Aka 233 Posted July 6, 2012 Report Share Posted July 6, 2012 Jäger bringt Biergartengäste in Gefahr aus Gewehr im Auto löst sich ein Schuss ...bleibt nur die Frage, was eine geladene Waffe -die Betonung liegt auf geladen- im Auto zu suchen hatte? Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted July 6, 2012 Report Share Posted July 6, 2012 Gar nichts. Ich kenne mich im Jagdrecht nicht weiter aus - aber dem "Jäger" sollten aus meiner Sicht alle Berechtigungen entzogen werden. Das geht ja mal gar nicht. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 7, 2012 Report Share Posted July 7, 2012 ...bleibt nur die Frage, was eine geladene Waffe -die Betonung liegt auf geladen- im Auto zu suchen hatte?Fertiggeladen, um genau zu sein. Und anscheinend auch noch entsichert - es sei denn, die Waffe war defekt, so daß die Sicherung durch das Zuschlagen der Tür gelöst wurde. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 7, 2012 Report Share Posted July 7, 2012 Gar nichts. Ich kenne mich im Jagdrecht nicht weiter aus - aber dem "Jäger" sollten aus meiner Sicht alle Berechtigungen entzogen werden. Das geht ja mal gar nicht. Richtig: das geht gar nichtund ist auch nicht zulässig. Ob die Folge gleich der Entzug sein muss, kann ich nicht sagen. Möglich ist es - aber wie immer sollte eine Gesamtschau aller Umstände stattfinden. ...bleibt nur die Frage, was eine geladene Waffe -die Betonung liegt auf geladen- im Auto zu suchen hatte?Fertiggeladen, um genau zu sein. Und anscheinend auch noch entsichert - es sei denn, die Waffe war defekt, so daß die Sicherung durch das Zuschlagen der Tür gelöst wurde.Also ich, als Berufswaffenträger, sehe keinen Grund den Beitrag, in dem von einer geladenen Waffe gesprochen wird, dahingehend zu verbessern, dass man sagen sollte "Fertiggeladen".Mit Begrifflichkeiten der Jägd- und Sportschützen kenne ich mich aber nicht aus.Kommt der Begriff daher oder wie kommst du auf diese Korrektur? Oder ist das etwas, was du aus deiner Bundeswehrzeit weißt? Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 8, 2012 Author Report Share Posted July 8, 2012 Da hat Biber schon recht, normalerweise gibt es bei einer Waffe 3 Ladezustände, nämlich entladen, teilgeladen oder fertiggeladen.Damit sich ein Schuß lösen kann muß die Waffe wirklich fertiggeladen gewesen sein ... war schon etwas ungenau formuliert - schon mit Intention, dass beim Transport einer Waffe diese entladen zu sein hat. Bei einer teilgeladenen Waffe kann so etwas rein technisch nicht passieren, aber meinem Gefühl nach ist es bereits verantwortungslos eine teilgeladene Waffe rumliegen zu lassen - z.B. wenn es zu einem unvorhergesehenem Ereignis (z.B. Unfall) kommt und ein waffentechnischer Laie bekommt eine teilgeladene Waffe in die Hände ... da wird aus einer noch ungefährlichen teilgeladenen ganz schnell eine fertiggeladene Waffe z.B. beim Nachsehen, ob das Ding geladen ist oder beim Versuch das Gewehr zu entladen... entladen: keine Patrone(n) in/an der Waffe - Waffe und Munition sind vollständig voneinander getrenntteilgeladen: Patrone(n) sind in der Waffe, aber die Waffe ist noch nicht gespannt z.B. beim G3 keine Patrone im Patronenlager, Schlagbolzen entspanntfertiggeladen: die Waffe ist gespannt, um einen Schuß abzufeuern reicht es aus den Abzug zu ziehen z.B. beim G3, Patrone im Patronenlager, Schlagbolzen gespannt Je nach Waffe / Waffentyp sieht der teilgeladen / fertiggeladene Zustand etwas anders aus z.B. bei der UZI mit feststehendem Schlagbolzen und Masseverschluß ist die Waffe fertiggeladen, wenn sich der Verschluß in der hintersten Position befindet und ein aufmunitioniertes Magazin in der Waffe ist. Beim Ziehen des Abzugs, wird dann der Verschluß frei gegeben, nimmt beim nach vorne Gleiten eine Patrone mit und bringt diese unmittelbar in vorderster Position zum Abschuß. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 das Jagdrecht sieht vor, dass Waffe und Munition getrennt von einander transportiert werden des Weiteren muss sich die Waffe beim Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 @Aka ich kenne die Begriffe: entladenunterladengeladen Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Ja, so kenne ich sie auch. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 8, 2012 Author Report Share Posted July 8, 2012 ...die von mir angeführten Begriffe sind die, welche (damals) bei der Bundeswehr verwendet wurden. an folgende Meldungen kann sich bestimmt noch jeder erinnern, der bei der BW jemals eine Waffe in die Hand gedrückt bekommen hat „Gewehr entladen, Patronenlager frei, entspannt und gesichert!“ (nach durchgeführter Sicherheitsüberprüfung) „Gewehr teilgeladen und gesichert!“ „Gewehr fertiggeladen und gesichert!“ (vgl. auch "Das AGA Handbuch" (so eine Art Lehrbuch für die Rekruten der 5./FüUstgBtl 286) -> Ladezustände / Anm.: ...dazu gibts soweit ich weiß auch eine entsprechende ZDV) Auch interessant im Kapitel Waffen (Seite 5) die Sicherheitsbestimmungen u.v.m ... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 ...die von mir angeführten Begriffe sind die, welche (damals) bei der Bundeswehr verwendet wurden. Jetzt wäre interessant zu wissen: welche Begriffe die Jäger benutzen?! und warum man klugschietern muss; wenn der TE schreibt: "... geladene Waffe.." ist das doch verständlich. Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und Meldungen, sondern machen es viel einfacher: Einsatzbereit / Sicherheit Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Ich vermute mal daß es Polizeidiesntvorschriften gibt wonach die Person des Waffenträgers sich beim Zustand "Einsatzbereit" nicht davon trennen darf, die nicht unbeaufsichtigt lassen oder wegschließen darf. Also eine einsatzbereite Waffe garnicht aus seiner direkten Kontrolle entlassen darf. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich. Sicher lagern, einschließen, Munition von der Waffe getrennt lagern, etc. Der Jäger hätte die Waffe nicht so transportieren dürfen! Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Ich vermute mal daß es Polizeidiesntvorschriften gibt wonach die Person des Waffenträgers sich beim Zustand "Einsatzbereit" nicht davon trennen darf, die nicht unbeaufsichtigt lassen oder wegschließen darf. Also eine einsatzbereite Waffe garnicht aus seiner direkten Kontrolle entlassen darf. das sollte er nie mit seiner Waffe tun, egal in welchem Zustand bei den Painballpistolen (eigentlich ja nur Markierer) verhällt es sich so, dass sie ausserhalb der Wohnung oder der Anlage zerlegt werden müssen und nicht innerhalb von drei Handgriffen einsatzbereit sind, des Weiteren müssen sie auch verschlossen getragen werden. Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich. Sicher lagern, einschließen, Munition von der Waffe getrennt lagern, etc. Der Jäger hätte die Waffe nicht so transportieren dürfen! BW und Polizei dürfen aufmunitioniert fahren, Jäger nicht Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 BW und Polizei dürfen aufmunitioniert fahren, Jäger nicht Richtig. Das steht aber nicht im Widerspruch zu:"Die Vorschriften im Umgang, Lagerung von Waffen und Munition sind da wohl für Jäger, Polizei, Bundeswehr, o.w.a.i. ähnlich", denn das aufmunitioniert fahren der Polizei ist Vergleichbar mit dem Jäger, der im Hochstand auf das Wild wartet. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 auch nicht jeder BW Soldat darf so fahren, es sei denn es gib einen Auftrag/ Aufgabenbereich sonst fährt die BW auch Waffe und Mun getrennt Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 8, 2012 Author Report Share Posted July 8, 2012 Jepp, ein Beispiel wäre z.B. der Wachdienst oder vermutlich auch der V-Fall. Ansonsten wird die Munition erst ein paar Meter neben der Schießbahn (mehrfach) abgezählt übergeben und der Verschuß schriftlich sowohl im individiuellen Schießbuch des Soldaten als auch der Schießkladde dokumentiert... und wehe am Ende fehlt auch nur ein einziges kleines Patrönchen... dann wird der ganze Schießplatz umgegraben und wenn es die ganze Nacht dauert ...lol Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 SAT Trupp (Sabotage u. Abwehrtrupp) oder Dienstfahrten mit VS Material haben teilgeladene Waffen dabe, Feldjäger ebenfalls Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 @Aka ich kenne die Begriffe: entladenunterladengeladenauch ich kenne (vom österr. Bundesheer) nur diese Bezeichnungen. lg aus WienWeinberg Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 SAT Trupp (Sabotage u. Abwehrtrupp) oder Dienstfahrten mit VS Material haben teilgeladene Waffen dabe, Feldjäger ebenfalls Unterladen ist quatsch!