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Fahren Ohne Fahrerlaubnis


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Hallo,

Ich wurde heute mit 95 innorts geblitzt also 45 zu schnell,

wollte nun fragen was mir für eine Strafe droht ich bin erst 17 jahre alt und besitze keine fahrerlaubnis.

Das Auto ist auf mein Vater zugelassen und er sieht mir sehr ähnlich aus.

Somit wollte ich fragen was ich nun tun kann.

Im vorraus schonmal danke !!!!

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Ähh..:) Ham wir schon den 1. April oder meinst du das ernst??

Also wenn du noch nichmal ne Fahrerlaubnis hast und dich hinters Steuer setzt..würde ich dir als Vater erstmal rechts und links eine auf die Backe geben..:whistling:

Aber dann noch so dreist sein un mal 45 kmh zu schnell zu fahren innerorts, was ich absolut krass finde weil hier Menschen in Gefahr sind...Dafür gehört dir lebenslänglich Fahrverbot erteilt.

 

Zu deiner Frage: Da du keine Erlaubnis hast und die sicher zuerst den Fahrzeughalter anschreiben wird das sicher nicht rauskommen. Vorausgesetzt dein Vater spielt da mit.

45 kmh innerorts - lass mich kurz nachsehen - 200€, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte...sind jetzt nich soviel, es sei denn dein Vater is auf das Auto geschäftlich angewiesen..

Ich kann nur sagen..mein Vater hätte damals sicher nicht die Schuld auf sich genommen! Und das zurecht!

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Zu deiner Frage: Da du keine Erlaubnis hast und die sicher zuerst den Fahrzeughalter anschreiben wird das sicher nicht rauskommen. Vorausgesetzt dein Vater spielt da mit.

 

Ich vermute ja einen Troll, daher eigentlich egal, aber "sicher" ist da gar nichts. Bei +45km/h wird schon genauer hingeschaut und wenn der Vater sich nicht verdammt gut gehalten hat, wird schön weiterermittelt.

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Guest Pferdestehler

Bei vielen Sachen sollte man ja schon mal helfen. Hier aber imho nicht wirklich. Wenn die Story überhaupt stimmen sollte. Was ich eher nicht glaube.

 

Fangt jetzt bloß nicht an, einem 17-jährigen den Albe-rto nahezulegen, der nicht einmal die Fahrprüfung abgelegt hat. Das ist eine fahrende Zeitbombe und man kann von Glück sagen, dass nichts weiter passiert ist. Junge Leute müssen lernen, mit den Konsequenzen ihrer Fehler zu leben. Das ist für die Entwicklung, die geistige und soziale Reife des Menschen unglaublich wichtig. Also lasst ihm diese Möglichkeit.

 

Meine Meinung.

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Gibts bei euch keine Jugendsünden mehr? Geht doch nicht so schwer mit ihm ins Gericht.

 

Generell geb ich dir Recht. Aber mit 95 durch eine geschlossene Ortschaft fahren hat nix mit einer Jugendsünde zu tun. Da nimmst du alles in Kauf was dir vor den Kühlergrill läuft...

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Zu dem Problem:

Das Problem dürfte jetzt erst einmal der Herr Papa haben falls der etwas leichtsinnig mit dem Fahrzeug gewesen ist. Imho dürfte bei der Überschreitung es nicht die erste Schwarzfahrt gewesen sein.

 

Da hilft erst mal eine Beichte beim Papa, und dann muss gemeinsam eine Lösung gesucht werden. Als Papa wäre ich nicht sehr erfreut würde da über meinem Kopf hinweg, u.U. auf meine Kosten, versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon
Gibts bei euch keine Jugendsünden mehr? Geht doch nicht so schwer mit ihm ins Gericht.

45 zu schnell ist vielleicht eine Jugendsünde, meinetwegen auch FoFe. Beides zusammen ist einfach nur grenzdebil.

 

45 km/h zu schnell innerorts muss noch nichtmal ne Jugendsünde sein ... das geht sehr schnell und passiert vielen, FoFE ist garantiert keine Jugendsünde mehr, da bekommen recht schnell Vater und Sohn Probleme, soweit ich weiss hat der Vater die Pflicht auf seine Fahrzeugschlüssel aufzupassen.

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Mein Brüderlein ist im zarten Alter von 15 Jahren mal beim Chauffieren von Papas Auto mit seinem Kumpel erwischt worden. Wie sich dann herausstellte, haben die das öfters nachts abzogen .. .. mal mit dem Auto von unseren Eltern, mal mit dem der Eltern des Kumpels. Mein Vater hat erst an einen Scherz geglaubt, als die Polizeiwache ihn mitten in der Nacht anrief und bat, er möge doch sein Auto dort abholen und bei der Gelegenheit auch gleich seinen Sohn einsammeln :-)

 

Die Aktion wurde dann vor Gericht verhandelt .. .. beide hat die VOLLE Härte des Gesetzes ereilt: Sie mussten ein Wochenende in einem Krankenhaus gemeinnützige Arbeit verrichten :whistling: (sie haben dann Krankenwagen gewaschen .. .. soweit bekannt ist, sind sie diesmal nicht mit der Kiste davongedüst). Beide durften ganz normal mit 18 Jahren ihren FS erwerben.

