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Ein Richter hier wird im Zweifel einem Gerätegutachter mehr Glauben schenken als einem Polizisten, der die Technik zwar bedient, jedoch die Technik in der Regel nicht so gut kennen sollte wie ein Gutachter. Wenn der nachweislich falsch liegt, dann würde ich das schon von einem anderen Gutachter hören wollen.

Ich war vor Ort und habe alles mitanhören können. Die Richterin hat eben genau das Gegenteil von dem, was Du da behauptest, in die Tat umgesetzt. Sie hat den Betroffenen verurteilt, obwohl - hätte man dem Gutachten folgen können oder müssen -, der Visiertest in mehr als 220 m Entfernung zum Objekt stattgefunden haben mußte. Und damit wäre die Messung hinfällig gewesen. Die Richterin sah es aber eben anders. Zurecht!

 

Ich frage mich, wie man auf die offenkundige Falschheit eines Gutachtens schließen kann.

Einfach. Wenn man über die genauen tatsächlichen Gegebenheiten informiert ist und diese mit den Angaben im Gutachten abgleicht, so sollte sich das schon recht leicht feststellen lassen. Ich habe auch nicht gesagt, daß das ganze Gutachten falsch war, sondern eben in diesem - aber für den RA wesentlichen - Punkt. Denn darauf baute die Verteidigung und Argumentation des RA auf.

 

Ein Richter will also seine eigenen technischen Kenntnisse an die Stelle derer des Gutachters setzen? Mit Verlaub, das halte ich gewaltig für vermessen.

Wo habe ich das behauptet? Ich schrieb lediglich, daß der Richter in der Lage ist, logisch zu Denken und zu folgerichtigen Rückschlüssen und Ergebnissen zu kommen.

 

Also ich würde auch nicht das nötige technische Wissen haben und mich auf den Gutachter verlassen müssen.

Ah. Ok. Und deshalb meinst Du, daß Du das auf alle Richter übertragen kannst? Ich kenne ein paar Richter, die verfügten über recht viel und guten Sachverstand. Die waren aber auch bereit und willens, sich mit der Technik zu beschäftigen und sich sachkundig zu machen. Wir unterstützen sowas übrigens sehr gern. :whistling:

 

Ich habe die Details nicht vorliegen.

Also bleibt es mal wieder schwammig und ungeklärt.

 

Nachdem er hier erlaubt hat, davon zu berichten, denke ich, wird er dies tun.

Ich bin gespannt und lasse mich gern überraschen.

 

Und was soll das mit dem letzten Satz schon wieder? Ich habe dir doch gesagt, dass ich das Gutachten gelesen habe.

Du hast das Gutachten gelesen und bist nicht in der Lage, die Frage von @Goose kurz zu beantworten? Sorry, aber das glaube ich so nicht. Das ist DER wesentliche Teil und Du willst es nicht (mehr?) wissen?

 

Was soll ich mir hier einen Mist ausdenken? Ich habe dir doch geschildert, wie ich das Gutachten in Erinnerung habe. Denkst du ich lüge hier?

Nein, ich unterstelle Dir keine Lügen. Aber dann muß ich wohl davon ausgehen, daß Du das Gutachten nur halbherzig gelesen bzw. wohl eher nur überflogen hast. Nur für diesen Fall: wie kannst Du dann so sicher und bestimmt etwas argumentieren und behaupten, was Du ja doch gar nicht (mehr?) genau weißt?

Du mußt doch zugegen, daß das mehr als nur etwas merkwürdig erscheint.

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Aber dann muß ich wohl davon ausgehen, daß Du das Gutachten nur halbherzig gelesen bzw. wohl eher nur überflogen hast. Nur für diesen Fall: wie kannst Du dann so sicher und bestimmt etwas argumentieren und behaupten, was Du ja doch gar nicht (mehr?) genau weißt?

Du mußt doch zugegen, daß das mehr als nur etwas merkwürdig erscheint.

Ich habe es tatsächlich nur oberflächlich gelesen, denn ich hatte keine Lust, 20 oder mehr Seiten im Detail zu lesen.

Ich habe mich darauf beschränkt, die Fehlerquellen, die der Gutachter in seiner Zusammenfassung genannt hat, ausführlich zu lesen. Den Rest habe ich nur überflogen.

 

Aber Fakt ist, dass der Gutachter den im Weg befindlichen Leitpfosten bemängelt hat. Warum sollte er das tun, wenn er die Messung nicht beeinflusst?

Ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass ein bekannter Gutachter, der mit einer eigenen FP-21 arbeitet, sich einen solchen Lapsus erlauben würde.

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Aber Fakt ist, dass der Gutachter den im Weg befindlichen Leitpfosten bemängelt hat. Warum sollte er das tun, wenn er die Messung nicht beeinflusst?

Ich kann mir nun wirklich nicht vorstellen, dass ein bekannter Gutachter, der mit einer eigenen FP-21 arbeitet, sich einen solchen Lapsus erlauben würde.

Fakt ist aber genauso, daß andere (hiesige) Gutachter dieses Problem nicht sehen. Und wenn sich der Gutachter im Falle von @m3_ tatsächlich im Besitz einer FP-21 befinden sollte, so würde das natürlich so einiges erklären. :whistling:

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Laut Google gibt es die FP-21. Allerdings ist die baugleich mit der FG-21. :whistling:

 

 

 

Wenn man den Geräten Fehler im Verborgenen unterstellen darf, so dürfte man überhaupt keine Überwachungstechnik einsetzen. Überhaupt dürfte man dann nicht überwachen, weil Menschen auch bekanntlich Fehler machen und man solche eben nie ausschließen könnte. Folglich könnte man in jedem Verfahren, wo Technik oder auch nur ein Mensch zum Einsatz kam, solche Fehler nicht ausschließen, wonach folglich das Verfahren IMMER eingestellt werden müßte.

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Ja, so blöd es klingt, aber die Anlage ist besser als Lasermessungen.

Sie dokumentiert wenigstens!

 

Sie hat andere Kritikpunkte (z.B. fehlende erzieherische Wirkung), aber in Sachen Transparenz ist diese Anlage ganz klar besser als herkömmliche Laser.

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Eine Videodokumentation von Messungen wäre mit Nachdruck zu begrüßen

Mir wäre es egal. Wenn mit Video, dann eben mit Video. Bis dahin aber eben ohne. Zumal unsere Gerichte hier die Videodokumentation für nicht zwingend erforderlich halten und mittlerweile auch jedesmal lediglich gelangweilt dreinschauen, wenn der RA auf das Herforder Urteil Bezug nimmt.

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Transparenz

Ich bin mittlerweile der Überzeugung, daß es den allermeisten Gemessenen gar nicht primär um Transparenz geht, sondern einzig und allein darum, sich nicht für ihr Verhalten verantworten zu müssen, sondern statt dessen vor der zu erwartenden Strafe zu drücken.

