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Zu Schnell Bei Schlechten Wetterverhältnissen Und Dann In Die Leitplan


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Um der Diskussion noch ein wenig neue Nahrung zu geben, liste ich hier einmal die aufgeführten verletzten Vorschriften:

 

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

 

Welches Argument könnte die Bussgeldstelle milde stimmen, damit die Geldbuße und Punkte ggf. reduziert werden?

 

Gruß

Thomas

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Bei sehr sehr vielen merkt man eh, was für einen Typ man da vor sich hat......

aha...und woran merkst du das? und jetzt sag mir bloß nicht Menschenkenntnis -> das ich nicht lache, AUFGEPASST! Vorverurteilung nennt man sowas. Und daß das von dir kommt, wundert mich jetzt irgendwie nicht.

 

Gruß Hawk

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Also generell, womit ist bewiesen, dass jemand zu schnell war wenn er einen Unfall baut?

Es kann viele andere Ursachen geben.

 

@Pferdestehler

Du bist ja selbst vor Gericht gegangen, hast dann gemerkt, dass man keine Chance hat, und akzeptierst jetzt die Sachlage und willst dass andere das ohne die Erfahrung auch so akzeptieren müssen. Nur weil du nicht durchgekommen bist, ist es jetzt legitim und alle anderen sollen auch büßen.

Aber davor warst du doch auch anderer Meinung.

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aha...und woran merkst du das? und jetzt sag mir bloß nicht Menschenkenntnis -> das ich nicht lache, AUFGEPASST! Vorverurteilung nennt man sowas. Und daß das von dir kommt, wundert mich jetzt irgendwie nicht.

Blablabla....... :kopfschuettel:

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wollte es aber bar auf die Kralle haben
Das ist bei Verwarnungen so üblich - oder was willst du hier unterstellen?

@hawethie (und @bluey): nix unterstellen, es ging nicht um eine Privatkassenauffüllung vom Cop! Hast Du den Fernsehbeitrag gesehen? Es ging darum, daß der Cop in seinem Ermessen "nur" eine Verwarnung ausgesprochen hat, dafür aber gleich Cash sehen wollte, dann ist der Käs gegessen und fertig. Der ausländisch aussehene Bürger hat es m. E. auch nicht gerafft, daß Cop Dierker hier eigentlich human reagiert hat und nicht die Bußgeldschose durchgezogen hat, trotz daß die Leitplanke zerknittert war und seine nette Kollegin mit dem Besen die Autobahn gereinigt hatte.

:kopfschuettel:

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Die Handlung des Kollegen M. Dierker ist völlig in Ordnung, das zahlt man üblicherweise, wenn nichts ( Nässe z.B. ) hinzu kommt!

 

Wenn ich bei sonstigen Unfällen auf der BAB jedesmal eine Anzeige schreibe, kann sich jeder dazu äußern und dann wird entschieden, so wird jeder gleich behandelt.

 

 

Wo ist das Problem?

 

 

dete

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@hawethie (und @bluey): nix unterstellen, es ging nicht um eine Privatkassenauffüllung vom Cop! Hast Du den Fernsehbeitrag gesehen? Es ging darum, daß der Cop in seinem Ermessen "nur" eine Verwarnung ausgesprochen hat, dafür aber gleich Cash sehen wollte, dann ist der Käs gegessen und fertig. Der ausländisch aussehene Bürger hat es m. E. auch nicht gerafft, daß Cop Dierker hier eigentlich human reagiert hat und nicht die Bußgeldschose durchgezogen hat, trotz daß die Leitplanke zerknittert war und seine nette Kollegin mit dem Besen die Autobahn gereinigt hatte.

Obwohl ich @Dete zwar in dem, was er geschrieben hat, grundsätzlich zustimme, kann man das Verhalten des Kollegen auch anders interpretieren: "Nur Bares ist Wahres!" Und bevor man von einem Ausländer gar nichts bekommt, nimmt man eben 35,- € bar auf die Kralle. Mit etwas mehr Mühe und Aufwand hätte man auch eine Sicherheitsleistung nehmen und eine Anzeige schreiben können. Nur hätte das eben etwas mehr Aufwand und Arbeit bedeutet. Mancheiner macht es sich da mit den 35,- € eben etwas einfacher. Ich z.B. eher nicht. Was nicht heißt, daß ich nicht auch meinen Ermessensspielraum nutze, aber eben dort, wo ich ihn für richtig erachte.

