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Geblitzt Bei Angepasster Geschwindigkeit?!


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Guten Morgen zusammen,

 

ich wurde heute Morgen geblitzt, weiß aber nicht, ob es mir gegolten hat.

 

Ich passierte das Ortsschild und bremste auf 50 km/h ab, LED Anzeige am Straßenrand bestätigte mir das auch. Der Hintermann fuhr mir daraufhin permanent dicht auf und lies dann wieder einen Abstand.

 

Irgenwann kam das 30 Km/h Schild voraufhin ich wieder herunterbremste. Kurz darauf sah ich am Straßenrand einen Blitzer stehen bremste nochmals ab woraufhin mir mein Hintermann wieder mit überhöhter Geschwindigkeit auffuhr. Beinahe Stoßstange an Stoßstange.

 

In diesem Augenblick blitzte es. Der Blitzer war ungefähr auf der Höhe meines rechten Vorderrads, weshalb ich nicht weiß ob es mir gegolten hat.

Kann das schnelle auffahren des Hintermanns den Blitzer auslösen? Ich bin mir mehr als sicher, dass ich nicht schneller wie 30 km/h gefahren bin.

 

Was kann/soll ich denn jetzt machen? Einfach zähneknirschend 15.- Euro bezahlen? Ein Einspruch bring ja wohl doch nichts, oder?

 

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

 

Grüße

HNSH

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Was kann/soll ich denn jetzt machen? Einfach zähneknirschend 15.- Euro bezahlen? Ein Einspruch bring ja wohl doch nichts, oder?

Warum willst Du bezahlen oder denkst ueber einen Einspruch nach? Ich wuerde anraten, erst einmal in aller Seelenruhe abzuwarten, ob da ueberhaupt was kommt..... :whistling:

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Ich würde erst mal abwarten, was da für ein Schreiben kommt, wenn überhaupt eines kommt. Ob das mglw. 15 € kostet, kann man jetzt doch noch gar nicht wissen. Generell folgendes:

 

1. Dass der Blitz fast seitlich von Vorne kommt und Dir gegolten hat, kann sein.

2. Ob das dichte Auffahren die Messung verfälscht hat und damit Du statt dem Hintermann beschuldigt wirst, hängt wesentlich vom Messverfahren ab. Bei Radar durchaus möglich, bei Einseitensensoren eher nicht. Welche Verfahren zur Anwendung kam, kann (muss aber nicht) im Anhörungsbogen stehen.

3. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, kann man jetzt auch noch nicht sagen. Hängt wesentlich von der Höhe der "Übertretung" und dem Messverfahren ab.

 

Gruß

Smith

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  • 3 weeks later...

Hallo zusammen,

 

heute kam der Brief!!!

 

Ich bin beinahe vom Stuhl gefallen. Nach Abzug 44 km/h in der 30 km/h Zone! Busgeld 25 Euro.

 

Das bin ich nie und nimmer gefahren. Da müsste ich ja mindestens 45 km/h gefahren sein?!

 

Das Gerät steht nicht drin nur: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

 

Was meint ihr was ich jetzt machen kann/soll?

 

 

Grüße

HNSH

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Na ja, glimpflich ist gut. 25.- Euro, für etwas das ich nach meiner Ansicht nicht gemacht habe.

 

Ich gehe halt davon aus, nicht zu schnell gefahren zu sein, dies aber zu beweisen wird sich wohl aber schwierig gestalten?

Auch wenn es glimpflich abgegangen ist, ein bisschen ärgert man sich immer.

Oftmals täuscht man sich auch mit dem eigenen Gefühl.

Wie gesagt, freuen dass es nicht schlimmer ist, bezahlen und abhaken ;)

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es handelte sich offensichtlich um ein PSS-mobil, welches deutlich vor dem Blitzen misst, 50-70m sind da möglich, was das Messergebnis erklären könnte. Wie weit in der ;) Zone stand das tolle Teil denn etwa ? wenn es beispielsweise nur 70m in der :sneaky: Zone gestanden hätte wäre die Messung angreifbar, da es dann in den :lesen: Bereich hineingemessen hätte.

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es handelte sich offensichtlich um ein PSS-mobil, welches deutlich vor dem Blitzen misst, 50-70m sind da möglich,

Willst du damit sagen, daß das Gerät erst misst, und dann 20m weiter beim vorbeifahren erst das Foto macht?

Wenn dem so ist, würde es mich mal interessieren, wie das Gerät bei dem hier vorgetragenen Fall den 'dicht auffahrenden' unterscheidet.

 

gruß Hawk

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Willst du damit sagen, daß das Gerät erst misst, und dann 20m weiter beim vorbeifahren erst das Foto macht?

nicht nur 20, können auch 50m sein.