 

Mein Bruder ist übrigens heute ein besserer Autofahrer als ich (was nicht schwer ist .. *g* :)). Sowohl hinsichtlich der Beherrschung des Fahrzeugs als auch im Hinblick auf die Einhaltung von Verkehrsregeln. Das mag man als Indiz für die Richtigkeit der Ausführungen von Pferdestehler sehen.

 

Fazit hier: Ich würde einfach darauf setzen, dass unsere Justiz bei solchen Aktionen zu einer fairen Würdigung des Vorgangs kommt. Es wird wohl auf einen späteren Erwerb der FE oder etwas ähnliches hinauslaufen, aber das ist doch verschmerzbar.

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FoFE ist garantiert keine Jugendsünde mehr, da bekommen recht schnell Vater und Sohn Probleme, soweit ich weiss hat der Vater die Pflicht auf seine Fahrzeugschlüssel aufzupassen.

 

der vater mag vielleicht ein schreiben von der polizei bekommen, wegen zulassens des fahrens ohne fahrerlaubnis. aber das nächste was er dann bekommen wird, wird ein schreiben der staatsanwaltschaft sein, dass das verfahren gegen ihn eingestellt ist. ein vater muss nicht damit rechnen dass sein sohn ohne seine erlaubnis sein auto nimmt, noch dazu wenn er keinen führerschein hat. ausser es liegen besondere umstände vor, dass er damit rechnen müsste. aber diese müssen auch erstmal nachgewiesen werden. von daher wird dem vater hier keinesfalls eine strafe drohen.

 

 

Fazit hier: Ich würde einfach darauf setzen, dass unsere Justiz bei solchen Aktionen zu einer fairen Würdigung des Vorgangs kommt. Es wird wohl auf einen späteren Erwerb der FE oder etwas ähnliches hinauslaufen, aber das ist doch verschmerzbar.

 

also wirklich tragisch wird es sicher nicht werden. mehr als ein paar sozialstunden werden da nicht rauskommen. in weit weit hier eine isolierte sperre angeordnet wird, kann ich schwer sagen. das hängt vom gerichtsbezirk usw.. ab. zwingend ist sie jedenfalls nicht. deswegen kann es auch sein dass er den führerschein ganz normal mit 18 machen kann

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von daher wird dem vater hier keinesfalls eine strafe drohen.

Dann haben wohl diejenigen was falsch gemacht die eines auf den Deckel bekommen haben. Oder deine Aussage ist so nicht richtig.

 

Es kann sehr wohl dem Vater etwas drohen wenn, wie bei der Höhe der Überschreitung anzunehmen ist, es nicht die erste Schwarzfahrt ist.

 

MfG.

 

hartmut

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..., die auch angezeigt und verfolgt wurde.

Müssen die anderen bewiesen sein?

 

MfG.

 

hartmut

Ich meinte: wie sollte man ihm wiederholtes Schwarzfahren (bzw. dem Vater die Duldung) vorwerfen, wenn er jetzt zum ersten Mal auffällig wird? Wenn er vorher schon erwischt wurde, hätte er das bestimmt geschrieben. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass man den Vater drankriegen kann, wenn er nicht daneben gesessen hat. Schliesslich gibt es für Autoschlüssel keine Regelung wie für Waffen, die man verschlossen aufbewahren muss.

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Schliesslich gibt es für Autoschlüssel keine Regelung wie für Waffen, die man verschlossen aufbewahren muss.

Wenn die Gefahr besteht das sich jemand an den Schlüsseln vergreift muss der Halter entsprechend seiner Sorgfaltspflicht Maßnahmen ergreifen. Und wenn sich der Knabe schonmal das Auto ausgeliehen haben sollte, ist genau dieses der Fall.

 

MfG.

 

hartmut

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hallo das war das erste mal das ich auffälig geworden bin!!!!

ich hoffe das ich auch nicht mehr als sozialstunden oder ähnliches bekommen werde

eigentlich wollte ich damit mein Vater die Sache auf sich nimmt..

:nick::10::)

das ist eine dumheit von mit das ich überhaupt schon ans lenkrad gegangen bin den ich wollte nächten monat mit meinem 17 lappen anfangen wird wohl draus nix schade :whistling::) :) :blink:

ich mache mir selber schon vorwürfer und überleg wie man das hinbiegen könnte !!!!!!

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Nein. In Deutschland reicht es beschuldigt zu werden. Der Täter muss dann seine Unschuld beweisen :lol:

Stehen die anderen Schwarzfahrten irgendwie auf einer Liste die noch abzuarbeiten ist?

 

Wenn nein, dann braucht es auch keinen Beweis.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein. In Deutschland reicht es beschuldigt zu werden. Der Täter muss dann seine Unschuld beweisen :lol:

Stehen die anderen Schwarzfahrten irgendwie auf einer Liste die noch abzuarbeiten ist?

 

Wenn nein, dann braucht es auch keinen Beweis.

Verstehe ich jetzt nicht ganz.

