contra 74 Posted November 14, 2010 Report Share Posted November 14, 2010 Guten Abend, da ich mich nicht in einem der vielen Babyforen anmelden will frage ich hier mal nach. Meine freundin und ich erwarten im Janur ein Baby und ich möchte für 2 mal einen Monat Elternzeit nehmen. Den ersten Monat genau ab der der Geburt und den zweiten ca. August. (8er Lebensmonat) Hat jemand ein paar Idden wie ich das in schriftform meinem Arbeitgeber mitteile? Habe mal einen Vorschlag von mir dran gehängt. Gibt es da was zu verbessern? Danke ----------------------------------------------------------------------------------------- ******, den **.11.2010 Inanspruchnahme Elternzeit Hiermit teile ich fristgerecht nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit, dass ich in folgenden Zeiträumen Elternzeit beanspruchen möchte. Der erste Zeitraum beginnt mit der Geburt und betrifft den ersten Lebensmonat.Der zweite Zeitraum der Elternzeit entspricht dem achten Lebensmonat. Der genaue Zeitrahmen wird nach der Geburt mitgeteilt. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 08.01.2011. Bitte lassen Sie mir eine Bescheinigung über die Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zukommen. Mit freundlichen Grüßen Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 14, 2010 Report Share Posted November 14, 2010 Hat jemand ein paar Idden wie ich das in schriftform meinem Arbeitgeber mitteile?Bei uns ist es üblich so etwas mündlich mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Der wird einem dann sagen, wie zu verfahren ist. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 14, 2010 Author Report Share Posted November 14, 2010 ja und bei uns ist es üblich, dass der arbeitgeber manchmal in einer kleinen scheinwelt lebt und seine eigenen gesetze entwirft... Quote Link to post Share on other sites
Fasemann 0 Posted November 14, 2010 Report Share Posted November 14, 2010 Wichtig ist das ganze am VORLETZEN Tag der Frist per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Wenn man das zu zeitig zustellt hat man noch keinen erweiterten Kündigungsschutz und dein Chef kann dich pünktlich zur Geburt an die Luft setzen. Ich habe das ganze vor 3 Jahren durchgezogen und war voll der Exot in der Firma. Als Dank wurde ich dann später innerhalb der Firma versetzt und habe keine Untergebenen mehr. Aber wir erwarten das 2.Kind erst im Mai. Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted November 15, 2010 Report Share Posted November 15, 2010 Grundsätzlich sollte man schon das persönliche Gespräch suchen. Je nach Position ist die Stelle nicht mal eben zu ersetzen, insbesondere wenn die Unterbrechungen nur 1 Monat lang sind.Des weiteren gibt es keine Pflicht seitens des Arbeitgebers den alten Arbeitsplatz freizuhalten, da jede Arbeit innerhalb der Vergütungsgruppe zugewiesen werden kann. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 15, 2010 Report Share Posted November 15, 2010 ...und habe keine Untergebenen mehr. Bundeswehr? In den meisten Firmen hat man Kollegen und / oder Mitarbeiter. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 15, 2010 Author Report Share Posted November 15, 2010 Wir sind ein kleines Unternehmen. Mein Chef, seine Frau, sein Sohn, ein weiterer Angestellter und ich. Ich bin seit sieben Jahren in der Firma und die Stelle wird keinesfalls durch einen anderen Kollegen ersetzt. Wollte nur sicher gehen, ob die gewählte Wortwahl in meinem Schreiben so richtig ist. Quote Link to post Share on other sites