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Ist dieses Schreiben in sich schlüssig? Über kreative Kritik würde ich mich freuen...

 

"

hiermit möchte Einspruch gegen den oben genannten Bußgeldbescheid erheben.

Ich fuhr am xx.xx.2008 sehr wohl mit einer der Witterrung angepassten Geschwindigkeit von max. 80 km/h. Leider wurde ich jedoch von einer breitflächig überschwemmten Fahrbahn überrascht (nach scheinbar zuvor durchgezogenen heftigen Regenschauern). Da die Fahrbahn der Autobahn an dieser Stelle leicht angeschrägt ist, sammelte sich das Wasser an der tiefsten Stelle und konnte scheinbar nicht bzw. nicht schnell genug abfliessen. In diesem tiefen Überflutungsbereich mußte ich zwangsläufig stärker gegenlenken um in der Spur zu bleiben. Als ich dann jedoch die Überflutungsfläche wieder verliess, hat sich das Auto aufgeschwungen (bedingt durch den zuvor erforderlichen stärkeren Lenkeinschlag) und ich habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. In Folge dessen kollidierte ich mit der Leitplanke (trotz der angepassten Geschwindigkeit).

Ein Ausweichen bzw. Umfahren der Überflutungsfläche konnte nicht erfolgen, da ich ansonsten den Verkehr auf den anderen Fahrbahnen gefährdet hätte. Ein Abremsen konnte leider nicht verhindern, dass ich überhaupt in den Überflutungsbereich eingefahren bin.

Ich bitte daher die außergewöhnlichen Bedingungen zu berücksichtigen und einen abweichenden Bußgeldbescheid zu erlassen.

Mit freundlichem Gruß

"

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... leider konnte ich Helligkeitsbedingt diese Überflutung nich sehen, sonst hätte ich meine Geschwindigkeit weiter reduziert...

 

 

 

dete

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Ich denke einmal, dass solche Tickets Ermeßenssache der Beamten sind. Der kann, muss Dir aber keinen Strafzettel verpassen. War halt ein fleißiger Beamter.

 

Wenn die Fahrbahn nicht nass gewesen wäre, dann wäre es halt die tiefstehende Sonne gewesen, oder, oder, oder. Und da muss man halt auch langsam fahren und deswegen könnte er auch ein Ticket rausschreiben.

 

Auch dem Arzt hätte ich nichts zur Geschwindigkeit gesagt, der schreibt sowas bestimmt in den Unfallbericht den die Beamten vielleicht auch einsehen? Das war dann vermutlich ein Eigentor.

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@Derda: Nur der frühe Vogel fängt den Wurm... Auch im Krankenhaus habe ich nur von max. 80 km/h gesprochen! Die Geschwindigkeit wird scheinbar IMMER von den Ärzten erfragt um die möglichen Unfallschäden an der verletzten Person besser einschätzen zu können. Somit ist es natürlich immer eine heikle Sache... ;-)

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Ich kenne solche Situationen zur genüge....

Ein starker Regen - und in der Talsenke läuft ein Gully voll - und plötzlich steht da das Wasser - manchmal auch bis zu 30 cm tief.

 

Da nützen auch die besten Reifen nichts mehr.

 

Ein "alter Hase" weiß so etwas und achtet auf Talsenken!

 

Aber - die Neulinge?

 

Irgendwie finde ich schon, daß man die Autobahnmeisterei damit regreßpflichtig machen könnte, weil sie vermutlich diesen Zustand bei Wolkenbruch - kennt!

 

Nicht umsonst werden in Talsenken übergroße Wasserabläufe eingebaut. Diese müssen aber regelmäßig gesäubert werden, um ein Verstopfen zu verhindern!

 

Und das wiederum - scheint ja manchmal vernachlässigt worden zu sein.

 

Am Schlimmsten ist es nachts, weil man da im Scheinwerferlicht diesen "See" wirklich zu spät sieht.

 

Wenn ich alleine auf so einer Autobahn bin, fahre ich immer auf dem erhöhten Teil der Fahrbahn.

Und - wenn es mich trotzdem erwischt?