 

Wenn Du aber die Bestrafung damit begründen willst, dass es schon früher Schwarzfahrten gab, musst Du natürlich auch beweisen, dass es diese gab.

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Wenn Du aber die Bestrafung damit begründen willst, dass es schon früher Schwarzfahrten gab, musst Du natürlich auch beweisen, dass es diese gab.

Bestraft wird nur diese eine Straftat, unter Würdigung der gesamten Umstände. Das der Knabe Fahrpraxis hat, dürfte schon aus den Umständen hervorgehen. Das er die Fahrpraxis nicht in der Fahrschule erworben hat auch.

 

Glaubst Du das jemand ohne Anleitung wie ein Fahrzeug bedient wird, auf seiner ersten Fahrt gleich so eine Überschreitung produziert? Wenn ja, dann erkläre mal warum der Richter das auch glauben sollte.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

Ich wurde heute mit 95 innorts geblitzt also 45 zu schnell,

wollte nun fragen was mir für eine Strafe droht ich bin erst 17 jahre alt und besitze keine fahrerlaubnis.

Das Auto ist auf mein Vater zugelassen und er sieht mir sehr ähnlich aus.

Somit wollte ich fragen was ich nun tun kann.

Im vorraus schonmal danke !!!!

ist auf mein Vater zugelassen und er sieht mir sehr ähnlich

*looool* Ne sag bloss.

Das gleiche Problem hab ich bei mir aber auch. Ich seh meinem Vater auch änlich... :lol:

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also +45km/h innerhalb passiert wirklich vielen und auch nicht nur jungen fahrern, man mag es kaum glauben.

eine kleine spritztour um den block mit papas auto ist heute (leider) auch keine seltenheit mehr, aber nichts wofür man jemanden hängen sollte.

wenn man dann aber - um es in aller deutlichkeit zu sagen - so dämlich ist, mit tacho 95 durch die ortschaft knuspert und sich dann noch blitzen lässt, der muss wirklich bestraft werden. zumindest für die dummheit. :kotz:

 

wie schon gesagt wurde fällt die geschwindigkeitsüberschreitung untern tisch, sofern du als fahrer ermittelt wirst.

wenn du auf dem foto aussiehst wie dein alter herr und er den verstoß auf sich nimmt hast du glück, wenn nicht mach dich mit dem öpnv vertraut. :120:

 

Nein. In Deutschland reicht es beschuldigt zu werden. Der Täter muss dann seine Unschuld beweisen :lol:

 

nicht unschuldig bis zum beweis des gegenteils?

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eigentlich wollte ich damit mein Vater die Sache auf sich nimmt..

Das waere in meinen Augen der voellig falsche Weg!

 

ich mache mir selber schon vorwürfer und überleg wie man das hinbiegen könnte !!!!!!

Bis hierher sieht es - zumindest fuer den Aussenstehenden - nur danach aus, dass Du nach Wegen suchst, aus dieser Sache ungeschoren heraus zu kommen. Insofern koennte man schon darauf kommen, dass hier nur Lippenbekenntnisse vorherrschen.

 

ja wodurch den soll ich dem richter später sagen bitte geben sie mir nur sozialstunden oder wodurch ???

Du solltest das Gericht davon ueberzeugen, dass Du einsiehst, einen Fehler gemacht zu haben und diesen auch bereust. Nach dem, was Du hier bisher verfasst hast, kann man nicht davon ueberzeugt sein.....

 

Vielleicht solltest Du dir auch mal Gedanken machen, wie Du dem Gericht plausibel erklaerst, woher denn die offensichtliche Fahrpraxis stammt. :lol:

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Guest Simineon
FoFE ist garantiert keine Jugendsünde mehr, da bekommen recht schnell Vater und Sohn Probleme, soweit ich weiss hat der Vater die Pflicht auf seine Fahrzeugschlüssel aufzupassen.

 

der vater mag vielleicht ein schreiben von der polizei bekommen, wegen zulassens des fahrens ohne fahrerlaubnis. aber das nächste was er dann bekommen wird, wird ein schreiben der staatsanwaltschaft sein, dass das verfahren gegen ihn eingestellt ist. ein vater muss nicht damit rechnen dass sein sohn ohne seine erlaubnis sein auto nimmt, noch dazu wenn er keinen führerschein hat. ausser es liegen besondere umstände vor, dass er damit rechnen müsste. aber diese müssen auch erstmal nachgewiesen werden. von daher wird dem vater hier keinesfalls eine strafe drohen.

 

 

Keinesfalls wäre mir zu absolut ... wir wissen nicht, ob dies das erste Mal war oder ob der Vater davon hätte wissen können.

 

Knappe 100 km/h innerorts ist schon ein starkes Stück und das dies ohne vorherige Übung stattgefunden hat ist schwer vermittelbar, auf jedenfall muss ab jetzt der Vater ganz besonders auf seinen Schlüssel aufpassen. Glücklicherweise ist nicht mehr passiert, es hätte auch so enden können, wobei dann der Streit mit der Versicherung vorprogrammiert wäre.

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von daher wird dem vater hier keinesfalls eine strafe drohen.

