützen kenne ich mich aber nicht aus.

Kommt der Begriff daher oder wie kommst du auf diese Korrektur? Oder ist das etwas, was du aus deiner Bundeswehrzeit weißt?

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Da hat Biber schon recht, normalerweise gibt es bei einer Waffe 3 Ladezustände, nämlich entladen, teilgeladen oder fertiggeladen.

Damit sich ein Schuß lösen kann muß die Waffe wirklich fertiggeladen gewesen sein ... war schon etwas ungenau formuliert - schon mit Intention, dass beim Transport einer Waffe diese entladen zu sein hat. Bei einer teilgeladenen Waffe kann so etwas rein technisch nicht passieren, aber meinem Gefühl nach ist es bereits verantwortungslos eine teilgeladene Waffe rumliegen zu lassen - z.B. wenn es zu einem unvorhergesehenem Ereignis (z.B. Unfall) kommt und ein waffentechnischer Laie bekommt eine teilgeladene Waffe in die Hände ... da wird aus einer noch ungefährlichen teilgeladenen ganz schnell eine fertiggeladene Waffe z.B. beim Nachsehen, ob das Ding geladen ist oder beim Versuch das Gewehr zu entladen...

 

entladen: keine Patrone(n) in/an der Waffe - Waffe und Munition sind vollständig voneinander getrennt

teilgeladen: Patrone(n) sind in der Waffe, aber die Waffe ist noch nicht gespannt z.B. beim G3 keine Patrone im Patronenlager, Schlagbolzen entspannt

fertiggeladen: die Waffe ist gespannt, um einen Schuß abzufeuern reicht es aus den Abzug zu ziehen z.B. beim G3, Patrone im Patronenlager, Schlagbolzen gespannt

 

Je nach Waffe / Waffentyp sieht der teilgeladen / fertiggeladene Zustand etwas anders aus z.B. bei der UZI mit feststehendem Schlagbolzen und Masseverschluß ist die Waffe fertiggeladen, wenn sich der Verschluß in der hintersten Position befindet und ein aufmunitioniertes Magazin in der Waffe ist. Beim Ziehen des Abzugs, wird dann der Verschluß frei gegeben, nimmt beim nach vorne Gleiten eine Patrone mit und bringt diese unmittelbar in vorderster Position zum Abschuß.

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...die von mir angeführten Begriffe sind die, welche (damals) bei der Bundeswehr verwendet wurden.

 

an folgende Meldungen kann sich bestimmt noch jeder erinnern, der bei der BW jemals eine Waffe in die Hand gedrückt bekommen hat

 

Gewehr entladen, Patronenlager frei, entspannt und gesichert!“ (nach durchgeführter Sicherheitsüberprüfung)

 

„Gewehr teilgeladen und gesichert!“

 

„Gewehr fertiggeladen und gesichert!“

 

(vgl. auch "Das AGA Handbuch" (so eine Art Lehrbuch für die Rekruten der 5./FüUstgBtl 286) -> Ladezustände / Anm.: ...dazu gibts soweit ich weiß auch eine entsprechende ZDV)

 

 

Auch interessant im Kapitel Waffen (Seite 5) die Sicherheitsbestimmungen u.v.m ...

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...die von mir angeführten Begriffe sind die, welche (damals) bei der Bundeswehr verwendet wurden.

 

Jetzt wäre interessant zu wissen: welche Begriffe die Jäger benutzen?!

 

und warum man klugschietern muss; wenn der TE schreibt: "... geladene Waffe.." ist das doch verständlich.

 

Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und Meldungen, sondern machen es viel einfacher: Einsatzbereit / Sicherheit

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Ich vermute mal daß es Polizeidiesntvorschriften gibt wonach die Person des Waffenträgers sich beim Zustand "Einsatzbereit" nicht davon trennen darf, die nicht unbeaufsichtigt lassen oder wegschließen darf. Also eine einsatzbereite Waffe garnicht aus seiner direkten Kontrolle entlassen darf.

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Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich. Sicher lagern, einschließen, Munition von der Waffe getrennt lagern, etc.

 

 

 

Der Jäger hätte die Waffe nicht so transportieren dürfen!

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Ich vermute mal daß es Polizeidiesntvorschriften gibt wonach die Person des Waffenträgers sich beim Zustand "Einsatzbereit" nicht davon trennen darf, die nicht unbeaufsichtigt lassen oder wegschließen darf. Also eine einsatzbereite Waffe garnicht aus seiner direkten Kontrolle entlassen darf.