Spritsparer 1 Posted November 16, 2010 Report Share Posted November 16, 2010 Bitte nochmal prüfen. Bis mindestens 8 Wochen nach der Geburt ist doch deine Freundin in Mutterschutz. Und Elternzeit kann doch IMHO erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist genommen werden. Der erste Zeitraum kann so wahrscheinlich nicht beantragt werden. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 16, 2010 Author Report Share Posted November 16, 2010 der vater kann natürlich ab der geburt in elternzeit gehen... ich habe meinem arbeitgeber heute das schriftstück übergeben und ihn gebeten den empfang zu bestätigen. dies verweigerte er, er meint er müsse gar nichts unterschreiben zur elternzeit meinte er, so etwas gibt es bei uns nicht... Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted November 16, 2010 Report Share Posted November 16, 2010 War ja klar...ist ja nicht das erste Mal, dass dein Arbeitgeber sich quer stellt. :S Du hast 3 Möglichkeiten: 1. Entweder du bleibst freundlich und hoffst, dass er dem irgendwann stattgibt. 2. Oder lässt es zu einen Prozess vor dem Arbeitsgericht kommen. 3. Du lässt dich rausekeln und/oder gehst mit Abfindung. Auf Dauer geht das nicht gut. Wobei es meistens so ist, dass der Chef nicht ohne Grund so abblockt... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 16, 2010 Author Report Share Posted November 16, 2010 ich werde schon versuchen mich mit ihm zu einigen, aber ich habe nicht vor von meiner bitte um elternzeit zurück zu treten... es geht ihm um die arbeit und seinen umsatz der dadurch verloren geht, aber dann müssen sein sohn und er ihre leerlaufzeit zurückschrauben... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 17, 2010 Report Share Posted November 17, 2010 Ich denke auch, dass das nicht mehr lange gut gehen wird. Ich würde daher aus ungekündigter Stellung heraus eine andere Arbeitsstelle suchen.Allerdings weiß ich nicht, wie es bei Euch mit Arbeitsplätzen aussieht. Unter Umständen kann man dann sogar die Probezeit herausstreichen lassen, so dass man nicht Gefahr läuft nach sechs Monaten auf der Straße zu stehen. Mit der Elternzeit kenne ich mich leider nicht aus, zumindest nicht im Hinblick darauf, das es dir nutzen würde. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 17, 2010 Author Report Share Posted November 17, 2010 so einfach rausschmeißen kann und wird er mich nicht (hoffe ich) aber ich sehe mich schon eine weile auf dem arbeitsmarkt um, denn es sind noch mehr dinge die mich nicht begeistern... er versucht jetzt den anderen kollegen und mich gegen einander auszuspielen, denn jetzt gibt es keinen urlaub für die anderen wenn ich nicht da bin die anderen sind aber nur sein sohn und der kollege.... und sein sohn bekommt immer frei wenn er will... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 19, 2010 Author Report Share Posted November 19, 2010 habe heute nochmal versucht das schreiben mit einer unterschrift zurück zu bekommen. ist nicht drin, er sagt er habe sich beim steuerbüro und bei der IHK schlau gemacht und die meinen angeblich er müsse das nicht unterschreiben... nun stehe ich da... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 24, 2010 Author Report Share Posted November 24, 2010 habe heute mal nachgefragt.... gibt keinen zettel von ihm zurück Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 27, 2010 Author Report Share Posted November 27, 2010 habe gestern den zettel unterschrieben zurück erhalten habe nur das dumme gefühl meine arbeitsbedingungen haben sich verändert habe gestern statt 8 stunden 13 stunden gearbeitet Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 27, 2010 Report Share Posted November 27, 2010 habe gestern statt 8 stunden 13 stunden gearbeitet Du weißt aber schon, dass nur 10 Stunden / Tag zulässig sind? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 habe gestern statt 8 stunden 13 stunden gearbeitet Du weißt aber schon, dass nur 10 Stunden / Tag zulässig sind? sagt wer? steht wo? Als ich meinem Arbeitgeber mitteilte, dass er laut Gesetz verpflichtet ist, mir das Schreiben der Elternzeit zu bestätigen, sagte er wörtlich... "mir hat keiner was zu sagen" so und nun kommst Du... Quote Link to post Share on other sites
