EricB 0 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Hallo Leute, auf meinem Arbeitsweg ist eine Kreuzung, an der ich mich immer Frage, wer Vorfahrt hat.Folgender Sachverhalt <- Abgesenkter Bordstein _________| |_____________ Hauptstraße _________ _____________ | | | Also, wie im "Bild" bereits beschrieben ist die mittlere "große" Straße die Hauptstraße.Die obere Einmündung hat einen abgesenkten Bordstein, da es "nur" eine EInfahrt zu einem Wohnhaus ist. Ich komme immer von der unteren Einmündung und möchte nach links abbiegen.Für den Fall das auf den Hauptstraße kein Auto kommt und von der Einmündung mit abgesenkten Bordstein jemand rechts abbiegen will ( also meine Fahrtrichtig), muss ich dann als Linksabbieger warten oder muss der Rechtsabbieger aus dem Grund, dass er einen abgesenkten Bordstein hat, warten? Versteht ihr was ich meine Danke für die Hilfe EDIT: Verdammt das verzieht immer meine Zeichnung.. Also es ist eine normale Kreuzung mit gegenüberliegen Einmündungen LG ERIC Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Der Bordsteinfahrer muss warten. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Ist die Hauptstraße als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet? Ist das in einer Tempo 30 Zone? Wie hoch ist der abgesenkte Bordstein? Ansonsten gebe ich Gast255 mal recht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Ist die Hauptstraße als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet?Das hatte ich vorausgesetzt. Ist das in einer Tempo 30 Zone?Wäre aber auch egal, da dies eine Ausfahrt ist und keine Straße. Wie hoch ist der abgesenkte Bordstein?Das ist in meinen Augen egal. Ansonsten gebe ich Gast255 mal recht. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Wenn es eine Vorfahrtsstraße ist, dann ist die Sache klar. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Auch, wenn die Hauptstraße nicht als Vorfahrtstraße gekennzeichnet ist, spielt das keine Rolle. Siehe § 10 StVO: §10 StVOEinfahren und Anfahren Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted October 21, 2011 Author Report Share Posted October 21, 2011 Hey, vielen Dank für eure Antworten.Wie hoch der Bordstein ist, weiß ich nicht (: Die Hauptstraße ist als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet.Tempo 30 ist auch nicht. Es ist eine normale innerörtliche Kreuzung.. Aber im Grunde ist ja meine Frage bereits beantwortet. Danke Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 ... erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen....Wer macht nur solche weltfremden Gesetze.. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 ... erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen....Wer macht nur solche weltfremden Gesetze..Warum ist das weltfremd? Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 Wo soll ich denn bitte schön jemanden zum Einweisen herbekommen, wenn ich täglich aus meiner (leider sehr unübersichtlichen) Einfahrt rausfahre?Jeden Morgen beim Nachbarn klingeln? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 23, 2011 Report Share Posted October 23, 2011 Wo soll ich denn bitte schön jemanden zum Einweisen herbekommen, wenn ich täglich aus meiner (leider sehr unübersichtlichen) Einfahrt rausfahre?Jeden Morgen beim Nachbarn klingeln? So leid es mir tut, aber das ist ausschließlich dein Problem. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 23, 2011 Report Share Posted October 23, 2011 Ja - natürlich - was anderes hab ich ja auch nie behauptet.Deswegen weltfremd. Man kann die Gesetze im normalen Leben nicht einhaltenaber wenn was passiert, ist man dran. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 23, 2011 Report Share Posted October 23, 2011 @SNboris,hast du schon mal versucht,deine Sichtverhältnisse mittels angebrachten Spiegeln zu verbessern?z.B. n LKW-spiegel rechts und links etwas erhöht angebaut und entsprechend ausgerichtet hilft da schon Wunder,und schon kannst du ein wenig sorgenfreier aus deiner Hofeinfahrt raus.... Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 23, 2011 Report Share Posted October 23, 2011 Ja hab schon drüber nachgedacht. Aber der Hauseigentümer möchte das nicht. Aber darum gehts ja auch gar nicht.Sondern darum, daß da einfach sowas ins Gesetz geschrieben wird, und man muß dann sehen, wie man klarkommt.Interessant wäre ja mal die Frage, wer haftet, wenn man sich (von einem 'Amateur') einweisen läßt und es passiert trotzdem was. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 23, 2011 Report Share Posted October 23, 2011 im Zweifel wird immer derjenige haften,der den Schaden verübt,sprich der Autofahrer. Wir haben in meiner Firma auch so eine Situation,der firmenhof hat 2 Auffahrten bzs Aufahrten,beide sichtblockiert durch das Firmengebäude,ist auch jedesmal ein gewisses Risiko mit dem rausfahren,weil direkt am Haus der Bürgersteig bzw Fahrradweg entlangführt,ist also nix mit Grünfläche oder so. grad in den Morgenstunden,besonders jetzt,wos dunkel ist und der ein oder andre Radfahrer zu faul ist,sein Licht einzuschalten immer ein Wagnis mit dem Firmenauto da rauszurollen.Bisher ist immer aller gutgegangen....*aufholzklopf Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Sondern darum, daß da einfach sowas ins Gesetz geschrieben wird, und man muß dann sehen, wie man klarkommt.Tja - wie haetten wir es denn gerne? Soll Papa Staat dir das Rundum-Wohlfuehl-Paket verordnen? Die Teilnahme am Strassenverkehr verlangt nun mal ein wenig Aufmerksamkeit und bedeutet Verantwortung, dieser musst Du gerecht werden. Wenn keiner da ist, der Dich einweist, dann musst Du halt das Fahrzeug ausserhalb des Hofes parken, ist doch ganz einfach...... Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Wenn keiner da ist, der Dich einweist, dann musst Du halt das Fahrzeug ausserhalb des Hofes parken, ist doch ganz einfach...... Ja und der Herr, der unter mir wohnt und im Rollstuhl sitzt, parkt dann auch gleich 300m weiter, wo die nächsten Parkplätze sind.Super Vorschläge hast Du.Die Teilnahme am Strassenverkehr verlangt nun mal ein wenig Aufmerksamkeit und bedeutet Verantwortung, dieser musst Du gerecht werden.Ich habe kein Problem damit, da besonders aufmerksam zu sein. Fahre dort auch nur mit nicht mal halber Schrittgeschwindigkeit raus.Und trotzdem hätte mir letztens fast so ein ABC-Schütze auf der Motorhaube gehangen. Da hat kein cm mehr gefehlt.Weil er eben auf dem Fußweg und nicht auf der Straße gefahren ist. (Ich glaub, in dem Alter darf man das sogar noch) Ja ich weiß - Straßenverkehr bedeutet Risiko. Kann immer was passieren. Is auch ok so.Aber man soll das als Gesetzgeber dann auch irgendwie zugeben und nicht mit solchen weltfremden Lösungen kommen.Weniger wäre hier oftmals mehr. Btw. - die Frage nach der Verantwortung bei Unfall trotz Einweiser, ist immer noch offen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Ja und der Herr, der unter mir wohnt und im Rollstuhl sitzt, parkt dann auch gleich 300m weiter, wo die nächsten Parkplätze sind.Super Vorschläge hast Du.Schon mal was von der Erfindung von Verkehrsspiegeln gehört? Und trotzdem hätte mir letztens fast so ein ABC-Schütze auf der Motorhaube gehangen. Da hat kein cm mehr gefehlt.Weil er eben auf dem Fußweg und nicht auf der Straße gefahren ist. (Ich glaub, in dem Alter darf man das sogar noch)Siehste, es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein bis es zu einem Unfall kommt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann nicht mehr weit. Mich stellt sich die Frage, warum ist die Ausfahrt so unübersichtlich. Ist die Sicht etwa zugebaut? Aber man soll das als Gesetzgeber dann auch irgendwie zugeben und nicht mit solchen weltfremden Lösungen kommen.Weniger wäre hier oftmals mehr.Wenn es anders nicht geht. Vergleiche es mal mit einem Blindflug bei zugefrorenen Scheiben. Wenn die Gefahr besteht muss sie minimiert werden. Imho ist es weltfremd nur auf sein Glück zu vertrauen. Btw. - die Frage nach der Verantwortung bei Unfall trotz Einweiser, ist immer noch offen.Dann sind zwei verantwortlich, der Fahrer und der Einweiser. Der Fahrer darf sich nicht blind auf den Einweiser verlassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Schon mal was von der Erfindung von Verkehrsspiegeln gehört? Ja - siehe ein paar Beiträge weiter zurück.Eigentümer des Grundstücks will nicht, Stadt will wohl auch nicht, da es wohl alleine in dieser Straße ca. 20 solche Aus/Einfahrten gibt.Siehste, es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein bis es zu einem Unfall kommt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann nicht mehr weit.Naja..maximal wird der Unfall so aussehen, daß ein Fahradfahrer gegen ein (fast) stehendes Auto knallt, weil er - zumindestens als Erwachsener - verbotenerweise auf dem Fußweg fährt und schon mindestens ein paar Sekunden nicht aufgepaßt hat - so