 

das sollte er nie mit seiner Waffe tun, egal in welchem Zustand

 

bei den Painballpistolen (eigentlich ja nur Markierer) verhällt es sich so, dass sie ausserhalb der Wohnung oder der Anlage zerlegt werden müssen und nicht innerhalb von drei Handgriffen einsatzbereit sind, des Weiteren müssen sie auch verschlossen getragen werden.

 

Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich. Sicher lagern, einschließen, Munition von der Waffe getrennt lagern, etc.

 

 

 

Der Jäger hätte die Waffe nicht so transportieren dürfen!

 

BW und Polizei dürfen aufmunitioniert fahren, Jäger nicht

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BW und Polizei dürfen aufmunitioniert fahren, Jäger nicht

 

Richtig.

 

Das steht aber nicht im Widerspruch zu:"Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich", denn das aufmunitioniert fahren der Polizei ist Vergleichbar mit dem Jäger, der im Hochstand auf das Wild wartet.

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Jepp, ein Beispiel wäre z.B. der Wachdienst oder vermutlich auch der V-Fall. Ansonsten wird die Munition erst ein paar Meter neben der Schießbahn (mehrfach) abgezählt übergeben und der Verschuß schriftlich sowohl im individiuellen Schießbuch des Soldaten als auch der Schießkladde dokumentiert... und wehe am Ende fehlt auch nur ein einziges kleines Patrönchen... dann wird der ganze Schießplatz umgegraben und wenn es die ganze Nacht dauert ...lol

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selbst im Einsatz werden bei Fahrten die Waffen nur Teilgeladen, es sei denn die Lage gibt etwas anderes vor oder man gibt den Befehl dazu

 

tja... BW... ich halte das jedoch für quatsch - habe aber einen anderen Betrachtungswinkel.

 

Wie sieht das in AFG aus??

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...bei der BW waren z.B. im Wachdienst die Dienstpistolen (am Mann) gem. Befehl tagsüber teilgeladen und in der Nacht fertiggeladen. Die G3 heute G36, standen zu jeder Zeit griffbereit teilgeladen im Waffenregal im Aufenthaltsraum - im Ernstfall wären die mit einem Handgriff während des Aufnehmens/Rauslaufens durchgeladen worden. Auf nächtlicher Streife z.B. im Munitionslager, wenn es in kritische Bereiche zu den Bunkern/Eingängen ging hatten wir das G3 fertiggeladen & schon entsichert im Anschlag.

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Jetzt wäre interessant zu wissen: welche Begriffe die Jäger benutzen?!
Wenn es Dich interessiert, frage einen Jäger.

 

wenn der TE schreibt: "... geladene Waffe.." ist das doch verständlich.
Nachdem Du ja nun wieder etwas dazugelernt und im übrigen noch mitgeteilt hast, daß Du auch drei unterschiedliche Begriffe für drei unterschiedliche Ladezustände kennst, hätte Dir auffallen können, daß die Formulierung geladene Waffe zwar verständlich, aber eben nicht eindeutig ist.

 

Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und Meldungen
Wer auch immmer wir ist: wenn Du dazu gehörst, wundert mich das nun allerdings gar nicht.

 

Unterladen ist quatsch!!!
(Auch) das solltes Du dem BMVg mitteilen - die freuen sich immer, wenn sie von Fachleuten über ihre Fehler aufgeklärt werden.
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dazu gibts soweit ich weiß auch eine entsprechende ZDV

Gibt es mehrere zu, da waffenabhängig. Eine müsste z.B. die ZDV 3/15 sein. Du sagst ja auch streng genommen nicht Gewehr, sonder G36, G3, MG usw.

 

Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und Meldungen

Findest du das tatsächlich soooo komplex?

