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Hallo zusammen,

 

ein Arbeitskollege hatte letztens eine Diskussion mit dem Ordnungsamt und konnte den Abschlepper gerade noch abbiegen. Er stand, zumindest laut Politesse, in einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. Fakt ist, dort stand ein Schild "Feuerwehrzufahrt", allerdings war das Feld für das amtliche Siegel leer - damit hat das Schild doch keine Rechtskraft - oder? Des weiteren war dort auch keine Einfahrt, lediglich Holzpoller auf einer unbefestigten Rasenfläche, die kann bei Regen weder LF noch DLK befahren - das Schild ist also nur zur Beruhigung des Gewissens der Hausverwaltung. Das man dort trotzdem nicht parkt ist natürlich ein ganz anderer Punkt.

 

Welche Beschilderung für eine FW-Zufahrt ist verbindlich? Mittlerweile steht ja an jeder Ecke ein solches Schild, die wenigsten haben aber das von der StVO geforderte Siegel.

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Man sollte mal ein Bild von der Stelle sehen, dann koennte man etwas darueber aussagen, ob die Zufahrt denn sinnvoll ist oder nicht. Aber bezueglich des fehlebnden amtlichen Siegels moechte ich mal darauf hinweisen, dass das dem Feuer, wenn es denn ausbricht, egal ist. Wenn dann die Feuerwehr wegen des dort eigentlich unberechtigt (aber amtlich nicht abgesegnet) parkenden Fahrzeuges nicht rechtzeitig und effektiv an die Brandstelle heran kommt, ist das zumindest dem Betroffenen nicht mehr so ganz egal..... :unsure:

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die kann bei Regen weder LF noch DLK befahren -

 

 

Brennt es nur nach wochenlangen Regenwetter?

 

Ansonsten, bedenke daß du nur deshalb dein KFZ dort abstellen konntest weil andere Kraftfahrer als vernünftige Bürger einsichtig auch das nichtamtliche Schild respektierten! An der freien Lücke kamen bestimmt etliche Parplatzsuchende vorher vorbei!

 

Trickreich Formulierungslücken oder Rechtsunsicherheiten zum eigenen Vorteil auszunutzen mag ja ein nettes Spiel sein, aber doch nicht gerade an Sicherheitseinrichtungen wie Feuerwehrzufahrten, dafür bieten sich Kundenparkplätze, Schleichwege in Umweltzonen usw. an.!

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Zunächst einmal habe ich dort nicht geparkt! Wir haben uns nur in der Pause über sein Mißgeschick unterhalten.

 

Mir geht es auch nur um den rechtlichen Rahmen. Es kann doch nicht jeder Hausbesitzer ein Schild "FW-Zufahrt" vor sein Haus pflanzen, wie er möchte.

 

Wie gesagt, es gibt dort keinen abgesenkten Bordstein oder so. Nur die Straße, auf der geparkt werden darf, dann Gehweg und anschließend Grünfläche - das Schild steht etwa 3m innerhalb dieser Grünfläche. Der Häuserblock steht etwas eingerückt, im rechten Winkel zur Straße. Weitere Wohnblöcke haben "richtige" FW-Zufahrten, korrekt beschildert mit Siegel und befestigtem und markiertem Fahrweg (da liegen Kunststoffgitter im Rasen, die mit Pollern markiert sind). Dort findet man auch auf der Straße eine entsprechende Zickzack-Markierung, die nochmals auf die Zufahrt hinweist.

 

Gilt dieses Schild nun, trotz fehlendem Siegel, inkl. aller Konsequenzen?

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was für ein Siegel? Bei uns haben die Schilder nie Siegel (Heidelberg). Ich muss ja als Drehleiter fahren, und ich sag Dir bin für jeden dankbar der uns die Einfahrt frei hält, da ich leider mit meinem übergroßen Proletenfahrzeug leider die kleinen Autos nicht zur Seite schieben darf. :whistle:

Wenn das Schild die übliche Form hat und nicht gerade selber gemaltes ist hat es seine Gültigkeit. Selbst wenn Siegel, der Anstand an sich macht es doch schon aus dort nicht zu parken, denke auch bei deinem Kollegen kann es mal brennen und er ist dankbar wenn wir schnell da sind.

