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Aktuelle Lasermessgeräte Messen Immer Richtig


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Eine Fehlmessung ist nicht möglich. Niemals nicht. Es sein, denn es wird von einem westfälischen Polizisten bedient ...

 

Lasergeräte müssen vor einer Tempokontrolle stets an Ort und Stelle einem Funktionstest unterzogen werden. Dafür wird in der Regel ein Verkehrsschild anvisiert und gemessen. Der Bezirksbeamte, der in diesem Fall allein auf Raserjagd war, hatte die Kalibrierung laut Protokoll an einem Tempo-30-Schild in 150 Metern Entfernung vorgenommen. [..] Nach einem Beweisantrag an das Amtsgericht Paderborn wurde der Beamte zur Stellungnahme aufgefordert und gab tatsächlich an, dass es im Messbereich kein geeignetes Schild gab und er deshalb sein Gerät woanders justiert habe. Damit nicht genug. In der Verhandlung wiederholte er seine Angaben und betonte zudem, das mache er seit 20 Jahren so, und es sei noch nie beanstandet worden.

 

Westfalenblatt

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Und was hat das jetzt mit einer Fehlmessung zu tun? Wo liegt der Bezug zum Threadtitel, der ja wohl eindeutig falsche Messungen suggeriert?! Trotz der Tatsache, daß dieser Kollege die Tests (Visierung/Nulltest) an einem anderen Ort vornahm, belegt nicht, daß die Messungen als solches Fehlmessungen waren.

 

 

Billige Polemik.

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Trotz der Tatsache, daß dieser Kollege die Tests (Visierung/Nulltest) an einem anderen Ort vornahm, belegt nicht, daß die Messungen als solches Fehlmessungen waren.

Immerhin belegt er, dass es Polizisten gibt die ihren Dienst nach dem Motto "widde, widde, witt... ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" versehen.

 

Halte ich eigentlich schon für skandalös genug.

 

Da die Messungen nicht nach dem standartisierten und daher zugelassenen Verfahren zustande kamen sind sie nicht gerichtsverwertbar. Ob sie dennoch faktisch korrekt waren oder nicht interessiert dann schlicht nicht mehr. Man wird es ja auch nicht nachprüfen können.

 

Da aber zu vermuten ist, dass die Zulassungsbedingungen und Bedienungsanleitungen schon einen Sinn haben werden lautet der Rückschluss, dass Fehlmessungen möglich waren.

Und in meinen Augen auch wahrscheinlich waren...

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Es ist eine Formalie. Mehr nicht. Deshalb von einem Skandal zu reden, ist unterste @m3_-Schublade. Da bin ich von Dir niveauvolleres gewohnt.

 

Er belegt lediglich, daß hier EIN Polizist offensichtlich nicht genau über die Bedienungsanleitung Bescheid wußte..... jaja... blubbblubb..... Dunkelziffer.... schon klar.....

 

Deine letzte Rückfolgerung ist schlicht und ergreifend falsch. Nicht wahrscheinlich, sondern falsch. Wenn ich zb 1 km vor der eigentlichen Meßstelle kurz anhalte, weil ich da die Tests gut durchführen kann, das Gerät anschließend (eingeschaltet oder nicht spielt im Prinzip auch keine Rolle) ins Auto lege und den besagten Km weiterfahre, um dort zu messen, so habe ich eine Formalie der Bedienungsanleitung nicht beachtet, welche ggf. dazu führt, daß die Messung nicht verwertbar ist, aber garantiert in technischer Hinsicht und somit auch im Hinblick auf eine technisch korrekte Messung (=> "Fehlmessung") überhaupt keine Auswirkungen hat. Oder glaubst Du tatsächlich, daß sich das Gerät innerhalb dieser paar Minuten des Ortswechsels selbständig verstellt oder defekt wird? Wohl kaum.

 

BTW: ob so eine Messung zulässig ist oder nicht und im Einzelfall auch gewertet wird, entscheidet letztlich das Gericht, ggf. i.V.m. einem Sachverständigen. Und daß Amtsgerichte oftmals zu völlig unterschiedlichen Ansichten und Urteilen gelangen, ist ja nichts neues.

Ich will diese Sache keineswegs schönreden. Man sollte, nein man muß grundsätzlich so handeln, wie es vorgeschrieben ist. Schon im eigenen Interesse. Aber man sollte so ein Vorkommnis wie dieses auch nicht gleich dramatisieren. Naja, warten wir mal noch eine gewisse Zeit und unser allseits bekannter Schreihals wird in den Chor der Skandalrufer mit einstimmen. :whistling:

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Wo liegt der Bezug zum Threadtitel, der ja wohl eindeutig falsche Messungen suggeriert?!

 

Der Threadtitel lautet: "Aktuelle Lasermessgeräte Messen Immer Richtig". .

 

Offenbar gibt es bei westfälischen Polizisten manchmal auch die Tendenz, Sachen zu lesen, die da gar nicht stehen :whistling:

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Der Threadtitel lautet: "Aktuelle Lasermessgeräte Messen Immer Richtig". .

 

Offenbar gibt es bei westfälischen Polizisten manchmal auch die Tendenz, Sachen zu lesen, die da gar nicht stehen

Nee, iss klarrrr.... und wer Ironie findet, darf sie gern behalten.

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Westfalenblatt

 

Skandalöser ist viel mehr, das 41 km/h über der zHg vorgeworfen wurden, aber sie mit 72 @ 30 gemessen wurde.

 

Vollkommen richtig, und mit keiner Silbe ging der Polizeisprecher auf den falschen Vorwurf ein, ich unterestelle, weil dieser im Gegensatz zu einem fehlenden Schild nicht nachweisbar ist.