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bei Pro7 lief gerade ein Beitrag von eine Zollunterstüzungsgruppe

 

die hatten das G3 allerdings die Kurzeversion und da fiel der Begriff "durchgeladen"

 

 

wenn die ein Objekt anfahren haben die ihre Waffen durchgeladen/fertig geladen und gesichert

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...bei der BW waren z.B. im Wachdienst die Dienstpistolen (am Mann) gem. Befehl tagsüber teilgeladen und in der Nacht fertiggeladen. Die G3 heute G36, standen zu jeder Zeit griffbereit teilgeladen im Waffenregal im Aufenthaltsraum - im Ernstfall wären die mit einem Handgriff während des Aufnehmens/Rauslaufens durchgeladen worden. Auf nächtlicher Streife z.B. im Munitionslager, wenn es in kritische Bereiche zu den Bunkern/Eingängen ging hatten wir das G3 fertiggeladen & schon entsichert im Anschlag.

mal so, mal so ist größerer quatsch!

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Ich verstehe was davon.
Nein. Du warst nach eigenen Angaben nie Soldat. Also red' keinen Unsinn.

Wenn ich jetzt suche, finde ich gewiss auch Beiträge, in denen du die Polizeiarbeit kommentierst. Wie kannst du das, du warst doch nie Polizist.

 

Und nebenbei: Ich glaube fast, so manch ein Polizist hat mehr Erfahrung im Umgang mit Waffen als viele Soldaten...

Zumindest ist uns auch der eigenverantwortliche Umgang mit unseren Waffen gestattet.

 

Gruß

Goose

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Dennoch kenne ich mich mit dem Umgang mit Schusswaffen und Ladezuständen und dem Schusswaffeneinsatz aus.
Darum geht es nicht. Es geht um Deine Beurteilung der von Aka im wesentlichen korrekt wiedergegebenen Vorgaben der BW bezüglich des Ladezustandes der Waffen im Wachdienst.

 

Wenn ich jetzt suche, finde ich gewiss auch Beiträge, in denen du die Polizeiarbeit kommentierst. Wie kannst du das, du warst doch nie Polizist.
Such bitte. Wenn Du eine vergleichbare Äußerung von mir findest, verlinke sie einfach. Solltest Du keine Verlinkung bringen, hat sich Deine Unterstellung in Frageform wohl erledigt.

 

Ich glaube fast, so manch ein Polizist hat mehr Erfahrung im Umgang mit Waffen als viele Soldaten...
Ich würde Dir da gar nicht widersprechen wollen. Du wirst mir allerdings sicher auch nicht widersprechen, daß Deine Aussage nach dem Vertauschen von Polizist und Soldat genau so richtig ist. Unabhängig davon war das nicht das Thema und hilft bei der Beurteilung der Vorgaben der BW (siehe oben) nicht weiter.

 

Zumindest ist uns auch der eigenverantwortliche Umgang mit unseren Waffen gestattet.
Na siehst Du - da habt ihr doch wenigstens etwas mit Soldaten gemeinsam.
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Such bitte. Wenn Du eine vergleichbare Äußerung von mir findest, verlinke sie einfach. Solltest Du keine Verlinkung bringen, hat sich Deine Unterstellung in Frageform wohl erledigt.
Och komm, auch ohne daß ich suche: Willst du ernsthaft bestreiten, daß du hier Kommentare zur Polizeiarbeit abgegeben hast?

 

 

Na siehst Du - da habt ihr doch wenigstens etwas mit Soldaten gemeinsam.

Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen haben, über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen. Ist das so?

 

Gruß

Goose

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Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen haben, über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen. Ist das so?

 

Gruß

Goose

 

Soldaten haben persönlich zugewiesene Waffen, dafür haben sie ihre Waffenkarte.

 

Gerade im Einsatz liegt es in ihrer Verantwortung ob sie sich auf diese eigene Waffe verlassen können.

 

Warum sollte ein Soldat seine Waffe mit nach Hause nehmen?

 

Angeben? Penisersatz?

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Nein, bei einem Soldaten sehr ich da auch keinen Grund.

 

(auch bei der Polizei gibt es selten Gründe, in der Regel habe ich sie auch lieber auf der Dienststelle als zu Hause)

 

Es geht jedoch um die Frage, ob ein Polizist ausreichend Ahnung von Schusswaffen hat, um hier im Thread mitreden zu können. Dieser Sachverstand wird Blaulicht ja abgesprochen, und das meines Erachtens zu unrecht und aus persönlichen Motiven.

 

Gruß

Goose

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Och komm, auch ohne daß ich suche: Willst du ernsthaft bestreiten, daß du hier Kommentare zur Polizeiarbeit abgegeben hast?
Nicht schon wieder diese Tour.

Nochmal: es ging konkret und einzig und allein um die Regelungen der BW zum Ladezustand der Waffen im Wachdienst, zu dem sich Blaulicht geäußert hat.

