Jump to content

Abschleppen Wegen Ruhestörung Zulässig?


Recommended Posts

Verdachtes des illegalen Betreibens einer genehmungspflichtigen Anlage gem. StGB § 324 Gewässerverunreinigung, StGB § 325 Luftverunreinigung, § 326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen , Verstoßes gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), sowie des Fehlens der Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich, Befähigungsschein nach § 20 SprengG für Beschäftigte die Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und weitere, der Altölverordnung (AltölV)- § 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote, § 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben, etc., des Wasserhaushaltsgesetzes - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen insbesondere § 19, des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Allgemeinen und der Altfahrzeug-Verordnung im Speziellen einschließlich des Anhanges zur Altfahrzeug-V, der Gewerbeordnung,

http://www.arge-altauto.de/index.php?seite...hten&id=480

 

Da gibt es schon Einiges zu beachten. Ein popliger Gewerbeschein reicht da nicht. Bei uns haben sogar die Ausbilder im Kfz-Bereich bestimmte Sprengstoffscheine machen müssen, damit sie mit den explosiven "Rettern" arbeiten durften. Dürfte bei den Entsorgern auch nicht anders sein.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
  • Replies 157
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Spätestens hier hätten die beiden Fachkräfte des Ordnungsamtes doch einschreiten müssen, oder ?

Da stelle ich mir gerade vor, :whistling: Goose erklärt wie faun98 seinen Job zu machen hat. :whistling:

 

Au ja bitte - ich will dabei sein :rolleyes:

 

 

Was soll da passieren ? Er macht seinen Job macht und ich meinen, ich rede ihm nicht rein und er mir nicht. Damit ist alles im grünen Bereich. Außerdem kennen wir uns nicht persönlich - ich lege auch keinen Wert darauf - und das einer nicht ganz richtig in der Birne ist, merkt man erst, wenn man näher mit ihm zu tun hat.

 

Verdachtes des illegalen Betreibens einer genehmungspflichtigen Anlage gem. StGB § 324 Gewässerverunreinigung, StGB § 325 Luftverunreinigung, § 326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen , Verstoßes gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), sowie des Fehlens der Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich, Befähigungsschein nach § 20 SprengG für Beschäftigte die Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und weitere, der Altölverordnung (AltölV)- § 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote, § 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben, etc., des Wasserhaushaltsgesetzes - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen insbesondere § 19, des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Allgemeinen und der Altfahrzeug-Verordnung im Speziellen einschließlich des Anhanges zur Altfahrzeug-V, der Gewerbeordnung,

http://www.arge-altauto.de/index.php?seite...hten&id=480

 

Da gibt es schon Einiges zu beachten. Ein popliger Gewerbeschein reicht da nicht. Bei uns haben sogar die Ausbilder im Kfz-Bereich bestimmte Sprengstoffscheine machen müssen, damit sie mit den explosiven "Rettern" arbeiten durften. Dürfte bei den Entsorgern auch nicht anders sein.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Jajaja, ist ja schon gut. Nehmen wir den Schrottplatz mal aus und nehmen wir an, der beschäftigt einen externen Subunternehmer, der ihm die Schrottkisten auf den Hof fährt. Das Autopresse Tempelhof Leitzordnerweise Genehmigungen braucht, ist mir auch klar. Meine Antwort bezog sich eigentlich nur auf den Mitarbeiter mit der Kette durch´s Dach.

Link to post
Share on other sites
Meine Antwort bezog sich eigentlich nur auf den Mitarbeiter mit der Kette durch´s Dach.

Der braucht die gleiche Qualifikation wie deine Mitarbeiter. Reicht ein Führerschein, oder braucht er für den Kran noch ein Schein?

 

Du kannst natürlich, wenn Du jemand einstellst, höhere Anforderungen stellen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Du kannst natürlich, wenn Du jemand einstellst, höhere Anforderungen stellen.

 

So ist es.

 

Und bis derjenige dann soweit ist, das man ihn überall hinschicken kann, geht, wenn er sich gut anstellt, mindestens ein dreiviertel bis ein Jahr vorbei.

Link to post
Share on other sites
Was für Genehmigungen ? Ich kaufe mir einen Abschleppwagen, melde ein Gewerbe als Schrottplatz an und transportieren Autos von A nach B.

 

Hallo faun 98, dass ist ein dickes Eigentor. :whistling:

Goose hat doch recht,- leider.

 

Was Hartmut schrieb müsste dir als Unternehmer bekannt sein.

Link to post
Share on other sites
Was für Genehmigungen ? Ich kaufe mir einen Abschleppwagen, melde ein Gewerbe als Schrottplatz an und transportieren Autos von A nach B.

 

Hallo faun 98, dass ist ein dickes Eigentor. :mecker:

Goose hat doch recht,- leider.

 

Was Hartmut schrieb müsste dir als Unternehmer bekannt sein.

Wenn du dies schon anführst, könntest du für die Nichtabschlepper hier im Forum uns die ANforderungen und Genehmigungen auch sagen, denn man lernt ja nie aus.

Link to post
Share on other sites
Was für Genehmigungen ? Ich kaufe mir einen Abschleppwagen, melde ein Gewerbe als Schrottplatz an und transportieren Autos von A nach B.

 

Hallo faun 98, dass ist ein dickes Eigentor. :mecker:

Goose hat doch recht,- leider.

 

Was Hartmut schrieb müsste dir als Unternehmer bekannt sein.

Wenn du dies schon anführst, könntest du für die Nichtabschlepper hier im Forum uns die ANforderungen und Genehmigungen auch sagen, denn man lernt ja nie aus.

Es geht nicht um Abschlepper sondern um Fahrzeugverwerter. Die haben sehr hohe Auflagen wegen Umwelt & Co.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...