 

Der Skandal ist für mich schon der, dass ein Beamter einen Wert durchfunken oder in ein Protokoll eintragen darf, ohne dass der Beschuldigte, oder zumindest ein Kollege den angezeigten Wert verifiziert hat.

Ich gehe zwar davon aus, dass die sehr weit überwiegende Mehrzahl der Messungen korrekt ist, aber bin mir sehr sicher, dass es nicht nur eine Hand voll Fehlmessungen/Ablesungen/Eintragungen/Zuordnungen gibt.

 

Bluey und Goose werden wieder schreien, aber meine Meinung dazu : Bürger derart hilflos teilweise ernsten Sanktionen auszuliefern ist eines Rechtsstaats unwürdig.

 

Nur wer verbohrt ist denkt dass ALLE Polizisten zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig sind. Es sind und bleiben Menschen, mit oder ohne Unform.

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In diesem Forum habe ich gelernt,dass Polizisten immer die besseren und vor allen Dingen fehlerfreien Menschen sind, das erinnert mich irgendwie an die DDR-Polizisten...

Vielleicht hätte ich lieber mit einem Studium eine Laufbahn im gehobenen Dienst machen sollen, dann wäre ich unkündbar wegen Fehlerfreiheit gewesen...

Das sind ja gute Aussichten, mein Grundsatz lautet kein Mensch arbeitet fehlerfrei, aber man sollte den gleichen Fehler nicht zweimal machen.

Gruß Roger01

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Bluey und Goose werden wieder schreien, aber meine Meinung dazu : Bürger derart hilflos teilweise ernsten Sanktionen auszuliefern ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Nö, ist mir eigentlich ziemlich wurscht. Der aktuelle Stand ist halt der, daß es ausreicht, wenn ein Beamter am Gerät steht und auch das Protokoll führt. Und sollte das irgendwann einmal geändert und die Geräte mit einer Foto- oder Videoeinheit ausgerüstet werden, dann ist das so und ich arbeite von dem Moment an eben mit Foto oder Video. Kein Problem. Aber bis dahin eben nicht. Ob das wem paßt oder nicht.

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Trotz der Tatsache, daß dieser Kollege die Tests (Visierung/Nulltest) an einem anderen Ort vornahm, belegt nicht, daß die Messungen als solches Fehlmessungen waren.

 

Da gebe ich dir vollkommen recht! Das Problem ist aber, dass es kaum eine andere Möglichkeit gibt das Ergebnis dieses "Standardisierten Verfahrens" anzufechten als diese Formalien zu überprüfen.

Wäre die Fahrerin langsamer gewesen und es hätte kein Beweis dafür gegeben, dass die Überprüfung nicht Vorort durchgeführt wurde hätte sie einfach Pech gehabt, da man nicht mit einem vertretbaren Aufwand das Gegenteil beweisen kann.

Wenn sie tatsächlich so schnell gefahren ist und nur wegen dieser "Kleinigkeit" ungestraft davon kam, wäre das (vorausgesetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 wäre in diesem Bereich wirklich notwendig) eine Sauerei!

 

In beiden Fällen hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Und um so mehr ich hier im Forum mitlese um mich im Bekanntenkreis zu diesem Thema umhöre, umso mehr gewinne ich den Eindruck, dass diese Ungerechtigkeiten gar nicht so selten sind.

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Sowohl in Bekanntenkreisen als auch hier im Forum wird oft und viel zum Besten gegeben, welches zwar der jeweiligen Meinung und dem Eindruck entspricht, kaum aber den tatsächlichen Gegebenheiten. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß man jegliche eigene Schuld immer erst einmal weit von sich weist und sie woanders sucht.

 

Es ist eine Formalie. Nichts anderes. Und es ist auch völlig rechtens, sie zu überprüfen. An den Messungen als solche hängt sich mittlerweile eh kein Anwalt mehr auf, jedenfalls keiner, der auch nur ETWAS Ahnung von der Materie hat. Also sucht man Fehler in den Formalismen. Das Problem aber auch hierbei ist (für den Betroffenen), daß eine Abweichung nicht zwingend eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben muß. Auch in diesem Fall hätte das Verfahren nicht unbedingt eingestellt werden müssen. Und ich kenne auch Verfahren, wo dies nicht geschah (bei gleicher Ausgangslage).

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Sowohl in Bekanntenkreisen als auch hier im Forum wird oft und viel zum Besten gegeben, welches zwar der jeweiligen Meinung und dem Eindruck entspricht, kaum aber den tatsächlichen Gegebenheiten. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß man jegliche eigene Schuld immer erst einmal weit von sich weist und sie woanders sucht.

 

Mag sein, dass man als Polizist den Eindruck gewinnt, dass die Welt schlecht ist. Wenn ich mir die aktuellen Posts hier ansehe geben doch alle recht freimütig ihre Verfehlungen zu. Und auch im Bekanntenkreis redet man da recht offen.

 

Si tacuisses...

 

Hm, die Einzigen die bisher hier konsequent jegliche Fehler von sich weisen sind sind die Laser-Sherifs

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Hm, die Einzigen die bisher hier konsequent jegliche Fehler von sich weisen sind sind die Laser-Sherifs

Du darfst mir gern einen Fehler aufzeigen.... ich bin gespannt.

 

Mag sein, dass man als Polizist den Eindruck gewinnt, dass die Welt schlecht ist. Wenn ich mir die aktuellen Posts hier ansehe geben doch alle recht freimütig ihre Verfehlungen zu. Und auch im Bekanntenkreis redet man da recht offen.

Du vergißt scheinbar, wer hier idR mit welchen Gedanken und Hoffnungen aufschlägt. Aber sei's drum.....