 

Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen haben
Na, dann lernst Du jetzt wieder was: natürlich haben auch Soldaten persönlich zugewiesene Schußwaffen.

 

über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen.
Außerhalb der Dienstzeit eher nicht (was ja bekanntermaßen auch nicht bei jedem Polizisten eine gute Idee ist, aber das nur am Rande), außerhalb des Kasernengeländes schon. Wobei mir neu wäre, daß die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die persönlich zugewiesene Waffe das wesentliche Kriterium für eigenverantwortlichen Umgang mit Waffen ist.

 

Ohne das jetzt weiter vertiefen zu wollen: gehe ich recht in der Annahme, daß z.B. SEK-Beamte, hier konkret die Scharfschützen, über ihre Gewehre, die ihnen ja sicherlich persönlich zugewiesen sind, außerhalb der Dienstzeit und außerhalb ihrer Dienststelle die tatsächliche Gewalt ausüben, vulgo sie mit nach Hause nehmen dürfen?

 

Ach, nun doch etwas tiefer: wenn ich mich nicht täusche, sind Streifenwagen durchaus auch mit Machinenpistolen bestückt. Sind das persönlich zugewiesene Waffen, über die ihr auch außerhalb der Dienstzeit die tatsächliche Gewalt ausüben dürft?

 

 

Edit:

 

Es geht jedoch um die Frage, ob ein Polizist ausreichend Ahnung von Schusswaffen hat, um hier im Thread mitreden zu können.
Nö, genau darum geht es nicht.

 

Dieser Sachverstand wird Blaulicht ja abgesprochen, und das meines Erachtens zu unrecht und aus persönlichen Motiven.
Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum Du glaubst, Blaulicht immer wieder in Schutz nehmen zu müssen: ich habe mich zu seiner Ahnung von Waffen nicht geäußert.
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Nochmal: es ging konkret und einzig und allein um die Regelungen der BW zum Ladezustand der Waffen im Wachdienst, zu dem sich Blaulicht geäußert hat.
Und ich denke, da er selber Umgang mit Schusswaffen hat, kann er durchaus auch was zum Sinn der einzelnen Ladezustände sagen.

 

Zur MP-Frage: Die MP ist nicht persönlich zugewiesen, die Waffen des SEK-Beamten hingegen schon.

 

 

Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum Du glaubst, Blaulicht immer wieder in Schutz nehmen zu müssen

Weil deine ständigen Anfeindungen, die offensichtlich nichts mit der Sache zu tun haben, sondern nur noch persönlicher Natur sind, nerven.

 

Gruß

Goose

Edited by Goose
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Nach der Editierung nun auch zum Rest:

 

Und ich denke, da er selber Umgang mit Schusswaffen hat, kann er durchaus auch was zum Sinn der einzelnen Ladezustände sagen.
Mal abgesehen davon, daß er sich nicht zum Sinn der einzelnen Ladezustände äußert, sondern ein Pauschalurteil liefert, welches er bisher jedenfalls auf Nachfrage nicht begründet hat (was nichts neues ist und nicht mal was mit mir zu tun hat, da die Frage von contra kam), kann er den Sinn der Regelungen der BW wohl nur dann anzweifeln, wenn er entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse hat. Die hat er nicht.

 

Weil deine ständigen Anfeindungen, die offensichtlich nichts mit der Sache zu tun haben, sondern nur noch persönlicher Natur sind, nerven.
Ich bedaure es sehr, wenn Du aus meinen Beiträgen nicht herauslesen kannst, daß es mir regelmäßig um das Thema geht. Da der von Dir so vehement verteidigte Blaulicht nicht gerade selten Äußerungen liefert, die mit erstaunlich nur unzureichend charakterisiert sind, fällt es mir allerdings in der Tat schwer, immer sachlich zu bleiben und ich erlaube es mir dann, mich etwas deutlicher zu äußern.

 

Wenn ich mich nicht völlig täusche, bin ich mit solchen Äußerungen ganz generell nicht allein. Persönliche Angriffe im Stile einzelner Schreiber hier wie z.B. die Deines Kollgen Bluey, aber auch Blaulicht selber versuche ich dabei möglichst zu vermeiden. In diesem Thread kann ich sie gerade gar nicht erkennen.

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Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen.

 

Unterladen ist quatsch.

grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit.