Dann haben wohl diejenigen was falsch gemacht die eines auf den Deckel bekommen haben. Oder deine Aussage ist so nicht richtig.

 

ich kenne nur verurteilungen dazu, bei denen die sache absolut offensichtlich war. da saß z.b. der halter auf dem beifahrersitz. sonst wirst du keine urteile dazu finden, bei denen es die erste tat war, und der sohn oder ein andere familienanghöriger sich einfach die schlüssel genommen hat. ich mag eigentlich ungern dies hier lang und breit erklären müssen. solche anzeigen gegen den halter werden zwar fast immer von der polizei gemacht, aber die staatsanwaltschaft stellt diese genauso regelmäßig ein. dazu kannst du dich gerne mal schlau machen, es ist einfach so. alleine weil es kaum zu beweisen ist dass hier die sorgfaltspflicht verletzt wurde. da wird sich kein richter darauf einlassen. im weiteren, wenn der halter nicht ganz bescheuert ist, dann sagt er eben einfach dass er den schlüssel weggeschlossen hat, und der sohn das schloss aufgebrochen hat. also möglichkeiten gibt es viele. letztendlich lässt sich in solchen fällen eben nicht beweisen dass hier der halter falsch gehandelt hat.

 

Es kann sehr wohl dem Vater etwas drohen wenn, wie bei der Höhe der Überschreitung anzunehmen ist, es nicht die erste Schwarzfahrt ist.

 

sorry, das ist unsinn. selbst wenn der sohn perfekt einparken kann und gutes fahrerisches können beweist, ist das keinesfalls ein beweis dass davon der vater gewusst haben muss, und noch weniger ein beweis dass hier vorher schon schwarzfahrten mit dem auto des vaters durchgeführt wurden. im weiteren frage ich mich ernsthaft, ob du wirklich glaubst dass die höhe der überschreitung hier ein indiz dafür ist dass jemand schon öfters schwarz gefahren ist?

 

falls du mir aber nicht glaubst, lies gerne mal ein wenig im verkehrsportal. da wird dir genau das selbe gesagt werden, was ich dir hier sage.

 

VG Tom

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Keinesfalls wäre mir zu absolut ... wir wissen nicht, ob dies das erste Mal war oder ob der Vater davon hätte wissen können.

 

natürlich vorausgesetzt es war die erste tat, und es liegen keine besonderen umstände vor, dass der vater davon hätte wissen können. natürlich müsste von diesen umständen auch der staatsanwalt oder die polizei etwas wissen. also im normalfall ist dies ja wohl kaum der fall.

 

Knappe 100 km/h innerorts ist schon ein starkes Stück und das dies ohne vorherige Übung stattgefunden hat ist schwer vermittelbar,

 

mag sein. aber das bedeutet keinesfalls dass der vater davon auch nur irgendwas gewusst haben müsste.

 

auf jedenfall muss ab jetzt der Vater ganz besonders auf seinen Schlüssel aufpassen.

 

das ist richtig. aber selbst wenn dies jetzt nochmal vorkommen würde, würde es bei ein wenig geschick des vaters immer noch nicht zu einer verurteilung reichen. schliesslich kann er den schlüssel wegschliessen und der sohn kann das schloss aufbrechen. sowas kann man als halter nie gänzlich verhindern, und die anforderungen an den halter sind hier auch nicht so hoch. zum glück auch nicht. im weiteren sollte man auch nicht vergessen zu unterscheiden zwischen dem halter der im fahrzeugbrief steht und dem rechtlichen halter. wieviele autos sind auf die eltern zugelassen weil die versicherung günstiger ist, aber der eigentliche eigentümer ist dann doch der sohn oder die tochter. aus diesem grund sagt die eintragung eines halters im fahrzeugbrief erstmal noch nicht wirklich viel aus. letztendlich ist eben die staatsanwaltschaft hier in der beweislast.

 

Glücklicherweise ist nicht mehr passiert, es hätte auch so enden können, wobei dann der Streit mit der Versicherung vorprogrammiert wäre.

 

allerdings. schwarzfahren alleine ist ja noch halbwegs als jugendsünde abzuhaken. aber dann noch wie ein irrer durch den ort heizen ist schon ziemlich bescheuert.

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Vorausgesetzt, die Story trifft überhaupt zu, geradeaus fahren und Gaspedal finden, ja das dürfte jeder können! Aber wenn dann ne Gangschaltung hinzu kommt, haben 50% der Bevölkerung Probleme :lol:

 

Ich erinnere mich noch an meiner 1. Fahrstunde, insbesondere 3 Dinge sind mir in Erinnerung geblieben:

 

1. Wagen dauernd abgewürgt!

2. Zu langsam gefahren (Fahrlehrer musste mich zum schneller fahren animieren)

3. Angst vor Kreuzungen (Rotlichtblitzer)

 

Fazit: Ich glaube nicht, dass ein Verkehrsrichter einem FoFE-Sünder eine Story glaubt, dass man nach einer der ersten Fahrversuche schon so selbstsicher ist, dass man ohne Abwürgen des Motors so schnell durch eine Ortschaft brettert! Fahranfänger fahren i.d.R. viel zu "langsam"!