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Unterladen ist quatsch!!!Warum? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Unterladen ist quatsch!!!Warum? weil die Waffe nicht "einsatzbereit" ist. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 selbst im Einsatz werden bei Fahrten die Waffen nur Teilgeladen, es sei denn die Lage gibt etwas anderes vor oder man gibt den Befehl dazu Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 selbst im Einsatz werden bei Fahrten die Waffen nur Teilgeladen, es sei denn die Lage gibt etwas anderes vor oder man gibt den Befehl dazu tja... BW... ich halte das jedoch für quatsch - habe aber einen anderen Betrachtungswinkel. Wie sieht das in AFG aus?? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 ich meinte AFG Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 8, 2012 Author Report Share Posted July 8, 2012 ...bei der BW waren z.B. im Wachdienst die Dienstpistolen (am Mann) gem. Befehl tagsüber teilgeladen und in der Nacht fertiggeladen. Die G3 heute G36, standen zu jeder Zeit griffbereit teilgeladen im Waffenregal im Aufenthaltsraum - im Ernstfall wären die mit einem Handgriff während des Aufnehmens/Rauslaufens durchgeladen worden. Auf nächtlicher Streife z.B. im Munitionslager, wenn es in kritische Bereiche zu den Bunkern/Eingängen ging hatten wir das G3 fertiggeladen & schon entsichert im Anschlag. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Jetzt wäre interessant zu wissen: welche Begriffe die Jäger benutzen?!Wenn es Dich interessiert, frage einen Jäger. wenn der TE schreibt: "... geladene Waffe.." ist das doch verständlich.Nachdem Du ja nun wieder etwas dazugelernt und im übrigen noch mitgeteilt hast, daß Du auch drei unterschiedliche Begriffe für drei unterschiedliche Ladezustände kennst, hätte Dir auffallen können, daß die Formulierung geladene Waffe zwar verständlich, aber eben nicht eindeutig ist. Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und MeldungenWer auch immmer wir ist: wenn Du dazu gehörst, wundert mich das nun allerdings gar nicht. Unterladen ist quatsch!!!(Auch) das solltes Du dem BMVg mitteilen - die freuen sich immer, wenn sie von Fachleuten über ihre Fehler aufgeklärt werden. Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 dazu gibts soweit ich weiß auch eine entsprechende ZDVGibt es mehrere zu, da waffenabhängig. Eine müsste z.B. die ZDV 3/15 sein. Du sagst ja auch streng genommen nicht Gewehr, sonder G36, G3, MG usw. Wir verwenden übrigens nicht mehr solche komplexen Begriffe und MeldungenFindest du das tatsächlich soooo komplex? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 bei Pro7 lief gerade ein Beitrag von eine Zollunterstüzungsgruppe die hatten das G3 allerdings die Kurzeversion und da fiel der Begriff "durchgeladen" wenn die ein Objekt anfahren haben die ihre Waffen durchgeladen/fertig geladen und gesichert Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 ...bei der BW waren z.B. im Wachdienst die Dienstpistolen (am Mann) gem. Befehl tagsüber teilgeladen und in der Nacht fertiggeladen. Die G3 heute G36, standen zu jeder Zeit griffbereit teilgeladen im Waffenregal im Aufenthaltsraum - im Ernstfall wären die mit einem Handgriff während des Aufnehmens/Rauslaufens durchgeladen worden. Auf nächtlicher Streife z.B. im Munitionslager, wenn es in kritische Bereiche zu den Bunkern/Eingängen ging hatten wir das G3 fertiggeladen & schon entsichert im Anschlag.mal so, mal so ist größerer quatsch! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 mal so, mal so ist größerer quatsch!Red' nicht von Dingen, von denen Du nichts verstehst. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 mal so, mal so ist größerer quatsch!Red' nicht von Dingen, von denen Du nichts verstehst.@biberIch verstehe was davon. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 mal so, mal so ist größerer quatsch! warum quatsch? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Ich verstehe was davon.Nein. Du warst nach eigenen Angaben nie Soldat. Also red' keinen Unsinn. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 richtig, soldat war ich nicht. Dennoch kenne ich mich mit dem Umgang mit Schusswaffen und Ladezuständen und dem Schusswaffeneinsatz aus. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 soldat war ich nicht selbsterklärend Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Ich verstehe was davon.Nein. Du warst nach eigenen Angaben nie Soldat. Also red' keinen Unsinn.Wenn ich jetzt suche, finde ich gewiss auch Beiträge, in denen du die Polizeiarbeit kommentierst. Wie kannst du das, du warst doch nie Polizist. Und nebenbei: Ich glaube fast, so manch ein Polizist hat mehr Erfahrung im Umgang mit Waffen als viele Soldaten...Zumindest ist uns auch der eigenverantwortliche Umgang mit unseren Waffen gestattet. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Dennoch kenne ich mich mit dem Umgang mit Schusswaffen und Ladezuständen und dem Schusswaffeneinsatz aus.Darum geht es nicht. Es geht um Deine Beurteilung der von Aka im wesentlichen korrekt wiedergegebenen Vorgaben der BW bezüglich des Ladezustandes der Waffen im Wachdienst. Wenn ich jetzt suche, finde ich gewiss auch Beiträge, in denen du die Polizeiarbeit kommentierst. Wie kannst du das, du warst doch nie Polizist.Such bitte. Wenn Du eine vergleichbare Äußerung von mir findest, verlinke sie einfach. Solltest Du keine Verlinkung bringen, hat sich Deine Unterstellung in Frageform wohl erledigt. Ich glaube fast, so manch ein Polizist hat mehr Erfahrung im Umgang mit Waffen als viele Soldaten...Ich würde Dir da gar nicht widersprechen wollen. Du wirst mir allerdings sicher auch nicht widersprechen, daß Deine Aussage nach dem Vertauschen von Polizist und Soldat genau so richtig ist. Unabhängig davon war das nicht das Thema und hilft bei der Beurteilung der Vorgaben der BW (siehe oben) nicht weiter. Zumindest ist uns auch der eigenverantwortliche Umgang mit unseren Waffen gestattet.Na siehst Du - da habt ihr doch wenigstens etwas mit Soldaten gemeinsam. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Such bitte. Wenn Du eine vergleichbare Äußerung von mir findest, verlinke sie einfach. Solltest Du keine Verlinkung bringen, hat sich Deine Unterstellung in Frageform wohl erledigt.Och komm, auch ohne daß ich suche: Willst du ernsthaft bestreiten, daß du hier Kommentare zur Polizeiarbeit abgegeben hast? Na siehst Du - da habt ihr doch wenigstens etwas mit Soldaten gemeinsam. Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen haben, über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen. Ist das so? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen haben, über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen. Ist das so? GrußGoose Soldaten haben persönlich zugewiesene Waffen, dafür haben sie ihre Waffenkarte. Gerade im Einsatz liegt es in ihrer Verantwortung ob sie sich auf diese eigene Waffe verlassen können. Warum sollte ein Soldat seine Waffe mit nach Hause nehmen? Angeben? Penisersatz? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Nein, bei einem Soldaten sehr ich da auch keinen Grund. (auch bei der Polizei gibt es selten Gründe, in der Regel habe ich sie auch lieber auf der Dienststelle als zu Hause) Es geht jedoch um die Frage, ob ein Polizist ausreichend Ahnung von Schusswaffen hat, um hier im Thread mitreden zu können. Dieser Sachverstand wird Blaulicht ja abgesprochen, und das meines Erachtens zu unrecht und aus persönlichen Motiven. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Och komm, auch ohne daß ich suche: Willst du ernsthaft bestreiten, daß du hier Kommentare zur Polizeiarbeit abgegeben hast?Nicht schon wieder diese Tour.Nochmal: es ging konkret und einzig und allein um die Regelungen der BW zum Ladezustand der Waffen im Wachdienst, zu dem sich Blaulicht geäußert hat. Es ist mir neu, daß Soldaten persönlich zugewiesene Schusswaffen habenNa, dann lernst Du jetzt wieder was: natürlich haben auch Soldaten persönlich zugewiesene Schußwaffen. über die sie auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Kasernengeländes die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen.Außerhalb der Dienstzeit eher nicht (was ja bekanntermaßen auch nicht bei jedem Polizisten eine gute Idee