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Zylinderkopf

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  1. Mag sein, dass man als Polizist den Eindruck gewinnt, dass die Welt schlecht ist. Wenn ich mir die aktuellen Posts hier ansehe geben doch alle recht freimütig ihre Verfehlungen zu. Und auch im Bekanntenkreis redet man da recht offen. Hm, die Einzigen die bisher hier konsequent jegliche Fehler von sich weisen sind sind die Laser-Sherifs
  2. Da gebe ich dir vollkommen recht! Das Problem ist aber, dass es kaum eine andere Möglichkeit gibt das Ergebnis dieses "Standardisierten Verfahrens" anzufechten als diese Formalien zu überprüfen. Wäre die Fahrerin langsamer gewesen und es hätte kein Beweis dafür gegeben, dass die Überprüfung nicht Vorort durchgeführt wurde hätte sie einfach Pech gehabt, da man nicht mit einem vertretbaren Aufwand das Gegenteil beweisen kann. Wenn sie tatsächlich so schnell gefahren ist und nur wegen dieser "Kleinigkeit" ungestraft davon kam, wäre das (vorausgesetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 wäre in
  3. Die Reduktion von Feinstaub ergibt sich dadurch, dass sicher bald einige Autofahrer für 4 Wochen zu Fuß gehen. Es erfordert schon eine eiserne Disziplin um auf dieser geraden, 2km langen Strecke 50 zu fahren: 6 bis 7 Spuren, breiter Mittelstreifen, auf der einen Seite durch eine hohe Mauer vom angrenzenden Park abgetrennt und auf der anderen Seite sind, mit großem Abstand, Firmengebäude. Da ist niemand den man belästigen oder gar gefährden könnte. Ich fahr auch zweimal am Tag auf dieser Strecke und irgendwann wir es mich da auch erwischen. Besonders abends wenn ich zwischen 8 und 9 nach Hause
  4. Man zweifelt ja irgendwann doch an sich selber. Daher habe ich das in den letzten Wochen immer mal wieder erwogen. Aber umso näher man an das Rentenalter kommt, umso mehr möchte man die Rente auch noch erleben. Man sieht durch die Kombination Kurve/Kuppe nicht weit. Mehr als 70km/h geht da für mich nicht. Nicht einmal mit bösem Vorsatz.
  5. Das trifft genau den Charakter der Verhandlung. Ärgerlich ist, dass ich jetzt, da der der Ort der Messung geklärt ist, doch noch beweisen könnte, dass die Messung falsch war. Von Anfang an war ich der Meinung, dass die falsche Geschwindigkeitsanzeige mit einer falschen Entfernungsangabe einhergeht. Es wäre in meinem Fall eine Frage von einzelnen Metern ob der Polizist in dieser Entfernung mein Fahrzeug und die Nummerntafel bereits gesehen hat oder nicht. Es gab aber auch Eintragungen auf der Liste die laut Protokoll bereits 30m vor mir gemessen wurden. Das ist sicher nicht mehr möglich gewesen
  6. Ach, kommt mir bekannt vor. Mein Fall ist ja oben bereits verlinkt. Ich habe jede Menge Zeit investiert den "Tatort" zu begutachten und nach einem möglichen Fehler zu suchen. Bei der Verhandlung hat dann der Richter von seinem hohen Podest mir, Ingenieur und gestandenen Experte der Messtechnik, mit Inbrunst erklärt, dass die Lasermessung unfehlbar ist, bis mir nichts mehr zu sagen einfiel. Aber ich bereue nicht, dass ich diesen Aufwand getrieben habe. Wenn ich was bereue, dann das ich den Einspruch bei der Verhandlung zurückgenommen habe. Der Bediener wird vor Gericht gefragt ob er alles ri
  7. Ich meine natürlich die Reißleine. Mit ostasiatischem Ackerbau hat das hier nichts zu tun. Es kann eigentlich auch nichts schaden mit dem Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle zu sprechen. Anrufen, Begründung für den Einspruch hinschicken, noch einmal anrufen. Kostet nichts.
