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Elternzeit


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Guten Abend,

 

da ich mich nicht in einem der vielen Babyforen anmelden will frage ich hier mal nach.

 

Meine freundin und ich erwarten im Janur ein Baby und ich möchte für 2 mal einen Monat Elternzeit nehmen.

 

Den ersten Monat genau ab der der Geburt und den zweiten ca. August. (8er Lebensmonat)

 

Hat jemand ein paar Idden wie ich das in schriftform meinem Arbeitgeber mitteile?

 

Habe mal einen Vorschlag von mir dran gehängt. Gibt es da was zu verbessern?

 

Danke

 

 

-----------------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

******, den **.11.2010

 

 

Inanspruchnahme Elternzeit

 

 

Hiermit teile ich fristgerecht nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit, dass ich in folgenden Zeiträumen Elternzeit beanspruchen möchte.

 

Der erste Zeitraum beginnt mit der Geburt und betrifft den ersten Lebensmonat.

Der zweite Zeitraum der Elternzeit entspricht dem achten Lebensmonat.

 

Der genaue Zeitrahmen wird nach der Geburt mitgeteilt.

 

Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 08.01.2011.

 

Bitte lassen Sie mir eine Bescheinigung über die Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zukommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtig ist das ganze am VORLETZEN Tag der Frist per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Wenn man das zu zeitig zustellt hat man noch keinen erweiterten Kündigungsschutz und dein Chef kann dich pünktlich zur Geburt an die Luft setzen. Ich habe das ganze vor 3 Jahren durchgezogen und war voll der Exot in der Firma. Als Dank wurde ich dann später innerhalb der Firma versetzt und habe keine Untergebenen mehr. Aber wir erwarten das 2.Kind erst im Mai. :)

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Grundsätzlich sollte man schon das persönliche Gespräch suchen. Je nach Position ist die Stelle nicht mal eben zu ersetzen, insbesondere wenn die Unterbrechungen nur 1 Monat lang sind.

Des weiteren gibt es keine Pflicht seitens des Arbeitgebers den alten Arbeitsplatz freizuhalten, da jede Arbeit innerhalb der Vergütungsgruppe zugewiesen werden kann.

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Wir sind ein kleines Unternehmen.

 

Mein Chef, seine Frau, sein Sohn, ein weiterer Angestellter und ich.

 

Ich bin seit sieben Jahren in der Firma und die Stelle wird keinesfalls durch einen anderen Kollegen ersetzt.

 

Wollte nur sicher gehen, ob die gewählte Wortwahl in meinem Schreiben so richtig ist.

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der vater kann natürlich ab der geburt in elternzeit gehen...

 

ich habe meinem arbeitgeber heute das schriftstück übergeben und ihn gebeten den empfang zu bestätigen.

 

dies verweigerte er, er meint er müsse gar nichts unterschreiben

 

zur elternzeit meinte er, so etwas gibt es bei uns nicht...

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War ja klar...ist ja nicht das erste Mal, dass dein Arbeitgeber sich quer stellt. :S

 

Du hast 3 Möglichkeiten:

 

1. Entweder du bleibst freundlich und hoffst, dass er dem irgendwann stattgibt.

 

2. Oder lässt es zu einen Prozess vor dem Arbeitsgericht kommen.

 

3. Du lässt dich rausekeln und/oder gehst mit Abfindung.

 

Auf Dauer geht das nicht gut. Wobei es meistens so ist, dass der Chef nicht ohne Grund so abblockt...

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ich werde schon versuchen mich mit ihm zu einigen, aber ich habe nicht vor von meiner bitte um elternzeit zurück zu treten...

 

es geht ihm um die arbeit und seinen umsatz der dadurch verloren geht, aber dann müssen sein sohn und er ihre leerlaufzeit zurückschrauben...

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Ich denke auch, dass das nicht mehr lange gut gehen wird.