 

Selbst einige meiner besten, weil am einfachsten und deutlichsten auszuwertenden Provida-Messungen werden z.T. stark in Zweifel gezogen. Lächerlich. Aber man kann's ja versuchen. Nur wenn man sich genauer betrachtet, WAS dabei angezweifelt wird, so kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln. Die Messung als solche eigentlich gar nicht. So meinte erst kürzlich ein RA, ich dürfe bei der Nachfahrt nicht meine Geschwindigkeit wechseln, müsse den Abstand entspr. einhalten UND - der Klopper überhaupt - ich dürfe nicht zu dem Zwecke, eine gültige Messung herbeizuführen, mein Krad abbremsen, um so den erforderlichen Abstand bzw. bei der späteren Auswertung das erforderliche Größenverhältnis herzustellen. Ich würde damit unzulässig in die Messung eingreifen.

 

Ich konnte mich kaum bremsen, nicht lauthals loszuprusten.

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und mittlerweile auch jedesmal lediglich gelangweilt dreinschauen, wenn der RA auf das Herforder Urteil Bezug nimmt

Statt gelangweilt dreinzuschauen sollten sie lieber mal ernsthaft abwägen, welchen Plausibilitätsgewinn man damit erreichen könnte.

 

Ich bin mittlerweile der Überzeugung, daß es den allermeisten Gemessenen gar nicht primär um Transparenz geht, sondern einzig und allein darum, sich nicht für ihr Verhalten verantworten zu müssen, sondern statt dessen vor der zu erwartenden Strafe zu drücken.

Wieso das?

Die Videodokumentation zeigt ja nichts Falsches. Wenn alles in Ordnung war, bringt das dem Delinquenten doch gar nichts.

 

Ich konnte mich kaum bremsen, nicht lauthals loszuprusten.

Verständlich. Er hat es wohl mit einer gewöhnlichen Nachfahrmessung verwechselt.

Richtig peinlich wird es m.E. aber erst, wenn er nach der Aufklärung immer noch darauf beharrt.

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@bluey&goose: Nur ganz kurz, um Euer erneut wirklich maues Erinnerungsvermögen :blink: wieder aufzufrischen. Wir hatten diese zwei Fehler doch breit diskutiert! Beim Leitpfosten geht es nicht um die Messung eines festen Gegenstandes, also eine angezeigte Nullmessung, sondern um eine mögliche Reflexion durch die Dreikantbauart, sprich ein Meßergebnis von einem anderen Fahrzeug. "Technisch" zwar richtig etwas gemessen, aber eine Falschmessung! Für diese Problematik gibt es Untersuchungen, welche @bluey als Nichtfachzeitschriftenleser sowieso unbekannt waren und selbst Laserpapst @papemark passen mußte. @papemark konnte jedoch aktuell berichten, daß "Mängel/Unklarheiten beim Visiertest" - wie bei meinem Fall - durch eine neue Betriebsanleitung nicht mehr vorkommen sollen.

Soweit meine Zusammenfassung. Was Ihre beide aber hier abzieht, geht echt unter keine Kuhhaut :whistling: . Der Stachel muß bei Euch echt tief sitzen, daß ausgerechnet der blöde @m3, welcher hier jahrelang gegen Handlasermessungen wettert, nun schon bei seiner ersten gutachterlichen Strichprobe die Fehlerproblematiken nachgewiesen bekommt und damit das hier langjährig gepriesene Bild "Unfehlbarkeit" von @bluey zerbröselt :blink: .

:whistling:

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Statt gelangweilt dreinzuschauen sollten sie lieber mal ernsthaft abwägen, welchen Plausibilitätsgewinn man damit erreichen könnte.

Wenn mir ein VT fünfmal am Tag "Abzocke" zuruft, schaue ich auch gelangweilt ins Land.

 

Die Videodokumentation zeigt ja nichts Falsches. Wenn alles in Ordnung war, bringt das dem Delinquenten doch gar nichts.

Dachte ich eigentlich auch. Nur verwundert es dann, wenn trotz eindeutigem Video immer noch relativ viele über ihren RA den Gang zum Gericht wagen. Selbst dann, wenn sie zuvor das Video zugeschickt bekamen und sichten konnten. Da werden die aberwitzigsten Vorwände konstruiert und Argumente vorgetragen, um die Messung doch noch anzuweifeln. Ich schrieb Dir ja schon ein Beispiel.

 

Richtig peinlich wird es m.E. aber erst, wenn er nach der Aufklärung immer noch darauf beharrt.

Auch das ist keine Seltenheit.

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Wir hatten diese zwei Fehler doch breit diskutiert!

Und - wie immer - ergebnislos.

 

Beim Leitpfosten geht es nicht um die Messung eines festen Gegenstandes, also eine angezeigte Nullmessung, sondern um eine mögliche Reflexion durch die Dreikantbauart, sprich ein Meßergebnis von einem anderen Fahrzeug.

Ja. Und das ist totaler Nonsens. Auch das wurde schon etliche Male vorgetragen. Nur kapierst Du es offensichtlich nicht.

 

Für diese Problematik gibt es Untersuchungen, welche @bluey als Nichtfachzeitschriftenleser sowieso unbekannt waren

Ich lese oft genug Gutachten. Zuletzt ging es mehrfach auch um Leitpfosten. Nein, Leitpfosten werden nicht als Problem erachtet. Weder beim Visiertest noch beim normalen Meßgeschehen. Dazu muß ich auch nicht extra irgendwelche Fachzeitschriften wälzen.

 

@papemark konnte jedoch aktuell berichten, daß "Mängel/Unklarheiten beim Visiertest" - wie bei meinem Fall - durch eine neue Betriebsanleitung nicht mehr vorkommen sollen.

Soso... "Mängel/Unklarheiten beim Visiertest". Um was für welche soll es sich denn - so auch in Deinem Fall - gehandelt haben, die durch die neue Betriebsanleitung nicht mehr vorkommen sollen?

 

Soweit meine Zusammenfassung.

Wie immer arg komprimiert und auf das für DICH Wesentliche beschränkt. Daher leider mal wieder ohne jegliche Aussagekraft.

 

Was Ihre beide aber hier abzieht, geht echt unter keine Kuhhaut

:whistling: Schaust Du beizeiten auch mal in den Spiegel? :whistling:

 

Der Stachel muß bei Euch echt tief sitzen, daß ausgerechnet der blöde @m3, welcher hier jahrelang gegen Handlasermessungen wettert, nun schon bei seiner ersten gutachterlichen Strichprobe die Fehlerproblematiken nachgewiesen bekommt und damit das hier langjährig gepriesene Bild "Unfehlbarkeit" von @bluey zerbröselt

Nein, Du zerbröselst gar nichts, höchstens Dein ohnehin schon sehr schwammiges Image. Stell Dein Gutachten ein, so daß man es lesen kann. Anschließend können wir gerne weiterdiskutieren. Bis dahin aber..... viel heiße Luft.

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Der Stachel muß bei Euch echt tief sitzen, daß ausgerechnet der blöde @m3, welcher hier jahrelang gegen Handlasermessungen wettert, nun schon bei seiner ersten gutachterlichen Strichprobe die Fehlerproblematiken nachgewiesen bekommt und damit das hier langjährig gepriesene Bild "Unfehlbarkeit" von @bluey zerbröselt
Einen STachel, der tief sitzt, gibt es allenfalls in deiner Phantasie.

 

Daß du blöd bist, würde ich nie behaupten.

 

Aber stell doch einfach mal das Gutachten hier ein.

