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Umgesetzt Vom Supermarktparkplatz


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moin

 

angenommen man parkt auf einem Supermarktparkplatz ohne dort Einzukaufen und die Parkplatzaufsicht kommt und setzt den Wagen um. Ist ja gerade auch groß in der Diskussion...zumindest habe ich da schon den ein oder anderen Bericht drüber gesehen/gelesen/gehört über die Unsummen, die dafür verlangt werden.

 

Wie verhält sich das? Also wie ist da der normale Vorgang sein Auto wieder zu bekommen? Man ruft doch da normalerweise entweder die Polizei an oder den Abschlepper, löhnt da sein Geld und dann bekommt man sein Auto wieder, oder?!

 

Angenommen der schlepperfahrer...der natürlich auch auf dem Parkplatz und auf weitere Arbeit wartet verrät dem Abgeschleppten wohin das Auto versetzt wurde...

bekommt der Abgeschleppte dann trotzdem noch Post vom Abschleppunternehmen? Hätte der Abgeschleppte nicht was unterschreiben müssen, damit er sein Auto wieder bekommt?

 

danke schonmal

 

 

k

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Man ruft doch da normalerweise entweder die Polizei an oder den Abschlepper, löhnt da sein Geld und dann bekommt man sein Auto wieder, oder?!
Prinzipiell ja, allerdings kann man sich den Anruf bei der Polizei sparen - die haben damit nichts zu tun.

 

bekommt der Abgeschleppte dann trotzdem noch Post vom Abschleppunternehmen?
Worauf er sich verlassen kann. Es sei denn, er hat den Fahrer unter Einsatz von Barmitteln zur Auskunft bewegt, dann könnte (und sollte) der den Umsetzvorgang aus seinen Unterlagen streichen.

 

Hätte der Abgeschleppte nicht was unterschreiben müssen, damit er sein Auto wieder bekommt?
Damit der Abschlepper einen Beweis hat für das Umsetzen, meinst Du? Wäre sicherlich hilfreich, aber ich gehe davon aus, daß die Herrschaften Listen führen und Fotos machen, das sollte eigentlich reichen.
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Es sei denn, er hat den Fahrer unter Einsatz von Barmitteln zur Auskunft bewegt, dann könnte (und sollte) der den Umsetzvorgang aus seinen Unterlagen streichen.

Na das wohl etwas sehr weit hergeholt, wird vielmehr so gar nicht vorkommen können :kopfschuettel:

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Es sei denn, er hat den Fahrer unter Einsatz von Barmitteln zur Auskunft bewegt, dann könnte (und sollte) der den Umsetzvorgang aus seinen Unterlagen streichen.

Na das wohl etwas sehr weit hergeholt, wird vielmehr so gar nicht vorkommen können :sneaky:

 

Wieso?

 

Ich gebe dem 500 Euronen und schon vergisst der sich/alles! :sneaky:

 

dete

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Tja, es wird wohl noch ne ganze Latte von Leuten dranhängen, die da mit vergessen sollen ... die Einsatzleitung des Fahrers, dessen Chef(s). Mal so eben ein "Pfund" rüberreichen dürfte da kaum langen :sneaky:

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Tja, es wird wohl noch ne ganze Latte von Leuten dranhängen, die da mit vergessen sollen ... die Einsatzleitung des Fahrers, dessen Chef(s).
Tut mir leid, ich hatte keine Ahnung, daß so ein Fahrer nicht nur ein bis mehrere Chefs, sondern mindestens auch noch eine Einsatzleitung hat - ich kenne Abschlepper nicht persönlich.

 

Für mich las sich der Beitrag des TE, als wenn er den Fahrer auf dem Parkplatz angetroffen und der ihm gegen Übergabe von Bargeld den Standort seines Fahrzeuges genannt hätte und er nun Sorge hat, trotzdem noch Post zu bekommen. Mea culpa, mea maxima culpa - ich konnte ja nicht ahnen, daß ausgerechnet in diesem Gewerbe nur ehrliche Menschen unterwegs sind...

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Ich gebe dem 500 Euronen und schon vergisst der sich/alles! :sneaky:

 

Die monatlich ausgezahlten Gehälter, Prämien und Sozialleistungen sind so gut bemessen, das sich da keiner wegen ein paar Euro einen Kopf macht.

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Die monatlich ausgezahlten Gehälter, Prämien und Sozialleistungen sind so gut bemessen, das sich da keiner wegen ein paar Euro einen Kopf macht.

