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BartX

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  1. Der Techniker hat Recht. Die Verurteilung erfolgte wegen der Nichtauskunft (nicht wegen des Deliktes). Wenn man jetzt nichts mehr macht kommt vielleicht noch ein Schreiben mit einer nicht vollstreckbaren Drohung aber eher gar nichts. Ich kann das auch bestätigen. Nach Untätigkeit und Verurteilung nach 103 KFG kam nichts mehr.
  2. Du bist nach 103 KFG verurteilt worden (als Halter). Damit ist die Sache in Deutschland erledigt, da nicht vollstreckbar. Sollte tatsächlich eine deutsche Behörde an dich herantreten (dürfte eigentlich automatisch nicht passieren) genügt der Hinweis auf das Grundgesetz und die Sache ist erledigt. In Österreich solltest du aber jetzt eine Kreditkarte oder genügend Geld dabei haben, falls sie dich wirklich mal erwischen sollten. Allerdings ist das wohl sehr unwahrscheinlich denn: 1. Musst du angehalten werden 2. überprüft werden (als Person nicht das Fahrzeug) 3. das Delikt muss im Computer se
  3. Dankeschöne Eribaer... @A-Wolf Wo du recht hast ist die Abkürzung für euer schönes Land.. Deine anderen Argumente sind aber rechtlich gesehen falsch. (Wie ja auch im verlinkten Dokument durch den EGMR bestätigt) Es kann eben nicht sein, wenn man die Aussage verweigert, dann automatisch als Täter angenommen zu werden. Selbst wenn es eine Schutzbehauptung wäre (was sicherlich oft der Fall ist), bleibt der Beweis für die Tat aus. Und nur darum geht es. Dass man in AT immer wissen muss wer das Fahrzeug führt ist in Ordnung und bei Nichtwissen kann man halt DAFÜR bestraft werden. Aber n
  4. Selbstverständlich werde ich wegen 15 Euro kein Fass vor Gericht aufmachen. Die 3 Schilder sind alle Halteverbotsmitte. Das zu erkennen war, was gemeint ist zweifel ich auch nicht an. Aber wie kann ein Mitte Schild den Anfang markieren. Das erste Schild mit Pfeil nach rechts ist natürlich schon sichtbar, wenn man nach links schaut. Es steht halt in Flucht zur "Fahrbahn". Der Pfeil nach rechts zeigt somit genau genommen auf den Grünstreifen und nicht auf die Straße nach rechts.
  5. Genau das müsste jetzt mal klar gestellt werden. Wegen was wurde die Strafverfügung erlassen. (gegen Fahrer oder halt Ersatzstrafe für Halter) @A-Wolf viel Blabla und nix begriffen. Warum muss man ein Alibi haben? Wenn ich jetzt behaupte dass jemand um Mitternacht was verbrochen hat dann ist er wohl gekniffen, weil er allein im Bett war und kein Alibi hat.. So geht das natürlich nicht.. oder halt nur in AU bei den Verkehrsverstößen. Da wird frech angenommen wenn man behauptet nicht gefahren zu sein. Der war es und lügt. Ein Nachweis wird nicht erbracht. Diese Praxis ist nicht zulä
  6. Aha, jetzt wirt langsam ein Schuh daraus. Das Schild steht allerdings paralell zur Fahrbahn, auf der linken Seite. Also quasi um 90 Grad gedreht. Man lernt ja nie aus..
  7. Jedes X markiert ein Halteverbotsschild mit Doppelpfeil. Auf der Zufahrt ist zusätzlich noch ein Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts angebracht. Der soll wohl in die Richtung zeigen wo dieses gilt, heisst aber in der Praxis Halteverbotende. Gemeint ist übrigens der Aldiparkplatz in dem Google Link. Wer die Schilder da aufgestellt hat kann ich nicht sagen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Gebäude der Gemeinde gehören und verpachtet sind (mit den entsprechenden Parkflächen für die Geschäfte).