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Hm, die Einzigen die bisher hier konsequent jegliche Fehler von sich weisen sind sind die Laser-Sherifs

Hmmmmm.... :nolimit: Du liest noch nicht lange im Forum mit, oder? :whistling:

Ich hab's so verstanden, dass @Zylinderkopf sich auf diesen Thread bezieht. Dann hätte er nicht ganz unrecht.

 

Gruß, Pedro.

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Nur wer verbohrt ist denkt dass ALLE Polizisten zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig sind. Es sind und bleiben Menschen, mit oder ohne Unform.
super Antwort - nur überleg mal unauffällig, welche Dinge denn so in der Zeitung stehen? Bestimmt nicht "im letzten Monat wurden 26.534 Messungen korrekt durchgeführt" sondern nur "Ein Beamter hat bei seinen Messungen Mist gemacht" -

Die Fehlerquote lässt sich nicht einmal im Promille-Bereich ausdrücken - aber die stehen in der Presse.

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Nur wer verbohrt ist denkt dass ALLE Polizisten zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig sind. Es sind und bleiben Menschen, mit oder ohne Unform.
super Antwort - nur überleg mal unauffällig, welche Dinge denn so in der Zeitung stehen? Bestimmt nicht "im letzten Monat wurden 26.534 Messungen korrekt durchgeführt" sondern nur "Ein Beamter hat bei seinen Messungen Mist gemacht" -

Die Fehlerquote lässt sich nicht einmal im Promille-Bereich ausdrücken - aber die stehen in der Presse.

Da steht aber auch nicht: "im letzten Monat haben 23 483 217 Autofahrer ohne jegliche Probleme schwachsinnige Tempolimits ignoriert" sondern nur "Ein 'Raser' ist mit 120 bei 70 geblitzt worden". Und auch der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit niemandem etwas Böses angetan.

 

Gruß, Pedro.

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Und auch der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit niemandem etwas Böses angetan.

Stimmt. Er hat ja "nur" gegen geltendes Recht verstoßen. Ist ja nicht so schlimm. Sind ja nur Worte und Buchstaben auf irgendwelchen Seiten, hat ja niemanden zu interessieren. Von daher: halb so wild.

 

 

 

 

 

 

* wer Ironie findet, darf sie gerne behalten *

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Deshalb von einem Skandal zu reden, ist unterste @m3_-Schublade.

 

Er belegt lediglich, daß hier EIN Polizist offensichtlich nicht genau über die Bedienungsanleitung Bescheid wußte..... jaja... blubbblubb..... Dunkelziffer.... schon klar.....

...

Naja, warten wir mal noch eine gewisse Zeit und unser allseits bekannter Schreihals wird in den Chor der Skandalrufer mit einstimmen. :whistling:

Bin schon da @bluey! Für Dich zur Info, das ist nicht unterste Schublade, sondern ein weiterer Nachweis von Murks bei der Handlasermessung. Da beißt die Maus keinen Faden ab :wacko: . Und weiter richtig, die Dunkelziffer ist hiermit etwas heller geworden :P . Und im Gegensatz zu deinem betonköpfigen Verhalten will die westfälische Polizei immerhin die Rückzahlung des eingenommenen Wegezolls prüfen. Im Prinzip müßte der gesamte eingenommene Wegezoll der letzten 20 Jahre von diesem Cop zurückgezahlt werden. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

 

Wenn ich zb 1 km vor der eigentlichen Meßstelle kurz anhalte, weil ich da die Tests gut durchführen kann, das Gerät anschließend (eingeschaltet oder nicht spielt im Prinzip auch keine Rolle) ins Auto lege und den besagten Km weiterfahre, um dort zu messen, so habe ich eine Formalie der Bedienungsanleitung nicht beachtet, welche ggf. dazu führt, daß die Messung nicht verwertbar ist, aber garantiert in technischer Hinsicht und somit auch im Hinblick auf eine technisch korrekte Messung (=> "Fehlmessung") überhaupt keine Auswirkungen hat.

Jetzt schlägt es aber Dreizehn! Wat dat? Der nächste Cop macht den Visiertest 5 Kilometer vor der Meßstelle, der nächste auf der Polizeiwache, der nächste Cop eine Woche vorher irgendwo, usw. Merkst Du etwas?

:licht:

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Bin schon da @bluey!

Hat ja auch lange genug gedauert. :whistling::P

 

Für Dich zur Info, das ist nicht unterste Schublade, sondern ein weiterer Nachweis von Murks bei der Handlasermessung. Da beißt die Maus keinen Faden ab :licht: . Und weiter richtig, die Dunkelziffer ist hiermit etwas heller geworden :wacko: . Und im Gegensatz zu deinem betonköpfigen Verhalten will die westfälische Polizei immerhin die Rückzahlung des eingenommenen Wegezolls prüfen. Im Prinzip müßte der gesamte eingenommene Wegezoll der letzten 20 Jahre von diesem Cop zurückgezahlt werden. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

Viel blabla, leider wenig brauchbare Substanz. Come toujours.

 

Jetzt schlägt es aber Dreizehn! Wat dat? Der nächste Cop macht den Visiertest 5 Kilometer vor der Meßstelle, der nächste auf der Polizeiwache, der nächste Cop eine Woche vorher irgendwo, usw. Merkst Du etwas?

Leider merkst Du gar nichts. Du übertreibst mal wieder haushoch. Und das disqualifiziert Dich mal wieder für jedwede weitere Diskussion.

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Stimmt. Er hat ja "nur" gegen geltendes Recht verstoßen. Ist ja nicht so schlimm. Sind ja nur Worte und Buchstaben auf irgendwelchen Seiten, hat ja niemanden zu interessieren. Von daher: halb so wild.

