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Wer Hat Vorfahrt?


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Hallo Leute,

auf meinem Arbeitsweg ist eine Kreuzung, an der ich mich immer Frage, wer Vorfahrt hat.

Folgender Sachverhalt

				<- Abgesenkter Bordstein
_________|		|_____________

Hauptstraße
_________			 _____________
|		 |
				 |

 

 

Also, wie im "Bild" bereits beschrieben ist die mittlere "große" Straße die Hauptstraße.

Die obere Einmündung hat einen abgesenkten Bordstein, da es "nur" eine EInfahrt zu einem Wohnhaus ist.

 

Ich komme immer von der unteren Einmündung und möchte nach links abbiegen.

Für den Fall das auf den Hauptstraße kein Auto kommt und von der Einmündung mit abgesenkten Bordstein jemand rechts abbiegen will ( also meine Fahrtrichtig), muss ich dann als Linksabbieger warten oder muss der Rechtsabbieger aus dem Grund, dass er einen abgesenkten Bordstein hat, warten?

 

Versteht ihr was ich meine :victory::rolleyes:

 

Danke für die Hilfe

 

 

EDIT: Verdammt das verzieht immer meine Zeichnung.. Also es ist eine normale Kreuzung mit gegenüberliegen Einmündungen

 

LG ERIC

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Ist die Hauptstraße als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet?

Das hatte ich vorausgesetzt.

 

Ist das in einer Tempo 30 Zone?

Wäre aber auch egal, da dies eine Ausfahrt ist und keine Straße.

 

Wie hoch ist der abgesenkte Bordstein?

Das ist in meinen Augen egal.

 

Ansonsten gebe ich Gast255 mal recht.

:victory:

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Auch, wenn die Hauptstraße nicht als Vorfahrtstraße gekennzeichnet ist, spielt das keine Rolle. Siehe § 10 StVO:

 

§10 StVO

Einfahren und Anfahren

 

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Gruß

Goose

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Hey,

 

vielen Dank für eure Antworten.

Wie hoch der Bordstein ist, weiß ich nicht (: Die Hauptstraße ist als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet.

Tempo 30 ist auch nicht. Es ist eine normale innerörtliche Kreuzung.. Aber im Grunde ist ja meine Frage bereits beantwortet. Danke

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Wo soll ich denn bitte schön jemanden zum Einweisen herbekommen, wenn ich täglich aus meiner (leider sehr unübersichtlichen) Einfahrt rausfahre?

Jeden Morgen beim Nachbarn klingeln?

 

So leid es mir tut, :victory: aber das ist ausschließlich dein Problem.

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@SNboris,

hast du schon mal versucht,deine Sichtverhältnisse mittels angebrachten Spiegeln zu verbessern?

z.B. n LKW-spiegel rechts und links etwas erhöht angebaut und entsprechend ausgerichtet hilft da schon Wunder,und schon kannst du ein wenig sorgenfreier aus deiner Hofeinfahrt raus....

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Ja hab schon drüber nachgedacht. Aber der Hauseigentümer möchte das nicht.

 

Aber darum gehts ja auch gar nicht.

Sondern darum, daß da einfach sowas ins Gesetz geschrieben wird, und man muß dann sehen, wie man klarkommt.

Interessant wäre ja mal die Frage, wer haftet, wenn man sich (von einem 'Amateur') einweisen läßt und es passiert trotzdem was.

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im Zweifel wird immer derjenige haften,der den Schaden verübt,sprich der Autofahrer.

 

Wir haben in meiner Firma auch so eine Situation,der firmenhof hat 2 Auffahrten bzs Aufahrten,beide sichtblockiert durch das Firmengebäude,ist auch jedesmal ein gewisses Risiko mit dem rausfahren,weil direkt am Haus der Bürgersteig bzw Fahrradweg entlangführt,ist also nix mit Grünfläche oder so. grad in den Morgenstunden,besonders jetzt,wos dunkel ist und der ein oder andre Radfahrer zu faul ist,sein Licht einzuschalten immer ein Wagnis mit dem Firmenauto da rauszurollen.

Bisher ist immer aller gutgegangen....*aufholzklopf

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Sondern darum, daß da einfach sowas ins Gesetz geschrieben wird, und man muß dann sehen, wie man klarkommt.