 

wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.

grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich.

 

wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch!

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Wieso Quatsch?

tagsüber teilgeladen, nachts "vollgeladen" und gesichert.

Kann durchaus so angeordnet sein.

Je nach Lage auch tagsüber.

Und dann wechselt das eben - je nach Lage.

 

 

BTT:

laienhaft ausgedrückt hätte gar keine Munition in der Waffe des Jägers sein dürfen.

 

Weder unter, über, teil, voll, ganz, absolut geladen.

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Persönliche Angriffe im Stile einzelner Schreiber hier wie z.B. die Deines Kollgen Bluey, aber auch Blaulicht selber versuche ich dabei möglichst zu vermeiden. In diesem Thread kann ich sie gerade gar nicht erkennen.

Daß Du darüber nicht selber lachen mußt..... nein, wundert mich nicht wirklich. Naja, was ein untauglicher Versuch ist, weißt Du ja bestimmt.

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Hallo, Blaulicht,

 

Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen.

 

Unterladen ist quatsch.

grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit.

 

wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.

grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich.

 

wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch!

Du beurteilst hier einen Sachverhalt aus Deiner Sicht und stellst ihn als Quatsch dar, ohne mögliche Hintergründe zu bedenken.

 

Es ist zwar richtig, dass der Einsatz der Waffe unter Stress "möglicherweise nicht möglich" ist, aber genauso kann es von Vorteil sein, dass der sofortige Einsatz der Waffe unter Stress nicht möglich ist.

 

Zur Ausbildung der Bundeswehr kann ich nichts sagen, dafür aber zur Schießausbildung der Polizei.

 

Diese wird aus Kostengründen schon seit Jahren auf das Nötigste reduziert, so dass es kaum möglich ist, Polizeibeamte so zu trainieren, dass sie auch in extremen Stresssituationen immer noch richtig handeln können.

 

Die Gefahr, dass man aufgrund mangelhafter Ausbildung in einer Stresssituation die Lage falsch einschätzt und sofort schießt, ist nun mal groß und die Folgen können verheerend sein, sowohl für andere, als auch für einen selber.

 

Dieser kleine Sekundenbruchteil, den man zum Durchladen der Waffe braucht, kann möglicherweise Menschenleben retten, wenn man ihn zum Überlegen nutzt, denn der Automatismus "Ziehen und Schießen" wird durch das Durchladen unterbrochen.

 

Des Weiteren kann es auch das eigene Leben retten, wenn einem die unterladene Waffe entrissen wird und wenn der Gegner mit dieser auf einen selber zielt.

 

Ich kenne selber Kollegen, die nur deshalb noch leben und es gibt leider auch Fälle, in denen Polizei - und Zollbeamte mit ihrer eigenen Waffe erschossen wurden.

 

Klar: Es kann natürlich genauso gut sein, dass man z. B. in einer Notwehrsituation den Kürzeren zieht, weil die Waffe nicht durchgeladen war.

 

Hier kann man m. E. nicht einfach sagen: Das Eine ist richtig, das Andere ist falsch, denn es gibt für beides plausible Gründe.

 

Wichtig ist: Jeder, der eine Waffe trägt, muss sich über den derzeitigen Ladezustand immer vollkommen im Klaren sein (und nach Möglichkeit auch über den Ladezustand der Waffe des jeweiligen Streifenpartners).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen.
Für Dich gern nochmal extra: darum ging es nicht.

 

Unterladen ist quatsch.

grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit.

Dazu müßte man erstmal klären, wann eine Waffe einsatzbereit ist.

 

wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.
Das ist Quatsch. Hoch drei.

Nur so am Rande: auch bei Polizeiwaffen gibt es wechselnde Ladezustände. Komisch - ich dachte, Polizisten wüßten das.

 

grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich.
Du darfst da nicht von Dir auf andere schließen.

 

wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch!
Nochmal: red' nicht, wenn Du nicht mal Ahnung, geschweige denn Wissen hast. Und auch nochmal: teil das unbedingt dem BMVg mit! Oder hast Du das schon erledigt?

 

Daß Du darüber nicht selber lachen mußt..... nein, wundert mich nicht wirklich. Naja, was ein untauglicher Versuch ist, weißt Du ja bestimmt.
Ääääh - das war jetzt Gesabbel, nicht wahr?
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