Meine Interpretation von :whistling: ist halt in etwa so wie Deine Interpretation von Bedienungsanleitungen:

 

Es ist eine Formalie. Mehr nicht.

:licht:

 

Gruß, Pedro

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Tja, nur mit dem kleinen, aber dennoch feinen Unterschied, daß die (rechtlichen) Folgen gänzlich andere sind. :whistling:

 

BTW: ICH halte mich absolut an die Bedienungsanleitung!

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Tja, nur mit dem kleinen, aber dennoch feinen Unterschied, daß die (rechtlichen) Folgen gänzlich andere sind. :licht:

Sagen wir mal: "...gänzlich andere sein könnten." Was übrigens nicht ok ist.

 

BTW: ICH halte mich absolut an die Bedienungsanleitung!

Das habe ich gehofft und erwartet und es macht mich sehr glücklich, dass dem so ist :whistling: .

 

Gruß, Pedro

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Leider merkst Du gar nichts. Du übertreibst mal wieder haushoch. Und das disqualifiziert Dich mal wieder für jedwede weitere Diskussion.

@bluey: Ja, wir können EOD machen. Du könntet echt dieser westfälische Cop sein. Auch 20-jährige Gerichtsfestigkeit nützen nichts und sind auch wie bei Dir nur eine Blenderstatistik.

:whistling:

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Auch 20-jährige Gerichtsfestigkeit nützen nichts und sind auch wie bei Dir nur eine Blenderstatistik.

Du meinst, so ungefaehr wie bei Dir, wo 50% der Messungen mit dem Lasergeraet erfolgreich vor dem Gericht angegangen wurden? :whistling::licht:

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@bluey: Ja, wir können EOD machen. Du könntet echt dieser westfälische Cop sein. Auch 20-jährige Gerichtsfestigkeit nützen nichts und sind auch wie bei Dir nur eine Blenderstatistik.

Ach @m3_, Du bist und bleibst ein Laberhannes vor dem Herrn. Egal, was andere darüber denken, ich für meinen Teil nehme Dich schon seit sehr langer Zeit nicht mehr für voll. Und dafür hast Du selbst mit Deinen dümmlichen und substanzlosen Beiträgen gesorgt. Keine Ahnung, aber die Schnute weit aufreißen.

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Jetzt schlägt es aber Dreizehn! Wat dat? Der nächste Cop macht den Visiertest 5 Kilometer vor der Meßstelle, der nächste auf der Polizeiwache, der nächste Cop eine Woche vorher irgendwo, usw. Merkst Du etwas?

Leider merkst Du gar nichts. Du übertreibst mal wieder haushoch. Und das disqualifiziert Dich mal wieder für jedwede weitere Diskussion.

 

Also das ist sonst immer eure Argumentationsschiene, wenn es um die Auslöseschwelle geht. Ab wann sollen wir einschreiten? +9, +14, +21, +41? Irgendwo muss man anfangen! Insofern verstehe ich nicht, warum m3_ hier ohne jegliche Gegenargumentation abgewatscht wird.

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Insofern verstehe ich nicht, warum m3_ hier ohne jegliche Gegenargumentation abgewatscht wird.

Weil es absolut sinnlos ist mit ihm diskutieren zu wollen. Er will gar nicht diskutieren. Oder er ist nicht in der Lage dazu. Kommt aufs Gleiche raus. Er sieht nur seine Sicht der Dinge und alles andere wird sofort als Schwurbelkram der Lächerlichkeit preisgegeben. Anfangs hab ich es noch versucht. Zwischendurch auch immer mal wieder. Aber das Ergebnins war jedesmal dasselbe: NULL. Ähnlich erging es mir seinerzeit bei @MaGo. Irgendwann hat mann dann keine Lust mehr zu diskutieren.

 

Wir können gerne diskutieren, aber mit @m3_... nein danke!

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Laut Bluey könnte ein Mitarbeiter eines Atomkraftwerkes die vorgeschriebenen Sicherheitstests nach freiem gedünken durchführen hauptsache er führt überhaupt iregdnwas durch. Im übrigen gibt der Hersteller des Gerätes diese Vorgabe nicht umsonst. Elektronik kann jederzeit kaputt gehen - einmal aus und wieder angeschaltet und schön können Fehlfunktionen auftreten.

Das ist bei Computertechnik so und auch bei einem Lasermessgerät. Wären jegliche Fehler ausgeschlossen würde der Hersteller nicht diese Vorgabe machen.

Ich bin als Autofahrer auch dazu verpflichtet z.B. meine Beleuchtunsgeinrichtung vor jeder Fahrt zu prüfen und kann nicht sagen das habe ich ja schon 2 Fahrten vorher gemacht. Naja, die Grünen drehen es sich oftmals so hin wie sie es brauchen. Letztendlich aber hat sich der Beamte genau an die Vorgaben zu halten - ob sinnvoll oder nicht. Tut er das nicht ist die Messung ungültig. Wer das nicht kapiert hat im Polizeidienst nix zu suchen.

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Ich frage mich gerade, ob es sich überhaupt lohnt, aus sowas näher einzugehen.

 

Laut Bluey könnte ein Mitarbeiter eines Atomkraftwerkes die vorgeschriebenen Sicherheitstests nach freiem gedünken durchführen hauptsache er führt überhaupt iregdnwas durch.

Quatsch! *plonk*

 

Im übrigen gibt der Hersteller des Gerätes diese Vorgabe nicht umsonst. Elektronik kann jederzeit kaputt gehen - einmal aus und wieder angeschaltet und schön können Fehlfunktionen auftreten.

