Jump to content

Fahrverbot Wegen überholen


Recommended Posts

Hallo,

 

ich habe gerade einen unangenehmen Kontakt mit einem Wegelagerer gehabt. Folgende Situation: Ich überhole einen LKW und habe die Geschwindigkeit eines mir entgegen kommenden Motorrades unterschätzt. Dieses Motorrad war natürlich, wie es der Zufall so will, ein Polizeimotorrad. Jetzt sollen mir 250€ Bußgeld 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot blühen. Laut Aussage des Polizisten. Allerdings war der Polizist alleine. An sich hat der doch keinen Zeugen. Ich habe nichts unterschrieben. Der Polizist hat sich nur etwas in sein Buch geschrieben und ich bin ruck zuck weiter gefahren. Dürfen Polizisten auf dem Motorrad auch alleine anhalten? Kann es sein, dass er sofort seine Videoanlage eingeschaltet hat als ich ihm entgegen kam? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

Link to post
Share on other sites
Allerdings war der Polizist alleine. An sich hat der doch keinen Zeugen.

Und? Er ist Zeuge, du in einem möglichen Verfahren Betroffener.

 

Oder hast du Zeugen? Und würden diese Zeugen der Aussage des Beamten widersprechen?

 

Dürfen Polizisten auf dem Motorrad auch alleine anhalten?

Ja.

 

Kann es sein, dass er sofort seine Videoanlage eingeschaltet hat als ich ihm entgegen kam?

Möglich, das wäre ein zusätzlicher Beleg für die von dir begangene Ordnungswidrigkeit.

Ist seine Aussage aber genau genug wird es wohl auch ohne gehen...

Link to post
Share on other sites
ich habe gerade einen unangenehmen Kontakt mit einem Wegelagerer gehabt.

besser sowas nicht schreiben, auch wenn du das denkst.

Folgende Situation: Ich überhole einen LKW und habe die Geschwindigkeit eines mir entgegen kommenden Motorrades unterschätzt.

da ich mich in die Situation des Bikers versetzen kann hab ich nur eingeschränktes Verständnis für diese Verfehlung. Allerdings ist mir vor vielen Jahren schon mal der gleiche Fehler unterlaufen, glücklicher Weise ohne Folgen.

Dieses Motorrad war natürlich, wie es der Zufall so will, ein Polizeimotorrad. Jetzt sollen mir 250€ Bußgeld 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot blühen. Laut Aussage des Polizisten.

1. Pech gehabt. 2. Er hat recht, das steht nunmal auf "Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war" iVm "Gefährdung".

Allerdings war der Polizist alleine. An sich hat der doch keinen Zeugen. Ich habe nichts unterschrieben. Der Polizist hat sich nur etwas in sein Buch geschrieben und ich bin ruck zuck weiter gefahren.

wird dir wenig helfen.

Dürfen Polizisten auf dem Motorrad auch alleine anhalten?

beantworte dir die Frage am besten selbst, das dürfte nicht soo schwer sein... :cop01:

Kann es sein, dass er sofort seine Videoanlage eingeschaltet hat als ich ihm entgegen kam? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

Kann sein, muss aber nicht, seine Aussage dürfte vollkommen ausreichen um Bußgeldstelle bzw. Richter zu überzeugen.

Bitte.

Link to post
Share on other sites

für das mit dem wegelagerer möchte ich mich entschuldigen. es war nicht so gemeint und nicht direkt darauf bezogen.

 

habe zunächst mit tempomat überholt und dann nochmal gas gegeben und es hat mehr als gereicht. deshalb fand ich die reaktion des beamten sehr übertrieben. ich warte jetzt erstmal auf die post und gehe dann zu meinem anwalt. der hat mich bisher immer gut vertreten in verkehrsangelegenheiten.

Link to post
Share on other sites

ok, dann scheint es weniger dramatisch gewesen zu sein, als dir der Beamte unterstellt. Die Definition für "Gefährdung" lautet in etwa, dass es genauso wahrscheinlich ist, dass ein Schaden/Unfall eintritt, wie das er ausbleibt. Ohne Gefährung liegt der Tarif bei 100Euro, 3 Punkten und kein Fahrverbot. Deine Verteidigung wird sich also auf diesen Punkt konzentrieren müssen. Hierbei könnte dir das Videoband, sofern es eines gibt, nützlich sein.

Link to post
Share on other sites

der beamte meinte er habe auf den seitenstreifen ausweichen müssen. obwohl das meiner meinung nach nicht nachvollziehbar ist. wenn er daran festhält liegt doch eine gefährdung vor aber ohne sachbeschädigung?! oder sehe ich das falsch.

 

war vorhin etwas geladen wegen der bescheidenen verkehrssituation und dann auch noch das......!

Link to post
Share on other sites

Als Zeuge käme auch noch der Fahrer des überholten Lkw in Betracht. Wenn eine Videoaufnahme existiert, könnte das Kennzeichen zu ermitteln sein.

Falls ihr euch im Begegenungsverkehr passiert habe, musste ja das Motorrad zuerst wenden, um dich anhalten zu können. Es ist also davon auszugehen, dass der Cop auch den Lkw nochmal überholt hat und das Kennzeichen bekannt ist.