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Ok, ich war wohl einem Irrtum erlegen.

 

Bisher war ich der Meinung, nur dieses Schild

 

http://www.wolkdirekt.com/blaetter/GIF300/112651.jpg

 

kennzeichnet korrekt eine FW-Zufahrt (in dem kleinen Kreis klebt dann das Wappen/Siegel der Stadt/Feuerwehr...).

 

Nach Auskunft des OA reicht aber bereits das Vorhandensein dieses oder eines ähnlichen Schildes - egal ob mit oder ohne Siegel. Auch darf es auf Privatgrund stehen. Der VT muß darauf vertrauen, das wenn das Schild vorhanden ist, es auch amtlich angeordnet wurde.

 

Also, wenn Ihr durch die parkenden Fahrzeuge vor Eurem Vorgarten genervt seit - die Schilder gibt es günstig im INet. :whistle:

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Nach Auskunft des OA reicht aber bereits das Vorhandensein dieses oder eines ähnlichen Schildes - egal ob mit oder ohne Siegel.

Hab da neulich mal drauf geachtet bei mir im Viertel. Also da gibt es auch sowohl gesiegelte als auch nicht gesiegelte Schilder aller Alters- und entsprechender Verwitterungsstugen. Scheint also keiner Logik zu folgen.

 

Auch darf es auf Privatgrund stehen.

Ach was. Ist doch klar, sonst könnte man ja 90% der Schilder gleich abmachen, da sie ja meist an der Hauswand befestigt sind.

 

Also, wenn Ihr durch die parkenden Fahrzeuge vor Eurem Vorgarten genervt seit - die Schilder gibt es günstig im INet. :whistle:

Und du glaubst dass deshalb dann täglich die Politesse bei dir vorbeikommt?

 

Oder willst du sie anfordern?

Was wenn der Nachbar dann Einspruch einlegt, weil das Schild früher nicht da war und wissen will warum das auf einmal da steht?

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Nach Auskunft des OA reicht aber bereits das Vorhandensein dieses oder eines ähnlichen Schildes - egal ob mit oder ohne Siegel. Auch darf es auf Privatgrund stehen. Der VT muß darauf vertrauen, das wenn das Schild vorhanden ist, es auch amtlich angeordnet wurde.

Nun ist es ja so, dass eine Feuerwehrzufahrt auch bestimmte Bedingungen erfuellen muss, um ueberhaupt als solche gekennzeichnet werden zu koennen. Z.B. muss die Flaeche eine gewisse Last tragen koennen, das trifft insbesondere auf Deckel von Schaechten etc. zu. Daher waere es eine Gegenmassnahme, wenn man denn meint, das Schild sei nur aus Jux und Dollerei aufgestellt worden, die Behoerde zu veranlassen, die Gegebenheiten der vermeintlichen Zufahrt zu ueberpruefen.....

 

Es gilt uebrigens auch zu unterscheiden zwischen Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrumfahrt bzw. -bewegungsflaeche. :whistle:

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Es gilt uebrigens auch zu unterscheiden zwischen Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrumfahrt bzw. -bewegungsflaeche.

 

Wenn es aber keine Feuerwehrzufahrt gibt, gibt es auch keine Feuerwehrumfahrt und keine Bewegungsfläche.

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Wenn es aber keine Feuerwehrzufahrt gibt, gibt es auch keine Feuerwehrumfahrt und keine Bewegungsfläche.

Richtig - aber man kann z.B. die Bewegungsflaeche direkt vor der Nase haben, waehrend die Zufahrt an der anderen Seite des Grundstueckes liegt.... :whistle:

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  • 3 weeks later...

Feuereinfahrt- und Zufahrtschilder auf öffentlichen Grund müssen kein Siegel haben.

Auf privaten Grundstücken jedoch schon. Das ist zumindest in Bayern ganz sicher so.

 

Schilder auf privaten Grundstücken ohne Siegel haben keine Rechtskraft.

 

Grüße

 

MAC

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Siegel hin oder her, ist es eine Überforderung für den KFZ-Führer nach Augenschein zu erkennen daß auch das nichtgesiegelte Schild jeweils recht sinnvoll eine Feuerwehrzufahrt- oder -aufstellfläche kennzeichnet?