 

Ich würde daher aus ungekündigter Stellung heraus eine andere Arbeitsstelle suchen.

Allerdings weiß ich nicht, wie es bei Euch mit Arbeitsplätzen aussieht. Unter Umständen kann man dann sogar die Probezeit herausstreichen lassen, so dass man nicht Gefahr läuft nach sechs Monaten auf der Straße zu stehen.

 

Mit der Elternzeit kenne ich mich leider nicht aus, zumindest nicht im Hinblick darauf, das es dir nutzen würde.

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so einfach rausschmeißen kann und wird er mich nicht (hoffe ich)

 

aber ich sehe mich schon eine weile auf dem arbeitsmarkt um, denn es sind noch mehr dinge die mich nicht begeistern...

 

 

er versucht jetzt den anderen kollegen und mich gegen einander auszuspielen, denn jetzt gibt es keinen urlaub für die anderen wenn ich nicht da bin

 

die anderen sind aber nur sein sohn und der kollege....

 

und sein sohn bekommt immer frei wenn er will...

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habe heute nochmal versucht das schreiben mit einer unterschrift zurück zu bekommen.

 

ist nicht drin, er sagt er habe sich beim steuerbüro und bei der IHK schlau gemacht und die meinen angeblich er müsse das nicht unterschreiben...

 

nun stehe ich da...

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habe gestern statt 8 stunden 13 stunden gearbeitet :whistling:

Du weißt aber schon, dass nur 10 Stunden / Tag zulässig sind?

 

sagt wer? steht wo?

 

 

Als ich meinem Arbeitgeber mitteilte, dass er laut Gesetz verpflichtet ist, mir das Schreiben der Elternzeit zu bestätigen, sagte er wörtlich... "mir hat keiner was zu sagen"

 

so und nun kommst Du...

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http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html

 

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html

 

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Daran denken, eine Woche hat 6 Werktage, sprich 48Std sind erlaubt.

 

Aber wer hält sich schon an dieses Gesetz. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

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mein Chef arbeitet gebrauchte, defekte Teile auf und und baut sie als Neuteile ein und berechnet sie auch so. Seine Begründung: "die müssen genauso teuer sein weil wir ja Zeit investiert haben..."

 

 

und...wer macht so etwas ??

wer lässt sich aufbereitete teile zum neupreis andrehen....

 

gruß

der friese2punkt0

 

du könntest neben mir stehen und mir dabei zusehen und würdest nicht merken was ich dir da einbaue...

 

es sind geräte die der kunde gar nicht von innen sieht, höchstens wenn er mal daneben steht und wie gesagt selbst dann würde er es nicht merken...

 

das wollte ich nur mal erzählen damit ihr die einstellung meines arbeitgebers erahnt...

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Ich würde mal sagen das dieses Urteil noch für einiges Kopfzerbrechen bei allen Arbeitgebern sorgen wird sie bisher mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten liesen.

Die hat es vorher nicht geschert, und schert es nachher auch nicht.

Was glaubst Du wie hoch der %Satz bei den 400€ Jobs ist, bei denen die unbedingt neben dem Hauptjob den Nebenjob brauchen.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 2 weeks later...

Ja so sind die Chefs :) , wenn er dir auch 13 h bezahlt ist das doch TOP für den Durchschnitt zur Elterngeldberechnung.

 

Ich war vor der Elternzeit auf einer Meisterstelle, ohne Änderung des normalen Arbeitsvertrages, und hatte ca. 20 Bauplätze zu managen. Daher hatte ich auch paar Leute die ich direkt eingeteilt habe und deren Vorgesetzter war, daher waren es meine Untergebenen, ja ich war vorher 8 Jahre beim Bund :-) .

