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Runningdeep

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  1. Dann sag ich erstmal danke für die Antworten und fragen und hoffe, dass der Thread auch ein paar anderen geholfen hat oder helfen wird. Ich melde mich, wenn sich etwas neues ergibt - oder melde mich dann aus dem Knast, wenn ich beim nächsten Österreich Aufenthalt "geschnappt" werde
  2. Beim genauen Lesen der Paragrafen ist mir aufgefallen: Wurde ich also schon wg. Nichtmitwirkung o.ä. "verfügt"??? Aus der Strafverfügung Gegen Sie wird folgende Strafverfügung erlassen: (...) Als erwiesen angenommene Tag, dadurch übertretene Verwaltungsvorschrift und verhängte Strafe: - Sie haben als Zulassungsbesitzer auf schriftliches Verlangen der Behörde vom (...) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung keine Auskunft darüber erteilt, wer am (...) das Kraftfahrzeug gelenkt hat. Übertretung gem.: §103(2) Kraftfahrgesetz Geldstrafe gem.: §134(1) Kraftfahrgesetz Euro 220,00 Ersatz
  3. Aber um nun aus den hohen Sphären der Menschenrechte und Gerichte zurück zu kommen ? Was sollte ich in meinem Einspruch unbedingt anmerken bzw. gibt es diesbezüglich Erfahrungen ? ? Soll ich selbst den Einspruch einlegen oder ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten ? Kurze Zusammenfassung des bisherigen Verlaufs: Lenkererhebung -> Mehrere Nutzer im Fahrzeug, ich bitte um Zusendung eines Fotos um zu identifizieren Aufforderung zur Rechtfertigung (inkl. Bilder der Abstandsmessung, aber ohne "Gesichter") -> ohne Antwort Strafverfügung -> siehe Frage
  4. Danke für Ihre Antwort A-Wolf, jedoch ist sie so ungeordnet, dass ich leider gar nicht feststellen kann, was sie darin zu wem sagen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es in etwa so weitergeht: - Einspruch gegen die Strafverfügung (die eine Verurteilung als Halter ist) ->UVS fragt erneut nach dem Nutzer/Fahrer? - dazu kann ich mangels Foto keine Aussage machen -> Verurteilung wg. nicht erteilen einer Auskunf? Meine vorherige Frage war: Muss ich beim Einspruch explizit auf irgendetwas hinweisen (z.B. Forderung nach Foto zur Identifizierung, Tat nicht von mir begangen...) Zie
  5. kurzes Update: Strafverfügung mit etwas über 200€ ist angekommen Ich werde nun Einspruch einlegen. Frage: Muss ich explizit schreiben, ob ich Einspruch gegen die Verfügung an sich oder die Höhe der Strafe erhebe oder reicht ein Einzeiler "Hiermit erhebe ich Einspruch gg. die Straverfügung mit der Zahl ..."?
  6. Servus & danke für die Antwort, meine Rückfrage bzgl. Foto sollte in diesem Fall wirklich keine Ausrede sein, denn ich bin mir wirklich nicht sicher, wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Meine Frage wurde also als "nicht benennen" ausgelegt? Zwischen 72,- und 2180,- liegt aber schon ein kleiner Unterschied. Von was hängt denn dann das Strafmaß ab bzw. kann man einfach mal bei der Hauptmannschaft anrufen und fragen? Nächste Frage: Wie schauts mit Vollstreckung in Deutschland aus? Ähnlich wie bei Blitzer: Keine Amtshilfe ohne Fahrer-Foto?
  7. Ich seh schon, das ist wahrscheinlich nicht so einfach. Kann mir jmd. erklären, warum ich nach der Lenkererhebung gleich eine Aufforderung zur Rechtfertigung bekommen habe bzw. ist das der normale weg?
  8. Hallo zusammen, ich bräuchte etwas Rat bzw. Aufklärung in einem Abstandsdelikt in Österreich. Tatzeitpunkt: 22.08.11 Lenkererhebung: 09.09.11 Ich habe diese per Email beantwortet und um die Zusendung eines Fotos gebeten um Aussagen über den Fahrer machen zu können, da ich nicht mehr weiß, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt gefahren hat. Aufforderung zur Rechtfertigung: 19.10.11 Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: ... Sie sind mit einem Abstand von 12 Metern (entspricht 0,37 Sekunden) ... mit einer Geschwindigkeit von 116km/h nach
  9. Hallo, ich habe gegen die schriftliche Verwarnung bereits mündl. zur Niederschrift Widerspruch eingelegt und jetzt beim Bußgeldbescheid durch Umzugsstress die Frist um wenige Tage verpasst. Wollte zwar nochmal anrufen, aber jetzt ist es zu spät hat der Beamte am Tel. heute gemeint. Der Strafzettel von 25 Euro ist durch die Zustellung an die neue Adresse usw auf 50 Euro angewachsen, der Bußgeldbescheid aber offensichtlich rechtskräftig... Ich würde gerne wissen, ob ich, obwohl ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs zum angegebenen Zeitpunkt war, jetzt die 50 Euro bezahlen muss. Danke
  10. Also ich würde sagen, der ist komplett innerorts... Danke!
  11. Hallo, ich hab mal ne Frage zum mittleren Ring in München. Sind die beiden Spuren da gleichberechtigt - sprich, darf ich da rechts vorbeifahren und/oder überholen? Danke für Antworten, R
  12. Beim Einwohnermeldeamt bin ich auch nicht umgemeldet. Die Polizei ist nur darauf gekommen, weil sie mal vorbeikommen wollte um die das Geld für einen Park-Strafzettel zu kassieren (Halterhaftungs-geschichte). Das mit dem 2-Wohnsitz ist denk ich ne ganz gute Idee denke ich... Wie strikt ist denn die 8-Tages Frist?
  13. Und wenn mein Name weiterhin am anderen Briefkasten steht, könnte ich dann einfach abstreiten, dass die Adresse sich geändert hat? Wie hoch ist denn so ein Bußgeld ca.?
  14. Ich habe einen Brief vom Landratsamt bekommen, ich soll bei der Zulassungsstelle die korrekten Halterdaten in den Kfz Schein und Brief eintragen lassen. Ich bin vor wenigen Monaten von XXX-weg 106 nach XXX-weg 113 umgezogen. Die beiden Häuser gehören zum selben Gebäudekomplex. In wenigen Wochen werde ich wieder umziehen müssen und würde daher gern den Aufwand vermeiden, den Brief von meiner Bank anzufordern, zur Zulassungsstelle zu fahren und dort wahrscheinl. auch noch einiges für die Änderung zu bezahlen. Ich kenne meinen "Nachmieter" gut und bekomme alle Post weiterhin. Gibt es Möglichk
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