Oh, schön. Und was, wenn sich das Gerät an der Meßstelle selbst ausstellt (das tut es nach einer gewissen Zeit, in der man nicht auf den Auslöser drückt)? Warum sieht der Hersteller in diesem Fall keine erneute Testserie vor? Weil, es könnte ja jederzeit etwas an der Elektronik kaputt gehen....

 

Das ist bei Computertechnik so und auch bei einem Lasermessgerät.

Jap.... sie geht ständig kaputt... einfach mal so....

 

Wären jegliche Fehler ausgeschlossen würde der Hersteller nicht diese Vorgabe machen.

Siehe oben.

Interessant, daß Du weißt, warum der Hersteller was macht oder vorsieht.

 

Ich bin als Autofahrer auch dazu verpflichtet z.B. meine Beleuchtunsgeinrichtung vor jeder Fahrt zu prüfen und kann nicht sagen das habe ich ja schon 2 Fahrten vorher gemacht.

Na, dann hoffe ich doch sehr, daß Du das auch tust. Ich mache das nicht (mein Auto zeigt mir an, wenn eine Lampe defekt ist :whistling: ).

 

Naja, die Grünen drehen es sich oftmals so hin wie sie es brauchen.

Jap. Genauso ist's. :licht:

 

Letztendlich aber hat sich der Beamte genau an die Vorgaben zu halten

Bis auf leidige Ausnahmen ist das auch der Fall. Und sollte er es nicht tun, dann wird idR zugunsten des Betroffenen entschieden oder ein Gutachten eingeholt.

 

Tut er das nicht ist die Messung ungültig.

Nö. Das ist so eben nicht richtig.

 

Wer das nicht kapiert hat im Polizeidienst nix zu suchen.

Jajaja... bla bla bla.....

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Ich bin als Autofahrer auch dazu verpflichtet z.B. meine Beleuchtunsgeinrichtung vor jeder Fahrt zu prüfen und kann nicht sagen das habe ich ja schon 2 Fahrten vorher gemacht

Und beachtest Du diese vorgaben und pruefst deine Beleuchtungseinrichtung?

Letztendlich aber hat sich der Beamte genau an die Vorgaben zu halten - ob sinnvoll oder nicht.

Absolut correct,aber hast Du dich als besitzer einer gueltigen Fahrerlaubniss nicht genauso an die Vorgaben dess Verkehrsgesetzes zu halten?

 

Wuerde jeder VT das tun was von den Polizei beamten verlangt wird, waehre es nicht noetig eine flaechendeckende ueberwachung aufzubauen,somit liegt es an den VT wie dicht und wie oft gemessen wird!

Man sollte auch einhalten was man predigt :whistling:

just my 2 cents

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Na, dann hoffe ich doch sehr, daß Du das auch tust

 

Wenn du mich anhälst und mein Rücklicht nicht funzt kommt genau das Arguemnt ich hätte es ja vor jeder Fahrt kontrollieren müssen. Du nimmst also etwa als Begründung was du ja bzw einer deiner Kollegen auf die Messung bezogen selbst nicht einhält. Man muss sich zuesrt immer an die eigene Nase fassen.

 

Absolut correct,aber hast Du dich als besitzer einer gueltigen Fahrerlaubniss nicht genauso an die Vorgaben dess Verkehrsgesetzes zu halten?

 

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun das ein Beamter Messprotokolle gefälscht hat ???? Darf ein Polizist kriminell werden um einen Kriminellen zu fassen ?

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Wenn du mich anhälst und mein Rücklicht nicht funzt kommt genau das Arguemnt ich hätte es ja vor jeder Fahrt kontrollieren müssen. Du nimmst also etwa als Begründung was du ja bzw einer deiner Kollegen auf die Messung bezogen selbst nicht einhält. Man muss sich zuesrt immer an die eigene Nase fassen.

Der Vergleich hinkt zwar, aber egal. Würde ich bei Dir ein defektes Rücklicht feststellen, dann würde ich Dich darauf hinweisen und gut wäre. Denn möglicherweise bist Du ja bei Tageslicht losgefahren und hast während der Fahrt irgendwann die Beleuchtung eingeschaltet. Ich würde nicht erwarten, daß Du erst rechts ran fährst um zu schauen, ob auch alles funktioniert.

 

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun das ein Beamter Messprotokolle gefälscht hat ???? Darf ein Polizist kriminell werden um einen Kriminellen zu fassen ?

Das hat insofern was mit dem Thema zu tun, als daß - ich zitiere Dich mal - sich ein jeder immer zuerst an die eigene Nase fassen sollte. :whistling:

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Ich frage mich gerade, ob es sich überhaupt lohnt, aus sowas näher einzugehen.

...

 

Jajaja... bla bla bla.....

@Bluey:

 

Deine Argumentationen im Forum folgen doch einem (nachvollziehbaren) Muster:

 

- manche VTs halten eine Regelung für übertrieben (sei es ein Tempolimit oder anderes) und halten sich nicht daran

- Du hältst ihnen entgegen, dass diese Regelung aufgrund einer höheren Erkenntnis erlassen worden sei

- Du argumentierst, diese Regelung sei sinnvoll und ihre Verletzung mit Recht sanktionierbar

 

 

Nun haben wir eine vergleichbare Situation:

 

- ein Meßdiener hält eine Regelung für übertrieben und hält sich nicht daran

- manche hier halten dem entgegen, dass jene Regelung aufgrund einer höheren Erkenntnis erlassen worden sei

- Du argumentierst - entgegen allem, was man erwarten würde - diese Regelung sei nur eine "Formalie"

 

Ja, wie denn nun? Du misst argumentativ mit zweierlei Maß. Man kann schlecht auf der einen Seite sinnlose Vorschriften verteidigen, solche aber dann, wenn sie den eigenen Laden betreffen, als "Formalien" bezeichnen.

