Jump to content

tomkul

Member
  • Content Count

    24
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About tomkul

  • Rank
    Anfänger
  1. Genau, es wurden mehrere Fotos mitgeschickt. Die zwei ersten Bilder zeigen mein Fahrzeug hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug. Auf der Autobahn sind mehrere Abstandbalken zu sehen im Abstand von ca. 50 Metern. Es wurde scheinbar der Abstand ermittelt an zwei unterschiedlichen Messpunkten. Diese Abstandmessungen (Video) wurden von einer Brücke aus durchgeführt. Dann gibt es noch ein drittes Foto, das scheinbar von einer Kamera neben der Fahrbahn aufgenommen wurde (Frontalaufnahme des KFZ mit Fahrer). Aus dieser Aufnahme wurden dann noch eine Vergrößerung des Fahrers und eine Vergrößerung des N
  2. Ich habe gerade einmal einen Anwalt kontaktiert und habe folgende Auskunft erhalten: Sind Sie Versichert? Das wird teuer! Die reine Akteneinsicht wird mit ca. 300,- EUR berechnet. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung müssen Sie mit Kosten von mindestens 500,- EUR rechnen. Einigt man sich außergerichtlich bleibe ich auf meinen Kosten (Anwalt) sitzen. Wird das Verfahren eingestellt, bleibe ich ebenfalls auf meinen Kosten sitzen, da der Richter die Einstellung des Verfahrens meistens bereits als großes Eingeständnis ansieht. Das Falschmessungen (jemand ist vor einem Eingeschert) einfach mitve
  3. ...übrigens, dass ganze passierte bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h Wenn somit 100 EUR incl. 2 Punkte auf dem Spiel stehen, macht es sinn einen Anwlat Einsicht nehmen zu lassen? Welche Kosten werden einen hierfür ereilen? Kann es mindernd gewertet werden, wenn ein KFZ vor einem herausgezogen ist?
  4. Wie ich gerade bereits selber finden konnte, sind folgende Konsequenzen zu erwarten: Bei 161 km/h und 39 Meter Abstand zum Vorgänger müssen Sie mit 50 EUR Bußgeld rechnen. Lohnt es sich diesen Fall prüfen zu lassen, wenn ein anderes Fahrzeug vor einem herausgezogen ist?!? Gibt es so etwas wie mildernde Umstände in solchen Fällen? Gruß Tomkul
  5. Hallo, tja jetzt ist es passiert. Ich bin bei einer Abstandskontrolle erstmalig auffällig geworden. Dem Fahrzeugführer (mir, bzw. zunächst einmal der Geschäftsführung - da es sich um ein Dienstfahrzeug handelt) wird vorgeworfen den erforderlichen Abstand von 80,50 m nicht eingehalten zu haben. Der Abstand betrug 39 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Ich meine mich zu erinnern das ein Fahrzeug vor mir auf die linke Spur zog, wodurch es zu dieser Abstandsunterschreitung kam. Da ja immer zwei Beweisfotos gemacht werden (Videoauswertung), kann man auch erkannen, dass der Abstan
  6. Tja, was soll ich sagen - mein Einspruch wurde geprüft und anschliessend als nicht begründet abgewiesen. Als überprüfte Beweismittel werden die Verkehrsunfallaufnahme, die herschenden Witterungsverhältnisse und die Beschilderung aufgeführt. In der Begründung wird ein Wasserfilm eingeräumt, auf die von mir angeführten größeren Überflutungen wird jedoch in der Begründung nicht eingegangen. So wie es jetzt aussieht, werde ich wohl zahlen, da ich sicherlich auch bereits als Raser (mit einem Geschwindigkeitspunkt in Flensburg) gelte. Die Gefahr somit auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen
  7. @Derda: Nur der frühe Vogel fängt den Wurm... Auch im Krankenhaus habe ich nur von max. 80 km/h gesprochen! Die Geschwindigkeit wird scheinbar IMMER von den Ärzten erfragt um die möglichen Unfallschäden an der verletzten Person besser einschätzen zu können. Somit ist es natürlich immer eine heikle Sache... ;-)
