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Innerorts Gelasert Aber Ohne Ortseingangsschild !


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Ich wurde gelasert, mit 34 kmh zu schnell (84 bei erlaubten 50), direkt hinter Ortseingang, ca. 200 m.

Was aber hauptsächlich daran lag, dass man den Ortseingang ohne Schild nicht richtig ausmachen kann,

(nur ein par Häuser auf einer Seite, die auch noch völlig von Bäumen verdeckt sind)

okey etwas unnötig eilig hatte ich es auch aber so schnell wäre ich nie durchgefahren, hätte ich was gelbes gesehen.

 

Wärend die mich rausgeholt haben, hab ich das nicht ganz gerafft dass ich kein Schild sah und der Polizei eben auch nix weiter gesagt,

gehe ja davon aus, die wissen was sie tun und man kann eh nix machen, aber im Nachhinein hab ich überlegt, warum kein Schild zu sehen war und ob die Messung auch gültig ist, wenn das Schild komplett von Bäumen zugewachsen ist und hab daher auf der Rücktour nochmal genau nach dem Schild gesucht und hab dann eben gesehen, dass es auf dem Boden lag, man es also nie hätte sehen können. (durch die Baumallee und den ganzen Büschen hätte man es so schon kaum erkannt)

 

 

Muss die Polizei nicht vor dem Lasern prüfen, dass da auch ein Schild steht ?

Ohne Beweisfoto hab ich aber wol eh keine Chance oder ?

 

 

Die Geldstrafe sehe ich schon ein, ich hätte da auch langsamer sein können und die Gegend kenne ich auch

aber durch die Gerade und den vielen Bäumen ist selbst als Ortskundiger schwer zu erkennen, wann der Ortseingang beginnt.

Probleme hab ich nur mit dem Monat Fahrverbot. Das wirft meinen ganzen Urlaub über den Haufen. (in einer Woche)

Bis dahin hab ich noch nichtmal das Schreiben, um evt. meinen Urlaub auf Weihnachten zu schieben.

 

Kann man da noch irgendwas machen ?

Der eine Polizist meinte nur ich hätte 84 drauf gehabt, mehr nicht.

Ich weiß nichtmal ob die Tolleranz schon abgezogen wurde aber die liegt auch bei Lasern doch bestimmt nur bei 3 kmh ?

Was 31 kmh zu viel macht und das ist ja exakt gerade so hoch das der Monat Fahrverbot erreicht ist ?

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Kann man da noch irgendwas machen ?

Ja, Fotos vom liegenden Schild, und dann vor Gericht. Die Ortskenntnis muß man da ja nicht brühwarm erwähnen. Selbst als Bewohner einer Stadt kann man an bestimmten Punkten auch nur alle Jubeljahre vorbeikommen :whistling: Und wenn die Lage dort ohne Ortstafel zunächst nicht gleich so erkennbar ist, sollte der Fall eingestellt oder zumindest in ein VG gewandelt werden.

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1) Muss die Polizei nicht vor dem Lasern prüfen, dass da auch ein Schild steht ?

2) Ohne Beweisfoto hab ich aber wol eh keine Chance oder ?

1) doch, müssen sie eigentlich schon

2) im prinzip schon, wenn die polizisten zugeben, dass sie 1) nicht getan haben.

 

da ich davon aber nicht ausgehen würde (polizisten lügen zwar nie, aber du wirst sicherlich an diesen einen einzelfall geraten, bei dem sie es doch tun werden), würde ich schnellstens nochmal vor ort das liegende schild fotografieren. sicher ist sicher. was gast225 sagt, kommt zu deinem vorteil noch hinzu.

 

auf jeden fall einspruch einlegen, damit verschaffst du dir auch zeitlichen spielraum für die urlaubsplanung.

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Um den Einspruch einzulegen brauche ich aber keinen Anwalt oder ?

 

Wann brauche ich den denn ? Vor Gericht möchte ich nicht gehen und einen Anwalt nehmen genauso wenig,

da ist es ja billiger, den Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln, was bei mir möglich wäre.

 

Wenn ich das Schreiben bekomme und den Monat nehmen muss, wie lange kann ich den denn dann maximal hinauszögern ?

Reicht das bis Weihnachten ? Kann ich meine Strafe auch schon vor dem Schreiben erfahren ? Denn ich muss schon nächste Woche möglichst früh wissen, ob ich nun einen Monat Fahrverbot bekomme oder nicht und wann ich den spätestens nehmen muss.

Ich hab ja das Aktenzeichen aber bevor ich nichts schriftlich bekomme wurde es eh noch nicht bearbeitet, so dass mir niemand Auskunft geben kann ?