 

Gruß

Goose

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Aus gegebenem Anlaß würde es mich freuen, m3, wenn Du diese Passagen hier veröffentlichen würdest.

Die Sache mit dem Leitpfosten klingt nämlich z.B. so, als würde sie für meinen Bekannten auch in Frage kommen können, um den Fehler in der

Messung zu begründen.

@grandtoursimo: Hier findest Du die Diskussion um den Leitpfosten, auch mit Zitaten aus der Betriebsanleitung. Ganz einfach: "Front des zu messenden Fahrzeuges muß unverdeckt im Visier sein." Da kann Schützenkönig @bluey erzählen was er will.

:whistling:

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Beim Leitpfosten geht es nicht um die Messung eines festen Gegenstandes, also eine angezeigte Nullmessung, sondern um eine mögliche Reflexion durch die Dreikantbauart, sprich ein Meßergebnis von einem anderen Fahrzeug.

 

:whistling: Mal schriftlich nachgedacht.

Laser hat ja die schöne Eigenschaft eine gerade Linie zum angepeilten Ziel einzuschlagen und exakt denselben Weg zurück zu nehmen,was logisch sein sollte da der reflektierte Lichtstrahl ja sonst das Empfangsteil des Lasergeräts nicht treffen würde.

Wenn also der Leitpfosten reflektieren sollte dann entweder exakt gerade zurück ohne Winkelabweichung und damit Geschwindigkeit Null.Sollte also entweder rausgefiltert werden oder zu einer verworfenen Messung führen.

Wenn der Lichtstrahl aber abgelenkt wird dann nach der alten Gesetzmässigkeit das Einfallswinkel gleich dem Ausfallwinkel ist.Wenn man also die Auftrittseite des Pfostens als Basisfläche nimmt und der Lichtstrahl in einem Winkel von 45 Grad auf die Fläche trifft wird er mit den gleichen 45 Grad wider die Fläche "verlassen" was bedeutet das er aus Sicht der Person am Lasergerät um 90Grad abgelenkt wird.

Jetzt nehmen wir an das der Strahl auf ein unbeteiligtes Fahrzeug trifft das es dann im Winkel von 22,5 Grad treffen müßte um wieder in Richtung Lasergerät reflektiert zu werden wo es dann relativ unwahrscheinlich ist das der Laserstrahl dann noch in dem Winkelbereich auf den Sensor trifft das der ihn überhaupt erfassen kann.

Dazu kommt dann noch das so viele Meßimpulse diesen Weg perfekt einschlagen müßten das das Gerät die Messung akzeptiert.Dabei ist dann auch noch zu berücksichtigen das ein Teil der Meßimpulse mit Sicherheit das anvisierte Fahrzeug treffen und auch korrekt zurückgeworfen werden.Das Gerät muß dann also die korrekten Werte mit den Reflektionen des unbeteiligten aber erfassten Fahrzeug plus den eh ins Nirvana reflektierten Impulsen unter einen Hut bekommen.

:blink: Wie hoch ist die Chance das das Gerät eine solche Messung akzeptiert und einen Meßwert ausgibt?Schätze mal ein Lottogewinn über 147 Millionen ist bei weitem Wahrscheinlicher.

 

Oder habe ich mir das als dummer Hauptschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung zu einfach durchgedacht und muß viel komplizierter Denken? :whistling:

:blink: Oder sollte die Justiz in diesem Fall gezeigt haben das Physik nicht das Paradefach der schulischen Ausbildung war?

 

 

Sicherlich ist ist eine solche Fehlmessung theoretisch möglich,aber in Verbindung mit mindestens einem sich bewegenden Reflektor sehr unwahrscheinlich und mit zweien die sich möglicherweise auch noch in gegensätzliche Richtungen bewegen?

 

Ich tippe darauf das die Urteilsfindung auf "du hast Recht und ich meine Ruhe und soll sich doch ein Kollege mit euch rumärgern" beruhte.

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Und - wie immer - ergebnislos.

Nö. Das Ergebnis ist glasklar. Nur willst Du es nicht wahrhaben.

 

Ja. Und das ist totaler Nonsens. Auch das wurde schon etliche Male vorgetragen. Nur kapierst Du es offensichtlich nicht.

Absoluter Schmarrn. Du kapierst es einfach nicht. Es ist einfach zwecklos mit Dir.

 

@bluey&goose&harryb: Ich wiederhole mich nun. Was ich reinstelle und ob überhaupt, bleibt immer noch mir überlassen. Und ich stelle keine Dokumente mehr rein, welche persönliche Rückschlüsse zulassen.

:whistling:

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...

@fitz the cat: Ein erfrischendes Posting, welches auch in die richtigen zwei Richtungen geht :whistling: . Der Fall ist zwar unwahrscheinlich - und Achtung die Herren @goose&bluey&harryb, nun kommt ein Zitat -, "aber eben nach allem nicht grundsätzlich auszuschließen ist."

Und "die Ruhe" ist ja kein Urteil schreiben zu müssen! Desweiteren, warum sollte eine Richterin die ganze Gegnermannschaft antanzen lassen um noch einen Dorfsheriff aus Hintertupfingen anzuhören?

:whistling:

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Nö. Das Ergebnis ist glasklar. Nur willst Du es nicht wahrhaben.

Doch, leider muß ich erkennen, daß Du in dieser Hinsicht absolut begriffsstutzig bist.

 

Absoluter Schmarrn. Du kapierst es einfach nicht. Es ist einfach zwecklos mit Dir.

Korrekt. Absoluter Schmarrn, was Du hier ständig erzählst. Der Laser kann und wird keine Fehlmessung in der von Dir behaupteten Art und Weise produzieren, sprich über den Leitpfosten in eine andere Richtung reflektiert werden und ein anderes als das anvisierte Fahrzeug messen. Wir reden hier von Laser, nicht von Radar. Scheinbar ist Dir nicht einmal dieser simple Unterschied bekannt. Da erscheint jede weitere Diskussion mit Dir in der Tat absolut zwecklos.

 

Ich wiederhole mich nun. Was ich reinstelle und ob überhaupt, bleibt immer noch mir überlassen. Und ich stelle keine Dokumente mehr rein, welche persönliche Rückschlüsse zulassen.

Du kannst es noch so oft wiederholen, es ist und bleibt albern und lächerlich. Es wäre ein Einfaches, die relevanten Daten zu entfernen, die persönliche Rückschlüsse zulassen würden. Ich denke daher, daß Dein Gutachten denn doch nicht Deine albernen Unterstellungen und Behauptungen untermauert, sondern allenfalls einen Einzelfall betrifft, der vor einem anderen AG und unter Beteiligung eines anderen Gutachters mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit NICHT zu Deinen Gunsten ausgegangen wäre.

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Nö. Das Ergebnis ist glasklar. Nur willst Du es nicht wahrhaben.

Doch, leider muß ich erkennen, daß Du in dieser Hinsicht absolut begriffsstutzig bist.

@bluey: Nö. Selbst bei einem Hinweis in meinem Posting vorhin an @fritz the cat bleibst DU begriffsstutzig.

 

...sondern allenfalls einen Einzelfall betrifft, der vor einem anderen AG und unter Beteiligung eines anderen Gutachters mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit NICHT zu Deinen Gunsten ausgegangen wäre.