 

Dann gibts nur eines:

Lenkrad festhalten - nicht bremsen, kein Gas geben - nicht lenken und.. drübersegeln..

 

Merke: Die beschleunigte Masse treibt dich immer in Schubrichtung geradeaus - auch, wenn das mal ein bißchen aus der Kurve hinaus gehen sollte.. man kommt in Geradeausstellung wieder aus der Pfütze heraus. Meistens - jedenfalls.

 

Dann kann man wieder bremsen und lenken.

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Mal 'ne Frage am Rande:

Warum war den :shit: auf der AB ?

Stand da möglicherweise eine Zusatzschild 'Aquaplaning' oder 'Querrillen' ?

 

Und wie schon gesagt, wenn Da :shit: steht, ersetzt das nicht den gesunden Menschenverstand.

Außerdem glaube ich irgendwie nicht, dass da die komplette Straße trocken und dann plotzlich

und unerwartet ein halber Fluß auf der Straße steht.

Problematisch ist es sicher, wenn plötzlich ein Rad in die Pfütze fährt.

Aber wenn da kein Wasser drinnen gewesen wäre, hätte das 'Loch' wahrscheinlich ernste Schäden am

Fahrzeug verursacht.

Ich denke da stand :shit: i.V. mit Bodenwellen. Und der geneigte VT weiß, dass darin - bei ansonsten feuchter Fahrbahn

auch mal Wasser stehen kann. In der Folge heißt es besonders aufmerksam sein.

 

Im Übrigen haben die :nolimit: vermutlich ein Protokol erstellt und vermutlich auch Bilder gemacht.

Daraus sollte sich ja im Zweifelsfall ermessen lassen, ob der TE eine Chanche gehabt hätte,

den Abflug zu vermeiden.

 

Wobei in meinen Augen der Unfall auch auf pure falsche Reaktion zurückzuführen sein kann, womit er auch bei

niedrigerer Geschwindigkeit - mit kleinen Folgen - hätte passieren können. Und dann ist es bloße

Unaufmerksamkeit, die eben mit 35 EUR außreichend gehandet ist ...

(Wobei ich auch schon mal +35 EUR zahlen durfte, weil ich bei 30 @ :lol2: auf regennasser Fahrbahn einem VT reingerutscht bin,

der - in meinen Augen ohne zu schauen - auf meine Fahrspur kam. Letztendlich dann der klassische 50:50 Versicherungsfall)

 

Gruß,

AnReRa

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Tja, was soll ich sagen - mein Einspruch wurde geprüft und anschliessend als nicht begründet abgewiesen. Als überprüfte Beweismittel werden die Verkehrsunfallaufnahme, die herschenden Witterungsverhältnisse und die Beschilderung aufgeführt. In der Begründung wird ein Wasserfilm eingeräumt, auf die von mir angeführten größeren Überflutungen wird jedoch in der Begründung nicht eingegangen. So wie es jetzt aussieht, werde ich wohl zahlen, da ich sicherlich auch bereits als Raser (mit einem Geschwindigkeitspunkt in Flensburg) gelte. Die Gefahr somit auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen, ist mir hier zu hoch. ;-)

 

--- FINAL CUT und Blick nach vorne... ---

 

Da ich jedoch die Welt ein wenig verbessern will, würde mich interessieren, mit welchen Massnahmen ich noch eine nachhaltige Verbesserung an diesem potenziellen Unfallort herbeiführen kann. Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Autobahnmeisterei keine Wasserabläufe verbaut hat, diese verstopft, bzw. zu klein dimensioniert waren. Da ich ja wie bereits oben geschrieben kein Gerichtsverfahren anstreben will, wie kann ich ohne Gutachter etc. etwas bewirken? Möglichst kostenneutral für mich... Am liebsten wäre mir natürlich, mit einem Schreiben die weitere Verantwortung in Behördliche Hände zu übergeben. Nach dem Motto: Jetzt kennt Ihr das Problem und somit seit ihr jetzt auch verantwortlich dieses zu lösen! Denn scheinbar werden ja keinerlei Probleme in dieser Richtung in meinem Antwortschreiben eingeräumt. Auf diese Weise müssten ja dann ggf. auch Versäumnisse eingestanden werden?

 

Gruß

Tomkul

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