langsam, wie sich das Auto da vorwärtsschiebt. Blinker ist in dem Fall auch immer schon an.Ich glaub nicht, daß man da von grober Fahrlässigkeit meinerseits sprechen kann.Mich stellt sich die Frage, warum ist die Ausfahrt so unübersichtlich. Ist die Sicht etwa zugebaut?Zugebaut, zugeparkt, zugewachsen - von allem ein wenig.Ist halt sone kleine alte Nebenstraße mit einen ultraschmalen Fußweg und auch einer ultraschmalen Fahrbahn. Auf beiden Seiten (erlaubter- oder geduldeterweise) zugeparkt, so daß nur mit viel Mühe ein PKW und ein Fahrrad passieren können. Deswegen weichen die Fahrradfahrer natürlich auf die Fußwege aus.Eine Renovierung der Straße wurde wohl vor ein paar Jahren mit einem Bürgerbegehren abgeschmettert. Angeblich wegen Denkmalschutzgründen (Erhalt des historisch wertvollen Kopfsteinpflasters) - sicher aber eher wegen der mit der Renovierung meist einhergehenden Minimierung der Parkplatzanzahl.Solche Straßen gibt es sicher tausende in Deutschland.Wenn es anders nicht geht. Vergleiche es mal mit einem Blindflug bei zugefrorenen Scheiben. Wenn die Gefahr besteht muss sie minimiert werden.Der Vergleich hinkt ein wenig. Die Möglichkeit, die Scheibe freizukratzen, besteht immer. Einen Einweiser zu finden, aber nicht.Dann sind zwei verantwortlich, der Fahrer und der Einweiser. Der Fahrer darf sich nicht blind auf den Einweiser verlassen.Das wäre für mich schon mal ein Grund, niemals für jemanden den Einweiser zu spielen. Noch mal zusammenfassend: Mir ist klar, daß man in solchen Situationen als Autofahrer besonders extrem aufmerksam und verantwortungsvoll sein muß.Trotzdem wird man mit diesem Verhalten nicht jeden Unfall verhindern können - gerade dann nicht, wenn sich die Gegenseite etwas kontraproduktiv verhält.Und mir ist auch klar, daß man 99% der Fälle als Führer des stärkeren Fahrzeuges die Schuld bekommen wird - zumal wenn Kinder mit im Spiel sind. Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd.Du wiederholst Dich. Waere es jetzt nicht einmal angebracht, eine vorgeblich weniger weltfremde Loesung anzubieten? Ich bin gespannt........ Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd. Stimmt, die alternative ist ein Ausfahrtverbot da nicht sicher genug. (Und Abmeldung des Fahrzeuges wegen "Betriebsgefahr". Dafür haftet der Fahrer auch.) Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 der gesetzgeber ist doch hier autofahrerfreundlich, wenn er von einem "einweiser" spricht. die alternative wäre nämlich die strasse, die nicht ohne fremde hilfe zu verlassen wäre, völlig für den KFZ verkehr zu sperren. das wäre wohl auch nicht in deinem sinne. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Du wiederholst Dich. Waere es jetzt nicht einmal angebracht, eine vorgeblich weniger weltfremde Loesung anzubieten? Ich bin gespannt........ Stimmt, die alternative ist ein Ausfahrtverbot da nicht sicher genug. (Und Abmeldung des Fahrzeuges wegen "Betriebsgefahr". Dafür haftet der Fahrer auch.)der gesetzgeber ist doch hier autofahrerfreundlich, wenn er von einem "einweiser" spricht...Muß es denn immer eine Lösung oder Alternative geben? Einfach weglassen, den Quatsch - fertig.Das man an so einer Stelle besonders vorsichtig und aufmerksam sein muß, sollte jedem klar sein. 100% Sicherheit vor Autos erhält man nur, wenn man die Autos ganz wegläßt. Geht aber nicht - das weiß jeder.Genauso geht nicht, daß man jedes mal einen Einweiser auftreibt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Nun, wenn du dich über die bestehenden Regelungen beschwerst, solltest du schon eine Alternative nennen können (das nennt man dann "konstruktive Kritik") Natürlich kann man auch einfach nur meckern... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Eine Alternative zu einer bestehenden Regelung kann manchmal auch sein, daß man diese Regelung einfach wegläßt.Genau dies war mein Vorschlag. In Deutschland wird sowieso schon viel zu viel geregelt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Eine Alternative zu einer bestehenden Regelung kann manchmal auch sein, daß man diese Regelung einfach wegläßt.Genau dies war mein Vorschlag.Und dann? Darfst Du dann blind raus fahren? In Deutschland wird sowieso schon viel zu viel geregelt.Meinst Du wie die Vorfahrtregelung das wer aus einer Ausfahrt kommt die Vorfahrt des anderen achten muss? Erkläre mir das mal. Du fährst aus einer Ausfahrt, siehst nichts, wie willst Du den Vorrang beachten? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Eine Alternative zu einer bestehenden Regelung kann manchmal auch sein, daß man diese Regelung einfach wegläßt.Genau dies war mein Vorschlag.Und dann?Darfst Du dann blind raus fahren?So jetzt erklär Du mir mal die Alternative.Einweisen lassen ist nicht - da alleine.Läßt Du das Auto dann dort stehen und gehst zu Fuß weiter? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 So jetzt erklär Du mir mal die Alternative.Ich fahre mit Karacho raus und erkläre meinem Unfallgegner er hätte warten müssen weil ich nichts sehen konnte. scnr. Du erwartest einen Persilschein. Wenn ich nichts sehe darf ich nicht fahren. Gehe ich das Risiko ein, hafte ich für die Folgen wenn es schief läuft. Das Problem kann nur gelöst werden indem die Sicht verbessert wird, egal ob durch ein zweites Paar Augen, sprich Einweiser oder bauliche Maßnahmen wie Ausfahrt verbreitern, Sichthindernisse entfernen, Spiegel. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Du erwartest einen Persilschein. Never... wenn Du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest, würdest Du wissen, daß es mir nicht darum geht. Gehe ich das Risiko ein, hafte ich für die Folgen wenn es schief läuft.Genau - was anderes habe ich nie geschrieben. Das Problem kann nur gelöst werden indem die Sicht verbessert wird, egal ob durch ein zweites Paar Augen, sprich Einweiser oder bauliche Maßnahmen wie Ausfahrt verbreitern, Sichthindernisse entfernen, Spiegel.Also kann das Problem, wenn bauliche Maßnahmen nicht möglich sind und selten ein zweites Paar Augen vorhanden ist, nicht gelöst werden. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Also kann das Problem, wenn bauliche Maßnahmen nicht möglich sind und selten ein zweites Paar Augen vorhanden ist, nicht gelöst werden.Wer ein Problem nicht lösen kann, darf eben das Problem nicht entstehen lassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Wer ein Problem nicht lösen kann, kann meistens auch nicht verhindern, daß es entsteht. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Nun willst du aber dein Problem (du kannst nicht aus der Ausfahrt machen) zum Problem eines anderen machen (den Fußgänger, den du ggf. umfährst). Das kann nun wirlich kein Lösungsansatz sein. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 25, 2011 Report Share Posted October 25, 2011 Muß es denn immer eine Lösung oder Alternative geben? Einfach weglassen, den Quatsch - fertig.Das man an so einer Stelle besonders vorsichtig und aufmerksam sein muß, sollte jedem klar sein.Ja, ja, laber Rharbarber...... Wenn es denn, aus welchen Gruenden auch immer, zum Unfall kommt, ist das Geschrei gross und es wird eine gesetzliche Regelung verlangt. Diese ist nun da und sie sagt: ....notfalls einweisen lassen. Sie sagt nichts davon, dass man sich einweisen lassen muss, was im Umkehrschluss hiesse: Kein Einweiser, keine Ausfahrt. Sie, die gesetzliche Regelung, legt die Verantwortung in den Schoss des Kraftfahrers - und der lamentiert nun, dass es da eine Regelung gibt. Rechtsfreier Raum waere Dir lieber? Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted October 25, 2011 Report Share Posted October 25, 2011 und sie sagt: ....notfalls einweisen lassen. Sie sagt nichts davon, dass man sich einweisen lassen muss, was im Umkehrschluss hiesse: Kein Einweiser, keine Ausfahrt. sie sagt: wenn erforderlich, dann einweisen lassenund das interpretiere ich schon als: wenn erforderlich und kein Einweiser da, bleibst Du auf dem Hof - Du nicht?Rechtsfreier Raum waere Dir lieber?In gewissem Rahmen ja, denn rechtsfreier Raum erzieht zum selber denken.Rechtsfreien Raum wird es immer geben. Man kann nicht alles bis ins kleinste Detail durchregeln. Wenn man das versucht, erzieht man die Menschen immer mehr zu einer dumpfen Menge Herdentiere. Aber vielleicht ist das ja auch gewollt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 25, 2011 Report Share Posted October 25, 2011 sie sagt: wenn erforderlich, dann einweisen lassenund das interpretiere ich schon als: wenn erforderlich und kein Einweiser da, bleibst Du auf dem Hof - Du nicht?Nein! Rechtsfreier Raum waere Dir lieber?In gewissem Rahmen ja, denn rechtsfreier Raum erzieht zum selber denken.Joh - und das endet dann oftmals mit der Erklaerung: 'Ich dachte, da kommt keiner....' Quote Link to post Share on other sites
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