Du verkennst die Lage in gesamt D. Du kannst nicht davon ausgehen, daß bei jedem Amtsgericht ein Typ Laserschützenexperte @bluey oder @papemark die Richter "in der Tasche hat". Die Realität in der Fläche sind einfache Dorfsheriffs.

:whistling:

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@bluey: Nö. Selbst bei einem Hinweis in meinem Posting vorhin an @fritz the cat bleibst DU begriffsstutzig.

Dein Hinweis ist halt totaler Quark. Und bleibt auch Quark.

 

...sondern allenfalls einen Einzelfall betrifft, der vor einem anderen AG und unter Beteiligung eines anderen Gutachters mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit NICHT zu Deinen Gunsten ausgegangen wäre.

Du verkennst die Lage in gesamt D. Du kannst nicht davon ausgehen, daß bei jedem Amtsgericht ein Typ Laserschützenexperte @bluey oder @papemark die Richter "in der Tasche hat". Die Realität in der Fläche sind einfache Dorfsheriffs.

Unsinn. Der normale Dorfsheriff lasert in der Regel nicht. Das sind wenn schon die Kollegen der Wache. Im Regelfall aber und vor allem auch regelmäßig hingegen nutzen die Verkehrsdienste die Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung. Und diese Kollegen kennen sich im Normalfall damit sehr gut aus. Darüber hinaus gibt es viele Kollegen, die jahrelang im Verkehrsdienst waren und nun wieder Wachdienst schieben. Auch die kennen sich mit den Geräten gut aus.

 

Du magst ja das ein oder andere wissen, aber diesbzgl. stocherst Du mehr als nur im trüben Tümpel. Aber Deine Äußerung belegt doch recht deutlich, daß Du halt nur Glück gehabt hast. Mehr nicht.

 

:whistling:

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Dein Hinweis ist halt totaler Quark. Und bleibt auch Quark.

@bluey: Wieder typisch für Dich :whistling: . Ich bringe eine geforderte Quelle/Nachweis - hier ein Schlüsselsatz - und Du bezeichnest es als Quark. Ein Kardinalsfehler von Dir, namhafte Quellen und deren Aussage als nichtig zu bezeichnen. Du zerbröselst Dich damit selbst.

 

 

Unsinn. Der normale Dorfsheriff lasert in der Regel nicht. Das sind wenn schon die Kollegen der Wache. Im Regelfall aber und vor allem auch regelmäßig hingegen nutzen die Verkehrsdienste die Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung. Und diese Kollegen kennen sich im Normalfall damit sehr gut aus. Darüber hinaus gibt es viele Kollegen, die jahrelang im Verkehrsdienst waren und nun wieder Wachdienst schieben. Auch die kennen sich mit den Geräten gut aus.

Du blubberst mit Scheuklappen. Ein weiterer Kardinalsfehler von Dir ist, immer von deinem Erfahrungs- und Kenntnishorizont auf Allgemeingültigkeit zu schliessen.

 

Du magst ja das ein oder andere wissen, aber diesbzgl. stocherst Du mehr als nur im trüben Tümpel.

Schmarrn. Du redest Dich um Kopf und Kragen:

 

Das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz beauftragte die Polizeidirektion Passau 2008

mit einer Pilotierung hinsichtlich des Beschaffens von Laserhandmessgeräten, die zur höheren

Auslastung auf mehrere Dienststellen verteilt werden. Zwischenzeitlich wurden im Schutzbereich

der Polizeidirektion Passau 37 zusätzliche Beamte beschult, die auch die vorgeschriebene

Abschlussprüfung absolvierten. Durch zusätzliches Anschaffen von Laserhandmessgeräten

stehen nunmehr dezentral für die Dienststellen im Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Passau,

Stadt Passau und Landkreis Freyung-Grafenau Laserhandmessgeräte zur Verfügung, mit

denen ohne lange Anforderungen von weiterem Fachpersonal der Verkehrspolizeiinspektion

Passau bzw. des Einsatzzuges der Polizeidirektion Passau vor Ort Geschwindigkeitskontrollen

durchgeführt werden können. .... Die Polizeidirektion Passau erhofft sich durch den dezentralen

Einsatz von Laserhandmessgeräten einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Unfallursache

überhöhte Geschwindigkeit.

Aus Verkehrslagebericht 2008, S. 21/22 Polizei-Direktion Passau, www.polizei.bayern.de; Hervorhebung von mir.

 

Hier werden 37 Dorfsheriffs mit einer eintägigen Schulung auf das allgemeine Volk losgelassen. Wie Du dem Bericht entnehmen kannst, wird auf "Fachpersonal" verzichtet :whistling: . Diese 37 Frischlinge haben eine erhöhte Fehlerquote und gehen vor Gericht unter.

 

Aber Deine Äußerung belegt doch recht deutlich, daß Du halt nur Glück gehabt hast. Mehr nicht.

Ich empfinde es als schade, daß die amtliche Verkehrsüberwachung zum Glücksspiel zählt.

:blink:

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@bluey&goose&harryb: Ich wiederhole mich nun. Was ich reinstelle und ob überhaupt, bleibt immer noch mir überlassen. Und ich stelle keine Dokumente mehr rein, welche persönliche Rückschlüsse zulassen.

Niemand verlangt von Dir, dich hier zu outen. Du willst mir aber nicht wirklich erklaeren, dass die Passage des Gutachtens, welche erklaert, wie denn der Laserstrahl vom Leitpfosten so abgelenkt wird, dass es zu einer Fehlmessung kommt, Passagen beinhaltet, die Rueckschluesse auf Deine reale Identitaet zulassen - oder etwa doch? :whistling::whistling:

 

Es bleibt ganz allein Dir ueberlassen, was Du hier einstellst oder nicht. Wir haben jetzt alle erfahren, dass es tatsaechlich ein Gutachten gibt, aufgrund dessen ein Richter - oder war es 'ne -in? - das Verfahren eingestellt hat. Die ueberwiegende Meinung hier lautet, dass Du damit maechtig Glueck hattest - und dieser Meinung kann ich mich gut und gerne anschliessen.

 

Du machst halt den Fehler zu behaupten, dass prinzipiell die Anwesenheit eines solchen Leitpfostens bei einer Lasermessung zur Ungueltigkeit des Messvorganges fuehren muss - und das ist nun mal mehr als zweifelhaft. Die Berechnung von 'fritz the cat' basiert auf logischen Schluessen und weist nach, dass deine Behauptung zumindest zum allergroessten Teil Humbug ist.

 

Wie gesagt - Du hattest Glueck, dass der /die Vorsitzende deines Verfahrens sich vom Gutachter 'belabern' liess.....

 

Der Fall ist zwar unwahrscheinlich - und Achtung die Herren @goose&bluey&harryb, nun kommt ein Zitat -, "aber eben nach allem nicht grundsätzlich auszuschließen ist."

Sag mal, bist Du nicht immer derjenige, der da irgendwelche Szenarien in der Luft zerreisst, die da sagen, Schnellfahren sei so gefaehrlich, weil ja dieses oder jenes passieren koennte? Du bringst doch immer die Story vom auf die Strasse fallenden Meteoriten, um damit zu 'beweisen', wie unwahrscheinlich solche Szenarien seien. Aber auch dieser Meteorit - ebenso wie die erdachten Szenarien - ist eben nach allem nicht grundsaetzlich auszuschliessen.....

