DJMesche 0 Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 Taaaag - ich mal wieder... Und zwar folgende Sache, vor rund zwei Wochen wurde ich abgeschleppt....direkt vor meiner Arbeit Naja das Ordnungsamt meinte es blieb eine Restbreite von 1,5M statt 3 Da bin ich halt hoch zu meinem Chef und hab dem das erzählt und der hat sämtliche Firmen angerufen, welche abschleppen - und die richtige gefunden. Ich war jeden Tag beim Rauchen schauen, ob ich n Knöllchen habe, weil mir der "Parkplatz" schon immer komisch vorkam,aber mein Chef meinte dort wurde seit 15 Jahren, die er dort schon arbeite, noch nie Abgeschleppt Naja dann ging ich so um Acht auf Arbeit und halb Neun war ein Knöllchen dran - was ich natürlich nich gesehen habe,und um Neun war dann laut Bericht der Abschlepper da An der Starße habe ich jeden Tag neu knach nem Schild gesucht - vergeblich, also verboten war's nicht laut Schild, sondern laut Fahrbahnbreite natürlich stand da alles drin, was beim Abschleppen passieren kann - also: Auto ringsum zwekratzt und gerostet; Felgen kaputt; verdreckt... So und kurz darauf, nachdem ich mein Autoleinchen wieder hatte, kam dker Überweisungsträger von 15 Euro, den ich auch gleich bezahlt habe - für's Falschparken. Naja und bis Übermorgen kann ich Widerspruch einlegen, da ich das ganze gern noch ein bisschen Verzögern möchte,da ich grad keine 200 Euro übrig habe - Zumal ich ja gestern noch n Rotblitzer erwischt habe Meine Frage an EUCH: Was kann ich am besten beim Widerspruch reinschreiben bzw. wie muss ich das alles Formulieren?Habe noch nie so ein Ding geschrieben - deswegen hoffe ich auf eure Hilfe Und macht euch nicht wieder alle gegenseitig blöd Ich liebe euch Der DJ Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 Naja das Ordnungsamt meinte es blieb eine Restbreite von 1,5M statt 3 Restbreite der Fahrbahn 1,5m = Abschleppen, Restbreite des Gehweges 1,5m = Kinderwagen / Rollstuhl kommt noch durch = alles in Ordnung. aber mein Chef meinte dort wurde seit 15 Jahren, die er dort schon arbeite, noch nie Abgeschleppt Einmal ist immer das erste mal. Was kann ich am besten beim Widerspruch reinschreiben bzw. wie muss ich das alles Formulieren? Am besten....... .........da ich grad keine 200 Euro übrig habe Quote Link to post Share on other sites
DJMesche 0 Posted November 4, 2009 Author Report Share Posted November 4, 2009 Ne das is doof sowas reinzuschreiben Danke aber Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 € 200 sind ja nicht die Welt. Kreativität ist angesagt. Banküberfall scheidet aus, vielleicht ein paar Überstunden oder ein Job als Aushilfskellner, McDonald sucht auch immer Mitarbeiter zum Kloputzen. Die wird schon was einfallen . Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 @DJMesche: Ich kann nicht erkennen, dass das Abschleppen rechtswidrig war. Bei zu geringer Restdurchfahrbreite darf sofort abgeschleppt werden.Auf einen Rechtsstreit würde ich es daher nicht ankommen lassen. Auch ein Widerspruch macht keinen Sinn. Wenn du nur verzögern möchtest, kannst du in den Widerspruch einfach irgendwas reinschreiben, da es ohnehin nicht drauf ankommt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 Geld vom Chef geben lassen, denn der hat gesagt dort wird nicht abgeschleppt. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted November 4, 2009 Report Share Posted November 4, 2009 Geld vom Chef geben lassen, denn der hat gesagt dort wird nicht abgeschleppt. § 1: Der Chef hat immer recht.§ 2: Sollte der Chef einmal nicht Recht haben ... Quote Link to post Share on other sites