Wenn dem so ist, würde es mich mal interessieren, wie das Gerät bei dem hier vorgetragenen Fall den 'dicht auffahrenden' unterscheidet.

gruß Hawk

tja, wer weiss das schon, ich jedenfalls nicht.

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Guten Morgen zusammen,

 

schwer zu sagen wieviel Meter das Gerät vom Tempo 30 km/h Schild entfert stand. Ich fahr heute Abend nochmal die Strecke ab und schau mir das an.

 

Das manche Geräte schon auf größere Entfernung messen und erst blitzen wenn das Auto vorbeifährt habe ich auch schon gehört. Diese neuen stationären Säulen, die beide Fahrtrichtungen überwachen, tun das scheinbar. Da gibt es keine Induktionsschleife mehr.

 

Selbst wenn man kurz vorher noch abbremst ist es schon zu spät, da das Gerät einem schon lange vorher gemessen hat.

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Hallo zusammen,

 

zwischen Blitzer und Tempo 30 Schild sind es gerade mal ca. 40 m. Da Liegt nur ein Vorgarten dazwischen. Der Verdacht, dass mein Fahrzeug noch in der Tempo 50 Zone erfasst wurde, erhärtet sich also. Ich habe jetzt auch den ADAC Rechtsbeistand kontaktiert. Ich mein, es geht mir nur ums Prinzip! Wenn ich einen fehler gemacht habe, bezahle ich auch die 25.- Euro. Da ich aber sicher bin, keinen Fehler gemacht zu haben sehe ich es auch nicht ein, nur einen Cent zu bezahlen.

 

Wisst Ihr wie es jetzt weitergeht? Im Schreiben steht, dass ich entweder das Geld innerhalb einer Woche überweisen soll oder im gleichen Zeitraum den Anhörungsbogen. Wenn ich den Bogen zurücksende, wird entschieden ob das Verfahren eingestellt wird oder ob noch ein Busgeld obendrauf kommt. Wie hoch wäre denn das Busgeld. Ich bin Rechtschutzversichert. Macht es Sinn gleich einen Anwalt einzuschalten?

 

Beste Grüße

HNSH

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Hallo Haberlon,

 

ich habe gestern Abend bei Stern TV einen interessanten Bericht zu diesem Thema gesehen. Da ging es darum, das wohl jede zweite Verwarnung auf einem falschen Ergebnis beruht? Da wurde beispielsweise ein Roller mit 225 km/h mit einer Laserpistole erfasste...?! Der Polizist gab nacher an, dass er die Pistole noch nie kalibriert hat. Das heisst, so ziemlich jede Messung war falsch.

 

Ob man die Geräte einstellen kann, weiß ich auch nicht, aber ich gehe davon aus, dass man zumindest die Entfernung ab wann die Fahrzeuge erfasst werden sollen, einstellen kann. Nachdem das PSS bei mir nur ca 40 m vom Tempo 30 Schild aufgestellt gewesen ist, gehe ich stark davon aus, dass mein Fzg. schon in der Temo 50 erfasst wurde, was auch die gemessenen 44 km/h erklären würden.

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...zwischen Blitzer und Tempo 30 Schild sind es gerade mal ca. 40 m.

...

Bist du dir da sicher das es keine 50 Meter sind? Die Messwertbildung kommt irgendwo zwischen 50 und 20 Metern Entfernung vom Messgerät zustande. Falls es tatsächlich 40 Meter sind, haben die da was total falsch gemacht.

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Wenn es wirklich um die 40 m sind, kann man wohl ohne Angst dagegen vorgehen. Solange Vitronic nicht offenlegt, wie und wo genau der Meßwert gewonnen wurde, kann man regelmäßig davon ausgehen, daß hier die Fzg. immer noch vor dem 30-Schild gemessen wurden. Das Bedienpersonal muß regelrecht gepennt haben - oder die Aktion war vorsätzlich und heimtückisch, um auf Dummenfang zu gehen.

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Habe mittlerweile Antwort vom ADAC und habe auch gerade mit einem Rechtsanwalt telefoniert.

 

In Prozent ausgedrückt sind es etwa 10% die bei so etwas Recht bekommen, was aber nicht heißt dass die anderen 90 % nicht auch Recht haben könnten. Die Sache ist wohl die, das ein Sachverständiger sich die Sache anschaut, dass aber die Situationen zumeist nicht nachgestellt werden. Der Sachverständiger schaut meist nach einem technischen Defekt. Kein Mensch kann aber sagen ob die Beamten das Gerät nach Bedienungsanleitung aufgebaut haben oder nicht.