 

Gruß, Pedro.

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dass es im Messbereich kein geeignetes Schild gab und er deshalb sein Gerät woanders justiert habe.

justiert ist justiert,ob es nun in dem messbereich war oder etwas weiter weg duerfte ja so ziemlich egal sein und ich denke mal dass zwischen einer Justierung welche an einem anderen Zielpunkt gemacht wurde ,kein grund gegeben ist dem Beamten faelschung vorzuwerfen

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun das ein Beamter Messprotokolle gefälscht hat ???? Darf ein Polizist kriminell werden um einen Kriminellen zu fassen
Nicht kriminell,aber etwas schlauer wie ein krimineller! :wacko: und gesetzesuebertreter/sprich kriminelle sind ja nicht gerade die schlauesten,und sie werden ja meistens erwischt! Genauso als wie mit den Radarfallen und sonstigen Speed traps! :licht:

 

Muss Dir allerdings rechtgeben dass das nichts mit dem Thema zu tun hat auser dass man verlangt, die Beamten muessen sich strikte ans geschriebene halten,waerend der VT sich einen feuchten Misst/Dreck ,oder wie immer ihr es betitteln mochtet, um die Verkehrsgesetze kuemmern muss!

Komische ansichten :whistling: aber was kann man machen,desshalb sehe ich auch keine verringerung der ueberwachung, sondern im gegenteil ,es muss noch schaerfer durchgegriffen werden bis auch der duemmste VT dahinter kommt dass die uebertretung, und sich auf die hinterbeine stellen eben teuer wird.

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@ Billy Joe

deine Argumentation ist völlig sinnbefreit. Worin bitte besteht der Zusammenhang zwischen Fahrern die zu schnell fahren und einem Beamten der Protokolle absichtlich fälscht ? Unrecht kann nicht zu Recht werden bzw soll nicht zu Recht werden. Es gibt bei uns den Grundsatz solange eine Tat nicht bewiesen ist ist man unschuldig und um ein Tat zu beweisen müssen die vorgebrachten Beweise rechtmässig zu stande kommen. Der Beamte war also so gesehen dümmer als so mancher Raser, denn wenn solche Dinge ans Licht kommen stehen die Beamten nicht gerade gut da. Der Schuss ging also deutlich nach hinten los.

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PhantomRaser Geschrieben: Heute, 3:58

deine Argumentation ist völlig sinnbefreit. Worin bitte besteht der Zusammenhang zwischen Fahrern die zu schnell fahren und einem Beamten der Protokolle absichtlich fälscht

Beide haben das vorgeschriebene ueberschritten,oder wissentlich nicht beachtet! sollte doch jetzt klar sein :whistling: habe aber in dem bericht nicht gelesen dass der Beamte das protokoll faelschte,sonder er hat nur die einstellung an einem anderen Messpunkt vorgenommen,und das is keine faelschung,sonder einen nicht einhaltung der vorschrift,genau wie eine uebertretung der erlaubten hoechstgeschwindigkeit !

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- manche VTs halten eine Regelung für übertrieben (sei es ein Tempolimit oder anderes) und halten sich nicht daran

Nicht nur das. Sie halten sich auch nicht an Tempolimits oder andere, wo sie selbst sagen würden, daß sie dort durchaus sinnvoll sind.

 

- Du hältst ihnen entgegen, dass diese Regelung aufgrund einer höheren Erkenntnis erlassen worden sei

Nö. Nicht immer. Manches ist schlicht und ergreifend auch "nur" ein Politikum.

 

- Du argumentierst, diese Regelung sei sinnvoll und ihre Verletzung mit Recht sanktionierbar

Nö. Ich argumentiere insbesondere, daß es nicht jedem "Hanswurst" zusteht, sich einfach mal eben so über geltendes Recht eigenmächtig hinwegzusetzen.

 

Nun haben wir eine vergleichbare Situation:

Nein, haben wir nicht. Wir haben einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

 

- ein Meßdiener hält eine Regelung für übertrieben und hält sich nicht daran

Wo steht, daß er sie für übertrieben hält bzw. weshalb er sich nicht daran gehalten hat?

 

- manche hier halten dem entgegen, dass jene Regelung aufgrund einer höheren Erkenntnis erlassen worden sei

Möglich, daß sie das tun, was allerdings faktisch falsch ist. Denn die Regelung existiert nicht aufgrund einer höheren Erkenntnis.

 

- Du argumentierst - entgegen allem, was man erwarten würde - diese Regelung sei nur eine "Formalie"

Was auch korrekt ist. Denn der Hersteller hatte bspw. bei Einführung der FG 21 einige Regelungen, die bei diesem Gerät aufgrund seines Aufbaus, seiner Beschaffenheit überhaupt keinen Sinn mehr machen, einfach aus der Bedienungsanleitung der LR 90 übernommen. Sinnvoll wäre eine Überarbeitung gewesen, die ja mit einiger Verspätung auch erfolgte, worüber sich dann aber wieder Anwälte aufregten, daß es ja nicht sein könne, daß das bis gestern noch so, ab heute aber so zu handhaben sei.

Es ist und bleibt eine Formalie, die in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überhaupt keine Auswirkungen hat. Zumal sogar der Hersteller selbst sagt, daß dieses Tests beim FG 21 eigentlich überflüssig seien, weil an dem Gerät nichts zu verstellen ist. Entgegen dem LR 90, wo wesentliche Teile außerhalb des Gehäuses angebracht waren, so insbes. die Zieloptik. Nur ist es seitens der PTB so gefordert und deshalb steht es in der Bedienungsanleitung. Vom Prinzip her macht es aber meßtechnisch keinen Unterschied, ob ich diese Tests unmittelbar an der Meßstelle durchführe oder an anderer Stelle vorher.