Wenn es tatsächlich eine Gefährdung gab, hast du noch Glück, dass nicht eine Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315c StGB (grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt und Leib oder Leben anderer gefährdet....) angenommen wurde.

Link to post
Share on other sites
Dürfen Polizisten auf dem Motorrad auch alleine anhalten?

Ja, klassisch die ProViDa-Krad-Treiber. Wie hat er Dich denn angehalten? Also gewendet, Dich überholt und dann seine Christbaumbeleuchtung angeschalten? Oder war es gar kein Videokrad, sondern ein Privatmopped?

 

Kann es sein, dass er sofort seine Videoanlage eingeschaltet hat als ich ihm entgegen kam?

Kann sein, wenn er gut war :cop01: . Vielleicht hat er auch geträumt über sein nächstes Fanggebiet und wurde durch Dich da herausgerissen und er konnte gerade noch auf Seitenstreifen ausweichen...und vor lauter Hektik konnte er keine Aufnahme starten. Dann steht halt seine Aussage ohne Sachbeweis da, die jedoch vor Gericht als glaubwürdiger angesehen wird...

 

Wie auch immer, abwarten was kommt und cool erstmal down. Im Worstcase wäre die Fahrverbotskröte schluckbarer als die §315-Kröte.

 

Laß uns dann wissen, was im Bußgeldbescheid unter Bemerkungen und Beweismittel steht.

:lol2:

Link to post
Share on other sites

also er kam mir entgegen und muss dann blitzschnell gewendet haben. der war sofort wieder hinter mir. christbaumbeleuchtung war an :-) also ein provida motorrad!

 

er hat aber weder den LKW noch einen anderen verkehrsteilnehmer angehalten bzgl. einer zeugenaussage. den LKW habe ich auch an uns vorbei ziehen sehen! und den fahrer mit einem grinsen im gesicht ;-)

 

dann werde ich jetzt erstmal auf den bescheid warten und mich dann wieder melden! ich finde die reaktion des polizisten dennoch völlig überzogen. aber was will man machen....! zur falschen zeit am falschen ort...!

Link to post
Share on other sites
ich finde die reaktion des polizisten dennoch völlig überzogen. aber was will man machen....! zur falschen zeit am falschen ort...!

Wenn mal angenommen, dort KEIN Seitenstreifen gewesen wäre, würdest Du dann immer noch glauben das es völlig überzogen gewesen wäre?

 

Du hast ziemlichen Mist gebaut, und wenn ich den BKat anschaue, war dort auch noch Überholverbot, oder eine durchgezogene Linie.

 

Als Moppedfahrer finde ich es nicht unbedingt nett wenn mir einer auf meiner Seite entgegenkommt und mich abdrängt.

 

Wenn Du mit dem gesagten Bußgeld und Fahrverbot, und nicht mit 315c wegkommst, dann kannst Du dich glücklich schätzen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
...und muss dann blitzschnell gewendet haben.

@chocolate: Ja, das wird extra im Hummeltraining gelehrt, wie sie mit den Wuchtbrummen ohne Paddelschritte schnell wenden können.

 

...ich finde die reaktion des polizisten dennoch völlig überzogen.

Richtig, Du mußt Dich aber in dessen Lage versetzen :lol2: . Die Moppedsaison ist nun gelaufen, die Jahresziele stehen an, der Quotenrückstand ist ihm bewußt, da wird mitgenommen, was nur geht.

 

aber was will man machen....! zur falschen zeit am falschen ort...!

Ja, ist schon ein Jackpot.

:cop01:

Link to post
Share on other sites

Weiß nicht was m3 meint. War evtl. der Polizist ein ksf und bischen zu schnell? Sozusagen ein Bruder im Geiste. :cop01:

Dann wärs natürlich unsportlich, du konntest quasi nichts dafür interpretier ich jetzt mal.

 

Naja Spaß beiseite.

 

Der schon erwähnte § zum Nachlesen.

 

Der Richter KÖNNTE auch so entscheiden:

http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315c.php

Natürlich KÖNNTE er auch den 1 Monat Fahrverbot fallenlassen.

 

Aber vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand...

Link to post
Share on other sites
Richtig, Du mußt Dich aber in dessen Lage versetzen :lol2: . Die Moppedsaison ist nun gelaufen, die Jahresziele stehen an, der Quotenrückstand ist ihm bewußt, da wird mitgenommen, was nur geht.

Viel bla bla bla (wie immer) und viel Dummfug (eigentlich auch wie immer). :cop01:

Link to post
Share on other sites
Der Richter KÖNNTE auch so entscheiden:

http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_315c.php

Natürlich KÖNNTE er auch den 1 Monat Fahrverbot fallenlassen.

 

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Richter aus der angezeigten OWi eine Gefährdung des Straßenverkehrs macht.

 

Für diesen sehr unwahrscheinlichen Fall gäbe es dann aber auch die Möglichkeit das Urteil überprüfen zu lassen.

