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Pfändung Von Kfz


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Hallo Leute,

 

ich möchte die Geschichte nicht verraten, damit keiner mitließt: Kann man Kfz, insbesondere 50ccm Mofas, pfänden? Ich habe das Mahnverfahren inzwischen durch, aber die Polizeidienststelle meinte, dass nicht viel zu holen ist. Dass die Person ein Mofa besitzt, davon kann ich ausgehen.

 

Beste Grüße

Tycho

 

EDIT:

Unterschwellig wurde mir angedeutet, dass die Person keiner Arbeit nachgeht. Wie sieht es in diesem Fall aus?

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Ja, da ich durch die Telefonate mit seinen Familienangehörigen von seinen Hobbys erfahren habe. Und warum sollte man da Lügen. Selbst wenn nicht, ich zieh das durch, bis ich an der Sackgasse steh. Ich lass mich nicht so dreist verarschen :vogelzeig: !

 

 

Ab wann kann man eine Kontopfändung genau machen? Bin grad am googlen (googeln). Reicht es, wenn eine EV abgeleistet wird? Wenn der Typ mich schon betrügt, werd ich ihm das Leben schwer machen. Bis auf die tatsächlichen Auslagen ist es für mich nämlich kostenfrei, da ein Anwalt zu meinem Bekanntenkreis zählt.

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Es ist eher eine Frage ob sich die Pfändung lohnt.

 

Angenommen das Mofa hat einen Wert von 300€.

Wird gepfändet, Kollege faun98 kommt mit dem Abschleppwagen, das Mofa muss verwahrt werden, wird versteigert. Kosten mal grob geschätzt 200€

 

Bringt das Mofa bei einer Zwangsversteigerung 200€ geht es gerade 0:0 aus. Auch nicht gerade der Brüller. :vogelzeig:

 

Da dürfte der Schuldner sogar noch einen Schadensersatzanspruch haben.

 

Aufwand und Erlös muss schon verhältnismäßig sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Was mir unklar ist, warum der Schuldner einen Schadenersatzanspruch hat.

Weil sein Vermögen vernichtet wurde, ganz einfach.

Ihm wurden 300€ genommen, und 0E Schulden abgetragen. Er hat einen Schaden erlitten.

 

Es muss immer verhältnismäßig sein. Ich kenne jetzt nicht die Grenzen, aber mal geschätzt Wert 300€ gepfändet. 200€ Schulden getilgt, das ginge.

 

Und Kfz dürfen gepfändet werden wenn sie nicht zu Berufsausübung benötigt werden.

 

Nur wenn ein Gläubiger ein Kfz pfänden lässt, und dadurch verhindert das der Schuldner eine Arbeit aufnehmen kann, schießt der sich selber ins Knie. Außer es geht nur darum, ich unterstelle es mal, den Schuldner zu schädigen wo es möglich ist. Es also überhaupt nicht um das Geld geht.

 

MfG.

 

hartmut

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@Tychogold

 

Pfänden kann man wenn man einen rechtsgültigen Titel hat.

 

Aber natürlich pfändet man nicht selber, man schickt den Gerichtsvollzieher hin, und der weiß erstens, was er pfänden darf, und zweitens was sich auch lohnt, sodass nach Abzug der Kosten für den Gläubiger was übrig bleibt.

 

 

Und eben deshalb, @hartmut, halte ich da Schadenersatzansprüche gegen den Gläubiger für absurd. Wie kommst du auf diese Idee?

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Wird gepfändet, Kollege faun98 kommt mit dem Abschleppwagen,........

 

Der Gerichtsvollzieher pfändet nur fahrbare Untersätze, wo es sich lohnt. Bei einem Mofa ist das sicherlich nicht der Fall, höchstens, wenn´s ganz neu ist.

 

Ab wann kann man eine Kontopfändung genau machen?

 

Erst muss man mal eine Kontonummer haben, und dann muss auch was drauf sein :vogelzeig: .

 

Reicht es, wenn eine EV abgeleistet wird?

 

Das wäre schon mal was. Dabei ist es immer gut zu wissen, wann der Schuldner zur Ableistung der EV vom Gerichtsvollzieher bestellt wird. Der Gläubiger kann ja persönlich zugegen sein.

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Und was nutzt das, wenn kein Guthaben da ist, eine Kontopfändung zu veranlassen ? Kostet nur unnötig, außerdem ist der Schuldner gewarnt, schließt das Konto und geht zu einem anderen Institut.