 

Also die geistige Mindestanforderung für eine Lenker ergibt, nein hier nicht parken, nicht halten, auch dann nicht wenn ein Anderer in seiner Blödrücksichtlosigkeit die halbe Fläche schon blockeirt, also kein dummes Nachlaufschaf sein!

 

Zuviel verlangt?

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Vielleicht hilft das hier weiter:

 

Nach § 12 Abs.1 Nr.8 StVO ist das Halten unzulässig vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Die StVO regelt nur den öffentlichen Straßenverkehr, so dass dieses Halteverbot nur auf öffentliche Bereiche anzuwenden ist, also nicht z.B. auf Privatwege, auf denen kein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet (OLG Hamm, NZV 1990, 440; OLG Köln, NZV 1994, 121). Voraussetzung ist auch, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet ist. Ein entsprechendes Verkehrszeichen kennt die StVO nicht. Eine private Kennzeichnung genügt nicht (VG Berlin, NJW 1992, 3312). Üblich sind Schilder nach DIN 4066 mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt" (siehe VwVIM v. 11.8.1988, GABl. 1988, 653), dies mit schwarzer Schrift auf weißem Grund und rot umrandet. Angegeben sein muss auch die Rechtsgrundlage und die anordnende Behörde (VG Berlina.a.O.). Zuständige Behörde für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten ist die untere Baurechtsbehörde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Straßenverkehrsbehörde unter Zuziehung der Baurechtsbehörde ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) mit dem Zusatzzeichen "Feuerwehrzufahrt" anordnet. Ein Verstoß gegen § 12 Abs.1 Nr.8 StVO stellt gemäß § 49 Abs.1 Nr.12 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die örtlichen / unteren Straßenverkehrsbehörden verfolgen (je nach Art 10 Euro bis 35 Euro Verwarnungsgeld).

 

Ein Siegel ist also nicht zwingend vorgeschrieben.

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Trickreich Formulierungslücken oder Rechtsunsicherheiten zum eigenen Vorteil auszunutzen mag ja ein nettes Spiel sein, aber doch nicht gerade an Sicherheitseinrichtungen wie Feuerwehrzufahrten, dafür bieten sich Kundenparkplätze, Schleichwege in Umweltzonen usw. an.!

 

Du parkst wohl - wie scheint's auch einige andere hier - zwecks Einsparung weniger Schritte Fußwegs auch aufm Behindertenparkplatz des EKZ oder Supermarktes, wenn der nicht bis ins kleinste Detail korrekt als solcher ausgewiesen ist - richtig? :(

 

 

:nick:

c.s,

dem mal dieser Platz zum Entladen amtlich ;) zugewiesen wurde:

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:nick:

c.s,

dem mal dieser Platz zum Entladen amtlich ;) zugewiesen wurde:

Ist ja auch keine Feuerwehrzufahrt, :(

 

nur eine Feuerwehraufstellfläche. :)

 

MfG.

 

hartmut

 

Genau, Feuerwehraufstellfläche. Die Feuerwehr kommt, stellt sich auf und verlegt Ihre Schläuche quer über den Bürgersteig und stellt dann fest, das sie zur Verlängerung in´s 5. OG noch den Schlauchwagen 2000 nachalarmieren müssen und das die DL 30, fünf Meter vor der Hauswand abschaltet und nur noch rückwärts geht. :130:

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Genau, Feuerwehraufstellfläche. Die Feuerwehr kommt, stellt sich auf und verlegt Ihre Schläuche quer über den Bürgersteig und stellt dann fest, das sie zur Verlängerung in´s 5. OG noch den Schlauchwagen 2000 nachalarmieren müssen und das die DL 30, fünf Meter vor der Hauswand abschaltet und nur noch rückwärts geht. :(

Er steht doch vor dem Schild, nicht hinter dem Schild. :nick:

 

Die Feuerwehr darf doch hinter nur dem Schild sich aufstellen. :)

 

Also ganz ungefääääääääähhhhrrrrrrrrrrliiiiiiiiiich. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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