  8. Ich habe bisher auch keine RSV. Mit dem Geld das ich dadurch gespart habe kann ich schon mal selbst einen Anwalt bezahlen. Der Einspruch an sich kostet nichts und Ihr könnt ihn jederzeit wiederrufen. Die Gerichtsverhandlung, so wie ich gehört habe, nicht viel. Das Honorar des Anwalts kann man verhandeln. Teuer wird ein Gutachter, den die Bußgeldstelle oder das Gericht beauftragen kann. Mir wurde gesagt ab 800,- aufwärts. Aber vielleicht wird bereits die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen. Wenn nicht, kannst Du jeder Zeit die Reisleine ziehen und den Einspruch zurücknehmen. Es ist
  9. Ich meine schon, dass Du da Einspruch einlegen solltest. Das Risiko ist aber: 1. Ihr solltet Euch vorher überlegen in welchem Abstand ihr hintereinander gefahren seid. Ist der Abstand zu groß kann deine Frau deine Geschwindigkeit nicht beurteilen. Ist der Abstand zu klein gibt es, soweit ich mich erinnere, 25 EURO Verwarnung. Bei 50km/h wäre 25m der Mindestabstand. Wei lange kann deine Frau dann bis zur Messstelle hinter dir gefahren sein? Reicht das um die Geschwindigkeit sicher zu beurteilen? 2. Wenn Deine Frau aussagt, dass Sie so schnell gefahren ist wie Du, muss Sie ja auch 80 gefahr
  10. Wo gemessen wurde hat mir der POM bei der Verhandlung erklärt. Ich hatte reichlich Material dabei um dies eindeutig festzulegen. Eine 1:10000 Karte des Landesvermessungsamts, Fotos der Strecke in beide Richtungen und aller Kreuzungspunkte an denen ein Fahrzeug stehen könnte, Satellitenbilder und natürlich das bereits weiter oben abgebildete 3D Modell. Daraus ergab sich die im Anhang dargestellte Situation. Links die Position des Lasermessgeräts, rechts meine gemessene Position. Zwischen dieser Position und dem Haus liegt der höchste Punkt der Straße. Es ist daher schon möglich, dass er gemesse
  11. Natürlich nicht mit dieser Begründung. Es gibt auch andere: Ich hatte ja bereits mehrmals auf die Gefährlichkeit der Kurve hingewiesen. Wer da mit 100km/h durchbraust hat nicht alle Tassen im Schrank und ein 4 wöchiges Fahrverbot wäre mit der einhergehenden Verkehrsgefährdung schon ausreichend begründet. (Deshalb ist es ja auch unwahrscheinlich, dass man innerhalb einer halben Stunde 4 solche Kamikaze-Fahrer findet) @ Goose und all die Polizisten die hier keinen Zweifel an Ihrem Messgerät haben: Der Richter ist Jurist, kein Ingenieur. Für ihn ist die Messung OK wenn alle bekannten Regeln e
  12. Ich habe ein Foto von dem 3D Model das ich gebastelt habe angehängt. Es entspricht ungefähr dem Google maps Ausschnitt aber es ist von Norden her Fotografiert. Damit sind Ost und West vertauscht. Die rechte rote Nadel ist die Position an der laut Ausage des POMs das Messgerät stand und die linke rote Nadel ist die Position die im Protokoll steht. @glückspilz Mach ich sobald ich die Rechnungen alle habe. Auf jeden Fall mal die 80 + 23,50 für den Bußgeldbescheid. Für den Anwalt ca 300. Ob ich für das Amtsgericht bezahlen muss weiß ich noch nicht.
  13. Für einen abgeklärten Anwalt war eben schnell offensichtlich, dass da die Beweislage nicht ausreicht. Leute die sagen "Ich war's nicht" hat der Richter mehrere am Tag. (Hat der Richer auch so gesagt). Damit kommt man nicht durch. Es wäre hier eine aufwendige technische Untersuchung notwendig, wobei nicht sicher wäre, dass man damit die Sitaution wieder gleich nachstellen könnte. Das will keiner wegen so einer Lappalie machen. Selbst wenn mich einer anruft, dass ich schnell nach Hause kommen soll weil mein Haus brennt und Frau und Kind noch drinnen sind würde ich die Kurve vor der Messstell
  14. Das verstehe ich nicht. Wo stand den nun der Polizist mit dem Laser? Die Entfernungsangabe im Protokol stammt von der Messung, die Position des Beamten steht auch fest. Da muß man nichts berechnen. Oder ist für jede Messung eine andere Position angegeben ? Auf der Liste war oben rechts eine Position angegeben (km2,75) und diese Position sei die Position gewesen an der die Fahrzeuge gemessen wurden. Nicht der Standpunkt des Messgeräts. Das Messgerät stand laut Polizist bei km2,25. Dem Richter hat mir gesagt es sein ihm egal wo die Messung stattgefunden hat. Wenn das Gerät einen Abstand und ein
  15. Heute Morgen war der Termin beim Amtsgericht. Die Sache ging nicht gut aus für mich. Der Polizist hat ausgesagt, dass die angegebene Position meine berechnete Position aus seiner Position beim Messen und der Messentfernung war. Zwischen der Position des Polizisten und meiner Position ist die Straße gerade. Der Richter vertrat mir gegenüber die Auffassung, dass Lasermessung 100% sicher ist. Wenn ADAC oder andere von Fehlmessung berichten, ist das alles Quatsch. Die Messung wird automatisch mehrmals wiederholt und nur als gültiger Wert ausgegeben wenn übereinstimmende Werte gemessen werden.
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