 

Ja, wie denn nun? Du misst argumentativ mit zweierlei Maß. Man kann schlecht auf der einen Seite sinnlose Vorschriften verteidigen, solche aber dann, wenn sie den eigenen Laden betreffen, als "Formalien" bezeichnen.

Doch, das kann man schon, nämlich wenn man über ein entsprechendes Hintergrundwissen verfügt (siehe oben). Und letztlich ist eben die Tatsache, daß es "nur" eine Formalie ist, auch dafür ausschlaggebend, daß es genug Fälle gibt, wo eben nicht so entschieden wurde oder wird, wie im vorliegenden Fall.

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@ Billy Joe

 

Für dich nochmal zum lesen und verstehen:

 

...Der Bezirksbeamte, der in diesem Fall allein auf Raserjagd war, hatte die Kalibrierung laut Protokoll an einem Tempo-30-Schild in 150 Metern Entfernung vorgenommen.

 

Anwalt Wilmes schaute sich die Örtlichkeit selber an und konnte zu seiner eigenen Überraschung an der Messestelle weit und breit kein Verkehrsschild entdecken - schon gar nicht in 150 Metern Entfernung

 

»Daraus konnte ich schließen, dass der Beamte seinen Test entweder gar nicht oder nicht an der Messstelle, wie es die Bedienungsanleitung zwingend vorschreibt, durchgeführt hatte..

 

Der Beamte hat also vorsätzlich das Protokoll gefälscht.

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Der Beamte hat also vorsätzlich das Protokoll gefälscht.

Das ist Unsinn. Er hat doch im Protokoll alles richtig vermerkt. Wo soll denn da eine FÄLSCHUNG vorliegen?!

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bluey, in dem zeitungsartikel steht, dass der beamte auf dem protokoll vermerkt hat, er hätte vor der messung die kalibrierung an einem schild in 150m entfernung gemacht...

Der Bezirksbeamte, der in diesem Fall allein auf Raserjagd war, hatte die Kalibrierung laut Protokoll an einem Tempo-30-Schild in 150 Metern Entfernung vorgenommen.

 

und dieser eintrag in das protokoll widerspricht der örtlichen gegebenheit...

Anwalt Wilmes schaute sich die Örtlichkeit selber an und konnte zu seiner eigenen Überraschung an der Messestelle weit und breit kein Verkehrsschild entdecken - schon gar nicht in 150 Metern Entfernung.

 

entweder er hat die kalibrierung woanders an einem schild in 150m entfernung gemacht und ist dann zur messstelle gefahren oder er hat die kalibrierung anders vorgenommen - aber so wie es in seinem protokoll vermerkt war, konnte es auf keinen fall gewesen sein, was den denklogischen rückschluss zu lässt, dass er das protokoll falsch ausgefüllt hat.... :whistling:

 

gruß

der friese2punkt0

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bluey, in dem zeitungsartikel steht, dass der beamte auf dem protokoll vermerkt hat, er hätte vor der messung die kalibrierung an einem schild in 150m entfernung gemacht...

und dieser eintrag in das protokoll widerspricht der örtlichen gegebenheit...

Anwalt Wilmes schaute sich die Örtlichkeit selber an und konnte zu seiner eigenen Überraschung an der Messestelle weit und breit kein Verkehrsschild entdecken - schon gar nicht in 150 Metern Entfernung.

Ich habe das Protokoll nicht gelesen, aber steht da tatsaechlich drin, dass er die Kalibrierung an der Messstelle vorgenommen hat? Oder steht da nur, dass er sie vor der Messung an einem Schild in 150 m Entfernung vorgenommen hat? :whistling:

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Ich habe das Protokoll nicht gelesen, aber steht da tatsaechlich drin, dass er die Kalibrierung an der Messstelle vorgenommen hat? Oder steht da nur, dass er sie vor der Messung an einem Schild in 150 m Entfernung vorgenommen hat? :whistling:

 

auch du wirst dich damit abfinden müssen, dass wir uns auf einen zeitungsartikel als quelle beschränken müssen...warum sollte ein widerspruch erfolgreich sein, wenn im protokoll alles ordnungsgemäß vermerkt und die kalibrierung richtig durchgeführt wurde....

willst du jetzt etwa anfangen, dass wir gar nicht über diesen vorgang diskutieren brauchen, weil wir standardmäßig:

a - nicht bei der polizei sind

und dementsprechend

b - keinen einblick in die ach-so-geheimen interna haben

und

c - die originalquelle nicht vorliegt

d - keiner von uns die örtlichen gegebenheiten kennt...

 

dann mach das forum zu, denn brauchen ir in der regel uns über keinen weiteren sachverhalt mehr zu äussern...

 

 

gruß

der friese2punkt0

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Nö. Nicht immer. Manches ist schlicht und ergreifend auch "nur" ein Politikum.

Ich schrieb von einem Muster.

 

Nö. Ich argumentiere insbesondere, daß es nicht jedem "Hanswurst" zusteht, sich einfach mal eben so über geltendes Recht eigenmächtig hinwegzusetzen.

Das scheint aber für Dich nicht zu gelten, wenn der Hanswurst so eine lustige Mütze aufhat.

 

Nein, haben wir nicht. Wir haben einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

Nope. Wir haben in beiden Fällen unsinnige Regeln, die nicht befolgt wurden. Also zwei Birnen (oder Äpfel, wenn es Dir lieber ist).

 

Wo steht, daß er sie für übertrieben hält bzw. weshalb er sich nicht daran gehalten hat?

Hey, er hielt sie entweder für nicht wichtig genug, um sie zu kennen, oder für nicht wichtig genug, um sich daran zu halten.