 

Und die Fotos sind auch nicht so schlecht, wie viele glauben - ich sprech aus eigener Erfahrung - wers genauer wissen will: Sucht euch ne Ampel mit Blitzanlage und fahrt mal drüber, wenns rot ist! Aber bitte geduldet euch - aufgrund großer Nachfrage dauert die Zusendung der Bildchen 3-8 Wochen! :kotz:

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Bestraft wird nur diese eine Straftat, unter Würdigung der gesamten Umstände. Das der Knabe Fahrpraxis hat, dürfte schon aus den Umständen hervorgehen. Das er die Fahrpraxis nicht in der Fahrschule erworben hat auch.

 

Glaubst Du das jemand ohne Anleitung wie ein Fahrzeug bedient wird, auf seiner ersten Fahrt gleich so eine Überschreitung produziert? Wenn ja, dann erkläre mal warum der Richter das auch glauben sollte.

Du ziehst hier viel zu viele Schlüsse ohne Beweise zu liefern.

 

Aus der Überschreitung schließt Du, dass er schon öfter schwarz gefahren ist. Hier könnte man dagegen halten, dass man Fahrpraxis auch ohne Schwarzfahrten erwerben kann. Und dass zu so einer Geschwindigkeit keine Fahrpraxis nötig ist. Ich war in meiner ersten Fahrstunde mit über 100 unterwegs, ohne jemals ein Lenkrad in der Hand gehabt zu haben. Bei 115 hat mich der Fahrlehrer dann auf das Tempolimit aufmerksam gemacht.

 

Daraus dass er schon öfter schwarz gefahren ist, schließt Du dann, dass der Vater auch von diesen Schwarzfahrten wissen musste und dementsprechend seine Schlüssel hätte wegsperren müssen. Auch hier kann man einwenden, dass der Vater keineswegs von Schwarzfahrten wissen muss, die zum Beispiel mit dem Auto eines Kumpels stattfanden.

 

Wenn man sich Deine ganze Indizienkette anschaut, dann haben wir lediglich eine aus der Luft gegriffene Beschuldigung des Vaters, die allein auf einer Geschwindigkeitsüberschreitung beruht.

Was letztendlich darauf hinausläuft, dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen soll.

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Unterm Strich entscheidet wie Würdigung des Gesamtsachverhaltes, ob der Vater einen auf den Deckel bekommt oder nicht.

Da wir den Gesamtsachverhalt jedoch nicht kennen, ist es meines Erachtens recht gewagt, eine Prognose zu stellen, nach der dem Vater "keinesfalls eine Strafe droht".

 

Es kann gut sein, daß das Verfahren gegen den Vater eingestellt wird, aber wissen kann das hier keiner.

 

Gruß

Goose

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Was letztendlich darauf hinausläuft, dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen soll.

Was muss er beweisen? Nichts muss er beweisen, aber er sollte doch schon mal einige gute Antworten auf Fragen haben, es sei denn, er will überhaupt schweigen.

 

Und mal so ein Jugendrichter menschlich und nicht als Automat gesehen der nur §§§§§ ausspuckt, möchte auch nicht gerne auf die Schippe genommen werden.

Wer den auf gut deutsch verar#### darf sich nicht wundern wenn der nicht unbedingt ein positives Wesen in seinem Gegenüber sieht. Denn der Erziehungsgedanke steht da im Vordergrund.

 

Tom und Du, ihr stellt hier immer die einfache Regel auf, die müssen es beweisen, und er braucht nichts beweisen. Was sollen sie weiter beweisen als die eine Tat und die Umstände die zu der Tat geführt haben, und wie die Tat ausgeführt wurde. Welche Rückschlüsse sie durch die Umstände ziehen, die fließen in das Urteil ein.

 

MfG.

 

hartmut

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Ok ich hatte Fahrpraxen unzwar bin ich immer aus der Garage rein und rausgefahren oder auf dem hof mal gewendet und durch roller fahren hatte ich erfahrungen im straßenverkehr mehr auch nicht sonst hatte ich auch keine erfahrung!!!!

Ich glaube nichtmal das das 95 waren ich kann nur schäzen den ich bin angefahren und dann kam auch schon das rote licht

mal gucken was da rauskommt

auf jedenfall werde ich das niewieder machen das war mir ne lehre und ich hoffe das ich nicht eine all zu große strafe bekomme!!!

da könnt ihr mir nicht sagen ich hab daraus nichts gelernt werd ihr in meiner situation würdet ihr auch die ganze Zeit Gedanken machen was ich jetzt nun tun kann, damit es nicht so schwär vor Papas beichte kommt!!! :kotz::lol::120:

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hartmut, ich bekomme langsam das Gefühl, dass Du hier die Tat von Vater und Sohn durcheinanderwirfst.

 

Du musst dem Vater schon etwas mehr nachweisen, als dass der Sohn gefahren ist.

 

Das wäre ja, als würdest Du dich bei einem Mord darauf beschränken zu beweisen, dass jemand tot ist und dann vom Beschuldigten mal ein paar Antworten fordern. Sorry aber da muss mehr kommen.