  8. So hier die Vogelperspektive der großen Maschine. http://g.co/maps/6tv5e Ich stand so wie das silberne Fahrzeug in der Ansicht. Nur etwas weiter vorne sogar nach dem Eingang.. Die Halteverbotsschilder sind auf der linken Seite Richtung Gebäude angebracht (alle mit Doppelpfeil)
  9. Jetzt hatte ich das Wichtige doch glatt vergessen. Kann man gegen so ein Parkticket überhaupt nen Einspruch erheben? Nicht, dass dann ein Bußgeldbescheid kommen würde mit der Ansicht der Dienststelle. Vor Gericht geht ja auf Grund des immensen Streitwertes eher keiner. Das Einzige was noch sein könnte, das keine 3 m zwischen Parktaschen und Kfz waren (wird wohl knapp drunter sein)
  10. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten... Selbstverständlich ist die Stelle wo ich war zum Durchfahren gedacht, aber natürlich gehört die zum Parkplatz. Ich mach hier mal ein Strichbild __________X_____Eingang_______X______________X (Halteverbotsschilder mit Doppelpfeil) ...................................................Kfz Zufahrt| | | | | | | | Parktaschen|................................... Ausfahrt Straße ------------------------------------------------------------------ Ich hoffe ihr erkennt was gemeint ist.
  11. Hallo, heute habe ich doch ein Ticket gefangen weil ich aus Bequemlichkeit vor dem lieben Schild gestanden habe. Es handelte sich um ein Halteverbot mit Pfeil nach links und rechts (unten). Ist ein solches Schild gültig ohne dass ein Anfangsschild mit Pfeil nach links gesetzt wird? Das Schild stand übrigens auf einem Parkplatz eines Einkaufsladens mit entsprechenden Parktaschen auf der rechten Seiten in Fahrtrichtung. Ich stand dann quasi links am Fahrbahnrand (Einbahnstraße) vor dem Schild.. Platz zum Durchfahren zwischen Kfz und den in den Parktaschen stehenden Kfz ist reichlich vorha
  12. Die Anworten von Herrn Weinberg beziehen sich auf das AU Recht aus AU Sicht. Es kommt drauf an für die Vollstreckung: Wirst du von den Ösis als Halter für die Nichtauskunft des Fahrers verurteilt --> nicht vollstreckbar in Deutschland. Wirst du ordentlich als Fahrer verurteilt --> vollstreckbar Die BH haben manchmal die Angewohnheit deine Aussage nicht gefahren zu sein als Schutzbehauptung zu werten und dich dann als Fahrer zu verurteilen. Sowas ist natürlich in einem Rechtssystem unzulässig, da so die Beweislast auf dich übertragen wird. (Unsere lieben Nachbarn wurden dahe
  13. Mal was zum Thema.. Die Anonymverfügung brauchst du nicht zahlen. Dann kommt normalerweise ne Strafverfügung in selber Höhe an dein Mum. Die kann jetzt nett schreiben, weiss nicht wer gefahren ist und um ein Foto bitten. Dies wird in der Regel nicht existieren. Jetzt schreibt der Bezirkshauptmann im Auftrag oder dessen Sachbearbeiter.. Bla bla. in Österreich muss der Halter aber wissen.. usw. dann hat deine Mom gewonnen da das Geld in Deutschland nicht eingetrieben werden kann. Oder aber er schreibt das sei eine Schutzbehauptung und stellt die Verfügung direkt an dein Mom aus. Sie
  14. Ja was willst du denn jetzt hören? Wie es in der Schweiz ist weiss ich nicht aber für Deutschland: Einen derart rechtfertigenden Notstand mag es zwar geben, doch wird für diesen dann natürlich auch der Nachweis verlangt. Wenn es so eine supergeile Ausrede geben würde, dann würde ich die auch immer benutzen. Und noch ein paar Mio Autofahrer.. Die Schwangere auf dem Rücksitz ist ja eventuell so ein Fall. Aber auch hier eher weniger, hättest ja den Notarzt rufen können etc. Du könntest ja argumentieren, dass du gerade aus Bienenbüttel gekommen bist und jetzt ganz dringend zum Ka**** musst
  15. Ja das ist halt die Frage. Die Fahrereigenschaft dürfte wohl feststehen und durch den AHB auf keinen Fall mehr durch irgendwelche Tricks in die Verjährung gehen. Was ist von solchen Aussagen zu halten? http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fach...nachvollziehbar Nur Einzelfälle und in der Praxis selten? Gibt recht viele Anwälte die zum Einspruch raten (zumindest wenn man sucht). Eher Geldmache oder sinnvoll? (Was ich im Internet suche, das finde ich auch) Rechtsschutz wäre auch vorhanden..
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