 

Es fehlt einfach an dem "grob verkehrswidrig und rücksichtlos", er hat sich fahrlässig verschätzt, das ist etwas ganz anderes.

Hätte er beispielsweise schon bei vorangegangen Überholvorgängen in Ellenbogenmentalität andere behindert und gefährdet wäre eine derartige Verurteilung denkbar, so aber nicht.

 

@videofan : ja nee, is klar.

Link to post
Share on other sites

Es war ja keiner von uns dabei. Damit ist die denkbare Bandbreite von "war gar nichts" weil Straße breit, noch gut gereicht.......oder aber doch rücksichtslos, da schmale Fahrbahn, überholt trotz klar sichtbarem Gegenverkehr, evtl. Aussage des Lkw-Fahrers........ ich wär da mal vorsichtig mit nee klar.

Denn wer sich zu sicher ist, kann auch Pech haben.

Link to post
Share on other sites
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Richter aus der angezeigten OWi eine Gefährdung des Straßenverkehrs macht.

 

Für diesen sehr unwahrscheinlichen Fall gäbe es dann aber auch die Möglichkeit das Urteil überprüfen zu lassen.

 

Es fehlt einfach an dem "grob verkehrswidrig und rücksichtlos", er hat sich fahrlässig verschätzt, das ist etwas ganz anderes.

Schon mal weiter gelesen, vor allem Absatz 3

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Link to post
Share on other sites
Schon mal weiter gelesen, vor allem Absatz 3

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Ja. Kurzes Nachdenken sollte aber zu der Erkenntnis führen, dass Abs. 3 eher nur auf Fälle des Abs. 1 Punkt 1 anzuwenden ist. Warum ?

Andernfalls wäre auch jede fahrlässige Vorfahrtsmißachtung, jedes fahrlässige Falschfahren an Fußgängerüberwegen, vergessen des Parklichts im Wohngebiet ohne Straßenbeleuchtung usw. i.V.m. mit Gefährdung ein §315c.

Link to post
Share on other sites

Goose, dass sich Abs.3 grundsätzlich auf alle Tatvarianten bezieht, hab ich ja nicht bestritten, ich sprach von der Anwendung.

 

Willst du behaupten, dass es Wille des Gesetzgebers oder gängige Rechtssprechung ist bei den anderen Tatvarianten bei fahrlässiger Begehung auf §315c zu erkennen ?

Link to post
Share on other sites

Ich behaupte nicht, ich stelle fest, daß nach § 315c Abs. 3 Nr. 2 sämtliche Tatbestandsmerkmale sowohl der Tathandlung als auch der konkreten Gefährdung fahrlässig begangen werden können.

Auch eine grobe Verkehrswidrigkeit kann man fahrlässig begehen, ebenso ist Rücksichtslosigkeit auch fahrlässig möglich, und zwar sowohl bei bewusster Fahrlässigkeit (VRS 16, 356 u.a.) als auch dann, wenn man sich aus Gleichgültigkeit keinerlei Gedanken macht (BGH 5, 396 u.a.)

 

Wie du also anhand der genannten Quellen erkennst, hat die Rechtssprechung bereits bei fahrlässiger Begehung von Tatvarianten nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 die Strafbarkeit bejaht.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

also es handelt sich beim ,,tatort" um eine einspurige straße mit seitenbegrenzung.

der lkw hat beschleunigt. ich dachte zunächst ich würde es mit tempomat schaffen aber ungefähr auf der hälfte des überholvorgangs kam das motorrad doch ziemlich nah und ich habe voll durchgezogen und es hat gereicht. an sich ist es auch nicht meine art andere leute zu gefährden, schon gar keine motorrad fahrer. ich habe mich da einfach verschätzt und habe das dem polizisten auch so gesagt. aber der war völlig wahne und wollte nur sein knöllchen vergeben. er sagte ich müsse mit einem fahrverbot rechnen aber das klärt sich in den nächsten wochen wenn ich das schreiben erhalte. ich habe bisher keine punkte und das bei einer fahrleistung von mehr als 40.000 kilometern im jahr. bin zwar häufig zu schnell unterwegs aber man kann auch nicht immer alles einhalten wenn man das mal so sagen kann.

Link to post
Share on other sites
also es handelt sich beim ,,tatort" um eine einspurige straße mit seitenbegrenzung.

der lkw hat beschleunigt. ich dachte zunächst ich würde es mit tempomat schaffen aber ungefähr auf der hälfte des überholvorgangs kam das motorrad doch ziemlich nah und ich habe voll durchgezogen und es hat gereicht.

 

:nixda: Wie kommt man eigendlich auf den Schw.. mittels Tempomat zu überholen? Das man dabei eine mässige Beschleunigung hat sollte man schon beim ersten Versuch bemerkt haben.

 

ich habe bisher keine punkte und das bei einer fahrleistung von mehr als 40.000 kilometern im jahr

Schön,aber ist das was aussergewöhnliches?

 

bin zwar häufig zu schnell unterwegs aber man kann auch nicht immer alles einhalten wenn man das mal so sagen kann.

 

Kann man zu 99,9% wenn man nur wollte. :50: Will ich aber auch nicht.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...