Tja - wie haetten wir es denn gerne? Soll Papa Staat dir das Rundum-Wohlfuehl-Paket verordnen? :rolleyes: Die Teilnahme am Strassenverkehr verlangt nun mal ein wenig Aufmerksamkeit und bedeutet Verantwortung, dieser musst Du gerecht werden. Wenn keiner da ist, der Dich einweist, dann musst Du halt das Fahrzeug ausserhalb des Hofes parken, ist doch ganz einfach...... :victory:

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Wenn keiner da ist, der Dich einweist, dann musst Du halt das Fahrzeug ausserhalb des Hofes parken, ist doch ganz einfach...... :victory:

Ja und der Herr, der unter mir wohnt und im Rollstuhl sitzt, parkt dann auch gleich 300m weiter, wo die nächsten Parkplätze sind.

Super Vorschläge hast Du.

Die Teilnahme am Strassenverkehr verlangt nun mal ein wenig Aufmerksamkeit und bedeutet Verantwortung, dieser musst Du gerecht werden.

Ich habe kein Problem damit, da besonders aufmerksam zu sein. Fahre dort auch nur mit nicht mal halber Schrittgeschwindigkeit raus.

Und trotzdem hätte mir letztens fast so ein ABC-Schütze auf der Motorhaube gehangen. Da hat kein cm mehr gefehlt.

Weil er eben auf dem Fußweg und nicht auf der Straße gefahren ist. (Ich glaub, in dem Alter darf man das sogar noch)

 

Ja ich weiß - Straßenverkehr bedeutet Risiko. Kann immer was passieren. Is auch ok so.

Aber man soll das als Gesetzgeber dann auch irgendwie zugeben und nicht mit solchen weltfremden Lösungen kommen.

Weniger wäre hier oftmals mehr.

 

Btw. - die Frage nach der Verantwortung bei Unfall trotz Einweiser, ist immer noch offen.

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Ja und der Herr, der unter mir wohnt und im Rollstuhl sitzt, parkt dann auch gleich 300m weiter, wo die nächsten Parkplätze sind.

Super Vorschläge hast Du.

Schon mal was von der Erfindung von Verkehrsspiegeln gehört?

 

Und trotzdem hätte mir letztens fast so ein ABC-Schütze auf der Motorhaube gehangen. Da hat kein cm mehr gefehlt.

Weil er eben auf dem Fußweg und nicht auf der Straße gefahren ist. (Ich glaub, in dem Alter darf man das sogar noch)

Siehste, es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein bis es zu einem Unfall kommt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann nicht mehr weit. Mich stellt sich die Frage, warum ist die Ausfahrt so unübersichtlich. Ist die Sicht etwa zugebaut?

 

Aber man soll das als Gesetzgeber dann auch irgendwie zugeben und nicht mit solchen weltfremden Lösungen kommen.

Weniger wäre hier oftmals mehr.

Wenn es anders nicht geht. Vergleiche es mal mit einem Blindflug bei zugefrorenen Scheiben. Wenn die Gefahr besteht muss sie minimiert werden.

 

Imho ist es weltfremd nur auf sein Glück zu vertrauen.

 

Btw. - die Frage nach der Verantwortung bei Unfall trotz Einweiser, ist immer noch offen.

Dann sind zwei verantwortlich, der Fahrer und der Einweiser. Der Fahrer darf sich nicht blind auf den Einweiser verlassen.

 

MfG.

 

hartmut

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Schon mal was von der Erfindung von Verkehrsspiegeln gehört?
Ja - siehe ein paar Beiträge weiter zurück.

Eigentümer des Grundstücks will nicht, Stadt will wohl auch nicht, da es wohl alleine in dieser Straße ca. 20 solche Aus/Einfahrten gibt.

Siehste, es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein bis es zu einem Unfall kommt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann nicht mehr weit.
Naja..maximal wird der Unfall so aussehen, daß ein Fahradfahrer gegen ein (fast) stehendes Auto knallt, weil er - zumindestens als Erwachsener - verbotenerweise auf dem Fußweg fährt und schon mindestens ein paar Sekunden nicht aufgepaßt hat - so langsam, wie sich das Auto da vorwärtsschiebt. Blinker ist in dem Fall auch immer schon an.

Ich glaub nicht, daß man da von grober Fahrlässigkeit meinerseits sprechen kann.

Mich stellt sich die Frage, warum ist die Ausfahrt so unübersichtlich. Ist die Sicht etwa zugebaut?
Zugebaut, zugeparkt, zugewachsen - von allem ein wenig.