 

Nach der Elternezeit hatte ich dann eine andere Stelle, vollkommen andere Arbeit und Arbeitszeiten. Da aber der Lohn von VORHER weiter gezahlt werden muss, auch wenn ich nicht auf der Stelle bin ist mir das wurscht. Die 2 " ******" die mit Elternzeit nicht umgehen konnten, haben mittlerweile die Firma auf unsanfte Art verlassen. Nun werde ich in 2011 mal testen wie die 2 Neuen auf die Elternzeit reagieren. Der alte Chef/ Personalchef waren echte Ossis, die waren zu alt um zu verstehen das auch der MANN zu hauße den Laden werfen kann.

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  • 4 weeks later...

Hallo Gemeinde

 

Mein Tochter ist am 28.12 zur Wlt gekommen. Ich war bei der Geburt dabei und ich muss euch sagen, dass war ein unbeschreibliches Gefühl. Dieses kleine Wesen in meinem Arm, die Leistung die meine Frau vollbracht hat kann man nicht in Worte fassen.

 

Was man auch nicht in Worte fassen kann, ist das Verhalten meines Arbeitgebers. Ich habe ihn telefonisch über die Geburt informiert und auch darüber, dass nun meine Elternzeit für einen Monat beginnt.

 

Heute hatte ich ein Einschreiben. Brief vom Chef. Abmahnung.

 

Ich habe am 28.12. auf dem Weg zum Kunden Material vergessen, welches ich aber in meiner Mittagspause holt. Der Firma sei ein finanzieller Schaden entstanden und dafür bekam ich eine Abmahnung.

 

Am 28.12. war das kein Thema. Gut vergessen, kommt in der Hektik vor, das passiert ihm, seinem Sohn und auch mir. Aber nachdem ich zu Hause geblieben bin kam heute dieses Schreiben.

 

Ist das der Anfang vom Ende?

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Ich wusste doch ne Berufsrechtschutz ist dann und wann nötig

 

Ja ich habe nicht vor mir das gefallen zu lassen. Leider wird das Arbeitsklima so auch nicht besser und Jobs liegen nicht auf der Straße.

 

Ich habe keine Lust auf Arbeitslosigkeit und H4 aber so wie es jetzt ist halte ich das nicht lange aus.

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Hallo Gemeinde

Hallo Papa. :unsure:

 

Mein Tochter ist am 28.12 zur Wlt gekommen. Ich war bei der Geburt dabei und ich muss euch sagen, dass war ein unbeschreibliches Gefühl. Dieses kleine Wesen in meinem Arm, die Leistung die meine Frau vollbracht hat kann man nicht in Worte fassen.

Glückwunsch an die Eltern, und das sie eine gute Hand bei der Namenswahl haben. :unsure:

 

Was man auch nicht in Worte fassen kann, ist das Verhalten meines Arbeitgebers. Ich habe ihn telefonisch über die Geburt informiert und auch darüber, dass nun meine Elternzeit für einen Monat beginnt.

Soweit ich es sehe, ist das Problem das die Frist von 7 Wochen nicht einghalten worden ist, und auch kein fixer Termin genannt wurde. Das könnte imho Probleme geben.

 

Heute hatte ich ein Einschreiben. Brief vom Chef. Abmahnung.

Nutze es als Klopapier.

 

Ist das der Anfang vom Ende?

Schwer zu sagen, kommt darauf an wie schnell Du zu ersetzen bist.

Ich würde mich Gast225 anschließen und mir einen anderen Job suchen.

 

MfG.

 

hartmut

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Doch die 7 Wochenfrist ist eingehalten. Man nimmt dazu den erechneten Termin und wenn das Kind früher zur Welt kommt verkürzt sich die Zeit wenn man ab der Geburt in Elternzeit geht. Da bin ich auf der sicheren Seite. Der Termin ist aber völlig egal, ihn stört es, dass ich es überhaupt gewagt habe Elternzeit zu beanspruchen, und dann es durchgezogen habe.

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  • 4 weeks later...

so mein Geld habe ich aber mit abzügen für eine autoreparatur, die hat er jetzt ganz schnell machen lassen. der schaden ist von 2009...