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hartmut, ich bekomme langsam das Gefühl, dass Du hier die Tat von Vater und Sohn durcheinanderwirfst.

Warum sollte ich?

Wenn der Papa da nicht aufpasst kann er selber was auf die Mütze bekommen.

 

Du musst dem Vater schon etwas mehr nachweisen, als dass der Sohn gefahren ist.

Ich? :kotz:

Warum soll ich etwas nachweisen? :lol:

Das machen bei Bedarf andere, auch wenn ihr der Ansicht seid, es sei niemals möglich.

 

Das wäre ja, als würdest Du dich bei einem Mord darauf beschränken zu beweisen, dass jemand tot ist und dann vom Beschuldigten mal ein paar Antworten fordern. Sorry aber da muss mehr kommen.

Naja, ein Bild von Sohnemann am Lenkrad von Papas Auto durch die Radarkontrolle sollte schon ausreichen, zumindest für Sohnemann, oder?

 

Oder wirfst Du jetzt was durcheinander?

 

MfG.

 

hartmut

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Ach stellts euch nicht so an.

Eine geschlossene Ortschaft im juristischen Sinne kann auch durchaus aus einer freien Landstraße bestehen.

Und hört auf, irgendwo Kinder herbei zu dichten, die vom Himmel fallen. Ich will euch nicht euer Weltbild zerstören, aber die Babys kommen nicht vom Storch, also kann der auch keine auf die Straße plumpsen lassen.

 

Und eine Gefährdung nur weile ne Plastikkarte gefehlt hat, halte ich auch ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Woanders auf der Welt gibt es nicht mal Führerscheine und diese Regionen leiden eher unter Bevölkerungsexplosion als unter Massenhaft totgefahrenen Menschen...

Andere können nach 60 Jahren Führerschein immernochnicht (mehr) Autofahren...

 

Warte erst einmal ab, was kommt, und dann schauen wir weiter.

 

Wichtig ist, dich nicht zu kriegen. Haste vieleicht wen der für dich einspringen kann? Bruder? Freund? Kumpel? Verwandte im Ausland?

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Hey Mike28, in unserer Gesellschaft zeigen wir mit dem erfolgreichen Ablegen der Führerscheinprüfung nicht nur, dass wir die Straßenverkehrsregeln kennen, sondern dass wir auch eine gewisse Reife (umsichtig und gewissenhafte Fahrweise) "mal" erlangt haben - sonst werden wir erst gar nicht zur Prüfung zugelassen.

 

Beispiel: Nur weil ein Saufkopp am Stammtisch erzählt, er wäre ein besserer Politiker als die Jetzigen, heisst dies noch lange nicht, dass dem so ist! Und wenn einer mit keiner "echten" Fahrpraxis (Hof rumkurven ist für mich kein richtiges Autofahren!) erzählen will, er beherrsche das Auto ... 100% aller Alkoholiker behaupten Jahrelang, sie haben mit dem Alkohol kein Problem und können jederzeit aufhören zu trinken!

 

(SARKASMUS-MODE) Stell dir mal vor, da wäre ein Double von dir ebenfalls mit "geschätzten" 95 km/h unterwegs - und überfährt aufgrund des hohen Tempos eine Ampel - und kracht dir in die Seite oder überfährt ein Kind! Zwar hat er keinen Führerschein, aber er hat auf dem Hof seines Vaters geübt, als er im Kreis gefahren ist! Ich hoffe, dieses Statement hilft den Angehörigen über Ihre Trauer hinweg - sie werden es gewiss verstehen! (/SARKASMUS-MODE)

 

Habt ihr euch mal gefragt, warum so viele Fahrschüler durchfallen, obwohl viele doch so gut sind? Es gibt Leute (Frauen wie Männer), die brauchen mehrere Anläufe, einige schaffen es auch selbst nach ettlichen Versuchen nicht! Ich traue daher eher dem Plastik, als den eigenen Aussagen!

 

Back to Topic: Die Auswertung der Blitzerfotos erfolgt nicht automatisiert und ich vermute mal, 20 Jahre Altersunterschied sollten einem "erfahrenen" Auswerter durchaus auffallen! Wobei ich aber sagen muss - die Schuld liegt nicht am Vater, sondern an dem, der sich als nicht geeignet erwiesen hat, ein Fahrzeug zu führen!

 

Ich stell mal ne Hypothese in den Raum: Es kommt nicht nur zu einer Sperre, sondern der Mofa-Führerschein wird ebenfalls eingezogen, weil der Fahrer sich als unggeignet erwiesen hat, ein Fahrzeug zu führen! Was meint ihr (will nicht richten, sondern es soll als Frage in den Raum geworfen werden!)

 

 

So, ich habe Migräne, ich geh gleich zum Schamanen, der sagt von sich aus, er ist besser als die Schulmediziner!

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Ach stellts euch nicht so an.

Dich möchte ich hören, wenn Dich so ein 'erfahrenen' Autofahrer mit 17 Jahren und ohne FS von der Straße schiebt.

Und da spielt es keine Rolle, ob der Dich jetzt als Radfahrer/Fußgänger mit Tempo 5 km/h überrollt, oder Dir mit Tempo 70 auf 'ner

Landstraße frontal reinknallt weil er gerade von einem Blitzer erschreckt wurde ...