 

Es ist alles in allem Schwierig. Keine Ahnung was ich jetzt tun soll?! Das Gespräch war ein wenig ernüchternd. Der Anwalt war der Meinung, ich soll zähneknirschend die 25.- Euro bezahlen. Alles was unter 40.- Busgeld und ohne Punkte verläuft, macht das eher Sinn.

 

Mir geht das total gegen den Strich da ich nach wie vor felsenfest davon überzeugt bin 30 km/h gefahren zu sein. Beuge ich mich der Gewalt oder prozessiere ich. ;)

 

Hier geht es ums Prinzip....

 

Guter Rat ist da teuer. :sneaky:

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Tja - wenn du so sicher bist, dann lass es drauf ankommen.

Kein Mensch kann aber sagen ob die Beamten das Gerät nach Bedienungsanleitung aufgebaut haben oder nicht.
naja - der Blickwinkel

der Kamera lässt schon Rückschlüsse zu. Ebenso die Position des Autos im Foto.

Beuge ich mich der Gewalt
naja - Gewalt wird dir ja nicht gerade angetan, oder?
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Mir geht das total gegen den Strich da ich nach wie vor felsenfest davon überzeugt bin 30 km/h gefahren zu sein

 

Das mag ja sein, aber überlege mal und sei ehrlich zu Dir: wie oft bist du schon mit mehr als ;) durch eine solche Strasse gefahren und

nicht erwischt worden?

 

Insofern sind diese paar Euro eine Art als eine Art Schmerzensgeld zu sehen.

Egal ob du in einem Gerichtsverfahren recht bekommst oder nicht, es wird teuer und nervenaufreibend.

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Die Sache ist wohl die, das ein Sachverständiger sich die Sache anschaut, dass aber die Situationen zumeist nicht nachgestellt werden. Der Sachverständiger schaut meist nach einem technischen Defekt.

Aus den Bildern geht hervor, wo das Gerät stand. Also ist der Abstand zum Schild bewiesen. Wenn Du Einspruch einegen willst, dann ja nicht wegen eines technischen Defektes, sondern wegen des Meßbereichs, der evtl. in den 50er-Bereich hineinragte. Im Grunde sollte die Sache ohne Sachverständigen gehen: Wenn man die Entfernung einstellen kann, muß das doch herauszufinden sein, und bestimmt muß man (falls die Einstellung möglich ist) auch im Meßprotokoll notieren, wie es eingestellt war.

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Der Messbereich bei einer PSS ist nicht einstellbar. Die Fahrzeuge werden in einem Abstand von 75 Meter bis 15 Meter vom Standort der Anlage gesehen detektiert. Die Messung selbst erfolgt im Abstand von 50 Meter bis 20 Meter vom Standort der Anlage. Für die Messung selbst müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Geschieht dies nicht, wird die Messung abgebrochen und annuliert. Wenn der Standort der Anlage bekannt ist, dürfte es kein Problem sein festzustellen, ob der Messbereich innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung lag.

 

Gruß ;)

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Die Diskussion hatten wir hier schon. Ich vertrete die Auffassung das der Arbeitsbereich nicht der Messbereich ist. In verschiedenen Urteilen werden Gutachter angeführt, da ist auch immer von der Messwertbildung zwischen 20 und 50 Metern die Rede. Eine der ersten Quellen im www, aus der hervorgeht das die Messwertbildung zwischen 20 und 50 Metern Entfernung stattfindet:

 

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/loehle...an-speed-142917

 

Gutachter kann man sich meiner Meinung nach sparen, da die sowieso nicht wissen wie das Gerät wirklich funktioniert, da neben dem Hersteller nur die PTB als Zulassungsbehörde tiefergreifende Kenntnisse in die Funktionsweise des Messgerätes hat. Beim Aufstellen und Ausrichten kann man als Messbeamter nichts falsch machen, außer die 50 Meter Abstand unterschreiten (oder die 20 Meter überschreiten).

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Die Beschreibung von Kawasaki ist absolut korrekt.

 

@BamBam: die 20 m kann man nicht unterschreiten, da die Anlage einfach nur bis dort messen kann. Das liegt an der Auslöseverzögerung für das Foto.

 

Zum Thema Sachverständige: Den wird man wahrscheinlich schon benötigen, um die Entfernung Messanlage 30-Schild zu bestimmen. Aber hierfür genügt der plausible Vortrag, dass der Abstand zu gering war. Der SV wird dann vom Gericht beauftragt.

 

Als Messbeamter kann man wohl einiges falsch machen, nur dann misst die Anlage nicht oder nur wenige Fahrzeuge. Also diese Argument sticht sicher nicht.

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