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Berliner Senat Will Noch Mehr »fußgängerfreundliche« Limits


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Ich kann mich jedenfalls daran erinnern, dass sie einem guten Freund mal eben das in England zugelassene Motorrad sozusagen unter dem Hintern weg genommen haben....

Nun Du wieder, als Aufklaerer mit der grossen Ahnung - ich bin gerne bereit, mich eines Besseren ueberzeugen zu lassen. Jedoch solltest Du da irgendwie ein wenig anders die Eroeffnung des Beitrages waehlen, nicht rechtschreib-, sondern rhetorikmaeesig..... :licht:

Und wann war das?

 

Inzwischen hat sich einiges geändert.

Unterscheide vereinfacht ausgedrückt drei Zulassungsstandorte, und wie dann die Fahrzeuge in D genutzt werden dürfen.

Zugelassen in D, darf in D jeder damit fahren.

Zugelassen in einem EU-Land. Es darf jeder damit fahren. Das Fahrzeug ist rechtlich gesehen nur vorübergehend in D, muss mindestens einmal Jährlich in das Land der Zulassung.

Zugelassen in einem NICHT EU-Land, sprich Drittland. Es darf nur vom Halter oder jemanden gefahren werden welcher die Interessen des Haltes vertritt.

 

Um es praxisnah zu beschreiben.

Wohnt Papa in Österreich, hat ein in Österreich (EU) zugelassenes Fahrzeug, besucht damit Sohnemann in D. Sohnemann steigt am Morgen in das Auto, holt Brötchen, ist es alles legal.

Würde aber Papa in der Schweiz wohnen, und hätte ein in der Schweiz ( Drittland ) zugelassenes Auto, würde Sohnemann sich strafbar machen. Außer Papa sitzt auf dem Beifahrersitz. Es würde die Einfuhrsteuer hinterzogen.

 

MfG.

 

hartmut

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Zugelassen in einem NICHT EU-Land, sprich Drittland. Es darf nur vom Halter oder jemanden gefahren werden welcher die Interessen des Haltes vertritt.

 

 

MfG. hartmut

 

 

Stimmt, Interessen vertritt, mit dieser Sachlage dürfen z.B. auch hier Ansässige bei internationalen Segelflugwettbewerben ausländische Piloten mit deren Fahrzeugen von der Wiese abholen...

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Wohnt Papa in Österreich, hat ein in Österreich (EU) zugelassenes Fahrzeug, besucht damit Sohnemann in D. Sohnemann steigt am Morgen in das Auto, holt Brötchen, ist es alles legal.

Hat kein Mensch abgestritten! Die Frage, um die es sich dreht: Was ist, wenn Papa ohne Auto nach Oesterreich zurueck faehrt, seinem Sohn das Auto ueberlaesst und der in D'land andauernd damit herum faehrt? :licht:

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Hat kein Mensch abgestritten! Die Frage, um die es sich dreht: Was ist, wenn Papa ohne Auto nach Oesterreich zurueck faehrt, seinem Sohn das Auto ueberlaesst und der in D'land andauernd damit herum faehrt? :licht:

Dann fährt er halt. Das Fahrzeug muss nur einmal im Jahr Österreichische Luft zur Verbrennung nutzen. Das sind die unbeabsichtigten Vorteile welche die EU bietet.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun, 'hartmut', Du wirst mir erlauben, dass ich an dieser Aussage immer noch Zweifel hege, zumal es bisher noch nicht so richtig gelungen ist, diese Aussage auch fundiert zu belegen. Hier zum Beispiel lesen sich die Informationen doch gaenzlich anders, oder nicht? :licht:

 

Auch dieses wuerde ich gegensaetzlich zu deiner Aussage - und der von 'Phantomraser' interpretieren wollen (beachte den Fettdruck):

Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Ab 1. Juli 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

 

Die Kraftfahrzeugsteuer muss ein Fahrzeughalter bezahlen für (§ 1 KraftStG):

 

* das Halten von inländischen Fahrzeugen;

* das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden;

* die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;

* die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden; ausgenommen sind rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten.

Quelle

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Nochmal der Text vom Finanzministerium !!!