Ruebe 0 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 wie gesagt mein Chef hat da so seine eigenen Gesetze... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daran denken, eine Woche hat 6 Werktage, sprich 48Std sind erlaubt. Aber wer hält sich schon an dieses Gesetz. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 wie gesagt mein Chef hat da so seine eigenen Gesetze...Die Gewerbeaufsicht interessiert sich auch für solche Fälle. Es gibt auch Kunden, die sehr darauf bedacht sind, dass ihre Gesetze eingehalten werden. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 mein Chef arbeitet gebrauchte, defekte Teile auf und und baut sie als Neuteile ein und berechnet sie auch so. Seine Begründung: "die müssen genauso teuer sein weil wir ja Zeit investiert haben..." Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 mein Chef arbeitet gebrauchte, defekte Teile auf und und baut sie als Neuteile ein und berechnet sie auch so. Seine Begründung: "die müssen genauso teuer sein weil wir ja Zeit investiert haben..." und...wer macht so etwas ??wer lässt sich aufbereitete teile zum neupreis andrehen.... grußder friese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 mein Chef arbeitet gebrauchte, defekte Teile auf und und baut sie als Neuteile ein und berechnet sie auch so. Seine Begründung: "die müssen genauso teuer sein weil wir ja Zeit investiert haben..." und...wer macht so etwas ??wer lässt sich aufbereitete teile zum neupreis andrehen.... grußder friese2punkt0 du könntest neben mir stehen und mir dabei zusehen und würdest nicht merken was ich dir da einbaue... es sind geräte die der kunde gar nicht von innen sieht, höchstens wenn er mal daneben steht und wie gesagt selbst dann würde er es nicht merken... das wollte ich nur mal erzählen damit ihr die einstellung meines arbeitgebers erahnt... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Aber wer hält sich schon an dieses Gesetz. In Zukunft wohl mehr als bisherEU-Gerichtshof & Arbeitszeiten Ich würde mal sagen das dieses Urteil noch für einiges Kopfzerbrechen bei allen Arbeitgebern sorgen wird sie bisher mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten liesen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 28, 2010 Report Share Posted November 28, 2010 Ich würde mal sagen das dieses Urteil noch für einiges Kopfzerbrechen bei allen Arbeitgebern sorgen wird sie bisher mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten liesen.Die hat es vorher nicht geschert, und schert es nachher auch nicht.Was glaubst Du wie hoch der %Satz bei den 400€ Jobs ist, bei denen die unbedingt neben dem Hauptjob den Nebenjob brauchen. Wo kein Kläger, da kein Richter. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Fasemann 0 Posted December 10, 2010 Report Share Posted December 10, 2010 Ja so sind die Chefs , wenn er dir auch 13 h bezahlt ist das doch TOP für den Durchschnitt zur Elterngeldberechnung. Ich war vor der Elternzeit auf einer Meisterstelle, ohne Änderung des normalen Arbeitsvertrages, und hatte ca. 20 Bauplätze zu managen. Daher hatte ich auch paar Leute die ich direkt eingeteilt habe und deren Vorgesetzter war, daher waren es meine Untergebenen, ja ich war vorher 8 Jahre beim Bund :-) . Nach der Elternezeit hatte ich dann eine andere Stelle, vollkommen andere Arbeit und Arbeitszeiten. Da aber der Lohn von VORHER weiter gezahlt werden muss, auch wenn ich nicht auf der Stelle bin ist mir das wurscht. Die 2 " ******" die mit Elternzeit nicht umgehen konnten, haben mittlerweile die Firma auf unsanfte Art verlassen. Nun werde ich in 2011 mal testen wie die 2 Neuen auf die Elternzeit reagieren. Der alte Chef/ Personalchef waren echte Ossis, die waren zu alt um zu verstehen das auch der MANN zu hauße den Laden werfen kann. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 4, 2011 Author Report Share Posted January 4, 2011 Hallo Gemeinde Mein Tochter ist am 28.12 zur Wlt gekommen. Ich war bei der Geburt dabei und ich muss euch sagen, dass war ein unbeschreibliches Gefühl. Dieses kleine Wesen in meinem Arm, die Leistung die meine Frau vollbracht hat kann man nicht in Worte fassen. Was man auch nicht in Worte fassen kann, ist das Verhalten meines Arbeitgebers. Ich habe ihn telefonisch über die Geburt informiert und auch darüber, dass nun meine Elternzeit für einen Monat beginnt. Heute hatte ich ein Einschreiben. Brief vom Chef. Abmahnung. Ich habe am 28.12. auf dem Weg zum Kunden Material vergessen, welches ich aber in meiner Mittagspause holt. Der Firma sei ein finanzieller Schaden entstanden und dafür bekam ich eine Abmahnung. Am 28.12. war das kein Thema. Gut vergessen, kommt in der Hektik vor, das passiert ihm, seinem Sohn und auch mir. Aber nachdem ich zu Hause geblieben bin kam heute dieses Schreiben. Ist das der Anfang vom Ende? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 4, 2011 Report Share Posted January 4, 2011 Gegen die Abmahnung kann man vorgehen. Ich denke es ist besser, man sucht sich wirklich einen neuen Arbeitgeber solange man noch nicht gefeuert ist. Du wirst dort nicht glücklich werden. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 4, 2011 Author Report Share Posted January 4, 2011 Ich wusste doch ne Berufsrechtschutz ist dann und wann nötig Ja ich habe nicht vor mir das gefallen zu lassen. Leider wird das Arbeitsklima so auch nicht besser und Jobs liegen nicht auf der Straße. Ich habe keine Lust auf Arbeitslosigkeit und H4 aber so wie es jetzt ist halte ich das nicht lange aus. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 4, 2011 Report Share Posted January 4, 2011 Hallo GemeindeHallo Papa. Mein Tochter ist am 28.12 zur Wlt gekommen. Ich war bei der Geburt dabei und ich muss euch sagen, dass war ein unbeschreibliches Gefühl. Dieses kleine Wesen in meinem Arm, die Leistung die meine Frau vollbracht hat kann man nicht in Worte fassen.Glückwunsch an die Eltern, und das sie eine gute Hand bei der Namenswahl haben. Was man auch nicht in Worte fassen kann, ist das Verhalten meines Arbeitgebers. Ich habe ihn telefonisch über die Geburt informiert und auch darüber, dass nun meine Elternzeit für einen Monat beginnt.Soweit ich es sehe, ist das Problem das die Frist von 7 Wochen nicht einghalten worden ist, und auch kein fixer Termin genannt wurde. Das könnte imho Probleme geben. Heute hatte ich ein Einschreiben. Brief vom Chef. Abmahnung.Nutze es als Klopapier. Ist das der Anfang vom Ende?Schwer zu sagen, kommt darauf an wie schnell Du zu ersetzen bist.Ich würde mich Gast225 anschließen und mir einen anderen Job suchen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 4, 2011 Author Report Share Posted January 4, 2011 Doch die 7 Wochenfrist ist eingehalten. Man nimmt dazu den erechneten Termin und wenn das Kind früher zur Welt kommt verkürzt sich die Zeit wenn man ab der Geburt in Elternzeit geht. Da bin ich auf der sicheren Seite. Der Termin ist aber völlig egal, ihn stört es, dass ich es überhaupt gewagt habe Elternzeit zu beanspruchen, und dann es durchgezogen habe. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 6, 2011 Author Report Share Posted January 6, 2011 mein Kollege hat sein Dezembergehalt am 29.12. bekommen. ich habe meines heute noch nicht erhalten Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2011 Author Report Share Posted January 28, 2011 so mein Geld habe ich aber mit abzügen für eine autoreparatur, die hat er jetzt ganz schnell machen lassen. der schaden ist von 2009... heute war mein erster arbeitstag seit einem monat. ich darf nicht mit meinem kollegen reden man hat mir meine sitzauflage (heizung) aus dem auto genommen ich habe einen sitzkeil im auto weil die transportersitze unterste holzklasse sind, das wollte mir der junior heute auch verbieten, ich darf nichts privates mehr im auto haben... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 so mein Geld habe ich aber mit abzügen für eine autoreparatur, die hat er jetzt ganz schnell machen lassen. der schaden ist von 2009...Warum wurde repariert? Privater Schaden oder dienstlich. heute war mein erster arbeitstag seit einem monat.Hauptsache Du hast die Zeit mit deinem Töchterchen genießen können. ich darf nicht mit meinem kollegen redenWenn sich der Kollege daran hält, kein Verlust.Könnte aber doch passieren das wichtige dienstliche Belange Du nicht erfährst. man hat mir meine sitzauflage (heizung) aus dem auto genommenKannste machen nichts. ich habe einen sitzkeil im auto weil die transportersitze unterste holzklasse sind, das wollte mir der junior heute auch verbieten, ich darf nichts privates mehr im auto haben...Erkläre deinem Cheffe mal das Du pünklich Feierabend machen weil Du unbedingt wegen Rückenschmerzen zum Arzt musst. Bei der Gelegenheit verlange ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2011 Author Report Share Posted January 28, 2011 der schaden war dienstlich, privat darf nur der junior sein auto nutzen. kurze erklärung. fahrt zum kunden, klinikgelände durch schranke befahrbar, das signal zum schranke öffnen kommt von wer weiß wo, man muss klingeln und sich anmelden, dann geht die schranke auf und man kann nach ca. 20 m durchfahren, aber in der zeit fuhr ein klinikfahrzeug (kehrmaschine oder so) durch und als ich an der schranke war, knallte mir die auf´s dach, delle drin, damals hat er zwar alarm gemacht aber nichts weiter dazu gesagt nun hat er es reparieren lassen und mir das geld einfach abgezogen (anwalt hat das geld schon eingefordert zahlungsfrist bis ende des monats und kündigung muss zurückgenommen werden) ich befürchte nur, dass es jetzt erst losgeht Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 Da würde ich doch glatt Dienst nach Vorschrift machen und keine Überminute mehr,könnte ja sein das die Überstunden nicht mehr anerkannt und bezahlt werden. Aber ein guter Rat,such schnellstens was Anderes denn das es wieder zu einem normalen Umgang untereinander kommen kann dürfte ausgeschlossen sein.Gegen eine Kündigung kann man bei einem größeren Betrieb klagen und den Job behalten da man da kaum mit den Chefs Kontakt hat,aber je weniger Personal desto übler wirds hinterher. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2011 Author Report Share Posted January 28, 2011 sind bloß 5 leute hier. der chef seine frau und deren sohn plus ein angestellter und ich. siehst ja, fast 8 jahre den arsch hingehalten und nie was gesagt und wenn du nicht nach deren pfeife tanzt kannst du abdanken überminute ist gut, musste heute gleich wieder länger machen, zwar nur ne stunde aber immerhin... überstunden muss ich doch leisten, oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 Zu dem Schaden. Arbeitnehmer haften nur wenn sie den Schaden grobahrlässig verursacht haben. evt. teilweise bei Fahrlässigkeit.Wenn Du nicht damit rechnen musstest das sich die Schranke wieder schließt, Sache vom Chef, oder von dem der die Schranke bedient hat wenn sie nicht automatisch war. Es kommt darauf an wie gut sind deine Nerven?Arbeitnehmer können genauso nerven wie Chefs, sich damit durchsetzen, wenn sie entsprechende Nerven haben. Dann kannst Du praktisch Dienst nach Vorschrift machen, sprich die arbeitsvertraglichen Pflichten einhalten, aber auch nicht mehr machen. Sprich Chef sagt, Du machst. Aber wenn Du ein privates Handy hast, Handy während der Arbeitszeit ausschalten. Du hast Kündigung geschrieben, wenn er gekündigt hat muss er auch einen Grund angeben. Ist z.B. Arbeitsmangel angegeben beißt sich das mit geforderten Überstunden, ist Unsinn pur. Überstunden sind ein Thema für sich, ob Du bereit sein musst Überstunden zu leisten, kommt auf den Arbeitsvertrag an, auch darauf wie es bisher gehandhabt wurde. Es ist Sache vom Chef die Arbeit so zu organisieren das Überstunden nicht regelmäßig anfallen. Gibt ja auch noch das Arbeitszeitgesetz. Hast Du schlechte Nerven, gehe auf das Arbeitsamt und melde dich arbeitssuchend. Egal wie Du es machst, Du brauchst einen anderen Job. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 Das mit dem neuen Job habe ich ja schon vorher gesagt. Glaub mir suche einen aus ungekündigter Stellung das wird dort nichts mehr, leider. Den Schaden am Fahrzeug würde ich eher der Klinik anlasten, denn ich betätige die Schranke und die geht dann zu als ich durchfahre. Also haftet die Klinik oder der Betreiber. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 sind bloß 5 leute hier. der chef seine frau und deren sohn plus ein angestellter und ich.Achtung, für Kleinbetriebe gelten andere, schlechtere Kündigungsschutzgesetze. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 29, 2011 Author Report Share Posted January 29, 2011 über den schaden, mache ich mir keine gedanken. ich habe das signal für mich angefordert, wenn jemand von denen da mit durchfährt, gehe ich davon aus das er die schranke für länger geöffnet hat. es steht zwar ein schild, dass die schranke nach jeder durchfahrt schließt aber das sehe ich nicht von dem punkt aus an dem ich klingel. dann ist da ne kamera dran also muss er ja sehen das jemand da durchfährt und die schranke darf nicht schließen. ich habe ja 2009 meinem chef angeboten das zu zahlen, ich kenn jemanden aus der lackiererei der hätte mir das für´n schmalen kurs gemacht. dazu hat er nichts gesagt. er hat erst dezember 2010 den schaden beheben lassen und ohne mich zu informieren geld einbehalten. mein arbeitsvertrag hat eine von ihm verfasste verfallsklausel. das heißt alles muss innerhalb von einem monat geltend gemacht werden, sonat verfällt der anspruch. damit wollte er sich wohl absichern das ich noch später geld für etwas einfordern kann. @rth was sind gute und was schlechte kündigungsschutzgesetze? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 29, 2011 Report Share Posted January 29, 2011 @contra: Bei Kleinbetrieben unter 10 abhängig Beschäftigten gibt es keinen Betriebsrat, der angehört werden muß, und beratend eingreifen kann. Ich schließe mich den Vorrednern an, die dir einen Arbeitsplatzwechsel vorschlagen (erst neuen finden, dann alten kündigen). Es macht einfach keinen Spaß, in so einer Mißgunstumgebung tätig zu sein. Und etwas besseres als den Quasi-Tod findet man überall;-) Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 29, 2011 Author Report Share Posted January 29, 2011 bin schon fleißig bei mich anderswo zu bewerben ´n betriebsrat haben wir nicht, aber ich habe ´n anwalt der mir beratend zur seite steht ich hoffe mal wenn es zum äussersten kommt, kann ich noch ne abfindung rausholen Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 ich hoffe mal wenn es zum äussersten kommt, kann ich noch ne abfindung rausholenPass aber auf, dass die Arbeitsagentur dir keine Sperrzeit verhängen kann. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 30, 2011 Author Report Share Posted January 30, 2011 ja ich weiß. ich habe auch nicht vor mir etwas zu schulden kommen zu lassen habe nur angst das er mir ne falle stellt oder mich mit einer linken sache in die pfanne haut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 31, 2011 Report Share Posted January 31, 2011 Ich meinte eher das hier: Nicht selten erhalten Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung - die sogenannte Entlassungsentschädigung. Sie müssen damit rechnen, dass eine Sperrzeit eintritt, wenn Sie bei einer rechtswidrigen Kündigung im Gegenzug zu Ihrem Ausscheiden vom Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhalten.http://www.arbeitsagentur.de/nn_25738/Navi...dungen-Nav.html Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 31, 2011 Author Report Share Posted January 31, 2011 das liest sich ja so, als wennman sich gegen bezahlung kündigen lässt ich habe mir das anders erklären lassen. -gegen die kündigung klagen-verhandlung gewinnen-kündigung muss zurückgenommen werden, da aber ein gestörtes verhältnis zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer herrscht, ist es dem arbeitnehmer nicht zuzumuten dort weiter zu arbeiten und daraufhin gibt es ne abfindung so habe ich mir das erklären lassen Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 31, 2011 Report Share Posted January 31, 2011 Denk darann, in Kleinbetrieben muss die Kündigung nicht begründet werden. Und Abfindung wird dann auch sehr viel schwerer durchzusetzen sein. Quote Link to post Share on other sites
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