ist, aber das nur am Rande), außerhalb des Kasernengeländes schon. Wobei mir neu wäre, daß die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die persönlich zugewiesene Waffe das wesentliche Kriterium für eigenverantwortlichen Umgang mit Waffen ist. Ohne das jetzt weiter vertiefen zu wollen: gehe ich recht in der Annahme, daß z.B. SEK-Beamte, hier konkret die Scharfschützen, über ihre Gewehre, die ihnen ja sicherlich persönlich zugewiesen sind, außerhalb der Dienstzeit und außerhalb ihrer Dienststelle die tatsächliche Gewalt ausüben, vulgo sie mit nach Hause nehmen dürfen? Ach, nun doch etwas tiefer: wenn ich mich nicht täusche, sind Streifenwagen durchaus auch mit Machinenpistolen bestückt. Sind das persönlich zugewiesene Waffen, über die ihr auch außerhalb der Dienstzeit die tatsächliche Gewalt ausüben dürft? Edit: Es geht jedoch um die Frage, ob ein Polizist ausreichend Ahnung von Schusswaffen hat, um hier im Thread mitreden zu können.Nö, genau darum geht es nicht. Dieser Sachverstand wird Blaulicht ja abgesprochen, und das meines Erachtens zu unrecht und aus persönlichen Motiven.Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum Du glaubst, Blaulicht immer wieder in Schutz nehmen zu müssen: ich habe mich zu seiner Ahnung von Waffen nicht geäußert. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 (edited) Nochmal: es ging konkret und einzig und allein um die Regelungen der BW zum Ladezustand der Waffen im Wachdienst, zu dem sich Blaulicht geäußert hat.Und ich denke, da er selber Umgang mit Schusswaffen hat, kann er durchaus auch was zum Sinn der einzelnen Ladezustände sagen. Zur MP-Frage: Die MP ist nicht persönlich zugewiesen, die Waffen des SEK-Beamten hingegen schon. Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum Du glaubst, Blaulicht immer wieder in Schutz nehmen zu müssenWeil deine ständigen Anfeindungen, die offensichtlich nichts mit der Sache zu tun haben, sondern nur noch persönlicher Natur sind, nerven. GrußGoose Edited July 8, 2012 by Goose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 die Waffen des SEK-Beamten hingegen schon.Und? Nimmt er das Gewehr mit nach Hause? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Das musst du den SEK-Beamten fragen. Ich bin keiner. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 8, 2012 Report Share Posted July 8, 2012 Nach der Editierung nun auch zum Rest: Und ich denke, da er selber Umgang mit Schusswaffen hat, kann er durchaus auch was zum Sinn der einzelnen Ladezustände sagen.Mal abgesehen davon, daß er sich nicht zum Sinn der einzelnen Ladezustände äußert, sondern ein Pauschalurteil liefert, welches er bisher jedenfalls auf Nachfrage nicht begründet hat (was nichts neues ist und nicht mal was mit mir zu tun hat, da die Frage von contra kam), kann er den Sinn der Regelungen der BW wohl nur dann anzweifeln, wenn er entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse hat. Die hat er nicht. Weil deine ständigen Anfeindungen, die offensichtlich nichts mit der Sache zu tun haben, sondern nur noch persönlicher Natur sind, nerven.Ich bedaure es sehr, wenn Du aus meinen Beiträgen nicht herauslesen kannst, daß es mir regelmäßig um das Thema geht. Da der von Dir so vehement verteidigte Blaulicht nicht gerade selten Äußerungen liefert, die mit erstaunlich nur unzureichend charakterisiert sind, fällt es mir allerdings in der Tat schwer, immer sachlich zu bleiben und ich erlaube es mir dann, mich etwas deutlicher zu äußern. Wenn ich mich nicht völlig täusche, bin ich mit solchen Äußerungen ganz generell nicht allein. Persönliche Angriffe im Stile einzelner Schreiber hier wie z.B. die Deines Kollgen Bluey, aber auch Blaulicht selber versuche ich dabei möglichst zu vermeiden. In diesem Thread kann ich sie gerade gar nicht erkennen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 9, 2012 Report Share Posted July 9, 2012 Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen. Unterladen ist quatsch.grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit. wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich. wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch! Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted July 9, 2012 Report Share Posted July 9, 2012 Wieso Quatsch?tagsüber teilgeladen, nachts "vollgeladen" und gesichert.Kann durchaus so angeordnet sein.Je nach Lage auch tagsüber.Und dann wechselt das eben - je nach Lage. BTT:laienhaft ausgedrückt hätte gar keine Munition in der Waffe des Jägers sein dürfen. Weder unter, über, teil, voll, ganz, absolut geladen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 9, 2012 Report Share Posted July 9, 2012 Persönliche Angriffe im Stile einzelner Schreiber hier wie z.B. die Deines Kollgen Bluey, aber auch Blaulicht selber versuche ich dabei möglichst zu vermeiden. In diesem Thread kann ich sie gerade gar nicht erkennen.Daß Du darüber nicht selber lachen mußt..... nein, wundert mich nicht wirklich. Naja, was ein untauglicher Versuch ist, weißt Du ja bestimmt. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted July 9, 2012 Report Share Posted July 9, 2012 Hallo, Blaulicht, Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen. Unterladen ist quatsch.grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit. wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich. wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch!Du beurteilst hier einen Sachverhalt aus Deiner Sicht und stellst ihn als Quatsch dar, ohne mögliche Hintergründe zu bedenken. Es ist zwar richtig, dass der Einsatz der Waffe unter Stress "möglicherweise nicht möglich" ist, aber genauso kann es von Vorteil sein, dass der sofortige Einsatz der Waffe unter Stress nicht möglich ist. Zur Ausbildung der Bundeswehr kann ich nichts sagen, dafür aber zur Schießausbildung der Polizei. Diese wird aus Kostengründen schon seit Jahren auf das Nötigste reduziert, so dass es kaum möglich ist, Polizeibeamte so zu trainieren, dass sie auch in extremen Stresssituationen immer noch richtig handeln können. Die Gefahr, dass man aufgrund mangelhafter Ausbildung in einer Stresssituation die Lage falsch einschätzt und sofort schießt, ist nun mal groß und die Folgen können verheerend sein, sowohl für andere, als auch für einen selber. Dieser kleine Sekundenbruchteil, den man zum Durchladen der Waffe braucht, kann möglicherweise Menschenleben retten, wenn man ihn zum Überlegen nutzt, denn der Automatismus "Ziehen und Schießen" wird durch das Durchladen unterbrochen. Des Weiteren kann es auch das eigene Leben retten, wenn einem die unterladene Waffe entrissen wird und wenn der Gegner mit dieser auf einen selber zielt. Ich kenne selber Kollegen, die nur deshalb noch leben und es gibt leider auch Fälle, in denen Polizei - und Zollbeamte mit ihrer eigenen Waffe erschossen wurden. Klar: Es kann natürlich genauso gut sein, dass man z. B. in einer Notwehrsituation den Kürzeren zieht, weil die Waffe nicht durchgeladen war. Hier kann man m. E. nicht einfach sagen: Das Eine ist richtig, das Andere ist falsch, denn es gibt für beides plausible Gründe. Wichtig ist: Jeder, der eine Waffe trägt, muss sich über den derzeitigen Ladezustand immer vollkommen im Klaren sein (und nach Möglichkeit auch über den Ladezustand der Waffe des jeweiligen Streifenpartners). Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 9, 2012 Report Share Posted July 9, 2012 Doch, ich kann sehr wohl etwas über den Ladezustand und Umgang sagen.Für Dich gern nochmal extra: darum ging es nicht. Unterladen ist quatsch.grund: die Waffe ist nicht einsatzbereit.Dazu müßte man erstmal klären, wann eine Waffe einsatzbereit ist. wechselnde Ladezustände sind noch mehr quatsch.Das ist Quatsch. Hoch drei.Nur so am Rande: auch bei Polizeiwaffen gibt es wechselnde Ladezustände. Komisch - ich dachte, Polizisten wüßten das. grund: unter Streß ist ein Einsatz der Waffe möglicherweise nicht möglich.Du darfst da nicht von Dir auf andere schließen. wenn die BW das so vor gibt, machen die quatsch!Nochmal: red' nicht, wenn Du nicht mal Ahnung, geschweige denn Wissen hast. Und auch nochmal: teil das unbedingt dem BMVg mit! Oder hast Du das schon erledigt? Daß Du darüber nicht selber lachen mußt..... nein, wundert mich nicht wirklich. Naja, was ein untauglicher Versuch ist, weißt Du ja bestimmt.Ääääh - das war jetzt Gesabbel, nicht wahr? Quote Link to post Share on other sites
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