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Und eben deshalb, @hartmut, halte ich da Schadenersatzansprüche gegen den Gläubiger für absurd. Wie kommst du auf diese Idee?

Wenn gepfändet würde obwohl dann nicht mal die Kosten + Schuldenabbau gedeckt wären.

 

MfG.

 

hartmut

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Außer es geht nur darum, ich unterstelle es mal, den Schuldner zu schädigen wo es möglich ist. Es also überhaupt nicht um das Geld geht.

 

Das siehst du falsch, denn dazu ist mir meine Zeit zu schade. Der Typ stellt einfach auf Stur! Mit "Ich ziehe alles durch bis zur Sackgasse" meine ich, dass ich meine rechtlichen Mittel gedenke, vollends auszunutzen, bis ich an mein Geld komme. Das meine ich mit "verarschen lasse ich mich nicht". Sag nur du siehst diesen Satz anders?

 

 

Andere Hypothese (trifft aber nicht auf mich zu):

Was aber mit dem Mofa z.B., wenn der Gläubiger sagt, er nimmt es, wenn es etwa dem Wert entspricht, darf man das?

 

EDIT:

 

Jetzt versteh ich... du meinst das mit "Leben schwer machen". Ja aber das meine ich genau wie oben erörtert! Mehr darf ich ja auch nicht und das macht der Gerichtsvollzieher ja eh auch nicht. Also brauchen wir da nicht diskutieren.

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Und was nutzt das, wenn kein Guthaben da ist, eine Kontopfändung zu veranlassen ? Kostet nur unnötig, außerdem ist der Schuldner gewarnt, schließt das Konto und geht zu einem anderen Institut.

 

Das sollte schon das Hauptkonto sein. Dort werden alle Ausgänge eingefroren. Eingänge gehen (logischerweise) weiterhin. Das ist sehr effektiv denke ich für den Gläubiger, jedoch unangenehm für den Schuldner. Lohnpfändung ist außerdem weiter blöd, weil Arbeitgeber das nicht gerne sehen. Aber auch effektiv.

 

Am effektivsten ist das Inkasso Team Moskau :vogelzeig: .

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Das sollte schon das Hauptkonto sein. Dort werden alle Ausgänge eingefroren. Eingänge gehen (logischerweise) weiterhin. Das ist sehr effektiv denke ich für den Gläubiger, jedoch unangenehm für den Schuldner. Lohnpfändung ist außerdem weiter blöd, weil Arbeitgeber das nicht gerne sehen. Aber auch effektiv.

Und mit einen Brief ans AG sind die Salden wieder frei, weil es Sozialleistungen sind. :vogelzeig:

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Am effektivsten ist das Inkasso Team Moskau :vogelzeig:

 

Bewährt hat sich, den ausgeklagten Titel und das Formular der EV zu kopieren und im Umkreis von 150 m jedem in den Briefkasten zu werfen. Zudem ist es von Erfolg gekrönt, wenn man täglich zu geschäftsüblichen Zeiten, den Finger auf Klingel legt und höflich nach seinem Geld fragt.

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ich glaube kaum, dass es straffrei bleibt, wenn du eine EV überall hineinschmeißt.

 

Warum sollt's nicht? :wacko:

 

So 'n gewisses Maß an Öffentlichkeit kann jedenfalls nicht schaden - allenfalls dem Schuldner natürlich :vogelzeig:

 

Dem Gläubiger freilich bisweilen schon die Drohung damit - und wenn's andere davor bewahrt, diesem speziellen Nichtzahler auf den Leim zu gehen, umso besser :nunja:

 

lg

c.s.

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Wird gepfändet, Kollege faun98 kommt mit dem Abschleppwagen, das Mofa muss verwahrt werden, wird versteigert. Kosten mal grob geschätzt 200€

Na, da wäre "Kollege" faun98 aber sündhaft teuer. Bei uns wird für ca. 36,- Eu abgeschleppt, wenn wir den Schlepper rufen.

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Wird gepfändet, Kollege faun98 kommt mit dem Abschleppwagen, das Mofa muss verwahrt werden, wird versteigert. Kosten mal grob geschätzt 200€

Die Kosten für den Gerichtsvollzieher kommen ebenfalls hinzu - pro Auftritt sind das locker 50 Euro, die der Gläubiger gegebenenfalls vorauszahlen darf.