Ist halt sone kleine alte Nebenstraße mit einen ultraschmalen Fußweg und auch einer ultraschmalen Fahrbahn. Auf beiden Seiten (erlaubter- oder geduldeterweise) zugeparkt, so daß nur mit viel Mühe ein PKW und ein Fahrrad passieren können. Deswegen weichen die Fahrradfahrer natürlich auf die Fußwege aus.

Eine Renovierung der Straße wurde wohl vor ein paar Jahren mit einem Bürgerbegehren abgeschmettert. Angeblich wegen Denkmalschutzgründen (Erhalt des historisch wertvollen Kopfsteinpflasters) - sicher aber eher wegen der mit der Renovierung meist einhergehenden Minimierung der Parkplatzanzahl.

Solche Straßen gibt es sicher tausende in Deutschland.

Wenn es anders nicht geht. Vergleiche es mal mit einem Blindflug bei zugefrorenen Scheiben. Wenn die Gefahr besteht muss sie minimiert werden.
Der Vergleich hinkt ein wenig. Die Möglichkeit, die Scheibe freizukratzen, besteht immer. Einen Einweiser zu finden, aber nicht.
Dann sind zwei verantwortlich, der Fahrer und der Einweiser. Der Fahrer darf sich nicht blind auf den Einweiser verlassen.
Das wäre für mich schon mal ein Grund, niemals für jemanden den Einweiser zu spielen.

 

 

Noch mal zusammenfassend: Mir ist klar, daß man in solchen Situationen als Autofahrer besonders extrem aufmerksam und verantwortungsvoll sein muß.

Trotzdem wird man mit diesem Verhalten nicht jeden Unfall verhindern können - gerade dann nicht, wenn sich die Gegenseite etwas kontraproduktiv verhält.

Und mir ist auch klar, daß man 99% der Fälle als Führer des stärkeren Fahrzeuges die Schuld bekommen wird - zumal wenn Kinder mit im Spiel sind.

 

Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd.

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Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd.

Du wiederholst Dich. Waere es jetzt nicht einmal angebracht, eine vorgeblich weniger weltfremde Loesung anzubieten? Ich bin gespannt........ :victory:

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Die Lösung, die hier der Gesetzgeber anbietet, ist aber völliger Schwachsinn, da man sich nicht jedesmal einweisen lassen kann. Das ist einfach weltfremd.

 

Stimmt, die alternative ist ein Ausfahrtverbot da nicht sicher genug. (Und Abmeldung des Fahrzeuges wegen "Betriebsgefahr". Dafür haftet der Fahrer auch.)

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der gesetzgeber ist doch hier autofahrerfreundlich, wenn er von einem "einweiser" spricht.

 

die alternative wäre nämlich die strasse, die nicht ohne fremde hilfe zu verlassen wäre,

völlig für den KFZ verkehr zu sperren. das wäre wohl auch nicht in deinem sinne.

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Du wiederholst Dich. Waere es jetzt nicht einmal angebracht, eine vorgeblich weniger weltfremde Loesung anzubieten? Ich bin gespannt........ :victory:
Stimmt, die alternative ist ein Ausfahrtverbot da nicht sicher genug. (Und Abmeldung des Fahrzeuges wegen "Betriebsgefahr". Dafür haftet der Fahrer auch.)
der gesetzgeber ist doch hier autofahrerfreundlich, wenn er von einem "einweiser" spricht...

Muß es denn immer eine Lösung oder Alternative geben? Einfach weglassen, den Quatsch - fertig.

Das man an so einer Stelle besonders vorsichtig und aufmerksam sein muß, sollte jedem klar sein.

 

100% Sicherheit vor Autos erhält man nur, wenn man die Autos ganz wegläßt. Geht aber nicht - das weiß jeder.

Genauso geht nicht, daß man jedes mal einen Einweiser auftreibt.

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Eine Alternative zu einer bestehenden Regelung kann manchmal auch sein, daß man diese Regelung einfach wegläßt.

Genau dies war mein Vorschlag.

Und dann?

 

Darfst Du dann blind raus fahren?

 

In Deutschland wird sowieso schon viel zu viel geregelt.

Meinst Du wie die Vorfahrtregelung das wer aus einer Ausfahrt kommt die Vorfahrt des anderen achten muss?

 

Erkläre mir das mal. Du fährst aus einer Ausfahrt, siehst nichts, wie willst Du den Vorrang beachten?