 

heute war mein erster arbeitstag seit einem monat.

 

ich darf nicht mit meinem kollegen reden

 

man hat mir meine sitzauflage (heizung) aus dem auto genommen

 

ich habe einen sitzkeil im auto weil die transportersitze unterste holzklasse sind, das wollte mir der junior heute auch verbieten, ich darf nichts privates mehr im auto haben...

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so mein Geld habe ich aber mit abzügen für eine autoreparatur, die hat er jetzt ganz schnell machen lassen. der schaden ist von 2009...

Warum wurde repariert? Privater Schaden oder dienstlich.

 

heute war mein erster arbeitstag seit einem monat.

Hauptsache Du hast die Zeit mit deinem Töchterchen genießen können.

 

ich darf nicht mit meinem kollegen reden

Wenn sich der Kollege daran hält, kein Verlust.

Könnte aber doch passieren das wichtige dienstliche Belange Du nicht erfährst. :heul:

 

man hat mir meine sitzauflage (heizung) aus dem auto genommen

Kannste machen nichts.

 

ich habe einen sitzkeil im auto weil die transportersitze unterste holzklasse sind, das wollte mir der junior heute auch verbieten, ich darf nichts privates mehr im auto haben...

Erkläre deinem Cheffe mal das Du pünklich Feierabend machen weil Du unbedingt wegen Rückenschmerzen zum Arzt musst. :heul:

Bei der Gelegenheit verlange ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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der schaden war dienstlich, privat darf nur der junior sein auto nutzen.

 

kurze erklärung.

 

fahrt zum kunden, klinikgelände durch schranke befahrbar, das signal zum schranke öffnen kommt von wer weiß wo, man muss klingeln und sich anmelden, dann geht die schranke auf und man kann nach ca. 20 m durchfahren, aber in der zeit fuhr ein klinikfahrzeug (kehrmaschine oder so) durch und als ich an der schranke war, knallte mir die auf´s dach, delle drin, damals hat er zwar alarm gemacht aber nichts weiter dazu gesagt

 

nun hat er es reparieren lassen und mir das geld einfach abgezogen (anwalt hat das geld schon eingefordert zahlungsfrist bis ende des monats und kündigung muss zurückgenommen werden)

 

ich befürchte nur, dass es jetzt erst losgeht

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Da würde ich doch glatt Dienst nach Vorschrift machen und keine Überminute mehr,könnte ja sein das die Überstunden nicht mehr anerkannt und bezahlt werden.

 

Aber ein guter Rat,such schnellstens was Anderes denn das es wieder zu einem normalen Umgang untereinander kommen kann dürfte ausgeschlossen sein.

Gegen eine Kündigung kann man bei einem größeren Betrieb klagen und den Job behalten da man da kaum mit den Chefs Kontakt hat,aber je weniger Personal desto übler wirds hinterher.

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sind bloß 5 leute hier. der chef seine frau und deren sohn plus ein angestellter und ich.

 

siehst ja, fast 8 jahre den arsch hingehalten und nie was gesagt und wenn du nicht nach deren pfeife tanzt kannst du abdanken

 

überminute ist gut, musste heute gleich wieder länger machen, zwar nur ne stunde aber immerhin...

 

überstunden muss ich doch leisten, oder nicht?

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Zu dem Schaden. Arbeitnehmer haften nur wenn sie den Schaden grobahrlässig verursacht haben. evt. teilweise bei Fahrlässigkeit.

Wenn Du nicht damit rechnen musstest das sich die Schranke wieder schließt, Sache vom Chef, oder von dem der die Schranke bedient hat wenn sie nicht automatisch war.

 

Es kommt darauf an wie gut sind deine Nerven?

Arbeitnehmer können genauso nerven wie Chefs, sich damit durchsetzen, wenn sie entsprechende Nerven haben.