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Warum sollt's nicht? :wacko:

 

So 'n gewisses Maß an Öffentlichkeit kann jedenfalls nicht schaden - allenfalls dem Schuldner natürlich :vogelzeig:

 

Dem Gläubiger freilich bisweilen schon die Drohung damit - und wenn's andere davor bewahrt, diesem speziellen Nichtzahler auf den Leim zu gehen, umso besser :nunja:

Mag sein, aber er legt ja nur dem Gläubiger seine Schulden offen. Ich halte das nicht für zulässig, ihn dann .... nennen wir es zum Spott zu machen.

 

 

Na, da wäre "Kollege" faun98 aber sündhaft teuer. Bei uns wird für ca. 36,- Eu abgeschleppt, wenn wir den Schlepper rufen.

36 Euro fände ich günstig. Das Auto muss versichert werden, Sprit, Steuer, der Laden, das zu verladene Auto muss versichert sein falls dochmal was passiert, Kleinigkeiten wie ein Handyanruf usw.

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Woher willst Du wissen, ob es bei mir teurer wäre ?

Hab ich das gesagt? Ich habe mich lediglich auf die Aussage von @hartmut und seinen Schätzwert von 200,- € bezogen.

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Bei uns wird für ca. 36,- Eu abgeschleppt, wenn wir den Schlepper rufen.

Zzz das die Polen jetzt auch noch Geld dafür haben wollen...

 

Wie kommt eigentlich der Preis zustande? In Hamburg oder München wird das Abschleppen durch die Polizei nicht unter 150 Euro durchgeführt. Selbst Leerfahrten werden nicht unter 50 Euro vergütet. Wenn man mal berechnet was bei 36 Euro alleine an Arbeitgeberkosten und Materialkosten abgezogen werden muss, dürfte der Lohn für den Arbeitnehmer nicht mehr wie Wasser und Brot sein.

 

Die EV wird ja auch in der Schufa vermerkt, so dass auch eine Kontoneueröffnung nicht ganz unbeachtet bleibt bzw. das Konto nicht eröffnet wird auf Grund des Eintrages.

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Also Vollstreckungsauftrag hat mein Anwalt gestern noch gefertigt und er ist heute rausgegangen. Er meint das sollte man tun.

 

Auch mein Vater ruft öfters an und fragt wann ich mein Geld wiedersehe... er will dass ichs durchziehe.

 

Ich bin der Meinung.... auch was ich von der Polizei gehört hab, dass es ein Depp is, der das öfters macht (ja den darf man dann durchaus so bezeichnen!) und sich so sein Leben finanziert. Und solche Leute sollte man nicht dulden. Vielleicht steht ja ne PS3 oder ein Plasma-TV bei ihm rum?! Wer weiß?!

 

Der Punkt ist, er zieht jemanden um einen kleineren Betrag mehrere hundert Euro rum ab und keiner macht was, weil es zu viel kostet. Und deswegen gabs noch kein Treffen mit nem GV.

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Hab ich das gesagt? Ich habe mich lediglich auf die Aussage von @hartmut und seinen Schätzwert von 200,- € bezogen.

Es sind ja nicht nur die Abschleppkosten

Wird gepfändet, Kollege faun98 kommt mit dem Abschleppwagen, das Mofa muss verwahrt werden, wird versteigert. Kosten mal grob geschätzt 200€

Wenn ich es noch richtig weiß, der wo damals nach dem Unfall mein Möppi an den Haken genommen hat, wollte über 300€ :wacko:

 

Aber mal @faun98, was kostet es bei dir? :vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich halte das nicht für zulässig, ihn dann .... nennen wir es zum Spott zu machen.

 

In meinem derzeit köchelnden Fall - wo derzeit auch die Einladung zur EV-Abgabe ansteht - hab' ich die Geschichte weit vorher öffentlich gemacht; worauf sich etliche weitere Geschädigte bei mir gemeldet haben... :nunja:

 

Wäre bloß ein einziger von denen beizeiten an gleicher Stelle in die Offensive gegangen, wär' mir der ganze Zirkus um einige k€ erspart geblieben: Dann nämlich wär' ich, wie ebenjene Leidensgenossen, beim googeln daraufgestoßen und hätte dem schrägen Vogel gar nicht Gelegenheit gegeben, mir Geld zu schulden... :vogelzeig:

 

Nun isses passiert und der Ärger groß - immerhin vor allem für den pöhsen Purchen :wacko:

 

lg

c.s.

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Und was für Vorschläge? Wo soll ich das machen? Er wohnt ewig weit weg von mir. Das sind mehrere hundert km.

 

Es ist schon schlimm, wie einfach das so geht, wenn man fett Leute abzockt und alles gleich ausgibt. Für was auch immer denn meistens sind die Buden trotzdem vergammelt.