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@bluey&goose&harryb: Ich wiederhole mich nun. Was ich reinstelle und ob überhaupt, bleibt immer noch mir überlassen. Und ich stelle keine Dokumente mehr rein, welche persönliche Rückschlüsse zulassen.
Klar bleibt das dir überlassen. Ebenso bleibt es uns überlassen, ob wir dich noch für voll nehmen.

Tipp doch einfach die betreffende Passage mal hier ab. Oder kopiere das Gutachten, schneide alle Bereiche aus, die persönliche Daten enthalten und scanne es dann ein. Keine Sorge, wir werden schon nicht recherchieren, wer du bist...

 

Aber vermutlich ist es wie mit deiner Studie - Sie wird erst erscheinen, wenn der letzte schwarze Rabe den Tower verlassen hat...

 

Gruß

Goose

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Hier werden 37 Dorfsheriffs mit einer eintägigen Schulung auf das allgemeine Volk losgelassen. Wie Du dem Bericht entnehmen kannst, wird auf "Fachpersonal" verzichtet . Diese 37 Frischlinge haben eine erhöhte Fehlerquote und gehen vor Gericht unter.
Ich denke, man sollte erst einmal klären, was in deiner Welt alles unter den Begriff "Dorfsheriff" fällt. Denn auch, wenn das ein geflügelter Begriff ist, so bezeichnet er doch einen bestimmten Personenkreis. Und mich beschleicht mal wieder die Vermutung, daß du nicht weißt, wovon du da genau sprichst...

 

Gruß

Goose

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@fitz the cat: Ein erfrischendes Posting, welches auch in die richtigen zwei Richtungen geht :whistling: . Der Fall ist zwar unwahrscheinlich - und Achtung die Herren @goose&bluey&harryb, nun kommt ein Zitat -, "aber eben nach allem nicht grundsätzlich auszuschließen ist."

 

:whistling: Wenn man als Reflektionsmittel Leitpfosten und Kfz nimmt wird es unmöglich sein.Wenn man sich die aufwendigen Spiegelsysteme anschaut die nötig sind um Laserstrahlen mit einer gewissen Exaktheit umzulenken und auf ein Ziel auszurichten sollte sich die Frage ob dieses Szenario im Strassenverkehr möglich ist erübrigen.

Ich als absoluter Laie gehe mal davon aus das der Empfangssensor so gewählt wird das nur Impulse erfasst werden die nur sehr wenig Abweichung von der Gedachten Linie Sender - Meßobjekt aufweisen um solche unerwünschten Reflektionen zu minimieren.Das würde aber bedeuten das der Laserimpuls nicht nur zweimal umgelenkt werden muß sondern noch einige weitere Male damit der Strahl überhaupt wieder vom Sensor erfasst werden kann.Das würde aber bedeuten das schon der Laufzeitunterschied der einzelnen Meßimpulse so gravierend voneinander abweichen würden das die Messung verworfen wird.

Ich bin sicher das der Gutachter das bewusst simpel beschrieben hat und auf einen Richter/Richterin gestoßen ist welche technisch absolut unbeleckt sind und dieses Gutachten nur aus eigener (sorry) Unfähigkeit technische Zusammenhänge zu verstehen akzeptiert hat.Ich gehe mal davon aus das jemand der das Abitur bestanden hat ein solches Gutachten jederzeit in der Luft zerreissen können muß. :blink: Und sei es nur mit der Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist das diese theoretische Möglichkeit auch im realen Leben zutreffen könnte.Diese Wahrscheinlichkeit dürfte so gering sein das man sie vernachlässigen kann.

 

Mal schauen ob ich einen Bekannten erwische dessen Kollege gelernter Kernphysiker ist,der könnte vielleicht ungefähr sagen wie groß die Möglichkeit sein könnte.Der Typ hatte wohl im Studium und in seinen ersten Berufsjahren mit Lasertechnik zu tun und bastelt auch einiges mit alten Lasern aus CD-Playern usw rum.

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Ich gehe mal davon aus das jemand der das Abitur bestanden hat ein solches Gutachten jederzeit in der Luft zerreissen können muß. :whistling: Und sei es nur mit der Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist das diese theoretische Möglichkeit auch im realen Leben zutreffen könnte.Diese Wahrscheinlichkeit dürfte so gering sein das man sie vernachlässigen kann.

Naja - nun sollte man aber davon ausgehen, dass auch die Richterin das Abitur bestanden hat - und trotzdem nicht dazu in der Lage war.... :whistling:

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Naja - nun sollte man aber davon ausgehen, dass auch die Richterin das Abitur bestanden hat - und trotzdem nicht dazu in der Lage war.... :P

 

Sollte man annehmen. :rolleyes: Aber wenn man sich die Schulzeiten in Erinnerung ruft,Frauen und die Fächer Chemie und Physik.Da treffen zwei Welten aufeinander die sich nicht in allen Fällen vertragen.

 

Aber was Anders.hatte ja erwähnt das ein Bekannter einen Kernphysiker als Kollegen hat.Den hab ich mal angehauen und der hat seinen Kollegen befragt.Der meinte das das kein Problem ist,im Labor mit den entsprechenden Spiegeln,aber auch nur wenn sich dabei nichts bewegt.Alleine die Tatsache das sich das laser in der Hand leicht bewegen wird mache es schon schwierig.Wenn sich ein oder mehrere Speiegl bewegen hält er es für einen großen Zufall wenn da was am Empfänger ankommt und bei der Kombination Leitpfosten und fahrendes Auto hält er es schlicht für unmöglich das ein Laserimpuls am Empfangsteil ankommt.

Er hat dann noch das Beamen als Beispiel gebracht.Man hielt das Jahrzehnte für unmöglich bis es Wissenschaftlern gelang ein Atom zu beamen.Das macht ein beamen von Menschen und Gegenständen theoretisch möglich,aber in der Praxis wird es trotzdem nicht möglich sein da es weder eine Technik geben wird die einen Menschen in seine Atome auflöst und an anderer Stelle wieder funktionstüchtig zusammenbastelt.dazu kommt das man dazu gigantische Rechner bräuchte und mehr Energie als im Universum vorhanden ist.

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Nein, aber ein Forum, in dem auch Polizisten ihre (nicht unerhebliche) Erfahrung beisteuern.

 

Wäre dir ein Forum lieber, in dem alle mit den Wölfen heulen und dann unterm Strich doch nichts sinnvolles dabei herumkäme? Sowas gibt es sicher auch zu genüge. Einfach mal suchen...

 

Gruß

Goose

 

ok, ich habe mir nun einen einblick dieser erfahrungsschätze gemacht....mitlesen reicht völlig aus.

 

für mich bin ich zu dem schluss gekommen, dass es besser ist, den freunden und helfern kein vertrauen zu schenken.

 

blue bemerkte einmal, er würde wenn ihm unterlagen zugesandt würden, die ja bereits 15 andere gelesen haben,

auch nicht in den user daten nach dem tatsächlichen namen schauen.