Dann wäre dies aber die erste Branche in D-Land, wo es nur (mit ihrem Verdienst) zufriedene Mitarbeiter gibt.

 

Wobei: am Verdienst kann es nicht liegen - da sind ja weit höhere Chargen chronisch unterfinanziert... Es muss also ein besonderer Menschenschlag sein, der dort arbeitet :sneaky:

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  • 2 months later...

nabend!

 

also...der brief von der parkräume kg kam dann doch noch.

 

stolze 261 €!!!

 

ich bin echt baff. weiss jemand ob man da erfolgreich gegen vorgehen kann? finde das absolut nicht gerechtfertigt. für eine kurze fahrt (ca 300m) auf einem abschlepper.

 

grüsse

 

k

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weiss jemand ob man da erfolgreich gegen vorgehen kann?
Such' macht kluch. Wirf Deine Suchmaschine an und guck, ob Du was entsprechendes findest.

 

finde das absolut nicht gerechtfertigt. für eine kurze fahrt (ca 300m) auf einem abschlepper.
Du zahlst nicht nur für die Fahrt, sondern auch für alles mögliche rundum. Nicht weiter ungewöhnlich und völlig okay.
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Hallo,

 

kurze fahrt (ca 300m)

 

Ist das Auto so weit umgesetzt worden? Dann wird die Fahrt des Abschleppers weiter gewesen sein.

 

261 Euro sind durchaus noch im Rahmen. Du solltest erst mal schauen, wie die Rechnung sich aufsplittet. Häufig sind in der Endrechnung noch andere durchaus zulässige Posten aufgeführt.

 

Die reinen Abschleppkosten kannst du mit den üblichen Gebühren des Abschleppunternehmens, die du ja erfragen kannst, vergleichen. Die sollten nicht allzu sehr abweichen. Wenn doch, lohnt es sich durchaus, die Abschleppgebühren zu monieren.

 

Nur über den Rechnungsendbetrag zu diskutieren macht wenig Sinn, ohne die genaue Aufteilung der Rechnung zu kennen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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http://i188.photobucket.com/albums/z254/kristof_r/parkraeume.jpg

 

ist jetzt nicht so klar aufgeschlüsselt. nur ein Gesamtbetrag...

und fällig ist wohl nur der nettobetrag + 15 euro für die adressermittlung, da wir das auto ja auf tip vom schlepperfahrer (der übrigens n adac Aufdruck hatte) gefunden haben.

 

HIER gibt's noch n ziemlich aktuelles urteil vom Landgericht berlin in der Sache. also erstmal bei parkräume anklingeln und verhandeln oder habt ihr n guten Rechtsanwalt in solchen Sachen parat? meine letzte Sache hatte ich ja alleine vorm Gericht durchgeboxt :whistling: aber darauf will ich mich nicht verlassen.

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http://i188.photobucket.com/albums/z254/kristof_r/parkraeume.jpg

 

ist jetzt nicht so klar aufgeschlüsselt. nur ein Gesamtbetrag...

und fällig ist wohl nur der nettobetrag..........

Nicht dass du denkst, du müsstest die MWSt nicht zahlen :whistling:

 

Mit "Fälligkeit: Netto" ist der Rechnungsbetragbetrag gemeint!

 

Das "Fälligkeit: Netto" bedeutet nur "ohne Abzug von Rabatt oder Skonto".

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also ich habe hier noch ein anschreiben dabei auf dem steht ganz klar "wir verzichten jedoch auf Verzugszinsen, wenn sie den Gesamtbetrag von 219,50€ spätestens bis zum....auf unser Konto überweisen"

 

ich denke mal, dass das so ne art Beschwichtigungsversuch von Seiten der parkräume kg ist...

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angenommen man parkt auf einem Supermarktparkplatz ohne dort Einzukaufen ....

 

 

...dann brauche ich mich nicht zu wundern, wenn der Eigentümer der Liegenschaft das unberechtigt parkende Fz. abschleppen lässt. Wer zu faul ist um den Block zu fahren, einen Parkplatz im Parkhaus zu bezahlen, muss u. U. hinterher etwas tiefer in die Tasche. :whistling:

 

Wobei selbst mir, diese Art von Geschäften, gegen den Strich geht. Aber das nur nebenbei.

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Ich würde erst einmal die Rechnung an den Auftraggeber sowie Abtretungserklärung anfordern.

 

Eine Globalabtretung ist dabei idR nicht zulässig.

 

Da kann ja jeder kommen und eine Forderung eintreiben wollen.

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