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Und was für Vorschläge? Wo soll ich das machen?

 

Das kommt darauf an, was der sonst so treibt - Entfernung ist im Zeitalter des Internet kein Hindernis :wacko:

 

Da gibt's neben den üblichen Verdächtigen wie Facebook&Co. jede Menge branchenbezogene Fachforen, teils sogar mit Rubriken wie "schwarze Schafe - Insolvenzen - Blacklist" :vogelzeig:

 

Auch kannst Du online eine Kleinanzeige in seine Lokalzeitung einrücken lassen und auf diesem Wege nach weiteren Opfern suchen - oder, oder, oder...

 

In jedem Fall mußt Du freilich aus der Deckung kommen und mit offenen Karten spielen - und ganz wichtig: Nur an belegbare Fakten halten!!!

 

"XY ist ein A......ch das seine Schulden nicht bezahlt" geht gar nicht - wohl aber "XY schuldet mir seit ... ***EUR" nebst detaillierter Schilderung der Umstände :nunja:

 

lg

c.s.

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Leider ist es so, dass Schuldner meist nicht nur einen Gläubiger haben und der, der am meisten Druck macht, am ehesten bedient wird. Aufgrund der Zahlungsmoral sollte man auch jeden neuen Geschäftspartner im Vorfeld auf den Zahn fühlen. Egal ob 50€ ebay Kauf oder Millionenauftrag der öffentlichen Hand. Wie Bonsai-Brummi schon erwähnte, ist das Internet sehr praktisch dafür. Ergänzend möchte ich noch https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ und http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/ erwähnen.

 

Bei dem Roller wird meiner Meinung nach eine Pfändung nicht gelingen, da wie schon erwähnt der Wert zu gering und zum Lebensunterhalt / Fortbewegung meist unabdingbar ist.

 

MfG Bauloewe

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Ich würd an deiner Stelle das mit dem PfÜB weiterverfolgen.

Wenn dem nicht innerhalb zwei Wochen nach Zustellung widersprochen wird, wird erstmal das Konto komplett gesperrt. Dann fängt der Ärger für den Betroffenen erst richtig an, denn dann geht finanziell garnix mehr. Das tut mehr weh als das Mopped.

Ansonsten ist das zumindest mal die erste Voraussetzung, überhaupt was von deinem Geld zu sehen.

 

 

Der GV kann alles mögliche pfänden. Gerne wird z.B. der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution genommen. Davon hast du zwar zunächst mal nix, aber dem Vermieter wird verboten, beim Auszug an den Mieter zu zahlen. Vielmehr muss er die Kaution an den Gläubiger auszahlen, nachdem er seine Ansprüche befriedigt hat.

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... sollte man auch jeden neuen Geschäftspartner im Vorfeld auf den Zahn fühlen.

 

Richtig - wobei freilich ungemein hilft, wenn andere ihre Erfahrungen dazu an geeigneter Stelle bereitstellen :nunja:

 

Über den o.a. *zensiert* gab's keinerlei negative Erkenntnisse, jedenfalls keine öffentlich zugänglichen: Die haben alle, die sie hatten, schön für sich behalten - und sind damit erst (und dann immer noch nicht coram publico) in Erscheinung getreten, als es zu spät war... :vogelzeig:

 

 

:wacko:

c.s.

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Bei dem Roller wird meiner Meinung nach eine Pfändung nicht gelingen, da wie schon erwähnt der Wert zu gering und zum Lebensunterhalt / Fortbewegung meist unabdingbar ist.

Danke für die Links, wie sieht es bei jemandem aus, der arbeitslos ist? Der Junge ist nach der Schwester am Telefon stinkefaul (ja, die hab ich erreicht).

 

Gerne wird z.B. der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution genommen.

Keine schlechte Idee. Das weiß der GV zwar sicher selbst, ist aber auch für mich eine mögliche Beruhigung.

 

PfÜB bringts doch aber im allg. erst nach der EV, da man weiß, ob was drauf ist. Er gibt auch an, was drauf kommt usw. Oder sehe ich das falsch und PfÜB zuerst wäre besser gewesen?

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Der GV kann alles mögliche pfänden. Gerne wird z.B. der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution genommen.

Und wenn der Mieter clever ist, zahlt er zum Mietvertragsende keine Miete, dann ist die Kaution auch futsch. :wacko:

 

nachdem er seine Ansprüche befriedigt hat.

:vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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€ 120,00.- & 19 %.

Beim nächsten Unfall hole ich dich. :wacko:

 

MfG.

 

hartmut

 

Ich verzichte gerne auf deinen Unfall, besser Du bleibst gesund und investierst die Kohle in was ordentliches auf dem Teller und in ein paar gute Flaschen. :vogelzeig:

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Ich denke, dass der Vermieter dann eine Meldung rausgibt. Das Geld ist ja dann flüssig. Wenn man schnell ist, dann bringt es u.U. nichts.

Wem sollte der Vermieter eine Meldung machen wenn plötzlich keine Miete mehr kommt? Der hofft das der Mieter draußen ist bevor die Kaution aufgebraucht ist, sonst muss er selber noch Pfänden lassen wenn die Kaution nicht ausreicht.

 

Die Kaution wird ja nur dann ausgezahlt wenn alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Erst dann sind die Mittel flüssig so das der Gläubiger was von der Kaution bekommt.

 

MfG.

 

hartmut

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Richtig, das mit der gepfändeten Mietkaution ist nämlich gar nicht so toll, wie es sich zunächst anhört:

 

 

Für den Schuldner ist es zunächst einmal sehr bequem - er muss auf nichts verzichten.

 

Der Vermieter aber hat plötzlich den GV vor der Tür stehen, obwohl er selbst keine Schulden hat.

Dafür muss er sich zu etwas verpflichten, was er vielleicht gar nicht möchte und eine sogenannte "Drittschuldnererklärung" abgeben.

Die Funktion der Kaution als Mietsicherheit ist auch nur noch teilweise gewährleistet - der Mieter kann jetzt "die Sau rauslassen", denn für ihn ist die Kaution eh futsch.

Zwar hat der Vermieter den erstrangigen Anspruch auf die Kaution, aber wer weiß ob das noch reicht wenn dem Mieter alles sch###egal ist?

 

Und der Gläubiger... der sieht zunächst überhaupt nichts von dem Geld. Ob er es jemals sieht, hängt u.a. vom Zustand der Wohnung nach Auszug des Schuldners ab.

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Hallole,

ich weiß ja nicht, wie hoch die Forderung gegen den Typen ist, aber anscheinend lohnt sich der Aufwand trotz der Kosten für Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher.

Wenn Du den Vollstreckungstitel hast, kannst Du dem Schuldner damit 30 Jahre lang "nachstellen", bzw. in den nächsten 30 Jahren regelmässig mal den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, mal nachzusehen, ob irgendwo Vermögen vorhanden ist. Kann für den Schuldner ´ne lange Zeit sein :vogelzeig:

 

Pfänden kann man ja alles mögliche.

Gehaltspfändung, sofern er irgendwo arbeitet, kann ja Dir egal sein, was der Arbeitgeber dann macht.

Gehalt ist natürlich auch nur bis zur Freigrenze pfändbar, das sind derzeit genau 989,99 Euro für einen Alleinstehenden. Alles was drunter ist, darf er behalten....

 

Kontopfändung bei seiner Bank auch, das sind mal so die üblichen Sachen, die am meisten in der Praxis vorkommen.

Wenn er, wie ich aus den Posts rauslese, arbeitslos ist und nur ALG oder sogar nur Hartz4 verdient, wird wohl nirgendwo was zu holen sein. Der macht dann aus seinem Girokonto ein Pfändungsschutzkonto, und alles, was Sozialleistungen sind, ist nicht pfändbar, ansonsten siehe oben zum Thema Gehalt.

 

Wenn man herausfindet, wo der sich so tagsüber / abends "rumtreibt", könnte man auch mal eine Taschenpfändung veranlassen. Da sucht der Gerichtsvollzieher auf Antrag halt auch mal den Schuldner ausserhalb der Wohnung, und kann unter bestimmten Umständen das mit getragene Bargeld pfänden. Könnte mir vorstellen, dass das teuer ist, aber der Spaß, wenn der GV den Schuldner im Beisein von Freunden und/oder Bekannten die Taschen leeren lässt, könnte es wert sein. Vielleicht kann man ja den GV begleiten ;-)

(Hab mal von einem Geschäftsführer einer GmbH gehört, dem der GV auf dem Tennisplatz die Golfausrüstung mitgenommen hat, das hat natürlich Punkte gekostet, in Statusbereich).

 

Theoretisch kann man auch gegen div. andere eventuelle Institutionen pfänden, sofern man herausbekommt, ob irgendein Vermögen vorhanden ist.