 

mir ist es zu gläsern....und polizist bleibt polizist!

 

viel spaß noch bei dem ping pong chat.

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[...]

 

blue bemerkte einmal, er würde wenn ihm unterlagen zugesandt würden, die ja bereits 15 andere gelesen haben,

auch nicht in den user daten nach dem tatsächlichen namen schauen.

[...]

 

Und was genau soll er davon haben, bzw. damit anfangen können?

Das Urteil ist rechtskräftig und der Fall erledigt. Ich glaube kaum, dass Bluey diesen speziellen Fall wieder aufrollen lassen will.

Ich bin mir sicher, er hat besseres zu tun. Wie jeder andere Admin hier im Forum sicherlich auch!

 

Ich finde es richtig, wichtig und gut, dass hier sowohl "Normalouser", als auch Cops, Anwälte und "Wer-weiß-wer-noch!" hier

verttreten sind und Ihre Erfahrungen und Meinungen teilen.

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Mich interessiert lediglich das Gutachten. Die persönlichen Daten von @m3_ oder sonstwem sind mir total schnuppe. Mittlerweile bin ich mir aber sicher, daß dieses ominöse Gutachten nicht einmal ansatzweise das Geplappere von @m3_ unterstreicht, sonst würde er sich nicht wie ein Aal winden und das Gutachten einfach zugänglich machen. Die Sache ist abgeschlossen, von daher hat er rein gar nichts zu verlieren.

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Du machst halt den Fehler zu behaupten, dass prinzipiell die Anwesenheit eines solchen Leitpfostens bei einer Lasermessung zur Ungueltigkeit des Messvorganges fuehren muss - und das ist nun mal mehr als zweifelhaft.

@harryb: Ich wiederhole mich nun schon zum zigten Mal und nun zum letzten Mal! Um alle Zweifel auszuschliessen und nicht jedesmal eine Grundsatzuntersuchung einzuleiten, hat die Rechtsprechung doch das "standardisierte Meßverfahren" kreiert! Und dazu gehört auch die Beachtung der Betriebsanleitung, welche sogar bindend für die PTB-Zulassung ist. Und hier hat nunmal nichts im Weg zu stehen, was seinen Grund hat, da kann Laserschützenkönig @bluey hier blubbern soviel er will.

 

dass deine Behauptung zumindest zum allergroessten Teil Humbug ist.

Schmarrn. Es ist auch nicht meine Behauptung. Ich schließe mich aber dieser korrekten Betrachtungsweise an.

 

Sag mal, bist Du nicht immer derjenige, der da irgendwelche Szenarien in der Luft zerreisst, die da sagen, Schnellfahren sei so gefaehrlich, weil ja dieses oder jenes passieren koennte?

Wie sind hier jedoch bei einer amtlichen, behördlichen Geschwindigkeitsmessung und nicht bei einer privaten Wahrscheinlichkeits-/Risikobetrachtung.

 

@goose schrieb:

Tipp doch einfach die betreffende Passage mal hier ab.

Schlüsselsätze und Sinngemäßes habe ich doch geschrieben.

 

Oder kopiere das Gutachten, schneide alle Bereiche aus, die persönliche Daten enthalten und scanne es dann ein. Keine Sorge, wir werden schon nicht recherchieren, wer du bist...

Stell Du doch endlich mal Dokumente rein, wie z. B. die geforderten "Ausbildungsinhalte Laseranhalteposten" - welche ja nicht einmal etwas persönliches beinhalten- , anstatt solche Töne zu posaunen. Kannst auch gerne abtippen :rolleyes: .

 

@fritz the cat schrieb:

Ich gehe mal davon aus das jemand der das Abitur bestanden hat ein solches Gutachten jederzeit in der Luft zerreissen können muß.

Wäre mir neu, daß Amtsrichter kein Abitur haben :P .

:)

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Ich denke, man sollte erst einmal klären, was in deiner Welt alles unter den Begriff "Dorfsheriff" fällt. Denn auch, wenn das ein geflügelter Begriff ist, so bezeichnet er doch einen bestimmten Personenkreis. Und mich beschleicht mal wieder die Vermutung, daß du nicht weißt, wovon du da genau sprichst...

@goose: Wikipedia meint hierzu: "Abschnittsbevollmächtigter auf dem Land, der Begriff ist allerdings z. B. auch in Baden-Württemberg umgangssprachlich für Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes üblich". Ich meine damit auch umgangssprachlich den Cop auf dem "Land", welcher alles macht, aber in nichts Spezialist ist bzw. keine "Tiefe" hat.

:rolleyes:

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@harryb: Ich wiederhole mich nun schon zum zigten Mal und nun zum letzten Mal! Um alle Zweifel auszuschliessen und nicht jedesmal eine Grundsatzuntersuchung einzuleiten, hat die Rechtsprechung doch das "standardisierte Meßverfahren" kreiert! Und dazu gehört auch die Beachtung der Betriebsanleitung, welche sogar bindend für die PTB-Zulassung ist. Und hier hat nunmal nichts im Weg zu stehen, was seinen Grund hat, da kann Laserschützenkönig @bluey hier blubbern soviel er will.

Tja, Du kannst es noch so oft wiederholen, nur davon werden Deine Phrasen auch nicht richtiger. Aber vllt. hat der Herr ja die Güte mir mitzuteilen oder noch besser die entsprechende Passage zu zitieren, wo (Seite ?) in der Bedienungsanleitung steht "hier hat nunmal nichts im Wege zu stehen". Weil: Du kennst ja die Bedienungsanleitung. Oder vllt. doch nicht? Nicht, daß man Deine Äußerungen wieder als wirres Geblubbere abschiebt. :rolleyes:

 

Schmarrn. Es ist auch nicht meine Behauptung. Ich schließe mich aber dieser korrekten Betrachtungsweise an.

:P Schon klar. Untermauert sie doch ausnahmsweise mal Deine Ansichten. Im Umgekehrten Fall hättest Du von dem Gutachten wohl kaum Notiz genommen.

 

Tipp doch einfach die betreffende Passage mal hier ab.

Schlüsselsätze und Sinngemäßes habe ich doch geschrieben.

Die "Bitte" von Goose hatte schon seinen Grund, kennen wir doch zur Genüge Deine recht eigensinnige Art, Passagen (sinnentfremd) zu "zitieren" bzw. wiederzugeben. Was nicht in Dein Weltbild paßt, wird ruckzuck ausgeblendet. Existiert nicht.

 

Stell Du doch endlich mal Dokumente rein, wie z. B. die geforderten "Ausbildungsinhalte Laseranhalteposten" - welche ja nicht einmal etwas persönliches beinhalten- , anstatt solche Töne zu posaunen. Kannst auch gerne abtippen

Das übliche Geblubbere. Du weichst aus.

 

BTW: es gibt kein Dokument, welches die von Dir geforderten "Ausbildungsinhalte Laseranhalteposten" beschreibt. Wurde Dir aber auch schon x-mal gesagt.

 

Also: wie schaut's aus mit Deinem Gutachten? Bekommen wir es noch mal zu lesen, oder bleibt's beim Alten: viel Geblubbere und heiße Luft!