 

Was auch korrekt ist. Denn der Hersteller hatte bspw. bei Einführung der FG 21 einige Regelungen, die bei diesem Gerät aufgrund seines Aufbaus, seiner Beschaffenheit überhaupt keinen Sinn mehr machen, einfach aus der Bedienungsanleitung der LR 90 übernommen. Sinnvoll wäre eine Überarbeitung gewesen, die ja mit einiger Verspätung auch erfolgte, worüber sich dann aber wieder Anwälte aufregten, daß es ja nicht sein könne, daß das bis gestern noch so, ab heute aber so zu handhaben sei.

Es ist und bleibt eine Formalie, die in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überhaupt keine Auswirkungen hat. Zumal sogar der Hersteller selbst sagt, daß dieses Tests beim FG 21 eigentlich überflüssig seien, weil an dem Gerät nichts zu verstellen ist. Entgegen dem LR 90, wo wesentliche Teile außerhalb des Gehäuses angebracht waren, so insbes. die Zieloptik. Nur ist es seitens der PTB so gefordert und deshalb steht es in der Bedienungsanleitung. Vom Prinzip her macht es aber meßtechnisch keinen Unterschied, ob ich diese Tests unmittelbar an der Meßstelle durchführe oder an anderer Stelle vorher.

Und ähnliches trifft eben oft genug auf sinnlose Überregulierungen des Straßenverkehrs zu. Die Gründe mögen "Politika" sein oder schlicht Dummheit, die bei den Behörden-"Hanswürsten" nicht gerade selten ist. Und manchmal ist auch dem Mann mit der Mütze klar, dass sie "eigentlich überflüssig" sind.

 

Doch, das kann man schon, nämlich wenn man über ein entsprechendes Hintergrundwissen verfügt (siehe oben). Und letztlich ist eben die Tatsache, daß es "nur" eine Formalie ist, auch dafür ausschlaggebend, daß es genug Fälle gibt, wo eben nicht so entschieden wurde oder wird, wie im vorliegenden Fall.

Bitte nicht immer wieder die gleiche "Hintergrundwissen"-Leier. Viele Bürger haben deutlich besseres "Hintergrundwissen" über die Gegebenheiten der sie umgebenden Infrastruktur als die eine oder andere Beamtennase.

 

Gruß, Pedro.

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..., was den denklogischen rückschluss zu lässt, dass er das protokoll falsch ausgefüllt hat....

Nö, eigentlich nicht. Denn das Protokoll sieht nicht vor, den Ort einzutragen, an dem die Tests durchgeführt werden. Ich werde in den nächsten Tage nachmal genau nachschlagen, wie es in der Bedienungsanleitung vermerkt ist.

 

@Pedro

 

Ich kann Dich und Deine Argumentation zwar verstehen, aber nichts desto trotz ist und bleibt es ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Jemand, der beim Messen einen Formfehler begeht (aus welchen Gründen auch immer) ist ganz sicher nicht mit jemandem vergleichbar, der zu schnell fährt. Unsinnig sind Regeln (Limits etc) für Leute idR immer dann, wenn sie keine Lust haben, sie zu befolgen. Selbst sinnvolle Regeln werden als unsinnig dargestellt, wenn man sie aus Eigennutz gerade mal nicht gebrauchen kann bzw. nicht beachten will.

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Ich kann Dich und Deine Argumentation zwar verstehen, aber nichts desto trotz ist und bleibt es ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Jemand, der beim Messen einen Formfehler begeht (aus welchen Gründen auch immer) ist ganz sicher nicht mit jemandem vergleichbar, der zu schnell fährt.

Zum Einen:

Ich habe auch Verständnis für Deine Argumentation - zumindest in diesem Punkt. Ich muss Dir aber widersprechen:

 

Es wäre ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, wenn ich jemanden, der beim Messen einen Formfehler begeht, mit jemandem vergliche, der zu schnell fährt.

Ich vergleiche aber jemanden, der beim Messen einen Formfehler begeht, mit jemandem, der schneller fährt als (von wem auch immer) erlaubt.

 

Das ist m.E. absolut zulässsig.

 

Unsinnig sind Regeln (Limits etc) für Leute idR immer dann, wenn sie keine Lust haben, sie zu befolgen. Selbst sinnvolle Regeln werden als unsinnig dargestellt, wenn man sie aus Eigennutz gerade mal nicht gebrauchen kann bzw. nicht beachten will.

Zum Zweiten:

Ich glaube, Du siehst das durch eine Verkehrspolizisten-Brille. Natürlich gibt es Leute, die wie die Irren fahren (meiner Erfahrung nach besonders in NRW). Aber das ist nicht die Regel. Die Mehrzahl der Bürger und Autofahrer dieses Landes sind keine "Hanswürste" sondern Menschen, die sich verantwortlich verhalten - aber eben nicht immer nach den Regeln, die sich manch "Hanswurst" wünscht.

 

Zum Dritten:

Ich glaube, dass Du Dich hier verargumentierst. IdR verweist Du bei strittigen Themen auf das letzte Wort des Richters.

In diesem Fall aber meinst Du...

Der Richter erklärte daraufhin wegen des nicht vorschriftsmäßigen Gerätetests die Lasermessung für nicht verwertbar.
... sei zu ignorieren.

 

Und auch ...

»Ein ganz klarer Fehler«, räumt Polizeisprecher Michael Biermann ein. Die Funktion der Lasermessgeräte müsse am Ort der Messung überprüft werden.
... bringt Dich nicht zur Einsicht.

 

Damit begibst Du Dich in gewisser Weise auf das Ignoranz-Niveau, das Du anderen so gerne vorwirfst.

 

Gruß, Pedro.

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