Zum Beispiel in Lebensversicherungen, Bausparverträge oder ähnliches. An diese Angaben kommt man wahrscheinlich nur über die eV-Abgabe, da müsste der Typ ja angeben, ob und wo er etwas hat.

 

Auch die Ansprüche aus Einkommensteuererstattung beim Finanzamt könnte man pfänden, wenn er denn eine Erklärung abgibt. Für die (eventuelle) Erstattung für 2010 zum Beispiel kann man ab dem 02.01.2011 die Pfändung beim zuständigen Finanzamt vorlegen. Für 2009 könnte noch direkt gepfändet werden.

 

Wenn er Grundstückseigentümer wäre, könnte man bestimmt auch eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen und ggfs. in die Rückgewährsansprüche von eingetragenen Grundschulden pfänden.

Damit kann man auch mal schnell ein Grundeigentum blockieren...

 

Möglichkeiten dürfte es genug geben, nur ob´s mangels Masse was bringt, ist die Frage. Im schlimmsten Fall ist halt ein haufen Geld rausgeschmissen, wegen ein "paar Euro" ...

 

 

Trotzdem viel Erfolg,

 

Gruß

Markus

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... sollte man auch jeden neuen Geschäftspartner im Vorfeld auf den Zahn fühlen.

 

Richtig - wobei freilich ungemein hilft, wenn andere ihre Erfahrungen dazu an geeigneter Stelle bereitstellen :P

 

Über den o.a. *zensiert* gab's keinerlei negative Erkenntnisse, jedenfalls keine öffentlich zugänglichen: Die haben alle, die sie hatten, schön für sich behalten - und sind damit erst (und dann immer noch nicht coram publico) in Erscheinung getreten, als es zu spät war... :blink:

 

 

:B):

c.s.

 

Das ist aber auch ein heißes Pflaster. Ab wann sollte (darf) man den Schuldner öffentlich an den "Pranger" stellen? Ab der 2. Mahnung, Mahnbescheid?

Bis dahin geht viel Zeit ins Land. Man sollte ja auch immer erst einmal vom Guten in dem Menschen ausgehen. :nick:

 

Viele leben heutzutage "von der Hand in den Mund" und womöglich ist der eigene Schuldner ja selber Gläubiger, und durch Zahlungsschwierigkeiten eines Dritten in eine missliche Lage geraten.

 

MfG Bauloewe

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Ab wann sollte (darf) man den Schuldner öffentlich an den "Pranger" stellen? Ab der 2. Mahnung, Mahnbescheid?

 

IMHO spätestens wenn Hinweise vorliegen, daß der durchaus zahlen könnte - aber schlicht nicht will :B):

 

Man sollte ja auch immer erst einmal vom Guten in dem Menschen ausgehen. ^_^

 

Bin ich im speziellen Fall viel zu lange: Die Geschichte (ausführlich im oben verlinkten Forum nachzulesen) hat ihre Wurzeln im Spätsommer 2008 - ebenso wie die berüchtigte Krise. Weswegen ich zunächst ob des eher geringen Betrages erst mal die Füße stillgehalten hab': Dem wegen knapp drei Riesen den Todesstoß versetzt zu haben, dessentwegen vllt manch Gläubiger weitaus größere Summen in den Wind schreiben "darf" hätt' echt nicht sein müssen... :blink:

 

Bloß: Irgendwann haben sich dann die Hinweise verdichtet, da seien welche mit System dabei, kleine Frachtführer übers Ohr zu hauen - was gezielte Recherchen bestätigt haben; irgendwann war dann die Zeit halt reif für Mahnverfahren und 'ne mehrstündige Sitzung mit einem netten KOK :P

 

womöglich ist der eigene Schuldner ja selber Gläubiger, und durch Zahlungsschwierigkeiten eines Dritten in eine missliche Lage geraten.

 

Mag sein - dann aber hindert den keiner, das seinem Gläubiger genau *so* zu erklären und um Zahlungsaufschub/Ratenzahlung/... zu bitten ;)

 

Mein spezieller Freund :cop01: hat stattdessen lieber jeglichen Versuch der Kontaktaufnahme abgeblockt - aber natürlich auch über seinen Anwalt ausrichten lassen, er wolle "verständlicherweise, daß die ... Äußerungen ... verschwinden" :nick:

 

Was die natürlich nicht werden - der kann sich in jenem Forum unbürokratisch und kostenfrei anmelden und seine Sicht der Dinge darlegen (lassen) :cop01:

 

lg

c.s.

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