 

@goose: Wikipedia meint hierzu: "Abschnittsbevollmächtigter auf dem Land, der Begriff ist allerdings z. B. auch in Baden-Württemberg umgangssprachlich für Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes üblich". Ich meine damit auch umgangssprachlich den Cop auf dem "Land", welcher alles macht, aber in nichts Spezialist ist bzw. keine "Tiefe" hat.

Und wieder einmal zeigt sich recht deutlich, daß Du eben keine Ahnung hast, davon aber leider jede Menge.

 

Der Dorfsherrif - auch so, wie Du ihn interpretierst - arbeitet idR (Ausnahmen bestätigen selbige) nicht mit dem Lasergerät. Sein Aufgabengebiet sieht das auch gar nicht vor.

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Ich denke, man sollte erst einmal klären, was in deiner Welt alles unter den Begriff "Dorfsheriff" fällt. Denn auch, wenn das ein geflügelter Begriff ist, so bezeichnet er doch einen bestimmten Personenkreis. Und mich beschleicht mal wieder die Vermutung, daß du nicht weißt, wovon du da genau sprichst...

@goose: Wikipedia meint hierzu: "Abschnittsbevollmächtigter auf dem Land, der Begriff ist allerdings z. B. auch in Baden-Württemberg umgangssprachlich für Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes üblich". Ich meine damit auch umgangssprachlich den Cop auf dem "Land", welcher alles macht, aber in nichts Spezialist ist bzw. keine "Tiefe" hat.

:rolleyes:

Als "Dorfsheriff" wird gewöhnlich der Bezirksdienst bezeichnet. Dieser führt jedoch gewöhnlich keine Lasermessungen durch.

Die Beamten, die in deinem Link ausgebildet werden, sind die aus dem Wach- und Wechseldienst. Also die Kollegen, die rund um die Uhr im grün-silbernenen unterwegs sind und die Einsatzbewältigung im täglichen Dienst wahrnehmen. Zu deren Aufgaben gehört aber auch die Verkehrsüberwachung.

 

Wenn man übrigens bei Wikipedia den Begriff "Dorfsheriff" eingibt landet an auf der Seite "DDR-Sprachgebrauch", und hier erscheint dann auch deine Erklärung...

 

Schlüsselsätze und Sinngemäßes habe ich doch geschrieben.
Ich habe schon mehr als ein Mal bei dir erlebt, daß du vermeindlich sinngemäßes geschildert hast und als dannd ie Quelle vorlag stellte sich heraus, daß du elementare Bereiche "vergessen" hast (siehe z.B. oben)...

 

Es scheint also, wie so oft, daß von dir nichts brauchbares kommt, sondern nur heiße Luft.

Damit hast du mal wieder den goldenen Fön gewonnen...

 

Gruß

Goose

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Wenn ich mir mit anschaue, wie m3 hier zum Teil angegangen wird von machen Forenmitgliedern, wie er ins Lächerliche gezogen wird, dann liegt der Schluss doch sehr nahe, dass man den Respekt ihm gegenüber vermissen lässt.

Und warum wohl :rolleyes:

Es fehlt einfach das Fleisch am Knochen an seinen Aussagen, für Dritte tönt alles nur nach heisser Luft. Entweder wird die Katze endlich aus dem Sack gelassen oder das ganze bleibt unglaubhaft. Wer A sagt muss auch B sagen.. ist das so schwer zu verstehen??

gruss lemon

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Wenn ich mir mit anschaue, wie m3 hier zum Teil angegangen wird von machen Forenmitgliedern, wie er ins Lächerliche gezogen wird, dann liegt der Schluss doch sehr nahe, dass man den Respekt ihm gegenüber vermissen lässt.

Und warum wohl :rolleyes:

Es fehlt einfach das Fleisch am Knochen an seinen Aussagen, für Dritte tönt alles nur nach heisser Luft. Entweder wird die Katze endlich aus dem Sack gelassen oder das ganze bleibt unglaubhaft. Wer A sagt muss auch B sagen.. ist das so schwer zu verstehen??gruss lemon

 

das ist natürlich ein triftiger grund....

man könnte es aber auch lassen....

 

deeskalierend und mit ein bischen würde oder weiter auf die selbstherrliche art.

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Tja, Du kannst es noch so oft wiederholen, nur davon werden Deine Phrasen auch nicht richtiger. Aber vllt. hat der Herr ja die Güte mir mitzuteilen oder noch besser die entsprechende Passage zu zitieren, wo (Seite ?) in der Bedienungsanleitung steht "hier hat nunmal nichts im Wege zu stehen". Weil: Du kennst ja die Bedienungsanleitung. Oder vllt. doch nicht? Nicht, daß man Deine Äußerungen wieder als wirres Geblubbere abschiebt. :rolleyes:

@bluey: Das gibt es doch gar nicht :) ! Das wurde doch breit und lang diskutiert und von mir die Passage auch zitiert. Hast Du ein Memory-Problem? Die Moderatoren mögen mir die nachfolgende Hervorhebung verzeihen, aber anders geht es bei @bluey nicht, ist auch der letzte Versuch.

 

Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck des zu messenden Fahrzeuges muss unverdeckt im Visier sein.

Aus Handbuch Riegl FG21-P, S. 20

 

:blink: Schon klar. Untermauert sie doch ausnahmsweise mal Deine Ansichten.

Falsch. Sie untermauert / beweist die bekannten Probleme mit Handlasermeßgeräten.

 

BTW: es gibt kein Dokument, welches die von Dir geforderten "Ausbildungsinhalte Laseranhalteposten" beschreibt. Wurde Dir aber auch schon x-mal gesagt.

Danke, das wollte ich hören. Ich komme bei gegebenen Anlass darauf zurück :blink: .

 

Also: wie schaut's aus mit Deinem Gutachten? Bekommen wir es noch mal zu lesen, oder bleibt's beim Alten: viel Geblubbere und heiße Luft!

Ich wiederhole mich. Ich stelle hier keine Dokumente aus div. Gründen rein, akzeptiere das doch mal. Und was heißt "wir"? Das Gutachten haben etliche namhafte Forumsteilnehmer gelesen. Selbstverständlich kannst Du weiterhin im persönlichen Kontakt "Akteneinsicht" nehmen. Und das ist keine billige Ausrede, sondern ein super Angebot!

:P

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Wenn man übrigens bei Wikipedia den Begriff "Dorfsheriff" eingibt landet an auf der Seite "DDR-Sprachgebrauch", und hier erscheint dann auch deine Erklärung...

Und Du läßt selbst etwas weg....Der Gebrauch kommt auch aus BaWü. U. a. wird dort auch "Dorfbulle" gesagt, was auch keine eigentliche Beleidigung darstellt, sondern scherzhaft gemeint ist, siehe Link von @gery41. Es ist umgangssprachlicher Gebrauch für den Wald-und-Wiesen-Dorfpolizisten, der "alles" macht und alles ist, aber kein "Fachpersonal".

:rolleyes:

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Und Du läßt selbst etwas weg....Der Gebrauch kommt auch aus BaWü. U. a. wird dort auch "Dorfbulle" gesagt, was auch keine eigentliche Beleidigung darstellt, sondern scherzhaft gemeint ist, siehe Link von @gery41. Es ist umgangssprachlicher Gebrauch für den Wald-und-Wiesen-Dorfpolizisten, der "alles" macht und alles ist, aber kein "Fachpersonal".