 

"Abweichend von III.2.a) ist die vorübergehende Verwendung eines im Ausland

zugelassenen Fahrzeugs durch Inländer Kfz-steuerfrei, wenn sie im Interesse

des im Ausland ansässigen Fahrers/Halters erfolgt. Dazu zählen Notfälle (z.B.

Fahrunfähigkeit oder Übermüdung des ausländischen Fahrers/Halters) und

Probefahrten durch einen inländischen Mechaniker nach Werkstattaufenthalt

des Fahrzeugs. Das gleiche gilt bei Anwesenheit des im Ausland ansässigen

Fahrers/Halters im Fahrzeug. Darüber hinaus besteht Steuerfreiheit, wenn

das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist, der zugleich dem Genfer

Abkommen (s. Staatenliste III.3.a) beigetreten ist."

 

Ich fahre seit 7 Jahren u.a. zeitweise mit PL-Kennzeichen. Wurde schon 4-5 mal in Berlin angehalten - PL-Kennzeichen führen wohl öfters dazu. Als es noch die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen gab, gab es nie Probleme. Lediglich die Beamten in Berlin waren sichtbar stinkig und mussten dann um ihr Ego zu befridiegen das ganze Auto auf technische Mängel und Zubehör wie Verbandskasten untersuchen- aber ich war immer gut vorbereitet.

Zuletzt 1 mal musste ich mit dem kompletten Text des Finazministeriums, herausgegeben vom ADAC 2 Beamte weiter bilden, die dann zugaben das nicht gewusst zu haben und das war in Bayern. Zum Glück hatte ich den Ausdruck dabei. Die guckten sehr Blöde als ich eine polnische Zulasssung, Deutschen Führerschein und Ausweis vorzeigte aber nachdem sie den Ausdruck gelesen hatten und dann noch telefoniert hatten konnte ich mit einer freundlichen Verabschiedung weiter fahren.

 

Und jetzt seit ihr dran Harry und Goose.....

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Und jetzt seit ihr dran Harry und Goose.....
Dazu hatte ich hier noch nichts geschrieben.

 

Ich habe bisher in diesem Thread nur deine falsche Behauptung berichtigt, der Halter sei in jedem Fall der Steuerschuldner.

 

Gruß

Goose

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Nun, 'hartmut', Du wirst mir erlauben, dass ich an dieser Aussage immer noch Zweifel hege, zumal es bisher noch nicht so richtig gelungen ist, diese Aussage auch fundiert zu belegen. Hier zum Beispiel lesen sich die Informationen doch gaenzlich anders, oder nicht? :licht:

Du zweifelst inzwischen alles an was ich schreibe. Und wenn deine Links aus anderen Foren mit

ich habe mich schon lange nicht mehr mit solchen Fragen beschäftigt. Ich weiss aber, dass es mal die Regelung gab,

beginnen, heißt das doch, er weiß nicht ob das noch so ist.

 

Aber für dich mal direkt zum Zoll

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reise...n-kfz_node.html

 

Beachte bitte, der Zoll unterscheidet nur noch zwischen Fahrzeugen zugelassen in der EU und außerhalb der EU.

 

Auch dieses wuerde ich gegensaetzlich zu deiner Aussage - und der von 'Phantomraser' interpretieren wollen (beachte den Fettdruck):

Du bist schon wieder auf dem falschen Dampfer. Kennst Du den Unterschied zwischen Einfuhrsteuern und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Wer längere Zeit ein Fahrzeug fährt das nicht aus der EU kommt, kann steuerpflichtig werden. Sprich er muss die Kfz-Steuer bezahlen.

 

MfG.

 

hartmut

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Zuletzt 1 mal musste ich mit dem kompletten Text des Finazministeriums, herausgegeben vom ADAC 2 Beamte weiter bilden, die dann zugaben das nicht gewusst zu haben und das war in Bayern....Die guckten sehr Blöde als ich eine polnische Zulasssung, Deutschen Führerschein und Ausweis vorzeigte aber nachdem sie den Ausdruck gelesen hatten und dann noch telefoniert hatten konnte ich mit einer freundlichen Verabschiedung weiter fahren.

:wacko: Köstlich. :wacko::rolleyes: . Schleierfahnder? Die Uhr gezeigt, die richtig tickt...

;)

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