  8. Ist dieses Schreiben in sich schlüssig? Über kreative Kritik würde ich mich freuen... " hiermit möchte Einspruch gegen den oben genannten Bußgeldbescheid erheben. Ich fuhr am xx.xx.2008 sehr wohl mit einer der Witterrung angepassten Geschwindigkeit von max. 80 km/h. Leider wurde ich jedoch von einer breitflächig überschwemmten Fahrbahn überrascht (nach scheinbar zuvor durchgezogenen heftigen Regenschauern). Da die Fahrbahn der Autobahn an dieser Stelle leicht angeschrägt ist, sammelte sich das Wasser an der tiefsten Stelle und konnte scheinbar nicht bzw. nicht schnell genug abfliessen. In d
  9. Um der Diskussion noch ein wenig neue Nahrung zu geben, liste ich hier einmal die aufgeführten verletzten Vorschriften: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG Welches Argument könnte die Bussgeldstelle milde stimmen, damit die Geldbuße und Punkte ggf. reduziert werden? Gruß Thomas
  10. 1.) Somit kann man dann wohl sagen, dass egal wie langsam man auch fährt in einer Unfallsituation immer sofort gesagt wird, das es nicht angemessen war, da der Unfall ja passiert ist. Hierbei ist dann ja scheinbar egal ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter- bzw. überschritten wurde. 2.) Meine einzige Möglichkeit scheint somit wohl nur die plötzliche und nicht zu erwartende Situationsveränderung zu sein (Überflutete Fahrbahn), die in Kombination mit z. B. einem Fahrfehler dann zum Unfall führte. Wie könnten sich diese Punkte auf die Geldbuße auswirken? Da ich keine Rechtschutzversiche
  11. Die Wasseransammlung kam scheinbar zustande durch einen heftigen Wolkenbruch durch welchen sich diese Wassermassen an der tiefsten Stelle der angeschrägten Autobahn-Kurve angesammelt haben. Leider muss ich weiter darauf beharren, dass es viel mehr als 10 cm Wassertiefe waren... es handelte sich somit eher nicht um ein mit Wasser gefülltes Loch in der Fahrbahndecke, sonder eher um einen überspühlten Bereich der Fahrspuren. Ich gebe Dir jedoch recht, dass ich mit einer Geschwindigkeit von z. B. 10 km/h keinen Unfall verursacht hätte. Somit nach wie vor meine Frage: Kann ich hier noch etwas mach
  12. das wäre doch toll. Mit 35,- EUR und keinen Punkten könnte ich wunderbar leben... Wie sollte ich vorgehen um das zu erreichen?
  13. @All Ich wurde nicht angehört. Irgendwann kam nur einmal der Polizist zum Rettungswagen und sagte "Schlechtes Wetter Fuß vom Gas..." schon mal gehört? Und dann wurde ich auch schon ins Krankenhaus transportiert. Ich habe die Kontrolle über das Fahrzeug in einer Pfütze von ca. 30-40 cm Tiefe verloren. Ich habe in dieser Pfütze gegengelengt (war natürlich auch eine Kurve) und als die Pfütze zu Ende war, hat sich das Fahrzeug aufgeschwungen und ab in die Leitplanke... Kann ich nicht so argumentieren, dass aufgrund dieser unerwartet tiefen plötzlich auftretenden Pfütze der Unfall entstanden ist?
  14. Hallo, ich hatte leider vor einigen Wochen einen Verkehrsunfall, bei welchem ich auf der Autobahn bei schlechtem Wetter in einem 80er Bereich (bei Regen) in die Leitplanken gefahren bin. Glücklicherweise ist mir wenig bis nicht passiert. Am Unfall beteiligt war ich, mein Firmen-Wagen und die Leitplanke. Ich wurde am Unfallort von der Polizei nicht weiter zum Unfallhergang befragt und habe natürlich auch meinerseits keine weiteren Angaben zum Unfallhergang gemacht. So weit so gut... Heute bekomme einen Bußgeldbescheid in welchem mir vorgeworfen wird, dass ich bei schlechter Sicht- oder Wetterve
  15. Ich habe dort ca. 3,5 Std. geparkt und wäre vor 16 Uhr weg gewesen...
×
×
  • Create New...