Wer glaubt, nur mit der Beherrschung von Kupplung und Bremse (oder noch besser Automatik) schon alles vom

Fahren zu wissen, der sollte mal ganz schnell von der Straße verschwinden.

Und nicht zuletzt gehört auch ein wenig Theorie zum Fahren. Ich kannte zu meiner Zeit 'ne Reihe von Leuten,

die mit 10 Pflicht-Stunden den FS hatten haben können.

Einer davon konnte auch in 2 Anläufen rechts-vor-links Situationen mit mehr als 2 Autos nicht folgerichtig erfassen.

Ein anderer ist in der Fahrprüfung durchgerasselt, weil er die Breite des Fahrschulauto's völlig falsch eingeschätzt hat

(Engstelle durch Baustelle). Wir hatten auch einen dabei, der hatte - im Beisein des Prüfers :lol: - absichtlich auf die Bremse

getreten um den Hintermann auf Abstand zu bringen, und hat da noch im Brustton der Überzeugung zum Besten

gegeben : "Wenn der uns reingefahren wäre, hätte es endlich ein neues Fahrschulauto gegeben" ...

Wenn ich überlege, dass die auf den allgemein Verkehr losgelassen worden wären ...

 

Diese Einschätzung überlassen ich lieber den Fahrlehrern bzw. Prüfern ...

 

weil der Fahrer sich als unggeignet erwiesen hat, ein Fahrzeug zu führen!

Zumindest diese Entscheidung wird der SB wohl nicht treffen. Das

erfordert eine höhere Instanz.

Das Urteil wird nicht zuletzt von dem Verhalten / Einsicht des angeklagten Abhängen.

Ansichten wie sie @Mike28 von sich geben hat, führen möglicherweise tatsächlich zu 'ner Sperre ..

Die massive Überschreitung tut ein übriges dazu.

 

Gruß,

AnReRa

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Meine Ansichten dazu würde ich sicher nicht in dem Falle vor Gericht anbringen...

 

Das man ihm hier pauschal bescheinigt, er könne kein Auto fahren, ist doch reine Spinnerei. Niemand von euch weis, ob er Auto fahren kann. Demnach weis niemand von euch, ob er überhaupt mit Kupplung und Bremse umgehen kann oder nicht mal das weil die Tat mit einem Automatikfahrzeug begangen wurde; oder ob er vollkommen sicher ein Kraftfahrzeug bewegen kann.

Ich versuche mein Weltbild allumfassend zu gestalten und darin ist Mitteleuropa nun einmal nur eine kleine Insel und mein Weltbild besteht auch nicht aus einem Fleck Europa und einem etwas größeren Flecken Amerika.

 

Wenn du dich über Polen hinaus bewegst, wird in den neuen EU-Ländern die Führerscheindichte schon deutlich abnehmen. In Ländern wie der Türkei gibt es sowas auch, trotzdem sind da genug unterwegs die keinen Führerschein haben, ebenso Russland, etc. wo einheimische ohne Führerschein kein Problem haben.

In Marokko setzt sich die geringere Führerscheindichte fort und je weiter du nach Zentralafrika gehst, desto weniger Führerscheine wirst du bei den Fahrzeuglenkern finden, bis hin zu Ländern in denen Auto gefahren wird, und zwar richtig Auto gefahren wird, mit verstopften Städten, fehlenden Straßem, etc. wo Kinder hinter dem Steuer alter Autowracks sitzen und wo man einen permis de conduire, bzw. einen carnet de conductor nicht einmal kennt.

Klar, wir sind hier nicht in Afrika und auch nicht in Russland, aber URLAUB machen wir da schon und nehmen vollkommen ahnungslos am Straßenverkehr dort teil.

Fährt alles ohne Führerschein.

 

Auf der anderen Seite haben wir Fahrschüler und Fahrschülerinnen die mit ach und krach ihre Prüfung geschafft haben, aber mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges vollkommen überfordert sind. Wir haben eine Fahranfängergeneration welche in der Statistik als Unfallreichste Fraktion aller Fahrerlaubnisinhaber zu Tage tritt, wir haben Fahrerlaubnisinhaber welche zwar fahren dürfen, aber nicht fahren können weil sie das letzte Mal 1948 n Trecker gefahren sind, wir haben Leute die nichts mehr höhren und nichts mehr sehen und die Reaktionsgeschwindigkeit eines Zementsacks im Bein haben, die fahren dürfen und tun, und wir haben Fahrerlaubnisinhaber die sich durch Trunkenheit am Steuer, mehr Crashs als Formel 1 Piloten oder vollkommen fehlende Sozialkompetenz im Straßenverkehr auszeichnen. Wir haben sogar Verkehrsminister die gegen Raser sind und mit 109 Stundenkilometer durch geschlossene Ortschaften rasen...

 

Soviel zum Thema "Mikes Weltbild" und angesichts dieser Diskrepanzen sollte man die Kirche erst einmal im Dorf lassen.

