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Ich Wollte Es Dem Forum Nicht Vorenthalten


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In der Privatwirtschaft wird man für solch eine Fahrlässigkeit sofort in Regress genommen.

Dann lese das mal durch

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeits...beitnehmer.html

Da gibt es einige Beschränkungen wo das entweder ausschließen oder begrenzen.

Das sieht hartmut schon richtig, grundsätzlich ist es bei Fahrlässigkeit der Schaden des Arbeitgebers. Angenommen ich programmiere Schund und deswegen entsteht beim Kunden ein Schaden, so muss diesen der Arbeitgeber und nicht ich ersetzen.

Weiteres Beispiel: Pizzalieferant bringt ungenießbare Pizza, wohl zu scharf um die Kurve gefahren. Der Fahrer heult uns dann die Ohren voll, dass er dann die Pizza aus eigener Tasche bezahlen müsse, wenn wir sie nicht bezahlen :whistling: Damit liegt er auf jeden Fall falsch, den Schaden hat der Arbeitgeber, obwohl es gerade im Niedriglohnsegment nicht so genau genommen wird :unsure:

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Ich muss hier Goose, hartmut und dagegen zustimmen.

 

Die Haftung im Arbeitsrecht kann man vereinfacht so darstellen.

 

einfache und normale Fahrlässigkeit =>AG zahlt Schaden

grobe Fahrlässigkeit=> AG und AN teilen sich den Schaden, wobei die Anteile variabel sind und die Höhe beim AN gedeckelt ist.

Vorsatz=>Auch hier idR Teilung möglich, wobei der Anteil des AN überwiegt und er den gesamten Schaden zu tragen hat.

 

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@faun98

Die Sache mit der Kündigung aufgrund des Verdachtes einer Straftat kann damit nicht verglichen werden. Das ist eine vollkommen andere Baustelle. Die Verdachtskündigung ist im Übrigen sehr umstritten und wird auch in der Literatur zu großen Teilen abgelehnt. Das BAG interessiert dies allerdings wenig.

 

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@all

Es war KEIN Radargerät, sondern ein Einseitensensor der Firma eso bzw. nur der Blitz und die Kamera davon.

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  • 3 months later...

Hi,

 

selten so gelacht, würde mir wünschen, so eine Situation auch nur einmal live zu erleben.

 

Anhalten, zum Cop gehen - und ihn einfach nur auslachen, allerdings ohne ihm zu sagen, für wie intelligent man ihn hält.

 

Bei dieser Geschichte wird sich sogar mancher Cop eine heimliche Schadenfreude über so viel "einfaches Gemüt" nicht verkneifen können, logisch, und jeder andere (im Herzen nicht so "grüne" Mitbürger) zeigt offen seine Schadenfreude.

 

Richtig niedlich finde ich die Erklärungsversuche unserer Forencops, wieso wohl das Gerät auf den Schienen aufgebaut wurde, und was sich wohl der "blitzgescheite Beamte" dabei gedacht haben könnte?!

Ebenso könnte man jemanden fragen, welcher sich bewusst auf einen rostigen 120er Nagel gesetzt hat, was er sich wohl dabei gedacht habe?!

 

Hier zeigt sich wieder mal der Unterschied zwischen Glauben und Wissen - der :rolleyes: glaubte die Bahnstrecke wäre stillgelegt, jetzt weis er, sie ist es nicht!!

Tja, so passiert´s, :rofl: glaubt er weis schon alles und dann wird ein ganz normaler, regnerischer Tag zur Bildungsreise mit erheblichem Lerneffekt!!

 

 

Gruß

Highspeedbiker :100::120::o

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Sie waren nachts über Bahngleise gelaufen und wurden dann von einem nahenden Zug erfasst und getötet. Erzähl das denen mal.

 

 

Zwecklos:

 

1. Die Dussel sind schon tot!

 

2. Wenn es nicht eine Schnellfahrstrecke, V > 140km/h ist, dann kann ( SOLLTE und DARF man aber nicht ) auch eine zweigleisige Bahnstrecke bei guten Sichtverhältnissen ohne Selbstmordergebniss überqueren. Wobei man wissen sollte daß es auch Gleiswechselbetrieb gibt, samt der Bedeutung.

 

3. Es gilt NICHT empfehlenswert oder erlaubt, ein LKW kann nach Stolpern ggf. ausweichen oder bremsen, wer zwischen den Gleisen verletzt liegt hat wohl bald keine Sorgen mehr.

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..........wer zwischen den Gleisen verletzt liegt hat wohl bald keine Sorgen mehr.

 

 

Das könnte noch gutgehen, es darf nur keine Kupplung runterhängen :sneaky: .

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Gerät scheint wieder repariert, wurde heute um 9:00 Uhr in der Holzmarktstraße Richtung Mitte direkt hinter der Bahnunterführung gesichtet. Passat in der Seitenstraße geparkt, Geräte am rechten Fahrbahnrand aufgebaut.

Berlin hat mehr als nur eines davon :sneaky:

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