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Forst

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  1. Also die Polizei meint, das Schild stand wärend der Messung. Also hab ich da eh keine Chance. Zufälligerweise ziehe ich zum Ende des Jahres um, dichter zur Arbeit, benötige das Fahrzeug dann also eh nicht mehr. Kann ich die Geldbuße zufällig in ein noch längeres Fahrverbot umwandeln ? Denn die Geldbuße kommt mir nun doch finanziell wirklich ungelegen.
  2. Mittlerweile haben sie mir meinen Bußgeldbescheid geschickt. 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 185 Euro insgesamt. Scheint als hätten die meine Anlagen völlig ignoriert. Soll ich die jetzt einfach nochmal senden ? Oder sollte ich das besser bleiben lassen, weil's sonst nur unnötig teuer oder kompliziert wird ?
  3. Das sah schon mächtig zugewachsen aus. Stellen die ihre Bußgeldverfahren überhaupt ein, wenn da mal einer schreibt, es stand kein Schild ? Oder machen die einfach weiter, so nach dem Motto, "je weniger sich beschweren desto mehr Bußgelder bleiben übrig zum kassieren" ? Ich hätte nämlich gedacht, das ich keinen Bescheid mehr bekommen hätte aber evt. behalten sie trotzdem ihre Gültigkeit, solange sich keiner persönlich dagegen beschwert. (quasi eine stille Zustimmung der Geschwindigkeitsüberschreitung auch ohne Schild)
  4. Ich habe einen Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" in dem steht wann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe. Allerdings wird noch nichts zu den Bußgeldern gesagt, nur das ein Fahrverbot vorgesehen ist. Ich muss den Zettel ausfüllen (Adresse) und evt. eine Begründung, wenn ich den Tatbestand nicht zugeben möchte. Dazu hab ich ja nur eine Woche Zeit... Kann ich da jetzt einfach den Grund reinschreiben warum ich das nicht zugeben möchte ? Oder muss ich jetzt anderweitig Einspruch einlegen ? (bzw. ist das ja im Prinzip ein Einsrpuch) Wenn ich das ausfülle, soll ich d
  5. Spielt doch keine Rolle ? Hab nicht drauf geachtet, war ja alles zugewachsen. Mittlerweile wurde es aber wieder aufgestellt. Kann man eigentlich irgendwo bei der Gemeinde nachfragen, wie lange das schon am Straßenrand liegt, bzw. wann es zu allererst gemeldet wurde ? Oder wer ist dafür zuständig ? Bzw. dürfen die überhaupt Privaten solche Auskünfte geben ?
  6. Ich hab jetzt glaub ich doch noch ein Problem. Hab Beweisfotos von dem Schild gemacht und dabei festgestellt, dass direkt daneben ein kleines Straßennamenschild steht (weiß mit schwarzer Schrift). Aber dieses Schild bezeichnet ja weder einen Ortseingang, noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ? Also stellt das kein Problem dar oder doch ? Ist auch auf den Fotos mit drauf, während dem fotografieren hab ich das völlig ignoriert, ist mir erst hinterher eingefallen.
  7. Einspruch muss ich ja spätestens 2 Wochen nach erhalt des Schreibens einreichen ? Was bedeutet denn BGB ? Das bekomme ich zusätzlich zum Schreiben ? Was soll das beinhalten ? Also lege ich erst Einspruch ein, wenn ich dieses BGB erhalte ?
  8. Um den Einspruch einzulegen brauche ich aber keinen Anwalt oder ? Wann brauche ich den denn ? Vor Gericht möchte ich nicht gehen und einen Anwalt nehmen genauso wenig, da ist es ja billiger, den Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln, was bei mir möglich wäre. Wenn ich das Schreiben bekomme und den Monat nehmen muss, wie lange kann ich den denn dann maximal hinauszögern ? Reicht das bis Weihnachten ? Kann ich meine Strafe auch schon vor dem Schreiben erfahren ? Denn ich muss schon nächste Woche möglichst früh wissen, ob ich nun einen Monat Fahrverbot bekomme oder nicht und w
  9. Ich wurde gelasert, mit 34 kmh zu schnell (84 bei erlaubten 50), direkt hinter Ortseingang, ca. 200 m. Was aber hauptsächlich daran lag, dass man den Ortseingang ohne Schild nicht richtig ausmachen kann, (nur ein par Häuser auf einer Seite, die auch noch völlig von Bäumen verdeckt sind) okey etwas unnötig eilig hatte ich es auch aber so schnell wäre ich nie durchgefahren, hätte ich was gelbes gesehen. Wärend die mich rausgeholt haben, hab ich das nicht ganz gerafft dass ich kein Schild sah und der Polizei eben auch nix weiter gesagt, gehe ja davon aus, die wissen was sie tun und man kann eh
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