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Um den Einspruch einzulegen brauche ich aber keinen Anwalt oder ?

Wann brauche ich den denn ? Vor Gericht möchte ich nicht gehen und einen Anwalt nehmen genauso wenig,

da ist es ja billiger, den Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln, was bei mir möglich wäre.

Für den Einspruch und eine eventuelle Gerichtsverhandlung braucht man keinen Anwalt. Zumindest persönlich würde ich Einspruch einlegen und auf die Sache hinweisen. Vielleicht melden sich ja noch mehr Betroffene damit.

 

Wenn ich das Schreiben bekomme und den Monat nehmen muss, wie lange kann ich den denn dann maximal hinauszögern ?

Da es dein erster FV ist, hast du nach Rechtskraft vier Monate Zeit deinen FS abzugeben/einzuschicken. Mittels Einspruch gegen den BGB kann man den Zeitraum weiter ausdehnen.

 

Reicht das bis Weihnachten ?

Dezember 2010 - 4 Monate = Ende August; Je nachdem wann das Schreiben und dann der BGB kommt, muss man für eine Abgabe über Weihnachten Einspruch einlegen oder nicht (wegen den vier Monaten).

Die Einlegung des Einspruches kostet zunächst nichts mehr.

 

Kann ich meine Strafe auch schon vor dem Schreiben erfahren ? Denn ich muss schon nächste Woche möglichst früh wissen, ob ich nun einen Monat Fahrverbot bekomme oder nicht und wann ich den spätestens nehmen muss.

Das wird schwierig. Mittels Einspruch kann man die Zeit für das FV sich ja relativ gut aussuchen. Je nachdem wie schnell die Behörde arbeitet sind da gut sechs bis neun Monate nach dem Tattag machbar.

 

Ich hab ja das Aktenzeichen aber bevor ich nichts schriftlich bekomme wurde es eh noch nicht bearbeitet, so dass mir niemand Auskunft geben kann ?

Versuchen kannst du es ja, es ist halt die Frage ob du das Ergebnis bekommst. Bei 34 zu schnell innerorts ist idR aber ein FV vorgesehen.

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Einspruch muss ich ja spätestens 2 Wochen nach erhalt des Schreibens einreichen ?

 

 

Was bedeutet denn BGB ? Das bekomme ich zusätzlich zum Schreiben ?

Was soll das beinhalten ?

 

Also lege ich erst Einspruch ein, wenn ich dieses BGB erhalte ?

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Einspruch muss ich ja spätestens 2 Wochen nach erhalt des Schreibens einreichen ?

Muss er bei der Behörde eingegangen sein.

 

Was bedeutet denn BGB ? Das bekomme ich zusätzlich zum Schreiben ?

Was soll das beinhalten ?

BGB= BUßgeldbescheid.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich hab jetzt glaub ich doch noch ein Problem. Hab Beweisfotos von dem Schild gemacht und dabei festgestellt, dass direkt daneben ein kleines Straßennamenschild steht (weiß mit schwarzer Schrift).

 

Aber dieses Schild bezeichnet ja weder einen Ortseingang, noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ? Also stellt das kein Problem dar oder doch ? Ist auch auf den Fotos mit drauf, während dem fotografieren hab ich das völlig ignoriert, ist mir erst hinterher eingefallen.

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das ist doch

Ich hab jetzt glaub ich doch noch ein Problem. Hab Beweisfotos von dem Schild gemacht und dabei festgestellt, dass direkt daneben ein kleines Straßennamenschild steht (weiß mit schwarzer Schrift).

 

Das ist doch gut, beweist es doch welches Schild am Boden liegt. Nur, warum ist das Schild umgefallen? Durchgerostet? Oder angesägt??? :vogelzeig:

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Spielt doch keine Rolle ? Hab nicht drauf geachtet, war ja alles zugewachsen. Mittlerweile wurde es aber wieder aufgestellt. Kann man eigentlich irgendwo bei der Gemeinde nachfragen, wie lange das schon am Straßenrand liegt, bzw. wann es zu allererst gemeldet wurde ? Oder wer ist dafür zuständig ? Bzw. dürfen die überhaupt Privaten solche Auskünfte geben ?

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  • 3 weeks later...

Ich habe einen Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren"

in dem steht wann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe.

Allerdings wird noch nichts zu den Bußgeldern gesagt, nur das ein Fahrverbot vorgesehen ist.

 

Ich muss den Zettel ausfüllen (Adresse) und evt. eine Begründung, wenn ich den Tatbestand nicht zugeben möchte.