DJMesche 0 Posted November 5, 2009 Author Report Share Posted November 5, 2009 Geld vom Chef geben lassen, denn der hat gesagt dort wird nicht abgeschleppt. --> Probezeit Naja was schreibt man denn am kreativsten in den Widerspruch rein?Ich hab noch nie so ein Ding geschrieben Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Welchem Umstand moechtest Du eigentlich widersprechen? Das Knoellchen hast Du bezahlt, die ausstehenden Euro 200.00 duerften die Forderung vom Abschleppunternehmer sein. Das wird der sich notfalls auf zivilrechtlichem Wege einklagen, einen Widerspruch gibt es zu dieser Forderung wohl nicht, wenn das Abschleppen gerechtfertigt war. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Welchem Umstand moechtest Du eigentlich widersprechen? Das Knoellchen hast Du bezahlt, die ausstehenden Euro 200.00 duerften die Forderung vom Abschleppunternehmer sein. Das wird der sich notfalls auf zivilrechtlichem Wege einklagen, einen Widerspruch gibt es zu dieser Forderung wohl nicht, wenn das Abschleppen gerechtfertigt war.Von wem kommt denn der Bescheid/Rechnung über die 200€?Wie will sich der Abschleppunternehmer die Kosten zivilrechtlich holen? Läuft das über GOA?Liegt dann das vermutete Interesse des Abgeschleppten in dessen rechtswidrigen Verhalten und, dass er sich eigentlich rechtmäßig verhalten will? MfG Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Falls Du mir diese Fragen stellst:Woher soll ich das wissen?Frage 'faun98', der kann da wohl kompetenter Auskunft geben. Ich meine: Der Abschleppunternehmer haelt sich an den, der das Abschleppen verursacht hat.Goa? Liegt das nicht in Indien, traumhafter Strand und so? Warum soll das ueber Indien laufen? Verstehe ich nicht..... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Ich schätze mal, GOA hat irgendwas mit Ordnungsamt zu tun. Abküfi halt. Quote Link to post Share on other sites
DJMesche 0 Posted November 5, 2009 Author Report Share Posted November 5, 2009 keine Ahnung ich habe die Abschlepp-Rechnung ja noch nicht erhalten - und ich glaube, das mit dem Widerspruch hat sich erledigt, da bei dem gleichen Brief ein Überweisungsträger drin war (für Falschparken), und der Widerspruch, den ich da bis morgen machen kann ist dann sicherlich auf die 15 Euro bezogen Mal sehen wie teuer das Abschleppen wird Danke Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 und ich glaube, das mit dem Widerspruch hat sich erledigt, da bei dem gleichen Brief ein Überweisungsträger drin war (für Falschparken), und der Widerspruch, den ich da bis morgen machen kann ist dann sicherlich auf die 15 Euro bezogen Das glaube ich auch..... Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 [*]Woher soll ich das wissen?Dachte du weißt Bescheid, weil du ja meintest, der Abschlepper holt sich das zivilrechtlich zurück.[*]Frage 'faun98', der kann da wohl kompetenter Auskunft geben. Ich meine: Der Abschleppunternehmer haelt sich an den, der das Abschleppen verursacht hat.Ja vielleicht äußert der sich noch. [*]Goa? Liegt das nicht in Indien, traumhafter Strand und so? Warum soll das ueber Indien laufen? GoA=Geschäftsführung ohne Auftrag.[*]Verstehe ich nicht..... Der mutmaßliche Wille ist eine Voraussetzung bei der GoA.Zwischen Abschleppunternehmer und Abgeschleppten besteht ja kein Vertrag. Deshalb wollte ich wissen wie das zivilrechtlich läuft und da fällt mir eben nur die GoA ein. MfG Edit: die erste Frage war natürlich nicht an dich gerichtet HarryB Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Zur Ausgangsfrage: Wie breit war denn nun die Stelle? Mach ggf. mal ein Foto. Zu den 200 Euro: Woher hast du diese Summe? Wenn ich deinen Eingangsbeitrag lese, hast du offensichtlich noch keine Rechnung wegen Abschleppens bekommen. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Dachte du weißt Bescheid, weil du ja meintest, der Abschlepper holt sich das zivilrechtlich zurück. Bezahlen muss immer der, der die Musik bestellt, also Ordnungsamt / Polizeiwirtschaftsverwaltung, wie die dann zu ihrem Geld kommen, kann dem Abschleppdienst egal sein. Der mutmaßliche Wille ist eine Voraussetzung bei der GoA.Zwischen Abschleppunternehmer und Abgeschleppten besteht ja kein Vertrag. Deshalb wollte ich wissen wie das zivilrechtlich läuft und da fällt mir eben nur die GoA ein. Abschleppen wegen Falschparken ist keine Geschäftsführung ohne Auftrag, sondern eine Verkehrsbehinderung, die sofort beseitigt werden muss. Dazu zählen Behindertenparkplätze, Bus- Straßenbahnhaltestellen, Feuerwehrzufahrten und auch Engstellen unter 3 m , wobei die eigentlich sehr selten sind. Meistens kommt die Feuerwehr mit der 3achsigen Drehleiter LB 30/5 nicht mehr um die Ecke, dann wird auch der Kreuzungsbereich geräumt. Geschäftsführung ohne Auftrag ist immer mit einem Ereignis verbunden, das der Fahrer / Halter des Fz. nicht mehr selbst über die weitere Verfahrensweise bestimmen kann. I.d.R. sind das Unfälle, bei denen der Verantwortliche entweder auf der Fahrt ins Krankenhaus ist, oder zugedeckt am Straßenrand liegt. Bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag zahlt auch nicht der, der den Abschleppdienst bestellt hat, sondern im Nachhinein der, den man im Krankenhaus wieder zusammen geflickt hat, bzw. dessen Versicherung. Alle Fz. - Behinderung / GoA - landen aber bei mir auf dem Hof. Die Behinderungen werden nur gegen bares wieder für den Straßenverkehr zur Verfügung gestellt , die GoA sind meistens ein Fall für die Presse. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Bezahlen muss immer der, der die Musik bestellt, also Ordnungsamt / Polizeiwirtschaftsverwaltung, wie die dann zu ihrem Geld kommen, kann dem Abschleppdienst egal sein.Alle Fz. - Behinderung / GoA - landen aber bei mir auf dem Hof. Die Behinderungen werden nur gegen bares wieder für den Straßenverkehr zur Verfügung gestellt Das verstehe ich jetzt nicht. Ist das nicht ein Widerspruch.Ich hab die Musik nicht bestellt, warum soll ich dann bei dir bezahlen?Ich hab ja keinen Vertrag mit dir geschlossen, das hat die Behörde mit dir gemacht, wie du ja oben beschrieben hast. MfG edit: ich denke ich hab des Rätsels Lösung. Es liegt wohl ein Zurückbehaltungsrecht seitens der Behörde vor. Somit muss der Abgeschleppte erst für die Kosten aufkommen um sein Fahrzeug zurückzuerhalten. Der Abschleppunternehmer ist dann wohl Gehilfe der Verwaltung. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Das verstehe ich jetzt nicht. Ist das nicht ein Widerspruch.Ich hab die Musik nicht bestellt, warum soll ich dann bei dir bezahlen?Ich hab ja keinen Vertrag mit dir geschlossen, das hat die Behörde mit dir gemacht, wie du ja oben beschrieben hast. In Frankfurt gibt es Fz. die nach einer Verkehrsbehinderung abgeschleppt wurden nur dann zurück, wenn gezahlt wird. In anderen Städten ist das teilweise nicht so. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 In Frankfurt gibt es Fz. die nach einer Verkehrsbehinderung abgeschleppt wurden nur dann zurück, wenn gezahlt wird. Hast Du dafür eine Inkassogenehmigung? Steht der Wert des "Pfandes" nicht in einem großen Missverhälniss zum Betrag und liegt somit nicht eine Überpfändung oder gar Nötigung vor? Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Hast Du dafür eine Inkassogenehmigung? Steht der Wert des "Pfandes" nicht in einem großen Missverhälniss zum Betrag und liegt somit nicht eine Überpfändung oder gar Nötigung vor?Guckst Du hier Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 kam dker Überweisungsträger von 15 Euro, den ich auch gleich bezahlt habe - für's Falschparken.Damit hast Du die Tat zugegeben und das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist rechtskräftig. Für einen Einspruch ist es nun leider zu spät. Dieser ist aber Bestandteil Deiner Verteidigung gegen das Abschleppen. Wenn Du den Verstoß zugibst und das falsche Parken bietet Grundlage für den Abschlepper sehe ich keine Chance, aus den Kosten raus zu kommen. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Hallo Faun, ich hatte befürchtet, dass es dazu ein Urteil gibt und Du mit Unterstützung des Gestzgebers handelst, Trotzdem, und da kannst Du nichts dafür, empfinde ich diese erlaubte Vorgehensweise als extrem ungerecht, falsch und.....(was noch alles) Der Wert, als auch der Nutzwert meines Autos steht (stünde) ja in keinerlei Verhältniss zum geforderten Betrag. Und auch eine OWI-Knolle muss kein Mensch sofort bezahlen. Was passiert, wenn ich mein Auto dringlichst benötige, aber kein Geld habe??? In meinen Augen machts es sich der Gesetzgeber (wie so oft) hier zu einfach. Und es kann einfach nicht richtig sein, fremdes Eigentum einfach wegzusperren. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 5, 2009 Report Share Posted November 5, 2009 Was passiert, wenn ich mein Auto dringlichst benötige, aber kein Geld habe??? EC Karte, Kreditkarte, ich nehme auch ein paar Flaschen guten Bordeaux , die noch im Kofferraum liegen. Für ganz liebe Menschen telefonieren wir auch mal, um eine Ausnahme von der Regel zu machen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 11, 2009 Report Share Posted November 11, 2009 Was passiert, wenn ich mein Auto dringlichst benötige, aber kein Geld habe??? In meinen Augen machts es sich der Gesetzgeber (wie so oft) hier zu einfach. Und es kann einfach nicht richtig sein, fremdes Eigentum einfach wegzusperren. Ganz einfach, korrekt parken! Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 11, 2009 Report Share Posted November 11, 2009 Ganz einfach, korrekt parken! Es war nicht die Frage, wie er sich verhalten soll, sondern es war die Frage, was passiert, wenn er es nicht tut. Wenn man kein Geld hat, sollte man zusehen, dass man schleunigst irgendwoher welches bekommt, sodass nicht der Preis durch die Standgebühren noch wesentlich höher wird. btw: @faun98: Das mag für dich zwar maßgeblich sein, weil regional dich betreffend, aber besonders weit geht die Reichweite dieser Entscheidung nicht, da es nur ein LG ist und kein OLG oder der BGH. LGs gibt es in Deutschland ein paar . Und Rechtslagen auch, hier ist ja hessisches Landesrecht angewandt worden. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 11, 2009 Report Share Posted November 11, 2009 btw: @faun98: Das mag für dich zwar maßgeblich sein, weil regional dich betreffend, aber besonders weit geht die Reichweite dieser Entscheidung nicht, da es nur ein LG ist und kein OLG oder der BGH. LGs gibt es in Deutschland ein paar . Und Rechtslagen auch, hier ist ja hessisches Landesrecht angewandt worden. Mir ist grundsätzlich egal, wer die Kosten übernimmt, Hauptsache irgentwer zahlt. Glücklich bin ich mit der Regelung auch nicht so richtig, weil sich die kontroversen Diskussionen in meinem Betrieb abspielen und ich eigentlich der falsche Gesprächspartner bin. Für die Behörde ist das natürlich eine feine Sache, weil ihr keine weiteren Kosten und Aufwendungen entstehen. Das einzige positive ist, es kommt sofort bares auf den Tisch . Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 12, 2009 Report Share Posted November 12, 2009 Das einzige positive ist, es kommt sofort bares auf den Tisch . Bei den klammen Kassen der öffentlichen Hand könnest du sonst wohl auch lange auf deine Kohle warten. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Das einzige positive ist, es kommt sofort bares auf den Tisch . Bei den klammen Kassen der öffentlichen Hand könnest du sonst wohl auch lange auf deine Kohle warten. Nö - Vitamin B Quote Link to post Share on other sites
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