 

Die Vorraussage von Tigo wird übrigends nicht funktionieren, weil die Mofa-Prüfbescheinigung beim Staat nirgendwo gelistet ist. Es ist nämlich kein Führerschein, sondern ausschließlich eine Prüfbescheinigung, welche als Erst und Zweitschrift nur in der Hand des Inhabers existiert. Es ist nirgends vermerkt das man sowas hat. Demnach kann diese Prüfbescheinigung auch nicht entzogen werden. Das Fahren von Mofas kann nur durch ein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen aller Art (oder Mofas) untersagt werden.

 

Meine Einschätzung ist, das der Vater Post bekommen wird und dann ist es wichtig, die Sache a) zu verzögern und b) in eine falsche Richtung zu schieben.

Dazu muss er natürlich mitspielen und die Frage, wie das Verhalten des TE hier ein zu schätzen ist, kann ich sowieso nicht wirklich beurteilen. Genau so wenig wie Ihr. Das überlasse ich an der Stelle dem Vater, der als verantwortungsvoller Fahrerlaubnisbesitzer (der Prüfer hats schließlich bestätigt, gell?) schon wissen wird, ob er seinem Sohn bei dem Fehltritt helfen wird, oder die volle Härte des Gesetzes für angemessen halten wird.

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Hey Mike28,

 

ich finde, du übertreibst maßlos! Unsere Gesellschaft hat sich dazu entschieden, dass man sich für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Qualifizierung erwerben muss, den Führerschein. Da ist es doch total egal, was andere Länder machen!

 

Du vergleichst Äpfel mit Birnen! In Vielen Ländern, wo kein Führerschein erforderlich sind, herrscht das reinste Verkehrschaos - nimm mal Bombay! Um dort heil durchzukommen, brauchst du einen besonders starken Glauben und eine gute und laute Hupe! Wenn ich teilweise sehe, wie die da fahren - und glaube mir, viele von denen sind bestimmt der Meinung, dass sie toll Auto fahren, schließlich sind sie noch am leben - das willst du hier nicht haben! Wo siehst du denn die Grenze? Wenn 1 Jahr keinen Unterschied für dich macht und der Führerschein keine Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist - warum lassen wir dann nicht 16-jährige ans Steuer, oder noch besser, 15-jährige, denn schließlich ist 1 Jahr ja nix - dann noch die 14-jähringen ..... und die 6-jährigen! Wäre doch coool, wenn die Knirpse bei der Einschulung mit dem eigenen Benz vorfahren! :lol:

 

Die Durchfallquote bei den Prüfungen ist hoch - hoch obwohl man nicht zum Spaß an einer praktischen Führerscheinprüfung teilnimmt, sondern man hofft, dass man den Führerschein besteht - und dennoch rasseln viele durch! Teils wegen dämlicher Fehler - und die haben alle die Theorie absolviert und entsprechende Fahrpraxis! Von unserem Threadstarter wissen wir nur, er hat nen Mofa und das Auto von Daddy aus der Garage gefahren und ist im Kreis gefahren!

 

Jetzt einem 17-jährigen zu verteidigen, dass er wahrscheinlich ein Super Fahrer wäre - halte ich für äusserst fragwürdig!

 

Tatsache :

1.) Er hat keinen Führerschein!

2.) Er hat das Auto unerlaubt "entwendet" (Nehm ich mal an!)

3.) Er ist zu schnell in der geschlossenen Ortschaft unterwegs gewesen - VIEL ZU SCHNELL!

4.) Er hat Schiss, die Verantwortung zu übernehmen!

 

Und ihr diskutiert, wie er sich der Verantwortung entziehen kann und verteidigt ihn noch? Scheisse, er hat einen Mofa-Führerschein (hoffe ich mal, oder hat er mit 5 auf dem Dreirad schon viele runden gedreht, so dass er keinen brauchte? :kotz:) - daher sollte er die Verkehrsregeln und allgemeine Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr kennen, die wie ich schon Eingangs erwähnte ... "Den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis" voraussetzen.

 

Mike28, nimm mal an, du hast einen Unfall, weil ein anderer Autofahrer in dein Auto reingefahren ist, weil er z.B. Unachtsam war und ein zu hohes Tempo drauf hatte! Nun hat er keinen Führerschein, darf noch nicht Auto fahren (ich weiss, es gibt Fahren ab 17 - aber nur mit Begleitung)! und er hat den Wagen seines Vaters unerlaubt entwendet. Was meinste, wird er nachschauen, wie es dir geht, oder eher Fahrerflucht begeht, schließlich hat er ja viel zu verlieren ... eine Sperre von einigen Monaten bis er den Führerschein machen kann... denk drüber nach, während du blutend und eingeklemmt am Steuer sitzt! Jaja, stark übertrieben, aber wer sich schon wegen so einer "harmlosen" Sache, der Verantwortung entziehen will! Und falls du den Unfall überleben solltest, wird er vor Gericht aussagen, er war ja noch nicht volljährig, hat daher die Tragweite seines Handelns nicht abschätzen können ... übertrieben - ja gewiss, aber alles schon passiert!

 

Ich bin kein Fan solcher "Ich helfe jedem, ganz gleich was er angestellt hat"-Karten, ala Monopoly.

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