Dazu hab ich ja nur eine Woche Zeit... :rolleyes:

 

 

Kann ich da jetzt einfach den Grund reinschreiben warum ich das nicht zugeben möchte ?

Oder muss ich jetzt anderweitig Einspruch einlegen ?

(bzw. ist das ja im Prinzip ein Einsrpuch)

 

Wenn ich das ausfülle, soll ich da auch schon die Fotos mitsenden ?

 

 

 

Was würde eigentlich schlimstenfalls passieren, wenn ich behaupte das Schild hat schon vor der Messung gelegen

und das war nicht der Fall? (z.b. die Polizei würde sagen es stand noch, während der Messung)

Denn ich muss ja schreiben, dass das Schild schon während der Messung gelegen hat,

habe dazu aber keine eindeutigen Beweise.

 

Ich weiß nur hundertprozentig das am selben Tag, nach der Messung, das Schild am Boden lag.

Aber mir war auch so, als wäre es vorher schon nicht mehr da gewesen.

Zumindest meine Freundin ist sich da sicher, aber die kann sich auch irren, die möchte eigentlich nicht mit reinziehen, falls sie sich doch geirrt hat.

 

PS: die haben mein Geburtsdatum falsch angegeben. (um einen Monat vertan)

...nur falls das irgendwie relevant sein sollte.

Werde das in den Angaben die ich dann mache unterstreichen.

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Mache das, was man dir oben bereits geraten hat: gib die obige Begründung an, füge Kopien(!) der Fotos bei, und benenne den Zeugen. Die falschen Daten auf der Anhörung solltest du korrigieren. Die Originalfotos hebe auf, falls doch ein Bußgeldbescheid kommt.

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Also irgendwas macht mich stutzig. Du wirst doch nicht der Einzige gewesen sein der da lang gefahren ist. Und wenn man zudem annimmt das dort nicht nur Ortskundige langfahren hätte es noch viel mehr erwischen müssen. Und irgendjemand von denen sollte doch aufgefallen sein das da kein Ortseingangsschild stand.

 

Also lag das Schild vielleicht doch erst nach der Messung am Boden?

Wie sah es denn aus auf dem Rückweg, frisch "gefällt" oder schon zugewachsen etc. ?

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och, hier gabs so eine meßstelle auch mal. da wurde nach einer einmündung ein 30er schild nicht erneuert und trotzdem danach fleissig geblitzt. wie das allerdings für die betroffenen ausgegangen ist weiss ich nicht.

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Das sah schon mächtig zugewachsen aus.

 

Stellen die ihre Bußgeldverfahren überhaupt ein, wenn da mal einer schreibt, es stand kein Schild ?

Oder machen die einfach weiter, so nach dem Motto, "je weniger sich beschweren desto mehr Bußgelder bleiben übrig zum kassieren" ?

 

Ich hätte nämlich gedacht, das ich keinen Bescheid mehr bekommen hätte aber evt. behalten sie trotzdem ihre Gültigkeit, solange sich keiner persönlich dagegen beschwert.

(quasi eine stille Zustimmung der Geschwindigkeitsüberschreitung auch ohne Schild)

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Ob sie es einstellen kann ich natürlich nicht sagen, aber mitteilen werden sie dies wohl idR nicht.

 

Solange du gegen einen BGB vorgegangen bist bzw. sofern dieser noch erlassen wird vorgehen wirst kann nichts bestandskräftig werden und damit dir schaden.

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  • 1 month later...

Mittlerweile haben sie mir meinen Bußgeldbescheid geschickt.

3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 185 Euro insgesamt.

 

Scheint als hätten die meine Anlagen völlig ignoriert.

Soll ich die jetzt einfach nochmal senden ?

Oder sollte ich das besser bleiben lassen, weil's sonst nur unnötig teuer oder kompliziert wird ?

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  • 2 weeks later...

Also die Polizei meint, das Schild stand wärend der Messung. Also hab ich da eh keine Chance.

Zufälligerweise ziehe ich zum Ende des Jahres um, dichter zur Arbeit, benötige das Fahrzeug dann also eh nicht mehr.

Kann ich die Geldbuße zufällig in ein noch längeres Fahrverbot umwandeln ? Denn die Geldbuße kommt mir nun doch finanziell wirklich ungelegen.

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Aber man kann Ratenzahlung vereinbaren, wenn es dich wirtschaftlich überhart trifft die Buße fristgerecht und in einem Betrag zu zahlen. Das ist bei dieser Summe bei einem Angestellten aber wohl eher nicht der Fall. Aber versuchen kann man es ja mal, wenn man möchte...

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