:rolleyes:

Das kann ich definitiv bestätigen. Und zwar aus hinreichender eigener Erfahrung, ich lebe hier. Allerdings wirklich nur auf die kleinen Käffer beschränkt. Aber auch hier werden Lasermessungen durchgeführt.

 

MfG

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Wenn man übrigens bei Wikipedia den Begriff "Dorfsheriff" eingibt landet an auf der Seite "DDR-Sprachgebrauch", und hier erscheint dann auch deine Erklärung...

Und Du läßt selbst etwas weg....Der Gebrauch kommt auch aus BaWü. U. a. wird dort auch "Dorfbulle" gesagt, was auch keine eigentliche Beleidigung darstellt, sondern scherzhaft gemeint ist, siehe Link von @gery41. Es ist umgangssprachlicher Gebrauch für den Wald-und-Wiesen-Dorfpolizisten, der "alles" macht und alles ist, aber kein "Fachpersonal".

:rolleyes:

Was lasse ich denn weg? Daß der Begriff lt. Wiki in BaWü für den Gemeindevollzugsdienst verwendet wird?

Erstens sagtest du das ja bereits und zweitens dachte ich, du wärst dem Link gefolgt. Denn dann hättest du eine Erklärung gefunden, welche Aufgaben der Gemeindevollzugsdienst in BaWü hat: Klick mich und du siehst, daß Geschwindigkeitsüberwachungen im fließenden Verkehr mittels Laser nicht dazu gehört....

 

Nun erklär mir aber mal bitte, was genau deiner Meinung nach das Tätigkeitsfeld des Wald-und-Wiesen-Dorfpolizisten ist, denn ich glaube noch immer, du weißt nicht so genau, wovon du sprichst...

 

Gruß

Goose

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Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck des zu messenden Fahrzeuges muss unverdeckt im Visier sein.

Aus Handbuch Riegl FG21-P, S. 20

Na gut. Wenigstens dieses Zitat ist zur Abwechslung mal korrekt.

So, und jetzt stellen wir uns einfach mal die Frage, was dieser Satz denn in der Realität bedeutet. Nämlich: um zu gewährleisten, daß man möglichst schon beim ersten Auslösen des Gerätes ein verwertbares Ergebnis erzielt, sollte sich nichts zwischen dem Meßgerät und dem zu messenden Fahrzeug befinden. Denn diese Gegenstände, seien es nun der ominöse Leitpfosten oder ganz einfach nur Äste oder Blätter von irgendwelchen Büschen oder Bäumen, können eine Messung verhindern. Man bekommt also entweder gar kein Ergebnis (z.B. bei Ästen/Zweigen u.ä.) oder eine Nullmessung (wie z.B. beim Leitpfosten). Dieser Satz bedeutet aber nicht, daß eine trotz eines im Weg liegenden Leitpfostens erfolgreich durchgeführte Messung nicht verwertbar ist. Diese Bedeutung interpretierst Du in diesen Satz eigenmächtig hinein. Und genau da liegt das Problem. Wären diese Gegenstände ein Problem für die Messung, so wäre das in der Bedienungsanleitung genauer erwähnt und erläutert.

 

In Kurzfassung: Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck des zu messenden Fahrzeuges muß unverdeckt im Visier sein, um gewährleisten zu können, daß man eine gültige Messung erhält. Ansonsten ist damit zu rechnen, daß das Gerät keinen Meßwert anzeigt! Keinesfalls aber produziert das Gerät bei Vorhandensein eines Gegenstandes einen falschen Meßwert.

 

Ich hoffe, daß Du das jetzt endlich einmal kapiert hast.

 

Falsch. Sie untermauert / beweist die bekannten Probleme mit Handlasermeßgeräten.

Nö. Sie untermauert (von Beweis kann gar keine Rede sein) lediglich das, was Du an Ansichten vertrittst. Und das ist mehr als mager. Zumal es viele Gutachten gibt, die Deinem entgegenstehen und eine andere Sichtweise vertreten.

 

Danke, das wollte ich hören. Ich komme bei gegebenen Anlass darauf zurück

Lag da etwa ein Memory-Problem vor? :rolleyes: In einschlägigen Diskussionen wurde mehrfach und extra für Dich betont, daß es solche Dokumente nicht gibt und diese auch nicht erforderlich sind. Du darfst aber gern bei gegebenen Anlaß darauf zurückkommen und abermals Unsinn schreiben. Ich werde Dich gern darauf hinweisen. :)

 

Ich wiederhole mich. Ich stelle hier keine Dokumente aus div. Gründen rein, akzeptiere das doch mal. Und was heißt "wir"? Das Gutachten haben etliche namhafte Forumsteilnehmer gelesen. Selbstverständlich kannst Du weiterhin im persönlichen Kontakt "Akteneinsicht" nehmen. Und das ist keine billige Ausrede, sondern ein super Angebot!

Ja, ich wiederhole mich auch: viel heiße Luft und nichts dahinter. Wie immer. :P Deine Entscheidung akzeptiere ich. Gar keine Frage. Aber an Glaubwürdigkeit hast Du dadurch nicht gewonnen, eher verloren.

 

Dein "super Angebot" wäre vllt. ganz nett und ich würde es vllt. auch annehmen, würde sich eine Gelegenheit dafür ergeben. Ganz sicher aber werde ich dafür nicht nach Goslar oder hunderte Kilometer sonstwohin fahren. Wenn Du es mich lesen lassen würdest, könntest Du es genauso gut einscannen und mir als PDF zumailen. Ich sichere Dir eine vertrauliche Behandlung zu!

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Und Du läßt selbst etwas weg....Der Gebrauch kommt auch aus BaWü. U. a. wird dort auch "Dorfbulle" gesagt, was auch keine eigentliche Beleidigung darstellt, sondern scherzhaft gemeint ist, siehe Link von @gery41. Es ist umgangssprachlicher Gebrauch für den Wald-und-Wiesen-Dorfpolizisten, der "alles" macht und alles ist, aber kein "Fachpersonal".

Na, wenn Wiki das so sagt, so muß das ja auch stimmen. :rolleyes:

 

Der "Dorfbulle" hat auch mal eine Polizeiausbildung durchlaufen, so wie jeder andere Cop auch. Und er hat mit Sicherheit auch insbes. im Wach- und Wechseldienst gearbeitet, so wie die Masse der anderen Cops auch. In diesem Rahmen wird er sicherlich auch z.B. mit einem Lasergerät gearbeitet und etliche Erfahrungswerte gesammelt haben. Warum er also nur aufgrund der Tatsache, daß er Jaaahreeeee später in die Funktion des Dorfsheriffs wechselte, mit einem Male keine Ahnung mehr davon haben und auch nicht mehr als "Fachpersonal" gelten soll, ist mir schleierhaft. Aber Du wirst uns das sicherlich in Deiner unnachahmlichen Art, über Dinge zu referieren, von denen Du keinen blassen Schimmer hast, genauer darlegen. Zur Not mit Verlinkung auf Wiki oder Bemerkungen aus der BLÖD.

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