 

MfG.

 

hartmut

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Eine Alternative zu einer bestehenden Regelung kann manchmal auch sein, daß man diese Regelung einfach wegläßt.

Genau dies war mein Vorschlag.

Und dann?

Darfst Du dann blind raus fahren?

So jetzt erklär Du mir mal die Alternative.

Einweisen lassen ist nicht - da alleine.

Läßt Du das Auto dann dort stehen und gehst zu Fuß weiter?

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So jetzt erklär Du mir mal die Alternative.

Ich fahre mit Karacho raus und erkläre meinem Unfallgegner er hätte warten müssen weil ich nichts sehen konnte. :victory:

scnr.

 

Du erwartest einen Persilschein. Wenn ich nichts sehe darf ich nicht fahren. Gehe ich das Risiko ein, hafte ich für die Folgen wenn es schief läuft.

 

Das Problem kann nur gelöst werden indem die Sicht verbessert wird, egal ob durch ein zweites Paar Augen, sprich Einweiser oder bauliche Maßnahmen wie Ausfahrt verbreitern, Sichthindernisse entfernen, Spiegel.

 

MfG.

 

hartmut

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Du erwartest einen Persilschein.
Never... wenn Du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest, würdest Du wissen, daß es mir nicht darum geht.

 

Gehe ich das Risiko ein, hafte ich für die Folgen wenn es schief läuft.
Genau - was anderes habe ich nie geschrieben.

 

Das Problem kann nur gelöst werden indem die Sicht verbessert wird, egal ob durch ein zweites Paar Augen, sprich Einweiser oder bauliche Maßnahmen wie Ausfahrt verbreitern, Sichthindernisse entfernen, Spiegel.
Also kann das Problem, wenn bauliche Maßnahmen nicht möglich sind und selten ein zweites Paar Augen vorhanden ist, nicht gelöst werden.
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Also kann das Problem, wenn bauliche Maßnahmen nicht möglich sind und selten ein zweites Paar Augen vorhanden ist, nicht gelöst werden.

Wer ein Problem nicht lösen kann, darf eben das Problem nicht entstehen lassen. :victory:

 

MfG.

 

hartmut

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Muß es denn immer eine Lösung oder Alternative geben? Einfach weglassen, den Quatsch - fertig.

Das man an so einer Stelle besonders vorsichtig und aufmerksam sein muß, sollte jedem klar sein.

Ja, ja, laber Rharbarber...... Wenn es denn, aus welchen Gruenden auch immer, zum Unfall kommt, ist das Geschrei gross und es wird eine gesetzliche Regelung verlangt. Diese ist nun da und sie sagt: ....notfalls einweisen lassen. Sie sagt nichts davon, dass man sich einweisen lassen muss, was im Umkehrschluss hiesse: Kein Einweiser, keine Ausfahrt. Sie, die gesetzliche Regelung, legt die Verantwortung in den Schoss des Kraftfahrers - und der lamentiert nun, dass es da eine Regelung gibt. :rolleyes: Rechtsfreier Raum waere Dir lieber? :victory::rolleyes:

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und sie sagt: ....notfalls einweisen lassen. Sie sagt nichts davon, dass man sich einweisen lassen muss, was im Umkehrschluss hiesse: Kein Einweiser, keine Ausfahrt.

sie sagt: wenn erforderlich, dann einweisen lassen

und das interpretiere ich schon als: wenn erforderlich und kein Einweiser da, bleibst Du auf dem Hof - Du nicht?

Rechtsfreier Raum waere Dir lieber?
In gewissem Rahmen ja, denn rechtsfreier Raum erzieht zum selber denken.

Rechtsfreien Raum wird es immer geben. Man kann nicht alles bis ins kleinste Detail durchregeln. Wenn man das versucht, erzieht man die Menschen immer mehr zu einer dumpfen Menge Herdentiere.

 

Aber vielleicht ist das ja auch gewollt.

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sie sagt: wenn erforderlich, dann einweisen lassen

und das interpretiere ich schon als: wenn erforderlich und kein Einweiser da, bleibst Du auf dem Hof - Du nicht?

Nein!

 

Rechtsfreier Raum waere Dir lieber?
In gewissem Rahmen ja, denn rechtsfreier Raum erzieht zum selber denken.

Joh - und das endet dann oftmals mit der Erklaerung: 'Ich dachte, da kommt keiner....' :victory:

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