Dann kannst Du praktisch Dienst nach Vorschrift machen, sprich die arbeitsvertraglichen Pflichten einhalten, aber auch nicht mehr machen. Sprich Chef sagt, Du machst. Aber wenn Du ein privates Handy hast, Handy während der Arbeitszeit ausschalten.

 

Du hast Kündigung geschrieben, wenn er gekündigt hat muss er auch einen Grund angeben. Ist z.B. Arbeitsmangel angegeben beißt sich das mit geforderten Überstunden, ist Unsinn pur. Überstunden sind ein Thema für sich, ob Du bereit sein musst Überstunden zu leisten, kommt auf den Arbeitsvertrag an, auch darauf wie es bisher gehandhabt wurde. Es ist Sache vom Chef die Arbeit so zu organisieren das Überstunden nicht regelmäßig anfallen. Gibt ja auch noch das Arbeitszeitgesetz.

 

Hast Du schlechte Nerven, gehe auf das Arbeitsamt und melde dich arbeitssuchend.

 

Egal wie Du es machst, Du brauchst einen anderen Job.

 

MfG.

 

hartmut

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Das mit dem neuen Job habe ich ja schon vorher gesagt. Glaub mir suche einen aus ungekündigter Stellung das wird dort nichts mehr, leider.

 

Den Schaden am Fahrzeug würde ich eher der Klinik anlasten, denn ich betätige die Schranke und die geht dann zu als ich durchfahre. Also haftet die Klinik oder der Betreiber.

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über den schaden, mache ich mir keine gedanken.

 

ich habe das signal für mich angefordert, wenn jemand von denen da mit durchfährt, gehe ich davon aus das er die schranke für länger geöffnet hat. es steht zwar ein schild, dass die schranke nach jeder durchfahrt schließt aber das sehe ich nicht von dem punkt aus an dem ich klingel. dann ist da ne kamera dran also muss er ja sehen das jemand da durchfährt und die schranke darf nicht schließen.

 

ich habe ja 2009 meinem chef angeboten das zu zahlen, ich kenn jemanden aus der lackiererei der hätte mir das für´n schmalen kurs gemacht. dazu hat er nichts gesagt. er hat erst dezember 2010 den schaden beheben lassen und ohne mich zu informieren geld einbehalten.

 

mein arbeitsvertrag hat eine von ihm verfasste verfallsklausel. das heißt alles muss innerhalb von einem monat geltend gemacht werden, sonat verfällt der anspruch. damit wollte er sich wohl absichern das ich noch später geld für etwas einfordern kann.

 

@rth was sind gute und was schlechte kündigungsschutzgesetze?

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@contra: Bei Kleinbetrieben unter 10 abhängig Beschäftigten gibt es keinen Betriebsrat, der angehört werden muß, und beratend eingreifen kann. Ich schließe mich den Vorrednern an, die dir einen Arbeitsplatzwechsel vorschlagen (erst neuen finden, dann alten kündigen). Es macht einfach keinen Spaß, in so einer Mißgunstumgebung tätig zu sein. Und etwas besseres als den Quasi-Tod findet man überall;-)

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Ich meinte eher das hier:

 

Nicht selten erhalten Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung - die sogenannte Entlassungsentschädigung.

 

Sie müssen damit rechnen, dass eine Sperrzeit eintritt, wenn Sie bei einer rechtswidrigen Kündigung im Gegenzug zu Ihrem Ausscheiden vom Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhalten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25738/Navi...dungen-Nav.html

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das liest sich ja so, als wennman sich gegen bezahlung kündigen lässt

 

ich habe mir das anders erklären lassen.

 

-gegen die kündigung klagen

-verhandlung gewinnen

-kündigung muss zurückgenommen werden, da aber ein gestörtes verhältnis zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer herrscht, ist es dem arbeitnehmer nicht zuzumuten dort weiter zu arbeiten und daraufhin gibt es ne abfindung

 

so habe ich mir das erklären lassen

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